Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-319 KI-generiert

Dairy Farmer Income Disparities and Decree Modifications

Geschäftsnummer VPB 84-319
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case involves a motion to address income disparities in agriculture, specifically concerning dairy farmers. The motion proposed modifying the 1977 dairy farming decree to increase the free milk quantity, significantly raise the retention fee, and implement a tiered system based on delivered milk volume. The core of the debate centered on how to fairly distribute losses and support family farms, particularly those in mountain regions, without creating new inequalities. The court discussed the impact of these proposals on various farm types, including full-time dairy farms, mixed-production farms, and part-time operations, and considered whether the proposed changes would truly alleviate the income gap or inadvertently benefit certain groups while penalizing others. Ultimately, the motion was converted into a postulate, allowing for further examination of these complex issues within the context of revising the dairy farming decree.

Legislator-Regeste

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Art. 65 Abatz, Art. 5 Absatz, Art. 5a Bauern, Art. 65 Abs. 3 AVIG; Dairy Farmer Income Disparities and Decree Modifications: The motion proposed modifying the 1977 dairy farming decree to increase the free milk quantity, significantly raise the retention fee, and implement a tiered system based on delivered milk volume. The core of the debate centered on how to fairly distribute losses and support family farms, particularly those in mountain regions, without creating new inequalities. The court discussed the impact of these proposals on various farm types, including full-time dairy farms, mixed-production farms, and part-time operations, and considered whether the proposed changes would truly alleviate the income gap or inadvertently benefit certain groups while penalizing others. Ultimately, the motion was converted into a postulate, allowing for further examination of these complex issues within the context of revising the dairy farming decree.

Schlagwörter

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Einkommensveränderung Landwirtschaftsrecht Familienleistungsausgleich Bauernbewegung Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe Niedrigeinkommen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 65 Abatz
Art. 5 Absatz
Wenn man die Milchprobleme analysiert, weiss man, dass Sur la base de l'article 5, 3° alinéa, et compte tenu des
Art. 5a Bauern
dispositions de l'article 5a de l'arrêté sur l'économie laitière
Art. 65 Abs. 3 AVIG
Cited as the legal basis for bad weather compensation for certain agricultural workers.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 65 Abs. 3 AVIG

Cited as the legal basis for bad weather compensation for certain agricultural workers.

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Volltext

Motion Nef 502 N 13 mars 1985

gearbeitet werden, so ist der Arbeitsausfall nicht anre- M. Darbellay: Après les dernières déclarations de Monsieur

chenbar.» le président de la Confédération, que je remercie, je retire le

Diese ungleiche Behandlung sollte korrigiert werden! Für postulat.

Härtefälle sollte eine Lösung erarbeitet werden. Ich bin nicht

der Meinung, dass landwirtschaftliche Arbeiter wegen ein- Zurückgezogen - Retiré

zelnen Schlechtwettertagen Arbeitslosenversicherungsgel-

der beziehen sollten. Aber Härtefälle wie im Januar 1985, wo

während drei und mehr Wochen nicht gearbeitet werden

konnte, sollten entschädigt werden. Im anderen Fall sollten

diese Leute von der Beitragspflicht befreit werden. Wir zah- #ST# 84.319

len ja die Prämien für die Arbeitslosenversicherung genau

gleich wie diejenigen, die auf dem Bau arbeiten. Motion Nef

Einkommensdisparität in der Landwirtschaft

Disparités des revenus agricoles

Bundespräsident Purgier: Diese Debatte über das Wetter

führt uns zwingend zum angesprochenen Artikel 65 Abatz 3,

der lautet:

«Ausserdem können die Arbeitnehmer von Rebbaubetrie-

ben sowie anderer Pflanzen-, Obst- und Gemüsebau- Wortlaut der Mot/on vom 5. März 1984

betriebe, die auf Monokultur ausgerichtet sind, entschädigt

werden, wenn die normalerweise anfallenden Arbeiten Im Sinne des verfassungsmässigen Auftrages und der heuti-

wegen aussergewöhnlicher Trockenheit oder Nässe nicht gen sozialen und staatspolitischen Erfordernisse ersuchen

verrichtet werden können.» wir den Bundesrat, die Existenzbedingungen der Bauernfa-

Ich bin überzeugt, dass die von Herrn Rutishauser soeben milien so zu verbessern, dass die Einkommensdisparitäten

geschilderte Begründung zumindest die Bezeichnung innerhalb der Landwirtschaft gemildert werden. Zu diesem

«merkwürdig» verdient. Weil ich aber während meiner lan- Zwecke beauftragen wir den Bundesrat, die nötigen Vorkeh-

gen Zeit als glücklicher Anwalt die Dossiers zuerst studieren ren zu treffen, insbesondere den Milchwirtschaftsbeschluss

wollte, bevor ich ein verbindliches Urteil abgab, müsste ich 1977 so zu ändern, dass

auch in Ihrem Fall mich bereit erklären, das anzuschauen. 1. die Freimenge auf mindestens 30000 Kilo festgesetzt,

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die doch etwas 2. der Rückbehalt stark erhöht, und

neckische Interpretation «Trockenheit nicht gleich Kälte» 3. nach eingelieferter Milchmenge gestaffelt werden kann,

einer näheren Überprüfung nich standhalten würde. Ich

kann das aber ohne Kenntnis des Dossiers und des Falles damit die Produzenten unter Berücksichtigung sinkender

Produktionskosten bzw. progressiv steigender Verwer-

nicht verbindlich sagen.

tungskosten je eingelieferter Milchmenge in tragbarer Weise

Herr Revaclier, Ziel dieses Artikels 65 Absatz 3 ist, für ausser-

gewöhnliche Trockenheit und aussergewöhnliche Nässe an den Verlusten beteiligt werden können.

eine Hilfsmassnahme in Form einer Berechtigung auf Texte de la motion du 5 mars 1984

