Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-053 KI-generiert

Parliamentary Report on Alcohol Administration's 1983/84 Financial Performance and Expert Review

Geschäftsnummer VPB 84-053
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The parliamentary report discusses the 1983/84 financial year of the Alcohol Administration, noting a net profit of 272.7 million Swiss Francs, slightly lower than the previous year but exceeding budget. The report highlights the administration's dual role in regulating alcohol consumption and production while also engaging in its commercial operations, with revenues supporting social welfare programs and combating alcoholism. A significant portion of the discussion revolves around an external expert review commissioned to assess the administration's organization and operations, prompted by earlier criticisms. The parliamentary body ultimately approved the federal council's proposal to allocate the net profit, with the majority of funds going to the federal government and AHV, and a smaller portion to the cantons.

Legislator-Regeste

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Art. 32 Abs. 1 RVOG; Parliamentary Report on Alcohol Administration's 1983/84 Financial Performance and Expert Review: The report highlights the administration's dual role in regulating alcohol consumption and production while also engaging in its commercial operations, with revenues supporting social welfare programs and combating alcoholism. A significant portion of the discussion revolves around an external expert review commissioned to assess the administration's organization and operations, prompted by earlier criticisms. The parliamentary body ultimately approved the federal council's proposal to allocate the net profit, with the majority of funds going to the federal government and AHV, and a smaller portion to the cantons.

Schlagwörter

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Finanzverwaltung Für Rechtsbehelfe zuständige Stellen finanzielle Unterstützung Geschäftsjahr Alkoholmissbrauch Sozialverwaltung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 32 Abs. 1 RVOG

Cited as the legal basis for approving the net profit distribution as proposed by the Federal Council.

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Volltext

6. Dezember 1984 665 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht/Rechnung 1983/84

#ST# 84.053 Personalplafonierung. Drei Viertel der Angestellten sind in

Bern tätig, ein Viertel im Aussendienst in den Alkohollagern.

Alkoholverwaltung. Es darf bestimmt einmal anerkennend erwähnt werden, dass

Geschäftsbericht und Rechnung 1983/84 die Arbeit, die besonders die Verantwortlichen an leitender

Régie des alcools. Gestion et compte 1983/1984 Stelle in der Alkoholverwaltung zu bewältigen haben, oft

nicht leicht ist. Vielfach geht es um Kontrollen, um Steuern,

um Bussen; mit solchen Dingen kann sich niemand Freunde

Bericht und Beschlussentwurf vom 17. September 1984

schaffen. Vielmehr gibt so etwas zu Kritiken und Anrempe-

Rapport et projet d'arrêté du 17 septembre 1984

lungen Anlass, die dann auch in der Presse und in der

Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, öffentlichen Diskussion ihr Echo finden.

Länggassstrasse 31, Bern Als Aufsichtsorgan wurde unsere Kommission und die Dele-

S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, gation über die Quartalsberichte und über mündliche Infor-

Länggassstrasse 31, Berne mationen laufend über den Gang der Geschäfte informiert.

In Erfüllung ihres Auftrages hat die Alkoholkommission die

Geschäftsführung überwacht und festgestellt, dass die Alko-

holverwaltung ihre Aufgabe im Rahmen der Gesetzgebung

erfüllt.

Antrag der Kommission Grundsätzlich möchte ich noch etwas erwähnen: Oft hört

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates man die kritische Bemerkung, die Alkoholverwaltung stehe

im Dienst der Alkoholbekämpfung, mache aber gleichzeitig

Proposition de la commission

ihr Geschäft mit dem Alkohol. Die Alkoholverwaltung hat

Adhérer au projet du Conseil fédéral den Auftrag, die Alkoholproduktion und den Alkoholkonsum

über die Besteuerung, Aufklärung, brennlose Verwertung

Zumbühl, Berichterstatter: Der übersichtlich gestaltete usw. in Schranken zu halten. Aber ohne Alkohol kommen

