Zehnder Motion on Stricter Penalties for Illegal Hiring and Trafficking; Knüsel Motion on Constitutional Amendment for Casinos
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document contains discussions on two motions from the Swiss National Council. The first motion, by Mr. Zehnder, proposes to strengthen criminal penalties against employers who hire foreign workers without permits and against human traffickers. The Federal Council expressed its willingness to accept this motion, recognizing that current penalties are insufficient, particularly after a Federal Court ruling limited their scope. The motion aims to address the issue of undeclared work by foreigners, which undermines immigration policy and labor market stability, though some concerns were raised about the potential impact on specific industries facing labor shortages. The second motion, by Mr. Knüsel, seeks to revise Article 35 of the Federal Constitution to allow for the establishment of casinos in Switzerland. Proponents argue that well-managed casinos can attract tourism and generate revenue for public welfare, popular sports, and tourism promotion, citing positive experiences from other countries. However, current regulations permit only limited games like "boules" with low stakes, and declining revenue from these games is impacting funding for disaster relief and other public services.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 23 Absatz, Art. 23 wegs, Art. 23 Absätze 1 und 3 des ANAG, Art. 23 Absatz 1 ANAG, Art. 23 Absatz 3 ANAG; Zehnder Motion on Stricter Penalties for Illegal Hiring and Trafficking; Knüsel Motion on Constitutional Amendment for Casinos: The first motion, by Mr. Zehnder, proposes to strengthen criminal penalties against employers who hire foreign workers without permits and against human traffickers. The Federal Council expressed its willingness to accept this motion, recognizing that current penalties are insufficient, particularly after a Federal Court ruling limited their scope. The motion aims to address the issue of undeclared work by foreigners, which undermines immigration policy and labor market stability, though some concerns were raised about the potential impact on specific industries facing labor shortages. The second motion, by Mr. Knüsel, seeks to revise Article 35 of the Federal Constitution to allow for the establishment of casinos in Switzerland. Proponents argue that well-managed casinos can attract tourism and generate revenue for public welfare, popular sports, and tourism promotion, citing positive experiences from other countries. However, current regulations permit only limited games like "boules" with low stakes, and declining revenue from these games is impacting funding for disaster relief and other public services.
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KI-generiertCited as the legal basis for the proposed tightening of criminal penalties against employers hiring undocumented foreign workers and against facilitators ( Schlepper ).
Cited as the legal basis for the proposed tightening of criminal penalties against employers hiring undocumented foreign workers and against facilitators ( Schlepper ).
Cited to define the offense when an employer facilitates an alien's illegal stay beyond mere employment.
Cited as the basis for classifying the mere employment of a foreigner without a permit as a contravention ( Übertretung ) punishable by a fine.
Cited as the legal basis for implementing a permit ban ( Bewilligungssperre ) against offending companies.
Volltext
19. September 1984 453 Motion des Nationalrates
A ces suggestions dont a débattu la commission de votre #ST# 83.922
conseil, M. Huber, directeur de l'Office fédéral des construc-
tions a répondu qu'il n'y a pas d'alternative et qu'aucune Motion des Nationalrates (Zehnder).
possibilité de loger 80 nouveaux fonctionnaires n'existe ni Schwarzarbeit
sur la place de Berne ni dans les environs. Les membres de Motion du Conseil national (Zehnder).
la commission se sont rangés à cet avis. De par l'afflux des Travail au noir
réfugiés, il y a urgence et les travaux doivent être exécutés,
en priorité, le plus rapidement possible. Ainsi en a décidé la
Beschluss des Nationalrates vom 23. März 1984
commission à l'unanimité des huit membres présents.
Décision du Conseil national du 23 mars 1984
Belser: Gegen den Ausbau der Gebäude an der Einstein-
strasse habe ich nichts einzuwenden. Gestatten Sie mir aber
einige Bemerkungen zur gesamthaften Unterbringung der
Flüchtlingsabteilungen und der Rekursinstanzen. Sie wer-
den, wenn die Pläne verwirklicht sind und der Personalbe- Wortlaut der Motion
stand aufgestockt ist, an insgesamt sechs Orten unterge- Der Bundesrat wird aufgefordert, die Strafbestimmungen
bracht sein. Bei der Behandlung einiger Teilaspekte dieses gegen Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitskräfte ohne
Unterkunftsproblems stellten wir in der Finanzdelegation Bewilligung beschäftigen, sowie gegen Schlepper durch
fest, dass diese Lage nicht befriedigen kann. Ebenso klar eine Revision von Artikel 23, Absätze 1 und 3 des ANAG
war aber immer der Widerstand zu spüren, ausserhalb von (Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Aus-
Bern eine betrieblich bessere Lösung zu finden. Dass sich länder) zu verschärfen. Dabei ist vom Grundsatz auszuge-
dagegen die direkt Betroffenen wehren, das verstehe ich hen, dass nicht nur der Schlepper, sondern auch der Arbeit-
eigentlich noch. Dennoch möchte ich den Bundesrat bitten, geber durch sein rechtswidriges Handeln den illegalen Auf-
etwas ernsthafter nach dezentralisierten Lösungen, nach enthalt des Ausländers in der Schweiz erleichtert, auch
denen mindestens einzelne Gruppen zusammengefasst wer- dann, wenn er diesen, nicht selbst beherbergt. Ferner ist das
den können, zu suchen. Es nützt nichts, wenn man eine Maximum der angedrohten Bussen wesentlich zu erhöhen
Liste von Bundesämtern aufstellt, die von Bern in andere und gleichzeitig eine Bewilligungssperre gegen fehlbare
Landesgegenden verlagert werden sollen, gleichzeitig aber Firmen zu verhängen.
