Federal Court Rejects Compulsory Women's Suffrage for Cantons
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case involves a petition requesting the federal government to compel two cantons to grant women the right to vote and hold office at the cantonal and municipal levels. The court considered that while the principle of equality enshrined in the federal constitution should be respected, the cantons' autonomy in organizing their political rights, as previously agreed upon, should also be taken into account. Ultimately, the court decided not to force the issue but rather to transmit the petition to the Federal Council, allowing the cantons time to address the matter themselves while acknowledging the federal government's interest in the timely resolution of this equality issue.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 sehr, Art. 1 Buch, Art. 39 Absatz, Art. 4 Absatz, Art. 74 Absatz, Art. 4 Abs. 2 meinde; Federal Court Rejects Compulsory Women's Suffrage for Cantons: The court considered that while the principle of equality enshrined in the federal constitution should be respected, the cantons' autonomy in organizing their political rights, as previously agreed upon, should also be taken into account. Ultimately, the court decided not to force the issue but rather to transmit the petition to the Federal Council, allowing the cantons time to address the matter themselves while acknowledging the federal government's interest in the timely resolution of this equality issue.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was the subject of debate and its potential amendment or interpretation was central to the discussion regarding cantonal autonomy in granting voting rights to women.
This article, establishing the principle of equal rights, was discussed in relation to its application in cantons where women did not yet have full voting rights.
While not explicitly stated in the dispositive, the nature of the decision implies the application of procedural rules for handling petitions.
Volltext
Pétitions 1746 N 3 octobre 1985
ment. Le risque qu'il prend aujourd'hui étant un peu plus #ST# 85.041
grand, il est d'autant plus légitime que le Parlement soit
renseigné sur les conséquences de sa décision. Truppenordnung. Änderung
En remerciant MM. les porte-parole des groupes de l'avis Organisation des troupes. Modification
positif qu'ils ont exprimé, je vous sais gré de vous joindre à
l'avis de la Commission des affaires militaires unanime en Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Mai 1985 (BBI II, 337)
votant le programme d'armement 1985. Message et projet d'arrêté du 29 mai 1985 (FF II, 341)
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Antrag der Kommission
Titel und Ingress Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Kommission
Proposition de la commission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Titre et préambule
Herr Reimann unterbreitet namens der Militärkommission
Proposition de la commission den folgenden schriftlichen Bericht:
Adhérer au projet du Conseil fédéral Die vom Bundesrat beantragte Änderung des Beschlusses
Angenommen - Adopté der Bundesversammlung vom 20. September 1960 über die
Organisation des Heeres (Truppenordnung) ist materiell von
Art. 1 sehr geringer Tragweite.
Der Militäreisenbahndienst, dessen Leute zur Truppengat-
Antrag der Kommission tung der Transporttruppen gehören, soll zu einem eigenen
Abs. 1 Dienstzweig werden. Er wird deshalb in Artikel 1 Buch-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates stabe d der Truppenordnung aufgeführt.
Um die Personalbewirtschaftung der Mobilmachungsorga-
Abs. 2 nisation zu vereinfachen, wird der Dienstzweig Mobil-
Es wird hierfür ein Gesamtkredit von 655 Millionen machung geschaffen.
Franken . . . Mit der Schaffung der zwei neuen Dienstzweige werden
nicht neue Funktionen im Generalsrang geschaffen.
Anhang Die Militärkommission beantragt, auf die Vorlage einzutre-
Artillerie 58 000 000 Franken ten und den Antrag des Bundesrates zu genehmigen.
Total Verpflichtungskredite 655 000 000 Franken Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Art. 1 Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Proposition de la commission Detailberatung - Discussion par articles
Al. 1 Titel und Ingress, Ziff l-lll
Adhérer au projet du Conseil fédéral Titre et préambule, ch. l-lll
Al. 2 Angenommen - Adopté
Un crédit d'engagement de 655 millions de francs ...
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Appendice
Für Annahme des Beschlussentwurfes 119 Stimmen
Artillerie 58 000 000 francs
(Einstimmigkeit)
Total des crédits d'engagement 655 000 000 francs
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Präsident: Hier haben Sie die Änderung, dass der Verpflich-
tungskredit nur 655 Millionen beträgt.
Angenommen - Adopté
Art. 2, 3 #ST# Petitionen - Pétitions
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral 84.259
Angenommen - Adopté Interessengemeinschaft für die politische Gleichberechti-
gung der Frauen im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Groupement d'intérêts pour l'égalité des droits politiques
Für Annahme des Beschlussentwurfes 124 Stimmen des femmes du canton d'Appenzell Rhodes-Extérieures
Dagegen 8 Stimmen
Beschluss des Ständerates vom 2. Oktober 1984
An den Ständerat - Au Conseil des Etats Décision du Conseil des Etats du 2 octobre 1984
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
chen Bericht:
1. Am 20. September 1983 reichte die Interessengemein-
schaft für die politische Gleichberechtigung der Frauen im
3. Oktober 1985 N 1747 Petitionen
Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Petition ein. Mit dieser geber aller staatlichen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden)
Eingabe ersuchen die 1830 Petenten die eidgenössischen richtet. Die politische Gleichberechtigung ist Teil dieses
Räte, «unverzüglich den Ersatz des Artikels 74 Absatz 4 der Auftrages, der insofern einzig in den Kantonen Appenzell
Bundesverfassung im Sinne von Artikel 39 Absatz 1 des Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden noch nicht erfüllt
Expertenentwurfes für die Totalrevision der Bundesverfas- ist.
sung in die Wege zu leiten». Mit dieser Änderung der Bun- Der Bundesrat gibt im erwähnten Schreiben der Hoffnung
desverfassung würde auch in den beiden Appenzell das Ausdruck, dass die beiden Kantone die Frauenstimmrechts-
immer noch fehlende Frauenstimm- und -Wahlrecht in kan- frage bald autonom lösen werden. Er vertritt die Meinung,
tonalen und kommunalen (Appenzell Innerrhoden) Abstim- dass es im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht opportun wäre,
mungen eingeführt. auf Bundesebene Schritte zu unternehmen, weil er
Die Petenten stellen fest, dass der bestehende Zustand im - am 18. August 1983 beschloss, mit einem Bericht an die
Widerspruch zu den Grundsätzen unseres demokratischen eidgenössischen Räte zu gelangen und sich von ihnen
Staates stehe, und sie berufen sich darauf, dass die Möglich- beauftragen zu lassen, die Arbeiten für eine Totalrevision
keit zur Mitwirkung in allen öffentlichen Angelegenheiten der Bundesverfassung fortzusetzen und Botschaft sowie
ein Menschenrecht sei. Nachdem verschiedene Vorstösse Entwurf zu einer neuen Verfassung vorzulegen. Nach dem
auf kantonaler Ebene gescheitert sind, wollen sie die politi- heutigen Stand der Arbeiten würde der Verfassungsentwurf
sche Gleichberechtigung der Frau durch eine Bundeslö- auch die in der Petition erwähnte Vorschrift enthalten.
sung erreichen. Die Petenten unterstreichen, dass sämtliche - zurzeit das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für
Argumente der Frauenstimmrechtsgegner widerlegt wurden Mann und Frau» ausarbeitet, das die gleichnamige Motion
und dass sich in den anderen Landsgemeindekantonen die der eidgenössischen Räte vom 10. Oktober 1980 erfüllen
Landsgemeinde unter Mitwirkung der Frauen vollkommen soll. Der Bundesrat wird dem Parlament voraussichtlich im
eingebürgert hat. nächsten Jahr darüber Bericht erstatten und Revisionsvor-
2. In 24 Kantonen ist das Frauenstimmrecht sowohl auf schläge unterbreiten. Dabei wird die Frage des Frauen-
kantonaler wie auf kommunaler Ebene eingeführt. stimmrechts auch zur Diskussion stehen.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden kennt das Frauenstimm- 4. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste
recht weder auf kantonaler noch auf kommunaler Ebene. sich am 29. Mai und am 10. September 1984 mit der Eingabe
Letztmals ist die Einführung an der Landsgemeinde vom der Interessengemeinschaft für die politische Gleichberech-
25. April 1982 abgelehnt worden. tigung der Frauen im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat das Frauenstimm- Sie stellt fest, dass mit Artikel 4 Absatz 2 eine Grundsatz-
recht nur auf kommunaler Ebene, nicht aber auf kantonaler norm in die Bundesverfassung aufgenommen wurde, die
Ebene eingeführt. An der Landsgemeinde vom 29. April angesichts ihres Grundrechtscharakters auf allen staatli-
1984 lehnten die Stimmbürger eine Volksinitiative ab, die chen Ebenen respektiert und verwirklicht werden muss. Es
eine Urnenabstimmung von Frauen und Männern über die kann deshalb dem Bund nicht gleichgültig sein, dass diese
Grundsatzfrage der Einführung des Frauenstimmrechts ver- Norm in einzelnen Kantonen unerfüllt bleibt. Mit dem Bun-
langte. desrat ist die Kommission der Meinung, dass eine zeitlich
Bei der Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössi- unbeschränkte Rücksichtnahme auf die diesbezügliche
scher Ebene im Jahre 1971 wurde Artikel 74 der Bundesver- Kantonsautonomie weder wünschenswert noch möglich ist.
fassung durch einen neuen Absatz 4 ergänzt. Dieser besagt, Da gemäss heutiger Beurteilung in nächster Zeit kaum mit
dass für das Stimmrecht in kantonalen und kommunalen der Einführung des Frauenstimmrechts durch die Kantone
Angelegenheiten das kantonale Recht massgebend bleibt. Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden
Damit wollte man verhindern, dass die politische Gleichbe- gerechnet werden kann, stand für die Kommission die Frage
rechtigung kraft Bundesrecht auch in Kantons- und in im Vordergrund, ob und auf welchem Wege allenfalls das
Gemeindeangelegenheiten eingeführt werde oder dass die Parlament tätig werden soll. Nachdem ersteres bejaht
Kantone kraft Bundesrecht dazu gezwungen würden. wurde, prüfte die Kommission insbesondere, ob der Bun-
In seiner Botschaft vom 14. November 1979 über die Volks- desrat beauftragt werden soll, die Revision von Artikel 74
initiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» erklärte der Absatz 4 der Bundesverfassung vorzubereiten und damit
Bundesrat, dass die mit der Initiative angestrebte umfas- einen gewissen Druck auf die säumigen Kantone aus-
sende Verwirklichung der Rechtsgleichheit auch zur politi- zuüben.
schen Gleichberechtigung der Geschlechter in Kantons- Gegen ein solches Vorgehen wurden seitens mehrerer Kom-
und in Gemeindeangelegenheiten führe, es sei denn, der missionsmitglieder Bedenken föderalistischer Art geäussert.
Vorbehalt in Artikel 74 Absatz 4 der Bundesverfassung Gerade bei der Volksabstimmung über die Einführung des
bleibe stehen. Der Bundesrat sah davon ab, die Streichung Frauenstimmrechts im Jahre 1971 habe man den Kantonen
des Vorbehaltes zu beantragen. Er vertrat-mit Blick auf die und den Gemeinden zugesichert, dass sie in dieser Frage für
Organisationsautonomie der Kantone - vielmehr die ihren eigenen Bereich weiterhin selber würden bestimmen
Ansicht, dass es nach wie vor den Kantonen überlassen können. Auch bei der Volksabstimmung über Artikel 4
bleiben solle, ob sie den Frauen die politische Gleichberech- Absatz 2 der Bundesverfassung sei man davon ausgegan-
tigung auf kantonaler und kommunaler Ebene einräumen gen, dass die Annahme dieses Artikels keine Änderung der
möchten oder nicht (BB11980 1129 und 141). Dabei ging er politischen Rechte in den beiden Kantonen Appenzell mit
indessen von der Annahme aus, dass die Verwirklichung des sich bringe. Obwohl der jetzige Zustand nicht unbeschränkt
integralen Frauenstimmrechts im wesentlichen nur noch geduldet werden könne, empfehle es sich, den betroffenen
eine Frage der Zeit sei. Sowohl die vorberatenden Kommis- Kantonen noch etwas Zeit für die Verwirklichung des Frau-
sionen wie die beiden Räte schlössen sich der Betrach- enstimmrechts auf Kantons- und Gemeindeebene einzuräu-
tungsweise des Bundesrates an. Kein Mitglied der Bundes- men. In den beiden Kantonen Appenzell sei diese Frage
versammlung stellte einen Gegenantrag. Seit dem 14. Juni ohnehin eng mit der Frage der Beibehaltung der Landsge-
1981 ist der neue Gleichberechtigungsartikel (Art. 4 Abs. 2 meinde verknüpft.
BV) mit diesem Inhalt geltendes Verfassungsrecht. Der Bund habe um so zurückhaltender vorzugehen, als es
3. Für den Bundesrat versteht es sich von selbst, dass die um die Respektierung einer traditionellen Institution gehe.
Menschenrechtspolitik des Bundes eine zeitlich unbe- Im übrigen stelle sich auch die Frage der Opportunität eines
schränkte Rücksichtnahme auf die Organisationsautonomie solchen Schrittes, der so kurz nach der Abstimmung über
der Kantone nicht zulässt. die Volksinitiative für die Durchführung einer Urnenabstim-
In seiner Stellungnahme zur Petition vom 20. September mung in Appenzell Ausserrhoden kontraproduktiv wirken
1983 geht der Bundesrat davon aus, dass sich der Auftrag könnte.
der Bundesversammlung, die rechtliche Gleichstellung der Andere Kommissionsmitglieder vertraten die Meinung, dass
Geschlechter zu verwirklichen, ohne Zweifel an den Gesetz- es sich hier um ein Grundrecht handelt, das nicht föderali-
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Pétitions 1748 3 octobre 1985
stisch geregelt werden kann. Die Kantone hätten seit der pour laquelle je l'ai intitulée «Adhésion au Conseil des
Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Etats». J'ai pris les termes exacts de la votation qui a eu lieu
Ebene genügend Zeit gehabt, um es dem Bund gleich zu le 2 octobre 1984 au Conseil des Etats: «prendre acte de la
tun. Die meisten Kantone - darunter auch die übrigen pétition sans lui donner suite»; mais, sur le fond, il est clair
Landsgemeindekantone - hätten dies innert kurzer Frist que je vous invite à voter les propositions de la minorité de la
getan. Mit den Arbeiten für eine Totalrevision der Bundes- commission, du Conseil des Etats et de MM. Früh et Jean-
verfassung sollte daher so rasch wie möglich begonnen neret.
werden: Bis zu deren Verwirklichung würden ohnehin meh- Le Conseil des Etats a siégé, il y a déjà un an, donc
rere Jahre verstreichen, so dass die beiden Kantone Appen- postérieurement au rapport de notre commission, et je vou-
zell in der Zwischenzeit noch eine letzte Möglichkeit hätten, drais attirer votre attention sur les résultats du vote (22 voix
das Problem auf eigene Initiative zu lösen. contre 13); une majorité donc extrêmement nette s'étant
5. Den Antrag, den Bundesrat im Sinne der Petition mit exprimée en faveur de la proposition que je défends devant
einer Motion zu beauftragen, den Räten eine Teilrevision der vous aujourd'hui.
Bundesverfassung vorzulegen, lehnte die Kommission mit J'insiste sur le fait que c'est un représentant d'Appenzell,
Stichentscheid des Präsidenten ab. M. Schoch, qui a fait cette proposition et que le Conseil des
Die Kommission geht davon aus, dass die Petition bei den Etats s'y est rallié en la reprenant telle quelle; l'autre conseil-
Arbeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsetzungspro- ler aux Etats appenzellois, M. Schmid, s'est d'ailleurs
gramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» berücksichtigt exprimé dans le même sens. En ce qui concerne le groupe
wird. Sowohl der Expertenentwurf für die Totalrevision der libéral que je présente ici, M. Hubert Reymond avait eu
Bundesverfassung als auch die seitherigen Arbeiten des l'occasion de prendre cette position.
