National Road Noise Abatement and Speed Restrictions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council addressed an interpellation concerning noise abatement on national roads and speed restrictions. The council clarified that speed limits are only imposed for noise reduction in very specific circumstances, citing only two such instances since 1968. The council explained that reducing speed generally has a minimal impact on noise levels, and other measures like tackling noise at the source or implementing construction solutions are more effective. While the Department of Justice and Police is responsible for ordering such restrictions, and can do so without cantonal consent, it requires a compelling demonstration of significant noise reduction, which is rarely achieved through speed limits alone.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 108 Absatz, Art. 32 Absatz, Art. 3 Absatz, Art. 108 Abs. 2 Bst. b SSV, Art. 32 Abs. 3 SVG in Verbindung mit Art. 108 SSV; National Road Noise Abatement and Speed Restrictions: The council clarified that speed limits are only imposed for noise reduction in very specific circumstances, citing only two such instances since 1968. The council explained that reducing speed generally has a minimal impact on noise levels, and other measures like tackling noise at the source or implementing construction solutions are more effective. While the Department of Justice and Police is responsible for ordering such restrictions, and can do so without cantonal consent, it requires a compelling demonstration of significant noise reduction, which is rarely achieved through speed limits alone.
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KI-generiertAllows for the reduction of general speed limits when excessive noise pollution, not avoidable by other measures, can be demonstrably significantly reduced.
Establishes the Federal Department of Justice and Police (EJPD) as responsible for ordering deviating speed limits on national roads.
Volltext
16. Dezember 1983 N 1853 Interpellation Loretan
#ST# 83.590 sich die Gemeinden des unteren aargauischen und luzerni-
schen Wiggertales seit Jahren, unterstützt vom Regionalver-
Interpellation Loretan band, um die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschrän-
Lärmschutz an Nationalstrassen. kungen im Bereiche der Autobahnverzweigung «Wiggertal»,
Geschwindigkeitsbeschränkungen also auf der N 1 Richtung Osten und auf der N 2 Richtung
Süden. Der aargauische Regierungsrat erklärte letztmals bei
Bruit le long des autoroutes. Beantwortung einer entsprechenden Interpellation im Gros-
Limitations de vitesse sen Rat am 20. Januar 1981, dass er gestützt auf die bisheri-
gen Erfahrungen und Entscheide der Bundesbehörden
nicht daran glaube, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen
durchgesetzt werden könnten. Dennoch erwarten die Wig-
Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1983 gertaler Gemeinden, dass die kantonalen Verwaltungen und
Ich ersuche den Bundesrat zur Klarstellung der derzeitigen Regierungen «am Ball bleiben». Daher die Frage, welche
und zukünftigen Praxis der Bundesbehörden um die Beant- Voraussetzungen denn überhaupt vorliegen müssen, bis
wortung der folgenden Fragen: solche Massnahmen dauernd oder vorübergehend (bis eben
Vorkehren an der Queslle oder an der Strassenanlage «grei-
1. Auf welchen Strecken bestehen heute auf dem schweize- fen») angeordnet werden.
rischen Nationalstrassennetz Geschwindigkeitsbeschrän- 3. Unklar ist, wer beim Bund für die Anordnung von
kungen aus Lärmschutzgründen? Geschwindigkeitsbeschränkungen im Interesse des Lärm-
2. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit schutzes zuständig ist. Es würde interessieren, ob der Bund,
solche Geschwindigkeitsbeschränkungen von den zuständi- in Ausnahmefällen, auch entgegen der Ansicht eines Kan-
gen Bundesstellen angeordnet werden? tons solche Beschränkungen anordnen kann.
3. Wie sieht der Instanzenzug aus, und können Geschwin- 4. Bei der künftigen Handhabung dieses Instrumentes der
digkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auch Lärmbekämpfung ist nicht zu übersehen, dass die Bevölke-
ohne das Einverständnis des betreffenden Kantons verfügt rung die Intensivierung der Lärmbekämpfung im Strassen-
werden? verkehr auf allen denkbaren Gebieten erwartet, und dass
4. Ist der Bundesrat bereit, die Verwaltung anzuweisen, in hier für den Erfolg letztlich das Zusammenwirken sämtlicher
Zukunft von diesem Mittel der Lärmbekämpfung vermehrt möglicher Massnahmen zählt. Dazu gehören unter Umstän-
Gebrauch zu machen? den auch Geschwindigkeitsbeschränkungen. Der Motor-
fahrzeugführer hat sie im Interesse der Anwohner an Auto-
Texte de l'interpellation du 5 octobre 1983 bahnen und an anderen Hochleistungsstrassen in Kauf zu
Je demande au gouvernement de définir clairement la prati- nehmen. Ganz abgesehen davon, dass damit auch ein Bei-
que actuelle et future des autorités fédérales en matière de trag an die dringend notwendige Verminderung des Schad-
lutte contre le bruit en répondant aux questions suivantes: stoffausstosses geleistet werden kann.