bei aktuellen Ausbauproblemen der Verwaltung mit allen
Texte de la motion
erdenklichen Argumenten dann wieder für den Standort
Bern kämpft. Es gibt Möglichkeiten im Räume Biel oder Le Conseil fédéral est chargé de rendre plus sévères, par un
. Grenchen, aber ich habe das Gefühl, die Bundesverwaltung projet de révision de l'article 23, 1er et 3e alinéas de la loi
will nicht. Deshalb findet man auch keine Lösung. fédérale sur le séjour et l'établissement des étrangers, les
dispositions pénales contre les employeurs qui engagent de
la main-d'œuvre étrangère sans autorisation, ainsi que con-
Bundesrat Friedrich: Ich stelle fest, dass der Ausbau des tre les passeurs. En effet, il faut partir du principe que ce
Gebäudes Einsteinstrasse an sich nicht umstritten ist. n'est pas seulement le passeur, mais aussi l'employeur qui,
Zu den Bemerkungen von Herrn Belser möchte ich sagen: par son action illicite, facilite le séjour de l'étranger en
Es ist auch für uns unerfreulich, dass die Abteilung Flücht- Suisse, même s'il ne l'héberge pas lui-même. Il faudra égale-
linge und der Beschwerdedienst je an drei verschiedenen ment augmenter sensiblement l'amende maximale prévue et
Orten untergebracht werden sollen. Das Amt für Bundes- en même temps retirer aux entreprises contrevenantes l'au-
bauten hat uns vorläufig leider keine besseren Lösungen torisation d'employer des étrangers.
präsentieren können. Wir dringen von uns aus, in unserem
eigenen Interesse, auf bessere Lösungen. Miville, Berichterstatter: Am 23. März dieses Jahres hat der
Zur Verlegung in die Umgebung von Bern: Man kann mei- Nationalrat oppositionslos beschlossen, eine Motion unse-
nes Erachtens ein ganzes Amt aus der Stadt Bern hinaus res Kollegen Herbert Zehnder betreffend schärfere straf-
verlegen, aber man kann nicht eine Abteilung aus einem rechtliche Erfassung der Schwarzarbeit gutzuheissen, d. h.
Amt herausreissen und diese Abteilung allein von Bern an den Bundesrat weiterzuleiten.
wegnehmen. Der Stab der Abteilung Flüchtlinge und die Die Motion verlangt eine Verschärfung der Strafbestimmun-
Sektion Inland sind nun einmal mit der zentralen Infrastruk- gen gegen Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer
tur des Amtes aufs engste verbunden, müssen doch vor ohne Bewilligung beschäftigen, sowie gegen die sogenann-
allem der rasche Zugriff auf die verschiedenen Dossierkate- ten Schlepper, und zwar auf dem Wege einer Revision von
gorien in der Personal reg istratu r und die Verfügbarkeit der Artikel 23 Absätze 1 und 3 des Bundesgesetzes über Aufent-
zentralen Textverarbeitung und Telexzentrale jederzeit halt und Niederlassung von Ausländern (ANAG). Gefordert
gewährleistet sein. Wenn wir eine Abteilung von diesen wird eine wesentliche Erhöhung des Maximums der ange-
zentralen Diensten wegreissen und meinetwegen nach Biel drohten Bussen, ferner eine Bewilligungssperre gegen fehl-
oder Grenchen verlegen, dann müssen wir diese Infrastruk- bare Firmen.
tur dort ein zweites Mal aufbauen. Das ist mit ausserordent- Ihre Kommission, die im Beisein von Herrn Direktor König
lich hohen Kosten verbunden, was uns nicht zweckmässig vom Bundesamt für Ausländerfragen sowie des Herrn
zu sein scheint. Dr. Peter von der Bundesanwaltschaft getagt hat, empfiehlt
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Ihnen mit 6 zu 1 Stimmen (bei einer Enthaltung) Zustim-
mung zum Beschluss des Nationalrates.
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Wenn hier von Schwarzarbeit die Rede ist, so muss man
gleich zu Beginn eine wichtige Einschränkung betonen, die
Detailberatung - Discussion par articles denn auch zu kritischen Bemerkungen und einer Gegen-
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 stimme in der Kommissionsberatung führte: es gibt natür-
lich das Gesamtproblem der sowohl von Schweizern als
Titre et préambule, art. 1 et 2
auch von Ausländern geleisteten Schwarzarbeit, und es gibt
Angenommen - Adopté als Teil dieser Problematik besonders die von Ausländern
geleistete Schwarzarbeit mit ihren humanen, sozialen und
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble strafrechtlichen Aspekten. Und hier steht nur die Ausländer-
Für Annahme des Beschlussentwurfes 36 Stimmen Schwarzarbeit zur Diskussion, und dies nur unter strafrecht-
(Einstimmigkeit) lichen Gesichtspunkten.
Wenn sich Schweizer als Schwarzarbeiter betätigen, so
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral schädigen sie unter Umständen ihren Arbeitgeber, und es
Motion du Conseil national 454 19 septembre 1984
werden im Hinblick auf ihr Entgelt Steuern und Sozialversi- - wie ich einleitend bemerkt habe- nicht nur vor strafrechtli-
cherungsbeiträge hinterzogen. Wenn aber Ausländer ohne che, sondern auch vor soziale und menschliche Probleme.
Bewilligung arbeiten, so treffen nicht nur diese Tatbestands- Auch da ist vor kurzem ein Bundesgerichtsurteil ergangen.
merkmale zu, sondern es wird gleichzeitig auch noch die Es schaffte Unsicherheit bezüglich der Frage, wieweit aus-
bundesrätliche Stabilisierungspolitik bezüglich der auslän- ländische Schwarzarbeiter vor ihrer Ausschaffung noch ihre
dischen Wohnbevölkerung unterlaufen. Mit diesem zweiten Rechte aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen können.
