Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-574 KI-generiert

Support for Local Radio Stations

Geschäftsnummer VPB 83-574
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case involves a motion to support local radio stations through indirect financial aid, similar to aid provided to the press. The motion's author expressed concern that high fees from the Swiss performing rights society (SUISA), postal services (PTT), and the Swiss Broadcasting Corporation (SSR) would cripple new local radio stations. The government reported that SUISA had reduced its fees and PTT had offered tiered payment plans, significantly alleviating financial burdens. However, the government also introduced regulations, including restrictions on broadcasting outside designated local areas and preventing foreign illegal broadcasts from entering Swiss cable networks, to ensure the viability and local focus of these stations. The motion was ultimately converted into a postulate to allow for further examination of these issues in future legislation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 5 Absatz, Art. 22 sagen, Art. 4 Absatz, Art. 5 Abs. 3 des Eisenbahngesetzes; Support for Local Radio Stations: The motion's author expressed concern that high fees from the Swiss performing rights society (SUISA), postal services (PTT), and the Swiss Broadcasting Corporation (SSR) would cripple new local radio stations. The government reported that SUISA had reduced its fees and PTT had offered tiered payment plans, significantly alleviating financial burdens. However, the government also introduced regulations, including restrictions on broadcasting outside designated local areas and preventing foreign illegal broadcasts from entering Swiss cable networks, to ensure the viability and local focus of these stations. The motion was ultimately converted into a postulate to allow for further examination of these issues in future legislation.

Schlagwörter

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finanzielle Unterstützung Senderecht lokale Gesetzgebung Haushaltsordnung Mobilfunkantennenbewilligung E-Government
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Abs. 3 des Eisenbahngesetzes

Cited as the legal basis requiring the Federal Assembly to grant concessions for new railway lines that expand the network.

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Volltext

Motion Schafftet 630 30 novembre 1983

reisezeit mit der Bahn, zum Beispiel von Adliswil nach Bern, Texte de la motion du 22 septembre 1983

wird um 20 bis 30 Minuten verkürzt. Im Agglomerationsver- Le Conseil fédéral est chargé de mettre sur pied dans les

kehr können sehr viel mehr Arbeitsplätze direkt mit der plus brefs délais, un projet d'aide indirecte aux radios

Bahn erreicht werden, und am Hauptbahnhof stehen viele locales, en s'inspirant de l'aide indirecte actuellement accor-

Fahrmöglichkeiten mit Tram, Bus oder SBB in allen Rich- dée à la presse (réduction des taxes postales).

tungen zur Verfügung, im Gegensatz zu heute.

Die Kosten für die neue 1592 Meter lange unterirdische

M. Schafften En date du 22 septembre de cette année, j'ai

Doppelspurstreckewerden auf 105 Millionen Franken veran-

schlagt. Der Kanton Zürich übernimmt 72,41 Millionen Fran- déposé une motion en vue d'obtenir du Conseil fédéral qu'il

ken, und die sechs berührten Gemeinden beteiligen sich mette sur pied, dans les plus brefs délais, un projet d'aide

zusammen mit 18,1 Millionen Franken an der Finanzierung indirecte aux radios locales, en s'inspirant de l'aide indirecte

apportée à la presse (dans le cas particulier sous forme de

dieses Bauwerkes. Der Bund bezahlt aus dem Rahmenkredit

für technische Verbesserungen konzessionierter Transport- réduction des taxes postales).

unternehmen einen Beitrag von 14,49 Millionen Franken. A l'époque, au moment où venaient d'être accordées les 36

Dieser Rahmenkredit wurde schon 1981 vom Parlament concessions de radios locales, la situation était la suivante:

les PTT demandaient 2 fr. 50 par mois par tranche de 500

bewilligt.

Die Finanzierung steht heute nicht mehr zur Diskussion, concessionnaires (les petites radios desserviront en

sondern nur die Erteilung der Konzession für die neue moyenne de 25000 à 50000 concessionnaires). La Suisa,

pour sa part, exigeait des droits d'auteur égaux à 10 pour

Strecke. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 des Eisenbahngesetzes

cent des recettes. Quant à la SSR, elle envisageait de perce-

müssen Konzessionen für neue Eisenbahnstrecken, mit

denen das Netz erweitert werden soll, von der Bundesver- voir une taxe allant de 30 000 à 50 000 francs par an pour les

sammlung erteilt werden. Die neue Strecke wird weitgehend radios locales qui souhaitaient diffuser ses programmes

unterirdisch angelegt. Sie ist also umweltfreundlich. Der entre leurs propres émissions. Cette somme apparaissait

neue SZU-Bahnhof unter dem «Shopville» soll im Rahmen exorbitante, principalement aux petites radios qui pré-

der Bauarbeiten für die Zürcher S-Bahn eine direkte Fuss- voyaient six heures d'émission propres pour douze heures

gängerverbindung zum projektierten Bahnhof Museum- louées à la SSR.

