Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-525 KI-generiert

Methadone Treatment Coverage as Mandatory Health Insurance Benefit

Geschäftsnummer VPB 83-525
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed whether methadone treatment for heroin addicts should be a mandatory benefit covered by health insurance. Experts were divided on methadone's therapeutic efficacy, leading to uncertainty about its coverage. The court noted that while methadone is listed as a medication, its use as a substitute drug for addiction treatment is controversial and often involves long-term therapy with significant costs and uncertain outcomes. Therefore, methadone cures were not considered a mandatory benefit at the time, though insurers could choose to cover them voluntarily.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 15a Abs. 5 Bundesgesetz über die Betäubungsmittel, Art. 21 Abs. 1 der Verordnung III über die Krankenversicherung; Methadone Treatment Coverage as Mandatory Health Insurance Benefit: Experts were divided on methadone's therapeutic efficacy, leading to uncertainty about its coverage. The court noted that while methadone is listed as a medication, its use as a substitute drug for addiction treatment is controversial and often involves long-term therapy with significant costs and uncertain outcomes. Therefore, methadone cures were not considered a mandatory benefit at the time, though insurers could choose to cover them voluntarily.

Schlagwörter

KI-generiert
Versicherungsleistung der Krankenversicherung Drogensucht Übernahme der Psychotherapiekosten medizinische Zwangsbehandlung Leidensbehandlung Sistierung der Versicherung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 15a Abs. 5 Bundesgesetz über die Betäubungsmittel Art. 21 Abs. 1 der Verordnung III über die Krankenversicherung
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 15a Abs. 5 Bundesgesetz über die Betäubungsmittel

This provision is cited in the context of requiring a permit for the administration of methadone to drug addicts, and its relevance to the differing opinions among experts.

Art. 21 Abs. 1 der Verordnung III über die Krankenversicherung

This provision is cited as the basis for the expert commission to evaluate scientifically disputed therapies and delineate mandatory benefits.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Landolt 1120 N 19 septembre 1983

Bundesrat Egli: Nachdem wir ohnehin an der Revision des jede therapeutische Wirksamkeit dieser Chemikalie.

Krankenversicherungsgesetzes sind und die Frage, die Sie Anscheinend gehen die Meinungen pro und kontra Metha-

aufgeworfen haben, von der Kommission noch nicht behan- donkuren mit gleichzeitigen Rehabilitationsversuchen aus-

delt worden ist, sind wir bereit, das Postulat entgegenzu- einander. Wer entscheidet bei solchen umstrittenen thera-

nehmen. peutischen Anwendungen von Medikamenten über die

Frage, ob das Heilmittel für die anerkannten Krankenkassen

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegen- eine Pflichtleistung sei, oder «nichtpflichtig» ist?

zunehmen. Methadon ist als Substanz wie auch in Tablettenform in der

Spezialitätenliste und in der Arzneimittelliste mit Tarif, die

Überwiesen - Transmis von der schweizerischen Arzneimittelkommission geneh-

migt werden, aufgeführt. Die Krankenkassen im Kanton

Genf übernehmen zu ihren Lasten sogar die Kosten von

speziellen Urinanalysen von Drogensüchtigen in einem vom

Kanton bewilligten Methadonprogramm.

In den 320 gesamtschweizerischen therapeutischen Entzie-

#ST# 83.525 hungsplätzen können zur Entziehungskur nur ein Teil der

750 bis 1000 Entziehungswilligen von den 10000 Heroin-

Interpellation Landolt süchtigen aufgenommen werden. Die anderen sind gezwun-

Methadonkuren. gen, zwischenzeitlich mit ihrer Sucht zu überleben. Als

Pflichtleistung der Krankenkassen therapeutisch umstrittene Behandlung steht die Ersatz-

Cures de méthadone. abgabe von Methadon zur Verfügung. Diese Behandlung

Remboursement par les caisses-maladie bewahrt den Süchtigen vor Verwahrlosung, macht ihn

erwerbsfähig und verhindert die gefürchtete Beschaffungs-

kriminalität in den allermeisten Fällen solange, bis ihm die

Möglichkeit gegeben ist, in eine Heilanstalt einzutreten.