Sachverhalt haben wir uns hier zu befassen. Es ist mir aufgefallen, dass die Gewerkschaft Verkauf, Han-
Die zum Teil von Schleppern in unser Land vermittelten del, Transport, Lebensmittel (VHTL) an ihrem kürzlichen
Ausländer, die dann - vor allem im Gastgewerbe und in der Kongress in Einsiedeln folgende Entschliessung gefasst hat:
Hôtellerie, zum Teil auch in der Landwirtschaft und im Es soll nach Lösungen gesucht werden, «damit die arbeits-
Baugewerbe - ohne Bewilligung beschäftigt werden, schaf- marktlichen Bestimmungen der Ausländergesetzgebung
fen eine ganze Reihe von Problemen. Sie verkörpern auch für Schwarzarbeiter und rückwirkend geltend gemacht
menschlich, sozial und von ihrer rechtlichen Stellung her werden können. Gegebenenfalls sind Massnahmen im
eine Unterschicht, die wir in der Struktur des Arbeitsmarktes gesetzlichen Bereich anzustreben».
nicht akzeptieren. Sie sind vielfach nicht versichert hinsicht- Soweit dieses gewerkschaftliche Anliegen, das uns, wie ich
lich der Risiken Alter, Invalidität, Unfall, Krankheit und annehme, noch beschäftigen wird. Nun aber zurück zur
Arbeitslosigkeit, denn die Anmeldung bei der Versicherung Motion des Nationalrates.
könnte ja zur Aufdeckung der illegalen Beschäftigung füh- Die Kommission empfiehlt Ihnen mit eindeutiger Mehrheit
ren. Sie unterbieten in zahlreichen Fällen die von den ihre Gutheissung.
Sozialpartnern vereinbarten Lohn- und Arbeitsbedingun-
gen, sie stellen eine Konkurrenz zu unseren Schweizer Stel- M. Reymond: Je n'ai pas pu partager l'allégresse de notre
lenlosen dar- soweit diese dazu bereit sind, die von diesen commission, ni voter et soutenir la motion du Conseil natio-
Ausländern geleistete Arbeit zu verrichten, muss ich hier nal au sujet du travail au noir, laquelle vise essentiellement
einschränkend bemerken -, und sie belasten die Öffentlich- les employeurs des étrangers. Son texte veut condamner
keit, wenn sie entdeckt werden, mit Auslagen für Unterstüt- ces derniers plus lourdement que la loi actuelle ne le
zung und Ausreise. permet.
Nun ist es nicht etwa so, dass der Bund bisher gegen diese Le travail au noir des étrangers est incontestablement un
unerfreulichen Erscheinungen nichts unternommen hätte. moyen de détourner la politique de la Confédération en
Es sind Visavorschriften verschärft worden, man hat Wei- matière de stabilisation du nombre des étrangers dans notre
sungen an die Grenzkontrollen erteilt, und man hat zusam- pays. A ce titre, des dispositions pénales doivent être prises.
men mit den Kantonen Inlandkontrollen in Firmen, in Mas- Je constate qu'elles existent, mais les partisans de la motion
senunterkünften und in Restaurants angeordnet. Aber die les considèrent comme insuffisantes. Je tiens toutefois à les
Grenzkontrollen leiden - wie Sie alle wissen - unter dem rappeler. En effet, la loi fédérale sur le séjour et l'établisse-
Personalstopp und finden lückenlos eigentlich nur noch auf ment des étrangers prévoit, à l'article 23,1er alinéa, chiffre 5:
den internationalen Bahnhöfen und Flughäfen statt. Auch «Celui qui, en Suisse ou à l'étranger, facilite ou aide à
die stichprobenweisen Inlandkontrollen können nur soweit préparer une entrée ou une sortie illégale ou un séjour
durchgeführt werden, als eben die kantonalen Stellen über illégal sera puni de l'emprisonnement jusqu'à six mois. A
das nötige Personal verfügen. cette peine pourra être ajoutée une amende de 10 000 francs
Daneben ist man strafrechtlich gegen Arbeitgeber und au plus. Dans les cas de peu de gravité, la peine peut
Schlepper vorgegangen. Aber da hat nun ein Bundesge- consister en une amende seulement.» A l'alinéa 3 du même
richtsurteil vom 16. Dezember 1983 die bisher für möglich article, nous trouvons: «Les autres infractions aux prescrip-
erachteten Sanktionen eingeschränkt. Dieses Bundesge- tions sur la police des étrangers, aux décisions des autorités
richtsurteil bildet auch den unmittelbaren Anlass für diese compétentes seront punies de l'amende jusqu'à 2000
Motion. Demnach bildet nämlich die blosse Beschäftigung francs. Dans les cas de très peu de gravité, il pourra être fait
eines Ausländers ohne Bewilligung lediglich eine Übertre- abstraction de toute peine.»
tung gemäss Artikel 23 Absatz 3 ANAG (Busse bis 2000 Dans les circonstances actuelles, je considère que l'aug-
Franken). Ein Vergehen gemäss Artikel 23 Absatz 1 ANAG mentation de ces peines frappant les employeurs ne serait
(Gefängnis bis zu 6 Monaten, Busse bis 10000 Franken) en tout cas pas opportunes dans certaines régions et dans
liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber einem Ausländer über certains secteurs économiques de notre activité nationale,
die Beschäftigung hinaus das rechtswidrige Verweilen in et cela pour plusieurs raisons qui relèvent, d'une part, du
unserem Land erleichtert, indem er ihn zum Beispiel beher- problème du travail au noir en général, et, d'autre part, du
bergt. Hier soll nun eine Ausweitung des Vergehens-Tatbe- problème que posent, en général aussi, les étrangers dans
standes erfolgen, und zwar in der Weise, wie man sich das notre pays.
