Federal Decree on Forest Damage and Transalpine Railway Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether to approve an urgent federal decree concerning forest damage. The decree was related to a larger issue concerning a new transalpine railway line, and a decision on the railway line was presented as premature. The court reasoned that current transit capacity on existing lines was underutilized, and a projected increase in capacity would not be needed until around 2020. Therefore, a decision on the route of a new transalpine line was not yet warranted.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 89 Abs. 1 und 2 BV, Art. 167 Abs. 1 BV; Federal Decree on Forest Damage and Transalpine Railway Dismissed: The decree was related to a larger issue concerning a new transalpine railway line, and a decision on the railway line was presented as premature. The court reasoned that current transit capacity on existing lines was underutilized, and a projected increase in capacity would not be needed until around 2020. Therefore, a decision on the route of a new transalpine line was not yet warranted.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court cited this article to state that the Federal Council has the power to propose laws to the Federal Assembly.
The court cited this article to establish that the Federal Council must inform and consult Parliament.
Volltext
Ligne ferroviaire à travers les Alpes 572 N 4 mai 1984
#ST# 84.019 Die Eisenbahntransitkapazität am Gotthard und Lötschberg/
Simplon beträgt heute 13 Millionen Tonnen. Im Jahre 1982
Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss wurde sie nur etwa zu drei Vierteln mit 9,4 Millionen Tonnen
Dépérissement des forêts. Arrêté fédéral urgent ausgelastet, was eine Reserve von 3,5 Millionen Tonnen
ergibt. Nach dem massiven Ausbau der Lötschberg-Sim-
plon-Linie inklusive Zufahrten und den Ausbauten am Gott-
Fortsetzung - Suite
hard wird die Kapazität auf 26 Millionen Tonnen erhöht, also
Siehe Seite 494 hiervor - Voir page 494 ci-devant verdoppelt. Nachdem in den letzten Jahren die Gütertransit-
menge auf der Schiene eher rückläufig und nur etwa zu 80
Prozent kostendeckend war, stellt sich die Frage, wann wohl
die hohe Kapazitätsreserve (16 Millionen Tonnen Reserve zu
rund 10 Millionen Tonnen gegenwärtige Transitmenge) ein-
Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence mal beansprucht werden wird, dringender als die Frage, ob
der Bau einer neuen Alpentransversale in Angriff genom-
Abstimmung - Vote men werden sollte. Die Schaffung von noch mehr neuen
Für die Annahme der Dringlichkeitsklausel 143 Stimmen Kapazitäten mit riesigem Kostenaufwand ohne Aussicht auf
Kostendeckung, und dies fürs Ausland und die ausländische
Das qualifizierte Mehr ist erreicht Konkurrenz unserer Industrie, ist nicht sinnvoll. Zudem
La majorité qualifiée est acquise haben sich unsere Nachbarländer noch nicht für eine
bestimmte Variante entschieden, was für einen Linienfüh-
An den Ständerat - Au Conseil des Etats rungsentscheid bei uns Voraussetzung sein muss.
Als weitere Voraussetzung für einen solch weittragenden
Entscheid nennt der Bundesrat die Beschlussfassung über
#ST# 83.065 die GVK, wie sie uns mit der Botschaft über einen koordi-
nierten Verkehr bereits vorliegt. Ebenso müssen wir uns
Eisenbahntransversale über eine Prioritätenordnung für unsere Schieneninfrastruk-
Ligne ferroviaire à travers les Alpes tur klar werden mit den Zielen Kapazitätsauslastung, Behe-
bung von Engpässen, Entscheid über den Bau der NHT und
Bericht des Bundesrates vom 7. September 1983 (BBI III, 1165) grösstmögliche Eigenwirtschaftlichkeit.
Rapport du Conseil fédéral du 7 septembre 1983 (FF III, 1197) Da ein Baubeschluss für ein allfälliges Bedürfnis, das sich
nach heutigen Prognosen gegen das Jahr 2020 einstellen
wird, erst zwischen 1990 und dem Jahr 2000 gefasst werden
muss, wäre heute auch ein Linienführungsentscheid ver-
früht. Da ein solcher vorgezogen und isoliert nicht verbind-
Antrag der Kommission lich wäre und später mit dem definitiven Baubeschluss
Kenntnisnahme vom Bericht umgestossen werden könnte, wäre ein solcher Entscheid
nicht sinnvoll.
