Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-583 KI-generiert

Federal Council Partially Approves/Rejects Postulate on Linguistic Representation and Municipal Taxation

Geschäftsnummer VPB 83-583
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council partially approved and partially rejected a postulate concerning the representation of linguistic communities in federal administration and the taxation of federal property by municipalities. The postulate was accepted regarding the need to ensure sufficient French, Italian, and Romansh-speaking candidates applied for federal positions, but rejected the call to transform existing instructions into an ordinance, deeming the current instructions sufficient and the legal basis less critical than the underlying spirit of inclusivity.

Legislator-Regeste

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Art. 20 Abs. 4 GRN, Art. 20 Absatz, Art. 52 wahren; Federal Council Partially Approves/Rejects Postulate on Linguistic Representation and Municipal Taxation: The postulate was accepted regarding the need to ensure sufficient French, Italian, and Romansh-speaking candidates applied for federal positions, but rejected the call to transform existing instructions into an ordinance, deeming the current instructions sufficient and the legal basis less critical than the underlying spirit of inclusivity.

Schlagwörter

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Gemeindeverordnung Sprachpolitik steuerliche Zusammenarbeit in Europa Behördenreferendum Gemeindesteuer Abstimmungsergebnis
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 10 des Bundesgesetzes über die politischen und polizeilichen Garantien

This provision is the subject of the proposed revision and the core of the debate regarding the taxation of federal properties.

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Volltext

Postulat Dirren 404 N 23 mars 1984

essere raggiunto soltanto se un numero sufficiente di candi- #ST# 83.583

dati di lingua francese, italiana e romancia si interesseranno

ai posti messi a concorso dai servizi della Confederazione. Postulat Dirren

Per il momento non è quindi necessario modificare le istru- Bundesgesetz über die politischen

zioni del 12 gennaio 1983. Nein ci sembra inoltre opportuno und polizeilichen Garantien. Revision

trasformare le nostre istruzioni in ordinanza. La forma del-

l'atto legislativo non è determinante ai fini della corretta Loi sur les garanties politiques

applicazione dei principi da ici enunciati. et de police. Révision

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Consei' fédéral

Wortlaut des Postulates vom 28. September 1983

Dichiarazione scritta del Consiglio federale

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob Artikel 10 des

II Consiglio federale considera il postulato attuato nel punto Bundesgesetzes über die politischen und polizeilichen

1, ma ne respinge il punto 2. Garantien zugunsten der Eidgenossenschaft nicht in dem

Sinn zu revidieren ist, dass Liegenschaften der Eidgenos-

Pini: Je serai bref. Je remercie tout d'abord le Conseil senschaft (bzw. deren Betriebe, Anstalten und unselbstän-

fédéral pour la réponse partiellement positive qu'il a donné à dige Stiftungen) von den Gemeinden mit einer Vermögens-

mon postulat concernant Ici représentation des commu- steuer bzw. Liegenschaftssteuer belegt werden können.

nautés linguistiques dans l'administration fédérale. Je sou- Im weiteren ist Bericht darüber zu erstatten, wie viele

tiens, Monsieur le conseiller fédéral, l'opportunité d'édicter Gemeinden von einer Neuregelung profitieren könnten und

une ordonnance quant aux instructions que le gouverne- welches Verhältnis zwischen beanspruchter Fläche, Arbeits-

ment donne pour le respect des communautés linguistiques plätzen, diversen anderen Entschädigungen, Immissionen

dans le cadre de l'administration. Je sais que la distribution usw. in den betroffenen Gemeinden besteht.

de ces instructions est parfois lente, même problématique,

celles-ci n'étant pas toujours considérées comme contrai- Texte du postulat du 28 septembre 1983

gnantes. Il ressort même qu'elles arrivent parfois à l'atten- Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il y a lieu de réviser

tion du personnel des offices intéressés seulement partielle- l'article 10 de la loi sur les garanties politiques et de police

ment. Ce sont des informations que j'ai obtenues dans le en faveur de la Confédération de façon à permettre aux

cadre de l'administration et c'est la raison pour laquelle je communes de prélever un impôt sur la fortune ou un impôt

me permets de les porter à votre connaissance et de soute- foncier sur les propriétés immobilières de la Confédération

nir, malgré l'avis contraire du gouvernement, qu'une ordon- ou sur ses entreprises, établissements et fondations non

nance serait opportune afin que ces instructions puissent personnalisées.