1. Quels sont les tronçons du réseau des routes nationales
qui, à l'heure actuelle, sont soumis à une limitation de Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vitesse afin de lutter contre le bruit? Rapport écrit du Conseil fédéral
2. Quelles sont les conditions requises pour que les auto- 1. Von den seit 1968 ungefähr 50 verfügten Geschwindig-
rités fédérales compétentes imposent de telles limitations? keitsbeschränkungen auf Nationalstrassen wurden nur zwei
3. Quelle est la hiéarchie des décisions? Des limitations de aus Lärmschutzgründen getroffen:
vitesse en vue de lutter contre le bruit peuvent-elles être - auf der N 6 im Bereich des Anschlusses Bern-Ostring
imposées même sans l'accord du canton concerné? 70 Stundenkilometer
4. Le Conseil fédéral est-il disposé à enjoindre à l'adminis- - auf der N 1 bei Morges 100 Stundenkilometer.
tration de recourir plus souvent à cet instrument de lutte
contre le bruit? Die beiden Anordnungen wurden 1974 bzw. 1978, d. h. noch
unter der Herrschaft der alten Signalisationsverordnung von
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1963 erlassen; sie werden im Lichte der heutigen Gegeben-
1. Wirksamer Immissionsschutz an Nationalstrassen heiten überprüft.
gründet auf drei Massnahmengruppen: 2. Nach Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung
- Bekämpfung des Verkehrslärms an der Quelle, d. h. am vom 5. September 1979 über die Strassensignalisation
Motorfahrzeug (SSV) können die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten
herabgesetzt werden, wenn eine übermässige, durch andere
- Bekämpfung der Lärmübertragung an der Strassenanlage Massnahmen nicht vermeidbare Lärmbelastung nachweis-
(Lärmschutzgebiete, bauliche Lärmschutzmassnahmen) bar erheblich vermindert werden kann.
- Bekämpfung des Verkehrslärms beim Lärmempfänger Wie die Erfahrung gezeigt hat, kann eine «erhebliche Ver-
(Nutzungsvorschriften, Lärmschutzmassnahmen wie Schall- minderung» der Lärimbelastung in der Regel mit einer
schutzfenster usw.) Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht
Geschwindigkeitsbeschränkungen stellen, wo mit techni- werden. Nach den verschiedentlich durchgeführten Ver-
schen Massnahmen zur Lärmbekämpfung ungenügende suchsmessungen vermindert sich der Schallpegel durch die
oder keine Resultate erreicht werden können, eine zusätzli- Reduktion der Geschwindigkeit von 130 auf 100 Stundenki-
che Massnahme dar. Die kantonalen und Bundesbehörden lometer nur um etwa 1 bis 2 dB, von 130 auf 80 Stundenkilo-
standen ihr anfänglich sehr ablehnend gegenüber. In neue- meter nur um etwa 3 dB. Eine Veränderung des Schallpe-
rer Zeit stellt man indessen Bereitschaft zu grösserem gels bis 2 dB ist für das menschliche Ohr nicht, eine solche
Entgegenkommen fest. Es ist deshalb von allgemeinem zwischen 2 und 5 dB knapp wahrnehmbar.
Interesse, wenn der Bundesrat - unter Angabe des Jahres 3. Nach Artikel 32 Absatz 3 SVG in Verbindung mit Artikel
der Bewilligung der Geschwindigkeitsbeschränkung aus 108 SSV ist das EJPD für die Anordnung von abweichenden
Gründen des Lärmschutzes - die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten auf Nationalstrassen zuständig.
