Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-315 KI-generiert

Legislator's Energy Policy Motions Rejected

Geschäftsnummer VPB 84-315
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed three motions from a legislator regarding energy policy. The first motion proposed a package of measures for energy conservation and emission reduction, coordinated with environmental protection laws. The second motion suggested an import tax on primary energy sources, with revenues earmarked for emission reduction, efficient energy use, and renewable energy. The third motion called for a law promoting rational electricity use and combined heat and power generation. The court noted that while many goals of the motions were already being addressed or considered, the specific mechanisms proposed, particularly the tax on primary energy imports and the constitutional basis for certain electricity regulations, lacked sufficient legal foundation or were deemed politically unfeasible. Consequently, the court converted the first motion into a postulate, allowing further consideration, while rejecting the other two motions.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 24quater Absatz, Art. 24septies BV, Art. 24quater al. 1 BV; Legislator's Energy Policy Motions Rejected: The first motion proposed a package of measures for energy conservation and emission reduction, coordinated with environmental protection laws. The second motion suggested an import tax on primary energy sources, with revenues earmarked for emission reduction, efficient energy use, and renewable energy. The third motion called for a law promoting rational electricity use and combined heat and power generation. The court noted that while many goals of the motions were already being addressed or considered, the specific mechanisms proposed, particularly the tax on primary energy imports and the constitutional basis for certain electricity regulations, lacked sufficient legal foundation or were deemed politically unfeasible. Consequently, the court converted the first motion into a postulate, allowing further consideration, while rejecting the other two motions.

Schlagwörter

KI-generiert
Energiepolitik Energiepolitische Maßnahmen Erneuerbare Energie Umweltsteuer Widerspruchsverfahren gesetzgebende Gewalt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 24quater al. 1 BV

The court used this article as the legal basis for elaborating a law on the rational use of electrical energy and the promotion of combined heat and power.

Art. 24septies BV

The court cited this article in relation to the possibility of implementing steering, causal, and multi-purpose levies on energy.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Motions Wick 980 N 22 juin 1984

Eine zentrale Massnahme ist bis heute zu wenig diskutiert #ST# 84.315

worden, nämlich die sachgerechte Lagerung des Holzes aus

der Zwangsübernutzung zur späteren Verwendung. Motion Wick

Mit Sicherheit werden auf die «fetten» Holzjahre mit dem Energiesparen und Verminderung

Holzüberschuss Jahrzehnte des Holzmangels folgen. Dieser der Emissionen

wird spätestens dann eintreten, wenn die neu gesetzten Economie d'énergie et diminution des nuisances

Bäume in den kranken Wäldern langsam daran sind, nach-

zuwachsen. Der gegenwärtige Überschuss soll sinnvoll für

die kommenden Mangeljahre gelagert werden. Diese Mass- 84.316

nahme drängt sich zudem auf, weil Holz in vielen Fällen

durch eine kunstgerechte Lagerung an Wert gewinnt. Motion Wick

Drei Massnahmen sind vorzusehen: Importierte Primärenergie. Abgabe

1. Unterstützung, d.h. Subventionierung der Lagerung Importations d'énergie primaires. Imposition

durch den Bund;

2. Bereitstellung von Geländen und weiteren Hilfen eben-

falls durch den Bund; 84.317

3. Schaffung eines «Holzfonds» durch den Bund. Motion Wick

Diese Massnahme zur Normalisierung des Marktes ist bei Elektrizitätsverwendung

anderen Rohstoffen (Börsen) durchaus üblich. Längerfristig

betrachtet dürfte der finanzielle Aufwand eher gering ausfal- und Wärme-Kraft-Koppelung

len, denn gekauft werden soll in einer Baisse und verkauft Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique

werden wird ein wertvoll gewordenes Produkt in einer

Hausse (kommender Holzmangel). Ein relativ geringer Auf-

wand bringt in jeder Hinsicht einen grossen Nutzen mit sich.

Der dringliche Bundesbeschluss soll befristet bleiben. Die

Massnahmen 1 bis 3 sollen nach der hoffentlich bald eintre- Wortlaut der Motion 84.315 vom 5. März 1984

tenden Gesundung unserer Wälder aufgehoben werden. Der E3undesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zum

Energiesparen und zur Verminderung der Emissionen vor-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

zulegen.