être plus contraignantes. Je arie le Conseil d'appuyer cette Il devra également faire rapport sur le nombre de communes

proposition dans l'intérêt mène de l'application du principe qui tireraient avantage de la révision. Ce rapport devra

de l'équité de traitement d€s communautés linguistiques notamment donner des précisions sur les surfaces occu-

dans le cadre de l'administration. pées, les emplois créés, les indemnités éventuelles, ainsi

que les émissions polluantes qui peuvent se produire dans

Bundesrat Stich: Der Streit geht darum, ob in bezug auf die les communes concernées.

sprachlichen Minderheiten e ne Weisung oder eine Verord-

nung erlassen werden soll. Heute besteht eine Weisung; Mitunterzeichner - Cosignataire: (Biderbost)

Herr Pini möchte eine Verordnung. Darf ich dazu festhalten: Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Letztlich entscheidet nicht die rechtliche Basis, ob man der

sprachlichen Minderheit Rechnung trägt oder nicht. Aus- Verschiedene Gemeinden beheimaten eidgenössische

schlaggebend ist ja immer, ob gegeignete Kandidaten oder Betriebsstätten und Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet.

Kandidatinnen zur Verfügung stehen. Das ist ist das erste. Dadurch werden für die betreffenden Gemeinden neue

Das zweite ist zweifellos der Geist, der bei den Leuten Arbeitsplätze und Verdienstmöglichkeiten geschaffen.

herrscht, die Personal einstellen müssen. Wenn hier der Demgegenüber sind diejenigen Gemeinden stark benachtei-

Geist gut ist, wenn man don sprachlichen Minderheiten ligt, die dem Bund, seinen Betrieben und Anstalten nur Land

Rechnung tragen will, wird eben eher ein solches Ziel zur Verfügung stellen (z. B. für Flugpisten, Militärschiess-

erreicht, als wenn man nur ehe Weisung durch eine Verord- plätze usw.), nicht aber von Arbeitsplätzen und neuen Ein-

nung ersetzt. Wir erachten es als überflüssig, hier eine nahmen profitieren können. Die Gemeinden verlieren auf

Verordnung zu erlassen. diese Weise oft wertvolles Kulturland und sind in ihren

Entwicklungsmöglichkeiten stark behindert. Um diese

Le président: Le Conseil fédéral refuse le point 2 du postu- Nachteile wenigstens teilweise auszugleichen, sollte den

lat. Monsieur Pini considère que le point 1 est effectivement Gemeinden erlaubt werden, auf Grundstücken, die sie dem

réalisé, mais il maintient son postulat sur le point 2. Bund, seinen Betrieben und Anstalten zur Verfügung stel-

len, eine Vermögenssteuer bzw. Liegenschaftssteuer zu er-

Abstimmung - Vote heben.

Für den Antrag des Bundesrates 73 Stimmen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Für den Antrag Pini 51 Stimmen

Rapport écrit du Conseil fédéral

1. Der Artikel 10 des Garantiegesetzes befreit die Eidgenos-

senschaft allgemein von kantonalen und kommunalen Steu-

ern. Besondere Steuerbefreiungsregeln bestehen für Militär-

anstalten oder Militärwerkstätten und zu militärischen Zwek-

ken bestimmtes Eigentum des Bundes (Art. 164 Abs. 2 der

Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossen-

schaft; SR 510.10) sowie für das Eigentum der Schweizeri-

schen Bundesbahnen (Art. 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über die Schweizerischen Bundesbahnen; SR 742.31). Die

im Postulat angeregte Revision bloss des Garantiegesetzes

würde folglich für den Bereich des Militärs und der Bundes-

bahnen keine Steuerpflicht bewirken. Nachdem die Begrün-

dung des Postulates aber Militärschiessplätze erwähnt, neh-

men wir an, dass eine umfassende Steuerpflicht für Liegen-

23. März 1984 N 405 Postulat Dirren

schatten des Bundes angestrebt wird und nehmen in diesem Dirren: Das Postulat beinhaltet erstens die steuerliche bzw.