Justiz- und Polizeidepartementes für eine Totalrevision der Il nous semble indispensable en effet que les deux cham-
Bundesverfassung zielen darauf hin, das Frauenstimmrecht bres aient, sur ce point, le même avis. Nous sommes bien
in Bund, Kantonen und Gemeinden verfassungsrechtlich zu précis; non pas sur le plan formel. En effet, l'article 14 de la
verankern. Bei der Beratung dieses Rechtsetzungspro- loi sur les rapports entre les conseils précise bien qu'il n'y a
gramms wird sich zeigen, ob der von den Petenten vorge- pas formellement besoin d'identité de vues pour une péti-
schlagene Weg, nämlich die Ersetzung von Artikel 74 Absatz tion entre les deux chambres; mais nous souhaitons que,
4 der Bundesverfassung gangbar ist oder ob sich eine sur le fond, sur la philosophie générale que nous avons face
andere Lösung aufdrängt. Die Räte werden im übrigen die à ce problème, nos deux chambres aient la même position.
Prioritäten für die einzelnen im Rechtsetzungsprogramm Quant à la commission du Conseil national, et cela ressort
vorgeschlagenen Revisionen selber bestimmen können. du rapport-je pense que les rapporteurs auront l'occasion
de le dire tout à l'heure, puisque ce document a été achevé
Antrag der Kommission depuis un certain temps - elle a hésité, elle a soupesé
différentes solutions, elle les a examinées sous tous ses
Überweisung an den Bundesrat aspects, elle s'est scindée en une majorité et une minorité;
Antrag Früh c'est cette dernière que nous vous invitons à suivre aujour-
Der Petition wird keine Folge gegeben d'hui.
Nous aimerions dire maintenant deux mots sur le problème
Antrag Jeanneret de la femme et de la politique. Que l'on nous comprenne
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= von der bien, il n'y a pas à mettre en doute ce point, notre vœu
Petition Kenntnis nehmen, ihr jedoch keine Folge geben) exprès, notre souhait est que les autorités et le peuple des
deux Appenzell fassent en sorte de régler rapidement l'éga-
Antrag Fetz lité politique complète en matière communale et cantonale
Die Petition ist dem Bundesrat im Sinne einer Motion zu entre hommes et femmes. Au sein de cette assemblée,
überweisen chacun vise, en l'occurrence, le même objectif. La diver-
gence porte sur les méthodes et sur le tempo. Nous savons
Proposition de la commission qu'un groupe de travail existe, notamment dans le canton
Transmettre au Conseil fédéral d'Appenzell-Rhodes-Extérieures, et que des travaux sont
entrepris pour que l'on trouve une solution. Laissons nos
Proposition Früh Confédérés travailler, ne nous en mêlons pas, ne brusquons
Ne pas donner suite à la pétition rien, saluons, au contraire, les efforts qu'ils font pour résou-
dre ce problème.
Proposition Jeanneret J'ajoute encore quelques mots sur les relations entre les
Adhésion au Conseil des Etats (= prendre acte de la pétition femmes et la politique dans le parti que je représente et les
sans lui donner suite) cantons d'où nous venons. Les cantons de Genève, de Vaud
et de Neuchâtel où se recrute, en Suisse romande, l'essen-
Proposition Fetz tiel des troupes du parti dont je suis aujourd'hui le porte-
Transmettre la pétition au Conseil fédéral sous forme de parole, ont été dans les premiers à introduire le droit dévote
motion des femmes sur le plan cantonal et communal; les cantons
de Vaud et Neuchâtel étant les premiers à quelques mois
M. Jeanneret: Vous avez sur ce sujet délicat quatre proposi- près. Je suis entré au Grand Conseil neuchâtelois en 1961
tions. Nous vous invitons impérativement à rejeter la pre- avec deux personnalités que vous connaissez bien: MM.
mière, celle de Mme Mascarin, défendue désormais par Jean-François Aubert et René Meylan. Nous étions tout
Mme Fetz. Il nous paraît en effet regrettable que certains jeunes députés et nous sommes entrés avec les premières
parlementaires veuillent obliger un canton à régler son femmes, il y a maintenant près de vingt-cinq ans. Nous
propre droit autrement que selon sa propre volonté. avons toujours salué cette collaboration extrêmement fruc-
La deuxième proposition, celle de la majorité de la commis- tueuse et peut-être que les succès de ces dernières années,
sion, qui demande de transmettre cet objet au Conseil du parti auquel j'appartiens, sont dûs aussi à l'engagement
fédéral, nous semble excessive, car cette affaire doit être des femmes qui, sur le plan communal, cantonal, voire
réglée au niveau du Parlement déjà par une décision de fédéral, sont très actives et dont nous sommes heureux de
principe des chambres. saluer les prestations de grande qualité.
Quant à la proposition de M. Früh, elle est, sur le fond, la Ce n'est pas cela qui est en cause aujourd'hui. Cependant,
même que la mienne qui a été d'ailleurs présentée au nom nous avons la conviction profonde qu'un problème tel que
du groupe libéral; elle n'en diffère que quant à la forme. celui-ci doit être réglé sur place, selon les mœurs du lieu, et
En effet, la proposition que je défends aujourd'hui est en fait qu'il ne doit pas être imposé par la Berne fédérale.
parfaitement identique a celle du Conseil des Etats, raison Nous en arrivons maintenant à la question centrale. S'agit-il
3. Oktober 1985 1749 Petitionen
d'une pesée d'intérêts au sens strict, comme le ferait, par verweigert kategorisch den Appenzellerinnen die politische
exemple, le Tribunal fédéral? Avons-nous simplement à Mündigkeit. Das widerspricht nicht nur jeglichem Demokra-
décider entre deux principes d'égale valeur selon nos pro- tieverständnis, sondern verstösst auch gegen die rudimen-
pres conceptions personnelles? Si tel était le cas, nous tärsten Menschenrechte. Wenn Sie sich nachher für oder
devrions faire notre choix comme dans d'autres circons- gegen die Überweisung der Petition und der Motion
tances. Chacun, par exemple, peut choisir entre la rigueur entscheiden, dafür oder dagegen stimmen, dann entschei-
financière ou le financement d'un projet, entre la politique den Sie materiell nicht so sehr für oder gegen den Föderalis-
sociale ou la politique de l'environnement, entre les trans- mus, sondern für oder gegen die Frauen. Auch das ständige
ports publics ou privés, entre adhérer ou ne pas adhérer à Verweisen auf die Appenzeller Traditionen, die ich auch zum
l'ONU, etc. Teil schön finde, die in der Landgemeinde repräsentiert
Nous estimons toutefois que ce n'est pas de cette manière werden, macht diese Sache nicht besser. Erstens geht es
que se pose le problème. D'un côté, il y a un progrès doch nur um die Verteidigung männlicher Traditionen und
remarquable, indiscutable, dû à l'évolution du XXe siècle; le männlicher Privilegien, und zweitens kann man Traditionen
droit de vote des femmes, comme la reconnaissance de la auch mit den Frauen weiterführen. Das müssen Sie sich
qualité de la vie, le minimum social pour chaque être vielleicht einmal überlegen in Appenzell. Das haben andere
humain, la condamnation de l'arbitraire, l'état de droit, les Stände auch schon längst bewiesen!
droits de l'homme, etc., qui sont des" progrès récents, Ich frage Sie, Herr Jeanneret, oder vor allem auch Herrn
modernes pour la plupart, postérieurs au deuxième conflit Früh, der ja aus dem Appenzell ist: Wovor haben die Appen-
mondial. De l'autre, nous avons un principe sur lequel s'est zeller Männer eigentlich Angst? Wovor? Das würde ich
construit, au cours des siècles, la Suisse, un fondement des gerne nachher einmal von Herrn Früh hören. Das muss er
pactes successifs des cantons jusqu'à 1848 et 1874; nous mir einmal erklären. Mich wundert eigentlich nur, mit wieviel
avons une de ces clauses essentielles sans lesquelles l'Etat Geduld die Appenzellerinnen diesen frauenfeindlichen
fédératif moderne n'existerait pas, Etat basé sur la bonne Affront nun schon seit Jahren ertragen. Aber leider ist es
foi, le respect absolu de laisser les cantons organiser de la eine alte Tatsache, die sich auch hier wieder bewährt: Die
manière qui leur convient la façon d'élire sur le plan commu- Geduld der Frauen war und ist schon immer die Basis der
nal et cantonal leurs autorités. Macht der Männer.
Notre inventaire n'est pas exhaustif et probablement que la Wenn die Appenzeller Männer nicht Manns genug sind, das
même place revient à la défense nationale et à la démocratie Frauenstimm- und -Wahlrecht endlich selbst einzuführen,
directe. Nous n'avons pas le droit de remettre en cause ce dann wird es ganz offensichtlich Zeit, dass der Bund mit
principe sans attenter aux règles fondamentales de l'Etat etwas mehr Druck nachhilft. Ich bitte Sie deshalb, die Peti-
fédéral. Les cantons suisses se sont réunis au cours des tion und die Motion zu überweisen.
siècles d'abord pour mettre leurs forces en commun en vue Ihnen, liebe Appenzeller Volksvertreter, bleibt dann immer
de se défendre contre un ennemi éventuel, mais en se jurant noch genügend Zeit, die leidige Sache selbst zu regeln und
de ne pas empiéter à l'avenir sur le droit de chacun d'organi- zu einem anständigen Ende zu bringen. Mit Ihrem - ich
ser le mode de votation et d'élection qui lui est propre. muss schon sagen - Sturen-Bock-Verhalten werden Sie
Le problème n'est donc pas de juger deux principes, de les sonst noch länger eine heikle Situation zementieren, der
comparer, d'établir une hiérarchie de valeur. Peut-être que auch jede demokratische Legitimation fehlt.
devant l'éternité, sur le plan philosophique, le principe que
toutes les femmes en Suisse auraient la possibilité d'exercer Früh: Ich fühle mich durch Ihre Ausführungen, Frau Fetz,
tous les droits en matière fédérale et cantonale est peut-être zum Teil angesprochen. Es hat in Ihren Ausführungen
humainement supérieur au respect du fédéralisme. Nous ne Sachen drin, die ich noch unterstützen könnte. Nur muss ich
voulons pas ici trancher cette question, car nous ne sommes Sie daran erinnern, dass zumindest Appenzell Ausserrhoden
pas sur ce terrain. Au cours de notre histoire, les cantons se kein Landwirtschaftskanton mehr ist und infolgedessen gar
sont promis entre eux et, par là, ont engagé la Confédéra- nicht so viele Böcke hat.
tion, qui est justement le rassemblement des cantons, de ne Wegen der Angst, Frau Fetz: Vor den Frauen haben wir
jamais imposer majoritairement une atteinte aux droits fon- keine Angst, wir lieben sie, wir haben nicht einmal vor den
damentaux et sacrés d'un canton, d'organiser sur son sol POCH-Frauen Angst. Wenn ich mit meinem Antrag oppo-
les règles selon lesquelles s'exercent, en matière cantonale niere, dann opponiere ich gegen die Überweisung dieser
et communale, les droits politiques. Ce principe, nous Petition an den Bundesrat und ich opponiere damit natür-
n'avons pas le droit de le transgresser. C'est dans cet esprit lich auch gegen die Motion.
que le groupe libéral et que moi-même, m'associant à la Ich weiss, mit der Grosse meines Landes ist ja kein Staat zu
proposition de M. Früh, vous invitent à suivre la très sage machen, schon eher mit seinen landschaftlichen Vorzügen.
prise de position du Conseil des Etats. Mit 415 Quadratkilometern entspricht das Appenzellerland
genau 1 Prozent der schweizerischen Fläche und mit seinen
Frau Fetz: Herr Präsident, an Sie vor allem richte ich diesen 60 000 Einwohnern eben auch genau 1 Prozent der schwei-
Appell. Ich glaube, einmal muss es genug sein in dieser zerischen Wohnbevölkerung; also rechnerisch gewertet hat
Frage. Darum bitte ich Sie dringend, die Anträge Jeanneret das Appenzellerland eine kleine, geringe Bedeutung. Aber
und Früh abzulehnen und das Begehren der Petition in Washington ist auch eine schöne, grosse Stadt und hat auch
Form einer Motion an den Bundesrat zu überweisen. nur 1 Prozent der Wohnbevölkerung der USA. Das Land
Die Männer der beiden Appenzell haben seit nun bald 15 Appenzell sei, so habe ich kürzlich gelesen, «eine Land-
Jahren Zeit gehabt, das Frauenstimm- und -Wahlrecht auf schaft am Rande der Schweiz, randvoll mit Klischees behaf-
Kantons- und Gemeindeebene selbst einzuführen. Doch tet, eine liebenswerte Landschaft und» - Frau Fetz, jetzt
sämtliche Vorstösse in dieser Richtung wurden mit patriar- müssen Sie hören - «mit ebensolchen Menschen». Mit
chalischer Arroganz abgewehrt. Klischees behaftet, und eines davon ist die Abstinenz der
Es ist immer wieder erstaunlich - das hat auch Herr Jeanne- Appenzellerinnen bezüglich Stimmrecht in kantonalen
ret wieder vorgeführt -, wie wortreich und eloquent Männer Angelegenheiten. Unsere Frauen haben praktisch gleich
es verstehen, ihre Interessen zu verschleiern und die ganze lang wie Sie auch das Frauenstimmrecht in der Gemeinde.
Sache auf die formale Ebene zu heben. Sich in dieser Frage Ich bin ein Befürworter des Frauenstimmrechts und ich bin
hinter föderalistischen Bedenken und hinter formalen ein Befürworter des Frauenstimmrechts mit Frauen an der
Begründungen zu verstecken, ist ganz einfach unehrlich. Landsgemeinde; das muss man vielleicht noch betonen,
Betrachtet man die Sache nämlich klar und nüchtern, dann damit Sie das richtig herausspüren. Ich wehre mich aber
geht es doch nur um folgendes: Eine Minderheit von Appen- ebenso entschlossen gegen ein Diktat des Bundes und kann
zeller Männern - ich sage bewusst Minderheit, denn auch mich daher mit der Petition, wie sie uns zur Behandlung
die Landsgemeinde wird nicht regelmässig von der Mehr- jetzt vorliegt, überhaupt nicht einverstanden erklären. Damit
heit der männlichen Bevölkerung im Appenzell besucht - Sie diese Situation der Appenzellerinnen vielleicht etwas
Pétitions 1750 3 octobre 1985
überschauen, darf ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass die nimmt auf unsere spezifischen ausserrhodischen Verhält-
Frauen mindestens in der Gemeinde und auf eidgenössi- nisse keine Rücksicht. Wir können allerdings - das muss
scher Ebene das Frauenstimmrecht haben, wobei man hier ganz deutlich gesagt sein - die Frauen nicht deshalb
immer sagen muss: Die Appenzeller Gemeinde besitzt eine nicht mit an die Landsgemeinde nehmen, weil in Trogen
Autonomie, wie sie wahrscheinlich keine Gemeinde in den oder Hundwil der Platz zu klein wäre. Wir haben etwa 30 000
anderen Kantonen hat. Ich war ja zwölf Jahre Gemeinde- Stimmberechtigte, wenn die Frauen mitkommen. Hundwil
hauptmann einer solchen Gemeinde, das ist der Gemeinde- wäre immer in der Lage, das aufzunehmen; Herr Ständerat
präsident. Und wenn die Gemeindehauptleute jeweils tag- Schoch hat im Ständerat gesagt: «Man kann nicht Men-
ten, dann hat der Landammann gesagt: Die kleinen Könige schenrechte gegen Quadratmeter in die Waagschale
tagen. werfen.»
