Court Denies Fuel Tax Exemption for Waterway Tourist Transport
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court rejected a postulate to expand tax exemptions on fuel for tourist transport on waterways, similar to exemptions for agriculture and forestry. The court reasoned that the purpose of the fuel tax was for road and national highway financing, and those groups did not use roads. Granting further exemptions would create administrative burdens and set a precedent for other groups seeking similar relief, which was not justified given current federal austerity measures.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 des Bundesbeschlusses vom 17. März 1982; Court Denies Fuel Tax Exemption for Waterway Tourist Transport: The court reasoned that the purpose of the fuel tax was for road and national highway financing, and those groups did not use roads. Granting further exemptions would create administrative burdens and set a precedent for other groups seeking similar relief, which was not justified given current federal austerity measures.
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KI-generiertThis provision established an exception to the fuel surcharge for agriculture, forestry, and professional fishing, which the Federal Council argued was based on economic considerations and not on the non-use of roads.
Volltext
Postulat Kohler Raoul 1850 N 16 décembre 1983
liegt darin, dass der Zweck des Zuschlags, nämlich die Texte du postulat du 5 octobre 1983
Finanzierung der Strassen und Nationalstrassen mit der Le Conseil fédéral est invité à juger de l'opportunité
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft keinen Zusammen- a. D'une augmentation sensible des subventions fédérales
hang aufweist. Dies trifft nun auch auf die gewerbsmässigen à l'Office national suisse du tourisme;
Touristentransporte auf Gewässern zu. Aus Gründen der
Rechtsgleichheit drängt sich deshalb eine Erweiterung die- b. De mesures destinées à apporter aux associations de
ser Ausnahmeregelung in obenerwähntem Sinn auf. tourisme régionales et cantonales une aide plus directe et
plus efficace.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-Bern, Aregger,
Rapport écrit du Conseil fédéral (Bacciarini), (Biderbost), Bircher, Blunschy, Butty, deChasto-
Begehren um Befreiung vom Zollzuschlag auf Treibstoffen nay, Columberg, Darbellay, Dirren, Dupont, (Dürr), Eggen-
wurden seit dessen Einführung immer wieder gestellt. So berg-Thun, Fischer-Sursee, Frei-Romanshorn, Früh, (Ger-
konnte in den letzten Jahren unter anderem ähnlichen wig), Hari, Iten, Jung, (Kaufmann), Keller, Kühne, Landoli,
Anträgen zugunsten der Fliegerei, der Bergbahn- und Skilift- Loretan, (Meier Kaspar), (Merz), (Müller-Luzern), Müller-
betriebe usw. nicht entsprochen werden (vgl. Helikopterein- Scharnachtal, Nef, Neukomm, Nussbaumer, Gehen, Oehler,
sätze - Einfache Anfrage Dirren Nr. 79.719 sowie Interpella- Ogi, (Pedrazzini), Petitpierre, (Räz), Röthlin, Rubi, Schärli,
tion Schnyder-Bern Nr. 82.314; Pistenfahrzeuge - Einfache (Scherer), Schmid, Schnyder-Bern, Segmüller, (Spiess),
Anfrage de Chastonay Nr. 80.609). Steinegger, Stucky, (Tochon), Vetsch, Villiger, Ziegler-Solo-
Die in Artikel 3 des Bundesbeschlusses vom 17. März 1982 thurn (53)
über die Finanzierung der Nationalstrassen (SR 632.122.71)
vorgesehene Ausnahmeregelung zugunsten der Land- und Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei stützt sich auf Der Tourismus ist für die Schweiz ein entscheidender Wirt-
wirtschaftliche Überlegungen und ist nicht in der Tatsache schaftsfaktor. So ist er für die Beschäftigungslage, den
begründet, dass diese Gruppen beim Verbrauch der Treib- Zahlungsbilanzausgleich und für unseren allgemeinen
stoffe die Strassen nicht oder kaum benützen. Parlament Wohlstand von grosser Bedeutung. In den wirtschaftlich
und Bundesrat haben stets zum Ausdruck gebracht, dass für schwächeren Berggebieten kommt dem Tourismus gar
Fahrzeuge, welche die Strassen nicht benützen, kein überragende Bedeutung zu. So können in den vom Touris-
Anspruch auf Befreiung vom Zollzuschlag besteht (siehe mus abhängigen Gebieten bestehende Arbeitsplätze gesi-
unter anderem die Botschaften des Bundesrates an die chert und neue geschaffen werden. Die unerwünschte und
Bundesversammlung vom 19.Juli 1960 bzw. S.Juni 1961 mit vielen Nachteilen behaftete Abwanderung aus den Berg-
über die Erhebung eines Zollzuschlages auf Treibstoffen zur gebieten kann gestoppt werden. Weiter werden den ansässi-
Finanzierung der Nationalstrassen, BB11960II 571 bzw. BBI gen Landwirten, meist Bergbauern, neue dringend benö-
1961 l 1397). tigte Nebenverdienste eröffnet.