Sinn zum Postulat Stellung. finanzielle Abgeltung der Bundesbetriebe, Anlagen und

2. Die Entrichtung von Steuern ist kein taugliches Mittel, um Anstalten in benachteiligten Gemeinden; zweitens einen

den Gemeinden allfällige Nachteile aus dem Liegenschafts- Bericht, der sich über beanspruchte Fläche, Arbeitsplätze,

besitz des Bundes auszugleichen. Ein Zusammenhang zwi- Entschädigungen, Immissionen usw. äussert. Wir haben in

schen dem als Bemessungsgrundlage für Liegenschafts- unserer Region eine sehr hohe militärische Präsenz und

steuern dienenden Wert von Liegenschaften und allfälligen unverhältnismässig wenig Kompensationen an Arbeitsplät-

Nachteilen, die das Grundeigentum des Bundes den einzel- zen und Realentschädigungen. In gewissen Gemeinden ist

nen Gemeinden verursacht, ist kaum gegeben. Die Bezah- man nun der Ansicht, dass durch eine steuerliche oder

lung von Liegenschaftssteuern hätte einen ausgesproche- anderweitige Abgeltung durch den Bund der Missmut und

nen Giesskanneneffekt: Viele Gemeinden kämen grundlos eine gewisse negative Einstellung gemildert werden könn-

in den Genuss von zusätzlichen Steuereinnahmen; benach- ten. Bei meinem Postulat geht es um das Garantiegesetz,

teiligten Gemeinden dagegen könnte der Steuerbetrag des weil dort die einzig mögliche Eingriffsmöglichkeit in den

Bundes keinen vollen Ausgleich verschaffen. Zuständigkeitsbereich besteht. Im besonderen sind gerade

diese militärischen Anlagen und beanspruchten Flächen

3. Einzig hinsichtlich der Steuern sind Bundesliegenschaf-

anvisiert.

ten privilegiert. Kausalabgaben (Grundeigentümerbeiträge,

In Punkt 2 der Beantwortung glaubt der Bundesrat, die

Gebühren) entrichtet der Bund wie jeder andere Grundei-

Einführung und die Entrichtung von Steuern sei kein taugli-

gentümer. Auch ist es dem Bund rechtlich verwehrt

ches Mittel. Ich bin der Meinung, das dies ein erster Schritt

entschädigungslos über einen gewissen Grad hinausge-

wäre, nachdem man alle anderen Masnahmen ablehnt, bei-

hende Immissionen zu verursachen. Zudem sind die man-

spielsweise Militärwerkstätten in stark beanspruchten

nigfaltigen und häufigen freiwillig erbrachten Vorteile und

Gebieten, Kompensationen für Zollverlegungen usw.

indirekten Leistungen zu erwähnen. So stellt der Bund seine

Das durch den Bund genutzte Grundeigentum wird eben in

Sportanlagen Schulen und Vereinen zur Verfügung oder er

den verschiedenen Gemeinden in unterschiedlichem Aus-

bildet in wirtschaftlich bedrohten Regionen Lehrlinge aus

mass wirtschaftlich genutzt und ist Ausgangspunkt von

(z. B. auf militärischen Flugplätzen). Leistungen der

Immissionen jeglicher Art. In Punkt 3 erwähnt der Bundesrat

Gemeinden und Belästigungen der Anwohner werden somit

gleichzeitig die Vorteile, die er den betroffenen Gemeinden

zum Teil unter anderen Titeln abgegolten.

bietet. Es geht aber um diejenigen Gemeinden, die keine

4. Steuerfreiheit gegenüber den Kantonen und Gemeinden oder ungenügende Vorteile durch den Bund erhalten. Wenn

geniesst der Bund soweit zurückverfolgbar seit der der Bund in Punkt 4 Steuern als Ausgleich für erlittene

Gründung des Bundesstaates im Jahre 1848. Sie beruht auf Nachteile ablehnt, anerkennt er meines Erachtens immer-

der Erkenntnis, dass das auf private Rechtssubjekte zuge- hin, dass es eine besondere Ordnung braucht, um Nachteile

schnittene Steuerrecht ungeeignet ist, um die finanziellen auszugleichen. Bei einer Ablehnung sollte er dann minde-

Beziehungen zwischen den einzelnen Hoheitsträgern zu stens gewisse Vorschläge aufzeigen oder dieses Postulat im

regeln. Hierzu bedarf es einer besonderen Ordnung. In die- vorher erwähnten Sinne übernehmen.

sem Zusammenhang kann auf die Kantonsanteile an Bun- In Punkt 6 der Beantwortung erwähnt er die verlangte

deseinnahmen sowie auf die Finanzhilfen und Abgeltungen Berichterstattung. Die Berichterstattung könnte sich ver-

des Bundes hingewiesen werden. gleichsweise auf stark belastete Regionen beziehen. Herr

