Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-083 KI-generiert

Federal Dam Subsidy: 50% Approved for Lake Geneva Reconstruction

Geschäftsnummer VPB 84-083
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council proposed a 40% federal subsidy for the reconstruction of a regulatory dam on Lake Geneva, but the National Council increased this to 50% because the cantons had already committed funds based on that higher rate. The Federal Council agreed to the 50% subsidy due to the specific circumstances and the National Council's clear vote, while emphasizing that this does not set a precedent for future subsidies to be calculated without considering the recipient's financial capacity.

Legislator-Regeste

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Art. 23 BV; Federal Dam Subsidy: 50% Approved for Lake Geneva Reconstruction: The Federal Council agreed to the 50% subsidy due to the specific circumstances and the National Council's clear vote, while emphasizing that this does not set a precedent for future subsidies to be calculated without considering the recipient's financial capacity.

Schlagwörter

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Subvention Wasserpolitik finanzielle Leistungsfähigkeit Wasserkraftsteuer Steueranreiz Rückforderung von Sozialhilfe
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 23 BV

Constitutional basis for federal subsidy for the regulation weir in Geneva.

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Volltext

Congrès de l'Union postale. Actes 268 4 juin 1985

84.083

#ST#

gegangen ist und das hier aus besonderen Gründen wieder

tut, darf das nicht heissen, dass diese 50-Prozent-Leistung

Genferseeregulierung. Finanzhilfe des Bundes nun generell quasi zum Gesetz wird.

Régularisation du lac Léman. Aide financière In diesem Sinne stimmt der Bundesrat, auch etwa aus

Gründen der «force majeure» im Hinblick auf das ganz

Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Oktober 1984 (BBI III, 1050) eindeutige Resultat im Nationalrat und die Stimmung in

Message et projet d'arrêté du 31 octobre 1984 (FF IM, 1058) Ihrer Kommission - sie ist übrigens begreiflich - diesen

50 Prozent zu.

Beschluss des Nationalrates vom 22. März 1985

Décision du Conseil national du 22 mars 1985 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Le conseil décide sans opposition d'entre en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Antrag der Kommission Titel und Ingress, Art. 1-4

Eintreten und Zustimmung zum Beschluss Titre et préambule, art. 1-4

des National rates Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Proposition de la commission Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen

Entrer en matière et adhérer à la décision (Einstimmigkeit)

du Conseil national An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Cavelty, Berichterstatter: Wegen der saisonalen Schwan-

kungen des Wasserstandes in unseren Seen sind an ihren

Ausflüssen Regulieranlagen nötig. Das Regulierwehr in

Genf wurde 1886 vom Kanton Genf mit finanzieller Beteili-

gung der Uferkantone Waadt und Wallis sowie mit Unter- 85.009

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stützung des Bundes gebaut. Nun ist dieses Wehr reparatur- Weltpostverkehr. Urkunden. Genehmigung

anfällig. Der Kanton Genf hat einen Neubau beschlossen.

Darin soll ein Wasserkraftwerk integriert werden. Hier geht Congrès de l'Union postale. Actes

es um die Bundessubvention an das Regulierwehr, unter

Ausschluss der Kosten des Kraftwerkes. Die Kantone Genf, Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI l, 1001)

Waadt und Wallis ersuchen den Bundesrat um einen Bun- Message et projet d'arrêté du 20 février 1985 (FF I, 985)

desbeitrag von 50 Prozent, was auf der Preisbasis von 1982

total 51 Millionen Franken ausmacht. Die verfassungsmäs-

sige Basis bildet Artikel 23 BV.

