Swiss Postal Tariffs for Non-Profits Adjusted for Cost Recovery
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council adjusted postal tariffs for addressed and unaddressed printed matter, including a modest increase for non-profit organizations, to cover rising delivery costs. While the new tariffs were higher than previous rates, they remained below the general increase for other mailings, and the preferential rate was extended to all non-profit institutions. The Council acknowledged the importance of these organizations and the financial impact of the changes but deemed the modest adjustment necessary for cost recovery, recognizing that the previous rates were not self-sustaining.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 56 Absatz; Swiss Postal Tariffs for Non-Profits Adjusted for Cost Recovery: While the new tariffs were higher than previous rates, they remained below the general increase for other mailings, and the preferential rate was extended to all non-profit institutions. The Council acknowledged the importance of these organizations and the financial impact of the changes but deemed the modest adjustment necessary for cost recovery, recognizing that the previous rates were not self-sustaining.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is mentioned in the context of the postal tariff for printed matter without an address for public utility institutions, which was the subject of the interpellation and subsequent response regarding potential tariff increases.
Volltext
Interpellation Blunschy 1860 N 16 décembre 1983
angebot auf das Personal der allgemeinen Bundesverwal- Texte de l'interpellation du 21 septembre 1983
tung ausgedehnt wird. Le tarif postal des imprimés sans adresse pour les institu-
Die einzelnen Fragen des Interpellanten können wie folgt tions cantonales et nationales d'utilité publique est actuelle-
beantwortet werden: ment de 5 centimes (au lieu de 7) selon l'article 56, 2* alinéa,
a. Der Verein besitzt in der Schweiz drei Hotels, wovon sich de l'Ordonnance 1 relative à la loi sur le service des postes.
eines noch im Bau befindet. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt Or, il est question de porter cette taxe de 5 à 9 centimes dans
sich auf Familienferien, Aktionen für das pensionierte Perso- le cadre des augmentations de tarif prévues. Une telle
nal sowie - aus der Verpflichtung der Mitgliedschaft bei der hausse accroîtrait à tel point les frais de collecte des organi-
UITC-PTT - auf Gruppenreisen in die Mitgliedländer. sations d'utilité publique que ces institutions devraient soit
b. Ausser dem vorerwähnten Hypothekardarlehen wurden renoncer à de telles collectes soit subir des réductions
der Organisation keine Bundesmittel zur Verfügung gestellt. massives de leurs recettes nettes. Les petites organisations
Das Personal beteiligte sich bei der Finanzierung der Hotels devraient faire face à des difficultés insurmontables. En
mittels Darlehensscheinen im Gesamtbetrag von 3,3 Millio- conséquence, de nombreuses tâches présentement accom-
nen Franken. plies par des institutions privées d'utilité publique devraient
être reprises par les pouvoirs publics.
c./d. Die organisatorischen, finanziellen und personellen
Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à cette hausse
Beziehungen zwischen den PTT-Betrieben und der Organi-
tarifaire pour ce qui est des institutions d'utilité publique ou
sation sind in einer am 26. September 1977 abgeschlosse-
tout au moins à se contenter d'une augmentation plus
nen und vom Eidgenössischen Personalamt am 19. August
1977 begutachteten Vereinbarung geregelt. Danach wird die modeste.
Unabhängigkeit der Organisation gegenüber den PTT im
Einzelnen geregelt. Für Aufwendungen zugunsten der Orga- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
nisation stellen die PTT ihr Rechnung, wobei die ideellen Im Laufe des Sommers 1983 wurde bekannt, dass der PTT-
Interessen der PTT-Betriebe am Wirken der Organisation Verwaltungsrat dem Bundesrat vorschlage, die Taxe für
angemessen berücksichtigt werden. Dafür verpflichtete sich unadressierte Drucksachen von gemeinnützigen Institutio-
die Organisation, bei Vorliegen gewisser sozialer Härtefälle nen von bisher 5 Rappen auf 9 Rappen zu erhöhen. Die
die Kosten für Ferienaufenthalte zu übernehmen. Auf Ver- Zentralauskunftstelle für Wohlfahrtsunternehmungen
langen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wird (ZEWO) legte in einem Schreiben an den Vorsteher des
die bestehende Rechtsgrundlage im Sinne einer noch wei- EVED, Herrn Bundesrat Schlumpf, dar, dass eine solche
tergehenderen finanziellen und personellen Entflechtung Tariferhöhung für mehrere Werke dramatische Folgen hätte.
