Conscientious Objectors and Firefighters' Exemptions Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court rejected a proposal to create special recruit schools for individuals who refuse to bear arms, stating that training must align with army needs and that integrating conscientious objectors into existing units with weapon-bearing soldiers has proven effective. The court also denied a motion to exempt professional firefighters from military service, as current law already exempts them from active duty and their civilian role fulfills their compulsory service obligation, likening it to that of organized police forces.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 13 des Bundesgesetzes über die Militärorganisation; Conscientious Objectors and Firefighters' Exemptions Denied: The court also denied a motion to exempt professional firefighters from military service, as current law already exempts them from active duty and their civilian role fulfills their compulsory service obligation, likening it to that of organized police forces.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for exempting professional firefighters from military service, by analogy with police officers.
Volltext
Motion Renschier 390 N 22 mars 1984
#ST# 83.575 Le président: M. Graf, qui a dû s'absenter, m'a communiqué
qu'il accepte la décision du Conseil fédéral. Le postulat est
Postulat Graf donc rejeté.
Waffenloser Dienst - Service militaire non armé
Abgelehnt - Rejeté
83.588
#ST#
Texf des Postulates vom 26. September 1983
Motion Renschler
Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob für
jene Dienstpflichtigen, die einen Dienst mit der Waffe ableh- Berufsfeuerwehrleute.
nen, spezielle Rekrutenschulen zur Ausbildung für unbe- Befreiung vom Militärdienst
waffnete Dienstleistungen du 'chgeführt werden könnten, so Sapeurs-pompiers professionnels.
dass es diesen Dienstpflichtigen später möglich wäre, ihre Exemption du service militaire
Dienstpflicht bei Truppeneinheiten oder Stäben im Rahmen
der normalen Wiederholungs,kurse zu erfüllen.
Texte du postulat du 26 septembre 1983
Le Conseil fédéral est invité à examiner la possibilité de Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1983
créer, à l'intention des personnes astreintes au service mili-
taire qui refusent le port d'armes, des écoles de recrues Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 13 des Bundesgesetzes
spéciales qui leur assureraient une formation leur permet- über die Militärorganisation in dem Sinne zu ändern, dass
tant d'accomplir des services non armés; ils pourraient ainsi das Personal der Berufsfeuerwehrleute analog den Angehö-
remplir par la suite leurs obligations militaires au sein rigen der organisierten Polizeikorps vom Militärdienst
d'unités de la troupe ou d'états-majors dans le cadre de befreit wird.
cours de répétition normaux Texte de la motion du 5 octobre 1983
Schriftlidhe Begründung - Développement par écrit Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'article 13 de
Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und l'Organisation militaire de la Suisse de telle sorte que les
wünscht eine schriftliche Antwort. sapeurs-pompiers professionnels soient exemptés du ser-
vice militaire au même titre que les agents des corps de
Schriftliche Stellungnahme c'es Bundesrates police organisés.
Rapport écrit du Conseil fédéral Mitunterzeichner- Cosignataires: Bratschi, Braunschweig,
Gemäss Verordnung des Bundesrates vom 24. Juni 1981 Chppard, Eggli, (Merz), Reimann, (Rothen), Stappung, Uch-
über den waffenlosen Militärdienst aus Gewissensgründen tenhagen, Zehnder (10)
werden Unbewaffnete in der Flegel in den Sanitäts- oder den
Luftschutztruppen eingeteilt. Dementsprechend absolvieren Schriftliche Begründung - Développement par écrit
sie auch die Rekrutenschulen dieser Truppengattungen. Die Angehörigen der Berufsfeuerwehr sind gemäss Verord-
Diese Regelung hat sich bewährt. nung vom 8. Juli 1981 vom aktiven Dienst dispensiert, müs-
Der Vorschlag, für Dienstpflbhtige, die den Dienst mit der sen aber den Instruktionsdienst uneingeschränkt leisten.
