Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-514 KI-generiert

Swiss National Council Postpones Railway Contract Adaptation

Geschäftsnummer VPB 83-514
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss National Council debated a motion from the Social Democratic Party concerning the performance contract for the national railway system. The motion sought to adapt the contract to current conditions, considering the railways' public service obligations. The government proposed converting the motion into a postulate, arguing that the current contract was a necessary bridge and that its premature revision would be detrimental. While acknowledging the need for adjustments, the government emphasized the importance of the existing contract's flexibility and the ongoing efforts to improve efficiency. The Council ultimately agreed to transform the motion into a postulate, reflecting a compromise between the party's push for immediate adaptation and the government's preference for gradual implementation.

Legislator-Regeste

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Art. 36ter Abs. 1 Bst.c, Art. 3 des SBB-Gesetzes vom 23. Juni 1944; Swiss National Council Postpones Railway Contract Adaptation: The motion sought to adapt the contract to current conditions, considering the railways' public service obligations. The government proposed converting the motion into a postulate, arguing that the current contract was a necessary bridge and that its premature revision would be detrimental. While acknowledging the need for adjustments, the government emphasized the importance of the existing contract's flexibility and the ongoing efforts to improve efficiency. The Council ultimately agreed to transform the motion into a postulate, reflecting a compromise between the party's push for immediate adaptation and the government's preference for gradual implementation.

Schlagwörter

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Vertragspartei E-Government Störung des Eisenbahnverkehrs Konsolidierung der Schuld öffentliche Dienststelle vorzeitige Erfüllung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 des SBB-Gesetzes vom 23. Juni 1944

This article is cited in the written justification as the basis for the SBB's legal mandate to serve the national economy and national defense, and to be managed according to sound business principles, which is relevant to the motion concerning the SBB's service contract.

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Volltext

10. Juni 1985 N 955 Motion der sozialdemokratischen Fraktion

Nationalrat Herczog, Sie haben das Gutachten des Betriebs- Abstimmung - Vote

wissenschaftlichen Instituts nicht richtig interpretiert. Es Für die Überweisung als Motion 40 Stimmen

geht dort nicht um das Prinzip der Teilung - gemeinwirt- Für die Überweisung als Postulat 58 Stimmen

schaftliche Leistung, Abgeltung, kommerzieller Bereich und

Eigenwirtschaftlichkeit -, sondern nur um die Methode. Das Überwiesen - Transmis

BWI geht von einer eigentlichen Sockelmethode aus:

gemeinwirtschaftlicher Bereich als Sockelangebot und Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion

dann Aufstockung der kommerziellen Leistungen. Die SBB Interpellation du groupe radical •

haben - weder im Januar noch vor- oder nachher- in bezug

auf den Leistungsauftrag 1982 und die Auswertung etwas Präsident: Herr Steinegger bestätigt, dass er von der Ant-

anderes vertreten, als das, was ich hier gesagt habe. Darf ich wort des Bundesrates befriedigt ist.

Ihnen ganz generell empfehlen, immer das als gültig hinzu-

nehmen, was ich hier in diesen Fragen meines Departemen- Postulat Müller-Meilen

tes für den Bundesrat sage?

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entge-

Nationalrat Jaeger, die Finanzierung der Vorhaben, die wir

genzunehmen. Wird es aus der Mitte des Rates bekämpft? -

verfolgen - also «Bahn 2000» und auch Tarifmassnahmen - Das ist nicht der Fall.

ist dann gesichert, wenn das bundesrätliche Konzept inklu-

sive KVP insgesamt realisiert wird. Wir können für unbe- Überwiesen - Transmis

stimmte Varianten natürlich nicht auch noch Finanzierungs-

möglichkeiten anbieten. Die Aussichten sind keineswegs

schlecht; sie sind sogar gut, wenn wir bei den klar festgeleg-

ten Zielen bleiben, wenn wir eine gerade Linie einhalten und

diese tatkräftig realisieren. Es wurde natürlich schon viel in

Richtung «Bahn 2000» gemacht: die KVP-Vorlage, der Lei-

stungsauftrag SBB, die Rahmenkredite KTU - die neue 83.514

#ST#

Treibstoffzollverwendung ist auch integriert- und dann die Motion der sozialdemokratischen Fraktion

Vorlage für die Nationalstrassenpolitik der. kommenden SBB. Leistungsauftrag

Jahre.

