Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-910 KI-generiert

Health Checks for Illegal Immigrants

Geschäftsnummer VPB 83-910
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion calls for health checks for refugees entering the country illegally to prevent the introduction of diseases. The current system is described as insufficient, with only a basic tuberculosis screening upon registration, after which refugees may disappear into the black market, particularly in the hospitality industry. The motion argues that this poses a latent risk of epidemics, especially if diseases spread in refugees' home countries, and could lead to infections in the food service and other sectors. The government agrees to take the motion into consideration, proposing that the Federal Office of Public Health implement necessary measures.

Legislator-Regeste

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Art. 34 Absatz, Art. 8 Strassenverkehrsgesetz, Art. 12 Bundesgesetzes vom 17. Oktober 1983 über den Umweltschutz; Health Checks for Illegal Immigrants: The current system is described as insufficient, with only a basic tuberculosis screening upon registration, after which refugees may disappear into the black market, particularly in the hospitality industry. The motion argues that this poses a latent risk of epidemics, especially if diseases spread in refugees' home countries, and could lead to infections in the food service and other sectors. The government agrees to take the motion into consideration, proposing that the Federal Office of Public Health implement necessary measures.

Schlagwörter

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Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung Gesundheitswesen gesundheitliche Risiken Wegweisung trotz Gesundheitsproblemen illegale Zuwanderung Gesundheitszeugnis
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 Strassenverkehrsgesetz

Delegated rule-making power of the Federal Council for vehicle construction and equipment.

Art. 12 Bundesgesetzes vom 17. Oktober 1983 über den Umweltschutz

Delegated rule-making power of the Federal Council for fuel and propellant regulations.

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Volltext

22. Juni 1984' N 973 Motion Iten

#ST# 84.361 wesen; dort wird die betreffende Person als offiziell abge-

meldet registriert.

Motion Bratschi Verdächtige Befunde werden über die Tüberkulose-Fürsor-

Illegal eingereiste Flüchtlinge. gestelle weiter abgeklärt; bei Hospitalisation erhält das

Gesundheitskontrolle Stadtarztamt eine Kopie der gesetzlichen Meldung an den

Réfugiés entrés illégalement en Suisse. Kantonsarzt. Gestützt darauf können dann die notwendigen

Massnahmen und Kontrollen erfolgen. Diese Massnahmen

Contrôle sanitaire beziehen sich ausschliesslich auf Tuberkulosefälle.

Bis heute haben sich glücklicherweise aus dieser völlig

ungenügenden gesundheitlichen Prüfung illegal eingerei-

ster Flüchtlinge aus dem asiatischen Raum, aber auch aus

Afrika, keine schwerwiegenden Konsequenzen ergeben. Die

Wortlaut der Motion vom 14. März 1984 bestehende latente Gefahr könnte sich aber überraschend

Ein Grossteil der Flüchtlinge, insbesondere der Tamilen, konkretisieren, wenn sich irgendwelche Epidemien in den

reisen-geleitet von Schlepperorganisationen-illegal in die Herkunftsländern der Flüchtlinge ausbreiten sollten. Wer-

Schweiz ein. Sie umgehen damit die sanitarische Grenzkon- den die Vorasylanten im Gewerbe, insbesondere Gastge-

trolle, die jeder Fremdarbeiter zu bestehen hat. Oft ver- werbe/Lebensmittelindustrie, eingesetzt, kann es schon

schwinden sie nach der fremdenpolizeilichen Anmeldung heute zu unliebsamen Ansteckungen kommen.

bei der Gemeinde aus den zugewiesenen Unterkünften und Im Rahmen unserer Anstrengungen zur Erhaltung unserer

nehmen insbesondere im Gastwirtschaftsgewerbe schwarz Volksgesundheit ist es deshalb notwendig, dass die illegal

eine Arbeit an. Bei Unauffindbarkeit erfolgt Meldung via durch Schlepperorganisationen eingeschleusten Flücht-

Fremdenpolizei an das Bundesamt für Polizeiwesen; dort linge einer Gesundheitskontrolle unterzogen werden. Die

wird die betreffende Person als offiziell abgemeldet regi- Massnahmen hierfür könnte das Bundesamt für Gesund-

striert. heitswesen anordnen.