5. Auch im Hinblick auf die Finanzlage des Bundes besteht Bundesrat, es bestehen in gewissen Ämtern bereits solche

kein Anlass, die Liegenschaften des Bundes von den Vergleiche, beispielsweise über die Belastung und die

Gemeinden besteuern zu lassen. Der Bund ist Eigentümer Entschädigungen in der Region Goms. Man könnte diese

einer Landfläche von insgesamt etwa 412 Millionen Qua- ohne grossen administrativen Aufwand zusammenstellen.

dratmeter (allgemeine Bundesverwaltung: 274 Millionen Herr Butty hat gestern morgen in der Debatte über die

Quadratmeter; PTT: 6,4 Millionen Quadratmeter; SBB; etwa Rüstungspolitik ein regional-, arbeits- und beschäftigungs-

132 Millionen Quadratmeter. Auch wenn es nicht möglich ist politisch wichtiges Votum abgegeben und dabei auf die

- viele Kantone verzichten auf eine amtliche Bewertung der Konzentration der Bundesbetriebe auf wenige Kantone hin-

Bundesliegenschaften -, die finanziellen Auswirkungen der gewiesen. Auf der einen Seite Arbeitsplätze, auf der anderen

angeregten Gesetzesänderung zu beziffern, kann aus dieser Seite zusätzliche, nicht abgegoltene Belastungen. Weil wir

Zahl geschlossen werden, dass die Belastung des Bundes nun über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kan-

sehr stark ins Gewicht fallen würde. Auch für die SBB tonen diskutieren, weil der Bundesrat das Malaise, die

ergäben sich ganz beträchtliche finanzielle Folgen. Und ungleiche Abgeltung, anerkennt, bin ich der Meinung, dass

gerade hier wäre eine Besteuerung besonders ungerechtfer- Massnahmen prüfenswert sind und beantrage Ihnen, das

tigt, bringt doch die Erschliessung mittels Bahnen in aller Postulat zu überweisen.

Regel den Gemeinden erheblich mehr Vor- als Nachteile.

6. Es wird in der Schweiz wohl nicht manche Gemeinde Bundesrat Stich: Der Bundesrat beantragt Ihnen, dieses

geben, in welcher der Bund kein Grundeigentum besitzt. Postulat abzulehnen. Es geht hier wirklich um eine grund-

Der im Postulat verlangte Bericht würde mithin eine einge- sätzliche Frage, ob der Bund für seine Anstalten, für seine

hende Analyse von mehreren hundert Fällen erheischen. Betriebe und Einrichtungen in jeder Gemeinde, auch wo er

Äusserst aufwendig wäre es, alle in bezug auf seine Liegen- nur ein Grundeigentum hat, steuerpflichtig werden soll. Ich

schaften vom Bund den Gemeinden erbrachten direkten glaube, man kann nicht gleichzeitig mit solchem Ansinnen

und indirekten Leistungen zu eruieren. Noch schwieriger über eine Aufgabenneuverteilung diskutieren. Man kann

und zeitraubender würde sich das Einfangen und die nicht so die Verwaltung rationalisieren wollen. Man kann

Gewichtung der einzelnen Immissionen gestalten. Zudem nicht gleichzeitig vom Bund verlangen, dass er den Räten

hätte die naturgemäss stark subjektiv gefärbte Gewichtung Berichte vorlegt über die Dezentralisation der Verwaltung

der Immissionen eine zweifelhafte Aussagekraft. und dann solche grundsätzlichen Fragen wieder neu hier

Eine Änderung des bestehenden Systems ist sachlich nicht auf den Tisch legen.

gerechtfertigt. In Anbetracht dieser im voraus feststehenden Ich bitte Sie sehr eindringlich, dieses Postulat abzulehnen,

Tatsache ist auf die Erstellung des verlangten Berichtes, der denn der geforderte Bericht würde natürlich einen sehr

mehrere Personen während Wochen beschäftigen würde, grossen Aufwand und eine sehr grosse Belastung bringen.

zu verzichten. Am Schluss hätten Sie immer dieselbe Frage zu entschei-

den, die letztlich nur eine politische ist: ob Sie den Bund in

den Kantonen und in den Gemeinden für steuerpflichtig

Schriftliche Erklärung des Bundesrates erklären wollen. Diese Frage ist meines Erachtens im heuti-

