Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-928 KI-generiert

National Council Rejects Unilingual Commission Reporting Proposal

Geschäftsnummer VPB 83-928
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The National Council rejected a postulate proposing that commission reports to the council be presented in only one language by a single rapporteur. The council's office argued that while streamlining was desirable, the current practice of bilingual reporting, though time-consuming, was important for ensuring understanding by all members, particularly minorities, and for the official record. The office suggested that rapporteurs could better coordinate their presentations to avoid repetition, and that written reports could be used for uncontroversial matters, thereby achieving efficiency without amending the rules.

Legislator-Regeste

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Art. 20 Abs. 4 GRN, Art. 20 Absatz, Art. 52 wahren; National Council Rejects Unilingual Commission Reporting Proposal: The council's office argued that while streamlining was desirable, the current practice of bilingual reporting, though time-consuming, was important for ensuring understanding by all members, particularly minorities, and for the official record. The office suggested that rapporteurs could better coordinate their presentations to avoid repetition, and that written reports could be used for uncontroversial matters, thereby achieving efficiency without amending the rules.

Schlagwörter

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Sprachminderheiten Amtssprache Genehmigung des Berichts Gegenvorschlag Europäischer Kommissar Stellungnahme AdR
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 20 Abs. 4 GRN

This provision concerns the reporting by commissions to the council, specifically regarding the use of one or two reporters and languages. The debate and the final decision of the council to reject the postulate implicitly reference the existing framework governed by this article.

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Volltext

Postulat Dirren 406 N 23 mars 1984

den gibt, die sich darüber beklagen, dass sie keine Bundes- Auch die Studienkommission «Zukunft des Parlamentes»

betriebe haben. hat sich mit der Frage befasst. Sie ist zum folgenden

Ich bitte Sie also, das Postulat Dirren abzulehnen. Schluss gekommen: «Im Nationalrat Hesse sich merklich

Zeit einsparen, wenn auf die zweisprachige Berichterstat-

Le président: Le Conseil fède'al refuse le postulat. M. Dirren tung verzichtet würde. Den einzelnen Referenten, seien sie

le maintient. nun deutscher oder französischer Zunge, käme so erhöhte

Aufmerksamkeit zu. Mit Rücksicht auf die französisch- und

Abstimmung - Vote italienischsprechende Minderheit jedoch nimmt die Stu-

Für Annahme des Postulates Minderheit dienkommission von diesem Vorschlag Abstand. Hingegen

Dagegen Offensichtliche Mehrheit befürwortet sie, dass die Referenten (gemäss Art. 20 Abs. 4

GRN) ihre Stellungnahmen besser aufteilen und sich gegen-

seitig nicht wiederholen» (Schlussbericht vom 29. Juni 1978,

Seite 59).

Das Büro ist der Ansicht, dass auch zum heutigen Zeitpunkt

die zweisprachige Berichterstattung nicht abgeschafft wer-

#ST# 83.928 den darf. Ein grosser Teil der Kommissionspräsidenten ist

Postulat Dirren deutscher Sprache. Auch wenn die Simultanübersetzung

besteht, ist es für die französisch- und italienischsprachigen

Geschäftsreglement des Nationalrates.

Ratsmitglieder von Bedeutung, dass auch in französischer

Änderung Sprache über die Kommissionsberatungen referiert wird.

Règlement du Conseil national. Modification Die Ratsdebatten sind im «Amtlichen Bulletin» wiedergege-

ben; sie sind eine der wichtigsten Quellen für die Rechtsaus-

legung. Die Abschaffung des Berichtes in der zweiten Spra-

che wäre auch aus dieser Sicht bedauerlich.

Hingegen teilt das Büro die Bestrebungen des Postulanten,

Wortlaut des Postulates vom 8. Dezember 1983 die Ratsdebatten rationeller zu gestalten. Angesichts der

Das Büro des Nationalrates wird eingeladen zu prüfen, ob grossen Geschäftslast muss die beschränkte Verhandlungs-

nicht das Geschäftsreglemen t des Nationalrates in dem Sinn zeit optimal ausgenützt werden. Die beiden Berichterstatter

zu ändern sei, dass die Berichterstattung der Kommissionen sollten sich deshalb bei jedem Geschäft über den Inhalt der

an den Rat nur mehr in einer Sprache und durch einen Berichterstattung absprechen und ihre Referate abschnitt-

Berichterstatter erfolgen. weise oder nach Gesichtspunkten aufteilen. Blosse Wieder-

holungen sind unnötig, da die Simultanübersetzung zur

Texte du postulat du 8 décembre 1983 Verfügung steht. Ausserdem sollten die Kommissionen bei