der Beziehungen zwischen den PTT-Betrieben und der Bei einigen würde eine derart massive Erhöhung der Sam-
Organisation überprüft. Als erste Massnahme wird auf den melspesen eintreten, dass sich die Durchführung einer all-
1. Januar 1984 der Vereinsname geändert, damit die Unab- gemeinen gesamtschweizerischen Sammlung nicht mehr
hängigkeit deutlicher zum Ausdruck kommt, verantworten liesse. Dazu kommt, dass auch die Tarife bei
e. Zu den Geschäftsbeziehungen der Organisation mit der Postüberweisungen bis 20 Franken, also im Bereich, in dem
Reisebüro- und Ferienveranstalterbranche kann sich der viele Spenden liegen, angehoben werden sollen.
Bundesrat nicht äussern, weil sie aufgrund der bestehenden Wenn in Zukunft zahlreiche Massensendungen gemeinnüt-
Rechtslage seinem Einflussbereich entzogen sind. Es ziger Institutionen unterbleiben müssten, weil die Spesen in
besteht keine Veranlassung, darauf Einfluss zu nehmen. keinem vernünftigen Verhältnis zum Sammelertrag mehr
stehen, würden die PTT in diesem Punkt kaum zu den
erhofften Mehreinnahmen kommen. Die Hilfswerke würden
Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait.
nicht nur bedeutende finanzielle Mittel verlieren, sie würden
auch ihrer Verankerung in der Bevölkerung verlustig gehen.
Bisher von gemeinnützigen Institutionen erfüllte Aufgaben
müssten vom Gemeinwesen übernommen werden.
Zwar erfolgt nur ein Teil der Verteilung von Drucksachen
durch die PTT. Die privaten Verträgerorganisationen würden
aber zweifellos ihre Tarife ebenfalls denjenigen der PTT
#ST# 83.567 anpassen.
Interpellation Blunschy Es trifft zu, dass der geltende Vorzugstarif für die PTT nicht
kostendeckend ist. Doch wollte man bewusst mit diesem
Gemeinnützige Institutionen. PTT-Tarif Entgegenkommen die Tätigkeit der privaten gemeinnützi-
Institutions d'utilité publique. Tarif des PTT gen Organisationen erleichtern, ein Ziel, das auch heute
noch seine volle Berechtigung hat.
Für die PTT geht es, verglichen mit den übrigen Tarifanpas-
sungen, um einen relativ kleinen Betrag, für die Hilfswerke
geht es dagegen um eine überaus einschneidende Mass-
Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1983 nahme.
Für schweizerische oder kantonale gemeinnützige Institu-
tionen beträgt die Posttaxe für Drucksachen ohne Adresse Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
bis 50 Gramm zurzeit 5 Rappen (statt 7 Rappen) gemäss Rapport écrit du Conseil fédéral
Artikel 56 Absatz 2a der VO 1 zum Postverkehrsgesetz. Im Die Taxen für die Verteilung von Drucksachen ohne Adresse
Rahmen der vorgesehenen Tariferhöhungen soll geplant in alle Haushaltungen sind seit elf Jahren unverändert, d. h.
sein, diese Taxe von 5 auf 9 Rappen zu erhöhen. Dadurch sie wurden seit dem 1. Januar 1973 nicht mehr erhöht. Die
würden die Sammlungsspesen für verschiedene gemeinnüt- Kosten für die Zustellung dieser Sendungen sind heute nur
zige Institutionen derart ansteigen, dass sie entweder auf noch zu rund zwei Dritteln gedeckt. Auch die neuen Tarife
solche Sammlungen inskünftig verzichten oder aber mit bringen nur eine knappe Kostendeckung.
