Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-227 KI-generiert

Asylum Law Revision Blocked

Geschäftsnummer VPB 84-227
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A parliamentary initiative proposed a total revision of the asylum law, arguing that the existing law was too liberal, led to abuses, and overwhelmed the country. The commission, however, recommended against the initiative, stating that a total revision was neither necessary nor desirable and would fundamentally alter the asylum law without effectively combating abuses. The commission noted that a partial revision to speed up asylum procedures and ensure consistent deportation practices was already underway, with the government expected to submit further proposals.

Legislator-Regeste

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Art. 7 Art, Art. 2 aus; Asylum Law Revision Blocked: The commission, however, recommended against the initiative, stating that a total revision was neither necessary nor desirable and would fundamentally alter the asylum law without effectively combating abuses. The commission noted that a partial revision to speed up asylum procedures and ensure consistent deportation practices was already underway, with the government expected to submit further proposals.

Schlagwörter

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Asylgesetz Parlamentsrecht Zwangsmassnahme im Ausländerrecht Haftersatzmassnahme albanisches Asylgesuch Freizügigkeitseinschränkung
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Volltext

23. September 1985 N 1467 Asylpolitik. Persönliche Vorstösse

#ST# 84.227 setzes ab, wie sie die parlamentarische Initiative verlangt:

Eine solche Revision würde das Asylrecht in seinem Kernge-

Parlamentarische Initiative (Meier-Zürich) halt treffen, jedoch kaum zur Bekämpfung von Missbräu-

Asylgesetz. Totalrevision chen - auf die der Initiant wiederholt hinwies - beitragen.

Initiative parlementaire (Meier-Zürich) Antrag der Kommission

Loi sur l'asile. Révision totale Die Kommission beantragt einstimmig, der parlamentari-

schen Initiative keine Folge zu geben.

Proposition de la commission

La commission, unanime, recommande au Conseil de ne

Wortlaut der Initiative vom 14. Dezember 1984 pas donner suite à l'initiative parlementaire.

Der interne Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizei- Begründung des Initianten

departements vom 19. Juni 1984 veranlasst mich, durch eine Exposé des motifs de l'auteur de l'initiative

parlamentarische Initiative die Totalrevision des Asylgeset-

Die heutige, vom Bundesrat konzipierte Asylpolitik geht bis

zes vom 5. Oktober 1979 in Form einer allgemeinen Anre-

an die Grenze des selbst für einen humanitären Staat Trag-

gung zu beantragen.

baren! Die neuerdings vom Bund finanzierten Hilfswerke

Texte de l'initiative du 14 décembre 1984 haben sich längst zum Eigenzweck dynamisiert. Sie versu-

Le rapport interne du Département fédéral de justice et chen mit Petitionen und über die Massenmedien, harte, aber

police du 19 juin 1984 m'incite à demander par une initiative notwendige Entscheidungen von Bundesrat und Parlament

parlementaire, présentée sous forme de proposition conçue zu verhindern bzw. zu unterlaufen.

en termes généraux, la révision totale de la loi sur l'asile du 5 Das Asylverfahren muss daher auf seinen ursprünglichen

octobre 1979. Zweck, nämlich unser Land für an Leib und Leben gefähr-

dete Personen zum rettenden Hort werden zu lassen,

Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Kommis- zurückgeführt werden.

sion den folgenden schriftlichen Bericht: Selbst der Freiburger Staatsrat Denis Clerc stellte kürzlich

1. Inhalt der Initiative: Am 14. Dezember 1984 reichte Natio- fest, dass der Zulauf von Asylbewerbern aus der ganzen

nalrat Fritz Meier eine parlamentarische Initiative in der Welt nicht etwa die direkte Folge von Ereignissen in diesen

Form der allgemeinen Anregung ein. Er beantragt, das Asyl- Ländern, sondern eine Konsequenz des «denkbar schlecht

gesetz vom 5. Oktober 1979 sei total zu revidieren. gemachten Asylgesetzes» sei.

