Water Resource Exploitation and Divorce Law Revisions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case consolidates two legislative proposals related to the use of water resources. The first, Motion Loretan, aimed to impose urgent, stricter regulations on the exploitation of water power, prioritizing the preservation of landscape and nature over energy production, and was ultimately referred to as a postulate. The second, concerning the revision of divorce law, stemmed from a petition advocating for changes such as reducing spousal support obligations and better recognizing paternal rights, which was also forwarded to the Federal Council for consideration.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 89bis Absatz, Art. 22ter BV, Art. 24sexies BV, Art. 24bis BV, Art. 89bis Abs. 1 BV; Water Resource Exploitation and Divorce Law Revisions: The first, Motion Loretan, aimed to impose urgent, stricter regulations on the exploitation of water power, prioritizing the preservation of landscape and nature over energy production, and was ultimately referred to as a postulate. The second, concerning the revision of divorce law, stemmed from a petition advocating for changes such as reducing spousal support obligations and better recognizing paternal rights, which was also forwarded to the Federal Council for consideration.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe motion's demand for a federal decree was deemed unconstitutional as it exceeded the federal government's authority in water resource management, which primarily rests with the cantons. Specifically, the provision for a federal decree to restrict water power utilization was seen as infringing upon cantonal sovereignty, contrary to Art. 24bis BV's principle of cantonal authority over water resources.
The motion's request for an urgent federal decree was considered unconstitutional as it aimed to temporarily override cantonal authority over water resources without the mandatory referendum typically required for such extra-constitutional measures, as outlined in Art. 89bis Abs. 1 BV.
While the motion aimed to protect nature and heritage, the proposed urgent federal decree was deemed unconstitutional because it infringed upon cantonal authority in these areas, which is also a domain of cantonal sovereignty according to Art. 24sexies BV.
The motion's provision for compensation in case of refusal of concessions was considered to have unpredictable financial consequences and was thus rejected as potentially unconstitutional under Art. 22ter BV.
Volltext
21. Juni 1985 N 1225 Motion Loretan
Bund festgelegt wird, welche Gesetze zu übersetzen sind. Romantsch Grischun forciert, solange im Kanton Graubün-
Das ist der Hauptinhalt dieser Bestimmung. Erst in zweiter den noch Ladin und Surselvisch Amtssprache sind. Wir
Linie stellt sich die Frage des Idioms. müssen hier den Weg gemeinsam suchen.
Hier muss ich einfach zu bedenken geben: Nehmen wir an,
der Bund veröffentlicht ein Bundesgesetz in Romanisch Abstimmung - Vote
Grischun, und auf der anderen Seite muss der Kanton Für den Antrag der Mehrheit 98 Stimmen
Graubünden, weil er die rechtlichen Gegebenheiten nicht Für den Antrag der Minderheit 14 Stimmen
hat, das Ausführungsgesetz in Ladinisch und in Surselvisch
veröffentlichen. Sie sehen nun bereits die Schwierigkeit Angenommen - Adopté
betreffs Übereinstimmung zwischen diesem Bundesgesetz
und der Ausführungsgesetzgebung. Darum glaube ich, es Titel, Art. 15-19
ist wichtig, dass sowohl das Bundesgesetz wie das Ausfüh- Antrag der Kommission
rungsgesetz in der gleichen Sprache veröffentlicht werden.
Titel
Wenn sich das Romantsch Grischun durchsetzt, ist es ganz
klar, dass der Kanton Graubünden früher oder später die 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
rechtlichen Grundlagen schaffen wird für diese neue Art. 15-19
Sprache.
Darum bitte ich Sie aus praktischen Gründen, dem Mehr- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
heitsantrag zuzustimmen.
Titre, art. 15 à 19
Proposition de la commission
M. de Chastonay, rapporteur: Malgré la solidité des argu-
Titre
ments invoqués par M. Müller-Argovie - que je peux com-
prendre à la rigueur - je vous invite à suivre l'avis de la Chapitre 6: Dispositions finales
majorité de la commission en ce qui concerne la proposition Art. 15 à 19
présentée.
En effet, face à une langue nationale fortement minoritaire, il Adhérer au projet du Conseil fédéral
faut l'avouer, face aux problèmes linguistiques que connais-
sent les Grisons, notamment par la diversité de leurs régions Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
et enfin par respect pour ce canton et ses minorités, je Für Annahme des Gesetzentwurfes 124 Stimmen
n'adhère pas à la proposition centralisatrice de M. Müller- (Einstimmigkeit)
Argovie, d'autant plus qu'elle vise à exercer une pression en
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
vue de l'utilisation du «Romantsch grischun». La population
des Grisons répugnera à prendre connaissance de textes
importants si on lui impose une langue à laquelle elle n'est
pas encore habituée, étant donné que la région concernée
par la lecture de ces textes légaux pratique l'idiome du
«surselva» ou du «ladin». #83.953
ST#
C'est pourquoi je suis convaincu qu'une concertation en la
matière entre le Conseil fédéral et le Conseil .d'Etat du Motion Loretan
canton des Grisons est indispensable. En acceptant la pro- Nutzbarmachung der Wasserkräfte.
position de la minorité, nous nous éloignerions du but Dringliche Massnahmen
recherché, tout en faisant preuve de peu de compréhension
envers des minorités linguistiques qui attendent notre appui Utilisation de l'énergie hydraulique.
et notre compréhension. Mesures urgentes
Bundeskanzler Buser: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, der
Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Diesem Text schliesst
sich auch der Bundesrat und insbesondere das Departe- Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1983
ment des Innern an. Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten
Die Gründe für die Zusammenarbeit mit der Regierung des unverzüglich einen gemäss Artikel 89bis Absatz 1 BV dring-
Kantons Graubünden sind dargelegt worden. Sie sind föde- lich zu erklärenden allgemeinverbindlichen Bundesbe-
ralistischer Natur, sie sind praktischer und psychologischer schluss, gestützt auf Artikel 24bis und 24sexies der Bundes-
Art. Es ist in jeder Hinsicht besser, wenn wir diesbezüglich verfassung, mit folgendem Inhalt vorzulegen:
mit dem Kanton Graubünden in enger Tuchfühlung bleiben. 1. Um die Schönheit und Eigenart von Landschaft, Natur
Das heisst nicht, dass man sich beim Bund der Bedeutung und Heimat zu erhalten, dürfen in der Regel keine Konzes-
des Romantsch Grischun, der neuen Schriftsprache, nicht sionen und Bewilligungen für Wasserkraftnutzung und für
bewusst ist. Das Amt für Kulturpflege betreut diese Angele- die Mehrnutzung bereits genutzter Gewässer erteilt werden.
genheit sehr intensiv. Ich möchte insbesondere auch darauf Ausnahmen sind nur zulässig, wenn dafür ein klar überwie-
hinweisen, dass im Bundesrat selbst ein Vertreter des Kan- gendes energiewirtschaftliches Interesse nachgewiesen
tons Graubünden ist, der alle seine Ansprachen in wird und überdies die Auswirkungen auf Landschaft, Natur'
Romantsch Grischun präsentiert. Wenn Sie es wünschen, und Heimat nur geringfügig sind.
kann er Ihnen - er ist im Nationalratssaal anwesend - eine
2. Gegen die Erteilung von Konzessionen und Bewilligun-
Kostprobe geben.
Vom Bund aus bestehen also in dieser Hinsicht keine gen kann Beschwerde erheben, wer hierzu nach den ein-
Bedenken. Wir glauben aber, dass die Zusammenarbeit schlägigen Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzge-
doch der bessere Weg ist. Wir sind auf die Mitarbeit der setzes berechtigt ist.
Kanzlei des Kantons Graubünden und des Regierungsrates 3. Von verliehenen Wasserrechten, die noch nicht genutzt
angewiesen. Im übrigen sei noch darauf hingewiesen, dass werden, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die in
es ja nicht die Bündner Regierung ist, die bestimmen kann, Ziffer 1 umschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
was übersetzt wird und was nicht. Es heisst «nach Anhören 4. Werden durch die Verweigerung einer Konzession oder
der Staatskanzlei»; dies lässt den Bundesbehörden alle Frei- einer Bewilligung wohlerworbene Rechte dauernd
heit, gegebenenfalls eigene Wege zu gehen. Aber es wäre geschmälert, ist nach Massgabe von Artikel 22ter BV
meines Erachtens falsch, wenn der Bund ausschliesslich Entschädigung zu leisten.