im Hinblick auf die Artikel 83 und 84 des vom Volke am En ce qui concerne le travail au noir, il faut constater qu'en
6. Juni 1982 verworfenen Ausländergesetzes vorgenommen Suisse il est d'abord le fait des Suisses, favorisé qu'il est par
hatte. la réduction de l'horaire de travail et l'extension des
Die weiteren Begehren der Motion sind gegenstandslos, vacances ainsi que par les dispositions de la loi sur l'assu-
denn die Bestrafung von Schleppern kann aufgrund der rance-chômage, par la fiscalité très progressive; vous con-
Strafbestimmungen des ANAG durchaus in dem vom Motio- naissez tous ces raisons qui font que des seconds emplois
när geforderten Sinne erfolgen. Die Bewilligungssperre au noir se sont multipliés en Suisse et sont le fait des
gegenüber fehlbaren Arbeitgebern kann aufgrund von Arti- Helvètes eux-mêmes. On ne peut dès lors s'empêcher de
kel 24 Absatz 2 der Verordnung betreffend Begrenzung der relever le relent de xénophobie d'une motion qui veut con-
Zahl der erwerbstätigen Ausländer vom 26. Oktober 1983 damner, plus encore qu'aujourd'hui, l'employeur des seuls
vorgenommen werden. étrangers travaillant au noir, alors qu'on ne pénalise pas du
Der Bundesrat ist gewillt, die Motion entgegenzunehmen. tout l'employeur d'un Suisse au noir. Il faudrait que, sur ce
Eine gewisse Opposition ergab sich in der Kommission aus plan-là, les Helvètes se regardent quelque peu dans les yeux.
dem Umstand, dass hier eben nur ein Teil der gesamten Quant à la politique observée à l'égard des étrangers, la
Schwarzarbeiter-Problematik angegangen wird, mit Rück- stabilisation que nous voulons exige des sanctions envers
sicht auf die Personalschwierigkeiten in Hôtellerie und Gast- les employeurs au noir. Cela est évident. La Confédération et
wirtschaftsgewerbe sowie zum Teil der Landwirtschaft und les cantons - notre rapporteur l'a rappelé - prennent des
des Baugewerbes in Bergregionen. Vorschläge bezüglich mesures pour appliquer les dispositions légales et pour
einer Härteklausel, ja sogar einer allfälligen Amnestie, wur- lutter contre les travailleurs clandestins. Cependant, il me
den erörtert und wieder fallen gelassen. semble que, dans ce domaine, il faut savoir raison garder, et
Lassen Sie mich noch eine persönliche Bemerkung anfü- il est illusoire de croire que la loi et ses sanctions sévères
gen. Die von Ausländern erbrachte Schwarzarbeit stellt uns pourront tout régler. L'hôtellerie et la restauration, ainsi que
19. September 1984 455 Motion des Nationalrates
l'agriculture mais dans une moindre mesure, connaissent, aber auch im Baugewerbe vertraut, das gerade in ausge-
en matière de main-d'œuvre, d'énormes difficultés. Les con- sprochenen Gebirgsregionen nur während der sogenannten
tingents fédéraux consentis sont insuffisants. Les Suisses, guten Saison - also während höchstens fünf bis sechs
même chômeurs, refusent ces travaux, ou ne veulent pas se Monaten im Jahr - voll arbeiten kann. Hier entstehen tat-
déplacer dans les lieux touristiques. Dès lors, lorsque le sächlich wegen des Mangels an Personal Engpässe, die
«touriste étranger» de passage - parce que c'est cela les weder mit einheimischen Arbeitskräften, noch mit der vom
«étrangers travailleurs au noir» - sollicite un emploi de deux Bund an Fremdarbeitern, namentlich Saisonniers, zugestan-
à trois mois chez un petit patron qui ne sait où donner de la denen Kontingente überwunden werden können. Trotz der
tête, comment voulez-vous qu'aucune infraction ne soit von der im Tourismus besonders engagierten Kantonen
jamais commise? unternommenen Anstrengungen, einheimisches Personal
Permettez que je vous rappelle que des établissements sont zu rekrutieren und auszubilden, fehlt es in dieser Sparte an
fermés, dans mon canton, parce que l'on manque de main- genügend Arbeitskräften, insbesondere für gewisse eher
d'œuvre, que l'Hôtel Beau-Site, de Château-d'Oex ferme à la untergeordnete Aufgaben. Die Zuteilung eines grösseren
fin de cette semaine pour trois mois - c'est le plus bel hôtel Kontingentes der ausländischen Arbeitskräfte würde für das
de cette station - simplement par manque de personnel. La Gastgewerbe eine gewisse Entlastung und Genugtuung be-
direction de cet établissement a d'ailleurs écrit une lettre deuten.
dans ce sens aux autorités municipales. Ne voulant pas Nochmals auf die von den zuständigen kantonalen Stellen in
entrer dans la clandestinité, la direction de cet hôtel ferme dieser Richtung immer wieder beim Bund unternommenen
rétablissement et refuse d'accueillir des congrès et autres Schritte hinweisen, hiesse, so wie die Dinge heute liegen,
manifestations. De tels cas ne sont pas rares. Wasser in die Aare tragen. Es müssen entweder Betriebe
Pendant ce temps, les habitants de ces sites touristiques, à geschlossen werden, oder es muss der Betriebsinhaber mit
la lecture des journaux, apprennent que, dans d'autres seiner Familie längere und oft tatsächlich unzumutbare
régions de la Suisse, les réfugiés sont nombreux, s'installent Arbeitszeiten in Kauf nehmen. Überdies ist zu unterstrei-
avec rémunération mais sans travail, rémunération allouée chen, dass es gerade in diesem für unsere Volkswirtschaft
généreusement par la Confédération. Nous ne pouvons pas und namentlich für die Berggebiete so wichtigen Wirt-
empêcher les employeurs de ces zones touristiques et les schaftszweig Arbeiten gibt, für die beim besten Willen keine
agriculteurs qui ne peuvent pas offrir les salaires des einheimischen Arbeitskräfte gefunden werden können. Soll
Schweizerhof, Bellevue et autres Dolder (qui affichent plein man es in diesem Falle zur Schliessung von Betrieben
toute l'année), de trouver qu'il existe une certaine dureté à kommen lassen? Dem Schweizer Tourismus, der gerne und
leur endroit. oft als eine der tragenden Säulen unserer Volkswirtschaft
Que ces personnes soient punies, la loi le veut, et c'est gepriesen wird und der sich heute mit einer starken auslän-
normal. Mais il me semble exagéré de vouloir, par la motion, dischen Konkurrenz konfrontiert sieht, wäre mit einer sol-
augmenter encore des tensions chez des gens qui ne chen Lösung wohl kaum gedient.