Die mit der Vorberatung der Fragen der Asylpolitik betraute Auch der Aargauer Chef der Fremdenpolizei hält mit seiner

Kommission hat die Initiative geprüft und erstattet entspre- Kritik an Bern nicht zurück. Im Volk sei zu wenig bekannt,

chend dem neuen Verfahren (vgl. Art. 21 bis ff des Geschäfts- was sich um das neue Asylgesetz herum abspiele: «Einer-

verkehrsgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 1985) dem Rat seits ein gigantischer Missbrauch und andererseits eine

darüber Bericht. völlige Vollzugskrise in Bern.» Unter der Herrschaft des

neuen Asylgesetzes sei es nicht möglich, Missbräuche zu

2. Ergebnisse der Vorprüfung: Die Kommission hörte am verhindern. Mit dem Asylgesetz könne jede Begrenzungs-

22. April 1985 den Initianten an (Art. 21quinquies des vorschrift für ausländische Arbeitskräfte unterlaufen wer-

Geschäftsverkehrsgesetzes). Der Initiant unterbreitete der den. Wer ein Asylgesuch stellt, «kann unter Ausnützung aller

Kommission eine schriftliche Begründung seines Vorstos-

ses (vgl. Beilage). Rechtsmittel des neuen Gesetzes bis zu drei Jahre lang in

der Schweiz leben und arbeiten».

Die Kommission beschloss nach kurzer Diskussion mit 15 zu Um nun den vom Volk gewählten Parlamentariern die Mög-

0 Stimmen, dem Rat zu beantragen, der parlamentarischen

lichkeit des Umdenkens zu geben, ist nach meiner festen

Initiative keine Folge zu geben.

Überzeugung die Vorlage eines total revidierten Asylgeset-

Nationalrat Meier hält an der Initiative fest.

zes unumgänglich. Nachdem sowohl mein Nichteintretens-

3. Erwägungen der Kommission: Am I.Januar 1981 trat das antrag am 13. Dezember 1978 wie auch meine Motionen zur

neue Asylgesetz in Kraft, das die in verschiedenen Erlassen Revision des Flüchtlingsbegriffes im Nationalrat gegen die

festgehaltenen Einzelbestimmungen zusammenfasste. Im Stimmen der NA abgelehnt wurden, sehe ich meine damali-

Dezember 1983 wurde vom Parlament eine Teilrevision die- gen Befürchtungen im Zwischenbericht des EJPD vom

ses Gesetzes gutgeheissen. Dabei wurden Bestimmungen in 20. März 1984 vollumfänglich bestätigt.

das Gesetz aufgenommen, die eine Beschleunigung des

Dieser Zwischenbericht stellt unter anderem fest,

Asylverfahrens ermöglichen (Verzicht auf eine zweite

Beschwerdeinstanz und die Möglichkeit, in offensichtlich - dass die Flüchtlingspolitik des Bundes (extensive Ausle-

unbegründeten Fällen aufgrund der Akten zu entscheiden gung des Flüchtlingsbegriffes) zu einem Politikum ersten

und mit der Ablehnung des Asylgesuches gleichzeitig die Ranges geworden sei,

Wegweisung des Bewerbers zu verfügen). | - dass die steigende Zahl von Asylbewerbern der Stabilisie-

National- und Ständerat haben in der Wintersession 1984 rung der ausländischen Wohnbevölkerung zuwiderlaufe,

bzw. Frühjahrssession 1985 eine Motion überwiesen: Diese - dass die Attraktivität der Schweiz als Einwanderungsland

beauftragt den Bundesrat, eine weitere Änderung des Asyl- weiterhin zunehme,

gesetzes zu unterbreiten. Diese soll vor allem dazu führen, - dass viele Schweizer nicht mehr bereit sind, die Flücht-

dass Asylverfahren in zumutbarer Frist durchgeführt werden lingspolitik des Bundesrates und der eidgenössischen Räte

können und eine konsequente Wegweisungspraxis ermögli- mitzutragen,

chen. Essoll auch geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen

für die Erleichterung der Rückkehr abgewiesener Flücht- - dass in der Schweiz gelegentlich noch echte Flüchtlinge

linge zu schaffen sind und ob eine intensive Flüchtlingspoli- anzutreffen seien, und

tik in potentiellen Herkunftsländern möglich sei. Auch bei - dass offensichtlich mit unserem Asylrecht Missbrauch

dieser Revision geht der Bundesrat davon aus, dass die getrieben werde.

