Aircraft Exports and Ordinance Loopholes
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a situation where aircraft manufactured in Switzerland were allegedly being used for military purposes, including bombing civilian populations, in a foreign country, which would violate the spirit of the War Material Act. The court's reasoning focused on a perceived loophole in the War Material Ordinance, which only considered the material's condition at the time of export, not its intended or possible use. The court stated that this loophole allowed for the systematic circumvention of the law, as aircraft could be easily modified into combat planes abroad, and that the ordinance was consequently inadequate and potentially illegal by unduly restricting the scope of the law. The court concluded that the ordinance should be revised to consider the intended use and potentially subject light aircraft to export permits or at least reporting requirements, possibly with a prohibition clause.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 11 KMG, Art. 41 iert; Aircraft Exports and Ordinance Loopholes: The court's reasoning focused on a perceived loophole in the War Material Ordinance, which only considered the material's condition at the time of export, not its intended or possible use. The court stated that this loophole allowed for the systematic circumvention of the law, as aircraft could be easily modified into combat planes abroad, and that the ordinance was consequently inadequate and potentially illegal by unduly restricting the scope of the law. The court concluded that the ordinance should be revised to consider the intended use and potentially subject light aircraft to export permits or at least reporting requirements, possibly with a prohibition clause.
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KI-generiertCited as the basis for prohibiting the export of war material to countries where it should not be exported according to law, and to explain that the war material ordinance restricts this scope.
Volltext
Postulat Bäumlin 388 N 22 mars 1984
En outre, un remplacement substantiel du cuir militaire par schen Vorstössen Anlass gegeben, im weiteren auch zu
d'autres matières mettrait en péril un grand nombre de einer im Februar 1983 eingereichten Petition mit 25000
places de travail. De mémo, l'existence de nombreuses Unterschriften, in welcher der Bundesrat gebeten wird, die
entreprises de moyenne et potile importance de l'économie Ausfuhr des Typs Pilatus PC-7 nach Guatemala inskünftig zu
indigène du cuir (tanneurs, selliers, marchands de cuir) verbieten.
serait dangereusement menacée. Nachdem im Jahre 1969 Berichte über eine Verwendung
von Pilatus-Flugzeugen zu militärischen Zwecken publik
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, (Augsburger, geworden waren, verhängte der Bundesrat eine vorläufige
Bacciarini), Blocher, Borei, Cavadini, Cevey, Christinat, Cou- Exportsperre. Dass diese Kontrollmöglichkeit durch den
chepin, Dupont, (Dürr), Eppenberger-Nesslau, Fischer-Häg- Erlass der Verordnung zum neuen KMG weggefallen ist, ist
glingen, Flubacher, Frei-Flomanshorn, Frey-Neuchâtel, zu bedauern. Dies um so mehr, als der Bundesrat seither
Früh, (Füeg), Geissbühler, (Girard), Gloor, Graf, Mari, Jaggi, zugegeben hat, dass als Schulflugzeuge deklarierte Maschi-
Jeanneret, (Junod), Kopp, (Kjnz, Lang, Loetscher), Longet, nen im Ausland für den Kampfeinsatz ausgerüstet werden
Lüchinger, Massy, (Meier, Kaspar, Messmer), Nef, (Pedraz- und im Falle Guatemalas auch für militärische Zwecke im
zini), Petitpierre, Pini, (Roth), Rubi, Schnyder-Berne, Schule, weiteren Sinn (z. B. Beobachtung, Ausbildung) verwendet
(Spreng), Steinegger, (Teuscher), Thévoz, Vannay, Wellauer, werden. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist
(Wilhelm), Wyss (52) anzunehmen, dass in Guatemala PC-7-Flugzeuge auch in
eigentlichen Kampfhandlungen eingesetzt werden, und
Mme Aubry: Je renonce au développement de mon postulat zwar gegen Widerstandskämpfer und gegen die Zivilbevöl-
car les points essentiels y soit cités. Je prie M. le conseiller kerung (PC-7-Flugzeuge als Leitflugzeuge wie auch als
fédéral de bien vouloir donner sa réponse. Bombenträger).
Die Kriegsmaterialverordnung weist offensichtlich eine
Präsident: Der Bundesrat ninmt das Postulat an. Lücke auf, wenn sie bei Luftfahrzeugen nur auf den im
Überwiesen - Transmis Ausfuhr- bzw. Bewilligungszeitpunkt gegebenen Zustand
des Materials abstellt, nicht aber auf den beabsichtigten
oder möglichen Verwendungszweck. Genau genommen ist
sogar eine Gesetzeswidrigkeit des Verordnungstextes anzu-
nehmen: der Anwendungsbereich des Gesetzes wird in Arti-
kel 1 der Verordnung in unzulässiger Weise eingeschränkt.