Schlechtwetterentschädigung zu gewähren. Es wäre miss-

Vu le mandat constitutionnel et les nécessités sociales et

bräuchlich, wenn man alles bei der Beurteilung des Falles politiques actuelles, le Conseil fédéral est prié de prendre

einbrächte, um zu sagen: Das hat auch mit aussergewöhnli- les dispositions qui s'imposent et en particulier de modifier

cher Trockenheit und aussergewöhnlicher Nässe zu tun.

l'arrêté sur l'économie laitière (AEL 1977 RS 916.350.1) afin

«Aussergewöhnlich» ist das, was Sie als Landwirte gewöhn- d'améliorer les conditions d'existence des familles pay-

lich nicht zu ertragen haben, nämlich die normalen Schwan- sannes et de réduire les disparités de revenus dans le

kungen. Die aussergewöhnliche Schlechtwetterentschädi- secteur agricole. La modification de l'arrêté susdit devra:

gung für Parlamentarier könnte auch einmal angesichts der

klimatischen Verhältnisse in diesem Saal bedacht werden. 1. porter la quantité franche à 30000 kilos au moins,

Sicher ist somit, dass es Fälle gibt - da antworte ich ganz 2. augmenter fortement la taxe conditionnelle (retenue),

verbindlich -, wo eine Bezugsberechtigung besteht. Nun 3. par ailleurs être échelonnée selon la quantité de lait

wende ich mich an den Antragsteller. Wenn Sie von diesem livrée,

«aussergewöhnlich» weggehen wollen zu einer Entschädi- de manière que les producteurs participent dans une

gung schlechthin, dann - Herr Darbellay - öffnen Sie dem mesure supportable aux pertes, compte tenu de la diminu-

Missbrauch Tür und Tor. Das wollen Sie sicher nicht. Ich war tion des frais de production et de l'accroissement des coûts

zwar fast gerührt, als ich Ihr Votum hörte. Dessen ungeach- de mise en valeur en fonction de la quantité de lait livrée.

tet konnten Sie keine klaren Kriterien einbringen dafür, was

denn nun inskünftig unter «Schlechtwetter» zu verstehen Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Büh-

wäre. Aber «aussergewöhnliche Trockenheit» oder «ausser- ler-Tschappina, Bundi, Darbellay, Flubacher, Nussbaumer,

gewöhnliche Nässe» kann man umschreiben. Pini, [Schmid], Spoerry, Steinegger, Tschuppert, Wanner

Ich möchte nicht länger werden. Wir haben ein fundamenta- (12)

les Interesse daran, dass das Arbeitslosenversicherungs-

recht sauber praktiziert werden kann. Ich konnte zur Grenz- Nef: Die Einkommensdisparität in der Landwirtschaft ist ein

frage, wo die Schlechtwetterentschädigung im Bau gerecht- Problem, das nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch

fertigt sei und wo nicht mehr, vor wenigen Tagen Stellung andere Kreise unseres Landes zunehmend beschäftigt. Das

beziehen. Bitte helfen Sie mit, dass man hier nicht in einer kommt insbesondere dann immer wieder zum Ausdruck,

Weise ausweitet, die einer sorgfältigen Anwendung des wenn Preiserhöhungen im Räume stehen. Um das Problem

Gesetzes Hohn spräche. Ich meinerseits verpflichte mich in zu verstehen, möchte ich ganz kurz beleuchten, wie die

aller Form, die Fälle, die Sie mir über jetzt bestehende Preisbildung in der Landwirtschaft zustande kommt. Wir

Ausnahmesituationen nennen können, sorgfältig zu prüfen haben die Einrichtung, dass im gut produzierenden Flach-

- mit dem BIGA und seiner Abteilung Arbeitslosenversiche- land das Einkommen in der Landwirtschaft eigentlich über

rung , denn ich bin nicht der Meinung, dass dieser Artikel 65 den Ertrag der Produkte realisiert werden soll. Wir haben

Absatz 3 keinen Wert hätte, ganz im Gegenteil. Er grenzt die Mühe, dieses Ziel zu erreichen. In den produktionsschwä-

Bezugsberechtigung ein, und das empfinde ich als gerecht. cheren Gebieten, insbesondere in den Berggebieten, weiss

man, dass auf diese Art Einkommensgestaltung niemals

eine Landwirtschaft Bestand haben könnte. Wir haben des-

Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat halb hier die Ordnung der Direktzahlungen eingeführt. Ich

abzulehnen. darf mit grosser Genugtuung feststellen, dass in den letzten

13. März 1985 N 503 Motion Nef

Jahren dieses Parlament und der Bundesrat in bezug auf die eine Massnahme der innerlandwirtschaftlichen Solidarität,

Direktzahlungen über die Flächenbeiträge zur Erhaltung der dass wir nicht von dem die Ablieferung für den Rückbehalt

Berglandwirtschaft, aber auch über die Viehhalterbeiträge, verlangen, der an sich diese minimale Menge zum Leben

ganz Enormes beschlossen und geleistet haben. Ich möchte braucht.

dies im Namen der Bergbauern einmal an dieser Stelle ganz Ich meine auch, dass es nichts Revolutionäres ist, was wir

herzlich verdanken. hier fordern; es ist keine Umkrempelung der agrarpoliti-

Die Zahlen über die Einkommen täuschen uns aber darüber schen Massnahmen, sondern, wie Herr Bundespräsident

nicht hinweg, dass trotz dieser Massnahmen eine ganz Furgler letzthin in einem Vortrag sagte, eine logische Wei-

grosse Einkommensdisparität entstanden ist und bei jeder terentwicklung bisheriger Massnahmen im Sinne - ich

Preisrunde immer grösser wird. Ich möchte Sie nicht lange möchte das betonen - des neuen agrarpolitischen Kurses,

mit Zahlen bedienen, möchte Ihnen aber doch sagen, dass der nichts anderes beinhaltet, als möglichst viele Familien-

bei einem Lohnanspruch - und das sind die neuesten betriebe, auch kleinere Familienbetriebe, zu erhalten. Ich

Ergebnisse, die wir auf dem Tisch haben-von 155 Franken glaube, wir können nicht etwas als neuen Kurs propagieren

brutto pro Arbeitstag die Bergbauern einen Rückstand von und dann bei jeder Gelegenheit nicht entsprechend han-

55 bis 58 Franken aufweisen. Ich weiss, dass man diesen deln.

