Swiss Company Patent Registration vs. UN Embargo on Military Technology
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis interpellation concerned allegations that a Swiss company violated UN embargoes and national law by exporting military technology to South Africa between 1980 and 1983. The question was whether registering patents for military technology constituted an export and if such actions violated UN Resolution 418 and Swiss law. The Federal Council responded that patent registrations do not fall under the War Material Act, which is limited to tangible weapons and material, and therefore do not require federal approval.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 10 KG; Swiss Company Patent Registration vs. UN Embargo on Military Technology: The question was whether registering patents for military technology constituted an export and if such actions violated UN Resolution 418 and Swiss law. The Federal Council responded that patent registrations do not fall under the War Material Act, which is limited to tangible weapons and material, and therefore do not require federal approval.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the written justification to state that the export of war material is prohibited if it contradicts international agreements.
Volltext
Interpellation Herczog 1006 N 22 juin 1984
Zu Frage 3: Der kategorische Imperativ des Gewissens kann #ST# 84.309
auf sehr verschiedene Art erlebt werden, nicht nur als
Interpellation Herczog
«schwere Not». Ein Mensch, der genau weiss, welchen Weg
er aufgrund seiner ethischen Maximen zu gehen hat, kann Militärtechnologie-Export nach Südafrika
diese innere Klarheit auch als Erhebung seines Selbst- Exportation de technologie militaire
gefühls, seiner persönlichen Identität, erfahren. Deswegen vers l'Afrique du Sud
ist sein Gewissensentscheid nicht etwa weniger wert! Ein
Abrücken von dem alten Begriff der «schweren Gewissens-
not» könnte auch dazu verhelfen, dass zum Beispiel einem
religiösen Dienstverweigerer nicht mehr Fragen vorgelegt
werden wie: «Haben Sie Angst, in die Hölle zu kommen?» Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1984
Fragen, die von vielen modernen Christen als unwürdig und
verletzend empfunden werden müssen. Denn ein Christ Gemäss Ausführungen der Zeitschrift «teil» (Nr. 4/5 1984)
gründet sein ethisches Verhalten nicht auf Angst vor Höllen- hat die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren 1980 bis 1983
strafen, sondern auf Liebe zu Gott und Respekt vor dem durch den Export von Militärtechnologie nach Südafrika
göttlichen Willen. sowohl die UNO-Embargo-Bestimmungen als auch das
Kriegsmaterialgesetz verletzt. Ich bitte in diesem Zusam-
Zu Frage 4: Ein religiöser Mensch könnte zum Beispiel menhang den Bundesrat um die Beantwortung folgender
sagen: «Ich glaube, dass Gott Frieden unter den Menschen Fragen:
und eine gewaltfreie Menschheit will. Ich will dem Willen
Gottes gehorchen, denn einige Menschen müssen in aller 1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass gemäss südafrikani-
Konsequenz den Anfang machen.» Ein Agnostiker dagegen schem Patentjournal die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren
könnte sagen: «Wenn ich überzeugt bin, dass nur eine 1980 bis 1983 eine ganze Anzahl von Patenten für Militär-
gewaltfreie, friedliche Gesellschaft wahrhaft human ist und technologie (unter anderem Zeitzünder, Dumdum-
dass ein solcher Zustand erreicht werden kann, wenn nur geschosse, ballistische Zusätze für Projektile) in Südafrika
alle wollten, dann ist es an mir, an meinem Ort die Konse- angemeldet hat? Wieweit ist die Schweizer Firma des
quenzen zu ziehen und einen Anfang zu machen.» Dereine gesamten Konzerns an diesen Patentanmeldungen betei-
Entscheid könnte als «religiös», der andere als «politisch» ligt? Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass derartige
qualifiziert werden. Dennoch haben beide Menschen in glei- Patentanmeldungen den Technologie-Exporten gleichzu-
cher Weise nach dem Prinzip des kategorischen Imperativs setzen sind?
gehandelt. Obschon der eine den Namen Gottes erwähnt, 2. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass durch diese
der andere nicht, ist ihr Entscheid in seiner sittlichen Sub- Tatsachen sowohl die UNO-Résolution Nr. 418 vom
stanz derselbe oder mindestens analog zu nennen. 4. November 1977 als auch das Bundesgesetz über das
Zu Frage 5: Der Unterscheidung zwischen Art und Stärke Kriegsmaterial verletzt wurden?
der Gewissensmotivation ist in der ganzen Dienstverweige- 3. Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um
rerdebatte bisher wohl noch zu wenig Aufmerksamkeit die weltweiten Exporte von Militärtechnologie durch
geschenkt worden, obschon sie eigentlich durch die alte Schweizer Firmen nach Südafrika zu verhindern?