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft die Zuspre-

chung eines Bundesbeitrages von lediglich 40 Prozent. Im Antrag der Kommission

National rat, der Priorität hatte, entstand eine längere Diskus- Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

sion wegen des Subventionssatzes. Schliesslich obsiegte

der Subventionssatz von 50 Prozent mit 124 zu 9 Stimmen. Proposition de la commission

Den Ausschlag gab wohl die Überlegung, dass die betroffe- Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

nen Kantone ihre Kredite bereits auf der Basis einer Subven-

tion von 50 Prozent beschlossen hatten und nun bei einer Cavelty, Berichterstatter: Vor einem Jahr, vom 18. Juni bis

Subventionierung von bloss 40 Prozent das ganze Entschei- 27. Juli 1984, fand in Hamburg der 19. Weltkongress des

dungsverfahren nochmals hätte aufgerollt werden müssen. Weltpostvereins statt. Dabei wurde eine Reihe von Beschlüs-

Angesichts dieser Situation schloss sich Herr Bundesrat sen allgemeiner Natur gefasst, insbesondere auch über die

Schlumpf namens des Bundesrates in unserer Kommission technische Hilfe an Entwicklungsländer. Um die Geldent-

dem Beschluss des Nationalrates auf Zusprechung einer wertung der letzten Jahre auszugleichen, wurden die

50prozentigen Subvention an. entsprechenden Kredite um 40 Prozent angehoben. Durch

Dies soll aber auch nach der Meinung der Kommission nicht die Kongressbeschlüsse erhöhen sich die von unserer PTT

heissen, dass in Zukunft grundsätzlich die Finanzkraft der an die ausländische Postverwaltung jährlich zu bezahlenden

Subventionsempfänger nicht berücksichtigt werden soll. Beträge. Für die Postkunden ist mit einer Erhöhung der

Vielmehr handelt es sich beim vorliegenden Beschluss um Auslandposttaxen von 12 bis 50 Prozent je nach Sendungs-

die Berücksichtigung der geschilderten Sondersituation. gattung zu rechnen, was total rund 50 Millionen Franken pro

Die Kommission beschloss daher einstimmig, auf die Vor- Jahr ausmachen wird. Für einen gewöhnlichen Brief ins

lage einzutreten und in der Detailberatung den Beschlüssen Ausland beträgt die Erhöhung 10 Rappen bzw. 20 Rappen,

des Nationalrates zuzustimmen, so wie sie aus den verteilten wenn es sich um einen Brief nach Übersee handelt. Bis zu 50

schriftlichen Anträgen hervorgehen. Prozent beträgt die Erhöhung der Paketposttaxen ins Aus-

land. Die Beschlüsse wurden von der Schweizer Delegation

Bundesrat Schlumpf: Ich will lediglich zuhanden des Proto- unter Ratifikationsvorbehalt bereits unterzeichnet. Hier geht

kolles das, was Herr Ständerat Cavelty sagte, bestätigen. Ich es um die Genehmigung und um die Ratifikationsermächti-

danke ihm für seine Ausführungen. gung an den Bundesrat.

Es trifft zu, dass der Bundesrat sich 50 Prozent und damit Die Verkehrskommission hat sich zur Vorlage ohne grössere

dem Mehraufwand von etwa 4,5 Millionen anschliesst, Diskussion positiv geäussert, wobei man wieder einmal der

obwohl unter Berücksichtigung der Finanzkraft und der Erwartung Ausdruck verlieh, der Weltpostverein möge sich

Tatsache, dass drei Kantone beteiligt sind, der Antrag auf auf seine eigentlichen Aufgaben beschränken und sich

40 Prozent, der auch nicht im Widerspruch zu irgendwel- nicht in allgemeinen politischen Fragen verlieren, für die er

chen Zusicherungen stand, die gegeben worden wären, nicht zuständig ist. Konkret lauten die einstimmig beschlos-

durchaus begründet war. Es ist so, wie Herr Ständerat senen Anträge der Kommission wie folgt: Eintreten,

Cavelty sagte, dass wir natürlich künftig bei der Bemessung Behandlung in globo und Zustimmung zum Beschlussent-

der Beitragsquoten schon auf die unterschiedliche Finanz- wurf des Bundesrates.

kraft der Empfängerkantone Rücksicht nehmen müssen.

Wenn man beim Kanton Jura seinerzeit und beim Kanton Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Tessin aus besonderen Gründen auf diese 50 Prozent Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Genferseeregulierung. Finanzhilfe

Régularisation du lac Léman. Aide financière

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.083

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 268-268

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