Rückstand niemals aufholen kann, aber es muss doch unser Ich möchte Sie bitten, diese Motion zu überweisen, und den

Bestreben sein, diesen Rückstand immer wieder mit allen Bundesrat ersuche ich, auch in dieser Richtung tätig zu

möglichen Massnahmen zu mildern. Eine Gelegenheit dazu werden.

ist selbstverständlich die Milch, denn die Milch ist für die

Bergbauern, seit die Milchkontingentierung eingeführt

wurde, ein immer wichtigerer Ejnkommensbestandteil. Bundespräsident Furgler: Herr Nef stellt eine wichtige Frage

Die Aufzucht, die früher die Domäne des Berggebiets und im Zusammenhang mit unserer Milchpolitik zur Diskussion.

des Bergbauern war, ist gerade wegen der Milchkontingen- Sie wiesen, dass wir die generelle Preisdifferenzierung bis

tierung jetzt völlig im Eimer. Heute müssen wir Kühe in jetzt immer abgelehnt haben, dass wir an deren Stelle eine

bester Leistungsbereitschaft an die Schlachtbank führen, viel nuancenreichere, nach unserem Empfinden auch

weil wir sie sonst nicht mehr verkaufen können. Das ist der gerechtere Lösung gefunden haben, indem wir den Einzel-

Einbruch im Einkommen, der heute die Disparität innerhalb fällen u.a. mit Freimengen und anderen Massnahmen Rech-

der Landwirtschaft, gemessen am Bergbauern gegenüber nung zu tragen versuchten und vor allem die kleineren und

dem Flachlandbauern, ganz enorm erhöht hat. mittleren Betriebe stärken wollten. Es ist hier nicht der Platz

Warum nun der Vorstoss zu r jetzigen Zeit? Wir wissen, dass und auch nicht die Zeit, um die Vielzahl von Massnahmen

der Milchwirtschaftsbeschluss 1977 Ende nächsten Jahres zur Verminderung der Einkommensdisparitäten in der Land-

ausläuft. Die Vorbereitung für den Milchwirtschaftsbe- wirtschaft aufzuzählen. Ich bin Herrn Nef dankbar, dass er

schluss 1987 ist bereits im Gange. Wenn also auf diesem sehr deutlich anerkannt hat, wie das Parlament, zusammen

Gebiet wieder etwas geschehen soll, um die Disparität zu mit dem Bundesrat, durch die Flächenbeiträge, die Sömme-

verkleinern, dann muss es jetzt geschehen. Es ist aber nicht rungsbeiträge und andere Massnahmen in den letzten zwei

etwas Neues, was dieser Vorstoss bezweckt. Wir haben Jahren wesentlich dazu beigetragen hat, die bestehende

schon bisher eine Staffelung der Verlustbeiträge bei der und nicht zu bestreitende Einkommensdisparität zum Tal-

Milch gehabt. Wenn ich in meinem Vorstoss beantrage, die gebiet erträglicher zu machen. Das soll auch in Zukunft

bisherige Freimenge, also die verlustlose Ablieferung eines geschehen. Inwieweit es uns gelingt, das aufzufangen - Tal

Teils der Milch im Berggebiet und in Gebieten mit schlech- und Berg werden sich auch künftig nicht nur durch eine

ter Produktionsmöglichkeit, von 20 000 auf 30 000 Liter zu unterschiedliche Höhenlage, sondern auch durch ein unter-

erhöhen, dann deshalb, weil sich die anderen Erwerbsmög- schiedliches Einkommen auszeichnen -, kann ich nicht

lichkeiten in diesen Randgebieten wieder stark verschlech- voraussagen; aber es soll so geschehen, dass für den Berg-

tert haben^ bauern nicht nur der Eindruck, sondern die Tatsache sicher-

Was wir hier fordern, hat nichts mit der ominösen PreïsdTffe" gestellt wird, durch den Einsatz seiner eigenen Kraft, zusam-

renzierung zu tun. Die Diskussion um die Preisdifferenzie- men mit der Familie, sei es ihm möglich, so zu leben, wie

rung hat gezeigt, dass dieses Thema zu einer Zerreissprobe man in der Schweiz leben kann, wenn man sich selbst für

innerhalb der Landwirtschaft führt. Ich nehme deshalb eine Aufgabe voll und ganz zur Verfügung'stellt. Sie haben

davon Abstand. Hier geht es aber um die Massnahme der also beim Bundesrat ein offenes Ohr gefunden für alles, was

Verlustbeteiligung an der Milch. Die 30 000 Liter Freimenge, Bergbauernpolitik heisst.

die ich in der Motion verlange, sind ungefähr das Minimum, Die ganz konkrete Forderung nun, die Herr Nef hier ein-

das ein Bauer abliefern muss, damit er überhaupt leben bringt, möchte ich an und für sich nicht so eng gebunden'

kann und damit er überhaupt mit einer Familie durchkommt. zur Prüfung entgegennehmen. Ich gestehe Ihnen, dass ich

Wenn ich in Absatz 2 schreibe, der Rückbehalt sei zu erhö- gestern noch zum letzten Mal eine sehr einlässliche Bespre-

hen und nach eingelieferter Milchmenge zu staffeln, dann chung mit meinen engsten Mitarbeitern aus dem Bundes-

möchte ich damit nicht den Flachlandbauern, meinen lieben amt für Landwirtschaft hatte, nicht bezogen auf diese

Freunden, etwas auswischen, sondern ich muss einfach die Motion, sondern bezogen auf den Milchwirtschaftsbe-

Realität sehen, dass der Bundesrat wahrscheinlich nicht schluss, den wir 1987 in neuer Form zu präsentieren haben.

gewillt ist, die bis heute 49 Millionen Franken betragende Bei diesem neuen Milchwirtschaftsbeschluss stellen die drei

