Medical Examination Fee Increase Controversy
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government proposed increasing medical examination fees by 110% to cover rising costs, aiming for 1.39 million in additional revenue and leaving only 800,000 in federal expenses. However, this significant increase faced criticism, leading to a revised proposal where fees were not raised by more than 50% in any category, resulting in the government covering a 420,000 franc shortfall. The legislative body approved the revised proposal, acknowledging that direct amendment of the ordinance was not possible due to existing law, and opting for approval to avoid higher federal contributions that would result from reverting to the older fee structure.
Legislator-Regeste
KI-generiertMedical Examination Fee Increase Controversy: However, this significant increase faced criticism, leading to a revised proposal where fees were not raised by more than 50% in any category, resulting in the government covering a 420,000 franc shortfall. The legislative body approved the revised proposal, acknowledging that direct amendment of the ordinance was not possible due to existing law, and opting for approval to avoid higher federal contributions that would result from reverting to the older fee structure.
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KI-generiertThis provision authorizes the Federal Council to issue implementing regulations, which require the approval of the Federal Assembly. The commission noted that this structure prevented detailed amendments to the ordinance, allowing only approval or rejection.
Volltext
5. März 1986 31 Medizinalprüfungen. Gebührenverordnung chen Mehraufwendungen für Leistungen im sozialen 110 Prozent auf Kritik. Der Bundesrat erklärte sich auf Ersu- Sicherheitsbereich eine halbe Million Schweizerfranken chen der nationalrätlichen Kommission bereit, die Vorlage nicht übersteigen werden. nochmals zu überprüfen. Das Ergebnis der Ueberprüfung Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorfinden Sie auf der Fahne zu diesem Geschäft. Keine der lage einzutreten und dem Bundesbeschluss betreffend das einzelnen Positionen wurde um mehr als 50 Prozent erhöht, Abkommen über soziale Sicherheit mit Finnland zuzuwas zur Folge hat, dass der Bund die Differenz von 420 000 stimmen. Franken decken muss.
Die Kommission für Wissenschaft und Forschung des Stän- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen derates behandelte das Geschäft in einer Sitzung Ende Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Januar 1986. Sie stellte zunächst fest, dass das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1877 betreffend die Freizügigkeit Detailberatung - Discussion par articles des Medizinalpersonals den Bundesrat zum Erlass von Ausführungsvorschriften ermächtigt, im gleichen Artikel aber Titel und Ingress, Art. 1 und 2 festhält, dass diese der Genehmigung durch die Bundesver- Titre et préambule, art. 1 et 2 sammlung bedürfen. Aus diesem Grunde haben wir heute keine Möglichkeit, in Form einer Detailberatung an der Angenommen - Adopté Verordnung Aenderungen vorzunehmen. Wir können ihr nur zustimmen oder sie an den Bundesrat zurückweisen. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Nachdem aber der Bundesrat dem Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember in der vergangenen Wintersession Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen mit 117 zu 1 Stimmen zugestimmt hat, wollte unsere Kom- (Einstimmigkeit) mission keine Differenzen schaffen. Zudem hätte Nichteintreten das Inkraftbleiben der geltenden Verordnung zur An den Nationalrat - Au Conseil national Folge mit beträchtlich höheren Verlusten beziehungsweise mit beträchtlich höheren Beiträgen des Bundes. Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der einstimmigen Kommission für Wissenschaft und Forschung, den Ansätzen gemäss Fahne beziehungsweise dem Bundesbeschluss, wie er auf 84.085 #ST#
Seite 11 der Botschaft formuliert ist, zuzustimmen. Medizinalprüfungen. Gebührenverordnung Erlauben Sie mir noch zwei kurze Bemerkungen zu den Diskussionen in unserer Kommission: Examens des professions médicales. 1. Einige Kommissionsmitglieder haben es bedauert, dass Ordonnance sur les taxes man vom Prinzip der Kostendeckung durch erhöhte Prüfungsgebühren abgekommen ist. In jedem Fall darf der
Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. November 1984 (BBI III, 1104) Bundesrat nicht nochmals 20 Jahre mit einer Revision der
Message et projet d'arrêté du 12 novembre 1984 (FF 1985 I, 1112) entsprechenden Ansätze zuwarten. Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 1985 2. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass das Freizügigkeits- Décision du Conseil national du 3 décembre 1985 gesetz aus dem Jahre 1877 (es entstand 6 Jahre nach Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges und im gleichen Jahre, als das erste eidgenössische Fabrikgesetz in Kraft trat) bezüglich der Kompetenzregelung geändert werden sollte. Der Bundesrat teilt diese Auffassung und liess uns Antrag der Kommission wissen, dass er schon vor einigen Jahren die Bundeskanzlei Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalbeauftragt habe, die gesamte Gesetzgebung nach Gesetzen rates mit Genehmigungsvorbehalten zu durchforsten. Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen tional Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Matossi, Berichterstatter: Die Gebühren und Entschädigun- Detailberatung - Discussion par articles gen für die Medizinalprüfungen wurden bisher in einem Tarif aus dem Jahre 1965 beziehungsweise in einem Regle- Titel und Ingress, Art. 1 und 2 ment für die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom Titre et préambule, art. 1 et 2
22. Dezember 1964 geregelt. Dieses Reglement wurde am
1. Oktober 1982 durch die sogenannte Allgemeine Medizi- Angenommen - Adopté nalprüfungsverordnung abgelöst. Mit dieser Revision wurden die bisherigen Entschädigungen den heutigen Verhält- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble nissen angepasst, nachdem die Prüfungsorgane während
18 Jahren praktisch dieselben Entschädigungen bezogen Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen hatten. Mit dem heute zur Diskussion stehenden Bundesbe- (Einstimmigkeit) schluss wollte der Bundesrat angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und im Gegensatz zum bisherigen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral System die erhöhten Kosten für die Medizinalprüfungen durch angepasste Prüfungsgebühren voll decken. Nach dem Willen des Bundesrates hätten demzufolge die Gebühren um durchschnittlich 110 Prozent erhöht werden müssen, was Mehreinnahmen von 1,39 Millionen gebracht hätte. Damit wären die Kosten für die Medizinalprüfungen gedeckt gewesen. Zu Lasten des Bundes wären lediglich die Verwaltungskosten sowie die Kosten für die Dienstleistungen des Institutes für Ausbildungsund Examenforschung der Universität Bern geblieben, und zwar im Betrage von rund
800 000 Franken. Schon in der Kommission des National rates als Erstrat stiess diese massive Erhöhung der Prüfungsgebühren um Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Medizinalprüfungen. Gebührenverordnung
Examens des professions médicales. Ordonnance sur les taxes
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986 Année Anno
Band I Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 03 Séance Seduta
Geschäftsnummer 84.085 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1986 - 08:00 Date Data
Seite 31-31 Page Pagina
Ref. No 20 014 296
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