Waffe ablehnen, besondere Rekrutenschulen durchzufüh- Diese Regelung war schon wiederholt Anlass von Kritik, vor
ren und sie erst nachher einer bestimmten Truppengattung allem dann, wenn die meist schon knappen Personalbe-
zuzuweisen, muss abgelehnt werden, und zwar aus folgen- stände wegen Militärdienst weiter reduziert werden und die
den Gründen: Aufrechterhaltung des permanenten Feuerwehrdienstes in
Die Ausbildung der Rekruten hat sich in erster Linie nach Frage gestellt wird. Es macht auch wenig Sinn, dass das
den Bedürfnissen der Armee und der einzelnen Truppengat- Personal der Berufsfeuerwehren Militärdienst leisten muss,
tungen zu richten. Der Einsatz von Waffenlosen bei der aber im Ernstfall seinen militärischen Einheiten nicht zur
Truppe wäre kaum gewährleistet, wenn diese in einer Rekru- Verfügung steht, da es - wie erwähnt - vom aktiven Dienst
tenschule ausgebildet würden, in der nicht die für diese dispensiert ist. Dadurch entstehen dem Militär und den
Truppe spezifische Grundausbildung vermittelt wird. Gemeinden mit Berufsfeuerwehren unnötige Kosten und
Das Zusammenfassen von Waffenlosen in besonderen For- organisatorische Probleme. Besonders stossend wird von
mationen hat sich bei den Sanitäts- und Luftschutztruppen, den Angehörigen der Berufsfeuerwehren empfunden, dass
wo entsprechende Versucie gemacht wurden, nicht sie nicht gleich behandelt werden wie die Angehörigen der
bewährt und sich ungünstig auf eine zielgerichtete Ausbil- Polizeikorps, obwohl die Berufsfeuerwehren einen in der
dung ausgewirkt. Bei der Truppe müssen deshalb Waffen- Bedeutung für die Bevölkerung gleichwertigen öffentlichen
lose zusammen mit Waffentragenden in denselben Forma- Dienst verrichten.
tionen eingeteilt werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb
dies nicht auch weiterhin in den Rekrutenschulen möglich Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
sein sollte. Rapport écrit du Conseil fédéral
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass für allfällige beson- Gemäss Bundesgesetz über die Militärorganisation ist die
dere Rekrutenschulen f ür Watfenlose weder Ausbildungsan- Wehrpflicht durch persönliche Dienstleistung in der Armee
lagen, noch das erforderliche Ausbildungspersonal zur Ver- zu leisten. Wer die Wehrpflicht nicht durch persönliche
fügung stehen. Dienstleistung erfüllt, hat den Militärpflichtersatz zu be-
Im Hinblick auf eine verbesserte Differenzierung der Dienst- zahlen.
tauglichkeit, die gegenwärtig studiert wird, soll vermehrt auf In Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Militärorganisa-
Waffenlose Rücksicht genommen werden. Besondere tion ist abschliessend geregelt, wer während der Dauer
Rekrutenschulen und Truppenkurse für diese Kategorie von seines Amtes oder seiner Anstellung keinen Militärdienst zu
Armeeangehörigen können aber aus den angeführten leisten hat. Das Bundesgesetz über den Militärpflichtersatz
Gründen nicht in Frage kommen. in seiner Fassung vom 22. Juni 1979 befreit diese Personen-
und Berufsgruppen gleichzeitig vom Militärpflichtersatz; sie
Schriftliche Erklärung des Bundesrates erfüllen die Wehrpflicht mit ihrer beruflichen Tätigkeit.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Die Angehörigen der Berufsfeuerwehren - solche bestehen
Der Bundesrat empfiehlt, das, Postulat abzulehnen. in den Städten Zürich, Bern, Lausanne, Basel, St. Gallen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Graf Waffenloser Dienst
Postulat Graf Service militaire non armé
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.575
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1984 - 15:00
Date
Data
Seite 390-390
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Ref. No 20 012 303
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