demandent qu'à poursuivre leurs activités et qui ont besoin Engpässe bezüglich des Fehlens von Arbeitskräften gibt es
de main-d'œuvre. S'il est normal que l'on ne contraigne pas auch in der Landwirtschaft, vor allem zur Zeit der Ernte und
les chômeurs à accepter un travail qui ne leur convient pas, bei Intensivkulturen. Man kann namentlich beim Einbringen
il est normal aussi de ne pas considérer comme un grand von leicht verderblichen Obst- und Gemüsesorten nicht
escroc, un employeur en difficultés qui engage, pour une einfach geduldig die Ankunft eventuell verfügbarer Arbeits-
petite période de trois mois, un «étranger de passage». kräfte abwarten. Man muss rasch handeln, will man nicht
C'est la raison pour laquelle je considère la motion comme empfindliche Einkommenseinbussen in Kauf nehmen. Im
exagérée dans son objectif même si, - je le répète - l'infrac- Baugewerbe ist es vor allem die kurze Arbeitszeit innert des
tion doit être condamnée. Il faut conserver le sens de la Geschäftsjahres, die bezüglich der notwendigen Arbeits-
mesure. Ce n'est pas par le développement d'un Etat poli- kräfte schwierige Situationen schafft. Es ist durchaus nicht
cier et répressif qu'on résout mieux les problèmes qui sont selten, dass in gewissen Bergregionen nur während fünf
de nature politique, économique et sociale. oder sechs Monaten im Jahr gearbeitet werden kann, weil
eben die klimatischen Bedingungen längere jährliche
Lauber: Als Mitglied der vorberatenden Kommission des Arbeitsperioden nicht zulassen. Soll man zusehen, wie in
Ständerates habe ich mich bei der Abstimmung über die solchen Fällen schliesslich ausländische Unternehmungen
Motion Zehnder der Stimme enthalten. Was mich zu dieser an die Stelle des einheimischen Gewerbes treten und mit
Haltung bewogen hat, sind aber keineswegs grundsätzliche ihrem Personal jene Arbeiten ausführen, auf die gerade
Vorbehalte bezüglich der Zielsetzung dieser Motion. Mit der unsere Gebirgsgegenden dringend angewiesen sind? Es
Mehrheit unserer Kommission und mit der Mehrheit des kann denn auch durchaus vorkommen, dass Betriebsinha-
Nationalrates bin ich der Auffassung, dass die Schwarzar- ber unter dem Druck besonders schwieriger Verhältnisse zu
beit ein zu ernstes Problem ist, als dass man - ich denke an Schwarzarbeitern Zuflucht genommen haben. Aus den
soziale, wirtschaftliche, aber auch gesellschaftspolitische Beratungen der Kommission unseres Rates ging eindeutig
Gründe - nicht energisch dagegen einschreiten sollte. Die hervor, dass die hier erwähnten Erscheinungen sich keines-
heutigen gesetzlichen Vorschriften bieten dazu in Artikel 23 wegs auf die Gebirgsregionen beschränken. Wenn da und
des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Aus- dort, insbesondere im Gastwirtschaftsgewerbe und in der
länder vom 26. März 1931 bereits eine recht brauchbare Landwirtschaft, von enormen Schwierigkeiten gesprochen
Handhabe, und ich bedaure, dass diese durch das Bundes- wird, so sind diese in allererster Linie auf das schon oft
gerichtsurteil vom 16. September 1982 eines Teils ihrer erwähnte und beklagte Ungenügen der an ausländischen
Wirksamkeit entblösst worden sind. Unter gewissen Voraus- Arbeitskräften zugestandenen Kontingente zurückzuführen.
setzungen könnte ich mich mit einer massvollen Verschär- Hier liegt meines Erachtens der Hauptgrund für die Beschäf-
fung dieser Bestimmungen, wie sie vom Bundesrat ins Auge tigung von ausländischen Schwarzarbeitern, weshalb ich
gefasst werden, einverstanden erklären. Wir müssen uns in mir erlaube, diese dringlichen Anliegen dem Bundesrat
diesem Zusammenhang mit der Erörterung der Motion nochmals in Erinnerung zu rufen.
Zehnder die Frage stellen, aus welchen Ursachen es zur Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass ich der
Schwarzarbeit kommt. Meines Erachtens würden wir uns Motion Zehnder schlussendlich zustimmen könnte, wenn
der Übertreibung schuldig machen, wollten wir alle Betriebe ich bezüglich der Gestaltung der vorgesehenen verstärkten
und Unternehmungen der Landwirtschaft, des Gast- und Strafbestimmungen vom Bundesrat nähere Angaben und
Baugewerbes, die gelegentlich in Vergangenheit oder zugleich die Zusicherung erhalten könnte, dass diese in
Gegenwart zu Schwarzarbeit greifen, blossen egoistischen einzelnen Kantonen möglichst einheitlich zur Anwendung
Gewinnstrebens anklagen. Durch mein Herkommen und kommen werden. Im weiteren betrachte ich es als notwen-
meine zivile Tätigkeit bin ich ganz besonders mit den Fragen dig, dass diese Bestimmungen es ermöglichen, Härtefälle,
des Arbeitsmarktes im Tourismus, in der Landwirtschaft, wie wir sie bereits kennen und wie sie auch in Zukunft
Motion du Conseil national 456 19 septembre 1984
wieder vorkommen werden, mit dem notwendigen Verständ- durch Herrn Kollege Schoch keineswegs widerlegt worden.