154-N
Motion Loretan 1226 N 21 juin 1985
5. Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er wird nach Es geht heute vor allem darum, unserer und den kommen-
Artikel 89bis Absatz 1 BV als dringlich erklärt. Er tritt sofort den Generationen wenigstens einen bescheidenen Rest die-
in Kraft und gilt unter Vorbehalt des fakultativen Referen- ser Werte ungeschmälert zu erhalten. Das wurde auch von
dums bis 31. Dezember 19 . der Elektrizitätswirtschaft ausdrücklich anerkannt. 1975,
also zwei Jahre nach der ersten Ölkrise, wurden an der
Texte de la motion du 15 décembre 1983 Generalversammlung der schweizerischen Elektrizitäts-
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai aux werke (VSE) energiepolitische Zielsetzungen gutgeheissen,
Chambres un projet d'arrêté fédéral urgent de portée géné- die einen Weiterausbau der Wasserkraft aus Gründen der
rale au sens de l'article 89bis, 1€r alinéa, de la constitution Wirtschaftlichkeit und des Landschaftsschutzes als nicht
fédérale, arrêté qui sera fondé par ailleurs sur les articles möglich bezeichnen. Die natürliche Landschaft ist unver-
24bis et 24sex'08 de cette même constitution et dont la teneur mehrbar und seither noch knapper geworden, wodurch
sera la suivante: dieses Kriterium an Bedeutung noch gewonnen hat.
1. Afin de protéger la beauté et l'originalité de la nature, du 3. Das theoretische Potential sämtlicher noch ausbaubarer
paysage et du patrimoine, il est généralement interdit d'ac- Wasserkraftwerke in unserem Land beträgt nach einer Stu-
corder une autorisation ou concession pour tout projet die des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes aus
visant à exploiter l'énergie hydraulique d'un cours d'eau non dem Jahre 1977 (zitiert in «NZZ» vom 10. Januar 1983) jähr-
encore asservi ou à édifier de nouvelles installations dans un lich etwa 6 Milliarden Kilowattstunden, wobei der Anteil der
cours d'eau déjà exploité. Seules sont autorisées les excep- als «möglich» oder «wahrscheinlich» bezeichneten Projekte
tions justifiées par un besoin énergétique clairement mit 4,1 Milliarden Kilowattstunden veranschlagt ist. Die
démontré et dont les répercussions sur la nature, le paysage GEK-Kommission kommt zu noch kleineren Werten. Sie
et le patrimoine sont minimes. rechnet mit einer Mehrproduktion aus hydraulischen Anla-
2. Le droit de recourir contre l'octroi d'une autorisation ou gen von jährlich 1,8 bis 3,5 Milliarden Kilowattstunden bis
concession appartient aux collectivité énumérées à l'article zum Jahre 2000. Die energiewirtschaftliche Ausbeute
12 de la loi sur la protection de la nature et du paysage. zusätzlicher Wasserkraftwerke ist also äusserst bescheiden.
3. Lorsque le droit d'exploiter la force hydraulique d'un Selbst ein forcierter Ausbau des Wasserkraftpotentials
cours d'eau, bien que concédé, n'a pas été utilisé, il ne peut würde nur etwa 10 Prozent der gegenwärtigen Stromerzeu-
l'être que si les conditions préalables citées au chif- gung und keine 2 Prozent des Gesamtenergiebedarfs lie-
fre 1 sont remplies. fern.
Konsequenz: Der Endausbau der Wasserkraft würde das
4. Si le refus d'octroyer une autorisation ou une concession Energieproblem der Schweiz nicht lösen. Man hätte am
lèse des droits légitimement acquis, il sera accordé une Schluss die letzten Flusslandschaften auch noch zerstört
indemnité au sens de l'article 22 de la constitution fédérale. und an der Gesamtenergiesituation praktisch nichts geän-
5. Le présent arrêté fédéral, de portée générale, est déclaré dert!
urgent au sens de l'article 89bis, alinéa 1, de la constitution 4. Acht Jahre sind bereits verflossen, seit der Bund mit der
fédérale. Il prend effet immédiatement et s'applique sous überwältigenden Annahme des neuen Verfassungsarti-
réserve de référendum facultatif jusqu'au 31 décembre 19 . kels 24bis verpflichtet wurde, zur haushälterischen Nutzung
Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Areg- und zum Schutz der Wasservorkommen Grundsätze aufzu-
ger, Aubry, Auer, Biel, Bircher, Bonny, Braunschweig, stellen, die im Gesamtinteresse liegen. Es kann keinem
Bundi, Chopard, Cincera, Eggli-Winterthur, Eppenberger- Zweifel unterliegen, dass in diesem Gesamtinteresse auch
Nesslau, Früh, Graf, Grendelmeier, Günter, Jaeger, Kopp, der Landschafts-, Natur- und Heimatschutz sowie die Erhal-
Leuenberger Ernst, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, tung und der Schutz der Lebensräume und der Lebensge-
Meyer-Bern, Mühlemann, Müller-Zürich, Oester, Petitpierre, meinschaft von Tieren und Pflanzen Inbegriffen sind. Die
Pfund, Revaclier, Rubi, Schule, Segmüller, Spalti, Spoerry, entsprechende Ausführungsgesetzgebung ist zwar in Vor-
Stamm Walter, Stappung, Steinegger, Tschuppert, Wanner, bereitung, namentlich mit den Vorarbeiten zur Revision der
Weber Monika, Wyss, Zehnder, Zwygart (44) Bundesgesetze über den Gewässerschutz und über die
Nutzbarmachung der Wasserkräfte. Aber diese Arbeiten
Schriftliche Begründung - Développement par écrit schreiten nur langsam voran.
1. Der weitaus grösste Teil der landschaftsprägenden Das geltende Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der
Strom-, Fluss- und Bachabschnitte ist heute zur Erzeugung Wasserkräfte aus dem Jahre 1916 (WRG) konkretisiert zwar
elektrischer Energie genutzt (etwa 2000 Kilometer Fliess- die Erfordernisse des Landschaftsschutzes in einer heute
strecke). Im Zeichen steigender Energiepreise und des noch gültigen und vorbildlichen Weise, indem nach Arti-
anhaltenden Widerstandes gegen den Bau von Kernkraft- kel 22 Absatz 1 dieses Gesetzes «Naturschönheiten zu scho-
werken wächst die Gefahr für die letzten noch frei fliessen- nen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, unge-
den Gewässer. Die «auf ewig und immer» in den Schubla- schmälert zu erhalten» sind. Das Bundesgesetz über den
den versorgten Projekte werden wieder aktuell! Natur- und Heimatschutz und kantonale Ausführungs-
Dutzende von Vorhaben für Lauf-, Hochdruck-, Speicher- erlasse kennen ähnliche oder gleichlautende Vorschriften.
und Pumpspeicherprojekte im Alpen- und Voralpengebiet, Sie erwiesen sich aber in der Praxis als nahezu wirkungslos,
aber auch im Mittelland und im Jura stehen an, wobei vom wenn es darum ging, eine echte Abwägung zwischen wirt-
weitaus grössten Teil dieser Projekte schutzwürdige Land- schaftlichen Interessen und den unter Umständen entge-
schaften von regionaler oder gar nationaler Bedeutung genstehenden Interessen des Landschaftsschutzes vorzu-
(gemäss BLN- und KLN-Inventar) betroffen werden. Als Bei- nehmen.
spiele mit besonders gravierenden Auswirkungen auf zum Die zuständigen Behörden neigen seit jeher und verständ-
Teil einzigartige Landschaften seien genannt: Gletsch, licherweise dazu, in jedem Projekt nur den Einzelfall zu
Greina, Prättigau (Fadära), Unterlauf des Inn, Macunseen, sehen und die lokalen oder regionalen Interessen an der
Vorderrhein bei Bonaduz-Tamins, Thur, Melchthal, Surenen, Verwirklichung höher einzustufen als das für sie abstrak-
Anzasca, Vallon de Réchy, Laggintal, Gredetschtal, Ober- tere, fernerliegende Gesamtinteresse. Somit droht ein fakti-
aietsch, Birs usw. scher Totalsausbau unserer nutzbaren Fliessgewässer in
der Art der «Salamitaktik» eine Tatsache zu werden,
2. Auch wenn die Auswirkuhgen der einzelnen Kraftwerke
obschon dies sowohl dem geltenden als auch dem künfti-
hinsichtlich Restwassermenge, Stauhaltungen und bauli-
cher Ausgestaltung sehr unterschiedlich zu beurteilen sind gen Recht eindeutig widerspricht.