Frau Christinat, darf ich Ihnen empfehlen, die GVK noch Motion du groupe socialiste

einmal zur Hand zu nehmen und zu lesen? Sie werden dort Contrat d'entreprise des CFF

nämlich die offenbar überraschende Feststellung machen,

dass das, was wir jetzt als «Bahn 2000» präsentieren, kon-

zeptionell bereits durch die Expertenkommission Hürlimann

(GVK) vorgeschlagen war. Nur ging die NHT in der Realisie-

rung voraus. Aber die Kommission Hürlimann hat in der GVK Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1983

bereits einen Aufwand von etwa 5 Milliarden Franken für das Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten

übrige Schienennetz namhaft gemacht. Es ging der Kom- Bericht und Antrag zur Anpassung des Leistungsauftrages

mission Hürlimann - also der GVK - nie um die NHT. Jetzt der SBB an die heutigen veränderten Verhältnisse zu unter-

haben wir das Ganze in ein Konzept integriert, und wir breiten, wobei die volkswirtschaftlichen Aufgaben, welche

haben die Neubaustrecken wesentlich reduziert. Das ist die die Bundesbahnen von Gesetzes wegen zu erfüllen haben,

Neuerung. mitzuberücksichtigen sind.

Nationalrat Clivaz, ich danke Ihnen für das Zitat. Ich kann

diese Auffassung nur teilen und sagen: Jawohl, Taten sind Texte de la motion du 23 juin 1983

notwendig, aber natürlich die richtigen. Es müssen die Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres

zweckmässigen und auch die unter finanziellen und ändern fédérales un rapport assorti de propositions tendant à adap-

Gesichtspunkten realisierbaren Taten sein. Dem wird die ter le mandat conféré aux CFF à l'évolution de la situation;

Motion in verschiedenen Punkten nicht oder nur teilweise les réajustements préconisés devraient également porter sur

gerecht. Es wäre beispielsweise undenkbar, Ziffer 1 beim les tâches relevant de l'économie publique, que les CFF sont

Leistungsauftrag 87 (die Eigenwirtschaftlichkeit) fallen zu tenus d'accomplir en vertu de la législation.

lassen. Das wäre eine völlig neue Weichenstellung in Abwei-

chung auch dessen, was die GVK vorschlägt. Oder: Generell Sprecher - Porte-parole: Weber-Arbon

im ganzen Lande den Halbstundentakt einzuführen, das

wäre im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen Möglich- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

keiten nicht gangbar. Auch das vorzeitige Inkraftsetzen Nach Artikel 3 des SBB-Gesetzes vom 23. Juni 1944 haben

eines siebten Rahmenkredites (Ziffer 6) wäre gar nicht reali- die Bundesbahnen der Volkswirtschaft und der Landesver-

sierbar, weil wir weder die Beteiligung der Kantone mit teidigung zu dienen. Sie sind zudem nach gesunden

ungefähr der Hälfte noch die Vergabe der Bestellungen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten und zu

bereits, um ein Jahr vorgezogen, ab 1986 realisieren betreiben. Sie sind dauernd in gutem Zustand zu erhalten

könnten. und haben sich den Erfordernissen des Verkehrs.und den

Im Punkt 7 - ich will darauf nicht näher eingehen - hat es Fortschritten der Technik anzupassen.

einige Elemente, für die es einer Verfassungsrevision Nach dem Leistungsauftrag 1982/1986 haben die SBB nach

bedürfte, wenn man sie realisieren wollte. unternehmerischen Grundsätzen den vollen Rechnungsaus-

Ich möchte Sie also bitten, die Motion nicht in dieser Form gleich anzustreben. Bereits im ersten Jahr hat sich leider

zu überweisen. Hingegen ist der Bundesrat bereit, sie als gezeigt, dass die SBB nicht in der Lage sind, diesen Lei-