Summe, welche die Milchproduzenten an die Verwertungs- Fragen, die Herr Nef uns hier als Forderungen einbringt,

verluste beizutragen haben, zu vermindern oder zu strei- ohne Zweifel ein echtes Diskussionthema dar. Wie hoch soll

chen. Wenn wir unten die Freimenge etwas erhöhen wollen, die Freimenge angesetzt werden? Ohne Prophet zu sein und

müssen wir natürlich die übrigen Einlieferungen etwas staf- ohne mich festzulegen, erkläre ich hier, dass ich persönlich

feln. Ich habe dies freigelassen, weil heute bereits verschie- auch daran denke, eine Erhöhung der Freimenge vorzuneh-

dene Modelle diskutiert werden; Modelle, die eine Staffe- men. Ich möchte mich aber jetzt nicht mit einem bestimmten

lung beinhalten bei einer Menge von 70 000 bis 80 000 Liter. Quantum festnageln lassen. Es kann eventuell mehr sein als

Bei dieser Menge sollte wahrscheinlich die bisherige Rück- die hier von Ihnen erwähnten Mindestmengen; es kann mit

behaltshöhe beibehalten werden, und bei grossen Einliefe- Bezug auf den Rückbehalt etwas geschehen, aber auch mit

rungen müsste natürlich ein grösserer Rückbehalt einge- Bezug auf die Milchmengenstaffelung und deren Preisfin-

führt werden. Dies ist nach zwei Seiten gerechtfertigt: Es ist dung. Ich möchte das alles zu Ende denken, wie es sich

nach den Buchhaltungen ausgewiesen, dass grosse Milch- gehört, und Ihnen jetzt beliebt machen, die Motion in Form

lieferanten mit 100 000 und mehr Litern die Milch beträcht- des Postulates zu überweisen. Sie werden den neuen Milch-

lich billiger produzieren als Produzenten in Gebieten mit wirtschaftsbeschluss 1987 rechtzeitig vorgelegt erhalten,

schlechten Produktionsmöglichkeiten, die nur ein Minimum weil wir ihn ja mit Ihnen ausdiskutieren wollen. Ich kenne die

von 20 000 bis 40 000 Liter produzieren. Ich glaube, es ist zentrale Bedeutung der Milch; wir tragen dem Rechnung.

Motion Nef 504 13 mars 1985

Nef: Ich möchte Herrn Bundespräsident Purgier herzlich welche ein Einkommensmanko aufweisen, im Talgebiet

danken für das Verständnis, das er übrigens immer wieder nichts profitieren können.

den Bergbauern gegenüber zum Ausdruck brachte. Ich Im Berggebiet beträgt die Erhöhung der Freimenge nur

möchte auch den Umstand würdigen, dass im Schosse des 10 000 Kilo, denn sie beträgt heute schon 20 000 Kilo. Die

Bauernverbandes dieses Problem nun ebenfalls eingehend Verbesserung beträgt dementsprechend 200 Franken pro

diskutiert wird; ich selbst bin dort Mitglied einer beratenden Betrieb und Jahr oder 45 Rappen Tagesverdienstverbesse-

Kommission. Ich habe auch Vertrauen, Herr Bundespräsi- rung bei einem Manko im Jahre 1983 von 57 Franken pro

dent, dass diese Fragen wirklich so behandelt werden, wie Tag. Das ist die Freimengenerhöhung, wie sie sich praktisch

Sie uns das versprochen haben.. auswirken würde.

Ich bin einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umge- Wenn man diesen Betrieben über den Milchpreis helfen

wandelt wird. wollte - beispielsweise im Ausmass von 10 Franken -, dann

müsste der Grundpreis auf 30 000 Kilo Milchmenge um nicht

weniger als 14 bis 15 Rappen erhöht werden. Damit ergäbe

Reichling: Ich spreche hier als Präsident des Zentralverban- sich eine Taglohnverbesserung von etwa 10 Franken von

des schweizerischer Milchproduzenten; dieser Hinweis, um den fehlenden 55 bis 60 Franken, also auch noch eine

Ihrem neuen Geschäftsreglement gerecht zu werden. bescheidene Angelegenheit.

Ich glaube, wenn wir solche Vorstösse hier zu behandeln Ich komme mit meinen Überlegungen zum Schluss, dass die

haben, müssen wir gleichwohl vom Text des Vorstosses geforderten Massnahmen im Talgebiet wegen der Bevorzu-

ausgehen. Wir können deshalb nicht zulassen, dass nur gung der Ackerbau- und Spezialbetriebe und Benachteili-

gesagt wird: Wir prüfen im Rahmen des Milchwirtschaftsbe- gung der Graswirtschaftsbetriebe die Einkommensdisparität

schlusses alle Möglichkeiten. Herr Nef hat hier sehr kon- vergrössern und nicht abbauen werden. Im Berggebiet sind

krete Anträge gestellt. Nun, im Gegensatz zu seiner Begrün- die Viehzucht- und Kälbermastbetriebe, welche überhaupt

dung hat er keine Anträge etwa zugunsten der Bergbauern keine Milch abliefern diejenige Betriebsgruppe, die das

gestellt, sondern er hat Anträge gestellt, welche die gesamte kleinste Einkommen hat. Sie sind am Schwanz der Einkom-

Milchwirtschaft des Tal- und Berggebietes betreffen, näm- mensskala. Die geforderten Massnahmen bringen diesen

lich generelle Erhöhung der Freimenge auf mindestens Betrieben überhaupt nichts, sondern vergrössern auch im

30 000 Kilo. Das betrifft im Talgebiet eine Erhöhung von Berggebiet die Differenzen, indem die Milchbetriebe dann

8000 auf 30000 Kilo und im Berggebiet von 20000 auf eben um etwa 45 Rappen begünstigt würden und die am

30 000 Kilo. Er will dann den Rückbehalt massiv erhöhen Schlechtesten gestellten nichts erhielten.