und in diesem Bereich einige anerkennenswerte Fortschritte 5. Zurzeit läuft die Unterschriftensammlung für die Volks-
erzielt wurden gegenüber früheren Anlagen, ist doch fast initiative «Zur Rettung unserer Gewässer». Auch hier ist mit
jedes zusätzliche Wasserkraftwerk einem dauernden Verlust einem Inkrafttreten von gestützt darauf beschlossenen
an Naturwerten und urtümlicher Landschaft gleichzusetzen. gesetzlichen Bestimmungen vor 1990 kaum zu rechnen. Die
21. Juni 1985 N 1227 Motion Loretan
Volksinitiative verstärkt die Gefahr, dass in den nächsten dere verhindern, dass die künftige Gesetzgebung zum quan-
Jahren zahlreiche Konzessionsgesuche für Mehrnutzung titativen Gewässerschutz unterlaufen wird. Die vorgesehene
bereits bestehender Wasserkraftnutzungen gestellt werden bundesrechtliche Regelung der Mindestrestwassermenge
und dass auch die wenigen noch völlig frei fliessenden soll nicht durch vorzeitige Verwirklichung von Wasserkraft-
Gewässer einem elektrizitätswirtschaftlich fragwürdigen projekten beeinträchtigt werden können. Diesem Anliegen
Zugriff geopfert werden. Es stellt sich eine «Torschlussstim- bringt der Bundesrat Verständnis entgegen.
mung» ein. Es gilt daher rasch zu handeln. Dies ist nur mit 2. Nach Artikel 24bis der Bundesverfassung stellt der Bund
einem allgemein verbindlichen dringlichen Bundesbe- auf dem Weg der Gesetzgebung im Gesamtinteresse lie-
schluss möglich. «Die Stalltore dürfen nicht erst dann gende Grundsätze auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft auf,
geschlossen werden, wenn alle Pferde gestohlen sind.» wobei ihm unter anderem im Bereich des qualitativen
6. Der vorgeschlagene dringliche Bundesbeschluss ver- Gewässerschutzes und für die Sicherung angemessener
zichtet auf eine Änderung der Zuständigkeiten, er macht Restwassermengen eine umfassende Gesetzgebungskom-
aber klar, dass der Schutz und die Erhaltung unserer Land- petenz zusteht.
schaft, der Natur und unserer Heimat angesichts des hohen Grundsatzgesetzgebung bedeutet, dass der Bund dem
Ausbaugrades heute die Regel bilden und dem Anliegen anschliessenden kantonalen Gesetzgeber Gestaltungs-
neuer Wasserkraftnutzungen voranstehen müssen. Aber räume bewahren muss, die politisch Entscheidungswürdi-
auch wir anerkennen, dass einzelne zusätzliche Wasser- ges enthalten. Das Verfügungsrecht über die Wasservor-
kraftnutzungen tragbar sein können, wenn sie nur zu einer kommen liegt bei den Kantonen. Bei der Ausübung seiner
geringfügigen Belastung der zu schützenden ideellen Werte Kompetenzen hat der Bund die Bedürfnisse der Wasserher-
führen. Das Risiko, dass der dringliche Bundesbeschluss zu kunftsgebiete und der betreffenden Kantone zu berücksich-
wenig konsequent angewendet wird, ist aber gross, wenn tigen. Auch der Natur- und Heimatschutz ist grundsätzlich
dessen Handhabung nicht letztinstanzlich vom Bundesge- Sache der Kantone (Art. 24sexies BV). Nach Absatz 2 des
richt überprüft werden kann. Die Beschwerdelegitimation, Artikels 24bis BV hat der Bund wohl auf den Gebieten des
gestützt auf das Bundesgesetz über Natur- und Heimat- qualitativen Gewässerschutzes und der Restwassermengen
schutz, hat sich insbesondere bei Rodungsbewilligungen eine umfassende Gesetzgebungskompetenz. Bei deren Aus-
bestens bewährt. Es empfiehlt sich daher, das gleiche übung darf er jedoch die anderen Bestimmungen des Arti-
Rechtsmittelverfahren auch für das Gebiet der Wasserkraft- kels 24bis BV nicht ausser acht lassen. Insbesondere darf er
nutzungen einzuführen. die Gesetzgebungskompetenz der Kantone auf dem Gebiet
Der mit diesem Vorstoss verlangte Bundesbeschluss über der Wasserkraftnutzung und das Verfügungsrecht der Kan-
dringliche Massnahmen auf dem Gebiete der Nutzbarma- tone nicht aushöhlen, und er muss die Interessen der Was-
chung der Wasserkräfte bewegt sich innerhalb der Verfas- serherkunftsgebiete und der betroffenen Kantone berück-
sung. Er willdas Bundesgesetz über die Nutzbarmachung sichtigen. Dadurch, dass die Motion in absoluter Weise die
der Wasserkräfte vom 22. Dezember 1916 (WRG, SR 721.80) Zulassung von Wasserkraftwerken generell stark ein-
vorübergehend ergänzen und abändern. schränkt und an wenig differenzierte Voraussetzungen
7. Der Vorstoss übersieht keineswegs die regionalwirt- knüpft, verstösst sie gegen die oben dargestellte Ordnung.
schaftlich positiven Seiten der Nutzung der alpinen Wasser- 3. Zu den Interessen, die der Bund im Rahmen seiner
kräfte (Wasserzinsen, Steuereinnahmen, weitere Standort- Gesetzgebung zu beachten hat, gehört auch der Land-
vorteile). Fast alle alpinen Regionen ziehen aber bereits in schafts-, Natur- und Heimatschutz. Das geltende Bundesge-
erheblichem Ausmass aus dem Kraftwerkbau Nutzen. Die setz vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der
strukturellen Schwächen von Berggebieten, die von der Wasserkräfte trägt diesem Gedanken Rechnung (siehe
Abwanderung bedroht sind, konnten indessen selbst durch Art. 22). Die mit der Motion angestrebte Lösung indes
die Erstellung grosser Werke nicht behoben werden, weil schiebt den Natur- und Heimatschutzinteressen die klare
nur wenige dauernde Arbeitsplätze geschaffen wurden. Priorität unter den abzuwägenden Interessen zu. Energie-
Daher sollte man die Vorzüge des Ausbaus einheimischer wirtschaftliche Bedürfnisse sollen nur mehr berücksichtigt
Wasserkräfte nicht verabsolutieren. Schliesslich steigt mit werden, wenn sie eindeutig überwiegen und sich auf Land-
der Schmälerung von Naturwerten auch im Berggebiet das schaft, Natur und Heimat lediglich geringfügig auswirken.
volks- und regionalwirtschaftliche Interesse an ihrer Erhal- Eine derart restriktive Prioritätenordnung ist mit Artikel
tung. Wie soll denn die touristische Werbung aussehen, 24bis Absatz 1 BV nicht vereinbar. Artikel 24bis BV will die
wenn das letzte freifliessende Gewässer gefasst und kanali- Wasserkraftnutzung zwar gewissen gesetzlichen Beschrän-
siert ist? Bergbäche und Wasserfälle nur noch auf Post- kungen unterwerfen, nicht aber sie verhindern. Die Motion
karten? jedoch bewirkt praktisch ein Verbot, weitere Konzessionen
8. Die Kreise des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes zu erteilen.
sind realistisch genug, um zu erkennen, dass in unserem 4. Der vorgeschlagene dringliche Bundesbeschluss soll auf
Land da und dort noch einige wenige Wasserkraftwerke neu Artikel 89bis Absatz 1 BV, d. h. auf die geltende Verfassung,
gebaut oder erweitert werden sollen, und dass sich darunter abgestützt werden (Ziff. 5 der Motion). Wie dargelegt, wider-
noch einzelne befinden, deren Verwirklichung aus der Sicht spricht der darin vorgesehene Vorrang der Natur- und Hei-
des Landschaftsschutzes verantwortet werden kann. Für matschutzinteressen aber dem Artikel 24bis BV. Dem
den grössten Teil der Projekte dürfte dies allerdings nicht Beschluss müsste demnach Artikel 89bis Absatz 3 BV
zutreffen, weshalb die Auswahl sehr viel selektiver erfolgen zugrundegelegt werden. Einen extrakonstitutionellen dring-
muss als bis heute. Und das ist - wie gezeigt - nur möglich, lichen Bundesbeschluss im Sinne der Motion erachtet der
wenn mittels eines dringlichen Bundesbeschlusses die zur Bundesrat weder als notwendig noch als verhältnismässig.
