Federal Council Partially Approves/Rejects Postulate on Linguistic Representation and Municipal Taxation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council partially approved and partially rejected a postulate concerning the representation of linguistic communities in federal administration and the taxation of federal property by municipalities. The postulate was accepted regarding the need to ensure sufficient French, Italian, and Romansh-speaking candidates applied for federal positions, but rejected the call to transform existing instructions into an ordinance, deeming the current instructions sufficient and the legal basis less critical than the underlying spirit of inclusivity.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 20 Abs. 4 GRN, Art. 20 Absatz, Art. 52 wahren; Federal Council Partially Approves/Rejects Postulate on Linguistic Representation and Municipal Taxation: The postulate was accepted regarding the need to ensure sufficient French, Italian, and Romansh-speaking candidates applied for federal positions, but rejected the call to transform existing instructions into an ordinance, deeming the current instructions sufficient and the legal basis less critical than the underlying spirit of inclusivity.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is the subject of the proposed revision and the core of the debate regarding the taxation of federal properties.
Volltext
Postulat Dirren 404 N 23 mars 1984
essere raggiunto soltanto se un numero sufficiente di candi- #ST# 83.583
dati di lingua francese, italiana e romancia si interesseranno
ai posti messi a concorso dai servizi della Confederazione. Postulat Dirren
Per il momento non è quindi necessario modificare le istru- Bundesgesetz über die politischen
zioni del 12 gennaio 1983. Nein ci sembra inoltre opportuno und polizeilichen Garantien. Revision
trasformare le nostre istruzioni in ordinanza. La forma del-
l'atto legislativo non è determinante ai fini della corretta Loi sur les garanties politiques
applicazione dei principi da ici enunciati. et de police. Révision
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Consei' fédéral
Wortlaut des Postulates vom 28. September 1983
Dichiarazione scritta del Consiglio federale
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob Artikel 10 des
II Consiglio federale considera il postulato attuato nel punto Bundesgesetzes über die politischen und polizeilichen
1, ma ne respinge il punto 2. Garantien zugunsten der Eidgenossenschaft nicht in dem
Sinn zu revidieren ist, dass Liegenschaften der Eidgenos-
Pini: Je serai bref. Je remercie tout d'abord le Conseil senschaft (bzw. deren Betriebe, Anstalten und unselbstän-
fédéral pour la réponse partiellement positive qu'il a donné à dige Stiftungen) von den Gemeinden mit einer Vermögens-
mon postulat concernant Ici représentation des commu- steuer bzw. Liegenschaftssteuer belegt werden können.
nautés linguistiques dans l'administration fédérale. Je sou- Im weiteren ist Bericht darüber zu erstatten, wie viele
tiens, Monsieur le conseiller fédéral, l'opportunité d'édicter Gemeinden von einer Neuregelung profitieren könnten und
une ordonnance quant aux instructions que le gouverne- welches Verhältnis zwischen beanspruchter Fläche, Arbeits-
ment donne pour le respect des communautés linguistiques plätzen, diversen anderen Entschädigungen, Immissionen
dans le cadre de l'administration. Je sais que la distribution usw. in den betroffenen Gemeinden besteht.
de ces instructions est parfois lente, même problématique,
celles-ci n'étant pas toujours considérées comme contrai- Texte du postulat du 28 septembre 1983
gnantes. Il ressort même qu'elles arrivent parfois à l'atten- Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il y a lieu de réviser
tion du personnel des offices intéressés seulement partielle- l'article 10 de la loi sur les garanties politiques et de police
ment. Ce sont des informations que j'ai obtenues dans le en faveur de la Confédération de façon à permettre aux
cadre de l'administration et c'est la raison pour laquelle je communes de prélever un impôt sur la fortune ou un impôt
me permets de les porter à votre connaissance et de soute- foncier sur les propriétés immobilières de la Confédération
nir, malgré l'avis contraire du gouvernement, qu'une ordon- ou sur ses entreprises, établissements et fondations non
nance serait opportune afin que ces instructions puissent personnalisées.