Le Bureau du Conseil est prié d'examiner s'il n'y a pas lieu allen einfachen oder unbestrittenen Geschäften dem Rat

de modifier le règlement du Conseil national pour que les schriftlich berichten oder darauf verzichten, zwei Berichter-

rapports des commissions ne soient présentés au Conseil statter zu bezeichnen. Es geht hier also nicht um eine

que dans une seule langue et par un seul rapporteur. Änderung von Artikel 20 Absatz 4 des Geschäftsreglemen-

tes, sondern um seine bessere Anwendung.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Berichterstattung einer Kommission an den Rat erfolgt Schriftliche Erklärung des Büros

gemäss Artikel 20 Absatz 4 des Geschäftsreglementes des Déclaration écrite du Bureau

Nationalrates gewöhnlich durch zwei Berichterstatter in • Das Büro beantragt dem Rat, das Postulat abzulehnen.

zwei Landessprachen.

Die Darlegungen der zwei Berichterstatter unterscheiden Dirren: Es tut mir leid, Sie noch einmal zu beanspruchen.

sich aber nicht wesentlich voneinander,.da beide die Mehr- Wir hätten gestern, in der Nachmittagssitzung, genügend

heit der Kommission vertreten. Daher genügt ein Berichter- Zeit gehabt, um diese Probleme zu erledigen.

statter, zumal jedes Ratsmilglied die Möglichkeit hat, an Verschiedenste Revisionen des Geschäftsverkehrsgesetzes

seinem Platz eine Simultanüoersetzung abzuhören. und des Ratsreglementes zielen in Richtung Reformen, effi-

Berichterstattung in nur einur Sprache bringt eine grosse ziente Abwicklung der Debatten und Parlamentsgeschäfte.

Zeiteinsparung und Rationalisierung, gestaltet den Ge- Noch während dieser Woche haben wir eine Stunde über

schäftsablauf effizienter uno entlastet die Parlamentarier. die bessere Ausnützung der Sitzungszeiten gesprochen und

Ebenfalls können unnötige Ausgaben eingespart werden. uns über den langatmigen Parlamentsbetrieb und die Über-

Ich bitte das Büro um eine schriftliche Antwort. lastung beklagt. Es ist aber Tatsache, dass wir kaum bereit

sind, gewisse Opfer zu bringen. Die Antwort des Büros

Schriftliche Antwort des Büros begrüsst zwar solche Massnahmen, ist aber nicht bereit,

Réponse écrite du Bureau konkrete Anträge zur Prüfung zu übernehmen. Mit der Ant-

Die zweisprachige Berichterstattung im Nationalrat gab fast wort versucht es, die Minderheiten zu sensibilisieren und

bei allen Reglementsrevisionsn zu Diskussionen Anlass. Bis ihnen glaubhaft zu machen, dass sie zu kurz kämen. Dies ist

zum Jahre 1974 enthielt das Reglement die Bestimmung, jedoch bei weitem nicht der Fall, denn es sollte der Kommis-

wonach die mündliche Berichterstattung nur in wichtigen sion zustehen, nur einen einsprachigen Berichterstatter zu

Fällen in zwei Sprachen erfolgen soll (vgl. Geschäftsregle- bestimmen und eine entsprechende Ausgewogenheit zu

mentsrevision von 1946, Alt. 54, 1962 und 1966, Art. 52 wahren. Dieser offizielle Sprecher muss zudem nicht immer

Abs. 1). Dieser Bestimmung wurde aber nie strikte nachge- der Kommissionspräsident sein. In unserem Kanton haben

lebt. Obwohl allgemein anerkannt wurde, dass die zweispra- wir ebenfalls Zweisprachigkeit. Es besteht eine Simultan-

chige Berichterstattung viel üeit in Anspruch nimmt, ist ihre übersetzung, und die Kommission bestimmt einen Bericht-

Abschaffung nie gefordert worden. erstatter, während der Kommissionspräsident nur in Aus-

Im Jahre 1974 wurde der hîute noch geltende Artikel 20 nahmefällen mitreferiert.

