Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-567 KI-generiert

Swiss Postal Tariffs for Non-Profits Adjusted for Cost Recovery

Geschäftsnummer VPB 83-567
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council adjusted postal tariffs for addressed and unaddressed printed matter, including a modest increase for non-profit organizations, to cover rising delivery costs. While the new tariffs were higher than previous rates, they remained below the general increase for other mailings, and the preferential rate was extended to all non-profit institutions. The Council acknowledged the importance of these organizations and the financial impact of the changes but deemed the modest adjustment necessary for cost recovery, recognizing that the previous rates were not self-sustaining.

Legislator-Regeste

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Art. 56 Absatz; Swiss Postal Tariffs for Non-Profits Adjusted for Cost Recovery: While the new tariffs were higher than previous rates, they remained below the general increase for other mailings, and the preferential rate was extended to all non-profit institutions. The Council acknowledged the importance of these organizations and the financial impact of the changes but deemed the modest adjustment necessary for cost recovery, recognizing that the previous rates were not self-sustaining.

Schlagwörter

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Kostenrückforderung Sachlicher Geltungsbereich gewerbesteuerliche Hinzurechnung Öffentliche Posteinrichtungen Durchfuhrabgabe geschuldete Stempelabgabe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 56 Absatz
beantwortet werden: ment de 5 centimes (au lieu de 7) selon l'article 56, 2* alinéa,
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 56, 2* alinéa, de l'Ordonnance 1 relative à la loi sur le service des postes

This provision is mentioned in the context of the postal tariff for printed matter without an address for public utility institutions, which was the subject of the interpellation and subsequent response regarding potential tariff increases.

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Volltext

Interpellation Blunschy 1860 N 16 décembre 1983

angebot auf das Personal der allgemeinen Bundesverwal- Texte de l'interpellation du 21 septembre 1983

tung ausgedehnt wird. Le tarif postal des imprimés sans adresse pour les institu-

Die einzelnen Fragen des Interpellanten können wie folgt tions cantonales et nationales d'utilité publique est actuelle-

beantwortet werden: ment de 5 centimes (au lieu de 7) selon l'article 56, 2* alinéa,

a. Der Verein besitzt in der Schweiz drei Hotels, wovon sich de l'Ordonnance 1 relative à la loi sur le service des postes.

eines noch im Bau befindet. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt Or, il est question de porter cette taxe de 5 à 9 centimes dans

sich auf Familienferien, Aktionen für das pensionierte Perso- le cadre des augmentations de tarif prévues. Une telle

nal sowie - aus der Verpflichtung der Mitgliedschaft bei der hausse accroîtrait à tel point les frais de collecte des organi-

UITC-PTT - auf Gruppenreisen in die Mitgliedländer. sations d'utilité publique que ces institutions devraient soit

b. Ausser dem vorerwähnten Hypothekardarlehen wurden renoncer à de telles collectes soit subir des réductions

der Organisation keine Bundesmittel zur Verfügung gestellt. massives de leurs recettes nettes. Les petites organisations

Das Personal beteiligte sich bei der Finanzierung der Hotels devraient faire face à des difficultés insurmontables. En

mittels Darlehensscheinen im Gesamtbetrag von 3,3 Millio- conséquence, de nombreuses tâches présentement accom-

nen Franken. plies par des institutions privées d'utilité publique devraient

être reprises par les pouvoirs publics.

c./d. Die organisatorischen, finanziellen und personellen

Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à cette hausse

Beziehungen zwischen den PTT-Betrieben und der Organi-

tarifaire pour ce qui est des institutions d'utilité publique ou

sation sind in einer am 26. September 1977 abgeschlosse-

tout au moins à se contenter d'une augmentation plus

nen und vom Eidgenössischen Personalamt am 19. August

1977 begutachteten Vereinbarung geregelt. Danach wird die modeste.