Die täglichen Behandlungskosten einer Methadonkur betra-

gen gemäss Vereinbarung mit den Krankenkassen 4 Fran-

Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1983

ken. Wenn diese Kosten der psychischen Belastung und der

Gemäss Auskunft des Chefs des Eidgenössischen Departe- Gefahr zur Beschaffungskriminalität eines Heroinsüchtigen

mentes des Innern ist die Behandlung Heroinsüchtiger mit gegenüber gestellt werden, scheint es aus sozialpolitischen

der Ersatzchemikalie Methadon bei den Fachleuten umstrit- Gründen richtig, dass die Kassen die streng kontrollierte

ten und darum sogar die kurzfristige Abgabe dieser Ersatz- Behandlung Entziehungswilliger mit Methadon über-

droge keine Pflichtleistung der Krankenkassen. nehmen.

Ich bitte den Bundesrat um Auskunft auf folgende Fragen:

1. Wer bestimmt über die «unbestrittenen Behandlungsme- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

thoden» zuhanden der Krankenkassen? Rapport écrit du Conseil fédéral

2. In welchen Fällen sind die Krankenkassen berechtigt, 1. Der Wirkstoff Methadon istalsAnalgetikum unbestritten;

Behandlungen abzulehnen, wenn die Fachleute unter- er ist auch in Präparaten der Spezialitätenliste enthalten.

schiedlicher Meinung über den Wert der Therapie sind? Zudem figuriert Methadon als kassenzulässige Grundsub-

3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die kurz- stanz in der Arzneimittelliste. Fraglich ist jedoch, ob Metha-

öder mittelfristige Behandlung mit der Ersatzdroge Metha- don als Ersatzdroge für die Behandlung von Drogensüchti-

don für entziehungswillige Drogensüchtige vom sozialpoliti- gen geeignet und von den Krankenkassen zu übernehmen

schen Standpunkt aus sowohl eine kostengünstige wie not- sei.

wendige Pflichtleistung der Krankenkassen sein sollte? 2. Betäubungsmittel wie Methadon werden an Drogensüch-

tige in hohen Dosen abgegeben. Daher bedarf eine solche

Texte de l'interpellation du 23 juin 1983 Verabreichung von Methadon gemäss Bundesgesetz über

Selon une information donnée par le chef du Département die Betäubungsmittel (Art. 15a Abs. 5) einer Bewilligung der

fédéral de l'intérieur, le traitement des héroïnomanes par zuständigen kantonalen Behörde. Wie der Interpellant

substitution de méthadone fait l'objet de controverses chez zutreffend erwähnt, sind sich die Fachleute bisher noch

les experts. Pour cette raison, l'administration à court terme nicht einig über die Verwendung von Methadon als Ersatz-

de ce produit ne donne lieu à aucune prestation obligatoire droge. So verwundert es nicht, dass auch die Meinungen

de la part des caisses-maladie. hierüber in der eidgenössischen Betäubungsmittelkommis-

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- sion vorderhand kontrovers geblieben sind.

vantes: 3. In Kenntnis der geschilderten Verhältnisse konnte sich

1. Qui détermine, à l'intention des caisses-maladie, les die eidgenössische Fachkommission für allgemeine Lei-

«méthodes de traitement ne prêtant pas à controverse»? stungen der Krankenversicherung, welche zuhanden des

2. Dans quel cas les caisses-maladie sont-elles autorisées à Departementes des Innern (EDI) wissenschaftlich umstrit-

refuser le remboursement de frais de traitement lorsque les tene Therapien zu begutachten und Pflichtleistungen abzu-

spécialistes ont des avis divergents sur la valeur de ce grenzen hat (vgl. Art. 21 Abs. 1 der Verordnung III über die

traitement? Krankenversicherung), bis jetzt zu keiner positiven Stellung-

3. Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que le traiterrent à nahme hinsichtlich Methadonkuren für Drogensüchtige

court ou moyen terme par la méthadone des toxicomanes (von den Fachleuten als «Methadonprogramm» bezeichnet)

désireux d'abandonner la drogue est relativement bon durchringen. Bei diesen Kuren handelt es sich nicht so sehr

marché est qu'il serait socialement désirable qu'il fasse um eine kurz- oder mittelfristige, sondern in der Regel um

l'objet d'une prestation obligatoire des caisses-maladie? eine längerfristige Behandlung, die sich oft über Jahre

erstrecken kann. Diese Behandlung wird von stützenden

Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Bürer-Walen- Massnahmen (Psychotherapie, periodische Urinkontrollen)

stadt, Dirren, Früh, Gehler, Günter, Jung, Kopp, Kühne, begleitet. Daraus ergeben sich im Einzelfall beträchtliche