Déclaration écrite du Conseil fédéral gen Zeitpunkt auch ohne Bericht zu entscheiden, ganz

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. abgesehen davon, dass es immer wieder sehr viele Gemein-

Postulat Dirren 406 N 23 mars 1984

den gibt, die sich darüber beklagen, dass sie keine Bundes- Auch die Studienkommission «Zukunft des Parlamentes»

betriebe haben. hat sich mit der Frage befasst. Sie ist zum folgenden

Ich bitte Sie also, das Postulat Dirren abzulehnen. Schluss gekommen: «Im Nationalrat Hesse sich merklich

Zeit einsparen, wenn auf die zweisprachige Berichterstat-

Le président: Le Conseil fède'al refuse le postulat. M. Dirren tung verzichtet würde. Den einzelnen Referenten, seien sie

le maintient. nun deutscher oder französischer Zunge, käme so erhöhte

Aufmerksamkeit zu. Mit Rücksicht auf die französisch- und

Abstimmung - Vote italienischsprechende Minderheit jedoch nimmt die Stu-

Für Annahme des Postulates Minderheit dienkommission von diesem Vorschlag Abstand. Hingegen

Dagegen Offensichtliche Mehrheit befürwortet sie, dass die Referenten (gemäss Art. 20 Abs. 4

GRN) ihre Stellungnahmen besser aufteilen und sich gegen-

seitig nicht wiederholen» (Schlussbericht vom 29. Juni 1978,

Seite 59).

Das Büro ist der Ansicht, dass auch zum heutigen Zeitpunkt

die zweisprachige Berichterstattung nicht abgeschafft wer-

#ST# 83.928 den darf. Ein grosser Teil der Kommissionspräsidenten ist

Postulat Dirren deutscher Sprache. Auch wenn die Simultanübersetzung

besteht, ist es für die französisch- und italienischsprachigen

Geschäftsreglement des Nationalrates.

Ratsmitglieder von Bedeutung, dass auch in französischer

Änderung Sprache über die Kommissionsberatungen referiert wird.

Règlement du Conseil national. Modification Die Ratsdebatten sind im «Amtlichen Bulletin» wiedergege-

ben; sie sind eine der wichtigsten Quellen für die Rechtsaus-

legung. Die Abschaffung des Berichtes in der zweiten Spra-

che wäre auch aus dieser Sicht bedauerlich.

Hingegen teilt das Büro die Bestrebungen des Postulanten,

Wortlaut des Postulates vom 8. Dezember 1983 die Ratsdebatten rationeller zu gestalten. Angesichts der

Das Büro des Nationalrates wird eingeladen zu prüfen, ob grossen Geschäftslast muss die beschränkte Verhandlungs-

nicht das Geschäftsreglemen t des Nationalrates in dem Sinn zeit optimal ausgenützt werden. Die beiden Berichterstatter

zu ändern sei, dass die Berichterstattung der Kommissionen sollten sich deshalb bei jedem Geschäft über den Inhalt der

an den Rat nur mehr in einer Sprache und durch einen Berichterstattung absprechen und ihre Referate abschnitt-

Berichterstatter erfolgen. weise oder nach Gesichtspunkten aufteilen. Blosse Wieder-

holungen sind unnötig, da die Simultanübersetzung zur

Texte du postulat du 8 décembre 1983 Verfügung steht. Ausserdem sollten die Kommissionen bei

Le Bureau du Conseil est prié d'examiner s'il n'y a pas lieu allen einfachen oder unbestrittenen Geschäften dem Rat

de modifier le règlement du Conseil national pour que les schriftlich berichten oder darauf verzichten, zwei Berichter-

rapports des commissions ne soient présentés au Conseil statter zu bezeichnen. Es geht hier also nicht um eine

que dans une seule langue et par un seul rapporteur. Änderung von Artikel 20 Absatz 4 des Geschäftsreglemen-

tes, sondern um seine bessere Anwendung.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Berichterstattung einer Kommission an den Rat erfolgt Schriftliche Erklärung des Büros

gemäss Artikel 20 Absatz 4 des Geschäftsreglementes des Déclaration écrite du Bureau

Nationalrates gewöhnlich durch zwei Berichterstatter in • Das Büro beantragt dem Rat, das Postulat abzulehnen.

zwei Landessprachen.