Absatz 4 beschlossen, und zwar mit der folgenden Begrün- Es wird dann weiter dargelegt, es sei von grosser Bedeu-

dung: «Die Berichterstattung in zwei Sprachen wird häufig tung, dass die Kommissionsberatungen in beiden Sprachen

als unnötiger Zeitverlust kritisiert. In besonders wichtigen wiedergegeben werden. Dies bedeutet, dass Gleiches zwei-

und sprachlich heiklen Fragen kann es aber nötig sein, dass mal gesagt werden muss. Die Eintretensvoten, wie auch die

beide Referenten dieselben Argumente vortragen. Im übri- meisten Einzelvoten, werden ja im voraus schriftlich vorbe-

gen sollten sie, um blosse Wiederholungen in der anderen reitet. Es genügt also, dass wir die bestehenden Einrichtun-

Sprache zu vermeiden, den Sitoff unter sich aufteilen.» (Ver- gen, die sehr guten Simultanübersetzungsdienste, in

gleiche «Amtliches Bulletin» NR 1973, Seite 1205.) Anspruch nehmen und voll ausnützen, indem wir ihnen

23. März 1984 N 407 Motion Rebeaud

diese von uns vorbereiteten Manuskripte rechtzeitig abge- wieder Schwierigkeiten bereiten würde, nämlich überall

ben. Wenn wir trotz dieser Massnahmen den Übersetzungs- dort, wo es wichtig ist, dass in beiden Sprachen alles genau

diensten zu wenig Genauigkeit zutrauen, würde dies eine verstanden wird.

vermehrte Präsenz während der einsprachigen Bericht-

erstattung erfordern; dies würde unserem Parlament zeit- Dirren: Aufgrund der Darlegungen des Sprechers des Büros

weilig auch gut anstehen. bin ich der Meinung, dass wir- wenn tatsächlich im Sinne

Betreffend Rechtauslegung und Gesetzesmaterialien bin ich der Darlegungen von Herrn Reichling Eigendisziplin geübt

der Meinung, dass diese Standpunkte auch in den Frak- wird - einen ersten Schritt tun können. Mir fehlt jedoch

tions- und Einzelvoten festgehalten werden können. Es vorläufig noch der Glaube. Ich bin jedoch bereit, mich

sprechen ja meist nur Leute, die bereits in der Kommission aufgrund der Darlegungen des Büros dieser Ansicht zu

mitgewirkt haben. Die Regelung, wie sie vor 1974 galt, fügen und ziehe das Postulat vorläufig zurück.

gemäss welcher die mündliche zweisprachige Berichterstat-

tung nur in wichtigsten Fällen vorgesehen war, scheint mir Le président: M. Dirren retire son postulat.

die bessere zu sein als der Zustand, den wir heute haben.

Die Studienkommission «Zukunft des Parlamentes» hat

ebenfalls folgendes festgehalten: «Im Nationalrat Messe sich

merklich Zeit sparen, wenn auf die zweisprachige Berichter-

stattung verzichtet würde. Den einzelnen Referenten, seien

sie nun deutscher oder französischer Zunge, käme so #ST# 83.934

erhöhte Aufmerksamkeit zu.»

Die Aufteilung der einzelnen Abschnitte unter den Referen- Motion Rebeaud

ten hat bis heute nicht stattgefunden. Das «Amtliche Bulle- Ost-West-Konflikt. Vermittlung

tin» beweist uns diese Wiederholungen, und die wechselnde «Groupe d'arbitrage» Est-Ouest

sprachliche Präsenz im Bundeshauscafe lässt sehr oft dar-

auf schliessen, welcher Referent sich soeben abmüht, die

Berichte darzulegen.

Zudem ist Ihnen bekannt, dass der Ständerat diese wieder-

holte Berichterstattung nicht kennt, und wir wollen doch Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1983

nicht behaupten, der Ständerat sei in seinen Kommissionen

weniger tätig, die Leute seien weniger informiert, die Min- Der Bundesrat wird gebeten, mit den Regierungen der neu-

derheiten wären diskriminiert oder die Unterlagen und die tralen und blockfreien Staaten Europas Kontakt aufzuneh-

Rechtsauslegung seien ungenügend. Ich bin deshalb der men und ihnen die gemeinsame Schaffung eines «Vermitt-

Meinung, dass diese Massnahme versuchsweise eingeführt lungsgremiums» vorzuschlagen. Dieses Gremium sollte in

werden sollte. Wenn es uns mit den Rationalisierungsmass- der Lage sein, die Verhandlungen zwischen der UdSSR und

nahmen ernst ist, wenn wir unser Milizsystem nicht allzu den Vereinigten Staaten über die nukleare Abrüstung wie-

stark strapazieren wollen, dann müssen solche Massnah- der in Gang zu bringen.

men versuchsweise eingeführt werden. Dieses Vermittlungsgremium, das Gewähr für grösste Sach-

Ich beantrage Ihnen, das Postulat zu überweisen. kenntnis, Unparteilichkeit und Objektivität bieten sollte,

hätte die Aufgabe, ein Programm für eine stufenweise und

Reichling, Berichterstatter: Die Prüfung des Inhaltes des ausgewogene Abrüstung in Ost und West zu erarbeiten.