Abschnitte im Nationalstrassennetz bekannt gibt. Gegen die im Bundesblatt veröffentlichte Verfügung kann
2. Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes enthält nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz beim Bundesrat
die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbeschränkungen Beschwerde geführt werden.
im Interesse der Lärmbekämpfung. Ob eine solche angeord- Das EJPD trifft seine Entscheide nach Anhörung des Kan-
net werden soll, ist letztlich eine Frage des Ermessens, d. h. tons, der für die Signalisation und Durchsetzung der getrof-
auch des guten Willens der kantonalen (antragstellenden) fenen Massnahmen zuständig ist; die Zustimmung des Kan-
und der (entscheidenden) Bundesbehörden. So bemühen tons ist nicht erforderlich.
Interpellation Keller 1854 N 16 décembre 1983
4. Da - wie unter Ziffer 2 ausgeführt - die Herabsetzung der Spannungsfeld herausgebildet. Dies zeigt sich deutlich
Höchstgeschwindigkeit in der Regel kein wirksames Mittel dann, wenn gegen Beschlüsse des Bundes, die in rechts-
zur Lärmbekämpfung darstellt, muss auf anderen Wegen staatlich einwandfreien Verfahren zustandegekommen sind,
(bauliche Massnahmen, technische Verbesserungen usw.) druckvoll Widerstand geleistet wird, wobei man sich zur
versucht werden, dieses Ziel zu erreichen. Einen wichtigen Rechtfertigung dieses Widerstandes in der Regel auf über-
Schritt in diese Richtung hat der Bundesrat mit der Ver- geordnete, der staatlichen Gesetzgebung gewissermassen
schärfung der Lärmgrenzwerte für Fahrzeuge getan. überhobene Prinzipien beruft.
Besondere Kristallisationspunkte dieses Widerstandes sind
Le président: L'auteur de l'interpellation est partiellement Energieanlagen, Nationalstrassenbauten, Waffenplätze. Da-
satisfait. bei ist nicht immer klar, inwieweit es sich vorrangig um eine
spontane Reaktion der lokal betroffenen Bevölkerung han-
delt und inwieweit sich die Opposition durch den Aufmarsch
ortsfremder Führungskader und Mannschaften versteift.
So werden denn im Kampf um solche Objekte vermehrt
#ST# 83.533 bürgerliche Aktivitäten sichtbar, während man andererseits
Interpellation Keller die sinkende staatsbürgerliche Anteilnahme (lies: Stimmbe-
teiligung) am Ablauf der konventionellen demokratischen
Nationale und lokale Interessen Geschäfte beklagt. Politisch sind diese Aktivitäten jedenfalls
Intérêt national et intérêts locaux von grosser Bedeutung: Sie verzögern oder verhindern gar
die Ausführung wichtiger Vorhaben, wobei die Kostenstei-
gerung nur ein Gesichtspunkt ist. Die Pflicht, die Rechts-
staatlichkeit zu gewährleisten, und die Verpflichtung zu
humanem Vorgehen, veranlasst die Behörden zu einer dau-
Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1983 ernden Gratwanderung. Und der Erfolg derartiger lokaler
Widerstände ist auf die Dauer geeignet, die Loyalität bezüg-
Lokaler oder regionaler Widerstand gegen Projekte, die aus
lich der Erfüllung von Aufgaben in nationalem Interesse
nationaler Sicht wichtig sind, hat sich in den letzten Jahren
auch andernorts zu schwächen.
zunehmend verstärkt. Vor allem Energieanlagen, Waffen-
plätze und Bauwerke für den Verkehr sind Brennpunkte Schriftliche Antwort des Bundesrates
dieser Opposition, die sich gegenüber den rechtsstaatlich
einwandfreien Verfahren der Behörden zu ihrer Rechtferti- Rapport écrit du Conseil fédéral
gung gerne auf übergeordnete Prinzipien beruft. 1. Die Interpellation wirft ein ernstes und vielschichtiges
Ich frage daher den Bundesrat: Problem auf. Zwar sind die Spannungen und Konflikte zwi-
schen nationalen Interessen einerseits sowie lokalen und
1. Wie beurteilt er die politische Tragweite dieses lokalen, regionalen andererseits nicht neu. Sie haben sich aber in
partikularistischen Widerstandes? Sieht er in ihm ein für den letzten Jahren verschärft und mitunter ein spürbares
unser Land in Gegenwart und Zukunft ernstzunehmendes Unbehagen ausgelöst. Sinnfälliger Ausdruck dieser Ent-
Problem?