Rapport écrit du Conseil fédéral Dieses Massnahmenpaket soll mit dem neuen Umwelt-

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass infolge der Waldschä- schutzgesetz koordiniert sein und vor allem lufthygienische

den über viele Jahre hinweg wesentlich grössere Holzmen- Massnahmen und Energiesparmassnahmen enthalten, wie

gen anfallen werden. Da Holz nur beschränkt haltbar ist, sie auch von der Energie-Initiative gefordert werden.

kann die Lagerung nur ein begleitendes Instrument zur

Problemlösung darstellen. Sie könnte zum Beispiel sinnvoll Texte de la motion 84.315 du 5 mars 1984

sein zur Bewältigung von kurzen Anfallspitzen. Die Lösung Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un

der längerfristigen Anfallprobleme ist indessen vor allem train de mesures visant à économiser l'énergie et à réduire

beim Holzabsatz und der Holzverwertung zu suchen. les émissions polluantes.

Mit der Botschaft zu einem Bundesbeschluss über ausser- Ces mesures doivent être coordonnées avec la nouvelle loi

ordentliche Massnahmen gegen Waldschäden vom 19. März sur la protection de l'environnement et porter en premier

1984 sollen zusätzliche Mittel für die Pflege der geschädig- lieu sur l'hygiène de l'air et les économies d'énergie, ce qui

ten Waldbestände bereitgestellt werden; im Rahmen des figurait aussi parmi les objectifs de l'initiative énergétique.

Programmes Sanasilva befasst sich ein Teilprojekt mit der

Problematik der Lagerhaltung von Holz. Wortlaut der Motion 84.316 vom 5. März 1984

Die weiteren in der Motion aufgeworfenen Fragen sind Teile Nachdem sich die Energie-Wust als politisch stark umstrit-

eines umfangreichen Problemkreises. Wegen der Bedeu- ten und energiepolitisch fraglich erwiesen hat, sind insbe-

tung und Tragweite dieser Probleme ist der Bundesrat der sondere an Stelle der geplanten Unterstellung der Brenn-

Auffassung, dass die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten stoffe und der Elektrizität unter die Wust, aufgrund von BV

nicht einzeln betrachtet werden können. Er wird sich zu Artikel 24septies, andere Lösungen ins Auge zu fassen.

diesen Aspekten ausführlich in seinem Bericht «Waldster-

ben/Luftverschmutzung» äussern. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, ein Gesetz auszuar-

beiten, das eine Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf im-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates portierten Primärenergien vorsieht. Das Gesetz ist so auszu-

Déclaration écrite du Conseil fédéral gestalten, dass der Ertrag dieser Abgaben vor allem für die

Finanzierung von Massnahmen zur Verminderung von

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Emissionen, für die rationelle Energieverwendung und für

wandeln. den Einsatz erneuerbarer Energien gemäss der Energie-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Initiative verwendet wird.

Texte de la motion 84.316 du 5 mars 1984

L'impôt sur le chiffre d'affaires sur l'énergie étant fortement

contesté et politiquement discutable, il convient d'envisager

pour le combustible et l'électricité d'autres solutions que

l'ICHA projeté, en se fondant sur l'article 24sep"M de la consti-

tution fédérale.

Le Conseil fédéral est donc invité à préparer un projet de loi

prévoyant une taxe à l'importation des énergies primaires,

basée sur le principe de la causalité ou conçue comme un

impôt à affectation multiple.

La loi devra être libellée de telle sorte que le produit de cette

taxe serve principalement à réduire les nuisances, à utiliser

rationnellement l'énergie et à promouvoir le recours aux

agents renouvelables, conformément à l'initiative énergé-

tique.