Geschäftsbericht der Alkoholverwaltung für 1983/84 befin- wir nicht aus. Die Industrie, die Medizin und andere mehr

det sich in Ihren Händen. Sie werden ihn ohne Zweifel brauchen Alkohol. Es ist auch unrealistisch, dem Schweizer

durchgemustert haben. Ich möchte Sie deshalb vor allzu den Alkoholgenuss total abgewöhnen zu wollen. Es geht

vielen Zahlen verschonen und mich nur in Stichworten zu also darum, dem Alkoholgenuss nicht freien Lauf zu lassen,

einzelnen Abschnitten äussern. wozu der Preis- über die Besteuerung recht hoch gehalten

Der Reinertrag beträgt 272,7 Millionen Franken. Das bedeu- - hemmend wirkt. Zudem werden die Erträgnisse ja nicht

tet im Vergleich zum Vorjahr 3,4 Millionen Franken weniger, sinnlos verjubelt, sondern für die Förderung der brennlosen

jedoch 14,9 Millionen besser als veranschlagt. Bei der Bera- Verwertung der gesunden Volksernährung usw. eingesetzt.

tung des Voranschlages und des Geschäftsberichtes muss Was noch über diese Aufwendungen hinaus als Reinertrag

immer wieder darauf hingewiesen werden, dass gewisse übrigbleibt, kommt der AHV, der Alkoholbekämpfung wie

Faktoren das Zahlenbild verändern können, zum Beispiel der -fürsorge zugute. Ich glaube, man hat Grund genug, um

der Einfluss der Witterung, die Ernteerträge, die Absatzmög- da von einem mehr oder weniger goldenen Pferdchen im

lichkeiten, die Konsumentenwünsche, die Ernteergebnisse positiven Sinne zu sprechen. Bei den PTT würde man vom

im Ausland usw. Golden Girl reden.

Abweichungen gegenüber dem Budget müssen deshalb in Wenn Sie diese zum Aufhorchen mahnenden Zahlen der

Kauf genommen werden. So ist zum Beispiel im Berichtsjahr eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen - vor etwa

der Aufwand für die brennlose Obstverwertung um 11,5 14 Tagen veröffentlicht - einigermassen ernst nehmen und

Millionen kleiner und für die Kartoffelverwertung um 3,1 überdenken, dann wird Ihnen vielleicht klar, wie wichtig die

Millionen weniger als im Vorjahr gewesen. Aber auch die Aufgabe unserer Alkoholverwaltung ist. 150000 Alkohol-

Einnahmen aus der Besteuerung inländischer Branntweine kranke in der Schweiz, 250 000, die im Alkoholgenuss über-

sind um 11,5 Millionen geringer ausgefallen, denn in den marchen, 40 Prozent Zunahme des Alkoholkonsums seit

Jahren 1982/83 waren ausserordentlich grosse Obsternten dem Zweiten Weltkrieg und zwei Millionen Alkoholschäden

zu verzeichnen. Erstmals wird in der Betriebsrechnung der im Jahr; die sozialen Folgen dieser Schäden sind kaum

Reinertrag direkt ausgewiesen; damit wird die Rechnung erfassbar. Wie würde es wohl aussehen, wenn nichts zur

klarer. Früher wurde als Zwischenresultat noch der Ertrags- Bekämpfung des Alkoholismus getan würde? Hoffentlich

überschuss angegeben, der die Änderungen der Alkoholvor- wird das Unheil trotz den derzeitigen Wein- und Schnaps-

räte nicht berücksichtigte. überschüssen nicht noch grösser.