Die Gemeindeautonomie ist also ausgesprochen stark, und Nun ein paar Worte zu dieser Landsgemeinde. Sie findet
damit ist die Frau dort, wo es ihr auch sehr nahe geht, abwechselnd am letzten Aprilsonntag in Hundwil oder Tro-
beteiligt. Es gibt Gemeinden, die nicht nur eine Alibi-Frau im gen statt, und sie ist die oberste Gewalt im Kanton. Sie wählt
Gemeinderat haben, sondern gar mehrere Frauen. Ich erin- und bestätigt die Regierungsräte und die Oberrichter, wäh-
nere Sie daran, dass auch der Einwohnerrat von Herisau rend die Kantonsrichter als Mitglieder der ersten richterli-
durch eine Frau schon präsidiert wurde. Also von einer chen Instanz vom Kantonsrat gewählt werden. Die Landsge-
Unmündigkeit der Appenzeller Frauen in dieser Hinsicht meinde genehmigt die Staatsrechnung, nicht aber das Bud-
kann überhaupt nicht gesprochen werden. Die Frau ist ein- get und den Steuerfuss, welche dem Kantonsrat überlassen
zig beim kantonalen Stimmrecht ausgeschlossen. Sie kann sind. Die Landsgemeinde ist zuständig für alle Verfassungs-
also nicht den Regierungsrat und nicht das Obergericht und Gesetzesvorlagen sowie für grössere Kredite. Es gibt
wählen und zum Leidwesen unseres Ständerates auch nicht bei uns kein fakultatives Gesetzes- oder Finanzreferendum.
den Ständerat. Ich habe den Vorteil, dass ich auch durch Wir stimmen also nur einmal im Jahr über alle kantonalen
Frauen gewählt wurde. Vorlagen ab, was auch ein Beitrag dazu ist, dass alles mit
Ich möchte Sie im weiteren daran erinnern, dass in unserem Effizienz getan wird. Wir sprechen an der Landsgemeinde
Kanton bis zum heutigen Tage nicht etwa nichts gelaufen nicht - darauf komme ich noch zurück. Aber dieses feierli-
ist, sondern dass wir zu dieser Einführung des Frauen- che Zeremoniell an der Ausserrhoder Landsgemeinde ist
stimmrechts doch schon einiges unternommen haben. Wir uns eben ans Herz gewachsen. Dass dabei die Frauen noch
haben 1970 ein erstes Mal darüber abgestimmt. Das wurde nicht im Ring stehen - an die Landsgemeinde kommen sie
dann verworfen. Aber bereits ein Jahr später haben wir das ja mit, aber sie stehen ausserhalb des Ringes -, ist eben die
Frauenstimmrecht auf Gemeindeebene eingeführt. Das inte- Frage, die offen ist und die wir in der nächsten Zeit lösen
grale Frauensti mm recht wurde dann in den Jahren 1976, möchten.
1979 und 1984 verworfen, wobei man feststellen muss, dass Es gibt Probleme, welche kaum lösbar sind oder die sehr
die verwerfende Mehrheit in diesen Jahren immer grösser lange «erdauert» werden müssen. Wir haben letzte Woche
geworden ist. Ich werde Ihnen dann noch sagen warum. über das Asylantenproblem gesprochen; das ist auch ein
Aus dieser Aufzählung resultiert dann auch, was vorher Frau Problem, das man nicht einfach so, d. h. nicht rational, lösen
Fetz nicht gesagt hat, sie hat ja von Böcken im allgemeinen kann. Ich bin aber vollends überzeugt, dass die Ausserrho-
gesprochen, also von den Appenzellern. Aber ihre Vorgän- der Landsgemeinde diejenige ist, die bestens geeignet ist,
gerin hat einmal von einer Borniertheit der Regierung mit den Frauen durchgeführt zu werden, weil bei uns an der
gesprochen. Da muss ich die Appenzeller Regierung schon Landsgemeinde nicht mehr gesprochen wird, sondern weil
in Schutz nehmen. Mindestens von Regierungsseite her man nur noch abstimmt: Die Gespräche über die Vorlagen
wurde alles versucht. Wenn Sie also dieser Petition zustim- müssen bereits vorher stattgefunden haben.
men, massregeln Sie nicht die Appenzeller Regierung, son- Es handelt sich halt um einen traditionellen Anlass, bei dem
dern das appenzellische Stimmvolk. Das ist doch ein Un- Heimat, Einheit, Geborgenheit, Gemeinschaft, das Herz und
ding. Gemüt im Vordergrund stehen. Es ist ein Ereignis, das nicht
Ich glaube nicht, dass wir Appenzeller frauenfeindlicher rational, sondern nur emotional erklärbar ist. Die von Ihnen
gesinnt sind als andere Kantone. Ich erinnere Sie daran, angestrebte Veränderung können Sie, Frau Fetz, nicht mit
dass in der evangelisch-reformierten Landeskirche von dem Satz: «Nun ist es endlich genug» vollziehen; solche
Appenzell Ausserrhoden bereits zu Beginn unseres Jahr- Veränderungen brauchen vielleicht etwas mehr Zeit als an-
hunderts die Frauen stimmberechtigt waren, als in den dere.
meisten Kantonen die Frauen in kirchlichen Angelegenhei- Ich möchte nun materiell zur Petition der Ausserrhodischen
ten das Stimmrecht nicht kannten. Ich erinnere Sie daran, Interessengemeinschaft etwas sagen. Die Petitionskommis-
dass wir auch nicht einfach nachhinken. Bei uns können sion ist zur Auffassung gelangt, die Petition müsse an den
16jährige in der Kirche stimmen, und bei uns können auch Bundesrat weitergeleitet werden. Ich stelle dagegen den
die Ausländer in der Kirche stimmen. Antrag, von der Petition sei zwar Kenntnis zu nehmen, aber
Sie werden nun sagen: Woran liegt denn das überhaupt es sei ihr keine Folge zu geben. Der Antrag von Herrn
noch? Das liegt an der Landsgemeinde; nur bei der Lands- Jeanneret entspricht meinem Antrag. Die Gründe, die mich
gemeinde. Natürlich ist seit dem zweiten oder dritten Ver- dazu geführt haben, diesen Antrag einzureichen, sind aus-
such zur Einführung dieses Frauenstimmrechts eben auch schliesslich föderalistischer Natur. Die Frage des Frauen-
eine gewisse Verhärtung aufgetreten - das muss man stimmrechts ist doch für jeden Kanton, überhaupt für jede
sehen. Und, Frau Fetz, Druck erzeugt immer Gegendruck. staatliche Gemeinschaft, von einer ganz zentralen Bedeu-
Sie können sich daran nicht erinnern, weil Sie damals wahr- tung. Ich frage mich, wo denn der Föderalismus sonst noch
scheinlich noch zur Schule gingen: aber als wir das erste- einen Sinn hat, wo er sonst noch einen Inhalt erhalten soll,
mal über die Landsgemeinde abstimmten, haben Frauen wenn nicht eben gerade in dieser Frage des Stimmrechts.
von auswärts diese Abstimmung sehr stark beeinflusst, Es wird geltend gemacht, die Frage des Frauenstimmrechts
nämlich mit ihren Spruchbändern. Ich bin heute noch voll- sei eine Frage von derart wesentlicher materieller Bedeu-
ends davon überzeugt, dass wir damals das Frauenstimm- tung, dass sie nicht den föderalistischen Entscheiden über-
recht angenommen hätten, wenn nicht Frauen mit Spruch- lassen werden könne. Das ist eine Argumentation, mit der
bändern um den Landsgemeindeplatz herum aufgetreten wir uns aber gar nicht befreunden können. Auf Seite 4 des
wären. Petitionsberichtes steht: «Es handelt sich beim Frauen-
Aber ungeachtet dieser Verhärtung, die sich eingestellt hat, stimmrecht um ein Grundrecht, das nicht föderalistisch
ist der Hauptgrund der Nichteinführung des Frauenstimm- geregelt werden kann.» Würde dieser Argumentation
rechts die Landsgemeinde. Sie sagen natürlich: Obwalden, gefolgt, so würde unser Föderalismus in Kürze mit einer
Nidwaiden und Glarus haben ihre Landsgemeinden mit den leeren Kaffeekanne vergleichbar sein. Wir - und nicht nur
Frauen, und demzufolge haben diese Kantone das Problem wir Appenzeller - geben dem Föderalismus einen ganz
auch lösen können. Dieser Einwand ist aber untauglich und anderen Inhalt, und wir meinen, dass gerade in erster Linie
3. Oktober 1985 N 1751 Petitionen
die Frage, wer innerhalb eines Kantons in kantonalen Ange- gemeinde et les traditions, tout en octroyant le droit de vote
legenheiten stimmen und wählen darf, den Kantonen und aux femmes!
nur ihnen überlassen bleiben muss. Deuxièmement, les réserves de nature fédéraliste. Or le
Wir lehnen diese Petition aus föderalistischen Gründen mit 22 septembre, on a «imposé» le début de l'année scolaire à
aller Deutlichkeit ab. Was wir wollen, ist kein Bundesdiktat. tous les cantons. La coordination, Monsieur Früh, n'est pas
Wir wollen selber darüber entscheiden, ob und wann wir un diktat, le fédéralisme ne doit pas permettre de perpétuer
zusammen mit unseren Frauen an die Landsgemeinde oder des injustices.
an die Urne, wenn man die Landsgemeinde abschaffen will, La commission s'est demandée si le Parlement devait inter-
gehen. Was wir ganz bestimmt nicht brauchen, ist ein eidge- venir. Notre réponse est affirmative. En l'occurrence, son
nössischer «Grundrechts-Vogt». Ich erinnere Sie an die Aus- intervention doit être plus précise que celle qui figure au
sagen von Bundesrat Furgler 1980 an jenem Pult: Weil vor point 5 du rapport écrit.
allem die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell L'article 4 de la Constitution fédérale stipule qu'il n'y a en
Ausserrhoden im Jahre 1971 bei der Einführung des Frauen- Suisse ni sujet ni privilège de biens, de naissance, de per-
stimmrechts besorgt waren, es würde ihnen durch den Bund sonne ou de famille. L'égalité fondamentale devant la loi ne
gleichsam ihre innerstaatliche Ordnung ausgehöhlt, hat permet pas d'exceptions discriminatoires, même de l'ordre
man damals den Artikel 74 der Verfassung mit einem Ab- de un pour cent. La dispute philosophique et juridique, à
satz 4 ergänzt. Dieser besagt, dass solche Grundsatzent- savoir si le droit communal prime sur le droit cantonal et si
scheide innerstaatlich durch die Kantone selbst zu fällen celui-ci prime sur le droit fédéral, est un sophisme et un
sind. Das gilt auch heute noch. Der Bundesrat bleibt der exercice théorique. L'autonomie communale est importante
Ansicht, dass der damals mit der Initiative vorgeschlagene aux Grisons également, Monsieur Früh. Et pourtant, dans ce
neue Verfassungsartikel an dieser Rechtslage nichts ändern canton, on a «imposé» à vingt-huit communes les droits
will. - Ich glaube, in der Zwischenzeit hat sich in dieser politiques pour les femmes.
Richtung auch nichts geändert. Imaginez-vous que, dans le canton du Tessin où les femmes
Wir haben eine Gruppe «Frauenstimmrecht Appenzell Aus- sont légèrement plus nombreuses que les hommes, il soit
serrhoden» gegründet mit dem Ziel, bis Mitte 1986 aufgrund décidé un beau jour d'une modification de la constitution
einer Meinungsumfrage einen Weg aufzuzeigen, der von cantonale privant les hommes du droit de vote et d'éligibi-
einer Mehrheit unseres Kantons getragen wird. In dieser lité? Quelle serait la réaction de ce Parlement? N'y aurait-il
Gruppe machen vor allem Ehepaare mit, und zwar aus allen pas un homme, M. Jeanneret en l'occurrence, pour s'en
Kreisen. Die anwesenden Parlamentarier (inklusive Herr indigner? En tout premier, notre président, homme de loi et
Ständerat Schoch dort in der hintersten Reihe!) gehören d'esprit profondément démocratique.
dazu. Grundlegende Veränderungen brauchen Zeit. Wir «Laisser encore un peu de temps au canton intéressé pour
Appenzeller brauchen aus den eben geschilderten Gründen accorder le droit de vote aux femmes sur le plan cantonal et
sogar noch etwas mehr Zeit. Ich hoffe, Sie seien meiner sur le plan communal», c'est la suggestion de la commis-
Ansicht, dass die Appenzeller doch einen legitimen sion, que M. Früh a répétée à cette tribune. Mais en Appen-
Anspruch darauf haben, die politische Entwicklung ausrei- zell, dans les deux Appenzell même, il y a des gens, hommes
fen zu lassen. Denken Sie doch nochmals daran: 1 Prozent et femmes, qui pensent que le temps d'agir est venu. La
Fläche, 1 Prozent Einwohner der Schweiz. Erträgt der Son- situation politique et juridique est jugée «inconfortable»
derfall Schweiz nicht auch diesen kleinen Sonderfall Appen- également par la commission réunie pour examiner la ques-
zell noch für ein paar Jahre? Ein kleiner Sonderfall Appen- tion du suffrage féminin, et constituée en Appenzell,
zell auf Zeit also? Rhodes-Extérieures, sous la présidence de M. Otto Schoch,
Ich bitte Sie freundeidgenössisch: Lehnen Sie die Umwand- conseiller aux Etats. Cette situation est inconfortable pour la
lung in eine Motion ab und verzichten Sie auch auf die Suisse entière.
Überweisung an den Bundesrat. Stimmen Sie also dem Peut-on aller à Nairobi pour se préoccuper de l'injustice de
Antrag Jeanneret/Früh zu, und ich bin Ihnen äusserst la situation de la femme africaine, et accepter que pour une
dankbar. question de site de la Landsgemeinde, trop petite pour
accueillir les femmes, ou pour la prescription du port de
M. Robbiani: Le groupe socialiste soutient la pétition en l'épée comme carte de vote, l'on refuse aux femmes un droit
faveur de l'égalité des droits politiques des femmes appen- fondamental, qui figure dans notre constitution et dans la
zelloises. Il votera la proposition de Mme Fetz afin de trans- Convention européenne des droits de l'homme?
mettre la pétition au Conseil fédéral sous forme de motion. Il La Commission de gestion de votre conseil, accompagnée
s'oppose aux propositions de MM. Früh et Jeanneret visant par M. Früh et reçue par notre président M. Koller, a eu cet
à prendre connaissance de la pétition sans lui donner suite. été l'occasion de visiter les deux Appenzell, de mieux con-
Les raisons de notre attitude se retrouvent dans le rapport naître la région et de l'apprécier. Le pays est magnifique, les
même de la commission. gens sympathiques. L'esprit conservateur n'est pas superfi-
Premièrement, il est déclaré dans ce rapport, qu'eu égard à ciel et le folklore est bien vivant. En l'occurrence l'oppres-
son caractère de droit fondamental, ce principe constitu- sion n'est pas visible!
tionnel doit être respecté et réalisé à tous les échelons de Aussi, avec le droit de vote pour les femmes, l'Appenzell
l'Etat. Le fait qu'il reste lettre morte dans certains cantons ne restera ce qu'il est, la meilleure partie de la Suisse. En ce
saurait laisser la Confédération indifférente. moment, cette région est partagée en deux demi-cantons et
Deuxièmement, un droit fondamental, en l'occurrence le entre hommes et femmes. Sur le plan des droits fondamen-
suffrage féminin et l'égalité des droits entre hommes et taux, la meilleure partie est éloignée du reste de la Suisse.
femmes, ne saurait être réglementé de manière fédéraliste.