massiven Einbussen der Nettoeinnahmen rechnen müssten. Ursprünglich hätte die Taxe für Drucksachen ohne Adresse
Kleinere Werke würden vor unlösbare Probleme gestellt. für Sammelaktionen von gemeinnützigen Institutionen im
Manche Aufgabe, die bis anhin von privaten gemeinnützi- gleichen Ausmass wie jene für die übrigen Sendungen ohne
gen Institutionen erfüllt wurde, müsste vom Gemeinwesen Adresse (um 4 Rappen) erhöht werden sollen, womit der
übernommen werden. gleiche Taxunterschied wie bisher (2 Rappen) bestanden
. Ist der Bundesrat bereit, auf diese Tariferhöhung zu Lasten hätte. Der Bundesrat hat jedoch am 19. Oktober 1983 die
gemeinnütziger Institutionen zu verzichten, oder sich mit Taxe von 5 lediglich auf neu 7 Rappen (anstatt 9 Rappen)
einer ganz bescheidenen Heraufsetzung zu begnügen? heraufgesetzt. Überdies hat er den Anwendungsbereich der
16. Dezember 1983 N 1861 Interpellation Künzi
ermässigten Taxe auf alle gemeinnützigen Institutionen aus- der Route von 1882 folgt und dabei eine durchschnittliche
gedehnt, was heute nicht der Fall ist; der ermässigte Tarif Reisegeschwindigkeit von nicht einmal 80 Stundenkilome-
beschränkte sich bisher auf die gesamtschweizerisch oder tern erreicht.
auf kantonaler Ebene tätigen Organisationen. Nachdem der Bundesrat den Vorentscheid über die Linien-
Der Bundesrat weiss die Tätigkeit der gemeinnützigen Insti- führung einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale auf unbe-
tutionen zu schätzen, und er ist ihnen dafür dankbar. Mit stimmte Zeit verschoben hat, werden für die Bahn die tech-
Rücksicht auf die auch nach der vorgesehenen Taxerhö- nischen Randbedingungen zwischen Arth-Goldau und
hung knappe Kostendeckung der Sendungen ohne Adresse Biasca auf Jahrzehnte hinaus unverändert bleiben. Auf die-
sah er sich aber ausserstande, auf eine Anpassung der Taxe sem Abschnitt wird es darum schwerfallen, die schwache
für Drucksachen ohne Adresse zu Lasten gemeinnütziger Konkurrenzstellung der Bahn in absehbarer Zukunft spür-
Organisationen zu verzichten. Der Bundesrat ist überzeugt, bar zu verbessern. Urn so wichtiger ist es darum, dass
mit der massvollen Erhöhung der Tarife die besondere wenigstens auf den Zufahrtsstrecken konkurrenzfähige Rei-
Situation der gemeinnützigen Institutionen berücksichtigt sezeiten erreicht werden. Dies ist zwischen Arth-Goldau und
zu haben. Zürich bei einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit
der Intercityzüge von nur 64 Stundenkilometern in keiner
Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait. Weise gewährleistet. Wenn das Verkehrspotential des Reise-
verkehrs auf der Gotthardlinie nicht vollständig ausgehöhlt
werden soll, muss diei Zufahrt von Zürich her dringend
verbessert werden.
#ST# 83.551 Schriftliche Antwort des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Interpellation Künzi
1. Rekonstruktionsarbeiten im Albis- und im Zimmerberg-
Gotthardzufahrt von Zürich tunnel, Gleisumbauten im Vorbahnhof Zürich und Verbesse-
Ligne CFF Zurich-Gothard rungen der Gleisgeomotrie zwischen Zug und Arth-Goldau
werden zu Reisezeitverkürzungen auf der Strecke Zü-
rich-Arth-Goldau von ungefähr drei Minuten führen.