22. Juni 1984 N 981 Motionen Wick

Wortlaut der Motion 84.317 vom 5. März 1984 wenn die vom Bundesrat vorgeschlagene Energiepolitik im

Nachdem im letzten Jahr der Energieartikel am Ständemehr Sinne einer verstärkten Nutzung der bestehenden rechtli-

scheiterte, ist es unerlässlich, die notwendigen Massnah- chen Möglichkeiten verwirklicht wird. Eine sparsamere Ver-

men im Bereich der Energiepolitik aufgrund der bestehen- wendung von fossilen Brennstoffen ist vor allem auch

den gesetzlichen Möglichkeiten zu verwirklichen. wegen des Waldsterbens dringend. Es gilt, die gegenwärtige

Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, gestützt auf BV Sensibilisierung der Bevölkerung rasch zu nutzen, um wirk-

Artikel 24quater Absatz 1, ein Gesetz zur rationeilen Elektri- same 'Energiesparmassnahmen einzuführen.

zitätsverwendung und zur Förderung der Wärme-Kraft-Kop- Angesichts dieser neuen Entwicklungen ergeben sich zwei

pelung auszuarbeiten. Schlussfolgerungen:

1. Es ist weder sinnvoll noch notwendig, in der heutigen

Texte de la motion 84.317 du 5 mars 1984 Lage weitere Verfassungsgrundlagen zu verlangen, welche

Le vote de la majorité des cantons ayant fait capoter, l'année kaum neue Kompetenzen bringen und die anstehenden

passée, le projet de nouvel article constitutionnel sur l'éner- Probleme des Waldsterbens und der Energiepolitik nicht

gie, il est désormais indispensable de prendre, sur la base rasch und wirksam lösen können. Diese Probleme müssen

des possibilités juridiques existantes, les mesures qui s'im- nun auf Ebene der Verwirklichung und des Vollzugs von

posent dans le domaine de la politique énergétique. konkreten Massnahmen angegangen werden.

Le Conseil fédéral est donc chargé de faire préparer, à partir 2. Die Risiken der Atom-Initiative, d. h.

de l'article 24""'"", 1er alinéa, de la constitution, une loi sur

l'utilisation rationnelle de l'énergie électrique et sur l'encou- - im Falle einer Ablehnung: weitere Polarisierung der

ragement du couplage chaleur-force. Bevölkerung beim Bau des Kernkraftwerkes Kaiseraugst

gegen den klar zum Ausdruck gebrachten Willen einer gan-

Schriftliche Begründung zen Region; „

(gemeinsam für alle drei Motionen) - im Falle einer Annahme: möglicherweise unüberwindbare

Développement par écrit (commun aux trois motions) Schwierigkeiten bei der Stromversorgung, sobald die ersten

der heute laufenden Kernkraftwerke ersetzt werden müssen

Anstelle eines Verfassungsartikels soll aufgrund der beste-

(also voraussichtlich ab 2010), ferner eingeschränkte

henden Rechtsgrundlagen eine Energiepolitik des Bundes

Entscheidungsfreiheit in der Energiepolitik, unabhängig von

als materieller Gegenvorschlag zur Atominitiative und zur

allfälligen technischen Entwicklungen (z.B. betreffend

Energie-Initiative erarbeitet werden. In diesem Sinne sind

Sicherheit und Entsorgung von Kernkraftwerken),

die drei Motionen (betreffend Massnahmenpaket zum

Energiesparen und zur Verminderung der Emissionen; lassen sich durch eine konsequente Anwendung der

betreffend Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf importierten Bestimmungen über den Bedarfsnachweis gemäss revidier-

Primärenergien und betreffend rationelle Elektrizitätsver- tem Atomgesetz ausschalten.

wendung und Förderung der Wärme-Kraft-Koppelung) als Folgender Terminplan wäre anzustreben:

Ganzes zu sehen und werden folglich zusammen begründet. - Die beiden Initiativen sind bis spätestens am 10. Dezem-

Seit der Behandlung des Bedarfsnachweises für das Kern- ber 1985 Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten.

kraftwerk Kaiseraugst durch die Kommission des National- - Es ist wahrscheinlich, dass der Bundesrat in jedem Falle

rates im November 1983 sind auf energiepolitischer Ebene Massnahmen zur Bekämpfung des Waldsterbens im Laufe

drei neue Entwicklungen von Bedeutung: dieses Jahres erlassen wird. Die Koordination dieses Mass-