und staffeln. Rückbehaltserhöhung heisst: Milchpreis- Auch ich bitte Herrn Bundespräsident Furgler, im Zusam-

abbau. menhang mit dem neuen Milchwirtschaftsbeschluss, alle

Ich muss Ihnen beantragen, ausgehend von diesem Text, Möglichkeiten zu prüfen, um die tatsächlich vorhandenen

sowohl Motion als auch Postulat abzulehnen. Warum? Die ungerechten Einkommensunterschiede zwischen Tal- und

Höhe der Verkehrsmilchmenge ist in keiner Art und Weise Berggebiet zu prüfen und zusammen mit den landwirt-

ein Kriterium, um die Einkommenssituation eines Betriebes schaftlichen Organisationen zu diskutieren, damit wir wirk-

beurteilen zu können. Wer hat tendenziell eine kleine Ver- same, aber auch finanzierbare Lösungen finden können.

kehrsmilchablieferung und käme damit in den Genuss die- Gegen das Postulat im Sinne, wie es Herr Bundespräsident

ser erhöhten Freimenge? Es ist erstens die Grosszahl der Furgler entgegennehmen wollte - nämlich einfach über-

Nebenerwerbsbetriebe, von denen wir nicht wissen, wie haupt alles zu prüfen - kann ich nicht sein. Aber gegen den

gross der Einkommensanteil aus übrigen Wirtschaftszwei- Text von Herrn Kollega Nef muss ich mich im Interesse der

gen ist. Es ist also auch der Betrieb des Hoteliers, der Milchproduzenten mit aller Vehemenz zur Wehr setzen. Der

Betrieb des Tierarztes, irgendeines Mannes, der einen ande- vorliegende Postulatstext muss abgelehnt werden.

ren Beruf ausübt und daneben eine kleine Zahl von Kühen

hält. Dieser Betrieb bekäme ganz sicher den höchsten

Milchpreis. Es sind aber zweitens die Spezialbetriebe mit Rüttimann: Eigentlich wäre ich prima vista geneigt gewe-

Obst- und mit Rebbau, welche nebenbei Milchwirtschaft sen, dem Postulat von Herrn Nef zuzustimmen, schon aus

betreiben. Es sind tendenziell sämtliche Ackerbau betriebe, rein kollegialen Gründen. Aber nach den sachlichen Darle-

welche eine grosse offene Ackerfläche haben. Diese gungen von Herrn Reichling ist doch zu sagen, dass das

Betriebe haben tendenziell eine kleine Verkehrsmilch- Postulat offene Türen einrennt, weil der Bundesrat sich in

einlieferung, und sie würden durch die Massnahme, die dem grünen Buch, das Sie erhalten haben und über das wir

Kollege Nef hier vorschlägt, bevorzugt, dies gegenüber den noch ausgiebig zu sprechen haben werden, selber dahin-

Vollerwerbsbetrieben im absoluten Graswirtschaftsgebiet, gehend ausdrückt, dass er diese Rückbehaltsstaffelung prü-

welche nur Milch produzieren können und nur Rindvieh fen werde. Er sagt ausdrücklich, dass er gegen eine Preisdif-

verkaufen können, sei es Zuchtvieh oder Schlachtvieh. ferenzierung sei, aber die Rückbehaltsstaffelung untersu-

Diese haben keine Ausweichmöglichkeiten und müssen mit chen werde.

ihrer Familie und allfälligen Angestellten ganz von diesen Auf Seite 299 dieses Buches steht zu den Schlussfolgerun-

Einkommenszweigen leben. Das sind die von Herrn Nef gen folgendes: «Zu wenig wird sodann in der Regel

anvisierten zu benachteiligenden Betriebe. bedacht, dass auch eine Preisdifferenzierung eine Hilfe

Ich glaube, es kann nun wahrlich nicht eine agrarpolitisch nach dem Giesskannenprinzip darstellt.» Der Vorschlag Nef

sinnvolle Massnahme sein, über eine Milchpreisregelung ist natürlich ein erster Schritt in Richtung Preisdifferenzie-

spezielle Betriebe wie Obst-, Reb- und Ackerbaubetriebe zu rung. Wie Herr Reichling richtig bemerkt hat, ist es in Tat

fördern und die eigentlichen Milchviehbetriebe, welche und Wahrheit eine Preisdifferenzierung, wenn der Rückbe-

einer Familie ein Einkommen bieten, zu bestrafen. halt massiv erhöht wird.

Nun, was macht das aus? Im Talgebiet bedeutet eine Erhö- Würde beispielsweise gemäss einem Vorschlag aus bäuerli-

hung um 22 000 Kilo pro Bauernbetrieb und Jahr eine Bes- chen Kreisen für die ersten 30 000 Kilo Milch eine Zulage

serstellung um 440 Franken. Der durchschnittliche Buchhal- von 5 oder 10 Rappen je Kilo ausgerichtet, dann würden

tungsbetrieb hat 435 bis 440 Familienarbeitstage. Diese davon Ackerbauern und Betriebe mit Spezialkulturen profi-

Erhöhung der Freimenge im Talbetrieb erhöht den bäuerli- tieren, die in beschränktem Umfang noch Milch produzie-

chen Tagesverdienst um genau einen Franken. Im Jahr 1983 ren, im übrigen aber durchaus befriedigende, ja gute Ein-

war das Manko der Rindviehhaltungsbetriebe im Talgebiet kommen erzielen. In den Genuss der Zulage kämen eben-

20 Franken pro Tag. Also von diesen 20 Franken Manko falls Nebenerwerbsbetriebe, auch wenn sie sich - wie das

erhielte dieser Betrieb einen Franken Verbesserung. Wenn häufig der Fall ist- dank ihrem Einkommen aus nichtland-

er aber mehr als diese 30 000 Kilo einliefert, wird das sehr wirtschaftlicher Tätigkeit besserstellen als Bauern, die ihren

rasch durch die geforderte massive Rückbehalterhöhung Verdienst fast ausschliesslich in der Landwirtschaft finden

wieder wettgemacht, so dass tatsächlich diese Betriebe, müssen.