strasse erhalten. Ces perspectives, on le voit, menaçaient de tuer dans l'œuf

Die Verkehrskommission befürwortet das Projekt und bean- les radios locales de dimensions petites, voire moyennes,

tragt, die Konzession zu erteilen. Aussi ai-je jugé nécessaire d'alerter le Conseil fédéral à ce

sujet. La répercussion de cette intervention dans les médias

Bundesrat Schlumpt: Ich beschränke mich auf den Dank an a montré qu'elle était justifiée.

den Kommissionspräsidenten Gerber und die Mitglieder der Cela dit, vous avez devant vous - le cas n'est pas très

Kommission für das konzise Referat und möchte sagen: courant- un motionnaire heureux, ou à peu près heureux.

Auch der Bundesrat ist der Meinung, es sei nicht nur ein Est-ce l'effet de la motion - j'aurais mauvaise grâce à l'affir-

nützliches, sondern sogar ein beispielhaftes Projekt für die mer - mais, depuis le 22 septembre, les choses ont pris un

Bewältigung von Verkehren innerhalb einer schwerbelaste- cours plus favorable.

ten Agglomeration. C'est ainsi que, pour sa part, la Suisa a diminué ses préten-

Wir bitten um Zustimmung. tions de moitié, abaissant sa taxe à 5 pour cent. De leur côté,

les PTT sont disposés, sur la taxe de base de 30 francs par

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen année par tranche de 500 concessionnaires, à ne prélever

que le 30 pour cent la première année, le 40 pour cent la

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière deuxième, le 50 pour cent la troisième, allant cependant à

100 pour cent les quatrième et cinquième années. Ces

Detailberatung - Discussion par articles réductions apportent aux petites radios locales des écono-

Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 mies de 25 000 à 30 000 francs. Restent les 35 000 à 50 000

Titre et préambule, art. 1 à 3 francs que la SSR projette d'imposer aux petites et

moyennes radios pour l'achat de huit à douze heures

Angenommen - Adopté d'émission par jour, les journaux d'information étant exclus

du marché. Nous pensons que ce montant est nettement

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble exagéré et engageons l'autorité, au cours des négociations

Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen qui doivent se dérouler au début de décembre, d'user de son

(Einstimmigkeit) pouvoir pour arriver à un compromis acceptable entre SSR

et radios locales. Si l'on est décidé à faire l'expérience des

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral radios décentralisées, le premier impératif est de leur per-

mettre de vivre, à tout le moins le temps de l'expérience.

Bundesrat Schlumpt: Ständerat Schaffter hat bereits darge-

legt, dass seiner Intention, Erleichterungen zu schaffen, zu

einem guten Teil Rechnung getragen wurde. Die Suisa

einerseits und SRG, PTT und Departement andererseits

83.574 haben stark reduzierte abgestufte Ansätze von 30 Prozent

Regalgebühr festgelegt - das gilt auch für die Leistungs-

#ST#

Motion Schafftet und Installationskosten; auch dort erheben wir nur 30,40,50

Lokaler Rundfunk. Indirekte Hilfe und im vierten und fünften Versuchsjahr 60 Prozent - in der

Meinung, vor allem den Veranstaltern von Lokalradio in den

Radios locales. Aide indirecte dünner besiedelten Gegenden unseres Landes entgegenzu-

kommen.

Um das zu erläutern, möchte ich die Sache noch kurz in den

Gesamtzusammenhang stellen. Der Bundesrat hat am

7. Juni 1982 die Verordnung über lokale Rundfunkversuche

Wortlaut der Motion vom 22. September 1983 erlassen. Er hat dann am 20. Juni 1983, ein Jahr später, nach

Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch wie möglich einen durchgeführtem Bewilligungsverfahren, 36 Versuchsbewilli-

Entwurf zur indirekten Hilfe für die Lokalradiostationen zu gungen für lokale Radioveranstaltungen erteilt. Mehrere

erarbeiten, der sich an die indirekte Hilfe anlehnt, die zurzeit davon haben am 1. November 1983-und einzelne seither-

der Presse gewährt wird (Reduktion der Postgebühren). den Betrieb aufgenommen. Um zu den Überlegungen von