Erarbeitung. der Entscheidungs- und Rechtsgrundlagen 5. Was das Beschwerdeverfahren betrifft (Ziff. 2 der
nötige Denkpause eingeschaltet wird und endlich definitive Motion), so bezweifelt der Bundesrat, ob es zweckmässig
Grenzen zwischen der Wasserkraftnutzung und der Erhal- ist, die notorische Überlastung des Bundesgerichts durch
tung von Naturschönheiten festgelegt werden. Die für Bevöl- Eröffnung neuer Beschwerdemöglichkeiten noch zu stei-
kerung und Wirtschaft unentbehrliche Energieversorgung gern.
kann auf anderen Wegen sichergestellt werden als mit der 6. Andererseits erkennt er aber die Gefahr, dass die bevor-
fortdauernden weitflächigen Landschaftszerstörung. stehende Restwassergesetzgebung durch Vorziehen
bestimmter Kraftwerkprojekte unterlaufen werden könnte.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Er ist deshalb bereit zu prüfen, ob einem möglichen «Kon-
vom 5. März 1984
zessionsboom» kurzfristig begegnet werden könnte, zum
Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 mars 1984 Beispiel mit einem dringlichen allgemein verbindlichen Bun-
1. Die Motion bezweckt, die Schönheit und Eigenart von desbeschluss im Rahmen der geltenden Verfassung. Darin
Landschaft, Natur und Heimat zu erhalten. Sie will insbeson- wäre insbesondere vorzusehen, dass neu zu erteilende oder
Motion Loretan 1228 N 21 juin 1985
zu erneuernde Konzessionen den Vorbehalt der künftigen Genau in diesem Punkt unterscheiden sich die Meinungen
Restwasserregelung ausdrücklich aufzunehmen hätten. Auf des Bundesrates und der 45 Unterzeichner der Motion.
diese Weise könnten die sich daraus ergebenden Restwas- Die Motion will indessen keinen vollständigen Stopp für
serauflagen bei den nach Inkrafttreten dieses Beschlusses weitere Wasserkraftwerke. Zielrichtung ist die zeitlich befri-
konzessionierten Werken entschädigungslos durchgesetzt stete Umkehr der Prioritäten in der Beurteilung von Wasser-
werden. kraftprojekten. Die Anliegen des Landschafts-, Natur- und
Heimatschutzes sollen Vorrang haben. Modernisierungen
Schriftliche Erklärung des Bundesrates und Kapazitätserweiterungen sind, sofern die Eingriffe in die
Déclaration écrite du Conseil fédéral Landschaft und in den Wasserhaushalt einer Talschaft rela-
Der Bunderat beantragt, die Motion in ein Postulat im vorge- tiv unerheblich sind, nach wie vor möglich. Dies gilt auch für
nannten Sinn umzuwandeln. Neuanlagen, sofern dafür ein klar überwiegendes energie-
wirtschaftliches Interesse nachgewiesen wird und überdies
die Auswirkungen auf Landschaft, Natur und Heimat nur
Präsident: Im schriftlichen Verfahren beantragt der Bundes- geringfügig sind. Das ist beispielsweise für die im Kanton
rat Umwandlung in ein Postulat. Damit ist gemäss Regle- Wallis vorgesehene zehnstufige Kraftwerkkette am Mittel-
ment die Diskussion eröffnet. und Unterlauf der Rhone, Hydrorhöne, der Fall. Es handelt
sich hier um eine bereits sehr intensiv genutzte Landschaft.
Die Stiftung für Landschaftsschutz hat sich hier nicht ins
Loretan: Wir sind von der gestrigen Debatte über die Revi- Verfahren eingeschaltet.
sion des Wasserrechtsgesetzes auf dieses Thema bestens Der Bundesrat beruft sich in seiner Stellungnahme zu mei-
eingestimmt. Der Rat hat gestern den Wünschen der Berg- ner Motion im weiteren darauf, dass dem Bund in Arti-
kantone mit der Erhöhung der Wasserrechtszinse weitge- kel 24bis der Bundesverfassung auf dem Gebiet der Wasser-
hend entsprochen. Es wurde dabei die Einseitigkeit der wirtschaft lediglich die Grundsatzgesetzgebung zustehe.
Regelung beklagt. Der «Tagesanzeiger» hat es heute mit Daher könne der verlangte dringliche Bundesbeschluss
folgender Schlagzeile formuliert: «Die Kasse stimmt, der nicht auf das bestehende Verfassungsrecht abgestützt wer-
Schutz fehlt.» Es wird die Befürchtung laut, dass die höhe- den. Dazu ist folgendes zu sagen:
ren Wasserzinse den bereits bestehenden Druck noch erhö- Gestützt auf den genannten Verfassungsartikel hat der
hen könnten, die weitere Ausnützung der Wasserkräfte zu Gesetzgeber immerhin Artikel 22 des Wasserrechtsgesetzes
forcieren und bis zum Ende zu führen. Daher passt meine erlassen. Dieser fordert bekanntlich die ungeschmälerte
Motion nicht schlecht in diese «Landschaft» hinein. Erhaltung von Naturschönheiten dort, wo das allgemeine
Am 5. März 1984 hat der Bundesrat Stellung genommen zur Interesse an ihnen überwiegt. Nicht nur die Schonung, son-
Motion, mit der ich zusammen mit 44 Kolleginnen und dern die ungeschmälerte Erhaltung ist verlangt. Der Rechts-
Kollegen aus praktisch allen Fraktionen im Dezember 1983 begriff der Grundsatzgesetzgebung ist heute im Lichte der
dringliche Massnahmen auf dem Gebiet der Nutzbarma- seitherigen Gesetzgebung - also seit Erlass von Artikel 24bis
chung der Wasserkräfte verlangt hatte. Der Bundesrat bringt der Bundesverfassung - anders zu interpretieren als noch
dem Anliegen insofern Verständnis entgegen, als auch nach vor zehn Jahren. Der von der Motion verlangte dringliche
seiner Meinung die vorgesehene neue bundesrechtliche Bundesbeschluss lässt sich nicht nur auf Artikel 24bis, son-
Regelung der Mindestrestwassermengen nicht durch vor- dern eben auch auf die Artikel 24sexies (Natur- und Heimat-
zeitige Verwirklichung von Wasserkraftprojekten beein- schutz) und Artikel 22quater (Raumplanung) der Bundesver-
trächtigt werden soll. Er erklärt die Bereitschaft zu prüfen, fassung abstützen. Von einer Aushöhlung der kantonalen
ob einem möglichen «Konzessionsboom» (nach seiner For- Gesetzgebungskompetenzen darf nicht gesprochen wer-
mulierung) kurzfristig mit einem dringlichen allgemeinver- den, sondern es geht bei der Auslegung des Begriffes
bindlichen Bundesbeschluss begegnet werden könnte. «Grundsatzgesetzgebung» darum, die Weiterentwicklung
Darin wäre insbesondere der Vorbehalt der künftigen Rest- des Bundesrechts zu berücksichtigen. Der Bundesrat selber
wasserregelung im revidierten Gewässerschutzgesetz auf- hat diese Auslegung in einem Beschwerdenentscheid inzwi-
zunehmen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, meine schen ausdrücklich anerkannt (Entscheid vom 4. März 1985
Motion als Postulat entgegenzunehmen. in Sachen Sankt-Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG für
Für diese Bereitschaft danke ich einerseits, Herr Bundesrat eine Wasserrechtskonzession an der Thur bei Felsegg).
Schlumpf. Andererseits muss ich aber feststellen, dass das Nochmals möchte ich unterstreichen, dass mit der Motion
in der Motion aufgeworfene Grundanliegen teilweise ver- lediglich die Setzung vorübergehenden Rechts für so lange
kannt wird. Ich habe bereits in der Eintretensdebatte zur verlangt wird, als die Revisionen von Gewässerschutzgesetz
Revision des Wasserrechtsgesetzes gestern darlegen kön- und Wasserrechtsgesetz (zweite Etappe) bearbeitet werden.
nen, dass ein forcierter Weiterausbau des Wasserpotentials Gerade deshalb kann auch von einem grundlegenden Ver-
- die vielen aus den Schubladen herausgeholten und neu in stoss gegen die föderalistische Ordnung unseres Landes
Bearbeitung stehenden Projekte vermitteln klare Hinweise nicht die Rede sein. Denn für die definitive Ordnung steht
in diese Richtung - kaum einen wesentlichen Beitrag an die dem Souverän das letzte Wort zu, sei es beim Entscheid
Lösung der Energieprobleme zu erbringen vermag, wohl über die Volksinitiative «Zur Rettung unserer Gewässer», wo
aber die letzten unversehrten Bach- und Flusslandschaften auch die Kantone mitzubestimmen haben, sei es beim Erlass
massiv beeinträchtigen und trockenlegen würde. der neuen Bundesgesetze über die Nutzbarmachung der
Die Volksinitiative «Zur Rettung unserer Gewässer» und die Wasserkräfte und über den Gewässerschutz.
einsetzende Gesetzesrevision zur Verstärkung des quanti- Zum Schluss folgende Bemerkung: Der vorsorglichen Inter-
tativen Gewässerschutzes tun das ihre, um die reaktivierten vention des Bundesgesetzgebers, wie sie die Motion ver-
Wasserkraftprojekte zu beschleunigen. Es herrscht da und langt, wäre eine Reihe von Absprachen vorzuziehen. Es
dort eine eigentliche Torschlussstimmung. Angesichts die- müsste zwischen Bund, Kantonen und Elektrizitätswirt-
ses doppelten Druckes will die Motion eine bis zum Inkraft- schaft in der Richtung gewirkt werden, dass endlich ver-
treten des neuen Rechts befristete Denkpause, und zwar bindlich festgelegt würde, auf welche Ausbauprojekte im
eine rasch wirksame. Vorgeschlagen wird eine Übergangs- Interesse der Landschaft definitiv verzichtet wird. Das ist
lösung. Es geht dabei nicht nur, wie es auch der Bundesrat trotz jahrelangen Bemühungen bis jetzt nicht gelungen.
als Zielsetzung anerkennt, um die vorsorgliche Sicherstel- Auch hier ist die Selbstbeschränkung der Fremdbeschrän-
lung genügender Restwassermengen, sondern auch und kung durch den Staat vorzuziehen. Diese Chance ist nach
vor allem um die integrale Bewahrung von Bach- und Fluss- wie vor offen. Die Gespräche, an denen sich auch die
läufen und deren Tälern in Landschaften, die in ihrer Einma- Stiftung für Landschaftsschutz beteiligt, haben begonnen,
ligkeit nicht nur zu schonen, sondern zu erhalten sind. aber «harzig». Mit der Überweisung meines Vorstosses als
Zu denken ist dabei vor allem an Landschaften in sogenann- Motion stärken Sie dem Landschaftsschutz für die weiteren
ten BLN- und KLN-Inventargebieten. Verhandlungen den Rücken.