1. Die neuesten Energieperspektiven, welche am 3. Februar nahmenpaketes mit dem Umweltschutzgesetz sollte es

1984 von der Universität Genf (B.Giovannini et A.Delfosse, ermöglichen, . dass lufthygienische Massnahmen und

Influence sur la consommation d'énergie des scénarios de Energiesparmassnahmen vorgesehen werden, wie sie in der

politique énergétique en Suisse, Université de Genève, Série Energie-Initiative gefordert werden.

de publication du GUEPE N° 12, 1983) publiziert wurden, - Die beiden Gesetze über die Abgaben auf Energie

zeigen, dass der Bedarf für eine weitere Energiezentrale bis (entsprechend der Motion betreffend Kausal- oder Mehr-

zur Jahrhundertwende nicht mehr gegeben ist, falls sinn- zweckabgabe auf importierten Primärenergien) und über

volle Massnahmen zur Verminderung der Zunahme der Elektrizitätssparmassnahmen (Motion betreffend rationelle

Elektrizitätsnachfrage getroffen werden. Damit wird Kaiser- Elektrizitätsverwendung und Förderung der Wärme-Kraft-

augst definitiv hinfällig. Koppelung) sollten auf Stufe Bundesrat bis im Herbst 1984

vorliegen. Die Vernehmlassung könnte dann Ende 1984

2. Nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes könnten abgeschlossen werden. Das Parlament müsste bis späte-

praktisch alle Massnahmen aufgrund der bestehenden Ver- stens Juni 1985 entscheiden, damit die Initianten noch den

fassung - oder sogar bestehender Gesetze - eingeführt Ablauf der Referendumsfrist (90 Tage) abwarten könnten,

werden, welche der Bund im Falle der Annahme der bevor sie die Energie-Initiative zurückziehen würden.

Energie-Initiative treffen könnte oder müsste. (Art. 11 des - Der Entscheid des Nationalrates über die Rahmenbewilli-

Umweltschutzgesetzes bestimmt, dass Luftverunreinigun- .gung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst wäre bis zur

gen durch Massnahmen bei der Quelle zu begrenzen sind Annahme der beiden obenerwähnten Gesetze durch das

[Emissionsbegrenzungen]. Zu den Luftverunreinigungen Parlament zu verschieben. Ohne diese Gesetze dürfte das

gehören insbesondere auch Gase und Wärme [Art. 7 Abs. 3]. Parlament wahrscheinlich den Bedarf bejahen. Artikel 12

Aufgrund des Umweltschutzgesetzes [vor allem Art. 12] sind des revidierten Atomgesetzes verlangt aber ausdrücklich,

demnach Energiesparmassnahmen insoweit möglich, als dass bei der Bedarfsbeurteilung dem Energiesparen Rech-

diese zu verminderten Emissionen, z. B. Wärmeemissionen, nung getragen wird. Bei einem negativen Entscheid des

führen, was für Energiesparmassnahmen praktisch immer Nationalrates betreffend Rahmenbewilligung wäre dann

zutrifft.) Einzig eine Zwecksteuer auf Energie wäre aufgrund auch der Weg frei für einen allfälligen Rückzug der Atom-

des Umweltschutzartikels (Art. 24septies BV) nicht möglich, Initiative.

wohl aber Lenkungs-, Kausal- und Mehrzweckabgaben.

Damit hätte dieser Gegenvorschlag insbesondere folgende

3. Es zeigt sich je länger, je mehr, dass die Massnahmen zur Vorteile:

Bekämpfung des Waldsterbens unbedingt mit den energie-

politischen Anstrengungen zu koordinieren sind. Gemäss 1. Verwirklichung eines effizienten Programmes zur

neuesten Perspektiven des EVED (Bericht des EVED an die Bekämpfung des Waldsterbens und einer damit kohärenten