Unabhängigkeit der Organisation gegenüber den PTT im

Einzelnen geregelt. Für Aufwendungen zugunsten der Orga- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

nisation stellen die PTT ihr Rechnung, wobei die ideellen Im Laufe des Sommers 1983 wurde bekannt, dass der PTT-

Interessen der PTT-Betriebe am Wirken der Organisation Verwaltungsrat dem Bundesrat vorschlage, die Taxe für

angemessen berücksichtigt werden. Dafür verpflichtete sich unadressierte Drucksachen von gemeinnützigen Institutio-

die Organisation, bei Vorliegen gewisser sozialer Härtefälle nen von bisher 5 Rappen auf 9 Rappen zu erhöhen. Die

die Kosten für Ferienaufenthalte zu übernehmen. Auf Ver- Zentralauskunftstelle für Wohlfahrtsunternehmungen

langen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wird (ZEWO) legte in einem Schreiben an den Vorsteher des

die bestehende Rechtsgrundlage im Sinne einer noch wei- EVED, Herrn Bundesrat Schlumpf, dar, dass eine solche

tergehenderen finanziellen und personellen Entflechtung Tariferhöhung für mehrere Werke dramatische Folgen hätte.

der Beziehungen zwischen den PTT-Betrieben und der Bei einigen würde eine derart massive Erhöhung der Sam-

Organisation überprüft. Als erste Massnahme wird auf den melspesen eintreten, dass sich die Durchführung einer all-

1. Januar 1984 der Vereinsname geändert, damit die Unab- gemeinen gesamtschweizerischen Sammlung nicht mehr

hängigkeit deutlicher zum Ausdruck kommt, verantworten liesse. Dazu kommt, dass auch die Tarife bei

e. Zu den Geschäftsbeziehungen der Organisation mit der Postüberweisungen bis 20 Franken, also im Bereich, in dem

Reisebüro- und Ferienveranstalterbranche kann sich der viele Spenden liegen, angehoben werden sollen.

Bundesrat nicht äussern, weil sie aufgrund der bestehenden Wenn in Zukunft zahlreiche Massensendungen gemeinnüt-

Rechtslage seinem Einflussbereich entzogen sind. Es ziger Institutionen unterbleiben müssten, weil die Spesen in

besteht keine Veranlassung, darauf Einfluss zu nehmen. keinem vernünftigen Verhältnis zum Sammelertrag mehr

stehen, würden die PTT in diesem Punkt kaum zu den

erhofften Mehreinnahmen kommen. Die Hilfswerke würden

Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait.

nicht nur bedeutende finanzielle Mittel verlieren, sie würden

auch ihrer Verankerung in der Bevölkerung verlustig gehen.

Bisher von gemeinnützigen Institutionen erfüllte Aufgaben

müssten vom Gemeinwesen übernommen werden.

Zwar erfolgt nur ein Teil der Verteilung von Drucksachen

durch die PTT. Die privaten Verträgerorganisationen würden

aber zweifellos ihre Tarife ebenfalls denjenigen der PTT

#ST# 83.567 anpassen.

Interpellation Blunschy Es trifft zu, dass der geltende Vorzugstarif für die PTT nicht

kostendeckend ist. Doch wollte man bewusst mit diesem

Gemeinnützige Institutionen. PTT-Tarif Entgegenkommen die Tätigkeit der privaten gemeinnützi-

Institutions d'utilité publique. Tarif des PTT gen Organisationen erleichtern, ein Ziel, das auch heute

noch seine volle Berechtigung hat.

Für die PTT geht es, verglichen mit den übrigen Tarifanpas-

sungen, um einen relativ kleinen Betrag, für die Hilfswerke

geht es dagegen um eine überaus einschneidende Mass-

Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1983 nahme.

Für schweizerische oder kantonale gemeinnützige Institu-

tionen beträgt die Posttaxe für Drucksachen ohne Adresse Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

bis 50 Gramm zurzeit 5 Rappen (statt 7 Rappen) gemäss Rapport écrit du Conseil fédéral

Artikel 56 Absatz 2a der VO 1 zum Postverkehrsgesetz. Im Die Taxen für die Verteilung von Drucksachen ohne Adresse

Rahmen der vorgesehenen Tariferhöhungen soll geplant in alle Haushaltungen sind seit elf Jahren unverändert, d. h.

sein, diese Taxe von 5 auf 9 Rappen zu erhöhen. Dadurch sie wurden seit dem 1. Januar 1973 nicht mehr erhöht. Die

würden die Sammlungsspesen für verschiedene gemeinnüt- Kosten für die Zustellung dieser Sendungen sind heute nur

zige Institutionen derart ansteigen, dass sie entweder auf noch zu rund zwei Dritteln gedeckt. Auch die neuen Tarife

solche Sammlungen inskünftig verzichten oder aber mit bringen nur eine knappe Kostendeckung.