21. Juni 1985 N 1229 Motion Loretan
Schmidhalter: Die Absicht des Bundesrates, die Motion tung zusätzlicher Bevogtung von Regionen, die von der
Loretan, die ein gesetzliches Verbot für den weiteren Aus- wirtschaftlichen Konjunktur bisher wenig Nutzen gezogen
bau der Wasserkräfte verlangt, in ein Postulat umzuwan- haben.
deln, ist zwar besser als die Annahme als Motion, aber auch
als Postulat unnötig. Herr Loretan hat den «Tages-Anzeiger» M. Longet: J'ai voté hier avec conviction les propositions
zitiert, ich zitiere den Kommentar des «Walliser Boten» von des cantons de montagne et je voterai aujourd'hui avec
heute morgen: conviction la proposition de M. Loretan. Contrairement à
«Während die einen dem Berggebiet eine angemessene d'aucuns, je n'y vois aucune contradiction. Il s'agit dans les
Erhöhung der Wasserzinse vorenthalten, möchten die ande- deux cas de rétablir des équilibres, l'équilibre entre la plaine
ren wiederum jedes weitere Kraftwerkprojekt schlicht und et la montagne pour le juste prix d'une ressource - c'était le
einfach verbieten. Allen voran Nationalrat Willy Loretan ficht vote d'hier- l'équilibre entre l'homme et la nature-c'est le
mit der Stiftung für Landschaftsschutz und Landschafts- vote d'aujourd'hui. Je voudrais que dans ce conseil on
pflege im Rücken in dieser Richtung. Selbst wenn mir per- sache de quoi on parle: c'est non seulement d'une res-
sönlich Projekte, wie die Nutzung des Baltschiederbachs, source qu'il est question mais aussi d'un aspect essentiel de
nicht geheuer sind, sollten die Baltschiedertal-Gemeinden la vie de l'être humain. Il s'agit de garder intact ou en tout
beim nächsten Besuch der Landschaftspfleger aus dem cas le plus naturel possible un élément tout à fait primordial
Mittelland ein Glas Wein spendieren und dann diese Herr- de notre patrimoine, qui autrefois allait de soi et que mal-
schaften freundlich heimschicken, denn unsere Freunde heureusement on doit maintenant chercher de plus en plus
sind dies nicht.» loin.
Es ist richtig, dass der Bundesrat sich weigert, in dieser Hier, à propos des exportations d'avions, il a été question de
Sache Eingriffe in den föderativen Aufbau unseres Landes patriotisme, de parole donnée, d'honneur, de la fierté d'être
zu vollziehen. Alles, was mit dem Ausbau der Wasserkräfte Suisse ou de ne pas l'être. Je crois que l'attachement à la
zwecks Nutzbarmachung auf dem Gebiete der Elektrizität zu patrie dépend aussi de l'aspect qu'on lui donne, et une
tun hat, ist mehr oder minder Sache der Kantone und sollte patrie qui n'est plus faite que de béton n'éveillera plus guère
es bleiben. Ich möchte aber hier auf einen anderen Punkt de sentiments dans le cœur de ses habitants.
aufmerksam machen: Aus der Sicht der Berggebiete sind Cette question de la protection de la nature n'est pas simple-
wir verpflichtet, uns gegen allzu schwere Auflagen des ment une question chère aux gens des villes, une lubie
Natur- und Heimatschutzes zu wehren. Die Nutzbarma- d'intellectuels ou de nantis, c'est une des richesses de notre
chung der Wasserkräfte ist einer der wenigen Standortvor- pays avant d'être une ressource économique, une richesse
teile, der uns neben vielen Nachteilen als Randgebiet und spirituelle, humaine, et c'est pourquoi ce débat doit être pris
Bergkanton gegeben ist. Es versteht sich also, dass wir au sérieux.
diesen Vorteil nicht ohne weiteres den Begehren des Natur- Je voudrais dire à M. Schmidhalter que les représentants
und Heimatschutzes zu opfern vermögen. Urwüchsige des cantons de montagne me semblent vouloir le beurre et
Landschaft ist das eine, die Besiedlung der Bergtäler das l'argent du beurre. Ils ont obtenu hier leur dû, leur droit, que
andere. Das eine muss gegen das andere abgewogen wer- personnellement j'ai voté bien volontiers, mais les cantons
den. Eine weitere und vor allem gesunde Besiedlung dieser de montagne en général ont aussi des devoirs, le devoir de
Regionen ist nur möglich, wenn die Leute in diesen Gebie- ne pas aller jusqu'à la dernière extrémité dans l'exploitation
ten ihr Auskommen finden. Hierzu trägt auch die Nutzbar- de leurs richesses. On ne peut pas faire n'importe quoi
machung der Wasserkräfte entscheidend bei. Als Vertreter n'importe où, et vous présentez, Monsieur Schmidhalter,
eines Berggebietes wehre ich mich deshalb gegen eine des arguments quelque peu contradictoires lorsque vous
weitere einschränkende Gesetzgebung oder eine vom dites qu'il n'y a plus que quelques projets qui menancent,
Motionär verlangte Denkpause in dieser Sache. Landschaf- que deux ou trois réalisations seulement sont encore possi-
ten, die verganden, leeren unsere Bergtäler und gefährden bles et qu'en même temps vous craignez même le postulat. Il
infolge Lawinenniedergängen und Wildbachausbrüchen y a là quelque chose qui ne joue pas: soit le postulat ne vous
auch das Unterland. fait pas peur parce que de toute manière peu de projets sont
Zugegeben: In der Vergangenheit wurde selbst den berech- encore envisageables, soit il vous fait peur parce que, effec-
tigten Anliegen des Natur- und Heimatschutzes nicht immer tivement, il pourrait empêcher un certain nombre de réalisa-
Rechnung getragen. Es wurde überbordet. Das hat sich tions. C'est pour cette raison que nous voulons non seule-
inzwischen gelegt. Die vernünftige Erhaltung der Natur fin- ment le postulat mais la motion.
det auch bei der Bergbevölkerung ihr Echo. Der Motionär Je voudrais dire maintenant à M. Loretan, qui a voté pour
hat zudem richtigerweise erwähnt, dass es sich nur um den Kaiseraugst, qui compte donc sur l'énergie nucléaire pour
Ausbau weniger Wasserkräfte handelt. Von einem Konzes- protéger les cours d'eau, que c'est là à mon avis une illusion.
sionsboom zu sprechen, ist absurd. Dies ergibt sich daraus, Le développement de l'électricité nucléaire ou de l'électri-
dass das Schweizer Volk zur Atomenergie positiv Stellung cité produite par de nouveaux barrages procède d'une
bezogen hat und Ständerat wie Nationalrat die Rahmenbe- même fuite en avant. L'une ne remplacera pas l'autre, on
willigung für Kaiseraugst erteilt haben. Das Hauptargument nous imposera les deux ensemble. Si certains collègues
des Motionärs, dass mit dem anhaltenden Widerstand sont d'accord d'avoir les deux, personnellement je les refuse
gegen die Kernkraftwerke die Gefahr für einen zusätzlichen les deux, car on peut à la fois se passer de nouveaux
Ausbau der Wasserkraftwerke steige, entfällt deshalb. Die ouvrages hydrauliques et de nouveaux ouvrages nucléaires.