Lehre vom «irrenden Gewissen» längst vorbereitet war. Aus
diesem Grund hat man wohl auch die Idee des «Tatbewei- Texte de l'interpellation du 5 mars 1984
ses» nicht differenziert genug gewürdigt. Es liesse sich aber Si l'on ajoute foi à des déclarations publiées par tell (n"4/5
wohl ein Konzept vorstellen, welches die Entscheidung zum 1984), la SA Oerlikon-Bührle a violé en 1980 à 1983, tant les
Tatbeweis dialogisch denkt, d.h. sie im Kontext eines injonctions d'embargo de l'ONU que la loi fédérale sur le
Gespräches mit Vertretern der Gemeinschaft situiert. matériel de guerre, en exportant de la technologie militaire
Zu Frage 6: Die Motivation des Gewissens im Sinne von vers l'Afrique du Sud. A ce sujet, j'invite le Conseil fédéral à
Friede, Gewaltlosigkeit und Ehrfurcht vor dem Leben sollte répondre aux questions suivantes:
nicht durch andersartige Motivationen wie blosse Abnei- 1. Sait-il que, selon le journal sud-africain des brevets, la SA
gung gegen Disziplin und Subordination unterwandert wer- Oerlikon-Bührle a, de 1980 à 1983, annoncé eu Afrique du
den können. Dem ist bei der Konkretisierung des Zivildien- Sud quantité de brevets se rapportant à la technologie
stes Rechnung zu tragen. militaire (notamment aux fusées à temps, aux projectiles
Antwort des Bundesrates dum-dum, aux compléments balistiques pour projectiles)?
Jusqu'à quel point l'entreprise suisse englobée dans l'en-
siehe Seite 990 hiervor semble du consortium international est-elle intéressée à ces
(Interpellation 84.313 Humbel) demandes de brevets? Le gouvernement estime-t-il aussi
que de tels dépôts de brevets équivalent à des exportations
Réponse du Conseil fédéral
de technologie?
voir page 990 ci-devant
2. Est-il de l'avis qu'en raison de ces actes, tant la résolution
(Interpellation 84.313 Humbel) n°418 de l'ONU, du 4 novembre 1977, que la loi fédérale sur
Abstimmung - Vote le matériel de guerre ont été violées?
Für den Antrag auf Diskussion 58 Stimmen 3. Quelles mesures le Conseil fédéral compte-t-il prendre
Dagegen 38 Stimmen aux fins d'empêcher que des entreprises suisses ne se
livrent à de nouvelles exportations de technologie militaire à
destination de l'Afrique du Sud?
Mitunterzeichner- Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Mas-
carin (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die UNO hat in ihrer Resolution Nr.418 vom 4. November
1977 ausdrücklich die Vergabe von Produktionslizenzen in
die Waffenembargo-Bestimmungen aufgenommen. Auch
die Schweiz verbot unabhängig und noch vor der UNO alle
Waffenausfuhren nach Südafrika. Zudem wird im Kriegsma-
terialgesetz jegliche Ausfuhr untersagt, die «zwischenstaat-
lichen Vereinbarungen widerspricht» (Art. 10).
Die Zeitschrift «teil» (Nr. 4/5 1984) liefert nun Beweise dafür,
22. Juni 1984 N 1007 Interpellation Spalti
dass die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren 1980 bis 1983 pour la Suisse, qui est un pays de transit international sans
Militärtechnologie nach Südafrika exportierte. Die Zeit- accès direct à la mer, que les frontières restent ouvertes et
schrift bringt Auszüge aus dem südafrikanischen Patent- que les formalités de passage se fassent facilement, et
journal. comme ces problèmes de frontières aggravent les difficultés
Gerade weil die gleiche Firma wegen illegaler Kriegsmate- que connaît la branche des transports, je pose au Conseil
rialausfuhr in den sechziger Jahren nach Südafrika bereits fédéral les questions suivantes:
verurteilt wurde, müssen Wiederholungen verhindert 1. Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du
werden. Gouvernement italien pour accélérer et faciliter les forma-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates lités douanières?
2. Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du
Rapport écrit du Conseil fédéral
Gouvernement italien pour assurer en Italie du Nord la
Artikel 41 der Bundesverfassung, auf dem das Kriegsmate- sécurité des biens qui sont la propriété de Suisses, plus
rialgesetz beruht, bezieht sich ausschliesslich auf «Waffen, précisément des poids-lourds et des marchandises qu'ils
Munition, Sprengmittel und sonstiges Kriegsmaterial», nicht transportent, et pour réduire, à l'aide de mesures appro-
aber auf immaterielle Rechte, wie Patente und Fabrikations- priées, le préjudice causé à l'économie de notre pays?
lizenzen. Es ist deshalb nicht möglich, die Transaktion von
Fabrikationslizenzen aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes 3. Quelles démarches entreprend-il sur le plan multilatéral
pour que les pays avoisinants reconnaissent à la Suisse sa
einer Bundesbewilligung zu unterstellen.
Im übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz réputation de pays de transit?
bereits im Jahre 1963 aus eigener Initiative die Ausfuhr von Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Basler, Bonny,
Kriegsmaterial nach Südafrika untersagt hat. Flubacher, Graf, Lüchinger, Neuenschwander, Steinegger,
Abstimmung - Vote Tschuppert, Wellauer (10)
Für den Antrag auf Diskussion 39 Stimmen
Dagegen 75 Stimmen Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bereits zum zweiten Male innert kürzester Frist hat eine
erneute Streikwelle der italienischen Zöllner an der Schwei-
zer Grenze in der Region Tessin Konfusion und Unruhe
verursacht. Dies nicht nur für die im Tessin ansässige Bevöl-
kerung, sondern auch für die Schweizer Zollbeamten, die
#ST# 84.376 ihren Dienst nur noch unter erschwerten Bedingungen lei-
Interpellation Spalti sten konnten, und für die Hunderte von ausländischen
Frachtführern, die gezwungen wurden, auf die Grenzabferti-
Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift gung zu warten.
