Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-938 KI-generiert

Interpellation on Federal Commission for Disabled Persons

Geschäftsnummer VPB 83-938
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns an interpellation regarding the creation of a federal commission for disabled persons. The interpellant highlighted the growing impatience among disabled individuals and their organizations, who felt that the positive momentum generated during the UN Year of the Disabled was waning. The interpellant requested information on whether the government had considered establishing such a commission, the progress of preparatory work, and initial ideas regarding its composition, organization, and methods. In response, the government acknowledged a previous rejection of a similar proposal in 1976, but noted that the landscape had changed with the establishment of other specialized federal commissions. While generally advocating for restraint in creating new permanent commissions, the government stated it was willing to re-examine the proposal and would make a final decision after clarifying personnel and financial implications, with preparatory work already initiated within the relevant department.

Legislator-Regeste

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Art. 37 Absatz, Art. 40 Absatz, Art. 82 Absatz, Art. 82 auf, Art. 82 au, Art. 37 BVG; Interpellation on Federal Commission for Disabled Persons: The interpellant highlighted the growing impatience among disabled individuals and their organizations, who felt that the positive momentum generated during the UN Year of the Disabled was waning. The interpellant requested information on whether the government had considered establishing such a commission, the progress of preparatory work, and initial ideas regarding its composition, organization, and methods. In response, the government acknowledged a previous rejection of a similar proposal in 1976, but noted that the landscape had changed with the establishment of other specialized federal commissions. While generally advocating for restraint in creating new permanent commissions, the government stated it was willing to re-examine the proposal and would make a final decision after clarifying personnel and financial implications, with preparatory work already initiated within the relevant department.

Schlagwörter

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Behinderten Wiederaufleben von Invalidenleistungen Auskunftsverlangen Zwischenentscheid Nachlassbegehren Betriebsstätte
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 37 BVG

Cited in the context of allowing insured persons to use part of their retirement benefits as capital for purchasing residential property.

Art. 40 BVG

Cited as allowing the pledge of pension benefits for the acquisition of residential property.

Art. 82 BVG

Cited regarding the deductibility of contributions to certain recognized pension schemes for residential property savings from direct taxes.

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Volltext

14. März 1984 103 Interpellation Stucki

#ST# 83.943 dass im Kreise der Betroffenen mehr und mehr eine gewisse

Ungeduld spürbar wird. Es scheint, dass man sich da und

Interpellation Bührer dort die Frage stellt, ob wohl das Eis, das während des

Eidgenössische Kommission Jahres des Behinderten so erfreulich und sichtbar aufgebro-

für Behindertenfragen chen wurde, sich langsam in aller Stille wieder zu Packeis

verfestigt. Ich verspürte die Sorge, die sich in dieser Unge-

Commission fédérale pour les handicapés duld manifestiert, in zahlreichen Kontakten mit Behinderten.

Diese Ungeduld ist eine Ungeduld des Herzens. Ich habe

mich von ihr anrühren lassen und diese Interpellation einge-

reicht. Ich weiss, dass die Antwort des Departementsvorste-

hers bei den Betroffenen und bei den Organisationen auf

Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1983 grossies Interesse slossen wird, und ich danke ihm jelzl

Im Laufe des Jahres 1981, dem UNO-Jahr des Behinderten, schon dafür.

ist der Ruf nach einer eidgenössischen Kommission für

Behindertenfragen laut geworden. Bundesrat Egli: Mille Januar dieses Jahres isl dem Bundes-

Ich frage den Bundesrat an, ob er die Schaffung einer rat namens einer grossen Zahl von Organisalionen der

solchen Kommission geprüft hat, wie weit gegebenenfalls Behindertenhilfe und -Selbslhilfe eine Eingabe eingereichl

die Vorarbeiten gediehen sind und ob bereits Vorstellungen worden, in der der Bundesral ersucht wird, eine eidgenössi-

über Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise sche Kommission für Behindertenfragen zu schaffen. Der

einer derartigen Kommission entwickelt worden sind. Bundesral halle sich bereils im Jahre 1976 mil einem gleich-

laulenden Begehren zu befassen. Er sprach sich damals

Texte de l'interpellation du 14 décembre 1983

gegen die Schaffung einer solchen Kommission aus, und

En 1981, que l'ONU a déclaré année des handicapés, un zwar mil der Begründung, es sei nichl Aufgabe einer slaatli-

appel public a été lancé en vue de créer une Commission chen Kommission, bestimmlen Bevölkerungsgruppen eine

fédérale pour les handicapés. besondere Plallform für die Verteidigung ihrer Rechle und

