Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-019 KI-generiert

Federal Decree on Forest Damage and Transalpine Railway Dismissed

Geschäftsnummer VPB 84-019
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered whether to approve an urgent federal decree concerning forest damage. The decree was related to a larger issue concerning a new transalpine railway line, and a decision on the railway line was presented as premature. The court reasoned that current transit capacity on existing lines was underutilized, and a projected increase in capacity would not be needed until around 2020. Therefore, a decision on the route of a new transalpine line was not yet warranted.

Legislator-Regeste

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Art. 89 Abs. 1 und 2 BV, Art. 167 Abs. 1 BV; Federal Decree on Forest Damage and Transalpine Railway Dismissed: The decree was related to a larger issue concerning a new transalpine railway line, and a decision on the railway line was presented as premature. The court reasoned that current transit capacity on existing lines was underutilized, and a projected increase in capacity would not be needed until around 2020. Therefore, a decision on the route of a new transalpine line was not yet warranted.

Schlagwörter

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Fällung von Bäumen begründeter Entscheid Urteilsvorschlag Störung des Eisenbahnverkehrs Transportrecht Einstellung des Strassenverkehrsverfahrens
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 89 Abs. 1 und 2 BV

The court cited this article to state that the Federal Council has the power to propose laws to the Federal Assembly.

Art. 167 Abs. 1 BV

The court cited this article to establish that the Federal Council must inform and consult Parliament.

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Volltext

Ligne ferroviaire à travers les Alpes 572 N 4 mai 1984

#ST# 84.019 Die Eisenbahntransitkapazität am Gotthard und Lötschberg/

Simplon beträgt heute 13 Millionen Tonnen. Im Jahre 1982

Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss wurde sie nur etwa zu drei Vierteln mit 9,4 Millionen Tonnen

Dépérissement des forêts. Arrêté fédéral urgent ausgelastet, was eine Reserve von 3,5 Millionen Tonnen

ergibt. Nach dem massiven Ausbau der Lötschberg-Sim-

plon-Linie inklusive Zufahrten und den Ausbauten am Gott-

Fortsetzung - Suite

hard wird die Kapazität auf 26 Millionen Tonnen erhöht, also

Siehe Seite 494 hiervor - Voir page 494 ci-devant verdoppelt. Nachdem in den letzten Jahren die Gütertransit-

menge auf der Schiene eher rückläufig und nur etwa zu 80

Prozent kostendeckend war, stellt sich die Frage, wann wohl

die hohe Kapazitätsreserve (16 Millionen Tonnen Reserve zu

rund 10 Millionen Tonnen gegenwärtige Transitmenge) ein-

Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence mal beansprucht werden wird, dringender als die Frage, ob

der Bau einer neuen Alpentransversale in Angriff genom-

Abstimmung - Vote men werden sollte. Die Schaffung von noch mehr neuen

Für die Annahme der Dringlichkeitsklausel 143 Stimmen Kapazitäten mit riesigem Kostenaufwand ohne Aussicht auf

Kostendeckung, und dies fürs Ausland und die ausländische

Das qualifizierte Mehr ist erreicht Konkurrenz unserer Industrie, ist nicht sinnvoll. Zudem

La majorité qualifiée est acquise haben sich unsere Nachbarländer noch nicht für eine

bestimmte Variante entschieden, was für einen Linienfüh-

An den Ständerat - Au Conseil des Etats rungsentscheid bei uns Voraussetzung sein muss.

Als weitere Voraussetzung für einen solch weittragenden

Entscheid nennt der Bundesrat die Beschlussfassung über

#ST# 83.065 die GVK, wie sie uns mit der Botschaft über einen koordi-

nierten Verkehr bereits vorliegt. Ebenso müssen wir uns

Eisenbahntransversale über eine Prioritätenordnung für unsere Schieneninfrastruk-

Ligne ferroviaire à travers les Alpes tur klar werden mit den Zielen Kapazitätsauslastung, Behe-

bung von Engpässen, Entscheid über den Bau der NHT und

Bericht des Bundesrates vom 7. September 1983 (BBI III, 1165) grösstmögliche Eigenwirtschaftlichkeit.

Rapport du Conseil fédéral du 7 septembre 1983 (FF III, 1197) Da ein Baubeschluss für ein allfälliges Bedürfnis, das sich

nach heutigen Prognosen gegen das Jahr 2020 einstellen

wird, erst zwischen 1990 und dem Jahr 2000 gefasst werden

muss, wäre heute auch ein Linienführungsentscheid ver-

früht. Da ein solcher vorgezogen und isoliert nicht verbind-

Antrag der Kommission lich wäre und später mit dem definitiven Baubeschluss

Kenntnisnahme vom Bericht umgestossen werden könnte, wäre ein solcher Entscheid

nicht sinnvoll.