être plus contraignantes. Je arie le Conseil d'appuyer cette Il devra également faire rapport sur le nombre de communes
proposition dans l'intérêt mène de l'application du principe qui tireraient avantage de la révision. Ce rapport devra
de l'équité de traitement d€s communautés linguistiques notamment donner des précisions sur les surfaces occu-
dans le cadre de l'administration. pées, les emplois créés, les indemnités éventuelles, ainsi
que les émissions polluantes qui peuvent se produire dans
Bundesrat Stich: Der Streit geht darum, ob in bezug auf die les communes concernées.
sprachlichen Minderheiten e ne Weisung oder eine Verord-
nung erlassen werden soll. Heute besteht eine Weisung; Mitunterzeichner - Cosignataire: (Biderbost)
Herr Pini möchte eine Verordnung. Darf ich dazu festhalten: Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Letztlich entscheidet nicht die rechtliche Basis, ob man der
sprachlichen Minderheit Rechnung trägt oder nicht. Aus- Verschiedene Gemeinden beheimaten eidgenössische
schlaggebend ist ja immer, ob gegeignete Kandidaten oder Betriebsstätten und Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet.
Kandidatinnen zur Verfügung stehen. Das ist ist das erste. Dadurch werden für die betreffenden Gemeinden neue
Das zweite ist zweifellos der Geist, der bei den Leuten Arbeitsplätze und Verdienstmöglichkeiten geschaffen.
herrscht, die Personal einstellen müssen. Wenn hier der Demgegenüber sind diejenigen Gemeinden stark benachtei-
Geist gut ist, wenn man don sprachlichen Minderheiten ligt, die dem Bund, seinen Betrieben und Anstalten nur Land
Rechnung tragen will, wird eben eher ein solches Ziel zur Verfügung stellen (z. B. für Flugpisten, Militärschiess-
erreicht, als wenn man nur ehe Weisung durch eine Verord- plätze usw.), nicht aber von Arbeitsplätzen und neuen Ein-
nung ersetzt. Wir erachten es als überflüssig, hier eine nahmen profitieren können. Die Gemeinden verlieren auf
Verordnung zu erlassen. diese Weise oft wertvolles Kulturland und sind in ihren
Entwicklungsmöglichkeiten stark behindert. Um diese
Le président: Le Conseil fédéral refuse le point 2 du postu- Nachteile wenigstens teilweise auszugleichen, sollte den
lat. Monsieur Pini considère que le point 1 est effectivement Gemeinden erlaubt werden, auf Grundstücken, die sie dem
réalisé, mais il maintient son postulat sur le point 2. Bund, seinen Betrieben und Anstalten zur Verfügung stel-
len, eine Vermögenssteuer bzw. Liegenschaftssteuer zu er-
Abstimmung - Vote heben.
Für den Antrag des Bundesrates 73 Stimmen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Für den Antrag Pini 51 Stimmen
Rapport écrit du Conseil fédéral
1. Der Artikel 10 des Garantiegesetzes befreit die Eidgenos-
senschaft allgemein von kantonalen und kommunalen Steu-
ern. Besondere Steuerbefreiungsregeln bestehen für Militär-
anstalten oder Militärwerkstätten und zu militärischen Zwek-
ken bestimmtes Eigentum des Bundes (Art. 164 Abs. 2 der
Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft; SR 510.10) sowie für das Eigentum der Schweizeri-
schen Bundesbahnen (Art. 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes
über die Schweizerischen Bundesbahnen; SR 742.31). Die
im Postulat angeregte Revision bloss des Garantiegesetzes
würde folglich für den Bereich des Militärs und der Bundes-
bahnen keine Steuerpflicht bewirken. Nachdem die Begrün-
dung des Postulates aber Militärschiessplätze erwähnt, neh-
men wir an, dass eine umfassende Steuerpflicht für Liegen-
23. März 1984 N 405 Postulat Dirren
schatten des Bundes angestrebt wird und nehmen in diesem Dirren: Das Postulat beinhaltet erstens die steuerliche bzw.