Grundsätze der schweizerischen Asylpolitik nicht tangiert Im weiteren stellt das EJPD auf Seite 9 des Zwischenberichts

werden dürfen. vom 20. August 1984 fest, dass jedoch kollektive negative

Eine Botschaft des Bundesrates mit entsprechenden Ände- Entscheidungen nicht in Frage kämen. Auch positive kollek-

rungsvorschlägen soll nächstes Jahr dem Parlament unter- tive Entscheide seien fragwürdig. Da stellt sich nun die

breitet werden. Frage: Wer hat denn den ursprünglich 5000 Ungarn, 8000

Eine weitere Revision des Asylgesetzes ist nach der Auffas- Tschechen , 8000 Südostasiaten und 1000 Polen aus Wien

sung der Kommission weder notwendig noch wünschens- Asyl gewährt? Der Bundesratl

wert. Sie lehnt insbesondere eine Totalrevision des Asylge- Als Fazit des Zwischenberichts wird festgestellt, dass eine

185-N

Politique d'asile. Interventions personnelles 1468 N 23 septembre 1985

weitere Änderung des Asylgesetzes noch nicht schlüssig zu #ST# 85.228

beurteilen sei, jedoch gründlich geprüft werde. Damit

jedoch nicht mehr geprüft, sondern endlich gehandelt wird, Parlamentarische Initiative (Ruf-Bern, Gehen)

beantrage ich eine Totalrevision des Asylgesetzes. Aufnahme von Flüchtlingen. Moratorium

In folgenden Teilbereichen muss das Asylgesetz geändert Initiative parlementaire (Ruf-Berne, Oehen)

werden:

Accueil des réfugiés. Moratoire

1. Die Kantone (die schliesslich die Asylanten übernehmen

müssen) und nicht der Bundsollen über die Asylgewährung

entscheiden. Kantonale Beamte der Fremdenpolizei, die

über bedeutend mehr Kenntnisse und Erfahrungen mit Asyl-

bewerbern verfügen, dürfen gemäss dem geltenden Asylge-

setz nicht entscheiden, sondern werden zu Spediteuren von Wortlaut der Initiative vom 8. Februar 1985

Asylgesuchen degradiert. Auch das primitivste, unglaubwür- Die eidgenössischen Räte werden ersucht, gestützt auf Arti-

digste Asylgesuch muss heute nach Bern geleitet werden, kel 89bis und 69ter der Bundesverfassung, einen dringli-

wo dann neu angestellte Beamte mühsam entscheiden. chen Bundesbeschluss mit folgendem Inhalt zu erlassen:

2. Die Familienvereinigung muss auf Eltern und ihre Kinder I. Zweck

beschränkt werden. Dem Missbrauch von Absatz 2 Artikel 7 Art. 1

des Asylgesetzes, der sogenannten nahen Angehörigen von

in der Schweiz lebenden Asylanten eine Vorzugsbehand- ' Als Folge des geltenden Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979

lung gewährt, ist durch die Streichung dieses Absatzes (SR 142.31) und der politisch-wirtschaftlichen Situation in

entgegenzutreten. zahlreichen Staaten ist die Schweiz zum Ziel einer neuarti-

gen Völkerwanderung geworden. Die durch die illegale Ein-

3. Dem leichtfertigen Ausstellen von Touristenvisa durch wanderung einer steigenden Zahl von falschen Flüchtlingen

unsere Botschaften und Konsulate in den Oststaaten ist entstehenden Probleme werden immer schwerer lösbar.

unverzüglich Einhalt zu gebieten. 2

Es ist deshalb ein Moratorium für die Aufnahme neuer

4. Der Flüchtlingsbegriff nach Artikel 3 ist zu begrenzen. Asylbewerber zu verfügen, bis eine Revision des Asylgeset-

Nachsätze wie: «oder begründete Furcht zu haben, solchen zes und weitere flankierende Massnahmen die heutigen

Nachteilen ausgesetzt zu werden» und «sowie Massnah- offensichtlichen Missbräuche verhindern und der begrenz-

men, die einen unerträglichen psychischen Druck bewir- ten Aufnahmefähigkeit des Landes Rechnung getragen

ken», entziehen sich jeder Nachprüfung. wird.

