Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-305 KI-generiert

Conscientious Objectors to Civil Defense

Geschäftsnummer VPB 84-305
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council addressed concerns regarding the prosecution of conscientious objectors to civil defense service, noting that while prosecution and sentencing are handled by cantonal courts, precise statistics on objectors are unavailable due to a broad legal classification. The council acknowledged practical differences in sentencing across cantons but found no cause to change the civil defense law given the low number of custodial sentences. It proposed clarifying grounds for exclusion from service to ensure greater uniformity and also indicated plans to legally anchor unarmed military service and potentially decriminalize objectors, while emphasizing that a comprehensive civil service model would require a constitutional amendment.

Legislator-Regeste

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Art. 63 stufe, Art. 84 Zivilschutzgesetz, Art. 63 Buchstabe b Zivilschutzverordnung; Conscientious Objectors to Civil Defense: The council acknowledged practical differences in sentencing across cantons but found no cause to change the civil defense law given the low number of custodial sentences. It proposed clarifying grounds for exclusion from service to ensure greater uniformity and also indicated plans to legally anchor unarmed military service and potentially decriminalize objectors, while emphasizing that a comprehensive civil service model would require a constitutional amendment.

Schlagwörter

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Wehrpflicht Einwendungen öffentlicher Dienst Zivilschutz Strafzumessung Gefährdung der öffentlichen Ordnung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 84 Zivilschutzgesetz

This article is cited as the basis for penalizing actions related to civil protection, including by civilian courts. It is mentioned in relation to the penalties imposed.

Art. 63 Buchstabe b Zivilschutzverordnung

The Federal Council intends to further define 'unwürdigkeit' (unworthiness) as a ground for exclusion to ensure a degree of uniformity, as stated in the response to the interpellation.

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Volltext

Interpellation Keller 1438 N 5 octobre 1984

Zivilschutzstrafsachen haben nicht nur eine Verunsicherung #ST# 84.305

der jeweils zuständigen Zivilschutzstellen zur Folge, son-

Interpellation Keller

dern sie bewirken, dass die ungleiche Praxis von Gegnern

unserer Gesamtverteidigung dazu benützt wird, die Institu- Militärdienstverweigerer. Weiteres Vorgehen

tion Zivilschutz trotz ihres rein humanitären Charakters in Objection de conscience. Mesures envisagées

Misskredit zu bringen. Auch das offizielle Organ des Schwei-

zerischer Zivilschutzverbandes (SZSV), die Zeitschrift «Zivil-

schutz», vermisst in ihrer jüngsten Nummer 6/84 bei der

Frage der Ahndung von Zivilschutzverweigerungen eine

«unité de doctrine». Mit einer einheitlichen Straf- bzw.

Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1984

Gerichtspraxis im Falle von Zivilschutzverweigerungen und

Disziplinarvergehen würde dem in der Bundesverfassung Volk und Stände haben am 26. Februar 1984 die Zivildienst-

verankerten Artikel, wonach «jeder Schweizer vor dem initiative wuchtig abgelehnt. Dennoch ist das Problem der

Gesetz gleich ist», grössere Nachachtung verschafft. Militärdienstverweigerung in den Augen auch zahlreicher

Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Initiative stimmten,

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates nicht befriedigend gelöst.

vom 29. August 1984 Ich frage daher den Bundesrat:

Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1984 - Teilt er die Auffassung, dass für eine auf die Dauer befrie-

In der Armee werden die Verstösse gegen militärische Vor- digende Lösung eine Verfassungsänderung nötig ist?

schriften durch die Militärjustiz geahndet. Dagegen liegen - Ist er bereit, in angemessener Frist ein konkretes Zivil-

Verfolgung und Beurteilung von Handlungen, die gemäss dienstmodell vorzulegen, das mit Blick auf die allgemeine

Artikel 84 des Zivilschutzgesetzes mit Strafe bedroht sind, Wehrpflicht verantwortbar ist, und aufgrund der Erkennt-

den Kantonen, d. h. den zivilen Gerichten ob. nisse der gescheiterten Vorlagen von 1977 und 1984 die