Neukomm, Scherer, Segmüller, Uchtenhagen (13) Kosten, und der therapeutische Erfolg ist nicht leicht

abschätzbar. So stellen Methadonkuren heute jedenfalls

Schriftliche Begründung - Développement par écrit keine Pflichtleistung der Krankenkassen dar. Es bleibt natür-

Einige Dozenten der psychiatrischen Universitätskliniken lich den Krankenkassen freigestellt, in den ihnen geeignet

sind der Ansicht, dass Methadon mit Erfolg therapeutisch scheinenden Fällen freiwillige Beiträge an die Behandlung

eingesetzt werden kann. Andere Fachspezialisten verneinen von Drogensüchtigen mit Methadon zu leisten. In diesem

19. September 1983 N 1121 Interpellation Bäumlin

Sinne haben die erwähnte Fachkommission und das Bun- des affaires qui jettent des doutes sur la bonne gestion de

desamt für Sozialversicherung sich wiederholt geäussert. cette importante institution. Soucieux de la bonne réputa-

4. Nun wird voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres tion de Pro Juventute, je prie le Conseil fédéral de répondre

nochmals die eidgenössische Betäubungsmittelkommission aux questions suivantes:

bzw. die von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe sich zur Zweck- 1. Quel est le montant annuel des ressources, provenant à

mässigkeit des Methadonprogrammes (in Form von Emp- la fois de la vente des timbres et de contributions versées

fehlungen) äussern; sie dürfte es damit auch der eidgenössi- par la Confédération, dont dispose Pro Juventute?

sche Fachkommission für allgemeine Leistungen der Kran- 2. Comment la Confédération exerce-t-elle la surveillance

kenversicherung ermöglichen, zu einer abschliessenden sur l'utilisation des dons reçus par la fondation?

Stellungnahme zu gelangen. Bliebe dann die Wissenschaft-

3. Est-il exact que le secrétaire général est en même temps

lichkeit der Methadonkuren für Drogensüchtige weiterhin

délégué de la commission de la fondation et de ce fait son

als therapeutische Massnahme umstritten, so hätte laut der

propre supérieur? Que pense le Conseil fédéral de ce statut

hiervor erwähnten gesetzlichen Bestimmung das EDI einen

peu commun?

förmlichen Entscheid zu treffen, ob die umstrittene Mass-

nahme von den Krankenkassen als Pflichtleistung zu über- 4. Le fait que le secrétaire général de Pro Juventute dirige

nehmen ist oder nicht. en même temps un prospère cabinet d'avocat ne compro-

met-il pas une gestion sérieuse de la fondation?

Landoli: Ich bin von der Antwort des Bundesrates nur teil- 5. Que pense le Conseil fédéral de la politique du personnel

weise befriedigt. Nachdem der Bundesrat aber versichert, menée par la fondation? Est-il exact, notamment, que le

dass eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Betäubungs- secrétaire général a résilié le contrat de la responsable

mittelkommission sich noch dieses Jahr über das Metha- d'une maison de vacances de la fondation à St-Moritz,

donprogramm äussern wird, verzichte ich darauf, Diskus- contre la volonté du supérieur direct et chef de département

sion zu beantragen. de l'intéressée, sans jamais s'être penché personnellement

sur les problèmes d'exploitation de ce service extérieur? Le

Präsident: Der Interpellant ist teilweise befriedigt. fait qu'actuellement deux collaboratrices de cette maison de

vacances sont engagées mais n'ont pas le droit d'exercer

leurs fonctions ne révèle-t-il pas une utilisation peu scrupu-

leuse des dons reçus par la fondation?

6. Sur quels fonds la fondation a-t-elle prélevé les contribu-

#ST# 82.376 tions qu'elle a versées au titre de l'exploitation du Centre

Interpellation Bäumlin autonome de jeunes de Zurich?