Die Grenzen des Gestaltungsraumes, die das Gesetz dem
Bundesrat offenlässt, werden verletzt. Wenn in einem Land,
#ST# 83.522 in welches nach der gesetzlichen Ordnung (Art. 11 KMG)
kein Kriegsmaterial exportiert werden dürfte, in der Schweiz
Postulat Bäumlin hergestellte Luftfahrzeuge bewaffnet und in einem Bürger-
Kriegsmaterialverordnung. Revision krieg eingesetzt werden, so widerspricht dies dem Sinn des
Matériel de guerre. Révision de l'ordonnance KMG, aber auch dem klaren Wortlaut von dessen Artikel 1,
wonach « . . . Erzeugnisse und deren Bestandteile, die als
Kampfmittel verwendet werden können» erfasst werden.
Diese Definition umfasst zweifellos Luftfahrzeuge, die nach
einem Umbau zu Kampfeinsätzen verwendet werden kön-
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1983 nen, um so mehr dann, wenn diese Flugzeuge zum vornher-
ein so konstruiert werden, dass der Umbau zu Kampfflug-
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht über die Ver- zeugen ohne weiteres geschehen kann. Dass solche Luft-
wendung der PC-7-Flugzeugo in Guatemala zu erstatten und fahrzeuge hingegen nach wortgestrenger Auslegung der
die Kriegsmaterialverordnung in dem Sinne abzuändern, Kriegsmaterialverordnung bewilligungsfrei exportiert wer-
dass auch der Export von Leichtflugzeugen einer Bewilli- den konnten, zeigt, dass die Verordnung hier dem Gesetz
gungspflicht unterstellt wiro, eventuell einer Meldepflicht nicht entspricht, vielmehr dessen systematische Umgehung
mit Verbotsvorbehalt. ermöglicht.
Texte du postulat du 23 juin 1983 Sind Luftfahrzeuge einmal mit Waffensystemen ausgerüstet,
Le Conseil fédéral est invita à présenter un rapport sur so sind sie Kriegsmaterial, auch wenn sie die Schweiz
l'usage qu'on fait des avions PC-7 au Guatemala; en outre, ursprünglich ohne Bewaffnung verlassen haben. Ersatzteile,
l'ordonnance sur le matériel de guerre doit être revisée de die nachträglich für solche Maschinen bestellt werden,
manière à ce que l'exportation d'avions légers soit soumise unterstehen daher ebenfalls der Bewilligungspflicht nach
à autorisation ou éventuellement à l'obligation d'annoncer KMG. Sofern der Bundesrat nicht der Meinung ist, dieses
une telle opération aux autorités, une interdiction restant Ergebnis ergebe sich bei gesetzeskonformer Auslegung des
réservée. Verordnungstextes schon heute, ist die Verordnung auch in
diesem Punkt dem Gesetz anzupassen. Im Falle von Guate-
Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir- mala sind jedenfalls alle Voraussetzungen dafür erfüllt, dass
cher, Blunschy, Borei, Bruschi, Braunschweig, Bundi, allfällige Ersatzteilbestellungen unter das KMG fallen und
Christinat, Deneys, Euler, (Gerwig), Hubacher, Leuenberger, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern ist.
(Loetscher), Longet, Mauch, Meizoz, Morf, (Müller-Luzern, Im übrigen ist bei Flugzeugen, anders als etwa bei Schuhen,
Müller-Bern), Neukomm, Oit, Pitteloud, Renschler, Rob- Fahrrädern, Autos usw., die Gefahr einer kriegsmässigen
biani, Ruffy, Segmüller, (Spiess), Stappung, Uchtenhagen, Verwendung durch Erfahrung klar erwiesen, ebenso wie es
Vannay, (Ziegler-Genf), Zieglur-Solothurn (33) die verheerenden Auswirkungen sind, die dann auftreten,
wenn die Flugzeuge gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt
Schriftliche Begründung - Développement par écrit werden.
Durch den Ausbau und die Bewaffnung von in der Schweiz
hergestellten Luftfahrzeugen im Ausland wird das Kriegsma- Die Verordnung soll den geltend gemachten Mängeln Rech-
terialgesetz (KMG) umgangen. Bedenklich und nicht zuletzt nung tragen, namentlich dadurch, dass
dem Ansehen der Schweiz in der Weltöffentlichkeit abträg- - auch dem Verwendungszweck des Materials Rechnung
lich ist dies insbesondere dann, wenn diese Umgehung getragen wird, gemäss der klaren Vorschrift des Gesetzes;
systematisch vorgenommen wird. Die in Guatemala zu mili- - dass . Luftfahrzeuge wiederum generell einer Bewilli-
tärischen Zwecken verwendeten PC-7-Flugzeuge belegen gungspflicht unterstellt werden, eventuell (im Unterschied
dies auf exemplarische Weisa. Der Sachverhalt ist übrigens zu Materialien, die ausschliesslich militärischen Zwecken
nicht neu und hat schon zu verschiedenen parlamentari- dienen) einer Meldepflicht mit Verbotsvorbehalt.