Je demande au Conseil fédéral s'il a déjà étudié le projet de ihrer Inleressen zu verschaffen. Inzwischen hai sich die

création d'une telle commission. Dans l'affirmative, où en Ausgangslage insofern geändert, als seither eidgenössische

sont les travaux préparatoires? Est-ce que des propositions Kommissionen ins Leben gerufen worden sind, die gerade

ont déjà été faites au sujet de la composition, de l'organisa- der Vertrelung spezifischer Gruppeninleressen gewidmel

tion et de la méthode de travail de cette commission? sind. Ich erinnere an die eidgenössische Kommission für

Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Meylan, Miville, Frauenfragen, an die Kommission für Jugendfragen und

Piller, Weber (5) evenluell noch weilere.

Obwohl allgemein bezüglich der Schaffung neuer, perma-

nenter Kommissionen Zurückhalfung gebolen isl und

Frau Bührer: Im Laufe des Jahres 1981, dem UNO-Jahr des obwohl angesichls der grossen Zahl von Invalidenorganisa-

Behinderten, ist von seilen der im Aktionskomitee für das lionen die personelle Beselzung dieser Kommissionen noch

Jahr des Behinderten zusammengefassten rund 60 Organi- einige Umlriebe und Querelen verursachen wird, isl der

sationen das Postulat aufgestellt worden, es solle eine eid- Bundesral bereil, das Begehren nach Schaffung einer eid-

genössische Kommission für Behindertenfragen gebildet genössischen Kommission für Behindertenfragen erneulzu

werden. Dieses Postulat ist nicht zuletzt deshalb entstanden, prüfen. Eine definilive Enlscheidung kann er jedoch ersi

weil die Behinderten und ihre Vertreter die Bedeutung der nach Klärung der personellen und finanziellen Konsequen-

Arbeiten anderer eidgenössischer Kommissionen, wie derje- zen Ireffen. Ich darf dieser schrifllichen Ahlwort des Bun-

nigen für Frauenfragen, für Jugendfragen, für Ausländerfra- desrales noch beifügen, Frau Bührer, dass ich in meinem

gen, für die Diskussion der in jenen Bereichen anstehenden Departemenl bereils Weisung erteill habe, die Vorarbeiten

Fragen erkannt haben. für die Schaffung dieser Kommissionen zu beginnen,

Auch wenn die Vorstellungen im einzelnen, was die Zusam- obwohl - ich möchle Ihnen das jelzl auch noch sagen -

mensetzung, die Organisation und Arbeitsweise der Kom- mein Departemenl bereils schon mil etwa 120 Kommissio-

mission betrifft, recht weit auseinandergehen, in der Beja- nen gesegnel ist, die ich zu betreuen habe. Sie verslehen

hung der Notwendigkeit und bezüglich der Stossrichtung deshalb unsere Zurückhallung. Trolzdem prüfen wir die

der Kommissionsarbeit herrscht Einigkeit. Diese Kommis- Frage und werden Ihnen zu gegebener Zeit Bescheid geben.

sion hätte die Nachteile der enormen Zersplitterung im

Behindertenwesen aufzufangen und die grundlegenden Frau Bührer: Ich danke dem Departementsvorsleher für die

Probleme der Behinderten zu bearbeiten. Zentrale Thematik posilive Stellungnahme. Ich bin von der Anlwort des Bun-

müsste die Integration der Behinderten in unserer Gesell- desrates befriedigt

schaft sein. Wir sind heute von einer Integration weit

entfernt, ja, es fehlen sogar bei einer grossen Zahl von

Behinderten die materiellen Voraussetzungen dazu.

IV-Rentner, die in Armut leben, sind nicht in der Lage, am

sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Die Lage der 83.938

#ST#

IV-Rentner müsste dringend untersucht und dargestellt wer-

den. Die Anzeichen mehren sich, dass die IV-Rentner durch Interpellation Stucki

die Maschen unseres sozialen Netzes fallen. Die Kommis- Berufliche Vorsorge. Wohneigentumsförderung

sion für Behindertenfragen könnte zum Beispiel Entschei- Prévoyance professionnelle.

dungsgrundlagen bereitstellen zuhanden der AHV/IV-Kom-

mission. Diese - zugegeben wichtigen - materiellen Fragen Encouragement de l'accession

müssten aber in einen grösseren Zusammenhang gestellt à la propriété de logements

werden. Die materielle Sicherheit ist nur eine der Vorausset-

zungen für die Teilnahme der Behinderten am Leben unse-

rer Gesellschaft. Auch behinderte Menschen leben nicht

vom Brot allein.