Eine Änderung der geltenden Bestimmungen würde über- Wenn die Bedeutung des Tourismus für die Schweiz auch
dies Anschlussbegehren auslösen, denen ebenfalls entspro- unbestritten ist, wird doch relativ wenig dafür getan, um die
chen werden müsste. Weitere Ausnahmeregelungen verur- Stellung der Schweiz als Ferienland zu erhalten und zu
sachen aber der Bundesverwaltung einen wesentlichen stärken. Hauptsächlich in der Werbung fehlen die nötigen
administrativen Aufwand, der ohne zusätzliches Personal Mittel. Die Auswirkungen davon spüren die Berggebiete und
nicht bewältigt werden könnte. Angesichts der Sparmass- die vom Tourismus abhängigen Orte, so vor allem das Hotel-
nahmen des Bundes lassen sich neue Zollbegünstigungen und Gastgewerbe am stärksten. Gerade das Hotel- und
nicht rechtfertigen. Gastgewerbe wird am härtesten von einem abnehmenden
Ausserdem wird im nächsten Jahr das Parlament sich ohne- Tourismus getroffen.
hin mit einem neuen Strassenfinanzierungsbeschluss zu Auch wenn im Rahmen des Massnahmenpaketes die Lei-
befassen haben, da aufgrund der Neuregelung bei den stungen des Bundes an die Schweizerische Verkehrszen-
Treibstoffzöllen der Bundesbeschluss vom 17. März 1972 trale erhöht wurden, genügt das noch nicht. Weiter ist es
über die Finanzierung der Nationalstrassen abzulösen ist. wichtig zu prüfen, ob nicht die regionalen und kantonalen
Bei den Revisionsarbeiten zu diesem Bundesbeschluss Verkehrsverbände in ihren Bemühungen im Tourismusbe-
wurde aus den dargelegten Gründen darauf verzichtet, reich besser und vor allem direkter unterstützt werden sol-
Änderungen an der bestehenden Ausnahmeregelung vorzu- len. Über die Verkehrsverbände ist es möglich, Massnahmen
sehen. zugunsten des Tourismus schnell und direkt zu treffen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Abgelehnt - Rejeté Überwiesen - Transmis
#ST# 83.589 #ST# 83.594
Postulat Schnider-Luzern Postulat Kohler Raoul
Tourismusförderung - Aide au tourisme Neue Haupttransversalen (NHT). Alternativen
Solution de rechange aux
Nouvelles transversales ferroviaires (NTF)
Wortlaut des Postulats vom 5. Oktober 1983
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob nicht
a. die Leistungen des Bundes an die Schweizerische Ver- Wortlaut des Postulates vom 5. Oktober 1983
kehrszentrale massgeblich zu erhöhen und Der Bundesrat wird ersucht, den SBB den Auftrag zu geben,
b. Massnahmen zu treffen sind, mit denen die regionalen zu prüfen, ob sich die Infrastruktur der bestehenden Hauptli-
und kantonalen Verkehrsverbände direkter und besser nien ihres Netzes so verbessern liesse, dass durch die
unterstützt werden können. Anschaffung von modernem Material fast überall Geschwin-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Schnider-Luzern Tourismusförderung
Postulat Schnider-Luzern Aide au tourisme
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.589
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 1850-1850
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Ref. No 20 012 083
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