Je cite toujours le rapport de la Commission des pétitions: Maeder-Appenzell: Die LdU-EVP-Fraktion unerstützt den
«Comme le Conseil fédéral lui-même, la commission estime Antrag der Petitionskommission, die Petition der Interes-
qu'il n'est ni possible ni souhaitable qu'on tienne indéfini- sengemeinschaft für die politische Gleichberechtigung der
ment compte de l'autonomie cantonale en la matière.» Ces Frauen im Kanton Appenzell Ausserrhoden dem Bundesrat
arguments ne font pas le poids avec les motifs invoqués zu überweisen. Einfach zu überweisen - nicht als Motion,
pour liquider la pétition et la renvoyer au programme législa- Frau Fetz. Mit der blossen Überweisung an den Bundesrat
tif d'égalité des droits entre hommes et femmes et à la nehmen wir das Anliegen der 1830 Petenten ernst. Der
révision totale de la constitution. La révision constitution- Bundesrat wird weise genug sein, auf die heikle Situation im
nelle totale est dans les limbes des bonnes intentions politi- Kanton Appenzell Ausserrhoden Rücksicht zu nehmen und
ques. Les arguments invoqués pour que les conclusions ne nicht - um ein Bild des Ausserrhoder Ständerates Schoch
correspondent pas à l'analyse sont, premièrement, le res- zu gebrauchen - die ganz grossen Kanonen des Zentralis-
pect de la «vénérable institution de la Landsgemeinde»; mus gegen die Ausserrhoder in Stellung zu fahren.
cependant dans le canton de Glaris on a préservé la Lands- Die Ausserrhoder Männer sollten wirklich das Problem des
Pétitions 1752 N 3 octobre 1985
immer noch fehlenden Frauenstimm- und -Wahlrechts selbst gruppe Frauenstimmrecht Ausserrhoden gebildet. Die über-
lösen. Die Überweisung an den Bundesrat ist ein Signal, parteiliche, für jedermann offene Gruppe hat sich die einge-
mehr nicht, und zeigt den Ausserrhoder Männern, dass viele hende Bearbeitung des Problems «Frauenstimmrecht -
Frauen nicht bereit sind, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu Landsgemeinde» zum Ziel gesetzt und will durch eine sach-
warten, um ein Recht endlich zugestanden zu bekommen, liche und umfassende Dokumentation Öffentlichkeitsarbeit
das in der Bundesverfassung festgeschrieben ist. leisten. Sie hofft, durch ihren Einsatz günstigere Vorausset-
Als gebürtiger, im Sanktgallischen aufgewachsener Schwy- zungen für eine erneute Vorlage zu schaffen. Ich bin über-
zer lebe ich seit 20 Jahren im Kanton Appenzell Ausserrho- zeugt, dass mit der Überweisung der Petition an den Bun-
den. Das grüne Hügelland am Säntis ist meine Wahlheimat. desrat der Prozess der Aufklärung und des Nachdenkens
Es ist ein unvergleichliches Land, dessen Bewohner sich nicht negativ beeinflusst wird. Von einem Bundesdiktat
einen Schatz von Traditionen bewahrt haben. Die Alpfahrten kann keinesfalls gesprochen werden; da müssten Sie schon
sind die feierlichsten und farbigsten im ganzen Alpenraum. den Antrag von Frau Fetz unterstützen, der die Überweisung
Die Silvesterkläuse und die Blockfahrt erregen Staunen und als Motion fordert.
Bewunderung. Die Appenzeller Streichmusik schmeichelt Den Antrag Fetz lehnen wir ab, weil wir glauben, dass die
sich mit ihrem Zigeunerklang in die Herzen ein. Die Senn- Ausserrhoder in den nächsten Jahren das Problem lösen
tummalerei hat durch ihre hohe Qualität und Originalität können und werden. Ich jedenfalls bin überzeugt, dass
Weltruf erlangt. Höhepunkt aber aller Traditionen ist die spätestens 1991, im 700. Geburtsjahr der Eidgenossen-
Landsgemeinde, abwechslungsweise in Trogen und Hund- schaft, die Frauen von Appenzell Ausserrhoden im Ring zu
wil abgehalten. Was sich da jeweils am letzten Aprilsonntag Hundwil stehen werden.
abspielt, ist nicht einfach eine Bürgerversammlung: es ist
eine Feier, die unter die Haut geht. Wenn ich da inmitten Frau Robert: Ich habe es eigentlich nie lustig gefunden,
Tausender Stimmbürger stehe, den Degen in der Hand, den dass man über diese Frage noch sprechen muss, aber
Blick zum Stuhl gerichtet, und das Landsgemeindelied heute, scheint es mir, war es weniger als nicht lustig - es war
erklingt, die «Ode an Gott», wie sie heisst, «Alles Leben peinlich. Das Verständnis von der Frau und auch das
strömt aus Dir», aus Tausenden Kehlen gesungen, durch- Rechtsverständnis, wie es hier von gewissen Leuten demon-
fährt es mich heiss und kalt. striert worden ist, war peinlich und in einem gewissen Sinne
Dieses Gefühl, als einzelner Teil eines Ganzen zu sein, Volk auch traurig.
zu sein, lässt sich nirgendwo stärker empfinden als an der Die rechtliche Lage ist ja klar: Wir haben seit 1982 einen
Landsgemeinde. Der Landammann und die Regierungsräte Verfassungsartikel, der den Frauen und Männern die glei-
auf der einen, das Volk auf der anderen Seite, von Angesicht chen Rechte garantiert. Wir haben zwar 1971, bei der Ein-
zu Angesicht: da weiss der Regierende, woher seine Macht führung des eidgenössischen Frauenstimmrechts, einen
stammt, da weiss der Regierte, wen er gewählt hat. Artikel eingeführt, der den Kantonen auf Zeit Gelegenheit
Ich musste Ihnen diese Stimmungsskizze vorzeigen, um geben sollte, ihre Praxis anzupassen. Nun sind es 15 Jahre
Ihnen zu erklären, dass die Appenzeller Männer nicht ein- her, und die beiden Appenzeller Kantone haben diese Gele-
fach die «rückständigsten» oder «sture Böcke« sind, wie genheit nicht benützt. Wir haben heute hier gehört, dass
das Frau Fetz so schön ausgedrückt hat, sondern sich einer sich die Stimmung gegen das Frauenstimmrecht aus rein
Tradition verpflichtet fühlen, die starke Bindungen schafft. emotionalen Gründen sogar eher verhärtet hat. Die rechtli-
Ja, die Landsgemeinde ist wohl der einzige Grund dafür, che Lage ist klar, und mir scheint, dass die Appenzeller nun
dass am Säntis das Frauenstimm- und -Wahlrecht auf Kan- doch nachgerade nicht nur die Geduld, sondern auch das
tonsebene immer noch fehlt. Viele Appenzeller Männer kön- Recht und das Gerechtigkeitsempfinden einer grossen
nen sich die Landsgemeinde mit Frauen nicht vorstellen. Mehrheit des Schweizervolks strapazieren.
Was in den übrigen Landsgemeindekantonen kein Problem Wir haben - ich spreche für die Grünen - alles Verständnis
war- hier ist es eins. Aber das Problem muss gelöst werden, für den Föderalismus, für föderalistische Eigenarten, für
wird gelöst werden, und zwar von den Appenzellern selbst. lokale Folklore. Aber dieser Föderalismus und diese lokalen
Wie sieht die Lage in Appenzell Ausserrhoden heute aus? In Eigenarten müssen doch einfach dort ihre Grenzen haben,
einem Teil der Bevölkerung, und zwar nicht nur unter den wo es um ganz elementare Grundrechte, um Menschen-
Männern, es sind auch viele Frauen dabei, wächst der rechte geht, und das Frauenstimmrecht ist nun heute in
Widerstand gegen das Frauenstimmrecht: «Jetzt erst recht Gottes Namen als grundlegendes Menschenrecht aner-
nicht», «wir lassen uns nicht zwingen», «kein Bundesdiktat» kannt. Wenn man hier versucht, irgendwelche Kompromisse
heisst es etwa. Man gefällt sich teilweise in der Rolle der zu machen oder die Prioritäten anders zu setzen, muss man
letzten Mohikaner, und je mehr die Presse und die elektroni- sich eben sagen lassen, dass man ein ganz seltsames Ver-
schen Medien - sogar diejenigen im Ausland - ihr Interesse ständnis vom Recht hat und von den Frauen sowieso.
am Unikum Appenzell bekunden, desto mehr rückt man in In bezug auf das, was Herr Früh gesagt hat, zum Teil leider
der Abwehr zusammen. Die konservativen Strömungen weit auch Herr Maeder, wie dieses Ritual, das sich in Appenzell
herum in der Welt begünstigen diese Haltung noch. abwickelt, ihnen ans Herz gewachsen ist, hat man gemerkt,
Es ist immerhin erstaunlich, dass an der Trogener Landsge- dass es ihnen wesentlich mehr ans Herz gewachsen ist als
meinde von 1976 anlässlich einer Frauenstimmrechtsvor- die Frauen, und das scheint mir nun auch etwas traurig zu
lage dreimal gemehrt werden musste, weil das Resultat sein.
ganz, ganz knapp war, während 1984 - also acht Jahre Mir scheint, dass wir den Druck des Bundes schon für
später-ein sehr deutliches Mehr gegen eine solche Vorlage wesentlich unwichtigere Sachen eingesetzt haben, bei-
zustande kam. spielsweise für den Schuljahresanfang. Wenn es um Men-
Es ist nun keineswegs so, dass fortschrittliche Kräfte im schenrechte geht, dürfen wir auch nicht davor zurück-
Kanton nicht vorhanden wären und sich nicht artikulieren schrecken, sie mit sanftem Druck des Bundes durchzu-
würden. Ständerat Schoch hatte schon als Kantonsrat eine setzen.
parlamentarische Motion mit dem Ziel der Einführung des Ich glaube, die Appenzeller Männer werden uns einmal noch
Frauenstimm- und -Wahlrechtes lanciert. Landammann dankbar sein, wenn sie nicht als die letzten Schildbürger in
Hans Höhener hat sich immer wieder für die Rechte der die Weltgeschichte eingehen werden.
Frauen ausgesprochen, und auch mein Kollege Hans-Ruedi Wir sind also dafür, dass man in dieser Angelegenheit nun
Früh ist ein Befürworter der Gleichberechtigung. doch etwas vorwärtsmacht. Es ist selbstverständlich, dass
Nachdem 1984 das Nein der Landsgemeinde so deutlich wir die Petition überweisen helfen. Wir sind aber auch der
ausgefallen war, wäre es politisch unklug und kontrapro- Meinung, dass man die Motion von Frau Fetz überweisen
duktiv gewesen, bereits im folgenden Jahr erneut mit einer sollte.
Frauenstimmrechtsvorlage an das Volk zu gelangen. Um
das Problem aber nicht einfach liegenzulassen, hat sich Frau Segmüller: Die Kantone Appenzell bezeichnet man bei
unter der Führung von Ständerat Schoch eine Arbeits- uns in der Ostschweiz oft als das Goldstück im Kuhfladen
3. Oktober 1985 N 1753 Petitionen
des umliegenden Kantons St. Gallen. Das ist auch ein Stück rin, denn dort sind meine Wurzeln. Ich bin dort aufgewach-
folkloristische Betrachtungsweise. Es geht hier aber nicht sen, ich bin geboren von und zu Herisau, ich kenne diesen
um die Folklore, sondern um die Wahrung der Menschen- steinigen Boden, ich liebe diese Leute in ihrer Eigenwillig-
rechte einerseits - einverstanden! -, andererseits aber keit, die durch eine wechselvolle Geschichte und eine ganz
gehört gerade zu diesen Menschenrechten in meinem Ver- eigenständige Kultur geprägt sind. Ich begreife Sie alle, dass
ständnis die Wahrung der Eigenständigkeit der Betroffenen, Sie das nicht nachfühlen können. Ich muss da mit Prof. Son-
in die man nicht ohne Not eingreifen soll. deregger, unserem wortgewandten, geistreichsten Muster-
Was legitimiert mich hier überhaupt, zum Thema zu spre- beispiel des Appenzellers behaupten: Ich habe noch nie
chen? Als langjährige Präsidentin einer Frauenorganisation, andere gesehen, die Appenzeller sein wollten, weil sie leicht
die den Kanton St. Gallen und beide Appenzell umfasst, überfordert wären, aber auch noch nie Appenzeller, die es
hatte ich oft Gelegenheit, sowohl in Ausserrhoden als auch nicht bleiben möchten. Diese Besonderheit müssen Sie
in Innerrhoden eidgenössische Vorlagen zu vertreten. Ich bedenken, wenn Sie jetzt diesem kleinen eigenständigen
kann Ihnen versichern: Die Appenzellerinnen sind politisch Staatsgebilde einen Denkzettel erteilen wollen nur darum,
wach, und sie sind interessiert. Sie sind aber auch stolz, und weil es ihm noch nicht gelungen ist, zu seinem eigenen
sie sind eigenständig. Sie sind stolz auf ihre beiden Kantone Leidwesen das Frauenstimmrecht einzuführen. Denken Sie
mit der Kleinheit und mit ihren Eigenarten, und sie sind im übrigen an die aussergewöhnliche Feier für unsern Rats-
allergisch auf Beeinflussung von aussen. 1981 haben wir präsidenten in Appenzell, ein Staatsakt von seltener Intensi-
den Artikel «Gleiche Rechte für Mann und Frau» mit der tät, eine Selbstdarstellung eines Staates, der seine Sache in
ausdrücklichen Garantie vertreten, dass die kantonale Ordnung hält. Wollen Sie diesem Land einen Verweis ertei-
Befugnis zur Einführung des Frauenstimmrechts davon len? Ich glaube, Herr Jeanneret hat in guten Worten gesagt,
nicht tangiert werde. Ich würde wortbrüchig, wenn ich jetzt worum es staatspolitisch geht. Wir Appenzeller wollen und
der Petition zustimmen würde, und dies nur vier Jahre werden unser Frauenstimmrechtsproblem selbst lösen. Es
später. Die Entwicklung braucht länger. Ich bin nicht der ist unser ureigenes föderalistisches Recht. Kein anderer
Meinung, dass die beiden Kantone Appenzell von der übri- Kanton noch der Bund und erst recht nicht Einzelpersonen
gen Schweiz Entwicklungshilfe brauchen. Wenn die Zeit können uns da dreinreden.
kommt, werden beide Appenzell aus eigener Kraft das Frau- Die Appenzeller Frauen haben schon immer eine eigenstän-
enstimmrecht so, wie es sie gutdünkt, einführen. Jeder dige Stellung eingenommen. In der kleinen Agrarwirtschaft,
Beeinflussungsversuch von aussen - das ist meine Erfah- im Gewerbe und in der Heimtextilindustrie kommt ihnen
rung - wirft die Entwicklung, die aus dem Innern kommen heute noch eine tragende wirtschaftliche Rolle zu, die in der
muss, zurück. übrigen Schweiz ihresgleichen sucht. Es sind diese selb-
Ich werde dem Antrag von Herrn Jeanneret zustimmen, weil ständigen Frauen, die heute zusammen mit den Männern
ich an die eigene Kraft der beiden Appenzell, an das versuchen, in einer breitabgestützten Meinungsumfrage
gesunde Urteil und an den Lauf der Zeit glaube. Wege aufzuzeigen, die Sache der Frau in partnerschaftli-
chem Zusammen-am-gleichen-Strick-ziehen zu bewältigen
Frau Grendelmeier: Ich habe selten so viel Herzzerreissen- und nicht als eigenes Süpplein separat zu kochen. Die
des gehört wie in diesen vergangenen Minuten und selten Petentinnen, die die Suppe angerührt haben (darüber bin
so viel über unser schönes föderalistisches Brauchtum wie ich gar nicht unglücklich), haben es gut gemeint, aber sie
in eben diesem Moment. Selten hört man so viel Wider- haben den falschen Weg gewählt. Ich glaube indessen;
sprüchliches zum Thema Föderalismus wie da, wo es um heute müssten sie nun auf unserer gemeinsamen Flamme
Menschenrechte geht, und dass es um Menschen rechte weiterkochen, damit dereinst das Frauenstimmrecht im
geht, glaube ich , darüber müssen wir inzwischen nicht Appenzell von allen verdaubar wird, denn es ist und bleibt
mehr diskutieren. Das Stimmrecht ist ein Menschenrecht. die Landsgemeinde, die vor allem in Ausserrhoden eben
Ich glaube nicht, dass irgend jemand in diesem Saal das eine andere Landsgemeinde ist. Es ist eine Rechenschafts-
bestreiten würde. ablage vor dem Volk. Ich weiss nicht, was die Herren Kolle-
Herr Früh hat um etwas mehr Zeit gebeten und gesagt, dass gen von Bern sagen würden, wenn sie jedes Jahr einmal
die Appenzeller ein legitimes Recht auf etwas mehr Zeit Äug in Äug mit dem Volk unter freiem Himmel stehen
hätten. Ja, wieviel Zeit wollen Sie denn noch? Um etwas müssten und mit der Frage konfrontiert wären: Hab ich's
hinauszuschieben, was Sie zwar vorgeben, ohnehin been- recht gemacht, kann ich bleiben, hab ich etwas auf dem
den zu wollen, nämlich diesen rechtlosen Zustand in kanto- Kerbholz, muss ich gehen. - Das ist die Appenzeller Lands-
nalen Belangen ihrer Frauen? Wofür werben Sie denn jetzt gemeinde, und es ist auch meine Landsgemeinde; ich bin
eigentlich noch für Zeit? Wofür brauchen Sie denn die Zeit? jedes Jahr als Kind mit Vater und Mutter nach Trogen oder
Frau Fetz hat gefragt: Wovor haben Sie denn eigentlich nach Hundwil gewandert, habe mit Mutter und Geschwi-
Angst? Keiner hat mir das beantworten können. stern ausserhalb des Ringes gestanden, habe mich sogar
Wenn die Folklore so weit geht, dass sie über einem politi- gefreut, als der jüngere Bruder das erste Mal mit dem Vater
schen Entscheid steht, dann haben wir versagt. Ich persön- in den Ring treten durfte; wir Frauen haben uns nicht
lich bin der Ansicht, dass wir eigentlich den Antrag von Frau ausgeschlossen gefühlt, denn wir gehörten dazu. Es ist
Fetz unterstützen müssen, weil dieser Saal jetzt eben bewie- unsere Landsgemeinde. Ich habe auch in den letzten Jahren
sen hat, dass die Folklore über alles geht. Ich bleibe trotz- viele Freunde, Nicht-Appenzeller, aus der Schweiz und aus
dem bei der Überweisung der Petition aus eben dieser dem Ausland an die Landsgemeinde mitgenommen. Es ist
Rücksicht, wie sie Herr Maeder und andere angesprochen schade, dass nicht jeder Schweizer einmal im Leben dort
haben: um die zarten, zarten Männerseelen der Appenzeller sein kann, denn nach dem Erklingen des Appenzeller Lands-
nicht zu verletzen und ihnen noch etwas Zeit zu geben. gemeinde-Liedes - Herr Maeder hat das schön erklärt, ich
Bisher dachte ich immer, es wäre Bern, das so viel Zeit sage es von der Frauenseite aus - weiss man, worum es
braucht. Ich habe mich eines Besseren bzw. eines Schlech- geht. Da stellt sich immer die grosse Frage: Was machen wir
teren belehren lassen. nun? Aber da sind nun ja- Herr Früh hat das erklärt- grosse
Abklärungsarbeiten im Gang, die die Volksmeinung ergrün-
Frau Eppenberger-Nesslau: Lieber Appenzeller Präsident, den wollen. Wir müssen auch bei den Jungen abklären, wie
liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bin Appenzellerin. Ich sie sich zur Landsgemeinde stellen, ob mit oder ohne
fühle mich legitimiert, jetzt ein Votum abzugeben. Herr Rob- Frauen. Das ist aber das Brot der Appenzeller. Das machen
biani, ich bin der sichtbare Beweis der Unterdrückung der wir nüchtern und ohne Aufpeitschen von Emotionen. Das
Frauen im Appenzellerland. Ich rede für das Frauenstimm- erfordert guten Willen und klaren Verstand von allen Seiten,
recht, das ist ganz klar, aber ich bin gegen die Petition. Ich nicht weinerliches Traurigsein, Frau Robert.