Für die Erreichung des volksgesundheitlichen Zieles der Vor einem Jahr hat unser Kollege Ständerat Affolter - im

Alkoholverwaltung von entscheidender Bedeutung ist die Zusammenhang des Geschäftsberichtes der Alkoholverwal-

brennlose Rohstoffverwertung. Deshalb wird alles daran tung - an dieser Verwaltung bezüglich der Organisation

gesetzt, dass möglichst viel Kartoffeln und Obst frisch oder Kritik geübt. Es hat sich als richtig erwiesen, dass wir auf

als verarbeitete Produkte im Inland konsumiert werden. Dies diese Kritik, welche indirekt auch die Aufsichtsorgane

geschieht über Beiträge an die Werbung durch Qualitäts- getroffen hat, nicht augenblicklich reagiert haben. Die Dele-

kontrolle, Aufklärungsarbeit, Gesundheitserziehung usw. gation wollte sich in aller Ruhe darüber Rechenschaft geben

Aber auch der Anbau wird beeinflusst, indem man versucht, und Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden. Die

die Produktion von Kartoffeln und Obst - in bezug auf die ständerätliche Alkoholkommission ist der Meinung, dass der

Menge, Sorte, Qualität- den Absatzmöglichkeiten anzupas- Ständerat heute im Zusammenhang des Geschäftsberichtes

sen, damit möglichst keine Überschüsse entstehen, die mit kurz darüber orientiert werden soll. Es soll dies nicht irgend-

unverhältnismässig hohen Kosten verwertet werden wie als Schönfärberei oder Rechtfertigung aufgefasst wer-

müssen. den, sondern als sachliche Information.

Kurz ein Wort zur Freigrenze im Reisendenverkehr. Im Rah-

men der Freigrenzen wurden mehr Spirituosen eingeführt Vorerst eine Zusammenfassung der Kritikpunkte wie folgt:

als durch den Handel. Es ist daher verständlich, dass der 1. Abteilung Obst und Kartoffeln: Unterstellung unter das

Bundesrat ab I.Juni 1984 die Freimenge reduziert hat. Bundesamt für Landwirtschaft.

Wahrscheinlich geht es dabei nicht so sehr um das Einbrin-

2. Allfällige Doppelspurigkeiten zwischen Alkoholverwal-

gen von bisher entgangenen Steuern, als vielmehr um die

tung und Bundesamt für Landwirtschaft auf dem Sektor

Verhinderung, dass dem Alkoholgenuss durch Hintertüren

Kartoffeln.

Vorschub geleistet wird.

Die Alkoholverwaltung ist ein Regiebetrieb des Bundes mit 3. Absinthverbot: Prüfung der Aufhebung.

eigener Rechtspersönlichkeit. Sie führt eine eigene Rech- 4. Revision des Alkoholgesetzes. Mangelnde Information

nung. Mit 276 Beschäftigten hält sie sich im Rahmen der der Delegation und Kommission.

Régie des alcools. Gestion et compte 1983/1984 666 6 décembre 1984

5. Abschaffung der Alkoholkommission des Ständerates. Schoch: Die Ausführungen des Präsidenten der Alkohol-

Umbenennung und Erweiterung des Aufgabenkreises usw. kommission unseres Rates zu Geschäftsbericht und Rech-

Die Alkoholdelegation hat vor allem den Punkten 1, 2 und 5 nung der Alkoholverwaltung veranlassen mich dazu, mei-

ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Themen nerseits zu diesem Thema einige Bemerkungen zu machen.

standen übrigens schon in früheren Jahren zur Diskussion, Herr Zumbühl hat bereits darauf hingewiesen - Sie werden

besonders damals im Zusammenhang mit der Neuordnung sich Ihrerseits daran erinnern -, dass Ständerat Affolter vor

der Bundesverwaltung. Jahresfrist nicht ohne Nebengeräusche vorzeitig aus der

Bei den Punkten 3 und 4 - Absinthverbot und Revision des Alkoholkommission ausgeschieden ist. Was Herr Zumbühl

Alkoholgesetzes - bestand nach Ansicht der Kommission heute im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht der

keine Veranlassung zu einer Weiterbehandlung durch die Alkoholverwaltung vortrug, ist nicht viel mehr als ein sanftes