Die Diskussion rund um diese eidgenössische Kommission Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1983

für Behindertenfragen ist in der Öffentlichkeit nie mehr Gemäss Artikel 37 Absatz 4 BVG kann der Versicherte einen

abgebrochen. Ich werte dies als Zeichen dafür, dass die Teil der Allersleislungen in Form einer Kapitalabfindung

Notwendigkeit bejaht und die Möglichkeiten einer solchen verlangen, soweit er das Kapilal zum Erwerb von Wohnei-

Kommission positiv beurteilt werden. Es ist festzustellen, genlum zum Eigenbedarf oder zur Amortisation von Hypo-

Interpellation Stucki 104 14 mars 1984

thekardarlehen verwendet. In ähnlicher Weise hat er gemäss Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Arnold, Bin-

Artikel 40 Absatz 1 BVG die Möglichkeit, vor dem Erreichen der, Bürgi, Gerber, Hefti, Jagmetti, Kündig, Letsch, Matossi,

des Rücktrittalters den Anspruch auf Altersleistungen zum Steiner (11)

Erwerb von Wohneigentum für den eigenen Bedarf und zum

Aufschub der Amortisation von darauf lastenden Hypothe-

kardarlehen zu verpfänden. Gemäss Artikel 82 Absatz 1 BVG Stucki: Mit meiner Interpellation ersuche ich den Bundesrat,

können auch Beiträge tür weitere, ausschliesslich und unwi- zu verschiedenen Fragen in Zusammenhang mit der Inkraft-

derruflich der beruflichen Vorsorge dienende, anerkannte setzung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge

Vorsorgeformen bei den direkten Steuern zum Abzug Stellung zu nehmen. Obwohl seinerzeit diese Inkraftsetzung

gebracht werden. Als eine Form wurde auch das Wohnbau- - vielleicht mit Ausnahme von einigen steuerrechtlichen

sparen vorgesehen. In allen Fällen ist die Regelung der Bestimmungen - um ein Jahr, d. h. auf den 1. Januar 1985,

Einzelheiten dem Bundesrat übertragen. Der Zeitpunkt des verschoben wurde, sind Kantone und Versicherungskassen

Inkrafttretens wurde vcm Bundesrat für die Artikel 37 und 40 deshalb etwas in Sorge, weil die für eine zeitgerechte und

BVG auf 1. Januar 1985, für Artikel 82 auf den 1. Januar 1987 ordnungsgemässe Realisierung notwendigen Ausführungs-

festgesetzt (Art. 1 der VO vom 29. Juni 1983). vorschriften erst teilweise bekannt sind. Damit wird die Zeit,

Im Rahmen der beruflichen Vorsorge soil somit auch das die uns zur Verfügung steht, natürlich mit jedem Monat

Wohneigentum gefördert werden. Leider sind zurzeit noch noch knapper.

keine entsprechenden Ausführungsvorschriften des Bun- Es sind zweifellos noch recht schwierige Probleme zu lösen.

desrates bekannt. Es ist indessen für die Anpassung der Das zeigt sich offenbar im Zusammenhang mit der soge-

kantonalen Gesetzgebung an das BVG und die Gesetzge- nannten Verordnung 2, bei der es um die für die Vorsorge-

bung auf dem Gebieto der Wohneigentumsförderung der einrichtungen wesentlichen materiellen Bestimmungen

Kantone wichtig und dringend, dass Klarheit besieht über geht, wie zum Beispiel Präzisierungen über den versicherten

die konkrete Ausgestaltung der Wohneigentumsförderung Personenkreis, Definition des koordinierten Lohnes, Füh-

mittels BVG. rung der Alterskonten, finanzielle Sicherheit und Ver-

Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen: mögensanlage und anderes mehr. Dem Vernehmen nach

1. Auf welchem Stand sind die Ausführungsbestimmungen sollen diese Ausführungsbestimmungen noch vor den Som-

zu den Artikeln 37, 40 und 82 BVG? Werden sie so rechtzei- merferien herauskommen, während andere noch längere

tig erlassen, dass sie die angestrebte Wirkung sofort mit Zeit in Bearbeitung sein werden.