5. Einschränkung der Kompetenzen des Bundesrates (unter

Berufung auf Art. 9), in tiefsten Friedenszeiten grösseren II. Massnahmen

Flüchtlingsgruppen bei uns Asyl zu gewähren oder solche Art. 2

aus fremden Kontinenten einzufliegen. Die unüberlegte Auf- 1

Das Asylgesetz vom 5. Oktober 1979 wird ausser Kraft

nahme von 1000 Polen aus Wien bzw. das Ausleseverfahren gesetzt, bis eine Gesetzesrevision, welche die nachfolgen-

hat uns noch den Vergleich mit NS-Vernichtungslagern ein- den Auflagen erfüllt, in Rechtskraft erwachsen ist:

getragen. 2

Der Flüchtlingsstatus wird ausnahmslos nur echten, wirk-

6. Das rechte Mass muss eingehalten werden. Nachdem die lich an Leib und Leben bedrohten Asylbewerbern aus dem

Schweiz von allen europäischen Staaten die weitaus stärk- europäisch-abendländischen Kulturkreis gewährt. Ebenso

sten fremdsprachigen Ausländerkontingente zu verkraften werden ausschliesslich Asylgesuche von Angehörigen die-

hat, werden unserem übervölkerten Land prozentual dop- ses Kulturkreises zur Prüfung zugelassen.

pelt so viele Asylanten zugemutet (0,62 Pozent) wie den 3

übrigen europäischen Staaten (0,31 Prozent). Ein krasses Folgende Personengruppen werden ausnahmslos inner-

Beispiel sind die Tibeter- in der Schweiz 1500, im ganzen halb von 24 Stunden ausser Landes geschafft, wofür sie in

übrigen Europa lediglich 46l Abschiebehaft genommen werden können:

7. Ausschaffung aller kriminellen Flüchtlinge und Asylan- - abgewiesene Asylbewerber nach der letztinstanzlichen

ten. Flüchtlinge und Asylanten sind bei ihrer Aufnahme in Ablehnung ihres Gesuches;

der Schweiz in ihrer Sprache dahin zu informieren, dass - Asylbewerber aus aussereuropäischen Kulturkreisen;

jede gerichtlich verurteilte kriminelle Handlung die unver- - Asylbewerber, die ein Verbrechen oder Vergehen began-

zügliche Ausweisung zur Folge hat. Die Zürcher Strafanstalt gen haben, nach ihrer Entlassung durch die Polizei- bzw.

Regensdorf beherbergt zurzeit über 60 Prozent Ausländer! Strafvollzugsbehörden;

- Asylbewerber, die illegal in die Schweiz eingereist sind.

8. Um die mehrmals versprochene Stabilisierung der aus- 4

ländischen Wohnbevölkerung nicht in Frage zu stellen, sind Während des Asylverfahrens wird sämtlichen Asylbewer-

Asylanten den Fremdarbeiterkontingenten anzurechnen. bern die Ausübung einer Arbeit untersagt. Zudem erhalten

sie keinerlei Unterstützung in Bargeld.

9. Der Artikel 6 des Asylgesetzes gibt die Möglichkeit, 5

Flüchtlinge aus einem Drittstaat zurückzuweisen. Ungarn, Anerkannte Flüchtlinge müssen die Schweiz wieder verlas-

Tschechen, Polen, Türken usw. sind aus Drittstaaten (Öster- sen, sobald sich die Verhältnisse in ihrem Herkunftsland

reich, Deutschland, Italien oder Frankreich) eingereist. Alle soweit verändert haben, dass die Voraussetzungen für die

diese Staaten sind dahin zu informieren, dass die Schweiz Gewährung des Flüchtlingsstatus wegfallen.

nicht mehr bereit ist, die tolerante Einreisepraxis dieser Die definitive Aufnahme von Flüchtlingen in normalen Zei-

Staaten mit der Übernahme der Flüchtlinge zu prämieren. ten ist unter Berücksichtigung der Landesinteressen zahlen-

mässig zu beschränken. Die Asylgewährung in Ausnahme-

situationen ist gemäss Artikel 9 des Asylgesetzes vom

S.Oktober 1979 zu regeln.

Der Bundesrat wird verpflichtet, mit aussenpolitischen

Massnahmen dem Entstehen von Flüchtlingsströmen entge-

genzuwirken.

Art. 3

Nach dem Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses und bis

zum Inkrafttreten einer Revision des Asylgesetzes, welche

die in Artikel 2 enthaltenen Auflagen erfüllt, werden keine

weiteren Asylgesuche mehr zur Behandlung entgegenge-

nommen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Meier-Zürich) Asylgesetz. Totalrevision

Initiative parlementaire (Meier-Zürich) Loi sur l'asile. Révision totale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.227

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.09.1985 - 14:30

Date

Data

Seite 1467-1468

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Ref. No 20 013 718

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