Kommission, weil die Absinthfrage heute durch die Bundes- Säuseln im Vergleich zu dem, was Herr Affolter vor Jahres-

verfassung geregelt ist und eine Änderung über eine Motion frist in diesem Saal zum gleichen Thema vorgetragen hat.

oder eine Standesinitiative erwirkt werden müsste. Zudem Herr Ständerat Zumbühl hat sich heute derart zahm, liebens-

kann im Moment kaum ein Bedürfnis für ein weiteres Ange- würdig und charmant geäussert, dass leicht der Eindruck

bot an Schnaps vorhanden sein. entstehen könnte, die «Frustration», die sich Ständerat

Die Delegation wurde in den Jahren 1982 und 1983 über die Affolter bei seiner Tätigkeit in der Alkoholkommission zuge-

beabsichtigte Teilrevision des Alkoholgesetzes orientiert, zogen hat, sei selbstverschuldet gewesen; und sein freiwilli-

und zwar laut Protokoll etwa viermal. Zudem wird ja zu ges Ausscheiden aus dieser Kommission vor Ablauf der

gegebener Zeit eine Kommission für die Gesetzesberatung sechsjährigen Amtsdauer müsse als aberratio eines allzu

eingesetzt. Die Delegation, die nach den Wahlen von 1983 sensiblen Parlamentariers beurteilt werden.

beinahe total neu zusammengesetzt war, wollte vor einer Aus dem, was Herr Zumbühl vorgetragen hat, könnte auch

Beschlussfassung über das weitere Vorgehen einen vertief- der Eindruck entstehen, die angeordneten und durchge-

ten Einblick in die Organisation und in die Tätigkeit der führten Kontrollen in der Alkoholverwaltung wären sowieso

Alkoholverwaltung nehmen. Am 9. April hat sie alle Abteilun- auf der Traktandenliste der Alkoholdelegation gestanden.

gen eingehend gemustert und mit allen Chefs eine Ausspra- Derartige Schlüsse wären aber unzulässig. Es liegt mir um

che geführt, und zwar in Abwesenheit der Vorgesetzten. Die so mehr daran, dies hier in aller Form festzuhalten, als die

Einblicknahme wie auch das offene, persönliche Gespräch ganze Geschichte seinerzeit in den Medien recht erhebliche

waren sehr aufschlussreich, und wir stellen fest: Beachtung fand. Vor allem die gedruckte Presse glaubte,

a. Von Missständen zu reden oder zu schreiben wäre weit einen leserwirksamen Skandal zu wittern.

übertrieben. Sie hat sich deshalb der Sache ebenso ungesäumt wie

lustvoll und schadenfroh angenommen.

b. Gewisse Schwachstellen, wie man sie in jedem Betrieb Bei dieser Sachlage ist es unumgänglich, in aller Form

finden kann, sind vorhanden; sie können aber bei allseits festzuhalten, dass die temperamentvolle Intervention von

gutem Willen gelöst und geregelt werden. Vielfach handelt Ständerat Affolter vor Jahresfrist durchaus nicht wirkungs-

es sich dabei um Generationenprobleme. los verhallt ist. Aus den heutigen Ausführungen des Kom-

c. Das Arbeitsklima darf als gut bezeichnet werden. missionspräsidenten darf deshalb nicht der Schluss gezo-

d. Wir haben festgestellt, dass qualifizierte und verantwor- gen werden, die durch Herrn Affolter zitierte alte Verwal-

tungsbewusste Leute ihre nicht immer leichte Aufgabe er- tungsweisheit gelte neuerdings auch für die Alkoholkom-

füllen. mission, nämlich: «Das haben wirschon immerso gemacht;

Über alles hinweg war die Alkoholdelegation wie auch die das haben wir noch nie so gemacht; da könnte jeder kom-