Damit nicht Krankheiten wegen fehlender sanitarischer

Grenzkontrolle durch illegal eingereiste Vorasylanten in die Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Schweiz eingeschleppt werden, wird der Bundesrat ersucht, Déclaration écrite du Conseil fédéral

auf zweckmässige Weise die notwendigen Massnahmen Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

durch das Bundesamt für Gesundheitswesen treffen zu

lassen. Überwiesen - Transmis

Texte de la motion du 14 mars 1984

Une grande partie des réfugiés, et notamment des Tamouls,

suivant des filières organisées, entrent clandestinement en 83.910

Suisse. Ils se soustraient ainsi au contrôle sanitaire à la

#ST#

frontière, auquel tout travailleur étranger doit se soumettre. Motion Iten

Il arrive souvent qu'après s'être inscrits auprès des services Abgasvorschriften für Dieselmotoren

communaux de la police des étrangers, ils disparaissent du

centre d'hébergement vers lequel ils sont dirigés et font du Pescriptions sur les gaz d'échappement

travail clandestin, en particulier dans l'hôtellerie. Lorsqu'on des moteurs Diesel

a perdu leur trace, un avis est transmis par la police des

étrangers à l'Office fédéral de la police qui enregistre l'infor-

mation comme départ officiel de la personne concernée.

Afin d'éviter que des maladies ne soient introduites en

Suisse par des demandeurs d'asile entrés illégalement dans Wortlaut der Motion vom 28. November 1983

notre pays et ayant de ce fait échappé au contrôle sanitaire à Es sind Abgasvorschriften zu erlassen, die vorsehen, den

la frontière, le Conseil fédéral est chargé d'ordonner à Ausstoss der Schadstoffe RUSS und Schwefeldioxid durch

l'Office fédéral de la santé publique de prendre les mesures sämtliche Dieselmotoren in sämtlichen Gewichtsklassen

nécessaires par la voie appropriée. von Motorwagen zu eliminieren.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel, Texte de la motion du 28 novembre 1983

Bircher, Bundi, Bürer-Walenstadt, Chopard, Clivaz, Eggen- II y a lieu d'édicter des prescriptions sur les gaz d'échappe-

berg-Thun, Eggli-Winterthur, Gloor, Günter, Hofmann, Jae- ment visant à empêcher les moteurs Diesel, dans toutes les

ger, Kohler Raoul, Kopp, Landoli, Leuenberger Ernst, catégories de poids, de dégager les substances nocives que

Loretan, Lüchinger, Mauch, Meizoz, Müller-Aargau, Neu- constituent la suie et le dioxide de soufre.

komm, Ogi, Reimann, Riesen-Fribourg, Robbiani, Robert,

Rubi, Rüttimann, Schmid, Schnyder-Bern, Stamm Walter, Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Stappung, Steinegger, Vannay, Wagner, Weber Leo, Wel- Entgegen der bisher weit verbreiteten, zum Teil auch in

lauer, Zehnder (40) Fachzeitschriften vertretenen Auffassung sind die Abgase

von Dieselmotoren keineswegs wesentlich harmloser als die

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Abgase von Benzinmotoren.

Die Tamilen aus Sri Lanka passieren bei der Einreise in die Zwar trifft zu, dass der Dieselmotor verglichen mit dem

Schweiz keine sanitarische Grenzkontrolle. Die einzige Benzinmotor weniger Kohlenmonoxid, Stickoxid oder

reguläre Gesundheitskontrolle besteht bei Anmeldung bei unverbrannten Kohlenwasserstoff ausstösst. Der Dieselmo-

der Fremdenpolizei einer Gemeinde in der Ausfertigung tor erfüllt zudem die verschärften Abgasvorschriften mit

eines Schirmbildes. Die städtische Fremdenpolizei in Bern Bezug auf den Bleigehalt.

beispielsweise meldet die registrierten Tamilen der kantona- Neue Erkenntnisse scheinen indessen an den Tag gefördert

len Gesundheitsdirektion, die sie zwecks Schirmbildkon- zu haben, dass der Ausstoss von Dieselmotoren ebenfalls

trolle der Tüberkulose-Fürsorgestelle überweist, welche eine erhebliche Verantwortung für das Waldsterben trägt

wiederum die Anmeldung bei der Schirmbildzentrale vor- und, was besonders gravierend ist, auf den menschlichen

nimmt und die Durchführung überwacht. Falls der Einla- Organismus gefährliche Einwirkungen ausübt.

dung zur Untersuchung nicht Folge geleistet wird, nimmt sie Der Dieselmotor scheidet Gifte aus, die bisher durch die