Postulates ist durch das Büro vorgenommen worden. Diese Dieses Programm würde dann den Vereinigten Staaten und

Frage ist praktisch alle zehn Jahre ein bis zwei Mal einge- der UdSSR vorgelegt, die ihm zustimmen könnten, ohne

hend geprüft worden. Trotzdem beantragen wir Ihnen, die- befürchten zu müssen, getäuscht zu werden oder das

ses Postulat abzulehnen, obwohl die Argumente, die Herr Gesicht zu verlieren. Das Vermittlungsgremium sollte vor-

Dirren angeführt hat, durchaus vernünftig sind. Wir sind erst einmal die Schweiz, Finnland, Jugoslawien, Schweden

aber der Meinung, dass das nicht in einer Änderung des und Österreich umfassen.

Geschäftsreglementes zum Ausdruck kommen sollte. Texte de la motion du 13 décembre 1983

Erstens sind wir der Auffassung - und ich richte mich nun

Le Conseil fédéral est prié de prendre contact avec les

an alle gegenwärtigen und zukünftigen Kommissionspräsi-

denten und Kommissionsreferenten -, dass mindestens in gouvernements des pays neutres ou non alignés d'Europe,

pour leur proposer la mise sur pied commune d'un «groupe

der Eintretensdebatte die Kommissionsreferenten sich über

die Sachgebiete absprechen und nicht beide dasselbe in d'arbitrage» capable de débloquer les négociations entre

beiden Sprachen wiederholen sollten. Wir sind aber ebenso l'URSS et les Etats-Unis sur la réduction dés armements

der Auffassung, dass es nachher in der Diskussion absolut nucléaires.

notwendig ist, dass alle sprachlichen Nuancen deutsch/ Ce groupe d'arbitrage, réunissant les plus hautes compé-

französisch von Kommissionsmitgliedern klar verstanden tences techniques et offrant les meilleures garanties d'im-

und aus der Sicht der Kommission beantwortet werden partialité et d'objectivité, devrait préparer un programme de

können. Für die Detaildiskussion, die Antworten auf Ihre désarmement progressif et équilibré entre l'Est et l'Ouest.

Anfragen und die Stellungnahme zu Diskussionsvoten sind Ce programme serait ensuite proposé aux Etats-Unis et à

Referenten in beiden Landessprachen wichtiger als nur l'URSS, qui pourraient y souscrire sans crainte d'être dupes

beim Eintretensvotum, damit eben die Sprache richtig ni de perdre la face.

erfasst werden kann. Wenn wir dazu übergehen müssten, Le groupe d'arbitrage devrait, en première hypothèse, être

nur Referenten bezeichnen zu können, die alle Landesspra- constitué par la Suisse, la Finlande, la Yougoslavie, la Suède

chen perfekt beherrschen, wären wir sehr stark eingeengt, et l'Autriche.

und die Rechte eines erheblichen Teils der Parlamentarier Mitunterzeichner-Cosignataires: Brélaz, Carobbio, Darbel-

würden eingeschränkt. Das wollen wir nicht. Das Büro ist lay, Friedli, Grendelmeier, Longet, Maeder-Appenzell, Morf,

auch der Auffassung, dass für alle unbestrittenen Geschäfte Müller-Zürich, Robert, Ruffy, Weder-Bâle (12)

schriftliche Berichte vorgelegt werden und nicht referiert

werden solle. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Wir möchten Sie aus der Sicht des Büros bitten, diese L'idée d'un arbitrage des pays neutres ou non alignés d'Eu-

Anregungen zur Kenntnis zu nehmen. Mit Ihrer rationellen rope a été développée au sein du mouvement pacifiste

Kommissionsarbeit und rationellen schriftlichen oder münd- américain, sous le nom de «Neutral Nations Peace Initia-

lichen Berichterstattung sind Sie in der Lage, das Postulat tive». Elle est exposée notamment par Aaron et Nina

Dirren zu erfüllen, ohne dass wir eine Änderung des Regle- Tovisch, dans le numéro d'octobre du Bulletin oftheAtomic

ments vornehmen müssen, was uns in gewissen Fällen nur Scientists.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Dirren Geschäftsreglement des Nationalrates. Änderung

Postulat Dirren Règlement du Conseil national. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.928

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.03.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 406-407

Page

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Ref. No 20 012 317

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