Kommission einstimmig der Auffassung, dass eine verwal- men.» Die Alkoholdelegation hat sich bewusst nicht an

tungsunabhängige Überprüfung der Alkoholverwaltung diesen Grundsatz gehalten; zu ihrem aktiveren und kriti-

angezeigt erscheint. Auch in der Privatindustrie muss heute schen Vorgehen ist sie gerade durch die Intervention von

vielfach über die Hefte gegangen werden; und es gibt ja Herrn Affolter veranlasst worden.

nichts, was nicht verbesserungswürdig wäre. Die Kommis- Herr Affolter hat die Alkoholkommission und vor allem die

sion hat in der Folge das Ersuchen um eine Überprüfung an Alkoholdelegation dazu veranlasst, die aufgeworfenen Pro-

den Vorsteher des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepar- bleme einer eingehenden und sorgfältigen Überprüfung zu

tementes, Herrn Bundesrat Stich, gestellt. Das war am unterziehen, und er hat die Alkoholdelegation auch bewo-

9. April 1984. Anlässlich der Sitzung der beiden Alkoholkom- gen, bei der Alkoholverwaltung eingehende Kontrollen und

missionen vom 11. Mai wurde der formulierte Auftrag an den Inspektionen an die Hand zu nehmen. Vor allem ist der

Experten bekanntgegeben. Herr Bundesrat Stich hat im grundlegende Beschluss gefasst worden, die AI kohol Verwal-

Einverständnis mit der Kommission den Experten bestimmt; tung durch einen ausgewiesenen, verwaltungsunabhängi-

es ist Herr R. E. Germann, Direktor des Hochschulinstitutes gen Experten, nämlich durch Prof. Germann (für einmal

für öffentliche Verwaltung in Lausanne. Der Experte hat nicht durch Herrn Hayek) überprüfen zu lassen. Diese Unter-

schon vor längerer Zeit mit der AI kohol Verwaltung - welche suchung ist zurzeit im Gange; die Ergebnisse werden auf

diese Überprüfung begrüsst - Verbindung aufgenommen. Ende September 1985 erwartet, und die Thematik der Unter-

Er wird seine Arbeit im September 1985 abliefern. Erst nach suchung umfasst sämtliche Probleme, die durch Herrn

dem Studium des Berichtes dieses Experten wird die Alko- Affolter aufgeworfen worden sind.

holdelegation bzw. die Kommission in der Lage sein, allfällig Es läuft also etwas bei der Alkoholdelegation, und Herr

notwendige Massnahmen in die Wege zu leiten, unter ande- Affolter darf durchaus für sich in Anspruch nehmen, den

rem auch die Mechanismen der Kontrolle von aussen, ein Karren ins Rollen gebracht zu haben. Was Herr Affolter

Anliegen, welches die Delegation an der Sitzung vom seinerzeit als Legat an die neu zusammengesetzte Alkohol-

24. Februar besonders beschäftigte. delegation bezeichnete, ist nicht ungehört zwischen den

Doch zurück zum Geschäftsbericht und zur Rechnung 1983/ Stehtanks und in den Kavernen der Alkoholverwaltung ver-

1984, zum Bericht des Bundesrates auf Seite 2 und dem hallt.

Antrag auf Seite 32, wonach beantragt wird, den Reinge- Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders hervorhe-

winn von 272 686 963 Franken, also 95 Prozent, dem Bund ben, dass sich Herr Bundesrat Stich der Bemühungen der

bzw. der AHV und 5 Prozent (13 634 348 Franken) den Kan- Kommission sehr aktiv angenommen und dieselben unter-

tonen zuzuweisen. stützt hat. Er war und ist auch seinerseits bestrebt, Licht in

Die Alkoholkommission schliesst sich diesem Antrag des die Zusammenhänge bei der Alkoholverwaltung zu bringen

Bundesrates und dem gleichlautenden Antrag unseres Revi- und die zur Diskussion gestellten Fragen durchleuchten zu

sionsausschusses an. lassen. Wir sind dem Departementsvorsteher für diese

Ich ersuche Sie um Zustimmung. Unterstützung sehr dankbar.