Sinn zum Postulat Stellung. finanzielle Abgeltung der Bundesbetriebe, Anlagen und
2. Die Entrichtung von Steuern ist kein taugliches Mittel, um Anstalten in benachteiligten Gemeinden; zweitens einen
den Gemeinden allfällige Nachteile aus dem Liegenschafts- Bericht, der sich über beanspruchte Fläche, Arbeitsplätze,
besitz des Bundes auszugleichen. Ein Zusammenhang zwi- Entschädigungen, Immissionen usw. äussert. Wir haben in
schen dem als Bemessungsgrundlage für Liegenschafts- unserer Region eine sehr hohe militärische Präsenz und
steuern dienenden Wert von Liegenschaften und allfälligen unverhältnismässig wenig Kompensationen an Arbeitsplät-
Nachteilen, die das Grundeigentum des Bundes den einzel- zen und Realentschädigungen. In gewissen Gemeinden ist
nen Gemeinden verursacht, ist kaum gegeben. Die Bezah- man nun der Ansicht, dass durch eine steuerliche oder
lung von Liegenschaftssteuern hätte einen ausgesproche- anderweitige Abgeltung durch den Bund der Missmut und
nen Giesskanneneffekt: Viele Gemeinden kämen grundlos eine gewisse negative Einstellung gemildert werden könn-
in den Genuss von zusätzlichen Steuereinnahmen; benach- ten. Bei meinem Postulat geht es um das Garantiegesetz,
teiligten Gemeinden dagegen könnte der Steuerbetrag des weil dort die einzig mögliche Eingriffsmöglichkeit in den
Bundes keinen vollen Ausgleich verschaffen. Zuständigkeitsbereich besteht. Im besonderen sind gerade
diese militärischen Anlagen und beanspruchten Flächen
3. Einzig hinsichtlich der Steuern sind Bundesliegenschaf-
anvisiert.
ten privilegiert. Kausalabgaben (Grundeigentümerbeiträge,
In Punkt 2 der Beantwortung glaubt der Bundesrat, die
Gebühren) entrichtet der Bund wie jeder andere Grundei-
Einführung und die Entrichtung von Steuern sei kein taugli-
gentümer. Auch ist es dem Bund rechtlich verwehrt
ches Mittel. Ich bin der Meinung, das dies ein erster Schritt
entschädigungslos über einen gewissen Grad hinausge-
wäre, nachdem man alle anderen Masnahmen ablehnt, bei-
hende Immissionen zu verursachen. Zudem sind die man-
spielsweise Militärwerkstätten in stark beanspruchten
nigfaltigen und häufigen freiwillig erbrachten Vorteile und
Gebieten, Kompensationen für Zollverlegungen usw.
indirekten Leistungen zu erwähnen. So stellt der Bund seine
Das durch den Bund genutzte Grundeigentum wird eben in
Sportanlagen Schulen und Vereinen zur Verfügung oder er
den verschiedenen Gemeinden in unterschiedlichem Aus-
bildet in wirtschaftlich bedrohten Regionen Lehrlinge aus
mass wirtschaftlich genutzt und ist Ausgangspunkt von
(z. B. auf militärischen Flugplätzen). Leistungen der
Immissionen jeglicher Art. In Punkt 3 erwähnt der Bundesrat
Gemeinden und Belästigungen der Anwohner werden somit
gleichzeitig die Vorteile, die er den betroffenen Gemeinden
zum Teil unter anderen Titeln abgegolten.
bietet. Es geht aber um diejenigen Gemeinden, die keine
4. Steuerfreiheit gegenüber den Kantonen und Gemeinden oder ungenügende Vorteile durch den Bund erhalten. Wenn
geniesst der Bund soweit zurückverfolgbar seit der der Bund in Punkt 4 Steuern als Ausgleich für erlittene
Gründung des Bundesstaates im Jahre 1848. Sie beruht auf Nachteile ablehnt, anerkennt er meines Erachtens immer-
der Erkenntnis, dass das auf private Rechtssubjekte zuge- hin, dass es eine besondere Ordnung braucht, um Nachteile
schnittene Steuerrecht ungeeignet ist, um die finanziellen auszugleichen. Bei einer Ablehnung sollte er dann minde-
Beziehungen zwischen den einzelnen Hoheitsträgern zu stens gewisse Vorschläge aufzeigen oder dieses Postulat im
regeln. Hierzu bedarf es einer besonderen Ordnung. In die- vorher erwähnten Sinne übernehmen.
sem Zusammenhang kann auf die Kantonsanteile an Bun- In Punkt 6 der Beantwortung erwähnt er die verlangte
deseinnahmen sowie auf die Finanzhilfen und Abgeltungen Berichterstattung. Die Berichterstattung könnte sich ver-
des Bundes hingewiesen werden. gleichsweise auf stark belastete Regionen beziehen. Herr
5. Auch im Hinblick auf die Finanzlage des Bundes besteht Bundesrat, es bestehen in gewissen Ämtern bereits solche
kein Anlass, die Liegenschaften des Bundes von den Vergleiche, beispielsweise über die Belastung und die
Gemeinden besteuern zu lassen. Der Bund ist Eigentümer Entschädigungen in der Region Goms. Man könnte diese
einer Landfläche von insgesamt etwa 412 Millionen Qua- ohne grossen administrativen Aufwand zusammenstellen.