nis zu behandeln. Im Gegenteil, alles, was nach Meinung der letztern nicht
berührt ist, wird gerade durch diese Motion berührt. Zusätz-
Schoch: Ich war Mitglied der vorberatenden Kommission lich soll halt doch hier der Anfang gemacht werden für eine
und bin an und für sich davon ausgegangen, dass die allgemeine Reglementierung auch bei den Schweizern. Und
Angelegenheit klar sei, bis ich heute die Ausführungen von ich fürchte, dass das noch bedeutend weiter gehen könnte
Herrn Reymond und von Herrn Lauber gehört habe. Unter als das Konsumkreditgesetz, das diesbezüglich dann gera-
dem Eindruck des Gesagten ist doch auch noch eine dezu noch als liberal erscheinen könnte. Herr Kollega Miville
Bemerkung meinerseits - als Mitglied der Kommission - hat gut reden. Er kommt aus Basel. Dort werden die Pro-
unerlässlich, die die Angelegenheit in den richtigen Zusam- bleme durch die Grenzgänger gelöst! Aber in anderen
menhang bringt. Gebieten geht das nicht.
Was im Zusammenhang mit dem Nichteintretensantrag von Ich möchte Ihnen daher empfehlen, dem Antrag von Herrn
Herrn Reymond vorgetragen wurde, stellt die Motion des Kollega Reymond zuzustimmen.
National rates in eine völlig falsche Landschaft, in eine Land-
schaft, in die sie nicht hineingehört. Es geht hier nämlich Miville, Berichterstatter: Ob der Miville gut reden oder weni-
nicht um die Gesamtproblematik der Schwarzarbeit. Diese ger gut reden hat, das sei hier nicht weiter untersucht. Ich
Gesamtproblematik ist zwar in der Kommission eingehend habe ja hier nicht als Basler gesprochen, sondern als Präsi-
erörtert und diskutiert worden, wie das bereits der Kommis- dent der Kommission, und ich habe die Erwägungen wieder-
sionspräsident dargelegt hat. Es bestand auch Einigkeit gegeben, die in der Kommission angestellt worden sind, und
darüber, dass die Gesamtproblematik der Schwarzarbeit zwar von einer eindeutigen Mehrheit. Es fällt mir nicht ein,
früher oder später eingehend zu prüfen und auch in unse- den Herren Reymond und Lauber in der Sache zu wider-
rem Rat zu erörternsein wird. Wir werden uns damit-lieber sprechen, im Gegenteil. Ich erkläre - jedenfalls von mir
sogar früher als später - beschäftigen müssen. Heute steht aus -, dass es schwer fällt, sich dem Eindruck zu entziehen,
aber nur ein ganz schmaler Teilbereich aus der gesamten den diese Ausführungen auf uns gemacht haben.
Problematik der Schwarzarbeit zur Diskussion. Das ergibt Diese gesamtarbeitsmarktlichen Betrachtungen der Herren
sich ganz klar aus dem Wortlaut der Motion. Ich möchte Reymond und Lauber haben sehr vieles für sich, und ich
Ihnen den Wortlaut nicht vorlesen, aber ich möchte sagen, könnte manchem davon beistimmen. Nur ist es eben doch
worum es in der Sache geht. Anlass zur Motion gab nämlich so, Herr Hefti, wie Herr Schoch gesagt hat: Es geht hier nicht
ein Bundesgerichtsurteil, mit dem die bestehenden Strafbe- um die Gesamtheit dieser Materie. Es geht um einen ganz
stimmungen recht beträchtlich und in präjudizierendem bestimmten Aspekt, nämlich um die Beschäftigung von aus-
Sinne eingeengt wurden, und zwar, um es vereinfachend zu ländischen Scnwarzarbeitern, und hier wiederum nicht um
sagen, in dem Sinne, dass ein schweizerischer Arbeitgeber, die sozialen, menschlichen und gewerkschaftlichen Pro-
dereinen ausländischen Arbeitnehmer schwarz beschäftigt, bleme, die ja auch zu untersuchen wären, sondern nur um
nicht mehr bestraft werden kann: Bestraft wird nur noch der die strafrechtliche Seite der Angelegenheit. Nur im Hinblick
«arme Teufel», wenn ich das so formulieren darf, der auslän- darauf haben wir zu dieser Motion Stellung zu nehmen. Wie
dische Schwarzarbeiter. Das widerspricht unserem Gerech- diese strafrechtliche Verschärfung, die von der Motion
tigkeitsempfinden, und es ist zweifellos nicht angemessen, gefordert wird, im einzelnen vorgenommen und uns dann
wenn der Arbeitnehmer - der Ausländer, der schwarz in der vorgeschlagen wird, lässt ja alle Möglichkeiten offen, bei-
Schweiz tätig wird und eine Stelle annimmt - mit einer spielsweise auch eine Härteklausel. Es ist mit der Annahme
Busse oder sogar mit Haft belegt wird, währenddem der dieser Motion in dieser Hinsicht nichts präjudiziert.