Inkrafttreten dieser Gesetzesbestimmungen auslösen Das mit dieser Interpellation anvisierte Problem bezieht sich

können? auf die künftig vom BVG angebotenen Möglichkeiten der

Wohneigentumsförderung, zu dem offenbar erst Ansatz-

2. Ist der Bundesrat bereit, auch das Wohnbausparen als punkte für Ausführungsvorschriften vorhanden sein sollen.

abzugsberechtigende Vorsorgeform anzuerkennen?

Meines Erachtens muss aber gerade hier zügig weitergear-

Texte de l'interpellation du 13 décembre 1983 beitet werden, weil wir die Gelegenheit einer breiten und

Selon l'article 37, 4e alinéa, de la loi fédérale sur la pré- zusätzlichen Wohneigentumsförderung, welche mit dem

voyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité BVG angeboten ist, ohne Zeitverzug nutzen sollten. Die

(LPP), l'assuré peut exiger une prestation partielle de vieil- Gründe dafür liegen in verschiedenen Richtungen.

lesse en capital, à la condition qu'il utilise ce capital pour Zum ersten: Wir haben alle Ursache, das Wohneigentum in

acquérir la propriété d'un logement servant à ses propres unserem Land mit allen Mitteln zusätzlich zu fördern. Im

besoins ou pour amortir une dette hypothécaire. De manière Vergleich etwa zu anderen europäischen Ländern, wie zum

analogue, il existe la possibilité, selon l'article 40,1er alinéa, Beispiel Italien mit 51 Prozent, Spanien mit 64 Prozent

LPP, de mettre en gage, avant d'atteindre l'âge de la retraite, Wohneigentumsanteil oder auch den USA mit 53 Prozent,

le droit aux prestations de vieillesse en vue d'acquérir la liegt die Schweiz weit zurück und steht allein auf weiter Flur

propriété d'un logement pour ses propres besoins, ou de da, mit durchschnittlich 30 Prozent. Noch schlechter als der

retarder l'amortissement d'une dette hypothécaire grevant eidgenössische Durchschnitt zeigen sich die Verhältnisse in

un tel logement. Confo mément à l'article 82,1er alinéa, LPP, den Agglomerationskantonen, in unserem Kanton Zürich

on peut également déduire des impôts directs les cotisa- zum Beispiel mit einem Wohneigentumsanteil von 19,7 Pro-

tions affectées exclusivement et irrévocablement à d'autres zent (Stadt Zürich 8,7 Prozent). Dass die Eigentumsförde-

formes reconnues de p évoyance assimilées à la prévoyance rung staatspolitisch erwünscnt und angesichts dieser Zah-

professionnelle. Les écDnomies visant à la construction d'un len dringend notwendig ist, dürfte kaum bestritten sein. Die

logement constituent l'une de ces formes. Dans tous les cas, Bewahrung einer freiheitlichen Bodenrechtsordnung setzt

la réglementation des détails incombe au Conseil fédéral. eine breite Streuung von selbstgenutztem Grund- und

L'entrée en vigueur des articles 37 et 40 LPP a été fixée au 1er Wohneigentum voraus.

janvier 1985 et de l'article 82 au 1 " janvier 1987 par le Conseil Ein zweiter Grund, dass die Möglichkeiten des BVG nun

fédéral (art. 1" de l'ordonnance du 29 juin 1983). doch möglichst bald genutzt werden sollten, liegt darin: Die

Ainsi, l'accession à Ici propriété de logements doit être Zusammenballung von Geldern in den Pensionskassen

également encouragée dans le cadre de la prévoyance pro- erfährt durch das Obligatorium der Berufsvorsorge, der

fessionnelle. Malheureusement, le Conseil fédéral ne sem- zweiten Säule, eine neue Steuerung und löst einen erneu-

ble pas avoir jusqu'ici édicté des dispositions d'exécution. Il ten Druck auf alle Anlageformen und Anlagemöglichkeiten

est cependant important et urgent, pour les législations aus. Gemäss den neuesten Erhebungen des Bundesamtes

cantonales en matière d'encouragement de l'accession à la für Statistik für das Rechnungsjahr 1981 entrichteten die

propriété de logements et en vue de l'adaptation de ces Versicherten und ihre Arbeitgeber damals jährliche Beiträge

législations à la LPP, eue la situation soit claire quant à la von rund 10,4 Milliarden Franken. Davon entfielen rund 3,8

forme concrète que la LPP doit donner à cet encourage- Milliarden auf Arbeitnehmer und 6,6 Milliarden, also unge-

ment. fähr zwei Drittel, auf Arbeitgeberbeiträge. Von den gesamten

Kapitalanlagen der Vorsorgeeinrichtungen von rund 95 Mil-

C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions

liarden Franken - heute werden es schätzungsweise etwa

suivantes:

110 Milliarden sein - entfiel Einde 1981 ein Anteil von rund

1. A quoi en sont les dispositions d'exécution relatives aux 18,4 Prozent oder rund 17,3 Milliarden auf Liegenschaften

articles 37, 40 et 82 LPP? Seront-elles édictées assez tôt und Grundstücke. Man muss dabei berücksichtigen, dass

pour qu'elles puissent r;ortir l'effet désiré au moment même die Lücke der noch nicht versicherten Personen, welche

de l'entrée en vigueur de ces dispositions? vollständig neu vom Obligato'ium erfasst werden, ungefähr

2. Le Conseil fédérai es.t-il prêt à considérer aussi les écono- 20 bis 25 Prozent der versicherten Personen betrug. Nach

mies visant à la construction d'un logement comme une Inkrafttreten des BVG - also ab I.Januar 1985 - kann

forme de prévoyance tonnant droit à des déductions? aufgrund der verfügbaren Angaben im Bereich des Umfan-

14. März 1984 105 Parlamentarische Initiative

ges des Obligatoriums mit einem Zuwachs der jährlichen zur Vorbereitung bleibt bis zur Inkraftsetzung des BVG am

Beiträge von 10 bis 15 Prozent gerechnet werden. I.Januar 1985.

Bei entsprechender Zunahme des Vermögens der Vorsorge- Ich bitte Sie um Verständnis, Herr Ständerat Stucki, wenn

einrichtung und bei unveränderter Anlagepolitik werden ich hier kein konkretes Datum zu nennen wage. Wir tun aber

voraussichtlich erhebliche Teile der neuen Gelder zusätzlich alles, dass Ihnen genügend Zeit bleibt. Wir haben auch

in Liegenschaften und Grundstücken investiert werden wol- volles Verständnis, dass die Kantone und andere, die sich

len. Mit Inkrafttreten des BVG ist demzufolge eine noch mit der Einführung des BVG befassen, ihre Zeit brauchen,

weitergehendere Konzentration des Wohneigentums bei um auch ihre Dispositionen treffen zu können. Andererseits

den Pensionskassen und damit eine weitere Zunahme des haben Sie auch Verständnis dafür, dass beim Bund nun eine

anonymen Wohneigentums zu erwarten. Unmenge von Vorschriften zu erarbeiten sind, bevor sie

Diese voraussehbare Entwicklung steht aber in völligem erlassen werden können. Auch beim Bund sind wir auf die

Widerspruch zur Forderung nach einer breiteren Streuung beschränkten Kräfte angewiesen, die wir eben haben und

des Wohneigentumes und zur Eigentumsförderung an sich. die Sie uns zugestehen.

Besonders paradox an einer solchen Entwicklung ist die Mit dem Abschluss dieser prioritären Arbeiten sind jedoch

Tatsache, dass sich Pensionskassen und Versicherte beim noch nicht alle Durchführungsfragen gelöst. Zu den noch zu

Wohneigentumserwerb künftig gegenseitig noch empfindli- bearbeitenden Themen gehört unter anderem auch das Pro-

cher, noch stärker konkurrenzieren, was sowohl das Preisni- blem der Wohneigentumsförderung. Sobald wie möglich,

veau für Eigenheime, Eigentumswohnungen wie auch die voraussichtlich etwa Mitte dieses Jahres, werden die verblei-

Mieten noch mehr in die Höhe treibt. Eine solche unerfreuli- benden Arbeiten auf Verordnungsebene aufgenommen. Im

che Entwicklung kann jedoch - wenigstens teilweise - Rahmen dieser Arbeiten wird auch geprüft werden, in wel-

entschärft, abgebremst werden, wenn den versicherten Per- cher Form das Wohnbausparen als abzugsberechtigte Vor-

sonen möglichst bald die in den Artikeln 37, 40 und 82 des sorgeform anerkannt werden soll.