Bergkantone appellieren deshalb heute an die Befürworter La motion Loretan nous montre que, dans le développement
der Kernenergie, uns in unseren Bestrebungen für einen de la consommation d'électricité, nous atteignons des
vernünftigen, vertretbaren zusätzlichen Ausbau der Wasser- limites que la nature nous fera payer, il faut donc arrêter ce
kräfte zu unterstützen. Vor allem sollten sie Hand bieten, die développement.
bestehenden Wasserkraftanlagen in bezug auf die Spitzen- Quand certains nous reprochent ce qu'ils considèrent
leistung um- und auszubauen. Staubecken, die mit Über- comme une contradiction, je leur répond que ce qu'il nous
schussstrom aus Atom- und Laufwerken gefüllt werden, faut c'est améliorer le rendement des installations existantes
sind auch für den möglichen Ausfall eines Atomkraftwerkes et surtout économiser l'électricité. La protection des cours
zusätzlich notwendig, dies selbstverständlich immer unter d'eau - c'est la leçon à tirer de la motion Loretan - est une
bester Wahrung des Landschaftsschutzes. raison supplémentaire de faire un usage modéré de l'é-
Zieht man diese beiden Punkte in Betracht-Verständnis für nergie.
vernünftige Anliegen des Natur- und Heimatschutzes und
nur mehr kleine Ausbaumöglichkeiten in Sachen Wasser-
kraft - so ist eine erneute gesetzliche Vorschrift vollständig Aliesch: Beim anvisierten Ziel sind wir uns wieder einmal
unnötig. Persönlich lehne ich selbst die Annahme eines einig. Es geht nämlich darum, die Schönheit und die Eigen-
Postulates in dieser Sache ab. Es ginge höchstens in Rich- art der Landschaft, der Natur und Heimat zu erhalten.
Motion Loretan 1230 N 21 juin 1985
Den Weg, den nun allerdings diese Motion Loretan vor- Hier, en effet, on a rappelé, avec beaucoup d'à-propos peut-
schlägt, bezeichne ich als einen Irrweg. être, tous les dégâts causés par les forces hydrauliques, les
In der schriftlichen Antwort des Bundesrates können Sie barrages, etc.; on n'a jamais évoqué les avantages qu'ils
klar nachlesen, dass Natur- und Heimatschutz gemäss Bun- faisaient naître pour la population de montagne. Pourtant, il
desverfassung grundsätzlich Sache der Kantone sind. Wenn suffit de parcourir ces cantons de montagne pour se rendre
wir das staatspolitische Prinzip des Föderalismus nur eini- compte de tous les avantages dont ils ont bénéficié grâce à
germassen achten, dann müssen wir doch dazu stehen, la construction des barrages. Je pense en particulier aux
dass die Kantone und die Bevölkerung in den Kantonen routes d'abord, puis aux chemins qui ont été créés pour
Anspruch auf die Einhaltung dieses Rechtssatzes haben, desservir les barrages et qui permettent aussi de relier les
und zwar nicht nur von Fall zu Fall, sondern grundsätzlich, alpages, les hameaux et les forêts.
sonst landen wir schnell einmal beim Unrechtsstaat. In den C'est un immense avantage qui n'a jamais été chiffré. Il est
Berggebieten ist man sich dieser Verantwortung um die donc nécessaire d'en tenir compte. De plus, grâce à ces
Natur vollauf bewusst - wir leben schliesslich zu einem barrages, les dévastations que ces régions ont vécues, lors-
guten Teil von dieser Natur. Ich will ja jetzt hier nicht fragen, que les torrents grossissaient à la fonte des neiges ou après
wo die Umwelt mehr verschandelt worden ist, in den Berg- les orages sont devenues rares. Ces barrages de régulation
gebieten oder im Mittelland, beispielsweise mit Einkaufs- ont donc apporté également des améliorations non négli-
zentren von Grossverteilern. Die Antwort auf diese Frage geables.
möchte ich Ihnen überlassen. Auf jeden Fall halte ich über- De plus, la nouvelle loi sur la protection des eaux est déjà
haupt nichts von einer einseitigen Schuldzuweisung an die contraignante non seulement en montagne mais encore en
Berggebiete. plaine. Etant responsable d'une station d'épuration, je
Wenn nun hier Herr Longet von einem Ausbeuten spricht pense à tous les ennuis, et les imbroglios que nous avons à
und Journalisten locker von einem «ungezügelten» Weiter- l'heure actuelle avec l'épuration des eaux usées. On ne sait
ausbau schreiben und auch gesagt wird, in den Bergen plus que faire quant à leur évacuation: en hiver, avec le gel
werde der «Endausbau der Wasserkraft» betrieben, muss c'est défendu; en été, le règlement suisse du lait l'interdit; il
ich Ihnen sagen: das ist doch alles Blödsinn. Wir wollen gar faut maintenant déshydrater les boues, on n'en finit plus.
nicht einen Totalausbau der Wasserkraft. Wenn man dies C'est pour cette raison que je vous invite à vous rallier à la
uns unterstellt, dann ist das genau gleich falsch, wie wenn proposition du Conseil fédéral qui est raisonnable et je
beispielsweise behauptet wird, die Wasserkraftwerke wür- pense que la motion doit être transformée en postulat.
den kaum Arbeitsplätze schaffen.
Nun zum Materiellen: Was bringt die Motion? Sie bringt Columberg: In Anbetracht der vorgerückten Zeit möchte ich
faktisch ein Verbot, neue Wasserkraftwerke zu erstellen, mich sehr kurz fassen und Sie einfach bitten, den Vorstoss
aber nicht nur das: sie beinhaltet auch ein eigentliches von Herrn Loretan sowohl in der Form einer Motion wie
Verbot für die Mehrnutzung bereits genutzter Gewässer. eines Postulates abzulehnen. Dieser Eingriff ist unverhält-
Was heisst dies? Es dürften keine Pumpspeicherwerke mehr nismässig und unnötig. Wir besitzen klare rechtliche Grund-
gebaut werden. Auch die Mehrnutzung der Gewässer durch lagen und haben deshalb keine Veranlassung, plötzlich via
den Einsatz neuer Maschinen, durch die Erneuerung von Notrecht die kantonalen Souveränitätsrechte auszuhöhlen.
Maschinen wäre nicht mehr möglich. Dies will Herr Loretan Das wäre ein weiterer Schritt in Richtung Zentralstaat, und
sicher nicht; das wäre aber die Folge einer Überweisung den haben wir wirklich nicht nötig.
dieser Motion. Die Kantone und die Gemeinden sind sich ihrer Verantwor-
Nun zum bedenklichsten Punkt der Forderung: Wir müssen tung bewusst. Sie haben volles Verständnis für die Anliegen
uns fragen, wann Ausnahmen vom Verbot der weiteren eines vernünftigen Natur- und Heimatschutzes und auch für
Wasserkraftnutzung und der Mehrnutzung bereits genutzter eine genügende Restwassermenge. Der Vorstoss ist also
Gewässer möglich wären? Lesen Sie den Text der Motion. überflüssig. Wir lehnen diesen Eingriff in die kantonale
Hier steht schwarz auf weiss: Ausnahmen sind nur zulässig, Souveränität entschieden ab.
wenn dafür ein klar überwiegendes energiewirtschaftliches
Interesse nachgewiesen wird und überdies die Auswirkun- Bühler-Tschappina: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, diese
gen auf Landschaft, Natur und Heimat nur geringfügig sind. Motion abzuweisen. Wir befassen uns hier in diesem Saal
Also im Klartext: Wenn die Wirtschaft, das Unterland, Strom immer wieder mit der Aufgabenteilung zwischen Bund und
braucht, dann können in den Bergen Kraftwerke gebaut Kantonen. Mit dem Vorschlag von Kollege Loretan wird
werden. Das energiewirtschaftliche Interesse können näm- gerade das Gegenteil bewirkt. Der Bund soll veranlasst
lich nur das Mittelland und die Wirtschaft geltend machen, werden, sich in die Rechte und Befugnisse der Kantone
nicht jedoch das Berggebiet. Die wirtschaftlichen Interessen einzumischen, wo es absolut nicht nötig ist. Wir in den
der Berggebiete werden hier mit keinem Wort erwähnt und Bergkantonen wissen um die Wichtigkeit von unberührten
beachtet. Wenn die Strombezüger aber Strom brauchen, Landschaften mit unbeeinträchtigten Bach- und Flussläu-
dann soll und darf gebaut werden. fen, vor allem für den wichtigen Wirtschaftszweig des Berg-
Diese Grundhaltung ist für mich unhaltbar. Man ist hier gebietes, für den Tourismus. Zugegeben: Es sind Fehler in
bereit, die Natur in den Bergen den wirtschaftlichen Interes- bezug auf Natur- und Landschaftsschutz im Berggebiet vor-
sen des Mittellandes zu opfern. gekommen, aber nicht nur im Berggebiet, auch im Mittel-
Wir sollten das Problem gemeinsam mit jenen lösen, die land. Es mutet darum schon etwas merkwürdig an, wenn
ausserhalb der Berggebiete in Sorge um die Natur im Berg- einerseits im Mittelland sehr viele Naturschönheiten den
gebiet sind. Dazu sind Sie eingeladen. Wir sollten das Pro- wirtschaftlichen Interessen geopfert wurden und jetzt ver-
blem aber nicht gegeneinander angehen. Vor allem, meine sucht wird, von denselben Kreisen, im Berggebiet die Fehler
ich, sollten wir gegenseitig Vertrauen haben. wieder zu kompensieren. Im Mittelpunkt aller Betrachtun-
Ich schliesse mit der Bitte, die Motion abzulehnen. Ich gehe gen hat auch im Berggebiet der Mensch zu stehen, der dort
jedoch nicht so weit wie Herr Schmidhalter. Weil ich Ver- ganzjährig lebt. Darum darf nicht jeder Eingriff in die Natur
ständnis habe für das grundsätzliche Anliegen der Motion, einfach verurteilt werden, denn nicht jeder Eingriff in die
bitte ich Sie, gemäss dem Bundesrat die Motion in der Form Natur ist eine Zerstörung. Es gibt auch Beispiele, die das
eines Postulates zu überweisen. Gegenteil beweisen. Vor- und Nachteile sind sorgfältig
gegeneinander abzuwägen. Viele Eingriffe sind unter die-
sem Gesichtspunkt ohnehin nicht mehr machbar.