Ergebnisse der Untersuchung Germann liegen noch keine

vor, aber wir werden aller Voraussicht nach innert Jahres-

6. Dezember 1984 667 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht/Rechnung 1983/84

frist in der Lage sein, zu den Fragen, die im Räume stehen, Herr Affolter, mit Ihnen bin ich wenigstens in einem Punkt

materiell näher Stellung nehmen zu können. einig: Expertise abwarten und sehen, was herauskommt.

Dann wird es Aufgabe der Alkoholkommission und der

Belser: Dieses sogenannte spontane Votum veranlasst mich Delegation sein, zu den Punkten, die möglicherweise aufge-

zu einer kurzen Replik. Wenn die Interventionen von Herrn deckt werden, Stellung zu nehmen. Auch ich bin gespannt

Affolter schon mit einem Glorienschein umgeben werden, auf dieses Gutachten.

möchte ich einfach festhalten, dass ich in der ersten Sitzung Ich darf Sie bitten, meine Ausführungen im richtigen Sinn zu

der Alkoholdelegation zu Beginn dieses Jahres den Antrag verstehen. Es ging mir um eine sachliche Orientierung.

gestellt habe, eine Expertise von aussen einzuleiten. In der

Frühjahrssession - auf jeden Fall später - hat man dann Bundesrat Stich: An sich bin ich der Auffassung, dass wir

einen Vorstoss Affolter in dieser Sache überwiesen. So einmal die Expertise abwarten und nicht dauernd über die

inaktiv waren die Alkoholkommission und die Alkoholdele- Alkoholverwaltung diskutieren sollten. Wie auch immer

gation nicht, dass wir die «Weltwoche» oder andere diese Expertise ausfallen mag, die Alkoholverwaltung wird

gebraucht hätten, um zur Sache zu sehen. immer wieder Anlass zu Diskussionen geben. Das kann ich

Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen.

Diesen Sommer ging es um Kirschen. Bei der Alkoholver-

Affolter: Ich habe nicht im geringsten die Absicht, hier eine waltung ist eine Delegation erschienen - es waren immerhin

Diskussion über die Alkoholverwaltung und die Begleitum- zehn National- und Ständeräte dabei -, welche die Preise

stände, die zu dieser Expertise geführt haben, vom Zaune zu und Subventionen etwas höher angesetzt haben wollte. Da

brechen. Ich hätte vom Präsidenten der Alkoholkommission begreife ich sehr gut, dass man die Verwaltung nachher

hier auch keinen Tour d'horizon im Zusammenhang mit kritisiert. Bei mir sind es dann nur ein Nationalrat, dafür aber

meinen Interventionen des letzten und dieses Jahres erwar- noch ein Regierungsrat sowie natürlich verschiedene Ver-

tet. Herr Zumbühl, der richtige Zeitpunkt für Rechtferti- bandsorgane gewesen.

gungsversuche der Bemühungen der Alkoholdelegation Ich denke auch an die Unterschiede zwischen der Industrie

wäre dann, wenn einmal die Expertise von Herrn Germann und den Produzenten; da gibt es sehr grosse Divergenzen

vorliegen wird. Wir müssen diese Expertise abwarten. Ich und Interessenkonflikte. Die Verwaltung steht hier immer im

bin überhaupt nicht bereit, hier materiell Stellung zu neh- Zentrum, ganz abgesehen von den grundsätzlichen Diffe-

men zu dem, was ich früher gesagt habe - und zu dem ich renzen, die natürlich bei der Alkoholverwaltung inhärent

immer noch stehe - oder zu dem, was heute der Präsident sind, da sie auf der einen Seite den Alkoholismus bekämp-

der Alkoholkommission quasi als Verharmlosungsversuch fen und auf der anderen Seite doch dafür sorgen muss, dass

vorgebracht hat. die Ware übernommen, gebrannt und verkauft wird. Das

Das «Erstgeburtsrecht» für die Expertise, Herr Belser, kön- bleibt der Alkoholverwaltung auf jeden Fall nicht erspart,

nen Sie kaum in Anspruch nehmen. Die Tatsache, dass der wer auch immer sie leiten wird.