Pro Juventute. Bundesaufsicht Mitunterzeichner - Cosignataires: Gerwig, Renschler (2)

Pro Juventute. Surveillance de la Confédération

Schriftliche Begründung - Développement par écrit:

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1982 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

In den letzten Wochen ist die Stiftung Pro Juventute zuneh- Rapport écrit du Conseil fédéral

mend ins Gerede gekommen. Die Presse berichtet von Vor- Die Stiftung Pro Juventute steht unter der Aufsicht des

fällen, die Zweifel am Management dieser wichtigen Institu- Bundes. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

tion aufkommen lassen. Aus Sorge um den guten Ruf der erhält und überprüft als Aufsichtsbehörde regelmässig den

Pro Juventute bitte ich den Bundesrat um Beantwortung jährlichen Tätigkeitsbericht mit Rechnungsablage und Rap-

folgender Fragen: port der stiftungsexternen Kontrollstelle. Der Rechen-

1. Über welche jährlichen Einnahmen verfügt die Pro schaftsbericht ist jeweils sehr detailliert und gestattet einen

Juventute aus dem Markenverkauf und aus anderen Zuwen- guten Überblick über die ausserordentlich vielgestaltigen

dungen von selten des Bundes? Aktivitäten dieser grossen Stiftung.

2. Wie wird die Bundesaufsicht über die Verwendung der Anlass zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen bestanden in

Spendengelder gewährleistet? al l den vergangenen Jahren nicht. Natürlich hatte Pro Juven-

tute wie jede andere umfangreiche Institution hin-und wie-

3. Trifft es zu, dass der Zentralsekretär zugleich Delegierter der besondere Probleme zu lösen, Anpassungen an verän-

der Stiftungskommission und damit sein eigener Vorgesetz- derte Umstände und Umstellungen vorzunehmen. Sie ver-

ter ist? Was hält der Bundesrat von dieser unüblichen Rege- mochte dies aber aus eigener Kraft zu bewerkstelligen. Die

lung?

Aufsichtsbehörde wurde jeweils entsprechend orientiert.

4. Wird das Management der Pro Juventute nicht dadurch Dabei ist festzuhalten, dass gemäss bundesgerichtlicher

ernstlich beeinträchtigt, dass der Zentralsekretär gleichzei- Praxis die Stiftungsaufsicht nur beschränkte Eingriffsmög-

tig eine florierende Anwaltspraxis leitet? lichkeiten kennt, die keineswegs denjenigen eine Vormund-

5. Wie beurteilt der Bundesrat die Personalpolitik der Stif- schaftsbehörde gleichgestellt werden können. Die Stiftung

tung? Trifft es insbesondere zu, dass der Zentralsekretär der ist eine autonome Institution; die behördliche Kontrolle

Leiterin eines Pro-Juventute-Ferienheimes in St. Moritz reduziert sich daher auf die grundsätzliche Prüfung der

gekündigt hat, gegen den Willen ihres direkten Vorgesetzten Einhaltung des Stiftungszwecks. In dieser Hinsicht kann

und zuständigen Departementsleiters und ohne sich je über vorweggenommen werden, dass aufgrund des vom EDI ein-

den Betrieb dieser Aussensteile direkt ins Bild gesetzt zu geholten Berichts über die neuesten Anschuldigungen in

haben? Weist der Umstand, dass gegenwärtig zwei Leiterin- der Presse in keinerlei Hinsicht gesagt werden kann, Pro

nen für dieses Ferienheim angestellt sind, ihre Funktion Juventute oder einzelne ihrer Organe handelten zweckwi-

aber nicht ausüben dürfen, nicht auf einen unsorgfältigen drig oder verstiessen sonstwie gegen die statutarischen

Umgang mit Spendengeldern hin? oder reglementarischen Bestimmungen oder gegen das Ge-

6. Aus welchen Geldern wurden die Betriebszuschüsse der setz.

Pro Juventute an das AJZ Zürich bezahlt? Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten:

1. Aus dem Verkauf von Marken und Glückwunschtele-

Texte de l'interpellation du 18 mars 1982 grammen erzielten die 190 Stiftungsbezirke und das Zentral-

Au cours des dernières semaines, il a de plus en plus été sekretariat im Jahre 1981 etwa 8,5 Millionen Franken. Sei-

question de la fondation Pro Juventute. La presse a évoqué tens des Bundes wurden keine allgemeinen Subventionen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Landolt Methadonkuren. Pflichtleistung der Krankenkassen

Interpellation Landolt Cures de méthadone. Remboursement par les caisses-maladie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.525

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1983 - 15:30

Date

Data

Seite 1120-1121

Page

Pagina

Ref. No 20 011 757

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.