Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-309 KI-generiert

Swiss Company Patent Registration vs. UN Embargo on Military Technology

Geschäftsnummer VPB 84-309
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation concerned allegations that a Swiss company violated UN embargoes and national law by exporting military technology to South Africa between 1980 and 1983. The question was whether registering patents for military technology constituted an export and if such actions violated UN Resolution 418 and Swiss law. The Federal Council responded that patent registrations do not fall under the War Material Act, which is limited to tangible weapons and material, and therefore do not require federal approval.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 10 KG; Swiss Company Patent Registration vs. UN Embargo on Military Technology: The question was whether registering patents for military technology constituted an export and if such actions violated UN Resolution 418 and Swiss law. The Federal Council responded that patent registrations do not fall under the War Material Act, which is limited to tangible weapons and material, and therefore do not require federal approval.

Schlagwörter

KI-generiert
Waffengesetz Patentrecht Embargo Kriegsrecht Eintragung ins Handelsregister Missbrauch von Material
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 10 KG

Cited in the written justification to state that the export of war material is prohibited if it contradicts international agreements.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Herczog 1006 N 22 juin 1984

Zu Frage 3: Der kategorische Imperativ des Gewissens kann #ST# 84.309

auf sehr verschiedene Art erlebt werden, nicht nur als

Interpellation Herczog

«schwere Not». Ein Mensch, der genau weiss, welchen Weg

er aufgrund seiner ethischen Maximen zu gehen hat, kann Militärtechnologie-Export nach Südafrika

diese innere Klarheit auch als Erhebung seines Selbst- Exportation de technologie militaire

gefühls, seiner persönlichen Identität, erfahren. Deswegen vers l'Afrique du Sud

ist sein Gewissensentscheid nicht etwa weniger wert! Ein

Abrücken von dem alten Begriff der «schweren Gewissens-

not» könnte auch dazu verhelfen, dass zum Beispiel einem

religiösen Dienstverweigerer nicht mehr Fragen vorgelegt

werden wie: «Haben Sie Angst, in die Hölle zu kommen?» Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1984

Fragen, die von vielen modernen Christen als unwürdig und

verletzend empfunden werden müssen. Denn ein Christ Gemäss Ausführungen der Zeitschrift «teil» (Nr. 4/5 1984)

gründet sein ethisches Verhalten nicht auf Angst vor Höllen- hat die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren 1980 bis 1983

strafen, sondern auf Liebe zu Gott und Respekt vor dem durch den Export von Militärtechnologie nach Südafrika

göttlichen Willen. sowohl die UNO-Embargo-Bestimmungen als auch das

Kriegsmaterialgesetz verletzt. Ich bitte in diesem Zusam-

Zu Frage 4: Ein religiöser Mensch könnte zum Beispiel menhang den Bundesrat um die Beantwortung folgender

sagen: «Ich glaube, dass Gott Frieden unter den Menschen Fragen:

und eine gewaltfreie Menschheit will. Ich will dem Willen

Gottes gehorchen, denn einige Menschen müssen in aller 1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass gemäss südafrikani-

Konsequenz den Anfang machen.» Ein Agnostiker dagegen schem Patentjournal die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren

könnte sagen: «Wenn ich überzeugt bin, dass nur eine 1980 bis 1983 eine ganze Anzahl von Patenten für Militär-

gewaltfreie, friedliche Gesellschaft wahrhaft human ist und technologie (unter anderem Zeitzünder, Dumdum-

dass ein solcher Zustand erreicht werden kann, wenn nur geschosse, ballistische Zusätze für Projektile) in Südafrika

alle wollten, dann ist es an mir, an meinem Ort die Konse- angemeldet hat? Wieweit ist die Schweizer Firma des

quenzen zu ziehen und einen Anfang zu machen.» Dereine gesamten Konzerns an diesen Patentanmeldungen betei-