13. März 1985 N 505 Motion Nef

Solch unerwünschte Begleiterscheinungen sind um so stö- will, ist ein Minimum, und ich bitte vor allem meine Frak-

render, je mehr die Zulage ins Gewicht fällt. Sie durch tionskollegen, Herrn Nef zu unterstützen.

Abgrenzungen aufgrund zusätzlicher Kriterien auszuschal-

ten, ist aber kaum praktikabel. Dann sagen Bundesrat und

Biel: Es ist nicht das erste Mal, dass wir über ein Thema in

Verwaltung weiter: «Diese grundsätzlichen Aspekte sowie

dieser Richtung diskutieren. Nun haben Sie die Bedenken

die erwähnten administrativen Schwierigkeiten führen uns

von Kollege Reichling gehört. Sie stimmen natürlich, aber

zum Schluss, dass von einer generellen Preisdifferenzierung

nur zum Teil - nämlich wenn man etwas stur und dumm

nach regionalen Gesichtspunkten oder nach der abgeliefer-

durchführt. Aber es heisst ja nicht, dass man die Mass-

ten Menge abzusehen ist. Immerhin soll die Möglichkeit

nahme so durchführt, dass wir genau die Betriebe prämie-

einer gewissen Preisstaffelung bei einzelnen Produkten

offen bleiben.» ren, die wir eben nicht prämieren wollen, sondern wir kön-

nen es auch sinnvoller machen; in diesem Zusammenhang

Wir werden nächstens diesen Landwirtschaftsbericht des

bin ich für die Überweisung als Postulat. Als Postulat ist der

Bundesrates zu beraten und dann die Vor- und Nachteile

Vorstoss in dieser Richtung ausdrücklich nicht verpflich-

darzulegen haben. Ich möchte einfach ein Signal setzen.

tend.

Wenn natürlich diese Preisdifferenzierung zugunsten der

Es ist aber gut, dass Kollege Reichling darauf aufmerksam

Betriebe geht, die ein rechtes Einkommen haben, aber nach

gemacht hat, dass man natürlich solche Dinge hineininter-

den Buchhaltungsergebnissen einige Franken unter dem

pretieren könnte. Es ist durchaus möglich, dass man nur

Paritätslohn stehen, dann ist es nicht opportun, dass man

Vollerwerbsbetriebe oder bestenfalls Zuerwerbsbetriebe

diese anknabbert und ihnen Einkommen wegnimmt, um es

hineinnimmt, aber nicht Nebenerwerbsbetriebe. Das kann

auf die kleinen und Bergbetriebe umzuverteilen.

Wenn wir die Berg-, Klein- und Mittelbetriebe erhalten wol- man. Dann sieht die Sache schon etwas anders aus.

Wir haben die Grenzen erreicht. Wir haben viel zuviel Milch.

len, so ist das eine Angelegenheit der ganzen Eidgenossen-

Da liegt nichts mehr drin. Im Gegenteil, wir geben in diesem

schaft und nicht der Talbauern, in diesem Sinne haben wir

Jahr 840 Millionen für die Milchrechnung aus. Hier liegt

in diesem Saal bisher immer - ich glaube ohne Ausnahmen

nichts mehr drin, auch nicht in einer Milchpreiserhöhung.

-alle Massnahmen zugunsten des Berggebietes unterstützt.

Also müssen wir doch differenzieren und über den Rückbe-

Sie haben nie etwas anderes festgestellt. Ich glaube, dass

halt eine Lösung suchen. Mir scheint, es sei nun an der Zeit

man dafür Verständnis haben wird vom Berggebiet aus, und

- nachdem auch der Bundesrat im Landwirtschaftsbericht

ich bin der Meinung, dass in Zukunft auch an die kleinen

das angetönt hat -, dass wir aufgrund dieser Diskussion

Betriebe im Talgebiet vermehrt gedacht werden muss. Sie

ganz konkret daran gehen und zumindest das Alternative

sind bei unseren Massnahmen tatsächlich meistens leer

ausgegangen. vorlegen, damit wir eine Gelegenheit haben, zu sagen, ob

wir das wollen oder nicht. Das scheint mir wichtig.

Ich glaube also, dass wir gut daran tun, wenn wir auch das

Postulat ablehnen, wie es Herr Reichling beantragt hat. Wir Noch ein Wort zur Einkommenslage. Trotz dem Einkom-

werden ohnehin auf diese Frage zu sprechen kommen und mensrückstand ist die Einkommenslage auch im Berggebiet

werden dannzumal die Weichen stellen, was in Zukunft bei nicht so trostlos, wie es jetzt getönt hat. Auch darüber gibt

der Preisgestaltung in der Landwirtschaft zu geschehen hat. der ausgezeichnete sechste Landwirtschaftsbericht er-

schöpfend Auskunft (Seite 59). Sie müssen nicht die sehr

fragwürdige Berechnung des Tagesverdienstes nehmen,

Bäumlin: Ich möchte Ihnen dringend empfehlen, das Postu- sondern das Gesamteinkommen ansehen. Dann ßieht es

lat Nef zu unterstützen. Ich bedaure, dass Herr Nef nicht an etwas anders aus. Das muss auch einmal gesagt werden,

der Motion festgehalten hat; ich hätte auch die Unterstüt- nachdem wir allein für die Berglandwirtschaft zusätzlich

zung der Motion empfohlen. Sie liegt ganz auf der Linie und ganz gezielt einige hundert Millionen ausgeben. Mir

dessen, was auch unsere Landwirtschaftskommission be- scheint, das dürfte einmal in aller Deutlichkeit anerkannt

fürwortet. werden.