Rücksprache mit der Heimleitung, der städtischen Fremden- Abgasvorschriften nicht oder jedenfalls ungenügend erfasst

polizei und dem Fürsorgeamt. Bei Unauffindbarkeit erfolgt werden. Nach Meinung von Fachleuten sollen Dieselmoto-

Meldung via Fremdenpolizei an das Bundesamt für Polizei- ren Schwefeloxide ausstossen und zudem ist die grosse

Motion Maître-Genève 974 N 22 juin 1984

Menge von Russpartikeln nicht, wie bisher fälschlicherweise Begrenzung scheint erfoderlich, weshalb der Bundesrat

immer wieder angenommen, harmlos, sondern Russpartikel eine entsprechende Regelung ebenfalls in Aussicht nimmt.

gelten als Träger krebserregender Substanzen. b. Dieselmotoren emittieren auch Kohlenstoffteilchen

Das Schweizervolk hat durch seine Wahlen vom 23. Oktober (Russ); neben den sichtbaren Russteilchen - diese sind

1983 unmissverständlich gezeigt, dass es mit dem Umwelt- begrenzt (vgl. Ziff. 1) - werden auch kleinste unsichtbare

schutz unverzüglich ernst machen will. Unsere Bevölkerung Russteilchen (Partikel) ausgestossen. Über das Ausmass der

ist offensichtlich nicht mehr bereit, auf die Ausmerzung Schädlichkeit dieser Russteilchen bestehen unterschiedli-

derartiger Schadstoffquellen noch warten zu müssen, mit che Auffassungen. Die in den USA geltenden diesbezügli-

der Begründung, das Problem sei technisch schwierig zu chen Vorschriften haben gezeigt, dass deren Erfassung

lösen oder es seien sehr hohe Eliminierungskosten zu er- heute noch Schwierigkeiten bietet (umstrittene Messtech-

warten. nik). An der Beseitigung dieser Schwierigkeiten wird inter-

Mein Vorstoss möchte versuchen, den Bundesrat zu bewe- national gearbeitet. Sobald auch international anerkannte

gen, unverzüglich auch für Dieselmotoren wirksame Abgas- Messkriterien vorliegen, wird der Bundesrat Vorschriften zur

vorschriften zu erlassen. Wer unsere Strassen und insbeson- Begrenzung dieser Russteilchen erlassen.

dere auch unsere Tunnels regelmässig befährt, weiss, wie c. Die vom Dieselmotor ebenfalls emittierten Schwefeldio-

sehr unsere Luft sichtbar verschmutzt wird durch die schwe- xide (S02) stehen in direktem Zusammenhang mit dem

ren Brummer, die in ihrer Vielzahl die Schweiz lediglich vom Schwefelgehalt im Dieseltreibstoff. Die Reduzierung des

Norden in den Süden oder vom Westen in den Osten und S02-Ausstosses kann deshalb nur mit einer Reduzierung

umgekehrt durchqueren und Güter transportieren, die auf des Schwefelgehaltes im Treibstoff erreicht werden. Der

diesen Transversalen ohne weiteres per Bahn transportiert Bundesrat hat deshalb am 12. März 1984 beschlossen, den

werden könnten. maximalen Schwefelgehalt im Dieseltreibstoff auf den

Die Haltung unserer Landesregierung punkto Bleiabgase 1. Januar 1985 von 0,5 auf 0,3 Prozent Masse herabzusetzen.

hatte europäisch erstaunliche Signalwirkung. Wir dürfen Eine weitere Reduktion wird angestrebt.

daher mit Zuversicht erwarten, dass der Bundesrat auch mit

Bezug auf die Schadstoffe von Dieselmotoren ohne Zeitver- 3. Flechtliche Aspekte

zug und hartnäckig Massnahmen vorschreibt, die gerade Obwohl der Bundesrat mit der Grundidee des Motionärs,

wegen unserer geographischen Lage auch die Nachbarlän- Abgasvorschriften für Fahrzeuge mit Dieselmotoren zu

der zum entsprechenden Handeln veranlassen werden, oder erlassen, einig geht, kann die Motion aus rechtlichen

dass ein grosser Teil des durch unser Land geführten inter- Gründen nicht als solche entgegengenommen werden. Eine

nationalen Gütertransportes auf die Schiene verlegt werden Motion kann den Bundesrat nur beauftragen, «in bestimm-

muss, welch letzteres in mancherlei Beziehung ins Gewicht ter Richtung einen Gesetz- oder Beschlussentwurf vorzule-

fallende Vorteile brächte. gen». Der Erlass von Bau- und Ausrüstungsvorschriften für