Entscheid könnte als «religiös», der andere als «politisch» ligt? Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass derartige

qualifiziert werden. Dennoch haben beide Menschen in glei- Patentanmeldungen den Technologie-Exporten gleichzu-

cher Weise nach dem Prinzip des kategorischen Imperativs setzen sind?

gehandelt. Obschon der eine den Namen Gottes erwähnt, 2. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass durch diese

der andere nicht, ist ihr Entscheid in seiner sittlichen Sub- Tatsachen sowohl die UNO-Résolution Nr. 418 vom

stanz derselbe oder mindestens analog zu nennen. 4. November 1977 als auch das Bundesgesetz über das

Zu Frage 5: Der Unterscheidung zwischen Art und Stärke Kriegsmaterial verletzt wurden?

der Gewissensmotivation ist in der ganzen Dienstverweige- 3. Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um

rerdebatte bisher wohl noch zu wenig Aufmerksamkeit die weltweiten Exporte von Militärtechnologie durch

geschenkt worden, obschon sie eigentlich durch die alte Schweizer Firmen nach Südafrika zu verhindern?

Lehre vom «irrenden Gewissen» längst vorbereitet war. Aus

diesem Grund hat man wohl auch die Idee des «Tatbewei- Texte de l'interpellation du 5 mars 1984

ses» nicht differenziert genug gewürdigt. Es liesse sich aber Si l'on ajoute foi à des déclarations publiées par tell (n"4/5

wohl ein Konzept vorstellen, welches die Entscheidung zum 1984), la SA Oerlikon-Bührle a violé en 1980 à 1983, tant les

Tatbeweis dialogisch denkt, d.h. sie im Kontext eines injonctions d'embargo de l'ONU que la loi fédérale sur le

Gespräches mit Vertretern der Gemeinschaft situiert. matériel de guerre, en exportant de la technologie militaire

Zu Frage 6: Die Motivation des Gewissens im Sinne von vers l'Afrique du Sud. A ce sujet, j'invite le Conseil fédéral à

Friede, Gewaltlosigkeit und Ehrfurcht vor dem Leben sollte répondre aux questions suivantes:

nicht durch andersartige Motivationen wie blosse Abnei- 1. Sait-il que, selon le journal sud-africain des brevets, la SA

gung gegen Disziplin und Subordination unterwandert wer- Oerlikon-Bührle a, de 1980 à 1983, annoncé eu Afrique du

den können. Dem ist bei der Konkretisierung des Zivildien- Sud quantité de brevets se rapportant à la technologie

stes Rechnung zu tragen. militaire (notamment aux fusées à temps, aux projectiles

Antwort des Bundesrates dum-dum, aux compléments balistiques pour projectiles)?

Jusqu'à quel point l'entreprise suisse englobée dans l'en-

siehe Seite 990 hiervor semble du consortium international est-elle intéressée à ces

(Interpellation 84.313 Humbel) demandes de brevets? Le gouvernement estime-t-il aussi

que de tels dépôts de brevets équivalent à des exportations

Réponse du Conseil fédéral

de technologie?

voir page 990 ci-devant

2. Est-il de l'avis qu'en raison de ces actes, tant la résolution

(Interpellation 84.313 Humbel) n°418 de l'ONU, du 4 novembre 1977, que la loi fédérale sur

Abstimmung - Vote le matériel de guerre ont été violées?

Für den Antrag auf Diskussion 58 Stimmen 3. Quelles mesures le Conseil fédéral compte-t-il prendre

Dagegen 38 Stimmen aux fins d'empêcher que des entreprises suisses ne se

livrent à de nouvelles exportations de technologie militaire à

destination de l'Afrique du Sud?

Mitunterzeichner- Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Mas-

carin (3)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die UNO hat in ihrer Resolution Nr.418 vom 4. November

1977 ausdrücklich die Vergabe von Produktionslizenzen in

die Waffenembargo-Bestimmungen aufgenommen. Auch

die Schweiz verbot unabhängig und noch vor der UNO alle

Waffenausfuhren nach Südafrika. Zudem wird im Kriegsma-

terialgesetz jegliche Ausfuhr untersagt, die «zwischenstaat-

lichen Vereinbarungen widerspricht» (Art. 10).