massiven Einbussen der Nettoeinnahmen rechnen müssten. Ursprünglich hätte die Taxe für Drucksachen ohne Adresse

Kleinere Werke würden vor unlösbare Probleme gestellt. für Sammelaktionen von gemeinnützigen Institutionen im

Manche Aufgabe, die bis anhin von privaten gemeinnützi- gleichen Ausmass wie jene für die übrigen Sendungen ohne

gen Institutionen erfüllt wurde, müsste vom Gemeinwesen Adresse (um 4 Rappen) erhöht werden sollen, womit der

übernommen werden. gleiche Taxunterschied wie bisher (2 Rappen) bestanden

. Ist der Bundesrat bereit, auf diese Tariferhöhung zu Lasten hätte. Der Bundesrat hat jedoch am 19. Oktober 1983 die

gemeinnütziger Institutionen zu verzichten, oder sich mit Taxe von 5 lediglich auf neu 7 Rappen (anstatt 9 Rappen)

einer ganz bescheidenen Heraufsetzung zu begnügen? heraufgesetzt. Überdies hat er den Anwendungsbereich der

16. Dezember 1983 N 1861 Interpellation Künzi

ermässigten Taxe auf alle gemeinnützigen Institutionen aus- der Route von 1882 folgt und dabei eine durchschnittliche

gedehnt, was heute nicht der Fall ist; der ermässigte Tarif Reisegeschwindigkeit von nicht einmal 80 Stundenkilome-

beschränkte sich bisher auf die gesamtschweizerisch oder tern erreicht.

auf kantonaler Ebene tätigen Organisationen. Nachdem der Bundesrat den Vorentscheid über die Linien-

Der Bundesrat weiss die Tätigkeit der gemeinnützigen Insti- führung einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale auf unbe-

tutionen zu schätzen, und er ist ihnen dafür dankbar. Mit stimmte Zeit verschoben hat, werden für die Bahn die tech-

Rücksicht auf die auch nach der vorgesehenen Taxerhö- nischen Randbedingungen zwischen Arth-Goldau und

hung knappe Kostendeckung der Sendungen ohne Adresse Biasca auf Jahrzehnte hinaus unverändert bleiben. Auf die-

sah er sich aber ausserstande, auf eine Anpassung der Taxe sem Abschnitt wird es darum schwerfallen, die schwache

für Drucksachen ohne Adresse zu Lasten gemeinnütziger Konkurrenzstellung der Bahn in absehbarer Zukunft spür-

Organisationen zu verzichten. Der Bundesrat ist überzeugt, bar zu verbessern. Urn so wichtiger ist es darum, dass

mit der massvollen Erhöhung der Tarife die besondere wenigstens auf den Zufahrtsstrecken konkurrenzfähige Rei-

Situation der gemeinnützigen Institutionen berücksichtigt sezeiten erreicht werden. Dies ist zwischen Arth-Goldau und

zu haben. Zürich bei einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit

der Intercityzüge von nur 64 Stundenkilometern in keiner

Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait. Weise gewährleistet. Wenn das Verkehrspotential des Reise-

verkehrs auf der Gotthardlinie nicht vollständig ausgehöhlt

werden soll, muss diei Zufahrt von Zürich her dringend

verbessert werden.

#ST# 83.551 Schriftliche Antwort des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Interpellation Künzi

1. Rekonstruktionsarbeiten im Albis- und im Zimmerberg-

Gotthardzufahrt von Zürich tunnel, Gleisumbauten im Vorbahnhof Zürich und Verbesse-

Ligne CFF Zurich-Gothard rungen der Gleisgeomotrie zwischen Zug und Arth-Goldau

werden zu Reisezeitverkürzungen auf der Strecke Zü-

rich-Arth-Goldau von ungefähr drei Minuten führen.