dratmeter (allgemeine Bundesverwaltung: 274 Millionen Herr Butty hat gestern morgen in der Debatte über die
Quadratmeter; PTT: 6,4 Millionen Quadratmeter; SBB; etwa Rüstungspolitik ein regional-, arbeits- und beschäftigungs-
132 Millionen Quadratmeter. Auch wenn es nicht möglich ist politisch wichtiges Votum abgegeben und dabei auf die
- viele Kantone verzichten auf eine amtliche Bewertung der Konzentration der Bundesbetriebe auf wenige Kantone hin-
Bundesliegenschaften -, die finanziellen Auswirkungen der gewiesen. Auf der einen Seite Arbeitsplätze, auf der anderen
angeregten Gesetzesänderung zu beziffern, kann aus dieser Seite zusätzliche, nicht abgegoltene Belastungen. Weil wir
Zahl geschlossen werden, dass die Belastung des Bundes nun über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kan-
sehr stark ins Gewicht fallen würde. Auch für die SBB tonen diskutieren, weil der Bundesrat das Malaise, die
ergäben sich ganz beträchtliche finanzielle Folgen. Und ungleiche Abgeltung, anerkennt, bin ich der Meinung, dass
gerade hier wäre eine Besteuerung besonders ungerechtfer- Massnahmen prüfenswert sind und beantrage Ihnen, das
tigt, bringt doch die Erschliessung mittels Bahnen in aller Postulat zu überweisen.
Regel den Gemeinden erheblich mehr Vor- als Nachteile.
6. Es wird in der Schweiz wohl nicht manche Gemeinde Bundesrat Stich: Der Bundesrat beantragt Ihnen, dieses
geben, in welcher der Bund kein Grundeigentum besitzt. Postulat abzulehnen. Es geht hier wirklich um eine grund-
Der im Postulat verlangte Bericht würde mithin eine einge- sätzliche Frage, ob der Bund für seine Anstalten, für seine
hende Analyse von mehreren hundert Fällen erheischen. Betriebe und Einrichtungen in jeder Gemeinde, auch wo er
Äusserst aufwendig wäre es, alle in bezug auf seine Liegen- nur ein Grundeigentum hat, steuerpflichtig werden soll. Ich
schaften vom Bund den Gemeinden erbrachten direkten glaube, man kann nicht gleichzeitig mit solchem Ansinnen
und indirekten Leistungen zu eruieren. Noch schwieriger über eine Aufgabenneuverteilung diskutieren. Man kann
und zeitraubender würde sich das Einfangen und die nicht so die Verwaltung rationalisieren wollen. Man kann
Gewichtung der einzelnen Immissionen gestalten. Zudem nicht gleichzeitig vom Bund verlangen, dass er den Räten
hätte die naturgemäss stark subjektiv gefärbte Gewichtung Berichte vorlegt über die Dezentralisation der Verwaltung
der Immissionen eine zweifelhafte Aussagekraft. und dann solche grundsätzlichen Fragen wieder neu hier
Eine Änderung des bestehenden Systems ist sachlich nicht auf den Tisch legen.
gerechtfertigt. In Anbetracht dieser im voraus feststehenden Ich bitte Sie sehr eindringlich, dieses Postulat abzulehnen,
Tatsache ist auf die Erstellung des verlangten Berichtes, der denn der geforderte Bericht würde natürlich einen sehr
mehrere Personen während Wochen beschäftigen würde, grossen Aufwand und eine sehr grosse Belastung bringen.