kann sogar mit dem neuen Eherecht mein durch Heirat Das Vorgehen der Petentinnen hat dem Frauenstimmrecht
verlorengegangenes Papierbürgerrecht wieder zurückho- in den beiden Appenzell einen Bärendienst erwiesen, denn
len. Dann bin ich sogar wieder vollwaschechte Appenzelle- der Appenzeller, Frau wie Mann, fängt an, sich zu gefallen in
Pétitions 1754 3 octobre 1985
der Sonderrolle; und ein Sonderfall Appenzell in der langen und an Rückschlägen reichen Entwicklungszeit
Schweiz scheint vielen leider heute so tragbar wie der Son- wuchs unsere Eidgenossenschaft aus einem losen Staaten-
derfall Schweiz in der UNO. bunde schliesslich zum Bundesstaat zusammen. Dabei blieb
Ich bitte Sie, den Antrag von Frau Fetz abzulehnen und den der Grundsatz bestehen, dass den Gemeinden im Kanton,
Antrag Früh/Jeanneret zu unterstützen. Wir werden selbst den Kantonen in der Eidgenossenschaft ein Höchstmass an
für unsere Sache besorgt sein. Freiheit eingeräumt werden muss, und dass gemeinsam nur
Und jetzt muss ich Ihnen einfach noch ein ganz klein wenig Aufgaben anzufassen sind, welche die Möglichkeiten der
den Sondercharakter des Appenzellers erklären, weil er einzelnen überschreiten. So verstehe ich auch Absatz 4 des
eben leicht bockbeinig wird. DerAppenzeller-ob Frau oder Artikels 74 der Bundesverfassung, der bei Einführung des
Mann - ist wie viele Bergler ein differenzierter Mensch, ein eidgenössischen Frauenstimmrechts neu in die Verfassung
widersprüchlicher, da haben Sie recht, Frau Grendelmeier. aufgenommen wurde und besagt, dass für das Stimmrecht
Das erkennen Sie ja auch an seinem Witz. Es ist ein Witz, der in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten weiterhin
nie grob, der nie unanständig ist, der nur seinem empfindsa- das kantonale Recht massgebend bleibt. Heute mit einer
men, höchst wachen und im Innersten heiter-traurigen Geist Zwangslösung eine Änderung dieses Verfassungsrechts
entspringt, immer bereit, den zu treffen, der des Treffens einzuläuten, wäre verfehlt und würde sich nach meiner
würdig ist. Ich würde nie einen Witz über Frau Fetz machen. Auffassung kontraproduktiv für die Anliegen der Frau aus-
(Präsident: Ich bedaure, dass ich ausgerechnet gegenüber wirken. So sehr ich seinerzeit für die Einführung des Frauen-
einer Appenzellerin oppressiv werden muss, aber Sie müs- stimmrechts eintrat, so sehr respektiere ich die traditionelle
sen zum Schluss kommen.) Eigenart der beiden Appenzell und bitte Sie deshalb, vorab
Ich rede also zum Schluss nochmals wie Stefan Sondereg- aus föderalistischen Gründen, im Namen der Mehrheit der
ger: Kein Nicht-Appenzeller kann über die appenzellische SVP-Fraktion gemäss Antrag Jeanneret und Früh zu
Wesensart berichten, denn er versteht sie nicht. Er fühlt entscheiden.
weder die heimliche Grosse noch den Innern Zwiespalt,
schon gar nicht die wetterwendische Launigkeit auf ver- Oehen: Wenn ich hier das Wort ergreife, dann vor allem, um
gnügtem Hintergrund, denn launig ist er, nicht launisch, wie eine Aussage richtigzustellen, die hier von Damen unseres
sein Ebenbild, der Bless, sein Hund, der kein eigentlicher Rates zweimal gemacht wurde und die ganz einfach falsch
Hund ist, sondern darüber hinaus noch Appenzeller. (Beifall ist. Doch vorerst: Es ist ganz klar, dass wir aufgrund der
und Unruhe) Verfassung die Möglichkeit hätten, einen Zwang auszuüben.
Aber es entspräche wahrhaftig nicht unserem demokrati-
Frau Blunschy: Als ich vor 14 Jahren in den Nationalrat schen Verständnis, wenn wir diesen Zwang ohne Not aus-
gewählt wurde, hatte ich kein Stimm- und Wahlrecht im üben würden. Nach den Erklärungen, die insbesondere Herr
Kanton Schwyz und in der Gemeinde. Ich kann es den Kollega Früh, aber auch Herr Jeanneret hier gemacht haben,
Appenzellerinnen daher sehr gut nachfühlen, wie es ist, sehe ich keine Notwendigkeit, einen Zwang auszuüben.
wenn man zwar eidgenössisch das Stimm- und Wahlrecht Vielmehr ist ein Appell zur Toleranz gegenüber diesen bei-
hat, aber im Kanton keine Rechte besitzt. Die Schwyzer den Halbkantonen am Platz.
waren dann so vernünftig und haben ein halbes Jahr später Frau Grendelmeier hat behauptet, niemals würde noch
diese eigenartige Situation bereinigt. Wir Frauen im Kanton jemand den Mut haben, das Stimmrecht als Menschenrecht
Schwyz sind jetzt nicht nur die bessere Hälfte, sondern wir anzuzweifeln. Frau Grendelmeier, Sie haben unrecht. Ich tue
sind jetzt ganze Portionen in der Politik. Den Appenzellern das jetzt und hier in aller Form. Stimm- und Wahlrecht als
zum Trost kann ich sagen, dass die Schwyzerpolitik deswe- politische Rechte sind keine Menschenrechte. Sie sind
gen nicht besonders gelitten hat. Die Schwyzer sind gebunden an die staatliche Rechtsetzung. Die Ausländer-
bekanntlich mit und ohne Frauenstimmrecht immer recht kommission hat zwei Jahre lang über das Thema gebrütet
bedächtig, wenn es um Neuerungen geht. Die Appenzeller und schliesslich die Erkenntnis veröffentlicht, dass das
sollten also wirklich vor ihren Frauen keine Angst haben; sie Stimm- und Wahlrecht nicht als Menschenrecht bezeichnet
werden auch keine Revolution in Appenzell durchführen. werden darf, sondern es ist ein politisches Recht, das mit
Die Appenzeller haben jetzt 14 Jahre Zeit gehabt, das Frau- der Organisation des Staates, dem der betreffende Bürger,
enstimmrecht einzuführen. 14 Jahre, das ist immerhin eine die betreffende Bürgerin angehört, zusammenhängt. Wenn
recht lange Zeit. Die Appenzellerinnen haben 14 Jahre lang dem nämlich nicht so wäre, meine lieben Damen, dann
Geduld gehabt. Aber nochmals 14 Jahre sollte es nun wirk- müsste die Schweiz sofort allen Ausländern, ganz gleich
lich nicht gehen. welchen Status sie hier haben, Saisonniers oder Kurzaufent-
Es wurde in der Diskussion immer wieder gesagt, die Regie- halter, was auch immer, das Stimm- und Wahlrecht geben.
rungen beider Kantone hätten sich sehr eingesetzt, dem Seien Sie sich dieser Konsequenz bewusst, wenn Sie eine
Frauenstimmrecht zum Durchbruch zu verhelfen. Um so derartige Behauptung hier vorne in die Welt setzen. Das
besser. Jetzt sollten wir diesen Regierungen mit der Über- wollte ich ganz klar richtigstellen.
weisung der Petition den Rücken stärken. Und ob wir dieses Ich empfehle Ihnen aus staatspolitischer Vernunft, dem
Anliegen nun als Motion überweisen oder im Sinne der Antrag Früh/Jeanneret zuzustimmen im Vertrauen darauf,
Kommission als Petition: so oder so wird es noch eine dass die Appenzeller ihren Weg schon selber finden werden.
Zeitlang gehen, bis der Bund wirklich tätig werden kann. In
dieser Zeitspanne, bin ich überzeugt, werden die Appenzel- Frau Spoerry: Ich stehe hier an diesem Pult nicht in erster
ler mit neuem Mut an die Arbeit gehen und vielleicht selber, Linie als Frau, sondern als Mitglied der Petitionskommis-
ohne Druck von oben, das Frauenstimmrecht einführen. sion, die einen Mehrheitsantrag stellt, der bisher in den
(Beifall) Wogen des Föderalismus und der Gleichberechtigung nach
meinem Dafürhalten etwas zu kurz gekommen ist. Ich
Müller-Wiliberg: Es ist unsere Pflicht als Parlamentarier, möchte deshalb diesen Antrag verteidigen.
Petitionen, die bei uns eingereicht werden, ernsthaft zu Ich habe Verständnis, dass sich die Appenzeller und auch
prüfen und danach unseren Entscheid zu treffen. Im vorlie- alle überzeugten Föderalisten gegen den Antrag Fetz weh-
genden Fall geht es darum, die politische Gleichberechti- ren, der den Bundesrat mit einer Motion beauftragen will,
gung zwischen Mann und Frau in den beiden Appenzell mit durch eine Verfassungsänderung die Appenzeller zu zwin-
einem Bundesdiktat einzuleiten. Ein bekannter Politiker gen, auf kantonaler Ebene das Frauenstimmrecht einzu-
prägte einmal den Satz: Nicht alles, was sachlich gerechtfer- führen.
tigt ist, ist auch politisch tragbar. Bei letzterem sehe ich den Als Mitglied der Kommission begreife ich aber nicht ganz,
Kernpunkt, mich dafür einzusetzen, dass von der Petition dass man sich selbst als Appenzeller auch mit dem Antrag
wohl Kenntnis genommen, ihr aber keine Folge geleistet der Petitionskommission nicht befreunden kann, welche die
wird. Charakteristisch für die Schweiz ist, dass sie aus eingegangene Petition dem Bundesrat ohne Empfehlung
selbständigen Kantonen und Gemeinden besteht. In einer zur Kenntnisnahme überweisen will. Damit fordert die Köm-
3. Oktober 1985 1755 Petitionen
mission keineswegs ein Bundesdiktat, ganz im Gegenteil! Frauenstimm- und -Wahlrechts auch in den beiden Appen-
Der Antrag der Kommission bringt nämlich bei nüchterner zell. Aber der Souverän muss seine Entscheide eben nicht
Betrachtung genau die gleiche Haltung zum Ausdruck, wie begründen, und das haben auch die Behörden, die Regie-
sie die Appenzeller in den beiden Räten, zuerst im Ständerat rungen in beiden Kantonen, und auch die Volksvertreter, die
und heute hier wieder, selbst eingenommen haben. Mit der sich für die Einführung des Frauenstimm- und -Wahlrechts
Überweisung der Petition anerkennt die Kommission, dass eingesetzt haben, erleben müssen.
in den beiden Appenzell bezüglich Frauenstimmrecht ein Es sind zweifellos vor allem Traditionen, aber Frau Grendel-
Problem besteht, das gelegentlich gelöst werden muss. meier, keine Folklore, sondern intensiv gelebte Traditionen
Das ist unerlässlich, weil zum ersten die Frage in Appenzell und Gefühle, die in beiden Appenzell der Einführung des
selbst als Problem empfunden wird, und zum zweiten, weil Frauenstimm- und -Wahlrechts entgegenstehen und die sich
in Appenzell heute ein von der Bundesverfassung gewähr- alle mehr oder weniger um die uns Appenzellern und sogar
leistetes Grundrecht nicht voll zum Tragen kommt. Darin unseren Frauen in dieser Form so liebe Landsgemeinde
sind wir uns wohl alle einig. Gleichzeitig gibt die Kommis- ranken. Da hilft auch der Verweis auf andere Landsge-
sion mit ihrem Vorgehen aber auch der Überzeugung Aus- meinde-Kantone wenig.
druck, dass der Bundesrat nicht zum raschen Handeln auf- Ich weiss auch, meine Damen, dass ich von Ihnen nicht
gefordert werden müsse, weil die Appenzeller in der Lage jenes Einfühlungsvermögen erwarten kann, das eine Appen-
und offensichtlich auch willens sind, das Problem Frauen- zellerin, die sich engagiert für die Einführung des Frauen-
stimmrecht aus eigener Kraft in den Griff zu bekommen. stimmrechts in meinem Kanton eingesetzt hatte, nach verlo-
Wir machen damit deutlich, dass wir die Eigenart der Appen- rener Schlacht wie folgt zum Ausdruck brachte: «An diesem
zeller, die heute hier so blumig geschildert wird, respektie- Tage der Landsgemeinde überkommt unsere Männer offen-
ren, dass wir ihre tiefe Verwurzelung in der Tradition schät- bar ein derartig einmalig grosses Gefühl, dass es fast schade
zen und achten, und dass wir als gewöhnliche Schweizer wäre, wenn wir ihnen das auch noch wegnähmen.» (Heiter-
den Stellenwert einer appenzellischen Landsgemeinde viel- keit)
leicht nicht voll erfassen, aber immerhin erahnen können. Ich möchte Ihnen jedoch ein Wort des grossen Dichters
Wir sind wie die Appenzeller selbst stolz auf die föderalisti- Robert Waiser, der ja lange im Appenzeller Land wohnte, zu
sche Eigenständigkeit und Originalität in unserem vielfälti- bedenken geben. Dieses besagt: «Das Gefühl ist nicht min-
gen Land, und wir beabsichtigen keineswegs, diese zu bre- der Wirklichkeit wie der Verstand.» Aber hierum geht es ja
chen. letztlich gar nicht.