30. November 1983 631 Motion Schafftet

Ständerat Schaffter Stellung zu beziehen, muss man sich das lokale kulturelle Leben fördern. In Artikel 22 sagen wir,

noch einmal überlegen, was wir mit diesen lokalen Rund- dass Programme anderer Veranstalter nur übernommen

funkversuchen wollen. Das ist im Artikel 3 der Verordnung werden dürfen, soweit dadurch nicht die Eigenständigkeit

aufgeführt. dieses Lokalprogrammes beeinträchtigt wird. Ich will nicht

Bestehen für solche lokalen Radios überhaupt Bedürfnisse, weiter zitieren; Sie können das in der Verordnung nachle-

und welche? Wie kann ein lokalbezogenes Programmange- sen. Es ist aus dem klaren Wortlaut - nicht nur dem Sinn

bot gestaltet werden? Wie kann eine Trägerschaft organi- nach - ersichtlich, dass es um die Versorgung lokaler

siert werden? Wer kommt in Frage als Träger für solche Gebiete geht, in der Regel mit einem Durchmesser von 20

Lokalrundfunkveranstaltungen? Wie sind die Finanzie- Kilometern.

rungsmöglichkeiten? Da haben wir einen neuen Weg Es ist ganz eindeutig und undiskutabel gegen diese klaren

beschritten; wir haben limitierte Radiowerbung erlaubt. Seit Vorschriften und gegen Sinn und Zweck der lokalen Rund-

1. November gibt es in unserem Lande limitierte Radiower- funkversuchsveranstaltungen, wenn man lokale Programme

bung: maximaMS Minuten pro Tag, 2 Prozent der Sendezeit, weit über den lokalen Versorgungsraum hinaus ausstrahlt

mit inhaltlichen Beschränkungen; Sie kennen das. Vorher (auch in den Bewilligungen ist der lokale Versorgungsraum

hatten wir keine Radiowerbung, ausser bei illegalen Ein- klar und kartographisch dargestellt) und über Kabeleinspei-

strahlungen vom Ausland. Wir hatten nur eine limitierte sungen die Lokalprogramme von einem Ende unseres Lan-

Fernsehwerbung bei der SRG. Wie lässt sich Lokalradio des ans andere Ende ausstrahlt, so dass lokale Programme

finanzieren, insbesondere auch aus der Werbung? Wie sind aus Zürich im Emmental ausgestrahlt werden, Lokalpro-

die Auswirkungen lokaler Rundfunkveranstaltungen auf gramme aus Basel im Calancatal. Was hat das noch mit

andere Medien und insbesondere auf die Presse? Die Lokalbezug und lokalen Programmen* mit der Versorgung

Presse liegt dem Bundesrat am Herzen, wie wir heute beim von Ortschaften, die geographisch, kulturell und sprachlich

PTT-Budget schon kurz erwähnten. Und wie sind die Aus- eine Einheit bilden, zu tun? Überhaupt nichts.

wirkungen auf das gesellschaftliche, das kulturelle Leben in Ein Zweites kommt dazu. Wenn der Bundesrat das zugelas-

diesen Versorgungsräumen? sen hätte, wären echte lokale Veranstalter in dünnbesiedel-

Wir wollen also abklären: Wie kann Lokalradio, Lokalrund- ten, schwächeren Gebieten von grösseren Konkurrenten,

funk finanziert werden? Dabei haben wir aber, wie Herr die über Kanalnetze in diese Versorgungsregionen eindrin-

Schaffter richtig sagte, den kleineren Sendern bereits gen könnten, überfahren worden und hätten keine Existenz-

Erleichterungen gewährt, und damit haben wir die Ver- möglichkeit mehr gehabt. Es wäre zu einer Verfälschung

suchsergebnisse etwas beeinflusst, weil es wie gesagt nicht dessen gekommen, was wir mit diesen lokalen Veranstaltun-

mehr Vollkostenbelastungen sind, welche diese kleineren gen wollen. Deshalb musste der Bundesrat diese Be-

Sender während diesen fünf Jahren tragen müssen. Das schlüsse fassen, auch jenen, dass keine derartigen Einspei-

haben wir jedoch in Kauf genommen, um auch Kleineren in sungen von Lokalprogrammen in Kabelversorgungsgebiete

den dünner besiedelten, in den wirtschaftlich schwächeren vorgenommen werden, weitab vom eigentlichen Versor-

Regionen eine Möglichkeit, eine Chance zu bieten. Weitere gungsgebiet.