22. März 1984 N 389 Postulat Bäumlin
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates langt habe. Man kann sich zum bisher Gesagten einstellen,
Rapport écrit du Conseil fédéral wie man will. Man kann mit dem Bundesrat annehmen,
Eine vom Militärdepartement und von der Bundesanwalt- Pilatus-Flugzeuge - solange sie nicht bewaffnet sind - seien
schaft vor einiger Zeit durchgeführte Untersuchung hat ein- nicht Kriegsmaterial. Das ist zwar eine Heuchelei, wenn man
deutig ergeben, dass das Flugzeug Pilatus PC-7, so wie es weiss, dass für diese Flugzeuge im Ausland gerade mit der
aus der Schweiz ausgeführt wird, nicht unter den Begriff des Begründung, sie eigneten sich als Kampfflugzeuge, gewor-
Kriegsmateriales im Sinne des Bundesgesetzes über das ben wird; wenn man haargenau weiss, dass sie so konstru-
Kriegsmaterial und der Vollzugsverordnung fällt. Artikel 41 iert sind, dass der Umbau zum Kampfflugzeug besonders
der Bundesverfassung, auf den sich das Kriegsmaterialge- leicht bewerkstelligt werden kann. Das ist ein Punkt, über
setz stützt, bezieht sich nur auf Material, das bei seiner den man sich nicht geeinigt hat. Erst recht problematisch
Ausfuhr als Kriegsmaterial zu gelten hat. Die Ausfuhr des wird die Sache, wenn es um Ersatzteile geht, in einem
Pilatus PC-7 oder anderer ähnlicher Flugzeuge kann des- Augenblick, in dem die betreffenden Flugzeuge für militäri-
halb nicht dem im Kriegsmaterialgesetz vorgesehenen sche Zwecke schon umgebaut sind. Das trifft zu für die
Bewilligungsverfahren unterzogen werden. Pilatus-PC-7-Flugzeuge, die jetzt in Guatemala im Einsatz
Würde der PC-7 diesem Bewilligungsverfahren unterzogen, sind. Diese sind jetzt Militärflugzeuge, von denen man Bom-
müsste diese Massnahme auch für die übrigen Produkte ben abwirft. Das ist so! Unter diesen Umständen sollte man
unserer gesamten Flugzeugindustrie eingeführt werden. aber keine Ersatzteile mehr liefern, auch nach heute gelten-
Jedes Flugzeug kann, wenn es einmal ausgeführt ist, so dem Recht nicht. Wenn man nicht wenigstens hier strenger
ausgerüstet werden, dass es für militärische Zwecke ver- werden will, dann begreife ich überhaupt nichts mehr! Mei-
wendet werden kann. nes Erachtens kann man die Ersatzteile schon aufgrund der
geltenden Verordnung erfassen. Wenn der Bundesrat meint,
Schriftliche Erklärung des Bundesrates das könne man nicht, dann enthält mein Postulat das Ersu-
Déclaration écrite du Conseil fédéral chen, man solle die Verordnung in diesem Sinne ändern.
Ich bin ausserordentlich enttäuscht über die Antwort des
Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen. Bundesrates; er lehnt mein Postulat ab. Wenn man die
Begründung durchliest, könnte man meinen, der Bundesrät
Bäumlin: Der Sachverhalt, um den es hier geht, ist halbwegs habe meinen Text gar nicht gelesen; denn ich komme nicht
bekannt. Es handelt sich um einen höchst peinlichen Sach- mit der alten Forderung der Unterstellung unter die Verord-
verhalt. Zum Teil wird er bestritten; aber er kann nicht nung, sondern ich verlange - wenn nötig - eine Abänderung
bestritten werden. Ich war selbst an Arbeiten einer Men- der Verordnng, damit ein Zustand hergestellt wird, der ver-
schenrechtsorganisation beteiligt, die verschiedene Sach- hindert, dass der Einsatz solcher Flugzeuge auch gegen
verständige und Zeugen angehört hat. Es ist klar erwiesen, Zivilbevölkerungen noch und noch dem Ansehen unseres
dass das Flugzeug PC-7 in gewissen Ländern, ganz Landes schadet.