schweizerische Arbeitgeber, der ja für die Schaffung des Eines müssen wir doch sehen: Mit dieser Beschäftigung von
Tatbestandes unerlässlich mitwirken muss, straffrei davon- ausländischen Schwarzarbeitern wird etwas Wichtiges in
kommt. Das präjudiziert das Bundesgericht mit seinem unserem Lande unterlaufen, nämlich die gesamte bundes-
Entscheid vom September 1982. Und hier setzt die Motion rätliche Politik in bezug auf die Stabilisierung der ausländi-
des Nationalrates ein, hier sollen die geltenden Strafbestim- schen Wohnbevölkerung hier in diesem Lande. Wir sind
mungen präzisiert und bis zu einem gewissen Grade ver- dafür verantwortlich, dass diese bundesrätliche Stabilisie-
schärft werden, damit der schweizerische Arbeitgeber rungspolitik hochgehalten wird. Wir haben dazu beizutra-
zusammen mit dem ausländischen Schwarzarbeiter zur gen. Ich muss leider Herrn Schoch in einem kleinen Punkt
Rechenschaft gezogen und bestraft werden kann. Das korrigieren, obwohl ich über seine Unterstützung natürlich
entspricht eindeutig unserem Gerechtigkeitsempfinden, sehr froh war. Es handelt sich bei cer Auslegung des Bun-
unserem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und gehört auch desgerichtes nicht darum, dass Arbeitgeber, welche einen
zur Glaubwürdigkeit unserer Gesetzgebung. Ich meine ausländischen Schwarzarbeiter beschäftigen, straffrei aus-
daher, dass wir dieser Motion zustimmen dürfen, können, gehen würden. Es handelt sich darum, dass, wenn nur
und müssen. Wir greifen damit nicht in das Problem des dieser Tatbestand vorliegt, bloss eine Übertretung ange-
Mangels an Arbeitskräften in der Hôtellerie, im Gastwirt- nommen wird mit Strafen bis zu 2000 Franken, die im
schaftsgewerbe ein, wir greifen auch das Problem des Man- Einzelfall dann eher als Prämien betrachtet werden könnten.
gels an Saisonarbeitskräften nicht auf; das bleibt alles unbe- Es handelt sich also um die Ausweitung des Vergehenstat-
handelt und wird nicht betroffen von dieser Motion. Sie soll bestandes, und diese ist nach meiner Auffassung im Hin-
wirklich nur dazu dienen, unsere Gesetzgebung glaubwürdi- blick auf das Rechtsgut, das hier zu verteidigen ist und das
ger zu machen. ich vorhin dargestellt habe, vertretbar.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen dringend, der Motion
zuzustimmen. Bundesrat Friedrich: Der Bundesrat ist bereit, diese Motion
hinsichtlich einer Verschärfung der Strafbestimmungen im
Netti: Auch wenn die Motion angenommen werden sollte, ANAG über die Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilli-
wird es natürlich lange Diskussionen geben, wie weit-die gung entgegenzunehmen. Die Überlegungen sind in Kürze
Verschärfung gehen soll. Weitgehende Härteklauseln wer- zusammengefasst die folgenden:
den nicht zu umgehen sein! Und von einer obligatorischen Wir betrachten die Schwarzarbeiter als ein ernsthaftes Pro-
Bewilligungssperre kann sicher auch nicht die Rede sein. blem, und wir können es vor allem nicht hinnehmen, dass
Aber die Probleme sind jetzt nun schon derart verwickelt - unsere Fremdarbeiterregelung auf diese Art und Weise
wie aus den Voten der Herren Kollegen Reymond und Lau- unterlaufen werden kann. Wir können auch nicht dulden,
ber hervorgeht -, dass mir der Antrag richtig erscheint, auf dass damit das Stabilisierungsziel in Frage gestellt wird.
die Motion überhaupt nicht einzutreten bzw. sie abzulehnen. Herr Miville hat durchaus zu Recht auf diese Stabilisierung
Die Probleme, die Herr Kollege Lauber dargelegt hat, führen hingewiesen. Wir betrachten die Stabilisierung der Fremdar-
nämlich zur Ablehnung der Motion, zumindest in dieser beiterbestände nach wie vor als etwas ausserordentlich
Form. Die Ausführungen von Herrn Kollege Lauber sind Wesentliches und politisch Notwendiges. Wir möchten nicht
19. September 1984 457 Motion Knüsel
die Fremdarbeiterfrage wieder zu jener Virulenz hochstilisie- Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Brahier,
ren, die sie in den sechziger und in den siebziger Jahren Ducret, Gerber, Hänsenberger, Hophan, Lauber, Matossi,
hatte. Ich muss Sie daran erinnern, dass sich eine weitere. Steiner, Zumbühl (10)
Überfremdungsinitiative im Stadium der Unterschriften-
sammlung befindet. Der Bundesrat hat sich ganz eindeutig Knüsel: In der Regel verlangen Vorstösse aus dem Parla-
auf das Stabilisierungsziel verpflichtet, und er wird dieses ment zusätzliche Leistungen durch die öffentliche Hand: Es
Stabilisierungsziel verfolgen. Er kann aus diesen Gründen sind normalerweise erhöhte Finanzmittel des Bundes und
auch nicht die Kontingente an Ausländern, seien das Sai- damit verbunden oft auch zusätzliches Personal, das ange-
sonniers oder Aufenthalter, beliebig heraufsetzen, sonst ist fordert wird. Ich bin in der glücklichen Lage, Ihnen sagen zu
die Stabilisierung nicht mehr möglich. dürfen, dass bei meiner Motion weder das eine noch das
Wir sind der Meinung, dass die heutigen Strafbestimmun- andere zutrifft. Ganz im Gegenteil, sie bringt dem Bund
gen im ANAG, wie sie angewendet werden, nicht genügen, einerseits zusätzliche finanzielle Mittel für kulturelle und
und zwar weil - wie Herr Ständerat Miville zu Recht gesagt soziale Aufgaben. Darüber hinaus erlaubt sie dem Schwei-
hat - in der Regel nur der Übertretungstatbestand und nicht zerischen Elementarschadenfonds als gemeinnützige Stif-
der Vergehenstatbestand zur Anwendung kommt, beson- tung, durch Naturschadenereignisse entstandene Kultur-,
ders nach diesem neuen Bundesgerichtsurteil. Es werden in Land- und Waldschäden, die nicht versicherbar sind, in
der Regel einige Hundert Franken Busse ausgefällt, aber angemessener Weise zu entschädigen, sofern im Normalfall
das rentiert in den meisten Fällen, so dass diese Strafandro- eine Wiederinstandstellung erfolgt.