Proposition de la commission Diesen gewichtigen Argumenten hatte in der Verkehrskom-

Prendre acte du rapport mission niemand Umstossendes entgegenzustellen, auch

wenn verschiedene Votanten einen baldigen Variantenent-

Vetsch, Berichterstatter: Die Laune des Zufalls will es, dass scheid gewünscht hätten. Mit Nachdruck verlangt Ihre Kom-

dieses Geschäft hier ausgerechnet von einem Bündner und mission aber, dass die Entscheidungsgrundlagen für alle

einem St. Galler vertreten wird. In den Heimatkantonen des Projektvarianten ohne Verzug vervollständigt und auf den

Bundespräsidenten und des Präsidenten der Verkehrskom- gleichen Stand gebracht werden. Die Verhandlungen mit

mission sind bekanntlich Kräfte pro Splügenbahn tätig. den Nachbarstaaten sind weiterzuführen, und verbindliche

Eigentlich müssten wir als direkt Interessierte in den Aus- Stellungnahmen sind zu erwirken. Es dürfen keine Präjudi-

stand treten. Da Sie uns beide als sachliche Politiker ken- zien für oder gegen eine Variante geschaffen werden. Dies

nen, werden Sie aber keinen Einspruch erheben. sichert der Bundesrat in seiner Botschaft auch zu. Herr

Da dies mein letzter Auftritt im Nationalrat ist, hätten Sie mir Bundespräsident Schlumpf wird diese Zusicherung zwei-

bzw. Ihren Ostschweizer Landsleuten wohl gerne als kleines felsohne hier mündlich bestätigen. Die Botschaft hält auch

Geschenk die Splügenbahn mitgegeben. Es sei aber nicht fest, dass die Realisierungsmöglichkeiten für die heute zur

verschwiegen, dass auch in unserer Gegend diesbezüglich Diskussion stehenden Linienführungsvarianten nicht ver-

Vorbehalte bestehen. baut werden dürfen. Diese müssen deshalb als raumwirk-

Nun geht es aber heute nicht um das. Es sei klar festgehal- same Vorhaben des Bundes in die kantonalen Richtpläne

ten: es geht jetzt nicht um die Wahl zwischen Splügen und aufgenommen werden.

Gotthard. Es geht um die Frage, ob die Zeit für einen Ihre Verkehrskommission beantragt Ihnen aus den darge-

Linienführungsentscheid reif ist oder nicht. Auf diese Frage legten Gründen einstimmig, vom vorliegenden Bericht des

gibt der Bundesrat mit seinem Bericht über eine weitere Bundesrates Kenntnis zu nehmen.

Alpentransversale eine klare Antwort: ein Linienführungs-

entscheid sei verfrüht. M. Houmard, rapporteur: La forte augmentation du trafic

Diese Stellungnahme des Bundesrates steht im Gegensatz enregistré dans les années 60, ainsi que les perspectives de

zu seiner früheren Absicht, nach Durchführung des im Jahre révolution de celui-ci, avaient amené le renforcement des

1980 eingeleiteten Vernehmlassungsverfahrens dem Parla- liaisons ferroviaires nord-sud au centre des discussions de

ment die Grundlagen und den Antrag für einen vorgezoge- la politique des transports de ces années-là.

nen Linienführungsentscheid zu unterbreiten. Dies, weil die La concurrence croissante du trafic routier et la possibilité

bis dahin erarbeiteten Verkehrsprognosen bereits für die de contourner notre pays par la construction d'importantes

neunziger Jahre eine Überlastung der bestehenden Alpen- lignes ferroviaires internationales ont rendu indispensable la

transversalen erwarten Messen. Neueste Untersuchungen planification à longue échéance de capacités de transport

ergeben nun aber, dass eine weitere Alpenbahn - wenn nouvelles. Il s'agissait que la Suisse reste concurrentielle

überhaupt - erst etwa um das Jahr 2020 nötig werden dans le contexte international.

könnte. Deshalb erachtet der Bundesrat die Voraussetzun- En 1963, le Département fédéral des transports, des commu-

gen und die Grundlagen für einen Baubeschluss als nicht nications et de l'énergie a institué une commission d'experts

gegeben. Er will auch auf einen vorgezogenen Linienfüh- chargée d'examiner les divers projets de liaison ferroviaire

rungsentscheid, wie erwähnt, verzichten und begründet nord-sud dans l'optique d'une planification générale suisse.

seine Stellungnahme im wesentlichen wie folgt: A ce stade de l'étude, les variantes suivantes furent prises en

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss

Dépérissement des forêts. Arrêté fédéral urgent

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Maisession

Session Session de mai

Sessione Sessione di maggio

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.019

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.05.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 572-572

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Ref. No 20 012 458

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