Mit der Überweisung der Petition an den Bundesrat zur Bei dieser Petition geht es einzig um die Frage, ob die
Kenntnisnahme erlauben wir uns aber die Feststellung, dass eidgenössischen Räte unverzüglich, so lautet der Text,
der Sonderfall Appenzell neben seinen vielen unbestrittenen durch Ausmerzung von Artikel 74 Absatz 4 der Bundesver-
Vorteilen auch einen Nachteil hat, den man nicht gegen die fassung das Frauenstimm- und -Wahlrecht zwangsweise
Auffassung des übrigen Landes bis in alle Ewigkeit pflegen durch Bundesrecht auch in den Kantonen einführen sollen.
kann. Die bisherige Diskussion hat deutlich gemacht, dass Da muss ich Ihnen offen sagen, ein solches Begehren und
die Appenzeller dies offenbar auch so empfinden und bereit ein solches Vorgehen verstösst eindeutig gegen das Ver-
sind, eine Lösung anzustreben. Sie brauchen für diese trauensprinzip.
Lösung Zeit, offenbar um so mehr Zeit, je grösser der Druck Bei der Einführung des Frauenstimm- und -Wahlrechts im
von aussen wird. Deshalb ist die Kommission bereit, den Bund ist durch Artikel 74 Absatz 4 die kantonale Organisa-
Appenzellern die Ruhe zu gönnen, um eine ihrem Sonderfall tionsautonomie ausdrücklich vorbehalten worden. Im Jahre
entsprechende Lösung zu finden, und aus diesem Grunde 1980, bei der Behandlung des neuen Gleichheitsartikels der
lehnen wir den Antrag Fetz ab. Bundesverfassung, hat der Bundesrat ausdrücklich erklärt,
Die Kommission muss aber auch den Antrag Jeanneret/Früh dass dadurch diese Rechtslage, Artikel 74 Absatz 4 BV,
ablehnen, weil seine Genehmigung aus der Sicht der Peti- überhaupt nicht tangiert werde. Soll das nun nach fünf
tionskommission und damit vielleicht sogar aus der Sicht Jahren alles nicht mehr gelten? Waren das alles wirklich nur
der übrigen Schweiz der Feststellung gleichkommt, dass wir leere Versprechungen?
fänden, alles sei in Ordnung und die weitere Entwicklung in Noch etwas: Die Geschichte lehrt uns doch eines: Es ist der
Sachen Frauenstimmrecht in den beiden Appenzell interes- Menschheit, d.h. vor allem der tonangebenden Schicht in
siere uns nicht weiter. Das ist natürlich nicht der Fall. einem Staat, nie gut bekommen, wenn sie Gerechtigkeits-
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, der Kommission auf ihrem ideen - und darum handelt es sich zweifellos beim Frauen-
massvollen Mittelweg zu folgen und die Petition dem Bun- stimmrecht - mit dem Schwert durchgesetzt hat, nach dem
desrat zur Kenntnisnahme ohne Antrag zu überweisen. Motto «Bist Du nicht willig, so brauche ich Gewalt.»
Deshalb ersuche ich Sie: Bringen Sie doch noch etwas
Vizepräsident Bundi: Nachdem die beiden Vertreter von Geduld auf, und lassen Sie uns Appenzeller in dieser für uns
Appenzell Ausserrhoden hier geredet haben, aber auch so schwierigen, weil so emotionalen Frage den guten Rank
noch viele andere Ratsvertreter, die eine innige Beziehung selber finden.
zu Appenzell haben, werden Sie Verständnis dafür aufbrin- Natürlich können Sie heute den Drohfinger erheben, und
gen, dass sich auch unser Ratspräsident zu dieser Materie wenn das nicht nützt- wie ich die Appenzeller kenne, wird
äussern möchte, die ja seinen Kanton betrifft. Aufgrund des das eher zur Verhärtung führen -, nachher den beiden
Ratsreglementes (Art. 11 und Art. 58) erteile ich Herrn Koller kleinen Appenzell mit bundesrechtlichem Zwang das Frau-
das Wort. enstimm- und -Wahlrecht aufzwingen. Aber wenn Sie das
tun, zerstören Sie in diesem Bundesstaat mehr, als Sie
Präsident Koller Arnold: Ich gestehe gerne ein, dass ich für gewinnen.
diesmal meinen Kollegen aus Appenzell Ausserrhoden Deshalb beantrage ich Ihnen, den Anträgen von Herrn Jean-
gerne den Vortritt gelassen habe. Andererseits möchte ich neret und von Herrn Früh zuzustimmen. (Beifall)
sie aber nicht allein im Regen stehen lassen und von dieser
reglementarischen Möglichkeit Gebrauch machen, da ich Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Ich kann mich recht
bekanntlich der einzige Vertreter Appenzell Innerrhodens in kurz fassen. Einerseits hat Frau Spoerry deutlich und klar
diesem Rate bin. ausgedrückt, was unsere Kommission beschlossen hat.
Die Petition möchte durch Aufhebung von Artikel 74 Absatz Andererseits hat Herr Maeder darauf hingewiesen, wie wir
4 BV das Frauenstimm- und -Wahlrecht auch in kantonalen die Situation der beiden Kantone Appenzell in der Kommis-
Angelegenheiten durch zwingendes Bundesrecht einführen, sion empfunden haben. Schliesslich hat unser Präsident,
davon wären auch wir in Appenzell Innerrhoden betroffen. Herr Koller-Arnold, die rechtliche Situation in bezug auf
Ich gestehe den Petentinnen und auch mehreren Rednerin- diese beiden Artikel der Bundesverfassung, Artikel 4 Absatz
nen gerne zu, dass es heute keine ernst zu nehmenden 2 und Artikel 74 Absatz 4 dargelegt. Wir haben hier zwei
rationalen Argumente mehr gibt gegen die Einführung des Verfassungsnormen, die in einem gewissen Widerstreit sind,
221-N
Pétitions 1756 N 3 octobre 1985
die aber auf der anderen Seite doch als gleichwertig zu de peu que votre commission vous propose la transmission
beachten sind. Tatsächlich war es ja so, dass bei der Einfüh- de la pétition au Conseil fédéral sous forme de motion -
rung des Frauenstimmrechts Artikel 74 der Bundesverfas- forme contraignante - enjoignant au Conseil fédéral d'aller
sung, in welchem die politischen Rechte geregelt sind, le plus vite possible dans le sens de cette requête de suppri-
etwas geändert wurde. Insbesondere wurde der Absatz 4 mer l'alinéa 4 de l'article 74. On pourrait se contenter de
aufgenommen, der festhält, dass die Kantone auf ihrem transmettre la pétition au Conseil fédéral, afin qu'il en
Gebiet, also kommunal und kantonal, für Wahlen und prenne connaissance, sans autre pression, en lui laissant la
Abstimmungen ihr Recht selbst gestalten. Auf der anderen latitude d'apprécier si oui ou non il doit agir. Mais cette
Seite haben wir den Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfas- proposition fut écartée. La commission vous propose donc
sung, der durch die Volksabstimmung über «Gleiche Rechte de transmettre au Conseil fédéral la pétition, munie d'une
für Mann und Frau» abgeändert wurde. Vor der Volksabstim- certaine pression de notre part, avec l'espoir que le Conseil
mung wurde in diesem Saal, aber auch andernorts immer fédéral agira. C'est cette proposition que je dois défendre
wieder dargetan, dass mit der Einführung dieses Gleich- devant vous.
heitsprinzips Artikel 74 Absatz 4 nicht aufgehoben und Comment doit agir le Conseil fédéral? En fait, la manière a
gegenstandslos werde, sondern voll und ganz zu berück- été définie par le Département de justice et police: soit le
sichtigen sei. Wenn wir diesen Artikel 74 Absatz 4 irgendwie suffrage féminin serait imposé à tous les cantons dans le
auf einem kalten Weg beseitigen würden, wäre das also ein projet de nouvelle constitution qui serait présenté - le
Verstoss gegen Treu und Glauben. Conseil fédéral doit prendre position sur ce projet-, soit le
Auf der anderen Seite müssen wir aber feststellen, dass das même résultat serait atteint grâce au programme législatif
Frauenstimmrecht, wie wir es beschlossen haben, doch von visant à réaliser l'égalité entre hommes et femmes. Le
grundlegender Bedeutung für unser Volk und insbesondere Conseil fédéral s'est engagé à réaliser un tel programme
für unsere Frauen ist. Wir sind in der Kommission der d'égalité, lequel pourrait d'ailleurs, le cas échéant, être
Auffassung, dass mittelfristig das Frauenstimmrecht auch in englobé dans l'opération «révision totale de la constitution».
den Kantonen Appenzell einzuführen ist. Das ist der Grund, Cette conclusion se trouve au point 5 du rapport de votre
weshalb wir keine Motion verabschieden sollten, sondern commission. C'est donc lors de l'examen de ce programme
diese Petition dem Bundesrat überweisen müssen. So kann que l'on verrait comment l'article 74, 4e alinéa, devrait être
der Bundesrat diese Petition mitberücksichtigen bei seiner supprimé.
Vorlage über das Rechtsetzungsprogramm «gleiche Rechte Quoi qu'il en soit, la commission pense que cela prendra du
für Mann und Frau», das uns ja in nächster Zeit zugewiesen temps. Il n'est donc pas question, comme le demande la
wird. Dort soll er uns erklären, wie er den weiteren Gang der motion présentée par Mme Fetz, de contraindre immédiate-
Dinge sieht in bezug auf Artikel 74 Absatz 4 und Artikel 4 ment les Appenzellois. On veut leur laisser le temps de faire
Absatz 2 der Bundesverfassung. le pas que l'on attend d'eux, mais en exerçant une certaine
Wir sind auch der Auffassung, dass es nicht gut wäre, wenn pression. On ne veut pas lancer aux Appenzellois un ultima-
wir gegen den erklärten Willen dieser beiden Kantone Druck tum, mais on veut chercher à les convaincre. La majorité de
ausüben würden. Die Petitionsüberweisung ist wohl aus rein la commission constate que les Appenzellois qui ont déjà eu
formaler Sicht richtig. Ich möchte Sie daran erinnern, dass beaucoup de temps ne sont pas arrivés à une conclusion
der Ständerat diese Petition nicht an den Bundesrat über- positive et qu'une pression est donc maintenant nécessaire.
wiesen hat. Es wird somit eine Differenz entstehen, wenn wir En résumé, la majorité de la commission vous propose cette
hier anders entscheiden. Aber diese Differenz muss nach pression encore douce mais réelle, tandis que Mme Fetz
unserem Reglement nicht bereinigt werden. veut une pression très forte, que nous rejetons, et que
Nun ist auf der anderen Seite die Lage so: Wenn wir eine MM. Früh et Jeanneret refusent toute pression. MM. Früh et
Motion überweisen, müsste diese nachher an den Ständerat Jeanneret refusent en quelque sorte de renier la parole
weitergehen als Motion des Nationalrates. Ich möchte Sie donnée en 1979, en 1981, la garantie donnée aux cantons
daran erinnern, dass das Ergebnis im Ständerat recht deut- par l'article 74, 4e alinéa, de respecter le droit des cantons
lich war, nämlich 13 zu 20 Stimmen. Ich kann mir nicht sur ce point, c'est ce qu'a décidé le Conseil des Etats. La
vorstellen, dass der Ständerat diese Motion des Nationalra- majorité de la commission considère que l'article 74, 4e ali-
tes gutheissen würde. néa, ne peut pas survivre éternellement face à l'exigence de
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Kommis- l'article 4 de la constitution sur l'égalité entre hommes et
sion zuzustimmen und so zum Ausdruck zu geben, dass wir femmes. La majorité de la commission veut bien encore
einerseits wünschen, dass auch in diesen beiden Appenzell donner du temps, mais considère que la pression est néces-
das Frauenstimmrecht eingeführt wird, aber dass anderer- saire.
seits dieses Frauenstimmrecht nicht auf Druck des Bundes, J'ai défendu devant vous la proposition de la majorité de la
sondern in eigener Erkenntnis von den Appenzellern einge- commission, transmettre au Conseil fédéral la pétition en la
führt wird. poussant à faire quelque chose, je l'ai défendue parce que je
suis rapporteur. Personnellement- permettez-moi de le dire
M. Eggly-Genève, rapporteur: Permettez-moi d'abord une - je me rallierai à la proposition Jeanneret/Früh.
remarque préliminaire. Heureux pays où un débat sur la
défense des droits de l'homme peut se dérouler sur un sujet Abstimmung - Vote
pareil. Eventuell - A titre préliminaire
La commission a siégé, pour étudier cet objet, le 29 mai Für den Antrag Früh/Jeanneret 124 Stimmen
1984. Elle ne savait pas encore que le 2 octobre de la même Für den Antrag Fetz 38 Stimmen
année, le Conseil des Etats, contrairement à la recomman-
dation de sa commission, allait prendre connaissance de Definitiv - Définitivement
cette pétition sans lui donner aucune suite. Au cours du Für den Antrag der Kommission 72 Stimmen
débat, ce fut sans doute déjà le plaidoyer du représentant Für den Antrag Früh/Jeanneret 104 Stimmen
d'Appenzell Rhodes-Extérieures, M. Schoch, réclamant le
respect du fédéralisme et demandant du temps, qui fit la
décision.
Au sein de votre commission, il y eut une tendance en faveur
de la même attitude et pour les mêmes raisons, soit prendre
connaissance de cette pétition sans y donner suite. Cette
proposition fut battue assez largement par 14 voix contre 4.
Devant vous, elle est reprise par MM. Früh et Jeanneret et
défendue, vous avez vu avec quel feu, par différents
députés, dont notre président. Au contraire, il s'en est fallu
3. Oktober 1985 N 1757 Petitionen
85.252 Le Parlement peut revenir sur sa décision de garantir une
Genaro Pierre, Lausanne. Gelbphase zwischen Rot und disposition constitutionnelle cantonale si, lors de l'octroi de
Grün bei Lichtsignalanlagen la garantie, il ne s'est pas rendu compte que cette disposi-
tion est contraire au droit fédéral ou si une disposition, qui
Genaro Pierre, Lausanne. Phase jaune obligatoire entre le était à l'origine conforme à ce droit, ne l'est plus à cause de
feu rouge et le feu vert des installations de signalisation l'évolution ultérieure de celui-ci.
routière
Antrag der Kommission
Mme Blunschy présente au nom de la Commission de la Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,
santé publique et de l'environnement le rapport écrit sui- von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge
vant: zu geben.
1. M. Pierre Genaro a déposé, le 24 janvier 1985, une péti-
tion tendant à rendre obligatoire une phase jaune entre le Proposition de la commission
feu rouge et le feu vert des installations de circulation La Commission des pétitions et de l'examen de constitu-
routière. Il espère obtenir ainsi qu'un nombre accru d'auto- tions cantonales propose de prendre acte de la pétition sans
mobilistes arrêtent leur moteur lorsqu'ils doivent attendre lui donner suite.
devant un feu rouge, ce qui permettrait de réduire la
consommation de carburant et, partant, la pollution de l'air. Zustimmung - Adhésion
2. La Commission de la santé publique et de l'environne-
ment a été chargée d'examiner la pétition, parce que la
mesure préconisée concerne la lutte contre la pollution de 85.260
l'air et contre le dépérissement des forêts. Elle a procédé à Borgeaud Alain, Avanchet-Parc. Schweizer Bürgerrecht
cet examen le 28 mai 1985.
Nationalité suisse
3. Le Conseil national a transmis au Conseil fédéral un
postulat Wick, n° 83.918 ayant le même objet, le 23 mars M. Fischer-Hägglingen présente au nom de la Commission
1984. La motion n° 83.956 déposée par le groupe Adl/PEP et des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales le
intitulée «Dépérissement des forêts. Mesures d'urgence», rapport écrit suivant:
exige également l'introduction d'une phase jaune obliga-
toire. Ce point de la motion a été transmis le 7 février 1985 1. M. Alain Borgeaud demande, dans une lettre datée du
sous forme de postulat. 19 avril 1985, que la loi fédérale sur l'acquisition et la perte
de la nationalité suisse soit révisée de manière à assurer à la
Antrag der Kommission Suissesse qui épouse un étranger le maintien de sa nationa-
Die Kommission für Gesundheit und Umwelt beantragt, von lité dans tous les cas. Actuellement, seuls quelques Etats lui
der Petition Kenntnis zu nehmen und sie dem Bundesrat zu accordent leur nationalité si elle épouse un de leurs ressor-
überweisen. tissants, alors qu'elle perd simultanément sa citoyenneté
d'origine.