zu verzichten. Am Schluss hätten Sie immer dieselbe Frage zu entschei-
den, die letztlich nur eine politische ist: ob Sie den Bund in
den Kantonen und in den Gemeinden für steuerpflichtig
Schriftliche Erklärung des Bundesrates erklären wollen. Diese Frage ist meines Erachtens im heuti-
Déclaration écrite du Conseil fédéral gen Zeitpunkt auch ohne Bericht zu entscheiden, ganz
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. abgesehen davon, dass es immer wieder sehr viele Gemein-
Postulat Dirren 406 N 23 mars 1984
den gibt, die sich darüber beklagen, dass sie keine Bundes- Auch die Studienkommission «Zukunft des Parlamentes»
betriebe haben. hat sich mit der Frage befasst. Sie ist zum folgenden
Ich bitte Sie also, das Postulat Dirren abzulehnen. Schluss gekommen: «Im Nationalrat Hesse sich merklich
Zeit einsparen, wenn auf die zweisprachige Berichterstat-
Le président: Le Conseil fède'al refuse le postulat. M. Dirren tung verzichtet würde. Den einzelnen Referenten, seien sie
le maintient. nun deutscher oder französischer Zunge, käme so erhöhte
Aufmerksamkeit zu. Mit Rücksicht auf die französisch- und
Abstimmung - Vote italienischsprechende Minderheit jedoch nimmt die Stu-
Für Annahme des Postulates Minderheit dienkommission von diesem Vorschlag Abstand. Hingegen
Dagegen Offensichtliche Mehrheit befürwortet sie, dass die Referenten (gemäss Art. 20 Abs. 4
GRN) ihre Stellungnahmen besser aufteilen und sich gegen-
seitig nicht wiederholen» (Schlussbericht vom 29. Juni 1978,
Seite 59).
Das Büro ist der Ansicht, dass auch zum heutigen Zeitpunkt
die zweisprachige Berichterstattung nicht abgeschafft wer-
#ST# 83.928 den darf. Ein grosser Teil der Kommissionspräsidenten ist
Postulat Dirren deutscher Sprache. Auch wenn die Simultanübersetzung
besteht, ist es für die französisch- und italienischsprachigen
Geschäftsreglement des Nationalrates.
Ratsmitglieder von Bedeutung, dass auch in französischer
Änderung Sprache über die Kommissionsberatungen referiert wird.
Règlement du Conseil national. Modification Die Ratsdebatten sind im «Amtlichen Bulletin» wiedergege-
ben; sie sind eine der wichtigsten Quellen für die Rechtsaus-
legung. Die Abschaffung des Berichtes in der zweiten Spra-
che wäre auch aus dieser Sicht bedauerlich.
Hingegen teilt das Büro die Bestrebungen des Postulanten,
Wortlaut des Postulates vom 8. Dezember 1983 die Ratsdebatten rationeller zu gestalten. Angesichts der
Das Büro des Nationalrates wird eingeladen zu prüfen, ob grossen Geschäftslast muss die beschränkte Verhandlungs-
nicht das Geschäftsreglemen t des Nationalrates in dem Sinn zeit optimal ausgenützt werden. Die beiden Berichterstatter
zu ändern sei, dass die Berichterstattung der Kommissionen sollten sich deshalb bei jedem Geschäft über den Inhalt der
an den Rat nur mehr in einer Sprache und durch einen Berichterstattung absprechen und ihre Referate abschnitt-
Berichterstatter erfolgen. weise oder nach Gesichtspunkten aufteilen. Blosse Wieder-
holungen sind unnötig, da die Simultanübersetzung zur
Texte du postulat du 8 décembre 1983 Verfügung steht. Ausserdem sollten die Kommissionen bei
Le Bureau du Conseil est prié d'examiner s'il n'y a pas lieu allen einfachen oder unbestrittenen Geschäften dem Rat
de modifier le règlement du Conseil national pour que les schriftlich berichten oder darauf verzichten, zwei Berichter-
rapports des commissions ne soient présentés au Conseil statter zu bezeichnen. Es geht hier also nicht um eine
que dans une seule langue et par un seul rapporteur. Änderung von Artikel 20 Absatz 4 des Geschäftsreglemen-
tes, sondern um seine bessere Anwendung.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Berichterstattung einer Kommission an den Rat erfolgt Schriftliche Erklärung des Büros
gemäss Artikel 20 Absatz 4 des Geschäftsreglementes des Déclaration écrite du Bureau
Nationalrates gewöhnlich durch zwei Berichterstatter in • Das Büro beantragt dem Rat, das Postulat abzulehnen.
zwei Landessprachen.