2. Die Ausführung der genannten Arbeiten ist teilweise von

anderen Bauvorhaben abhängig. Ein besonderes Problem

Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1983 bildet auch die begrenzte Leistungsfähigkeit des Bahnhofes

Auf der wichtigen SBB-Zufahrtslinie von Zürich zum Gott- Zug. Die oben erwähnt« Fahrzeitverkürzung wird daher erst

hard verkehren die Schnellzüge heute mit Reisegeschwin- in etwa acht bis zehn Jahren erreicht werden können.

digkeiten, die weit unter jenen anderer Linien liegen und mit Aus betrieblichen Gründen werden sich gewisse Reisezeit-

dem Individualverkehr längst nicht mehr konkurrieren kön- verkürzungen auf der eigentlichen Gotthardstrecke indes-

nen. Diese unhaltbare Situation muss so rasch wie möglich sen schon auf den Fahrplanwechsel 1985 ergeben. Die SBB

korrigiert werden. Ich ersuche deshalb um Beantwortung beabsichtigen nämlich, die wegen der intensiven Bauarbei-

der folgenden Fragen: ten bisher einkalkulierten Fahrzeitzuschläge um fünf bis

1. Welche Möglichkeiten bestehen auf den vorhandenen sieben Minuten zu verringern.

Anlagen der Gotthardzufahrt von Zürich her, um die Reise- 3. Um für die Strecke Zürich-Arth-Goldau eine durch-

zeit zu verkürzen? schnittliche Reisegeschwindigkeit von wenigstens 80 Stun-

2. Wann ist mit entsprechenden Fahrplanverbesserungen denkilometern zu erreichen, wären die folgenden baulichen

zu rechnen? Massnahmen notwendig:

3. Welche baulichen Massnahmen sind nötig, um die Reise- - Trassekorrektur zwischen Wollishofen und Thalwil,

durchschnittsgeschwindigkeit zwischen Zürich und Arth-' - neuer, rund 6,5 Kilometer langer Zimmerberg/Albistunnel

Goldau auf mindestens 80 Stundenkilometer zu erhöhen? zwischen Morgen und Litti,

4. Wie ist der Ausbau der Gotthardzufahrt im Investitions- - neuer, rund 7,5 Kilometer langer Tunnel zwischen Zug

programm der SBB berücksichtigt? und Walchwil (allenfalls in zwei Teilen und dazwischen

offene Führung).

Texte de l'interpellation du 19 septembre 1983 Diese Bauten würden Investitionen von rund 300 Millionen

Les trains directs circulant actuellement sur l'importante Franken verursachen. Eis Messe sich damit eine Fahrzeitver-

ligne CFF Zurich-Saint-Gothard roulent à des vitesses très kürzung gegenüber heute von rund zehn Minuten erzielen.

inférieures à celles qui sont enregistrées sur d'autres lignes 4. Der mittelfristige Investitionsplan der SBB sieht einen

et qui, depuis longtemps, ne permettent plus de concurren- Ausbau im Räume Zug mit Baubeginn gegen Ende der

cer le trafic individuel. Il s'agit d'améliorer sans tarder cette achtziger Jahre vor. Weil dessen Umfang noch nicht näher

situation intenable. Je prie en conséquence le Conseil fédé- festgelegt ist, kann auch der aus diesen Investitionen resul-

ral de répondre aux questions suivantes: tierende Zeitgewinn gegenwärtig nicht berechnet werden.

1. Quelles sont les possibilités d'abréger la durée du voyage

sur les installations actuelles de la ligne Zurich-Saint-Got-

hard? Le président: L'auteur de l'interpellation est partiellement

satisfait.

2. Pour quelle date peut-on s'attendre aux améliorations

nécessaires de l'horaire?

3. Quelles sont les mesures nécessaires en matière de cons-

truction pour qu'on puisse élever à 80 kilomètres par heure

au moins la vitesse moyenne des trains entre Zurich et Arth-

Goldau?

4. Dans quelle mesure le programme d'investissement des

CFF tient-il compte de l'aménagement de la ligne d'accès au

Saint-Gothard?

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

In wenigen Jahren wird die Gotthard-Autobahn zwischen

Luzern und Bellinzona durchgehend befahrbar sein, wäh-

rend die Eisenbahn auf der gleichen Strecke nach wie vor

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Blunschy Gemeinnützige Institutionen. PTT-Tarif

Interpellation Blunschy Institutions d'utilité publique. Tarif des PTT

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.567

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1860-1861

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Ref. No 20 012 094

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