2. Die Ausführung der genannten Arbeiten ist teilweise von
anderen Bauvorhaben abhängig. Ein besonderes Problem
Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1983 bildet auch die begrenzte Leistungsfähigkeit des Bahnhofes
Auf der wichtigen SBB-Zufahrtslinie von Zürich zum Gott- Zug. Die oben erwähnt« Fahrzeitverkürzung wird daher erst
hard verkehren die Schnellzüge heute mit Reisegeschwin- in etwa acht bis zehn Jahren erreicht werden können.
digkeiten, die weit unter jenen anderer Linien liegen und mit Aus betrieblichen Gründen werden sich gewisse Reisezeit-
dem Individualverkehr längst nicht mehr konkurrieren kön- verkürzungen auf der eigentlichen Gotthardstrecke indes-
nen. Diese unhaltbare Situation muss so rasch wie möglich sen schon auf den Fahrplanwechsel 1985 ergeben. Die SBB
korrigiert werden. Ich ersuche deshalb um Beantwortung beabsichtigen nämlich, die wegen der intensiven Bauarbei-
der folgenden Fragen: ten bisher einkalkulierten Fahrzeitzuschläge um fünf bis
1. Welche Möglichkeiten bestehen auf den vorhandenen sieben Minuten zu verringern.
Anlagen der Gotthardzufahrt von Zürich her, um die Reise- 3. Um für die Strecke Zürich-Arth-Goldau eine durch-
zeit zu verkürzen? schnittliche Reisegeschwindigkeit von wenigstens 80 Stun-
2. Wann ist mit entsprechenden Fahrplanverbesserungen denkilometern zu erreichen, wären die folgenden baulichen
zu rechnen? Massnahmen notwendig:
3. Welche baulichen Massnahmen sind nötig, um die Reise- - Trassekorrektur zwischen Wollishofen und Thalwil,
durchschnittsgeschwindigkeit zwischen Zürich und Arth-' - neuer, rund 6,5 Kilometer langer Zimmerberg/Albistunnel
Goldau auf mindestens 80 Stundenkilometer zu erhöhen? zwischen Morgen und Litti,
4. Wie ist der Ausbau der Gotthardzufahrt im Investitions- - neuer, rund 7,5 Kilometer langer Tunnel zwischen Zug
programm der SBB berücksichtigt? und Walchwil (allenfalls in zwei Teilen und dazwischen
offene Führung).
Texte de l'interpellation du 19 septembre 1983 Diese Bauten würden Investitionen von rund 300 Millionen
Les trains directs circulant actuellement sur l'importante Franken verursachen. Eis Messe sich damit eine Fahrzeitver-
ligne CFF Zurich-Saint-Gothard roulent à des vitesses très kürzung gegenüber heute von rund zehn Minuten erzielen.
inférieures à celles qui sont enregistrées sur d'autres lignes 4. Der mittelfristige Investitionsplan der SBB sieht einen
et qui, depuis longtemps, ne permettent plus de concurren- Ausbau im Räume Zug mit Baubeginn gegen Ende der
cer le trafic individuel. Il s'agit d'améliorer sans tarder cette achtziger Jahre vor. Weil dessen Umfang noch nicht näher
situation intenable. Je prie en conséquence le Conseil fédé- festgelegt ist, kann auch der aus diesen Investitionen resul-
ral de répondre aux questions suivantes: tierende Zeitgewinn gegenwärtig nicht berechnet werden.
1. Quelles sont les possibilités d'abréger la durée du voyage
sur les installations actuelles de la ligne Zurich-Saint-Got-
hard? Le président: L'auteur de l'interpellation est partiellement
satisfait.
2. Pour quelle date peut-on s'attendre aux améliorations
nécessaires de l'horaire?
3. Quelles sont les mesures nécessaires en matière de cons-
truction pour qu'on puisse élever à 80 kilomètres par heure
au moins la vitesse moyenne des trains entre Zurich et Arth-
Goldau?
4. Dans quelle mesure le programme d'investissement des
CFF tient-il compte de l'aménagement de la ligne d'accès au
Saint-Gothard?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In wenigen Jahren wird die Gotthard-Autobahn zwischen
Luzern und Bellinzona durchgehend befahrbar sein, wäh-
rend die Eisenbahn auf der gleichen Strecke nach wie vor
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Blunschy Gemeinnützige Institutionen. PTT-Tarif
Interpellation Blunschy Institutions d'utilité publique. Tarif des PTT
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.567
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 1860-1861
Page
Pagina
Ref. No 20 012 094
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