Motorwagen fällt indessen nach Artikel 8 des Strassenver-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates kehrsgesetzes in die Zuständigkeit des Bundesrates; dies

gilt nach Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 17. Oktober

Rapport écrit du Conseil fédéral 1983 über den Umweltschutz (BB11983II11040) ebenfalls für

1. Rauch- (Russ-) Emissionen Vorschriften über Brenn- und Treibstoffe. Wo der Gesetzge-

Seit 1970 bestehen in der Schweiz Vorschriften über die ber den Bundesrat zur Rechtsetzung ermächtigt, also im

Rauchbegrenzung bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren; diese sogenannten delegierten Rechtsetzungsbereich, können

wurden schrittweise verschärft (Anhang 3 der Verordnung dem Bundesrat auf dem Wege einer Motion nicht verbindli-

vom 27. August 1969 über Bau und Ausrüstung der Stras- che Gesetzgebungsaufträge erteilt werden.

senfahrzeuge; SR 741.41). Die heutigen Vorschriften, die mit Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Postulat entgegen-

den internationalen Bestimmungen der Wirtschaftskommis- zunehmen und die angeregten Massnahmen zur Verbesse-

sion für Europa der UNO (ECE) übereinstimmen, bewirken - rung der Luftqualität soweit als möglich zu verwirklichen.

bei richtiger Einstellung des Motors-einen praktisch rauch-

freien Betrieb. Wenn man trotzdem immer wieder «rau- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

chende» Fahrzeuge mit Dieselmotoren feststellt, so liegt das Déclaration écrite du Conseil fédéral

Problem nicht bei den Vorschriften, sondern bei ihrer Ein- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

haltung und der Kontrolle. Nach Artikel 34 Absatz 1 der wandeln.

Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11) sind Motorfahr-

zeuge so zu unterhalten und zu benützen, dass sie keinen Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

vermeidbaren Rauch entwickeln. Die Missachtung dieser

Vorschrift kann - bei Feststellung und Anzeige durch die

Polizei - mit Haft oder Busse bestraft werden. Je nach den

Umständen kann die Belästigung sogar mit einer Admini-

strativmassnahme (Verwarnung oder Entzug des Führeraus-

weises) geahndet werden (Art. 16 Abs. 2 des Strassenver- 84.391

#ST#

kehrsgesetzes; SR 741.01). Motion Maître-Genève

2. Schadstoffemissionen Bedingter Führerausweisentzug

a. Wie der Motionär in seiner Begründung selber ausführt,

emittieren Dieselmotoren die von den Benzinmotoren her Retrait du permis de conduire. Sursis

bekannten Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte

Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOX) in wesentlich

geringeren Mengen als Benzinmotoren mit vergleichbarer

Leistung. Deshalb hat sich bei den leichten Motorwagen

eine diesbezügliche Regelung bis heute nicht aufgedrängt. Wortlaut der Motion vom 22. März 1984

Die ab 1. Oktober 1986 geltenden strengeren Vorschriften Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament einen Entwurf

für Fahrzeuge mit Benzinmotoren veranlassen nun der Bun- zu einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes zu unter-

desrat, auch für Fahrzeuge mit Dieselmotoren eine Begren- breiten, die den bedingten Führerausweisentzug zulässt.

zung dieser Schadstoffemissionen in Aussicht zu nehmen.

Hinsichtlich der schweren Motorwagen haben neueste Texte de la motion du 22 mars 1984

Berechnungen des Bundesamtes für Umweltschutz gezeigt, Le Conseil fédéral est prié de soumettre aux Chambres

dass diese Fahrzeuge an den vom Verkehr stammenden fédérales un projet complétant la loi sur la circulation rou-

Stickoxidemissionen verglichen mit der tatsächlichen Fahr- tière de manière à permettre le sursis à une mesure de retrait

leistung überproportional beteiligt sind. Eine diesbezügliche du permis de conduire.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Iten Abgasvorschriften für Dieselmotoren

Motion Iten Pescriptions sur les gaz d'échappement des moteurs Diesel

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.910

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 973-974

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Ref. No 20 012 546

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