Proposition de la commission 2. Selon l'article 9 de la loi sur l'acquisition et la perte de la
La commission propose de prendre acte de la pétition et de nationalité suisse (RS 141.0), «la femme suisse perd la
la transmettre au Conseil fédéral. nationalité suisse en épousant un étranger si elle acquiert la
nationalité de son mari par le mariage ou l'a déjà et ne
Zustimmung - Adhésion déclare pas lors de la publication ou de la célébration du
mariage vouloir conserver la nationalité suisse». La déclara-
tion doit être faite, en Suisse, à l'officier de l'état civil, à
l'étranger, à un représentant diplomatique ou consulaire de
notre pays.
85.259 En général, les Suissesses qui épousent des étrangers font
Helvetia nostra, Montreux. M.F. Umstände seines Todes usage de cette possibilité. Il est rare qu'elles y renoncent.
M.F. Circonstances de sa mort Il ressort de renseignements fournis par l'Office fédéral de la
police qu'il est prévu de proposer, lors de la prochain étape
M. Fischer-Hägglingen présente au nom de la Commission de révision de la loi, de maintenir la nationalité suisse dans
des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales le tous les cas, ce qui permettra de renoncer à la déclaration
rapport écrit suivant: susmentionnée.
1. Le 8 mai 1984, Helvetia nostra a déposé une pétition Antrag der Kommission
auprès des Chambres fédérales demandant ce qui suit: Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,
«d'instituer une commission composée de personnalités die Petition im Hinblick auf die kommende Revision des
non domiciliées dans le canton de Vaud, disposant de pleins Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer
pouvoirs d'enquête, avec mission d'élucider les circons- Bürgerrechts dem Bundesrat zu überweisen.
tances de la mort de M.F., ainsi que les responsabilités des
autorités et de présenter un rapport, Proposition de la commission
d'enjoindre aux autorités compétentes du canton de Vaud La commission propose de transmettre la pétition au
de modifier la procédure pénale, pour l'adapter aux exi- Conseil fédéral en vue de la prochaine révision de la loi
gences de la constitution fédérale et de la Convention des fédérale sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse.
droits de l'homme,
de dire que, si cette adaptation n'est pas faite dans le délai Zustimmung - Adhésion
de deux ans, la garantie accordée en vertu de l'article 6 de la
constitution fédérale est révoquée en ce qui concerne les
dispositions constitutionnelles vaudoises relatives à l'orga-
nisation de la justice pénale.» 85.261
2. Les autorités cantonales se sont occupées du cas sou- Witschi Marcel, Littau. Verzicht auf Autobahnvignette
levé par les pétitionnaires. Les accusations de la part de ces Suppression de la vignette autoroutière
derniers contre la procédure des autorités cantonales doi-
vent être examinées par la voie juridique. Le Parlement ne Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
peut pas examiner la jurisprudence des tribunaux canto- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
naux ou du Tribunal fédéral. chen Bericht:
Pétitions 1758 N 3 octobre 1985
1. Mit Eingabe vom 31. März 1985 an die eidgenössischen 85.263
Räte stellt Herr Witschi folgende Begehren: Schweizer Freiheits-Bund zur Wahrung bürgerlicher
a. Die Ausführungsgesetzgebung zur Nationalstrassenab- Rechte. Autobahnvignette. Ausführungsgesetzgebung
gabe sei auf verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage Fédération suisse pour les libertés et de la sauvegarde
zu stellen; des droits civiques. Vignette autoroutière. Législation
b. Herrn Bundesrat Stich seien die Kompetenzen zu diesem d'exécution
Problem zu entziehen und einem fähigen Bundesrat zu
übertragen; Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
c. sollte sich keine geeignete Möglichkeit finden, sei im und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
Sinne des Volksentscheides vom 26. Februar 1984 nach chen Bericht:
Artikel 18 Absatz 3 der Übergangsbestimmungen der Bun- 1. Der Schweizer-Freiheits-Bund verlangt mit Schreiben
desverfassung ganz auf die Abgabe zu verzichten. vom 10. Juni 1985 an die eidgenössischen Räte, dass die
2. Für die Behandlung der Punkte a und b ist das Parlament Ausführungsbestimmungen betreffend die Abgabe für die
nicht zuständig. Benützung der Nationalstrasse (Autobahnvignette; Art. 18
Was das Anliegen c des Petenten betrifft, verweise die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung) so geän-
Kommission auf die Diskussion in den Räten über die Auto- dert werden, «dass die Vignette nicht mehr am Fahrzeug zu
bahngebühren. Die Kommission sieht keinen Anlass, etwas befestigen ist».
im Hinblick auf den Verzicht auf die Autobahnvignette zu 2. Das Parlament ist für die Behandlung dieser Eingabe
unternehmen. nicht zuständig.
Antrag der Kommission Antrag der Kommission
a. Die Punkte a und b der Petition sind aus Gründen der Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,
Zuständigkeit dem Bundesrat zu überweisen. die Petition aus Gründen der Zuständigkeit dem Bundesrat
b. Punkt c der Petition ist ohne weitere Folge zur Kenntnis zu überweisen.
zu nehmen.
Proposition de la commission
Proposition de la commission Pour des questions de compétence, la commission propose
a. De transmettre les points a et b de la pétition au Conseil de transmettre la pétition au Conseil fédéral.
fédéral pour des raisons de compétence.
Zustimmung - Adhésion
b. De prendre acte du point c de la pétition sans lui donner
suite.
Zustimmung - Adhésion
85.046
Immunität von Nationalrat Ruf-Bern. Aufhebung
85.262 Immunité du conseiller national Ruf-Berne. Levée
Schweizer Freiheits-Bund zur Wahrung bürgerlicher
Rechte. Lastwagenblockaden. Verzicht auf Strafen Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
Fédération suisse pour les libertés et la sauvegarde des chen Bericht:
droits civiques. Blocus organisé par les camionneurs.
Renonciation à des sanctions 1. Mit Schreiben vom 8. Mai 1985 an die Präsidenten von
National- und Ständerat unterbreitete die Bundesanwalt-
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- schaft das Gesuch um Aufhebung der Immunität von Natio-
und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- nalrat Markus Ruf wegen Veröffentlichung amtlicher gehei-
chen Bericht: mer Verhandlungen im Sinne von Artikel 293 des Strafge-
setzbuches (SR 311.0). Darin wirft die Bundesanwaltschaft
1. Am 17. April 1985 reichte der Schweizer Freiheits-Bund Herrn Nationalrat Ruf vor, er habe den für den Vorsteher des
eine Petition ein, worin er die eidgenössischen Räte ersucht, Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes
darauf zu verzichten, «gegen die an den verschiedenen bestimmten Bericht der Bundesanwaltschaft vom 19. Juni
Lastwagenblockaden beteiligten Chauffeure und Transport- 1984 über «Einige Erkenntnisse und Gedanken zu Asylgesu-
unternehmer Strafen zu verhängen». chen der letzten Zeit» an die Öffentlichkeit gebracht, ohne
2. Die Kommission stellt fest, dass das Parlament für die dazu berechtigt zu sein.
Behandlung dieser Eingabe nur soweit zuständig ist, als sie 2. Nach Artikel 293 des Strafgesetzbuches macht sich der
als Amnestiebegehren betrachtet werden kann. Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schul-
Die Kommission lehnt ein Begehren im Sinne der Petenten dig, wer, ohne dazu berechtigt zu sein, aus Akten, Verhand-
grundsätzlich ab. Sie kann insbesondere in der Begründung lungen oder Untersuchungen einer Behörde, die durch
der Eingabe des Schweizer Freiheits-Bundes, wonach «bei Gesetz oder durch Beschluss der Behörde im Rahmen ihrer
korrekter und getreuer Information durch den Bundesrat die Befugnis als geheim erklärt worden sind, etwas an die
Vorlagen zur Autobahnvignette und Schwerverkehrsabgabe Öffentlichkeit bringt.
verworfen worden wären», keine Rechtfertigung für das 3. Die Strafverfolgung von Mitgliedern des National- und
gesetzwidrige Vorgehen bei den Blockaden erblicken. des Ständerates wegen strafbarer Handlungen, die sich auf
Antrag der Kommission ihre amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen, bedarf einer
Ermächtigung der eidgenössischen Räte (Art. 14 Abs. 1 des
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,
Verantwortlichkeitsgesetzes, SR 170.32).
das Begehren des Schweizer Freiheits-Bundes abzulehnen.
Die Bundesversammlung hat im Ermächtigungsverfahren
Proposition de la commission nur zu entscheiden, ob eine Strafuntersuchung angezeigt
La commission propose à l'unanimité de rejeter la requête ist. Ob der behauptete Tatbestand erfüllt ist, entscheidet der
d'amnistie. Strafrichter, falls die Ermächtigung erteilt wird. Ergibt die
Prüfung, dass die Anschuldigung offensichtlich unbegrün-
Zustimmung - Adhésion det ist, wird die Ermächtigung von den vorbereitenden Kom-
missionen verweigert. Kann dagegen der Anschuldigung
eine gewisse Plausibilität nicht abgesprochen werden, hat
die Bundesversammlung im Sinne einer Rechtsgüterabwä-
3. Oktober 1985 N 1759 Petitionen
gung zu entscheiden, ob die Durchführung eines Strafver- Erlauben Sie mir im Rahmen der Begründung zuerst eine
fahrens opportun sei. Dabei kommt es insbesondere auf die Vorbemerkung: Es ist richtig, dass seit der Einleitung von
Bedeutung der behaupteten Tat und auf die im Spiel stehen- Strafverfahren gegen die Redaktionen der beiden NA-Partei-
den Interessen an, namentlich auf das öffentliche Interesse zeitungen «Volk + Heimat» und «peuple + patrie» im April
an der Strafverfolgung, die Erfolgsaussichten des Verfah- 1985 wegen der Veröffentlichung des Berichtes der Bundes-
rens und auf den im Vergleich dazu erforderlichen Ver- anwaltschaft vom Juni 1984 mit dem Titel «Einige Erkennt-
fahrensaufwand. nisse und Gedanken zu Asylgesuchen in der letzten Zeit»
Das Verantwortlichkeitsgesetz enthält keine Richtlinien für dieses Papier als vertraulich bezeichnet worden ist. Zuvor
die Erteilung oder die Verweigerung der Ermächtigung zur hatte sich die Bundesanwaltschaft nämlich nie dazu geäus-
Strafverfolgung von Ratsmitgliedern. Es ist dem Ermessen sert, ob der Bericht tatsächlich von ihr als Amtsstelle oder
der eidgenössischen Räte überlassen zu bestimmen, ob die nicht von einer Einzelperson stamme und ob der Bericht -
vorhandenen Verdachtsgründe und die Bedeutung der und, falls ja, wie - klassifiziert sei; dies trotz mehrerer
behaupteten Tat eine Strafverfolgung rechtfertigen. Veröffentlichungen in verschiedenen Zeitungen und Zeit-
4. Die Petitions- und Gewährleistungskommission, welcher schriften. Richtig ist auch, dass Artikel 293 des Strafgesetz-
Begehren um Aufhebung der Immunität gemäss Artikel 41 buches von einem formellen Geheimnisbegriff ausgeht. Es
des Ratsreglementes unterbreitet werden, gab am 12. Sep- genügt danach die durch Gesetz oder behördlichen
tember 1985 dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellung- Beschluss abgegebene Erklärung, wonach Akten, Verhand-
nahme (Art. 14 Abs. 2 des Verantwortlichkeitsgesetzes). lungen oder Untersuchungen - im vorliegenden Fall der
Nationalrat Ruf begründete sein Vorgehen vor allem damit, Bericht der Bundesanwaltschaft - geheim seien.
dass er sich als eidgenössischer Parlamentarier verpflichtet Trotz dieser Vorbemerkung bin ich aber - und zweifellos
gefühlt habe, die Öffentlichkeit über den Inhalt des Berich- auch ein grosserTeil des Schweizervolkes-überzeugt, dass
tes vom 19. Juni 1984 zu informieren. eine Abklärung in einem Prozessverfahren erforderlich ist.
Die Kommission stellt fest, dass ein Zusammenhang zwi- Weshalb ich meines Erachtens keine strafbare Handlung
schen der Veröffentlichung des vertraulichen Berichtes der begangen habe, werde ich Ihnen nachfolgend darlegen.
Bundesanwaltschaft und der amtlichen Stellung von Natio- Dass die Geheimhaltung lediglich im formellen Sinne zu
nalrat Ruf zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. verstehen ist, schliesst nicht aus, dass die Geheimhaltungs-
Sie geht daher davon aus, dass die parlamentarische Immu- erklärung als solche einen Verfahrensgegenstand nach Arti-
nität gegeben und damit auf das Gesuch der Bundesanwalt- kel 293 des Strafgesetzbuches bildet. Es ist nämlich ein
schaft einzutreten ist. unbestrittenes rechtsstaatliches Prinzip, dass auch die
Die Kommission hat nach Prüfung des Falles einstimmig Staatsorgane ihr Handeln nach dem Prinzip von Treu und
beschlossen, dem Rat zu beantragen, die parlamentarische Glauben auszurichten haben und dass rechtsmissbräuchli-
Immunität von Nationalrat Ruf nicht aufzuheben. ches Handeln keinen Rechtsschutz geniessen kann und
Die Kommission missbilligt das Vorgehen von Nationalrat darf. Dies gilt auch für die Geheimhaltungserklärung. Wenn
Ruf. Die unberechtigte Veröffentlichung eines Berichtes, der eine Behörde, wie im vorliegenden Falle, einen Bericht als
in Einzelfällen festgestellte Missbräuche und Sicherheitsrisi- vertraulich bezeichnet und dies tut, um gravierende Miss-
ken aufzeigt, jedoch nichts über deren Häufigkeit, insbeson- stände zu verheimlichen, handelt sie wider Treu und Glau-
dere im Verhältnis zur Gesamtheit der Asylgesuche aussagt ben, ja sogar rechtsmissbräuchlich! Dieser Rechtsmiss-
und der überdies mit zahlreichen subjektiven Wertungen brauch kann hier im Parlament sicherlich nicht genügend
des Verfassers angereichert ist, kann nicht im öffentlichen abgeklärt werden. Es bedarf daher eines Verfahrens, in
Interesse liegen und dient keiner Parlamentsfunktion. Den- welchem Beweise erhoben und abgenommen werden kön-
noch sieht die Kommission keine Veranlassung, von der nen. Schon aus diesem Grunde ist die Aufhebung der parla-
bisherigen Praxis der eidgenössischen Räte, die bei der mentarischen Immunität erforderlich.
Aufhebung der Immunität ihrer Mitglieder stets zurückhal- Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft stellt im übrigen das
tend war - selbst wenn der Betroffene mit der Aufhebung Funktionieren unseres demokratischen Systems grundsätz-
einverstanden gewesen wäre- abzuweichen. Die Ermächti- lich in ein äusserst fragwürdiges Licht. Der vorliegende.
gung zur Strafverfolgung ist daher nicht zu erteilen. Bericht beweist nämlich, dass die Bundesbehörden bestens
über die gravierenden Auswüchse in der Asylpolitik infor-
Antrag der Kommission miert sind. Anstatt aber die herrschende Misere durch eine
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt: rasche und wirksame Verschärfung des Asylgesetzes zu
a. - einstimmig - auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft beseitigen, versuchen der Bundesrat und seine Amtsstellen
vom 8. Mai 1985 einzutreten; in staatspolitisch und demokratisch verantwortungsloser
b. - einstimmig, bei einer Enthaltung -, die parlamentari- Weise, die Wahrheit über die bedenklichen Auswirkungen
sche Immunität von Nationalrat Markus Ruf nicht aufzu- der heutigen Politik zu verheimlichen, indem der Bericht -
heben. obschon längst in mehreren Zeitungen inhaltlich publiziert -
als angeblich «vertraulich» erklärt und wegen dessen Veröf-
Antrag Ruf-Bern fentlichung gegen Vertreter der Nationalen Aktion ein Straf-
Die parlamentarische Immunität von Markus Ruf sei aufzu- verfahren eingeleitet wurde. Als höchst fragwürdig muss die
heben. Tatsache beurteilt werden, dass die Bundesanwaltschaft nur
gegen NA-Vertreter vorging, nicht aber gegen die verschie-
Proposition de la commission denen Zeitungsredaktionen, die den Bericht ebenfalls-teil-
La commission des pétitions et de l'examen des constitu- weise sehr ausführlich und wesentlich früher - publiziert
tions cantonales propose haben. Ich denke beispielsweise an die welsche Wochenzei-
a. - à l'unanimité d'entrer en matière sur la requête du tung «Hebdo» und an den «Tages Anzeiger», die ausführli-
Ministère public du 8 mai 1985; che Zitate des Berichtes veröffentlichten. Der Verdacht lässt
sich nicht von der Hand weisen, dass damit bewusst und in
b. - à l'unanimité moins une abstention de ne pas lever krasser Weise willkürlich eine politische Partei diskriminiert
l'immunité de M. Ruf, conseiller national.
werden sollte!