Finanzierungshilfen des Bundes - und das ist die konkrete Ich habe Ihnen das gesagt - Herr Ständerat Schaffter -,

Antwort auf das Anliegen von Ständerat Schaffter - sind obwohl es nur am Rande zum Thema gehört, um darzutun,

eben nicht gangbar, weil sie die Versuchsergebnisse in dass es uns auch mit diesem Beschluss darum ging, die

diesem Punkte noch stärker verfälschen würden. Dann finanziellen Grundlagen für lokale Radioveranstalter - bei-

sehen wir nicht, welche Finanzierungsmögiichkeiten beste- spielsweise im Jura - so gut als möglich abzuschirmen.

hen, wenn der Bund, die öffentliche Hand quasi, Beiträge Denn wenn der Kanton Jura plötzlich über Kabel - sofern

leistet. Deshalb möchte der Bundesrat, dass die Versuche so solche Netze bestehen - von einer ganz anderen Region aus

durchgeführt werden, wie sie konzipiert sind, um Ergeb- versorgt werden könnte, hätte ein kleiner Veranstalter im

nisse zu zeitigen, welche dann die Grundlage bilden für eine Kanton Jura gar keine Existenzmöglichkeit mehr. Diese Bei-

definitive Ordnung, auch für die Gesetzgebung. spiele können Sie rundum auf die dünn besiedelten Gebiete

Gestatten Sie mir - weil es hochaktuell ist und wir wieder unseres Landes anwenden,

Vorwürfe einstecken dürfen, die unter dem schönen Titel Das waren die Überlegungen, die den Bundesrat zu den

der staatspolitischen Verantwortung und der Versorgung beiden Beschlüssen vom 23. November geführt haben, also

unseres Landes an uns gerichtet werden; kommerzielle auch das Bestreben, die finanziellen Grundlagen für die

Interessen spielen wohl keine Rolle bei jenen, die diese verschiedenen Veranstalter - viele kleinere, die aber eine

Vorwürfe vorbringen -, Sie kurz über die Beschlüsse des grosse Aufgabe in den Regionen zu erfüllen, wenn sie es gut

Bundesrates vom 23. November zu orientieren, die im glei- machen - so gut als möglich abzuschirmen.

chen Zusammenhang stehen. Der Bundesrat hat beschlos- Ich bitte Sie um Verständnis für diesen Exkurs. Es war eine

sen, dass illegale, drahtlose Rundfunksendungen nicht in Gelegenheit, Ihnen diese Zusammenhänge darzulegen, die

schweizerische Kabelnetze eingespiesen werden dürfen. auch mit den Anliegen von Ständerat Schaffter zu tun

Das sind solche, die vom Ausland hereinkommen, ohne dass haben.

es mit diesen Ländern abgesprochen worden wäre. Der Der Bundesrat könnte für diese Versuchsphase nicht finan-

Bundesrat hat ferner beschlossen, dass die lokalen Radio- zielle Mittel einsetzen; er tut aber alles, was-wie an diesem

sendungen im Inland - die jetzt begonnen haben - auch Beispiel dargelegt - nötig ist, um die Grundlagen einiger-

nicht in Kabelnetze eingespiesen werden dürfen, welche massen zu sichern. Der Bundesrat wird die von Ständerat

ausserhalb der Versorgungsgebiete liegen. Schaffter aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der

Diese Beschlüsse des Bundesrates sind völlig eindeutig. In Ausführungsgesetzgebung und einer definitiven Medienord-

der Verordnung vom Juni 1982 (die jedermann kannte, vor nung - das heutige ist eine Versuchsphase - prüfen. In

allem jene, die jetzt mit Lokalradioprogrammen begonnen diesem Sinne möchte ich Sie bitten, die Motion in ein

haben) steht, dass die Versuche der Versorgung von lokalen Postulat umzuwandeln. Als Postulat können wir den Vor-

Räumen dienen. Das wird in Artikel 4 Absatz 3 genau defi- stoss entgegennehmen.

niert, nämlich 20 Kilometer Durchmesser und Gebiete, die

kulturell, politisch, geographisch und wirtschaftlich eng mit-

einander verbunden sind. In Artikel 14 der Verordnung M. Schaffter: J'accepte la transformation de ma motion en

haben wir den Zusammenschluss von lokalen Kabelnetzen postulat puisque mes demandes sont déjà partiellement

untersagt, mit Ausnahme dünn besiedelter Gebiete. réalisés.