Es geht vor allem darum, die kleinen und mittleren Betriebe Wenn ich hier sehe, dass das Gesamteinkommen 56 000

im Berg- und Talgebiet zu fördern. Herr Nef verlangt eine Franken betrug, selbstverständlich inklusive Nebeneinkom-

Freimenge von mindestens 30 000 Kilo. Das entspricht men, und wenn ich dann sehe, dass im gleichen Jahr ein

einem Betrieb von schätzungsweise 8 bis 10 Kühen, die mit Arbeiterhaushalt 38 000 Franken oder ein Angestelltenhaus-

Rauhfutter und etwas Kraftfutter gehalten und nicht zu halt 52 000 Franken Einkommen hatte, dann ist das gar nicht

extremen Leistungen gebraucht werden, also einem kleine- so katastrophal. Das sind wohlverstanden Durchschnitts-

ren Betrieb. Gerade solche Betriebe sind schützenswert. Ich zahlen von Buchführungsbetrieben. Aber auch die anderen

weiss, dass die offizielle Landwirtschaftspolitik einen ganz Zahlen von Arbeitern und Angestellten sind Durchschnitts-

anderen Kurs verfolgt, den ich jedoch für fatal halte. zahlen, auch dort finden Sie eine sehr grosse Streuung. Das

Herr Reichling hat davon gesprochen, dass die Forderung müssen wir auch mitwürdigen. Wir wissen, dass ein Rück-

von Herrn Nef einem Milchpreisabbau gleichkommt. Das stand besteht, aber man soll nicht so dramatisieren und tun,

lässt sich gewiss anders regeln. Herrn Nefs Idée ist bei einer als pfiffen die Bergbauern nun aus dem letzten Loch. Das

Erhöhung des Milchpreises durchaus realisierbar. Bisher wollte ich noch beifügen.

sind Milchpreiserhöhungen vor allem jenen zugute gekom- Bitte überweisen Sie diese Motion als Postulat, damit der

men, die besonders viel Milch liefern, und die kleineren Bundesrat im Sinne, wie er es angetönt hat, verpflichtet ist,

Betriebe, die Herr Nef fördern will, merkten von den Preiser- einmal einen Schritt weiter zu gehen. Er soll nicht immer nur

höhungen nicht allzu viel. Das sollte künftig anders werdenl prüfen, sondern uns etwas vorlegen, damit wir dann selbst

Herr Reichling hat sich darüber aufgehalten, dass der entscheiden können, wenn wir auch die Konsequenzen

Antrag Nef auch Betriebe im Talgebiet bevorzugen würde, davon sehen.

die eine gemischte Produktion hervorbringen, beispiels-

weise Milch und Obst, Milch und Kartoffeln, Milch und Bühler-Tschappina: Herr Reichling hat gesagt, dass die

Zuckerrüben usw. Gerade solche Betriebe1 mit einer Umverteilung den Kleinen nichts bringe. Er hat uns vorge-

gemischten Produktion sind aber aus ökologischer Sicht rechnet, wie wenig das bringt. Das stimmt! Eine Erhöhung

sehr wertvoll. In ihnen ist eine Kreislaufwirtschaft wenig- der Freimenge bringt nicht mehr. Aber genau so wenig, wie

stens in Ansätzen noch möglich; deshalb sollte man sie sie uns bringt, nimmt sie den Grossen weg. Deshalb wäre

unterstützen. die Umverteilung in diesem kleinen Rahmen zwar nichts

Ich bitte Sie, Herrn Nef zuzustimmen. In einem Punkt würde wert als Massnahme zur Einkommensverbesserung oder

ich allerdings noch weitergehen als er: Ich würde sogar Verschlechterung auf der einen oder auf der anderen Seite,

verlangen, dass die ersten 30 000 Kilo besser bezahlt wer- aber sie hätte wenigstens eine psychologische Wirkung, die

den als die folgenden. Das wurde in der Motion aber nicht doch den Kleinen etwas bringen könnte, so meine ich we-

gefordert und steht auch nicht zur Debatte. Was Herr Nef nigstens.

64-N

Motion Berger 506 13 mars 1985

Nicht das Problem, das hier in erster Linie angesprochen studieren wir bei der Schaffung des neuen Milchwirtschafts-

wurde, sondern das Votum von Herrn Biel hat mich veran- beschlusses; das scheint mir durchaus sinnvoll.

lasst, mich zum Wort zu melden. Herr Biel vergleicht etwas, Herr Rüttimann hat zu Recht auf Seite 299 unseres sechsten

das nicht vergleichbar ist, nämlich zwei ganz unterschiedli- Landwirtschaftsberichtes verwiesen, wo wir den Rückbehalt

che Dinge. Herr Biel, Sie vergleichen das Gesamteinkom- und dessen Staffelung als eine der möglichen Massnahmen

men einer ganzen Familie mit mindestens zwei Arbeitskräf- dargestellt haben. Ich bitte alle, die es jetzt betrifft: Wenn Sie

ten - wenn Frau und Kinder mitarbeiten, sind es vielleicht die Einkommenssituationen zitieren, die wir im Bericht sorg-

sogar noch mehr- mit dem Einkommen des Arbeiters, dem fältig beschrieben haben, und neue Begehren daraus ablei-

Einkommen eines einzelnen. Wenn die Frau dieses Arbeiters ten, daran zu denken, dass doch echte Fortschritte erzielt

beispielsweise in einem Gastwirtschaftsbetrieb im Service werden konnten. Wir haben in den letzten Jahren bereits viel

aushilft, dann kommen sie vielleicht auf ein viel höheres erreicht.

Einkommen. Das haben wir aber nicht zur Kenntnis zu Der Unterschied zwischen Berg- und Taleinkommen

nehmen, weil beim Arbeiter allein der Lohn des einzelnen besteht, aber auch die Bergbauern haben mir- ich bedanke

zählt und nicht der Lohn der ganzen Familie. Deshalb ist mich da bei ihnen und weiss, dass die Anwesenden es auch

dieser Vergleich ganz falsch. Ich möchte Sie bitten, Dinge, tun - sagen müssen, dass sie ihre Positionen wesentlich

die man nicht vergleichen kann, auch nicht zu vergleichen. verbessert hätten. Mit anderen Worten: In dieser offenen

Ich möchte Sie bitten, dem Postulat zuzustimmen. Form, wie ich das Postulat interpretiere, spricht sicher

nichts dagegen, dass man es überweist.