Zu den einzelnen Fragen ist folgendes festzuhalten: Zulassungsbedingungen für einen Zivildienst zu um-

- Obwohl die zivilen Gerichte ihre Strafentscheide und Ein- schreiben?

stellungsbeschlüsse im Bereich des Zivilschutzes der Bun- Texte de l'interpellation du 5 mars 1984

desanwaltschaft melden, sind genaue Angaben über die

Le 26 février 1984, le peuple et les cantons ont rejeté massi-

Zahl der Schutzdienstverweigerer nicht möglich. Die Mel-

vement l'initiative pour un service civil. Cependant, même

dungen enthalten meist nur den Hinweis auf Artikel 84 des

pour bon nombre de ceux qui ont voté contre, le problème

Zivilschutzgesetzes. Darunter fallen auch eine ganze Reihe

n'a pas trouvé de solution satisfaisante.

anderer Tatbestände, selbst solche, die im Militärdienst dem

Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral:

Disziplinarrecht unterstehen.

Immerhin ist festzustellen, dass die Anzahl Fälle mit Frei- - Est-il d'avis qu'une solution satisfaisante à long terme

heitsstrafen verglichen mit der Zahlen der Pflichtigen - nécessite une modification de la constitution?

272 000 leisten jährlich Schutzdienst - sehr gering ist. So - Est-il prêt à proposer, dans un délai raisonnable, un

wurden gestützt auf Artikel 84 des Zivilschutzgesetzes 1982 modèle concret de service civil qui soit compatible avec le

und 1983 gesamtschweizerisch folgende Freiheitsstrafen service militaire obligatoire pour tous et, s'appuyant sur

ausgesprochen: l'expérience des échecs des projets de 1977 et de 1984, est-il

1982 1983 disposé à définir dans quelles conditions le service civil

serait admis?

Bedingte Haft-und Gefängnisstrafen 51 73

Unbedingte Haft- und Gefängnisstrafen 15 66 Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun

Gesamthaft demnach 66 139 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

- Die zuständigen kantonalen Gerichte beurteilen die Straf- Die Ablehnung der Zivildienstinitiative, so massiv sie auch

anzeigen nach freiem Ermessen. Sie haben von keiner ausfiel, bedeutet meines Erachtens nicht, dass das Schwei-

Behörde Weisungen entgegenzunehmen. Dies ergibt sich zervolk den Ist-Zustand ein für alle Male als befriedigend

aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung und der Übertra- erachtet. Die Abstimmung machte aber deutlich, dass dieses

gung der Strafverfolgung an die zivilen Gerichte. Gewisse Minderheitenproblem nicht gelöst werden kann, indem die

Praxisunterschiede sind tatsächlich festzustellen. Dies ist Betroffenen und ihre Sympathisanten der Mehrheit die

aber auch in anderen Bereichen, so etwa im Strassenver- ihnen genehme Lösung aufdrängen wollen. Eine Lösung für

kehrsrecht, der Fall. diese Minderheit kann wohl nur zustande kommen, wenn sie

- Mit Blick auf die geringe Zahl von Freiheitsstrafen besteht von allem Anfang an auf konsensfähiger Grundlage erarbei-

kein Anlass, die Zivilschutzgesetzgebung in diesem Punkt tet wird. In diesem Sinne scheint es nach dem Fiasko vom

zu ändern oder gar von der föderalistischen Ordnung abzu- 26. Februar 1984 zweckmässig, wenn Bundesrat und Parla-

weichen. Im laufenden Revisionsverfahren zur Aufgaben- ment in dieser Frage künftighin die Initiative ergreifen und

neuverte.-lung (1. Paket) ist dies denn auch weder aus dem die Führung übernehmen. Es wird darum gehen, in einer

Kreis der Kantone noch von anderer Seite verlangt worden. ersten Phase den waffenlosen Militärdienst auf Gesetzes-

- Der Bundesrat beabsichtigt indessen, die in Artikel 63 stufe zu regeln und die Möglichkeiten der Entkriminalisie-

Buchstabe b der 'Zivilschutzverordnung festgehaltene rung der Dienstverweigerer (gemäss überwiesener Motion

Unwürdigkeit als Ausschlussgrund näher zu umschreiben, im Nationalrat) auszuschöpfen. Um eine Änderung der Ver-

um eine gewisse Vereinheitlichung sicherzustellen. fassung wird man aber kaum herumkommen, wenn man die

Frage auf die Dauer befriedigend lösen will.

Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la

réponse du Conseil fédéral. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Juni

1984 zur Interpellation Keller, zu den Motionen Carobbio

(84.359) und Graf (84.324), zur Motion der LdU/EVP-Fraktion

(84.358), zum Postulat der freisinnig-demokratischen Frak-

tion (84.314) sowie zu den Interpellation Oft (84.320) und

Humbel (84.313)

Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 juin 1984 concernant

l'interpellation Keller, les motions Carobbio (84.359) et Graf

(84.324), la motion du groupe Adl/PEP (84.358), le postulat

du groupe radical-démocratique (84.314) ainsi que les inter-

pellations Ott (84.320) et Humbel (84.313)

5. Oktober 1984 N 1439 Interpellation Dirren

1. Volk und Stände haben am 26. Februar 1984 die «Volks-

initiative für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Berichtigung - Rectification

Tatbeweises» deutlich verworfen. Damit hat sich der Sou-

verän innerhalb von sechs Jahren zweimal gegen die Ein- 84.313

führung eines Zivildienstes ausgesprochen (im Jahr 1977 Interpellation Humbel

wurde die sogenannte Münchensteiner Initiative abgelehnt).

Dabei hat es sich um sehr unterschiedliche Lösungsvor- Militärdienstverweigerer aus religiösen und ethischen

schläge gehandelt. Gründen

Angesichts dieser Sachlage kann vom Bundesrat vernünfti- Objecteurs de conscience pour raisons de religion ou d'é-

gerweise nicht erwartet werden, dass er unverzüglich die thique

Initiative für eine neue Verfassungsvorlage ergreift.

Siehe Seite 990 hiervor - Voir page 990 ci-devant

2. Hingegen werden wir uns bemühen, durch Gesetzesän-

derungen im Rahmen der geltenden Verfassung zu versu- Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

chen, einen Beitrag zur Entschärfung des Dienstverweige- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

rerproblems zu leisten. Entsprechende Arbeiten sind auf Keine - Aucun

zwei Ebenen bereits im Gang:

Einerseits wird angestrebt, echte Militärdienstverweigerer Die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Juni

aus Gewissensgründen nicht mehr kriminalisieren zu müs- 1984 betrifft auch die Motionen Carobbio (84.359) und Graf

sen, was in Erfüllung der Motion der nationalrätlichen Kom- (84.324), die Motion der LdU/EVP-Fraktion (84.358), das

mission (ursprünglich Motion Segmüller) eine Revision des Postulat der, freisinnig-demokratischen Fraktion (84.314)

Militärstrafgesetzes nach sich ziehen würde. sowie die Interpellationen Ott (84.320), und Keller (84.305)

Andererseits wird die vom Bundesrat am 1. Januar 1982 in Le rapport écrit du Conseil fédéral du 4 juin 1984 concerne

Kraft gesetzte befristete Regelung des waffenlosen Militär- aussi les motions Carobbio (84.359) et Graf (84.324), la

dienstes im Lichte der seither gemachten Erfahrungen auf motion du groupe Adl/PEP (84.358), le postulat du groupe

Gesetzesstufe verankert werden müssen. Insbesondere wer- radical-démocratique (84.314) ainsi que les interpellations

den die Zulassungskriterien zu überprüfen sein. Formell Ott (84.320) et Keller (84.305)

wird es sich um eine Teilrevision des Bundesgesetzes über

die Militärorganisation handeln.