Proposition de la commission Diesen gewichtigen Argumenten hatte in der Verkehrskom-
Prendre acte du rapport mission niemand Umstossendes entgegenzustellen, auch
wenn verschiedene Votanten einen baldigen Variantenent-
Vetsch, Berichterstatter: Die Laune des Zufalls will es, dass scheid gewünscht hätten. Mit Nachdruck verlangt Ihre Kom-
dieses Geschäft hier ausgerechnet von einem Bündner und mission aber, dass die Entscheidungsgrundlagen für alle
einem St. Galler vertreten wird. In den Heimatkantonen des Projektvarianten ohne Verzug vervollständigt und auf den
Bundespräsidenten und des Präsidenten der Verkehrskom- gleichen Stand gebracht werden. Die Verhandlungen mit
mission sind bekanntlich Kräfte pro Splügenbahn tätig. den Nachbarstaaten sind weiterzuführen, und verbindliche
Eigentlich müssten wir als direkt Interessierte in den Aus- Stellungnahmen sind zu erwirken. Es dürfen keine Präjudi-
stand treten. Da Sie uns beide als sachliche Politiker ken- zien für oder gegen eine Variante geschaffen werden. Dies
nen, werden Sie aber keinen Einspruch erheben. sichert der Bundesrat in seiner Botschaft auch zu. Herr
Da dies mein letzter Auftritt im Nationalrat ist, hätten Sie mir Bundespräsident Schlumpf wird diese Zusicherung zwei-
bzw. Ihren Ostschweizer Landsleuten wohl gerne als kleines felsohne hier mündlich bestätigen. Die Botschaft hält auch
Geschenk die Splügenbahn mitgegeben. Es sei aber nicht fest, dass die Realisierungsmöglichkeiten für die heute zur
verschwiegen, dass auch in unserer Gegend diesbezüglich Diskussion stehenden Linienführungsvarianten nicht ver-
Vorbehalte bestehen. baut werden dürfen. Diese müssen deshalb als raumwirk-
Nun geht es aber heute nicht um das. Es sei klar festgehal- same Vorhaben des Bundes in die kantonalen Richtpläne
ten: es geht jetzt nicht um die Wahl zwischen Splügen und aufgenommen werden.
Gotthard. Es geht um die Frage, ob die Zeit für einen Ihre Verkehrskommission beantragt Ihnen aus den darge-
Linienführungsentscheid reif ist oder nicht. Auf diese Frage legten Gründen einstimmig, vom vorliegenden Bericht des
gibt der Bundesrat mit seinem Bericht über eine weitere Bundesrates Kenntnis zu nehmen.
Alpentransversale eine klare Antwort: ein Linienführungs-
entscheid sei verfrüht. M. Houmard, rapporteur: La forte augmentation du trafic
Diese Stellungnahme des Bundesrates steht im Gegensatz enregistré dans les années 60, ainsi que les perspectives de
zu seiner früheren Absicht, nach Durchführung des im Jahre révolution de celui-ci, avaient amené le renforcement des
1980 eingeleiteten Vernehmlassungsverfahrens dem Parla- liaisons ferroviaires nord-sud au centre des discussions de
ment die Grundlagen und den Antrag für einen vorgezoge- la politique des transports de ces années-là.
nen Linienführungsentscheid zu unterbreiten. Dies, weil die La concurrence croissante du trafic routier et la possibilité
bis dahin erarbeiteten Verkehrsprognosen bereits für die de contourner notre pays par la construction d'importantes
neunziger Jahre eine Überlastung der bestehenden Alpen- lignes ferroviaires internationales ont rendu indispensable la
transversalen erwarten Messen. Neueste Untersuchungen planification à longue échéance de capacités de transport
ergeben nun aber, dass eine weitere Alpenbahn - wenn nouvelles. Il s'agissait que la Suisse reste concurrentielle
überhaupt - erst etwa um das Jahr 2020 nötig werden dans le contexte international.
könnte. Deshalb erachtet der Bundesrat die Voraussetzun- En 1963, le Département fédéral des transports, des commu-
gen und die Grundlagen für einen Baubeschluss als nicht nications et de l'énergie a institué une commission d'experts
gegeben. Er will auch auf einen vorgezogenen Linienfüh- chargée d'examiner les divers projets de liaison ferroviaire
rungsentscheid, wie erwähnt, verzichten und begründet nord-sud dans l'optique d'une planification générale suisse.
seine Stellungnahme im wesentlichen wie folgt: A ce stade de l'étude, les variantes suivantes furent prises en
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss
Dépérissement des forêts. Arrêté fédéral urgent
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Maisession
Session Session de mai
Sessione Sessione di maggio
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.019
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.05.1984 - 08:00
Date
Data
Seite 572-572
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Ref. No 20 012 458
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