bestimmt in Guatemala, zu militärischen Zwecken einge-
setzt wird. Es ist bekannt, dass dieses Flugzeug eingesetzt M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je répondrai au membre
wird bei Bombardierungen von Dörfern, wo Massacker du Conseil national nouvellement élu que ce type de débat
unter der Zivilbevölkerung angerichtet werden. Hier funktio- intervient cycliquement dans ce conseil, dans le cadre de
niert das Flugzeug als Leitflugzeug, aber von diesem Flug- l'examen du rapport annuel de gestion. L'un des spécialistes
zeug werden auch Bomben abgeworfen. de ce genre d'intervention était M. Ziegler, de Genève. Je ne
Die Sache ist für unseren Rat nicht neu. Es hat darüber in veux pas dire par là que de tels débats soient inutiles. Il est
der Vergangenheit verschiedene Interpellationen und légitime de poser des questions à propos de l'exportation
andere Vorstösse gegeben. Immer hat man verlangt, das d'armes. Cependant, si nous devions réaliser ce postulat et
geltende Recht, das geltende Kriegsmaterialgesetz und ins- aggraver les conditions auxquelles est subordonné l'octroi
besondere die Verordnung seien so zu handhaben, dass der des autorisations pour l'exportation de matériel suisse à
Export von PC-7-Flugzeugen der Bewilligung zu unterstel- l'étranger, on s'acheminerait vers une disposition bloquant
len wären. purement et simplement toute une série d'exportations par-
Ich wiederhole nicht diese Forderungen. Ich verlange etwas faitement admissibles de matériel civil dont rien ne permet
anderes. Ich verlange, dass, wenn der Bundesrat nun nicht de supposer qu'il sera ensuite, d'une manière ou d'une
zu einer strengeren Praxis übergehen will, die Verordnung autre, transformé en matériel militaire. Je neveux pas sollici-
präzisiert werden soll. Für diese Forderung gibt es gute ter les faits ni les esprits ni insister sur les exemples qui ont
Gründe. été cités à cette tribune lors de débats semblables; j'en
Die jetzige Verordnung ist auch rechtlich nicht über alle mentionnerai toutefois un: à tout prendre, disait un des
Zweifel erhaben, weil sie nämlich viel larger ist als das orateurs, l'exportation d'une bicyclette peut à un moment
Gesetz. Die Verfassung gibt dem Gesetzgeber und dann donné entrer dans la catégorie des exportations que M.
auch dem Bundesrat die Möglichkeit, sehr viele Dinge unter Ziegler, - et aujourd'hui M. Bäumlin - voudraient interdire,
die Bewilligungspflicht einzubeziehen, und zwar alles, was parce qu'une bicyclette peut être considérée comme du
als Kriegsmaterial verwendet werden kann. Es muss somit matériel de guerre. L'exemple est certes schématique et
ein Produkt nicht speziell als Kriegsmaterial produziert sein; anecdotique, j'en conviens, mais le problème se pose de la
die Eignung genügt an und für sich. Das ist der klare même manière pour ce qui est du matériel aéronautique. Il
Wortlaut des Gesetzes. s'agit en réalité d'un matériel dont rien ne permet de suppo-
Die Verordnung ist dann eben enger, vor allem gerade auch ser qu'il sera ensuite transformé. Par conséquent, sans jouer
in bezug auf Flugzeuge. Die eine Forderung, die ich erhebe, ni les Ponce Piiate ni les hypocrites, car en cette matière, ce
ist, dass man die Flugzeuge genauer ansieht; ich glaube, ne serait pas une attitude digne, nous vous invitons à refuser
man könnte hier zu einer früheren Praxis zurückkehren. ce postulat.
Noch im Jahre 1969 wurden Luftfahrzeuge einer Ausfuhrbe- Notre pays est le plus restrictif des pays européens en
willigung unterstellt. Zu jener Zeit gab es eine Ausfuhrsperre matière d'exportation d'armes. Personne n'a jamais pu nous
für Flugzeuge, von denen man wusste, dass sie in Krisenge- prouver le contraire. Il suffit, pour s'en convaincre, délire les
bieten eingesetzt würden. Nach dem jetzigen Text der Ver- textes et surtout de connaître les pratiques des Etats voisins.
ordnung ist das nicht möglich. Man sollte die alte Regelung,
die dem Sinn des Gesetzes entspricht, wiederherstellen. Le président: Le Conseil fédéral propose de rejeter le postu-
Es ist dies eine Forderung, die sich auch nach Treu und lat de M. Bäumlin, qui le maintient.
Glauben ergibt, im Hinblick auf all die Versprechungen, die
man seinerzeit dem Volk vor der Abstimmung über die Abstimmung - Vote
Initiative betreffend Waffenausfuhr gemacht hat. Für Überweisung des Postulates 17 Stimmen
Und nun noch etwas, das ich in diesem Postulat neu ver- Dagegen 70 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bäumlin Kriegsmaterialverordnung. Revision
Postulat Bäumlin Matériel de guerre. Révision de l'ordonnance
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.522
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1984 - 15:00
Date
Data
Seite 388-389
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Ref. No 20 012 302
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