Ständerat meinen Vorstoss erheblich erklärt hat, weist dar- Nicht erspart. Ich kann Ihnen versichern, dass irgendeine

auf hin, dass offenbar der Anstoss auf parlamentarischem alte Personalgeschichte das Parlament auch noch einmal

Weg erfolgen musste und dass man zu wenig Vertrauen beschäftigen wird. Das lässtsich einfach nicht vermeiden. In

hatte in die Selbstreinigungskraft der Aufsichtsorgane der jeder Verwaltung gibt es Menschen verschiedener Art. Das

Alkoholverwaltung. lässt sich nicht ändern. Sie werden also immer über die

Immerhin möchte ich Herrn Schoch für sein Votum danken Alkoholverwaltung diskutieren können. Das garantiere ich

- ich habe es nicht bestellt! (Heiterkeit) Er hat einige Dinge, Ihnen.

die vorhin im Referat des Kommissionspräsidenten etwas

allzu rosig erschienen, wieder ins richtige Licht gestellt. Ich Eintreten ist obligatorisch

sage nochmals: Ich warte mit sehr grossem Interesse die L'entrée en matière est acquise de plein droit

Untersuchungen und Resultate der Expertise ab. Ich habe

gesagt, es dürfe nicht auf eine Alibiübung herauskommen. Gesamtberatung - Traitement global du projet

Ich bin immer noch der guten Hoffnung und habe Vertrauen

in die Urteilskraft des beauftragten Experten. Wir werden Titel und Ingress, Art. 1 und 2

uns bei Philipp! wieder sehen, Herr Präsident der Alkohol- Titre et préambule, Art. 1 et 2

kommission. Wir werden dann abschätzen können, was an

den Beanstandungen und Kritiken richtig ist und was viel- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

leicht ins Gebiet der Übertreibungen gehört. Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Zumbühl, Berichterstatter: Ich bin etwas erstaunt über die An den Nationalrat - Au Conseil national

Ausführungen von Herrn Schoch, und zwar einzig aus dem

Grund, weil er ja die ganze Geschichte mitgemacht hat. Ich

darf Ihnen versichern - ich kann es auch beweisen, wenn

Sie es wollen -: Ich habe Ihnen den Verlauf der Dinge genau

so dargelegt, wie wir, die Delegation, jeweilen die Kommis-

sion orientiert haben. Offenbar kann man auch zu anständig

sein.

Ich habe die Sache lange überdacht. Ich muss offen geste-

hen: Wenn ich aus dem Innersten meines Herzens hätte

sprechen wollen, hätte es vielleicht etwas anders geklungen.

Aber das hätte der Sache wohl nur geschadet.

Ich möchte nochmals festhalten und ich habe ausdrücklich

betont: keine Schönfärberei, keine Rechtfertigung, aber

eine sachliche Darlegung dessen, was wir unternommen

haben. Ich habe kein Urteil gefällt über die AI kohol Verwal-

tung selbst. Das heisst, was richtig ist und gut gemacht wird,

darf man bestimmt erwähnen. Ich bin der Meinung, dass wir

die Pflicht haben dort einzugreifen, wo in der Verwaltung

Schwächen und Schwachpunkte sind. Aber soweit die

Sache in Ordnung ist, haben wir ebensosehr die Pflicht, zur

Verwaltung zu stehen und mitzuhelfen, ihre Aufgaben zu

erledigen.

86-S

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1983/84

Régie des alcools. Gestion et compte 1983/1984

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.053

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.12.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 665-667

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Ref. No 20 013 102

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