Kommission des National rates vom 19. Januar 1984: «Erläu- und wirksamen Energiepolitik innerhalb einer möglichst

terungen zu energiepolitischen Szenarien und Perspekti- kurzen Frist, ohne Umweg über einen neuen Energieartikel;

ven» [Aufdatierung des Berichtes des EVED an die Kommis- 2. bessere Verwirklichungschancen als die Energie-Initia-

sion des Ständerates vom 1. Dezember 1981]) kann bei tive;

konstanten oder gar sinkenden Erdölpreisen die Nachfrage 3. Vermeidung der Risiken der beiden Initiativen sowohl im

nach Erdöl bis zum Jahre 2000 wesentlich zunehmen, selbst Falle einer Annahme wie einer Verwerfung;

Motions Wick 982 N 22 juin 1984

4. Demonstration der Wirksamkeit unseres politischen mehrere Verbraucher, soweit dies technisch möglich ist. Für

Systems, das damit eine kohärente und unserer Demokratie jeden Verbraucher sind Zähler zu installieren;

angepasste Kompromisslösung für drei schwierige Pro- - Aufhebung von Differenzierungen beim Arbeitspreis nach

bleme gefunden hätte, die uns seit zehn Jahren beschäfti- Bezugsmenge, Bezügergruppe oder Verwendungszweck.

gen (Kernenergie, Umweltschutz und Energiepolitik). Andere Differenzierungen (Tag/Nacht, Sommer/Winter,

Hochspannung/Niederspannung, Versorgungsnähe und

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates -dichte sind je nach Verhältnissen zulässig.»

Rapport écrit du Conseil fédéral Aus Gründen der Rechtsgleichheit und aus versorgungspo-

litischen Erwägungen können Massnahmen nicht allein auf

84.315 Energiesparen und Verminderung der Emissionen

Elektrizität, sondern müssten auf alle leitungsgebundenen

Nachdem der Energieartikel am 27. Februar 1983 am Stän- Energien angewendet werden. Dafür fehlt die Verfassungs-

demehr gescheitert war, beschloss der Bundesrat am 6. Juli grundlage. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.

1983, die Energiepolitik durch Nutzung der bestehenden

rechtlichen Möglichkeiten auf allen Stufen zu verstärken. Gesamtpaket

Zur Verwirklichung einer rationellen Energieverwendung Die drei Motionen Wick (84.315, 84.316, 84.317) sind als

sind Kantone, Gemeinden, Wirtschaft und Bevölkerung auf- materieller Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen «für eine

gerufen, trotz anhaltendem Erdölüberschuss vermehrte Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke» und «für eine

Anstrengungen zu unternehmen. sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversor-

Der Bund ist bereit, seine Mitwirkung im Rahmen des Mögli- gung» (Atom- und Energie-Initiative) gedacht. Die wichtig-

chen zu intensivieren. Die bestehenden Rechtsgrundlagen sten Forderungen dieser Initiativen (Energiesparmassnah-

auf Bundesebene sollen genutzt werden. Energiesparmass- men, Energiesteuer, Subventionen für Massnahmen zur

nahmen im Gebäudebereich lassen sich insbesondere auf- rationellen Energieverwendung und zur Nutzung regenerier-

grund des Umweltschutzgesetzes einführen. Das Sofortpro- barer Energien sowie Elektrizitätssparmassnahmen und

gramm «Waldsterben» vom 12. März 1984 enthält bereits Förderung der dezentralen Wärme-Kraft-Koppelung als Vor-

derartige Massnahmen (obligatorische Feuerungskontrolle, aussetzung für die Ablehnung des Bedarfes für das Kern-

Typenprüfungen und Vorschriften über die Dimensionie- kraftwerk Kaiseraugst) sind in den Motionen enthalten. Die

rung und Ausrüstung von Heizungsanlagen, Vorschriften rechtlichen Grundlagen dieser Massnahmen müssten zum

über die Gebäudeisolation). Weitere Massnahmen werden Teil noch geprüft werden.

im Zusammenhang mit dem Waldsterben bearbeitet. Einige umstrittene Anliegen der Initiativen fehlen in den

Die von der Motion geforderte Koordination der Energie- Motionen, insbesondere die Befreiung des Grundbedarfes

sparpolitik mit dem Umweltschutzgesetz ist gewährleistet. von der Energiesteuer, die verfassungsmässige Zweckbin-