Die eidgenössischen Räte werden somit in naher Zukunft

über konkrete Vorschläge in diesen beiden Bereichen zu

befinden haben. Der Bundesrat ist sich selbstverständlich #ST# 83.331

bewusst, dass der Handlungsspielraum nicht unbegrenzt ist. Interpellation Dirren

Auch wenn dieser voll ausgeschöpft wird, wird es nicht

möglich sein, ohne entsprechende Verfassungsänderung Beförderung der Kommandanten der Ter Zonen

einen umfassenden Zivildienst einzuführen. Immerhin soll- Commandants des zones territoriales.

ten für die Dienstverweigerer aus echten Gewissensgründen Avancement

Erleichterungen gefunden und mit der Weiterführung des

waffenlosen Militärdienstes eine zumutbare Alternative auf

Gesetzesstufe verankert werden können.

3. Bekanntlich hatte sich der Bundesrat für das in seiner

Botschaft vom 21. Juni 1976 (76.060) zur Münchensteiner

Initiative zur Annahme empfohlene, aber von Volk und Stän- Wortlaut der Interpellation vom 3. Februar 1983

den abgelehnte Zivildienstmodell stark engagiert. In Würdi- Mit Wirkung ab 1. Januar 1983 hat der Bundesrat die soge-

gung der durch zwei Volksabstimmungen geschaffenen nannte Minirevision des Réglementes 52.1 OST (Organisa-

Lage glaubt der Bundesrat, dass für eine spätere, umfas- tion der Stäbe und Truppen) in Kraft gesetzt. Der Bundesrat

sende Lösung etwa folgende Randbedingungen beachtet hat dabei von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht und

werden müssten: war nur gehalten, die Militärkommission zu informieren.

- Am Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht ist festzuhal- Über die Medien wurden wir von der Beförderung der drei

ten; die Zulassung zum Zivildienst soll die Ausnahme Zonenkommandanten von Brigadiers zu Divisionären orien-

bleiben; tiert. Den Kommandanten der übrigen Ter Zonen, die dem

- Glaubhaftmachen eines religiös oder ethisch begründe- Geb AK unterstellt sind, ist es anscheinend verwehrt, die

ten Gewissenskonflikts für die Zulassung zum Zivildienst; beiden höheren Grade (Divisionär und Korpskommandant)

- schriftliches und mündliches Bewilligungsverfahren; zu erreichen.

- Tatbeweis; Diese Tatsache, dass nur einzelne Kommandanten mit glei-

- Weitestmögliche Gleichwertigkeit der Anforderungen von cher Funktion und Verantwortung befördert wurden, ist eine

Militärdienst und Zivildienst; Diskriminierung, sowohl gegenüber den Betroffenen als

- Einsatz der Zivildienstleistenden im Rahmen der Bundes- auch gegenüber den vorgesetzten Heereseinheitskomman-

zwecke. danten.

Der Bundesrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung

4. Der Bundesrat hält dafür, dass der in zwei Volksabstim-

mungen zum Ausdruck gebrachte Wille, am Grundsatz der zu nehmen:

allgemeinen Wehrpflicht festzuhalten, unter allen Umstän- 1. Welche Kriterien wurden für die Bestimmung dieses Gra-

den respektiert werden muss. Es sollen deshalb zunächst des angewandt?

einmal die erwähnten Änderungen auf Gesetzesstufe ver- a. die unterstellten Verbände

wirklicht und damit Erfahrungen gesammelt werden. Erst b. die Anzahl der unterstellten Kdt

dann dürfte es sich vertreten lassen, dem Souverän erneut c. die Verantwortung

eine Vorlage zur Änderung der Bundesverfassung und zur d. die Funktion

Einführung eines Zivildienstes zu unterbreiten. e. die Altersklassen der Truppe

f. der Arbeitsumfang

Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la g. das Unterstellungsverhältnis

réponse du Conseil fédéral. h. die Anzahl der eingeteilten Of im Stab

2. Sind die Vorschriften des Generalstabschefs über die

Koordination und die Unterstellung der Kommandanten der

Ter Zonen unter das Kdo'Geb AK unklar oder wurde es vom

Bundesrat missachtet oder anders ausgelegt?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Keller Militärdienstverweigerer. Weiteres Vorgehen

Interpellation Keller Objection de conscience. Mesures envisagées

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.305

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1438-1439

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