Die Zeitschrift «teil» (Nr. 4/5 1984) liefert nun Beweise dafür,

22. Juni 1984 N 1007 Interpellation Spalti

dass die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren 1980 bis 1983 pour la Suisse, qui est un pays de transit international sans

Militärtechnologie nach Südafrika exportierte. Die Zeit- accès direct à la mer, que les frontières restent ouvertes et

schrift bringt Auszüge aus dem südafrikanischen Patent- que les formalités de passage se fassent facilement, et

journal. comme ces problèmes de frontières aggravent les difficultés

Gerade weil die gleiche Firma wegen illegaler Kriegsmate- que connaît la branche des transports, je pose au Conseil

rialausfuhr in den sechziger Jahren nach Südafrika bereits fédéral les questions suivantes:

verurteilt wurde, müssen Wiederholungen verhindert 1. Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du

werden. Gouvernement italien pour accélérer et faciliter les forma-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates lités douanières?

2. Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du

Rapport écrit du Conseil fédéral

Gouvernement italien pour assurer en Italie du Nord la

Artikel 41 der Bundesverfassung, auf dem das Kriegsmate- sécurité des biens qui sont la propriété de Suisses, plus

rialgesetz beruht, bezieht sich ausschliesslich auf «Waffen, précisément des poids-lourds et des marchandises qu'ils

Munition, Sprengmittel und sonstiges Kriegsmaterial», nicht transportent, et pour réduire, à l'aide de mesures appro-

aber auf immaterielle Rechte, wie Patente und Fabrikations- priées, le préjudice causé à l'économie de notre pays?

lizenzen. Es ist deshalb nicht möglich, die Transaktion von

Fabrikationslizenzen aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes 3. Quelles démarches entreprend-il sur le plan multilatéral

pour que les pays avoisinants reconnaissent à la Suisse sa

einer Bundesbewilligung zu unterstellen.

Im übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz réputation de pays de transit?

bereits im Jahre 1963 aus eigener Initiative die Ausfuhr von Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Basler, Bonny,

Kriegsmaterial nach Südafrika untersagt hat. Flubacher, Graf, Lüchinger, Neuenschwander, Steinegger,

Abstimmung - Vote Tschuppert, Wellauer (10)

Für den Antrag auf Diskussion 39 Stimmen

Dagegen 75 Stimmen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Bereits zum zweiten Male innert kürzester Frist hat eine

erneute Streikwelle der italienischen Zöllner an der Schwei-

zer Grenze in der Region Tessin Konfusion und Unruhe

verursacht. Dies nicht nur für die im Tessin ansässige Bevöl-

kerung, sondern auch für die Schweizer Zollbeamten, die

#ST# 84.376 ihren Dienst nur noch unter erschwerten Bedingungen lei-

Interpellation Spalti sten konnten, und für die Hunderte von ausländischen

Frachtführern, die gezwungen wurden, auf die Grenzabferti-

Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift gung zu warten.

Grève du zèle des douaniers italiens Das Demonstrieren durch Dienst nach Vorschrift, die

Ankündigung eines Generalstreiks und die unregelmässige

Erledigung der Zollformalitäten ergeben für die Region, für

die Zollbeamten und insbesondere für das Transportge-

werbe schwere Probleme.

Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984 Das Transportgewerbe wird nun durch diese Ereignisse

Im Zusammenhang mit dem erneuten Dienst nach Vorschrift nach der kürzlich erfolgten Volksabstimmung noch zusätz-

an der italienisch-schweizerischen Grenze ist durch eine lich wirtschaftlich belastet. Der schweizerische Strassen-

zweite Streikwelle an der Grenze zu unserem südlichen nutzverkehr ist weltweit schon am stärksten belastet und

Nachbarn auf ein bedeutendes Problem hingewiesen wor- eingeschränkt (teuerstes Dieselöl, Nacht- und Sonntagsfahr-

den, das einerseits dem schweizerischen Transportgewerbe, verbot, Maximalgesamtgewichtseinschränkungen usw.); es

der exportorientierten Industrie und andererseits der Wirt- arbeitet ohne staatliche Subventionen und hat im Rahmen

schaft insgesamt erheblichen Schaden zugefügt hat. Nach- der Gesamtverteidigung seine besondere Bedeutung, indem

dem die Schweiz als internationales Transit- und Binnen- dieser Wirtschaftszweig der Armee seine Transportmittel als

land ein vitales Interesse an offenen Grenzen und an einer Requisitionsfahrzeuge zur Verfügung stellen muss.

reibungslosen Grenzabfertigung haben muss und die Während Tagen stauten sich Fahrzeuge in unübersehbaren

Erschwernisse für das Transportgewerbe durch solche Kolonnen. Stehende Fahrzeuge verursachten den Eigentü-

Grenzprobleme ausgeweitet werden, stellen sich in diesem mern hohe Kosten, und die Lieferverzögerungen schaden

Zusammenhang folgende Fragen: der exportorientierten Schweizer Industrie und Wirtschaft.

Insgesamt verursacht diese nachlässige Zollabfertigung auf

1. Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen italienischer Seite nicht nur den schweizerischen, sondern

Regierung zu unternehmen, um eine möglichst effiziente auch den Volkswirtschaften benachbarter Staaten, die die

und ungestörte Grenzabfertigung zu gewährleisten? Schweiz als Transitland benutzen, unübersehbare Schäden.

2. Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen Zudem wird durch dieses Verhalten der italienischen Zoll-

Regierung zu unternehmen, um im Raum Norditalien die beamten der internationale Güterverkehr unverhältnismäs-

Sicherheit von schweizerischem Eigentum wie Camions, sig behindert. Als Binnenland sollte sich die Schweiz der

Lastfahrzeuge und deren Frachtgut sicherzustellen und um Bedeutung offener Grenzen und ungehinderter Grenz-

den Schaden, der der schweizerischen Volkswirtschaft abfertigung im klaren sein und sich dafür entsprechend

durch Streiks entsteht, mit angebrachten Massnahmen zu einsetzen.

mindern? Nachweisbar sind folgende Schäden festzustellen: Durch

3. Was unternimmt der Bundesrat multilateral insgesamt, das Überschreiten der Lieferfristen kann der Frachtführer

um den Ruf der Schweiz als Transitland gegenüber den seinen Frachtvertrag nicht fristgemäss erfüllen. Dadurch

angrenzenden Drittländern durchzusetzen? fehlen der Industrie Ersatzteile und Rohmaterialien. Weiter

sind Verderbsschäden feststellbar. Diese entstandenen

Texte de l'interpellation du 19 mars 1984 Schäden sind teilweise durch Versicherungen gedeckt. Der

A sujet de la grève du zèle qui a eu lieu une fois de plus à la Schaden ist noch nicht quantifizierbar. Durch die Staus auf

frontière italo-suisse, une deuxième vague de grève a fait der italienischen Seite werden die Transport- und Einsatz-

apparaître un important problème, qui est à l'origine de pläne" der Unternehmen wertlos. Diese ungeordneten

dommages considérables subis non seulement par les Zustände schaffen verbesserte Möglichkeiten für operativ

transports et l'industrie d'exportation de notre pays, mais vorgehende und organisierte Banden, Nutzfahrzeuge,

aussi par son économie toute entière. Comme il est vital Ladungen und Anhänger auszurauben. Es steht fest, dass

128-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Herczog Militärtechnologie-Export nach Südafrika

Interpellation Herczog Exportation de technologie militaire vers l'Afrique du Sud

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.309

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1006-1007

Page

Pagina

Ref. No 20 012 581

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.