Die auch von der Energie-Initiative angestrebten Massnah- dung der Steuer für die Ziele und Massnahmen der Initiative,

men sind zum Teil bereits realisiert, zum Teil werden sie der befristete Baustopp für grössere Kraftwerke bei gleich-

geprüft. Die Motion liegt auf der Linie der bundesrätlichen zeitiger Blockierung von Energiesparmassnahmen zufolge

Energiepolitik. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die einer Verzögerung der Ausführungsgesetzgebung (gemäss

Anliegen einzubeziehen und zu prüfen. den Übergangsbestimmungen der Energie-Initiative), ferner

Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion in ein Postulat das Verbot des Ersatzes bestehender Kernkraftwerke (inkl.

umzuwandeln. Leibstadt), die erzwungene Umverteilung der Forschungs-

mittel und die Aufhebung der Garantien für eine föderalisti-

84.316 Importierte Primärenergie. Abgabe

sche Energiepolitik.

An der mit Botschaft vom 25. Juni 1980 beantragten Unter- Die Verwirklichung der mit den Motionen geforderten Mass-

stellung der bisher befreiten Energieträger unter die Waren- nahmen würde zu einer weitgehenden Änderung der vom

umsatzsteuer (BB11980 II 909, 926) hält der Bundesrat nach Bundesrat verfolgten Energiepolitik führen. Der Ausbau der

wie vor fest (Bericht zum Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987 Kernenergie würde - zumindest auf absehbare Zeit - blok-

vom 18. Januar 1984, BBI 1984 l 287, 292). Die zusätzliche kiert Der bisherige ordnungspolitische Rahmen der

Einführung einer Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf im- Energiepolitik würde gesprengt. Der Entscheid über die

portierten Primärenergien wäre politisch nicht realisierbar, beiden Initiativen würde erneut verzögert.

abgesehen von der verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit. Der Bundesrat wird aber prüfen, ob eine neue Verfassungs-

Die Zweckbindung dieser Mittel ist nicht nur aus finanzpoli- grundlage für eine wirksame Energiepolitik vorzubereiten

tischen Überlegungen abzulehnen. Breite Streusubventio- ist. Allerdings ist zuvor der Entscheid zu den beiden hängi-

nen für die Anwendung von Techniken zur Verminderung gen Volksinitiativen nötig.

von Emissionen, für die rationelle Energieverwendung und

für den Einsatz erneuerbarer Energien hätten einen grossen Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Verwaltungsaufwand zur Folge. Sie können auch zu volks- Déclaration écrite du Conseil fédéral

wirtschaftlich teuren Fehlinvestitionen führen. Der Bundesrat empfiehlt, die erste Motion (Energiesparen

Gemäss Botschaft des Bundesrates über Grundsatzfragen und Verminderung der Emissionen) in ein Postulat umzu-

der Energiepolitik sind derartige Programme nach den mas- wandeln und die beiden anderen Motionen abzulehnen.

siven Erdölpreissteigerungen nicht mehr erforderlich. Aus

diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab. Motion 84.315

84.317 Elektrizitätsverwendung und Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Wärme-Kraft-Koppelung Motionen 84.316 und 84.317

Die von der Motion geforderten Massnahmen im Elektrizi- Motions 84.316 et 84.317

tätsbereich werden gegenwärtig aufgrund des Postulates

Diskussion verschoben - Discussion renvoyée

des Nationalrates (Petitpierre) geprüft. Der Bundesrat hat in

seiner Botschaft «Kaiseraugst» (BB119821830) die für einen

rationellen Elektrizitätseinsatz anzustrebenden Grundsätze

dargelegt:

«- Vermeidung von Tarifen, die bei höherem Verbrauch zu

tieferen Gesamtkosten führen;

- Vermeidung von Mindestbezugsvorschriften;

- Vermeidung einer Benachteiligung der Tarife für die elek-

trische Wärmepumpe gegenüber der elektrischen Vollhei-

zung;

- Aufhebung bestehender gemeinsamer Abrechnungen für

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Koppelung

Motion Wick Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.317

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 980-982

Page

Pagina

Ref. No 20 012 555

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.