M. Candaux: Je ne viens pas d'un de ces cantons de Die Bergkantone sind sehr wohl in der Lage, und zwar im
montagne. Je ne suis donc pas intervenu hier. Je viens eigenen Interesse, diese sorgfältige Abwägung vorzuneh-
cependant d'entendre le développement de la motion de M. men. Sie brauchen kein Diktat des Bundes dazu. Wenn uns
Loretan et je me déclare très soucieux à l'endroit de cette der Föderalismus und damit die klare Kompetenzausschei-
motion. dung zwischen Bund und Kantonen ein echtes Anliegen ist,
21. Juni 1985 1231 Motion Loretan
dann dürfen wir solche Vorstösse einfach nicht überweisen. Sie dem zustimmen? Ich frage nicht die Unterzeichnenden.
Auch dann nicht, Herr Loretan, wenn es sich um befristetes Die kannten ja die rechtlichen Überlegungen damals noch
Recht handelt. nicht und werden sich inzwischen auch noch etwas tiefer
Ich bitte Sie, den Vorstoss Loretan nicht nur als Motion, damit beschäftigt haben. Ich nehme hier schon oft eine
sondern auch als Postulat abzuweisen. etwas eigenartige Stellung ein. Ich bin ja Funktionär des
Bundes. Immer wieder werde ich aber Verteidiger der kanto-
Giudici: Sarò estremamente breve: I motivi della mozione nalen Souveränität. Man möchte gar meinen, ich sei dem
Loretan sono motivi che possono essere condivisi, sono Status eines kantonalen Regierungsrates und früheren
motivi nobili. Vi invito però a respingere la mozione, anche Ständerates noch nicht ganz entwachsen.
sotto forma di postulato, per due considerazioni essenziali: Aber es geht nicht darum. Mir geht es um den Respekt vor
Intanto, si tratta di una messa sotto tutela dei Cantoni di der Verfassung. Wenn einmal in der Verfassung eine Zustän-
montagna, che essi non meritano. Si tratta di una compe- digkeitsordnung festgelegt ist und diese nicht gut ist, dann
tenza esclusiva dei Cantoni di montagna: noi vogliamo ora muss man sie allenfalls revidieren. Aber wenn eine solche
introdurrre, con questa mozione, una sorveglianza addirit- Verfassungsordnung einmal getroffen ist, dann müssen wir
tura sotto forma d'intervento urgente da parte della Confe- sie einhalten. Ich habe ein ungutes Gefühl, und trotz der
derazione. Il secondo motivo, per il quale vi invito a respin- fortgeschrittenen Zeit muss ich es Ihnen sagen: allmählich
gere questa mozione, è un motivo di natura finanziaria. Se verlieren wir das Verfassungsverständnis. Wir setzen immer
voi esaminate il punto quattro della mozione, vedrete che ci wieder an zu Gratwanderungen, Gratwanderungen in Rich-
sarebbero delle conseguenze finanziarie imprevedibili. Dice tung von Wünschbarem, vielleicht sogar Gutem, aber unter
infatti la mozione: «4. Werden durch die Verweigerung einer Vernachlässigung des verfassungsmässig Zulässigen. Da
Konzession oder einer Bewilligung wohlerworbene Rechte verlieren wir - nicht gerade in diesem Falle - allmählich
dauernd geschmälert, ist nach Massgabe von Artikel 22ter BV jeden Boden unter den Füssen. Dann orientieren wir uns
Entschädigung zu leisten.» nicht mehr an dem, was erlaubt ist, am Grundsätzlichen,
Le conseguenze finanziane di questa norma sono assoluta- sondern an dem, was wir wünschen, an der Opportunität;
mente imprevedibili e potrebbero comportare quindi d,as muss nicht etwas Schlechtes sein.
un'uscita importante per la Confederazione. Per questi Mit diesem Vorstoss werden Zielsetzungen verfolgt, die
motivi vi invito a respingere la mozione. ernst zu nehmen sind. Wir müssen eine Neuorientierung
vornehmen, wir müssen auch die Umwelt, die landschaftli-
Bundesrat Schlumpt: Vorweg möchte ich Herrn Loretan che Integrität ganz anders gewichten als vor Jahrzehnten.
meine Anerkennung aussprechen, weil er hier ernsthafte Aber die Realisierung solcher Zielsetzungen muss sich an
Anliegen und Zielsetzungen vertritt. Er weiss, .dass ich für die Grundfesten unseres Staates, an die Verfassung halten.
diese nicht erst heute, sondern seit langem Verständnis Der Bundesrat sagt, er sei bereit zu prüfen,-ob eine gewisse
habe und sie unterstütze. Ich möchte Herrn Loretan aber Übergangsordnung mit konstitutionellem Bundesbeschluss
auch Anerkennung aussprechen dafür, dass er das immer in sinnvoll sei, um zu vermeiden - und das ist das Hauptanlie-
einer sachlichen Weise vornimmt. Damit dient man ja dem gen von Herrn Loretan -, dass im Vorfeld der Revision der
sachlichen Ziel am besten. Nach dieser positiven Einleitung, Restwassergesetzgebung ein Boom von Konzessionsgesu-
weil nichts anderes zu erwarten war und es Ihnen aus der chen aufkommt, um möglichst alle noch verfügbaren Was-
schriftlichen Antwort des Bundesrates bekannt ist, nun doch serkräfte zu nutzen. Anzeichen dafür bestehen nicht. Die
eine kurze zusammenfassende Begründung, warum der Gefahr ist meines Erachtens nicht gross. Wir rechnen übri-
Bundesrat die Motion nicht annehmen kann, aber bereit gens in unseren Energieperspektiven - ich habe das gestern
wäre, in der Form eines Postulates einen Prüfungsauftrag gesagt - nicht mit einem Raubzug auf die noch verfügbaren
entgegenzunehmen. Wasserkräfte. Aber es wäre zu prüfen, ob man, wenn man
Es ist natürlich schon eindeutig - Herr Loretan -, dass der dieses Ziel verfolgen wollte, das nicht mit einem konstitutio-
Auftrag in Ziffer 1 und 3 der Motion contra constitutionem ist nellen Bundesbeschluss regeln könnte. Derartige Neurege-
und deshalb nicht über Artikel 89bis Absatz 1 der Bundes- lungen müssten auch für noch zu erteilende Konzessionen
verfassung abgewickelt werden könnte. Ein derartiger Geltung haben. Das wäre ein gangbarer Weg, bei dem die
dringlicher Bundesbeschluss müsste als notrechtlicher Hoheit der Kantone nur ganz marginal berührt würde. Es
Beschluss - Herr Columberg hat das gesagt - nach 89bis wäre eine Regelung, die auch unter dem Gesichtswinkel der
Absatz 3 ausgestaltet werden, also dem obligatorischen klaren Zuständigkeitsordnung vertretbar wäre. Das müsste
Referendum unterstellt werden. Warum das? Weil eben im näher abgeklärt werden. Deshalb sind wir mit einem solchen
Artikel 24bis der Bundesverfassung ganz eindeutig die Prüfungsauftrag in Form des Postulates einverstanden.