Die Darlegungen der zwei Berichterstatter unterscheiden Dirren: Es tut mir leid, Sie noch einmal zu beanspruchen.
sich aber nicht wesentlich voneinander,.da beide die Mehr- Wir hätten gestern, in der Nachmittagssitzung, genügend
heit der Kommission vertreten. Daher genügt ein Berichter- Zeit gehabt, um diese Probleme zu erledigen.
statter, zumal jedes Ratsmilglied die Möglichkeit hat, an Verschiedenste Revisionen des Geschäftsverkehrsgesetzes
seinem Platz eine Simultanüoersetzung abzuhören. und des Ratsreglementes zielen in Richtung Reformen, effi-
Berichterstattung in nur einur Sprache bringt eine grosse ziente Abwicklung der Debatten und Parlamentsgeschäfte.
Zeiteinsparung und Rationalisierung, gestaltet den Ge- Noch während dieser Woche haben wir eine Stunde über
schäftsablauf effizienter uno entlastet die Parlamentarier. die bessere Ausnützung der Sitzungszeiten gesprochen und
Ebenfalls können unnötige Ausgaben eingespart werden. uns über den langatmigen Parlamentsbetrieb und die Über-
Ich bitte das Büro um eine schriftliche Antwort. lastung beklagt. Es ist aber Tatsache, dass wir kaum bereit
sind, gewisse Opfer zu bringen. Die Antwort des Büros
Schriftliche Antwort des Büros begrüsst zwar solche Massnahmen, ist aber nicht bereit,
Réponse écrite du Bureau konkrete Anträge zur Prüfung zu übernehmen. Mit der Ant-
Die zweisprachige Berichterstattung im Nationalrat gab fast wort versucht es, die Minderheiten zu sensibilisieren und
bei allen Reglementsrevisionsn zu Diskussionen Anlass. Bis ihnen glaubhaft zu machen, dass sie zu kurz kämen. Dies ist
zum Jahre 1974 enthielt das Reglement die Bestimmung, jedoch bei weitem nicht der Fall, denn es sollte der Kommis-
wonach die mündliche Berichterstattung nur in wichtigen sion zustehen, nur einen einsprachigen Berichterstatter zu
Fällen in zwei Sprachen erfolgen soll (vgl. Geschäftsregle- bestimmen und eine entsprechende Ausgewogenheit zu
mentsrevision von 1946, Alt. 54, 1962 und 1966, Art. 52 wahren. Dieser offizielle Sprecher muss zudem nicht immer
Abs. 1). Dieser Bestimmung wurde aber nie strikte nachge- der Kommissionspräsident sein. In unserem Kanton haben
lebt. Obwohl allgemein anerkannt wurde, dass die zweispra- wir ebenfalls Zweisprachigkeit. Es besteht eine Simultan-
chige Berichterstattung viel üeit in Anspruch nimmt, ist ihre übersetzung, und die Kommission bestimmt einen Bericht-
Abschaffung nie gefordert worden. erstatter, während der Kommissionspräsident nur in Aus-
Im Jahre 1974 wurde der hîute noch geltende Artikel 20 nahmefällen mitreferiert.
Absatz 4 beschlossen, und zwar mit der folgenden Begrün- Es wird dann weiter dargelegt, es sei von grosser Bedeu-
dung: «Die Berichterstattung in zwei Sprachen wird häufig tung, dass die Kommissionsberatungen in beiden Sprachen
als unnötiger Zeitverlust kritisiert. In besonders wichtigen wiedergegeben werden. Dies bedeutet, dass Gleiches zwei-
und sprachlich heiklen Fragen kann es aber nötig sein, dass mal gesagt werden muss. Die Eintretensvoten, wie auch die
beide Referenten dieselben Argumente vortragen. Im übri- meisten Einzelvoten, werden ja im voraus schriftlich vorbe-
gen sollten sie, um blosse Wiederholungen in der anderen reitet. Es genügt also, dass wir die bestehenden Einrichtun-
Sprache zu vermeiden, den Sitoff unter sich aufteilen.» (Ver- gen, die sehr guten Simultanübersetzungsdienste, in
gleiche «Amtliches Bulletin» NR 1973, Seite 1205.) Anspruch nehmen und voll ausnützen, indem wir ihnen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Dirren Bundesgesetz über die politischen und polizeilichen Garantien. Revision
Postulat Dirren Loi sur les garanties politiques et de police. Révision
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.583
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1984 - 08:00
Date
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Seite 404-406
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