Bundespräsident Purgier: Es ist ja selten, dass die Landwirt- Präsident: Der Motionär ist mit der Umwandlung seiner

schaft unter sich nicht einig ist, wenn es darum geht, den Motion in ein Postulat einverstanden. Herr Reichling

Bundesrat zum Nachdenken zu ermutigen. Wir wollten hier bekämpft das Postulat.

ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass angesichts der

Abstimmung - Vote

bestehenden Milchproduktionssituation - Herr Biel hat zu

Recht darauf hingewiesen -, angesichts auch des bevorste- Für die Überweisung als Postulat 86 Stimmen

henden neuen Milchwirtschaftsbeschlusses 87 eine sorgfäl- Dagegen 14 Stimmen

tige Lagebeurteilung unerlässlich ist. Ich habe in meinem

ersten Votum gesagt, dass ich die 31 Millionen Doppelzent-

ner nicht vergrössern kann, weil ganz einfach keine Nach-

frage besteht, dass jedes Mehr zu Zusatzkosten, teuerem

Käse-Export und anderem mehr führt. Das wollen Sie alle

auch nicht. Ich weiss, dass die Landwirtschaft und deren

Verbände die Lage geschlossen gleich beurteilen. Wir wis- #ST# 84.365

sen auch, dass wir die Kontingentierung nicht ersetzen

können. Ich habe in aller Offenheit das Plus der Kontingen- Motion Berger

tierung, wie es jeder empfindet, geschildert, aber auch dar- Milchproduzenten. Austausch von Kontingenten

auf hingewiesen, dass es zu einer gewissen Strukturverän- Producteurs de lait. Echange de contingents

derung zwischen Berg und Tal geführt hat, vor allem bei der

Aufzucht und im Fleischsektor. Angestammte Aufgaben des

Berggebietes kommen jetzt etwas zu kurz, weil im Tal im

Zusammenhang mit der Mast und Aufzucht verständlicher-

weise etwas geschehen ist. Ob das reversibel ist? Ich mache Wortlaut der Motion vom 14. März 1984

ein Fragezeichen, bin eher zurückhaltend.

Der Bundesrat wird eingeladen, auf der Grundlage von

Nun haben Sie alle selbst erlebt, dass Gruppierungen von

Artikel 5 Absatz 3 und unter Berücksichtigung von Artikel 5a

Bauern - kleinere, mittlere - sogar Partner ausserhalb der

des Milchwirtschaftsbeschlusses 1977 so rasch wie möglich

Landwirtschaft suchen, um ihre Begehren einzubringen. Ich

möchte mich zu solch gelegentlich merkwürdigen Hochzei- eine Regelung zu treffen, die es den Milchverbänden er-

laubt, ein Verfahren für den Austausch von Kontingenten

ten hier nicht äussern. Es tanzt sich sicher nicht auf jeder

unter ihren Produzenten einzuführen.

Hochzeit gut; die Musik spielt auch eine Rolle. Selbst im

Jahre der Musik wird es hier schwierig sein, zu tanzen. Texte de la motion du 14 mars 1984

Wenn man die Milchprobleme analysiert, weiss man, dass Sur la base de l'article 5, 3° alinéa, et compte tenu des

die von Herrn Nef aufgeworfenen Fragen echte Fragen sind. dispositions de l'article 5a de l'arrêté sur l'économie laitière

Wie hoch soll die Freimenge sein? Ich weiss, dass die 1977, le Conseil fédéral est invité à édicter dans le plus bref

Milchverbände selbst mit diesem Problem ringen. Wo ist der délai la réglementation permettant aux fédérations laitières

gerechte Grenzwert? Sind es die 8000, die wir jetzt haben, d'instituer une procédure d'échange de contingents entre

ist es mehr?

leurs producteurs respectifs.

Ich habe bewusst gesagt: Motion nie, Postulat ja, weil man

dann auch auf der Seite des Bundesrates frei ist. Ich kann Mitunterzeichner - Cosignataires: Blocher, Bonnard, Can-

mir eine Differenzierung zwischen Berg und Tal im Bereich daux, Coutau, Dubois, Etique, Fischer-Hägglingen, Geiss-

der Freimenge absolut denken. bühler, Graf, Hari, Houmard, Martin, Massy, Müller-Schar-

Rückbehalt: Auch das ist ein echtes Problem. Ich lasse mich nachtal, Nef, Oehen, Perey, Reichling, Revaclier, Rutishau-

aber nicht festlegen. Aber dass das Problem gleichsam in ser, Savary-Vaud, Schnyder-Berne, Thévoz, Uhlmann (24)

der Luft ist, kann nicht bestritten werden. Die von Herrn

Reichling befürchteten und von anderen wiederaufgenom- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

menen Effekte einer falschen Politik des «arroser le terrain» Le contingentement de la production laitière est en vigueur

kann man ohne weiteres beseitigen, indem man sorgfältig depuis le 1er mai 1977. Le contingent dont dispose actuelle-

prüft, wer berechtigt sein soll und wer nicht, damit nicht die ment chaque producteur a été déterminé en tenant compte,

Falschen mehr erhalten, ohne dass man die bürokratischen en premier lieu, de la quantité de lait livrée au cours des

und administrativen Probleme unterschätzt. Ich weiss, dass années 1974/1975 et 1975/1976. Malgré certaines adapta-

Herr Reichling - und da hat er recht - immer wieder darauf tions individuelles ou générales intervenues dans l'inter-

hinweist, dass wir eine effiziente Bauernpolitik nur durch- valle, la production d'aujourd'hui est donc, en grande partie,

halten können, wenn sie nicht zu viele Vorschriften nach limitée par des données qui sont vieilles d'une dizaine

sich zieht. d'années.

Auch der dritte Punkt, dass man nach der eingelieferten En empêchant les exploitations d'évoluer comme il convien-

Menge staffeln soll, liegt in der Luft. Wie man das löst, drait au gré de la succession des générations et des circons-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Nef Einkommensdisparität in der Landwirtschaft

Motion Nef Disparités des revenus agricoles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.319

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.03.1985 - 15:00

Date

Data

Seite 502-506

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Ref. No 20 013 214

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