Die Darlegungen der zwei Berichterstatter unterscheiden Dirren: Es tut mir leid, Sie noch einmal zu beanspruchen.

sich aber nicht wesentlich voneinander,.da beide die Mehr- Wir hätten gestern, in der Nachmittagssitzung, genügend

heit der Kommission vertreten. Daher genügt ein Berichter- Zeit gehabt, um diese Probleme zu erledigen.

statter, zumal jedes Ratsmilglied die Möglichkeit hat, an Verschiedenste Revisionen des Geschäftsverkehrsgesetzes

seinem Platz eine Simultanüoersetzung abzuhören. und des Ratsreglementes zielen in Richtung Reformen, effi-

Berichterstattung in nur einur Sprache bringt eine grosse ziente Abwicklung der Debatten und Parlamentsgeschäfte.

Zeiteinsparung und Rationalisierung, gestaltet den Ge- Noch während dieser Woche haben wir eine Stunde über

schäftsablauf effizienter uno entlastet die Parlamentarier. die bessere Ausnützung der Sitzungszeiten gesprochen und

Ebenfalls können unnötige Ausgaben eingespart werden. uns über den langatmigen Parlamentsbetrieb und die Über-

Ich bitte das Büro um eine schriftliche Antwort. lastung beklagt. Es ist aber Tatsache, dass wir kaum bereit

sind, gewisse Opfer zu bringen. Die Antwort des Büros

Schriftliche Antwort des Büros begrüsst zwar solche Massnahmen, ist aber nicht bereit,

Réponse écrite du Bureau konkrete Anträge zur Prüfung zu übernehmen. Mit der Ant-

Die zweisprachige Berichterstattung im Nationalrat gab fast wort versucht es, die Minderheiten zu sensibilisieren und

bei allen Reglementsrevisionsn zu Diskussionen Anlass. Bis ihnen glaubhaft zu machen, dass sie zu kurz kämen. Dies ist

zum Jahre 1974 enthielt das Reglement die Bestimmung, jedoch bei weitem nicht der Fall, denn es sollte der Kommis-

wonach die mündliche Berichterstattung nur in wichtigen sion zustehen, nur einen einsprachigen Berichterstatter zu

Fällen in zwei Sprachen erfolgen soll (vgl. Geschäftsregle- bestimmen und eine entsprechende Ausgewogenheit zu

mentsrevision von 1946, Alt. 54, 1962 und 1966, Art. 52 wahren. Dieser offizielle Sprecher muss zudem nicht immer

Abs. 1). Dieser Bestimmung wurde aber nie strikte nachge- der Kommissionspräsident sein. In unserem Kanton haben

lebt. Obwohl allgemein anerkannt wurde, dass die zweispra- wir ebenfalls Zweisprachigkeit. Es besteht eine Simultan-

chige Berichterstattung viel üeit in Anspruch nimmt, ist ihre übersetzung, und die Kommission bestimmt einen Bericht-

Abschaffung nie gefordert worden. erstatter, während der Kommissionspräsident nur in Aus-

Im Jahre 1974 wurde der hîute noch geltende Artikel 20 nahmefällen mitreferiert.

Absatz 4 beschlossen, und zwar mit der folgenden Begrün- Es wird dann weiter dargelegt, es sei von grosser Bedeu-

dung: «Die Berichterstattung in zwei Sprachen wird häufig tung, dass die Kommissionsberatungen in beiden Sprachen

als unnötiger Zeitverlust kritisiert. In besonders wichtigen wiedergegeben werden. Dies bedeutet, dass Gleiches zwei-

und sprachlich heiklen Fragen kann es aber nötig sein, dass mal gesagt werden muss. Die Eintretensvoten, wie auch die

beide Referenten dieselben Argumente vortragen. Im übri- meisten Einzelvoten, werden ja im voraus schriftlich vorbe-

gen sollten sie, um blosse Wiederholungen in der anderen reitet. Es genügt also, dass wir die bestehenden Einrichtun-

Sprache zu vermeiden, den Sitoff unter sich aufteilen.» (Ver- gen, die sehr guten Simultanübersetzungsdienste, in

gleiche «Amtliches Bulletin» NR 1973, Seite 1205.) Anspruch nehmen und voll ausnützen, indem wir ihnen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Dirren Bundesgesetz über die politischen und polizeilichen Garantien. Revision

Postulat Dirren Loi sur les garanties politiques et de police. Révision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.583

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.03.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 404-406

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Ref. No 20 012 316

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