In Artikel 21 ist festgehalten, dass lokale Rundfunkveranstal- Mais j'aimerais dire à M. Schlumpf, conseiller fédéral, que

ter lokalbezogene Programme schaffen und senden sollen. d'après les renseignements que j'avais, les PTT ne prenaient

Diese Rundfunkprogramme sollen vor allem zur Meinungs- que le 30 pour cent de la taxe la première année, le 40 pour

bildung über Fragen des lokalen Zusammenlebens beitra- cent la seconde, le 50 pour cent la troisième et le 100 pour

gen, das Verständnis für die Anliegen der Gemeinschaft und cent les deux dernières années. Or vous venez de parler de

Acquisition d'armement. Directives 632 1er décembre 1983

60 pour cent pour les quatrième et cinquième années, est-ce #ST# Vierte Sitzung - Quatrième séance

bien exact?

Bundesrat Schlumpf: Diese Regelung ist so, und zwar für Donnerstag, 1. Dezember 1983, Vormittag

Leitungsabonnemente und für die Regalgebühr: im ersten Jeudi 1" décembre 1983, matin

Versuchsjahr 30 Prozent, im zweiten 40 Prozent, im dritten 8.00h

50 Prozent und dann im vierten und fünften 60 Prozent-die

Versuchsphase dauert fünf Jahre. Die Gebühr beträgt also Vorsitz - Président: M. Debétaz

nie 100 Prozent.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

83.030

Schluss der Sitzung um 10.20 Uhr Rüstungspolitik. Richtlinien

La séance est levée à 10 h 20 Acquisition d'armement. Directives

Bericht des Bundesrates vom 14. März 1983 (BBI II, 92)

Rapport du Conseil fédéral du 14 mars 1983 (FF II, 94)

Antrag der Kommission

Kenntnisnahme vom Bericht des Bundesrates

Proposition de la commission

Prendre acte du rapport du Conseil fédéral

Herr Dobler legt im Namen der Geschäftsprüfungskommis-

sion den folgenden schriftlichen Bericht vor (texte français

voir Bulletin officiel, Conseil national, Session de printemps

1984):

Nachkontrolle zur Reorganisation

der Rüstungsbeschaffung

1. Vorgehen

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben für die Nach-

kontrolle erneut eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestellt,

die soweit möglich aus Mitgliedern besteht, die bereits an

der Untersuchung von 1980 mitgewirkt hatten. Die Arbeits-

gruppe besteht aus folgenden Mitgliedern: SR Muheim (Prä-

sident), NR Schalcher (Co-Präsident), HH. Ständeräte

Cavelty, Knüsel, Miville, HH. Nationalräte Bürer-Walenstadt,

Delamuraz, Nebiker, Schärli, Thévoz, Wagner. Die Arbeits-

gruppe hat ihre Beratungen bereits im Sommer 1982 aufge-

nommen und die vorliegende Stellungnahme an insgesamt

vier Sitzungen vorbereitet. Sie hat dazu den Vorsteher des

Eidgenössischen Militärdepartements (EMD), den General-

stabschef, den Rüstungschef sowie eine Reihe weiterer

Chefbeamten des Departementes angehört, ferner die Mit-

glieder der Expertengruppe befragt, welche den Bericht

über die «Rolle und Stellung der eidgenössischen

Rüstungsbetriebe» (Bericht Hess) verfasst haben.

Die vorliegende Stellungnahme wurde von der Geschäfts-

prüfungskommission des Nationalrates am 18. und von der

Geschäftsprüfungskommission des Ständerates am

26. August 1983 verabschiedet.

2. Feststellungen

2.1 Zur Effizienz der Rüstungsbeschaffung (betriebswirt-

schaftliche Aspekte): Das Hauptgewicht des Berichtes der

Geschäftsprüfungskommissionen aus dem Jahre 1980 lag

auf der Steigerung der Effizienz der Rüstungsbeschaffung.

Die gleiche Gewichtung liegt auch dieser Stellungnahme

zugrunde. Aufgegriffen werden nur noch jene Punkte, die

Anlass zu Bemerkungen geben, und zwar in der Reihenfolge

des Papiers von 1980. Der Bericht des Bundesrates ist zu

wenig auf die einzelnen Teile des Berichtes der Geschäfts-

prüfungskommissionen abgestimmt, so dass es nicht mög-

lich ist, die vorliegende Stellungnahme auf die betreffenden

Abschnitte in jenem Bericht zu beziehen.

2.11 Der Rüstungsablauf: Der Rüstungsausschuss ist

entsprechend unseren Vorstellungen zum eigentlichen

Überwachungsorgan für den gesamten Rüstungsablauf aus-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Schaffter Lokaler Rundfunk. Indirekte Hilfe

Motion Schaffter Radios locales. Aide indirecte

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.574

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 30.11.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 630-632

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Ref. No 20 012 160

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