Proposition Ruf-Berne Bei der Frage der Anwendung des Artikels 293 StGB spielt
Lever l'immunité du conseiller national Markus Ruf. ferner auch das öffentliche Interesse eine Rolle, wobei ein-
ander gegenüber zu stellen sind das öffentliche Interesse
einerseits und die Geheimhaltung andererseits. Dieses
Ruf-Bern: Ich stelle Ihnen den Antrag, es sei dem Begehren öffentliche Interesse an Information und das Interesse an
der Bundesanwaltschaft zu entsprechen und meine parla- der Geheimhaltung können ebenfalls nur in einem Prozess-
mentarische Immunität sei aufzuheben, weil ich der Über- verfahren abgeklärt werden. Unter Hinweis auf die einschlä-
zeugung bin, keine strafbare Handlung begangen zu haben. gige Bundesgerichtspraxis mache ich im vorliegenden Falle
Pétitions 1760 3 octobre 1985
eindeutig ein überwiegendes öffentliches Interesse an der um die Ausschaffung von abgewiesenen Asylanten handelt.
Veröffentlichung der Wahrheit über die krassen Missbräu- Der Rechtsstaat versagt hier in skandalöser Weise, weil
che im Asylantenwesen und damit auch an der Publikation rechtskräftige Entscheide durch den Bund und die Kantone
des BA-Berichtes geltend! nicht mehr durchgesetzt und rechtskräftig abgewiesene fal-
Das Schweizervolk hat einen legitimen Anspruch darauf, sche Flüchtlinge nicht mehr ausgeschafft werden!
über sämtliche Missbräuche in einem innenpolitisch derart Es ist hier nicht der Ort, auf weitere Einzelheiten einzutreten.
brisanten Bereich, wie jenem der Asylpolitik, lückenlos Vielmehr ist ein Verfahren erforderlich, bei dem ich Beweis-
informiert zu werden, zumal der Bund alleine jährlich über mittel nennen kann und diese auch erhoben werden kön-
100 Millionen Franken an Steuergeldern für das gesamte nen. Das kann nur geschehen, wenn Sie die parlamentari-
Asylantenunwesen aufwenden muss. Die Realität übertrifft sche Immunität aufheben. Da ich keine strafbare Handlung
im übrigen den Bericht bei weitem. Es handelt sich keines- begangen habe, brauche ich mir auch keinerlei Schuld
wegs um eine Auflistung von Einzelfällen, wie es verschie- bewusst zu sein und habe es vor allem auch nicht nötig,
dentlich, auch durch die Kommission, behauptet wurde. Im mich von der parlamentarischen Immunität schützen zu
Kapitel 5 - «Gesamtbeurteilung» - steht wörtlich: «Die bei lassen. Einem allfälligen Gerichtsverfahren sehe ich deshalb
den Tamilen, Afrikanern, Chilenen und Türken in den mit grösster Gelassenheit entgegen.
Grundzügen geschilderten Verhaltensweisen beruhen auf Ganz anders verhält es sich ja bekanntlich bei Herrn Oehler.
einer Vielzahl von übereinstimmenden Aussagen und Nach äusserst schwerwiegenden und primitiven Ehrverlet-
Beweisdokumenten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit zungen gegenüber meiner Person, die er im vergangenen
wurden indessen bei den einzelnen Behauptungen als Juni als Redaktor der «Ostschweiz» (und nicht etwa als
Belegstelle jeweils nur ein bis zwei Namen aufgeführt.» Und Nationalrat!) begangen hatte - er hat sie übrigens während
weiter: «In der Schweiz sind auch heute unbestrittenermas- der laufenden Session mehrmals wiederholt-, will sich der
sen noch gelegentlich echte politische Flüchtlinge anzutref- «mutige» Herr nun hinter der parlamentarischen Immunität
fen. In der überwiegenden Zahl der Asylbegehren muss verschanzen, um einer sicheren Verurteilung wegen
indessen grundsätzlich festgestellt werden, dass mit unse- Beschimpfung und Verleumdung zu entgehen. Aber eben:
rem Asylrecht offensichtlicher Missbrauch getrieben wird.» Für Beleidigungen braucht es weniger Mut als für das Tra-
Diese Aussagen sind inzwischen durch den Bundesrat und gen der Konsequenzen. Es ist äusserst feige, Herr Oehler,
fast alle Parteien in ihrer eigenen Beurteilung der Lage zuerst gross anzugeben und sich dann aus der Verantwor-
übernommen worden und werden kaum mehr bestritten. tung schleichen zu wollen!
Tagtäglich beweisen uns neue Beispiele die Repräsentativi- Ich bitte Sie abschliessend nochmals, aus den dargelegten
tät des Berichtes. Zahlreiche negative Erfahrungen von kan- Gründen meinem Antrag zuzustimmen und meine parla-
tonalen Polizeistellen belegen diese ebenfalls eindrücklich. mentarische Immunität aufzuheben.
Ich habe Kenntnis von einer Vielzahl von Missbräuchen, die
der Öffentlichkeit ebenfalls verschwiegen werden! Auer: Ich dachte zuerst, es handle sich um einen Druckfeh-
Wenn der Bundesrat dem Souverän Sand in die Augen ler, dass Herr Ruf selbst ruft, die Rutsche Immunität sei
streuen will, um die tatsächlichen Verhältnisse verschleiern aufzuheben, um den Ruf von Ruf wieder herzustellen. Offen-
und die öffentliche Meinung manipulieren zu können, so bar folgt er hier einem Wort, das fälschlicherweise Wilhelm
bedeutet dies einen innenpolitischen Skandal ersten Busch zugeschrieben wird: «Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es
Ranges! Die Bundesbehörden erweisen dem eigenen Land sich ganz ungeniert.»
damit einen äusserst schlechten Dienst! Eine Demokratie Es spricht schon einiges für seinen Antrag, nicht unbedingt
kann nämlich nur dann wirklich funktionieren, wenn das für den Nationalrat Ruf, wohl aber für den angehenden
Volk als oberster Souverän sich aufgrund umfassender und Juristen Ruf. Wir werfen unseren Rechtsgelehrten gerne vor,
sachlicher Informationen eine eigene Meinung zu den ver- sie seien blosse Theoretiker und sie könnten sich nicht in
schiedensten Sachfragen und Problemen bilden kann. die armen Seelen der Angeklagten hineinfühlen. Es wäre
Wenn die Behörden einzelne Wahrheiten verheimlichen und deshalb angebracht, wenn jeder angehende Jurist zumin-
wachsende Schwierigkeiten herabspielen wollen, um die dest einmal vor den Schranken des Gerichts stehen müsste.
Stimmbürger manipulieren zu können, so bedeutet eine Hier ergäbe sich nun eine gute Gelegenheit: Im eisernen
derartige Haltung meines Erachtens den Anfang vom Ende Kampf mit der harten Justiz könnte hier Herr Ruf seinen Ruf
der Demokratie und den Beginn der Diktatur! wieder herstellen. Denn wir wissen ja: Unser Ruf hängt von
Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen - wie Sie im Leuten ab, die selbst keinen haben. Herr Ruf wird sich dabei
übrigen heute entscheiden, ist mir völlig egal-betrachte ich auch auf die Weisheiten des Alten Testamentes abstützen
es als meine Pflicht, als Stimmbürger und vor allem als können, allwo in den Sprüchen Salomons, Kapitel 22, Vers 1
Volksvertreter, den fraglichen Bericht weiterhin möglichst geschrieben steht, etwas frei übersetzt: «Ein schlechter Ruf
breit zu streuen, um die Bevölkerung zu informieren, da die ist schlimmer denn Armut.»
Entwicklung im Asylantenbereich für die Schweiz zuneh- Ich bin dennoch unsicher, ob ich den Antrag Ruf betreffend
mend bedrohlichere Ausmasse annimmt, die keinesfalls Ruf zustimmen soll. Dies ist dann der Fall, wenn man mir
bagatellisiert werden dürfen. Das Schweizervolk muss über versichern kann, dass Herr Ruf im Strafverfahren a. zu einer
die herrschende Misere umfassend informiert werden! längeren Gefängnis- oder besser Zuchthausstrafe verurteilt
Im übrigen werde ich in einem Vorstoss die Einsetzung einer wird - unbedingt, selbstverständlich -, und b. dass er diese
besonderen parlamentarischen Untersuchungskommission ratenweise jeweils während den Sessionen abzusitzen hat.
verlangen, welche die Hintergründe der bedenklichen Ver- (Heiterkeit) Ich bitte den Kommissionspräsidenten um
heimlichung des Berichtes aufklären und überdies aufdek- entsprechende Auskunft, soweit ihm Herr Montesquieu dies
ken soll, ob das Volk noch in anderen Bereichen der Asylpo- gestattet.
litik angelogen wird. Nur so können die Institutionen des Im Basler Grossen Rat wirkte einmal ein ähnlicher Mann wie
Bundes endlich wieder glaubwürdig werden und im wirkli- Herr Ruf. Er sollte aus dem Rat verschwinden, wurde gefor-
chen Interesse des Schweizervolkes handeln. dert. Dem stellte sich aber der längst verstorbene sozialde-
Schliesslich spielen auch übergesetzliche Rechtfertigungs- mokratische National- und Regierungsrat Fritz Hauser
gründe eine Rolle. Obwohl es sich hier um eine Art ultima entgegen. «In einem Parlament», sagte er, «müssen alle
ratio handelt und es um die Zubilligung eines übergesetzli- Volksteile vertreten sein, auch die...» - hier folgt ein Wort,
chen Notstandes oder die Wahrung berechtigter Interessen das auf Herrn Ruf zutrifft, das ich aber gemäss unserem
geht, zeigt schon die Ohnmacht des Departementes Kopp Ratsreglement hier nicht aussprechen darf.
und des Bundesrates in der Asylantenproblematik, dass die Herr Ruf, die schweizerische Demokratie räumt uns reich-
Berufung auf diesen Grund keineswegs zum vorneherein lich Narrenfreiheit ein. Ob nun Markus Ziegler oder Jean
ausgeschlossen ist. Dies um so weniger, als sich gezeigt hat, Ruf, wir ertragen allerlei! Aber in dieser Session haben Sie
dass das rechtsstaatliche Funktionieren im Bereiche der wahrlich überreizt, nicht nur in Ton und Ausdruck, sondern
Asylantenfrage überhaupt aufgehört hat, insofern es sich auch in der Beanspruchung von Redezeit, sie haben so
3. Oktober 1985 N 1761 Kantonsverfassung Uri. Gewährleistung
überreizt, dass es nicht einmal mit Ihrer Jugendlichkeit zu #ST# 85.030
entschuldigen ist, namentlich nicht für den Inhaber einer
Matura, was - so glaube ich - so viel wie «Reife» bedeutet. Kantonsverfassungen (GE, SO). Gewährleistung
Wir stehen mit dem Antrag vor einem Dilemma, das Alfred Constitutions cantonales (GE, SO). Garantie
Polgar wie folgt formuliert hat: «Im Leben hat man meistens
zwischen dem guten Ruf und dem Vergnügen zu wählen. Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1985 (BBI II, 521)
Und man erkennt, dass der gute Ruf kein Vergnügen ist.» Message et projet d'arrêté du 8 mai 1985 (FF II, 521)
Fraktionschef Gehen aber möchte ich mit einem Wort des
schweizerischen Chemie-Nobelpreisträgers Leopold Beschluss des Ständerates vom 24. September 1985
Ruzicka trösten: «Am treuesten wird der Mensch vom Décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1985
schlechten Ruf begleitet.»
Oehen: Wenn ich hier ans Pult komme, dann deshalb, weil
ich an Sie appellieren möchte, Ihren Unmut, den Sie über Antrag der Kommission
sehr harte Attacken von Kollega Ruf in den vergangenen
Tagen aufgestaut haben mögen, nicht an einer Sachfrage Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
auszulassen. Mit Ausnahme von einigen wenigen Ausdrük- Proposition de la commission
ken, die mir hier in seiner Begründung nicht behagten, hat
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Kollega Ruf soeben seinen Antrag in einwandfreier
Weise begründet. Wenn die meisten von Ihnen den Saal
verliessen und das nicht gehört haben, tut mir das leid. Aber Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
es ist eine Tatsache, dass man sehr wohl - und Herr Ruf hat und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
chen Bericht:
das auch so angepackt - für eine Aufhebung der Immunität
sein kann, weil hier ein grundsätzliches Problem zur Diskus- Die Kommission hat die Botschaft des Bundesrates über die
sion gestellt ist, das einer Abklärung zweifellos würdig ist. Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone
An die Adresse von Herrn Kollega Auer nur ein Wort: Herr Genf und Solothurn geprüft. Sie stellte fest, dass die Ände-
Kollega Auer, ich schätze Ihre ausserordentliche Fähigkeit rungen dieser Verfassungen sich im Rahmen der kantona-
zum Spötteln, die Sie beherrschen wie kein zweiter in die- len Verfassungsautonomie bewegen und weder die Verfas-
sem Rate. Aber in dieser Grundsatzfrage hier, scheint mir, sung noch das Bundesrecht verletzen.
sei Spöttelei nicht unbedingt das Richtige gewesen. Die Kommission beantragt einstimmig, dem Bundesbe-
Ich bitte Sie, die Spötteleien von Herrn Kollega Auer weiter- schluss über die Gewährleistung geänderter Kantonsverfas-
hin hochzuschätzen, als Abwechslung in unserem nicht sungen zuzustimmen.
immer leichten Alltag, aber hier sich davon nicht beeindruk- Eintreten ist obligatorisch
ken zu lassen und dem Antrag Ruf zuzustimmen.
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: An und für sich habe
ich ein Manuskript vorbereitet, um Ihnen darzulegen, warum Detailberatung - Discussion par articles
in diesem Fall die Immunität nicht aufzuheben ist. Ich hätte Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Ihnen auch die Praxis unseres Rates dargelegt. Nachdem
jedoch Herr Ruf eigentlich nicht zum Thema gesprochen hat Titre et préambule, art. 1 et 2
und sich an und für sich über das Problem der Asylanten Angenommen - Adopté
ausgelassen hat, verzichte ich auf diese Ausführungen. Ich
verweise Sie auf unseren schriftlichen Bericht. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 117 Stimmen
M. Eggly-Genève, rapporteur: J'avais également préparé un
(Einstimmigkeit)
complément au rapport mais, comme l'a relevé le président
de notre commission, le fond de l'affaire n'a absolument pas An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
été abordé.
En effet, la commission est d'avis que ce que propose
M. Ruf n'a aucune importance, et qu'elle doit s'occuper de
la place de notre Parlement et du rôle de l'immunité parle-
mentaire dans notre démocratie. C'est la raison pour
laquelle votre commission, à l'unanimité, vous suggère de
ne pas lever l'immunité de notre benjamin et néanmoins #ST# 85.031
collègue. Kantonsverfassung Uri. Gewährleistung
Abstimmung - Vote Constitution du canton d'Uri. Garantie
Für den Antrag der Kommission 130 Stimmen
Für den Antrag Ruf-Bern 6 Stimmen Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1985 (BBI II, 621)
Message et projet d'arrêté du 8 mai 1985 (FF II, 625)
Beschluss des Ständerates vom 24. September 1985
Décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1985
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
chen Bericht:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petitionen
Pétitions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer ---
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1746-1761
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Pagina
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