hung keinerlei Abschreckungswirkung mehr hat. Soll nun eine Revision des Spielbankenartikels in der Bun-
Wir sind aus diesen Gründen der Meinung, dass eine Ver- desverfassung und damit die Einführung von Spielbanken in
schärfung notwendig ist. Wieweit Härtefälle berücksichtigt der Schweiz angestrebt werden? Mit dieser Frage befasste
werden können, wird eine Frage der Gesetzgebung sein. sich während rund vier Jahren eine touristische Arbeits-
Dass diese neuen Strafbestimmungen nachher in den Kan- gruppe. Die Recherchen fanden ihren Abschluss mit einem
tonen völlig einheitlich angewendet werden, diese Garantie Vorschlag für eine schweizerische Spielbankenkonzeption,
kann der Bundesrat natürlich nicht übernehmen. Er ist nicht die sich in wesentlichen Teilen auf Erfahrungen stützt, die in
Aufsichtsinstanz über die Gerichte. Österreich, Spanien, in den Niederlanden und in Ungarn
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Kommis- beim Betrieb von Casinos gemacht wurden. Acht touristi-
sionsmehrheit zu folgen. sche Organisationen haben 1983 beschlossen, diese Kon-
zeption zu unterstützen und für eine entsprechende Ände-
Le président: Le Conseil fédéral accepte la motion. La rung der Verfassung einzutreten. Es sind dies die Arbeitsge-
majorité de la commission vous propose de l'approuver, meinschaft der schweizerischen Kongressorte, die Regio-
alors que M. Reymond nous propose de la rejeter. naldirektorenkonferenz des Verbandes Schweizerischer
Kur- und Verkehrsdirektoren, der Schweizerische Hotelier-
Abstimmung - Vote verein, der Schweizerische Fremdenverkehrsverband, der
Für die Überweisung der Motion 22 Stimmen Schweizerische Kursaalverband, die Schweizerische Ver-
Dagegen 15 Stimmen kehrszentrale und der Schweizerische Wirteverband. Es
kommt dazu, dass sich die Tourismusorganisationen mit
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral einem zunehmenden harten Konkurrenzdruck des Auslan-
des konfrontiert sehen.
Zum Problem selbst: Laut Artikel 35 der Bundesverfassung
sind Errichtung und Betrieb von Spielbanken verboten. In
Berücksichtigung der vom öffentlichen Wohl geforderten
Beschränkungen können die Kantonsregierungen jedoch
84.449
#ST#
das Boulespiel mit einem Höchsteinsatz von 5 Franken
zulassen. Die Voraussetzung dazu ist aber, dass der Spielbe-
Motion Knüsel trieb zur Erhaltung oder der Förderung des Tourismus als
Spielbanken - Maisons de jeu notwendig erscheint und von einer Kursaalunternehmung
geführt wird, die diesem Zwecke dient. In der Schweiz wird
das Boulespiel gegenwärtig von 16 Kursälen angeboten.
Insgesamt stellte man in den letzten Jahren eine eher rück-
läufige Entwicklung der Spieleinnahmen fest. Für die Kur-
Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1984 säle bedeutet dies unter anderem, dass für Aufgaben, die
Die Erfahrungen des Auslandes zeigen, dass seriös betrie- früher aus Spieleinnahmen finanziert werden konnten, nicht
bene Spielbanken touristische Attraktionspunkte sind. Aus mehr ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Aber auch
den Spieleinnahmen können vielfältige Bestrebungen auf für den Bund bleiben sinkende Spieleinnahmen nicht ohne
dem Gebiete der Gemeinnützigkeit, des Breitensports und Folgen. Ein Viertel der Roheinnahmen aus dem Spiel betrieb
der Tourismuswerbung finanziert werden. Der Bundesrat ist bekanntlich dem Bund abzuliefern, der diesen Anteil den
wird deshalb beauftragt, der Bundesversammlung Bericht Opfern von Elementarschäden sowie gemeinnützigen Für-
und Antrag zur Revision von Artikel 35 Absätze 1 bis 5 der sorgeeinrichtungen zuwendet. Gerade der Schweizerische
Bundesverfassung zu unterbreiten, damit auch in der Elementarschadenfonds sieht sich angesichts tieferer Spiel-
Schweiz, unter Wahrung des öffentlichen Wohles, Spielban- einnahmen in der Erfüllung seiner Aufgaben vor zusätzliche
ken in einem gesetzlich zu bestimmenden Rahmen zugelas- Probleme gestellt. So konnten wir bei den riesigen, durch
sen werden können. Sturm und Föhn verursachten Waldschäden in den letzten
Jahren den Betrag von über 5 Millionen Franken zur Wieder-
Texte de la motion du 13 juin 1984 aufforstung und für die zusätzlichen Arbeiten in der
L'expérience des pays étrangers montre que les maisons de Grössenordnung von ungefähr 5 Millionen Franken nur aus-
jeu gérées avec sérieux constituent une attraction touristi- richten, weil das Eidgenössische Departement des Innern
que. Les recettes des jeux permettent de financer de multi- dem Schweizerischen Elementarschadenfonds zweimal
ples tâches dans des domaines d'utilité publique tels que les einen zusätzlichen Beitrag in der Höhe von je 500 000 Fran-
sports populaires et la publicité touristique. Le Conseil fédé- ken zukommen liess. Ich erinnere vor allem auch an die
ral est donc chargé de soumettre à l'Assemblée fédérale un gewaltigen Schäden in der Umgebung von Sächseln, in der
rapport et une proposition de révision de l'article 35, alinéas Gegend von Buochs und Beckenried, in Gersau, in Altental,
1 à 5, de la constitution fédérale afin que, sans porter im Zürcher Oberland sowie an die grossen Schäden in den
atteinte au bien public, on autorise les maisons de jeu dans Kantonen Wallis, Uri, Tessin und vor allem im Kanton Grau-
un cadre légal qui reste à déterminer. bünden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Zehnder). Schwarzarbeit
Motion du Conseil national (Zehnder). Travail au noir
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.922
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1984 - 08:00
Date
Data
Seite 453-457
Page
Pagina
Ref. No 20 012 870
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