BVG vorgesehenen Möglichkeiten zum Erwerb privaten

Wohneigentums zur Verfügung stehen. Dieser Weg hat den Stucki: Ich danke Herrn Bundesrat Egli für die Bereitschaft,

grossen Vorteil, am richtigen Ort den Hebel anzusetzen, weil nun doch zügig weiterzuarbeiten. Ich hoffe, dass sich die

ja in der Regel die Hauptschwierigkeiten beim Wohneigen- Verwaltung mit dem nötigen Elan an diese Arbeit macht,

tumserwerb finanzieller Natur sind. Wenn das aus Arbeitge- damit wir baldmöglichst über diese Grundlagen verfügen.

ber- und Arbeitnehmerbeiträgen im Rahmen des BVG ange-

häufte Kapital mindestens teilweise zum Erwerb von Wohn-

eigentum der Versicherten nutzbar gemacht werden kann,

wird das Finanzierungsproblem bzw. das Anlageproblem #ST# 80.223

wesentlich entschärft. Statt einer unaufhaltsamen weiteren

Zusammenballung von riesigen Kapitalmengen bei den Pen- Parlamentarische Initiative

sionskassen könnte eine wesentliche finanzielle Diversifika- Strassenverkehrsgesetz. Wohnquartiere

tion in die Wege geleitet werden. Initiative parlementaire

Zusammenfassend: Damit die angestrebte Wirkung mit

Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesbestimmungen Loi sur la circulation routière.

ausgelöst werden kann, müssten die Ausführungsbestim- Quartiers d'habitation

mungen baldmöglichst bekannt sein. Insbesondere sollten

die Arbeiten betreffend das Wohnsparen - eine dieser For- Siehe Jahrgang 1983, Seite 660 - Vor année 1983, page 660

men - zügig vorangetrieben werden. Meines Erachtens Beschluss des Nationalrates vom 5. März 1984

sollte bis Herbst 1984 die rechtliche Voraussetzung für die Décision du Conseil national du 5 mars 1984

Inanspruchnahme der genannten Artikel des BVG geschaf-

fen sein. Ich zweifle nicht daran, dass insbesondere die

interessierten Kreise, primär die Vorsorgeeinrichtungen,

aber auch die Banken, bereit sein werden, entsprechende

zweckmässige und praktikable Vorsorgemodelle, für das Differenzen - Divergences

Wohnbausparen zum Beispiel, auszuarbeiten und anzubie-

ten. Man muss bei der Zeitplanung berücksichtigen, dass Art. 3 Abs. 4

die Kantone ihrerseits die entsprechenden ergänzenden Antrag der Kommission

steuerlichen Randbedingungen noch erarbeiten müssen. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Auch das braucht seine Zeit.

Deshalb die Fragen an den Bundesrat: Art. 3 al. 4

1. Wann ist mit den noch ausstehenden Ausführungsbe- Proposition de la commission

stimmungen in diesem Sektor des BVG verbindlich zu rech- Adhérer à la décision du Conseil national

nen, wie sieht der Zeitplan aus?

2. Ist der Bundesrat bereit, auch das Wohnbausparen als Cavelty, Berichterstatter: Die Kommission des Nationalrates

abzugsberechtigte Vorsorgeform anzuerkennen? und der Nationalrat selbst haben nur noch eine redaktio-

nelle Differenz zurückgelassen. Unsere Kommission hat sich

damit befasst und beantragt Ihnen, dem Nationalrat zuzu-

Bundesrat Egli: Für die Durchführung des Bundesgesetzes stimmen und damit diese redaktionelle Differenz zu berei-

über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- nigen.

vorsorge ist eine ganze Reihe von Vorschriften erforderlich.

Wir erachten es als notwendig, dass vorerst jene Vorschrif- Bundesrat Friedrich: Der Bundesrat schliesst sich den Aus-

ten erlassen werden, die absolute Priorität für das Funktio- führungen des Kommissionspräsidenten an. Die Differenz

nieren des Obligatoriums haben. Es sind dies insbesondere ist ja nur redaktioneller Natur.

die Bestimmungen über den zu versichernden Personen-

kreis, die Behandlung der Eintrittsgeneration, den koordi- Angenommen - Adopté

nierten Lohn, die Finanzierung, die Freizügigkeits- und Ver- An den Nationalrat - Au Conseil national

sicherungsleistungen, den Anschluss des Arbeitgebers, die

Führung der Alterskonten, die Anlage des Vermögens der

Vorsorgeeinrichtungen sowie die Kontrolle. Diese vordring-

lichen Vorschriften werden zurzeit ausgearbeitet. Es soll Schluss der.Sitzung um 10.35 Uhr

gewährleistet sein, dass für die Betroffenen genügend Zeit La séance est levée à 10 h 35

14-S

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Stucki Berufliche Vorsorge. Wohneigentumsförderung

Interpellation Stucki Prévoyance professionnelle. Encouragement de l'accession à la

propriété de logements

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.938

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.03.1984

Date

Data

Seite 103-105

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Ref. No 20 012 422

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