Grève du zèle des douaniers italiens Das Demonstrieren durch Dienst nach Vorschrift, die
Ankündigung eines Generalstreiks und die unregelmässige
Erledigung der Zollformalitäten ergeben für die Region, für
die Zollbeamten und insbesondere für das Transportge-
werbe schwere Probleme.
Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984 Das Transportgewerbe wird nun durch diese Ereignisse
Im Zusammenhang mit dem erneuten Dienst nach Vorschrift nach der kürzlich erfolgten Volksabstimmung noch zusätz-
an der italienisch-schweizerischen Grenze ist durch eine lich wirtschaftlich belastet. Der schweizerische Strassen-
zweite Streikwelle an der Grenze zu unserem südlichen nutzverkehr ist weltweit schon am stärksten belastet und
Nachbarn auf ein bedeutendes Problem hingewiesen wor- eingeschränkt (teuerstes Dieselöl, Nacht- und Sonntagsfahr-
den, das einerseits dem schweizerischen Transportgewerbe, verbot, Maximalgesamtgewichtseinschränkungen usw.); es
der exportorientierten Industrie und andererseits der Wirt- arbeitet ohne staatliche Subventionen und hat im Rahmen
schaft insgesamt erheblichen Schaden zugefügt hat. Nach- der Gesamtverteidigung seine besondere Bedeutung, indem
dem die Schweiz als internationales Transit- und Binnen- dieser Wirtschaftszweig der Armee seine Transportmittel als
land ein vitales Interesse an offenen Grenzen und an einer Requisitionsfahrzeuge zur Verfügung stellen muss.
reibungslosen Grenzabfertigung haben muss und die Während Tagen stauten sich Fahrzeuge in unübersehbaren
Erschwernisse für das Transportgewerbe durch solche Kolonnen. Stehende Fahrzeuge verursachten den Eigentü-
Grenzprobleme ausgeweitet werden, stellen sich in diesem mern hohe Kosten, und die Lieferverzögerungen schaden
Zusammenhang folgende Fragen: der exportorientierten Schweizer Industrie und Wirtschaft.
Insgesamt verursacht diese nachlässige Zollabfertigung auf
1. Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen italienischer Seite nicht nur den schweizerischen, sondern
Regierung zu unternehmen, um eine möglichst effiziente auch den Volkswirtschaften benachbarter Staaten, die die
und ungestörte Grenzabfertigung zu gewährleisten? Schweiz als Transitland benutzen, unübersehbare Schäden.
2. Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen Zudem wird durch dieses Verhalten der italienischen Zoll-
Regierung zu unternehmen, um im Raum Norditalien die beamten der internationale Güterverkehr unverhältnismäs-
Sicherheit von schweizerischem Eigentum wie Camions, sig behindert. Als Binnenland sollte sich die Schweiz der
Lastfahrzeuge und deren Frachtgut sicherzustellen und um Bedeutung offener Grenzen und ungehinderter Grenz-
den Schaden, der der schweizerischen Volkswirtschaft abfertigung im klaren sein und sich dafür entsprechend
durch Streiks entsteht, mit angebrachten Massnahmen zu einsetzen.
mindern? Nachweisbar sind folgende Schäden festzustellen: Durch
3. Was unternimmt der Bundesrat multilateral insgesamt, das Überschreiten der Lieferfristen kann der Frachtführer
um den Ruf der Schweiz als Transitland gegenüber den seinen Frachtvertrag nicht fristgemäss erfüllen. Dadurch
angrenzenden Drittländern durchzusetzen? fehlen der Industrie Ersatzteile und Rohmaterialien. Weiter
sind Verderbsschäden feststellbar. Diese entstandenen
Texte de l'interpellation du 19 mars 1984 Schäden sind teilweise durch Versicherungen gedeckt. Der
A sujet de la grève du zèle qui a eu lieu une fois de plus à la Schaden ist noch nicht quantifizierbar. Durch die Staus auf
frontière italo-suisse, une deuxième vague de grève a fait der italienischen Seite werden die Transport- und Einsatz-
apparaître un important problème, qui est à l'origine de pläne" der Unternehmen wertlos. Diese ungeordneten
dommages considérables subis non seulement par les Zustände schaffen verbesserte Möglichkeiten für operativ
transports et l'industrie d'exportation de notre pays, mais vorgehende und organisierte Banden, Nutzfahrzeuge,
aussi par son économie toute entière. Comme il est vital Ladungen und Anhänger auszurauben. Es steht fest, dass
128-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Herczog Militärtechnologie-Export nach Südafrika
Interpellation Herczog Exportation de technologie militaire vers l'Afrique du Sud
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.309
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite 1006-1007
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