Hoheit der Kantone für die Verfügung über die Wasservor- Die Vernehmlassungsfrist für den Gesetzentwurf Gewässer-
kommen festgeigt ist. Dieser Absatz 3 wird ja in Absatz 4 schutz/Restwassermengen, der von einer Expertenkommis-
noch bestätigt, per argumentum e contrario, in dem dort sion unter dem Präsidium von Ständerat Aubert ausgearbei-
gesagt wird: Bei internationalen Gewässern erfolgt die Aus- tet wurde, läuft bis Ende September. Nachher wird das EDI
übung der Wasserrechtsverleihungen durch den Bund, dann die Gesetzgebungsarbeiten zum Abschluss bringen.
zusammen mit den beteiligten Kantonen. Nicht einmal dort Ich bitte Sie, in diesem Sinne die Motion abzulehnen und sie
geht das ohne Kantone, aber nur dort kann der Bund in Form eines Postulates zur Prüfung einer möglichen über-
hoheitsrechtlich als Verleihungsinstanz mitwirken oder tätig gangsrechtlichen Ordnung dem Bundesrat zu übergeben.
werden. Bei den Inlandgewässern überhaupt nicht. Er hat
nach 24bis Absatz 1 und 2 natürlich andere Aufgaben. Loretan: Es gäbe vieles zu sagen auf die Reaktionen der
Es geht also ganz eindeutig um einen übergangsrechtlich verschiedenen Redner. Die Späne sind geflogen, wie ich es
temporären Entzug der verfassungsmässig gewährleisteten erwartet habe. Aber ich möchte den Kollegen aus den Berg-
Hoheit der Kantone. kantonen für die relative Mässigung- relativ unterstrichen-
Auch Ziffer 3 ist unter dem gleichen Gesichtswinkel zu danken.
werten, wenn sogar verliehene Konzessionen, die noch Meinem Landsmann, ich darf das immer noch sagen, Herrn
nicht genutzt werden, während dieser Übergangszeit, wie Schmidhalter, möchte ich nur mitteilen, dass wir im Wallis
lange sie dann auch dauern wird, nicht mehr genutzt wer- immer freundlich empfangen worden sind, auch im Balt-
den können. Das ist ein ganz fundamentaler Eingriff in die schiedertal, und, wenn auch mein Vater seinerzeit aus dem
verfassungsmässige Hoheitsregelung. Das kann nicht über schönen Kanton weggezogen ist, so bin ich doch vorläufig
konstitutionelles Dringlichkeitsrecht, sondern nur über extra noch nicht ausgebürgert worden. Ich hoffe, das passiere
konstitutionelles, sogenanntes Notrecht, vorgenommen auch in Zukunft nicht!
werden. Und da meine Frage an Sie: Können wir so ohne Die Motion ist bald zwei Jahre alt; sie hat zweifellos die
Vernehmlassungsverfahren, in einem dringlichen Verfahren interessierte Öffentlichkeit für die Probleme etwas sensibili-
ohne Anhörung der betroffenen Kantone handeln? Können sieren können. Seither hat der Bundesrat in einem bemer-
Pétitions 1232 N 21 juin 1985
kenswerten Entscheid vom 14. März 1985 - ich habe ihn de nouveaux travaux concernant la révision du droit matri-
zitiert - die im heutigen Licht ausgeweitete Bundeskompe- monial. Il faut en effet admettre, ne serait-ce que par des
tenz in der Aufsicht über die Wassernutzung bestätigt. raisons de droit constitutionnel, que la révision des disposi-
Ich habe hier ferner die Bekenntnisse meiner Kollegen aus tions sur les effets généraux du mariage et sur le régime
den Bergkantonen zum Landschaftsschutz zur Kenntnis matrimonial est plus urgent qu'une modification du droit
genommen - mit Freude. Schliesslich bin ich in einer Ecke relatif au divorce qui ne favorise aucun des deux sexes.
meines Herzens auch Föderalist, Autonomist. Ich möchte Lors de la révision du droit de divorce, l'administration
einfach, bevor ich die von Ihnen offenbar erwartete Erklä- examinera l'ensemble de ces questions. C'est pourquoi la
rung abgebe, meinen Kollegen aus den Bergkantonen noch commission estime judicieux de lui soumettre également les
mitgeben, das die Bundesgesetze, und zwar alle, auch bei propositions de l'auteur de la pétition.
ihnen gelten und nicht nur wahlweise dort, wo es einem
gerade passt. Antrag der Kommission
Um Ihnen den Ausstieg aus der Session zu erleichtern, Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem
erkläre ich die Übereinstimmung mit der Schlussfolgerung Bundesrat zu überweisen.
des Bundesrates und bitte Sie, meinen Vorstoss doch
wenigstens als Postulat zu überweisen. Proposition de la commission
La commission unanime propose de transmettre la pétition
Präsident: Wir haben demnach nur noch zu entscheiden au Conseil fédéral.
zwischen Überweisung als Postulat und Ablehnung.
Zustimmung - Adhésion
Biel: Als Mitunterzeichner dieser Motion möchte ich an
derselben festhalten. Die Opposition, die wir heute gehört
haben, war die Quittung für die grosszügigen Beschlüsse
des Ständerates und des Nationalrates von gestern. Sie
haben nun gesehen, wie das jeweils ausgeht. Gerade das 85.255
bewegt mich nun dazu, dass Sie Farbe bekennen sollen. Ich Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt
halte an der Motion fest. lebender Männer. Revision des Scheidungsrechts
Noch ein Wort zu Herrn Bundesrat Schlumpf. Sie haben
Mouvement pour la condition paternelle. Révision du droit
mich insofern enttäuscht, als Sie sich vorhin als Funktionär
de divorce
des Bundes bezeichnet haben. Ich habe immer geglaubt, Sie
seien Magistratsperson...
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
Bundesrat Schlumpf: Auch Magistratspersonen fühlen sich chen Bericht:
als Funktionsträger des Bundes.
1. Am 7. Dezember 1984 reichte die Interessengemeinschaft
Abstimmung ~ Vote geschiedener und getrennt lebender Männer eine Petition
Eventuell - A titre préliminaire mit etwa 20000 Unterschriften ein. Die Petenten bitten die
Für die Überweisung als Motion 44 Stimmen eidgenössischen Räte, «die Revision des 4.Titels unseres
Für die Überweisung als Postulat 92 Stimmen Zivilgesetzbuches, in vollem Verantwortungsgefühl für
unsere Gesellschaft, voranzutreiben». Insbesondere werden
Definitiv - Définitivement folgende Postulate erhoben:
Für die Überweisung als Postulat 86 Stimmen - Abbau der Unterstützungspflichten an geschiedene
Dagegen 50 Stimmen Frauen;
- Berücksichtigung väterlicher Rechte bei der Zuteilung der
elterlichen Gewalt bei Trennung und Scheidung;
- Achtung der Beziehungsgrundsätze bei der Erteilung
durchsetzbarer und dem Kindeswohl dienenden Besuchs-
rechte.
2. Die Revision des Scheidungsrechts ist nach der Revision
des Eherechts die nächste Etappe der Familienrechtsrevi-
#ST# Petitionen - Pétitions sion. Der weitere Gang der Revisionsarbeiten hängt vom
Ausgang der Volksabstimmung vom 22. September dieses
Jahres über das neue Eherecht ab. Sollte die Vorlage ver-
worfen werden, so muss die Revision des Scheidungsrechts
zurückgestellt werden, bis geklärt ist, ob weitere Arbeiten im
85.254 Zusammenhang mit der Revision des Eherechts aufgenom-
men werden müssen. Denn die Revision der Bestimmungen
Rossier R. H., Lausanne. Scheidungsrecht. Revision über die allgemeinen Wirkungen der Ehe und desEhegüter-
Droit de divorce. Révision rechts ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen dring-
licher als die Neuordnung des geschlechtsneutral ausgestal-
M. Fischer-Hägglingen présente, au nom de la Commission teten Scheidungsrechts.
des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, le Bei der Revision des Scheidungsrechts wird die Verwaltung
rapport écrit suivant: den ganzen Fragenkomplex prüfen. Die Kommission erach-
1. Par une pétition qu'elle a présentée le 8 novembre 1984, tet es daher als sinnvoll, ihr auch die Vorschläge der Peten-
Mme Rossier demande que l'on révise le droit de divorce ten zur Prüfung zu unterbreiten.
afin que l'on tienne mieux compte des intérêts des enfants Antrag der Kommission
et de ceux des pères séparés ou divorcés.
Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem
2. La révision du droit de divorce constituera, une fois celle Bundesrat zu überweisen.
du droit matrimonial achevée, la prochaine étape de la
révision du droit de la famille. La poursuite des travaux Proposition de la commission
dépend des résultats du scrutin sur le nouveau droit matri- La commission unanime propose de transmettre la pétition
monial, qui aura lieu le 22 septembre 1985. Si ce projet était au Conseil fédéral.
rejeté, la révision du droit du divorce devrait être reportée
jusqu'à ce que l'on ait examiné s'il y aura lieu d'entreprendre Zustimmung - Adhésion
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Loretan Nutzbarmachung der Wasserkräfte. Dringliche Massnahmen
Motion Loretan Utilisation de l'énergie hydraulique. Mesures urgentes
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.953
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1225-1232
Page
Pagina
Ref. No 20 013 475
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