wicklung sind etwa die Flucht in Bewegungen kommunalen
2. Ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen mit derar- oder regionalen Zuschnitts, um Projekte von nationaler
tiger Opposition Erkenntnisse, wie die Konflikte aus dem Bedeutung zu bekämpfen, das Suchen nach neuen Mitspra-
Blickwinkel des Gesamtinteresses besser gelöst werden chemöglichkeiten, gewaltsame Auseinandersetzungen.
können? Drängen sich im besonderen Änderungen der Ver- 2. Es wäre ungerecht, diese Erscheinung, die übrigens
fahren oder des Vorgehens der Behörden auf? auch in anderen westlichen Demokratien anzutreffen ist,
3. Was kann getan werden zur Förderung der regionalen vorbehaltlos unserem Institutionsgefüge anzulasten. Die
Bereitschaft, im nationalen Interesse Aufgaben auch dann heutigen Einflussmöglichkeiten des Bürgers auf die Bildung
zu übernehmen, wenn sie nicht mit Annehmlichkeiten ver- des Staatswillens dürfen auf keiner der drei staatlichen
bunden sind? Sollte diese Bereitschaft gefördert werden, Ebenen unterschätzt werden. Sie sind im Lauf der Jahr-
indem man die betroffenen Regionen für ihr Verständnis in zehnte noch ausgebaut und verfeinert worden, und zwar
angemessener Weise honoriert? nicht nur mit Blick auf die eigentliche Entscheidungsphase,
sondern auch im Vorbereitungsstadium und vor allem beim
Texte de l'interpellation du 24 juin 1983
Rechtsschutz. Doch mehren sich die Stimmen, die ein ver-
Les cas d'opposition locale ou régionale à des projets d'im- stärktes Mitspracherecht fordern, namentlich im Zusam-
portance nationale sont de plus en plus nombreux. Cette menhang mit der Bewältigung konkreter Einzelprobleme.
opposition est surtout dirigée contre des centrales Vielfach schwebt ihnen die sogenannte «Demokratie des
nucléaires, des places d'armes ou des voies de communica- Betroffenseins» vor, die für bestimmte Sachbereiche neue
tion. Leurs adversaires font volontiers appel à des «prin- Entscheidungsträger verlangt. Ihr liegt die Vorstellung
cipes supérieurs» pour combattre les procédures parfaite- zugrunde, dass ohne die Zustimmung der von einer Einzel-
ment légales des autorités. massnahme (Waffenplatz, Energieanlage, Bauwerk usw.)
Je demande donc au Conseil fédéral ce qui suit: Betroffenen nichts entschieden werden dürfe.
1. Comment juge-t-il la portée politique de cette résistance 3. Der Wunsch nach verstärkter Mitsprache ist unüberhör-
locale qui tient du particularisme? Y voit-il un problème bar und verdient Beachtung.
actuel ou futur sérieux pour notre pays? a. Vorweg sei allerdings daran erinnert, dass die bestehen-
2. Les expériences faites jusqu'ici permettent-elles de tirer den Möglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft sind. Als
des leçons sur la meilleure manière de résoudre les conflits Beispiel diene das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979,
sous l'angle de l'intérêt général? Faut-il modifier la procé- das für alle staatlichen Ebenen verbindliche Planungsgrund-
dure suivie par les autorités? sätze aufstellt und Informationspflichten festlegt sowie Ver-
3. Que peut-on faire pour favoriser la disposition des fahren zur Lösung von Konflikten anbietet. Wenn das Gesetz
régions à assumer des tâches d'intérêt national même lors- einmal konsequent angewendet wird, sollten Spannungen
que celles-ci ne sont pas particulièrement agréables? Faut-il weitgehend abgebaut und widerstreitende raumrelevante
encourager les régions touchées en récompensant leur Interessen leichter ausgeglichen werden können.
compréhension d'une façon appropriée? Zu erwähnen ist ferner das Natur- und Heimatschutzgesetz
vom I.Juli 1966, das Rücksicht auf die natürlichen und
Schriftliche Begründung - Développement par écrit kulturellen Werte unseres Landes verlangt. Eine konsequen-
In den letzten Jahren hat sich zwischen nationalen und tere Anwendung des Gesetzes dürfte ebenfalls geeignet
lokalen oder partikularistischen Interessen ein eigentliches sein, Unbehagen abzubauen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Loretan Lärmschutz an Nationalstrassen. Geschwindigkeitsbeschränkungen
Interpellation Loretan Bruit le long des autoroutes. Limitations de vitesse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.590
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 1853-1854
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Ref. No 20 012 087
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