Postulat entgegenzunehmen. stungsauftrag zu erfüllen: So sollte zum Beispiel der Wagen-

ladungsverkehr bis 1986 volle Kostendeckung erzielen, der

Motion der sozialdemokratischen Fraktion Stückgutverkehr einen höchstmöglichen Beitrag an die Ver-

bundskosten erwirtschaften. In Tat und Wahrheit ergab sich

Motion du groupe socialiste beim Wagenladungsverkehr 1982 ein Volumenrückgang von

nicht weniger als 8,2 Prozent, beim Stückgutverkehr sogar

Präsident: Wir bereinigen die Vorstösse. Der Bundesrat ein solcher von 10,4 Prozent. Die im Leistungsauftrag

beantragt Ihnen, die Motion der sozialdemokratischen Frak- enthaltene Herabsetzung der Finanzhilfe des Bundes im

tion in ein Postulat umzuwandeln. Herr Bircher hält als Stückgutverkehr ist deshalb völlig unrealistisch, ebenso die

Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion an der Motion volle Kostendeckung für den Wagenladungsverkehr in den

fest. nächsten vier Jahren.

Motion du groupe socialiste 956 N 10 juin 1985

Wegen des jetzt bestehenden Leistungsauftragskonzepts Das im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag aufge-

befinden sich die SBB in einer unternehmerischen Zwangs- stellte Aktionsprogramm hat in allen Unternehmungsberei-

jacke, welche sie zum Beispiel zu Tarifanpassungen zwingt, chen dynamische Bestrebungen zur Verbesserung der wirt-

welche ihre Konkurrenzfähigkeit arg beeinträchtigen. Es schaftlichen Lage ausgelöst. Die SBB nehmen den Lei-

erscheint nicht nur angezeigt, sondern notwendig, den Lei- stungsauftrag ernst und sind bestrebt, die ihnen zugestan-

stungsauftrag der SBB flexibler zu gestalten und damit nicht dene unternehmerische Freiheit im Rahmen der gesetzli-

noch vier Jahre zuzuwarten, bis der heute gültige Leistungs- chen Bestimmungen auszuschöpfen. Es wäre bedauerlich,

auftrag abläuft. Es könnte auch nicht verantwortet werden, wenn dieser Elan durch eine vorzeitige Überarbeitung des

mit einer solchen Modifikation zuzuwarten, bis die verfas- Leistungsauftrags beeinträchtigt würde.

sungsrechtlichen und gesetzgeberischen Grundlagen einer Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Leistungsauftrag eine

koordinierten Verkehrspolitik verwirklicht sind. unerlässliche Grundlage für eine zukunftsorientierte SBB-

Bei einer Modifikation des Leistungsauftrags ist auch in Politik darstellt. Die Zielvorgaben sind so flexibel formuliert,

vermehrtem Masse als bisher zu beachten, dass die Bundes- dass die SBB nicht zu Tariferhöhungen gezwungen werden,

bahnen von Gesetzes wegen «der Volkswirtschaft» zu die- die ihre Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen könnten. Auch

nen haben. Es sind also neben den betriebswirtschaftlichen bei nur teilweiser Erfüllung der Zielsetzungen dürften die

Kriterien auch solche der allgemeinen Verkehrspolitik sowie Bemühungen der SBB eine wesentliche Verbesserung der

der Energie- und Umweltschutzpolitik miteinzubeziehen. unternehmerischen Effienz zur Folge haben. Entscheidend

dafür ist aber, dass die nunmehr eingeleiteten kurz-, mittel-

und langfristigen Massnahmen kontinuierlich durchgeführt

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates werden können. Eine überstürzte Anpassung des Leistungs-

Rapport écrit du Conseil fédéral auftrags würde sie beeinträchtigen. Sie brächte zudem

Nach langwierigen Vorarbeiten haben die eidgenössischen höchstens einen Zeitgewinn von einem Jahr. Auf Ende 1986

Räte im Frühjahr 1982 den auf fünf Jahre befristeten Lei- muss die geltende Regelung ohnehin überprüft werden.

stungsauftrag an die SBB verabschiedet und damit einen

bedeutsamen verkehrspolitischen Entscheid gefällt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Die Verwirklichung der Empfehlungen der GVK, von der Déclaration écrite du Conseil fédéral

positive Auswirkungen auf die SBB zu erwarten sind, wird Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.

noch einige Jahre beanspruchen. In der Zwischenzeit bildet

der Leistungsauftrag eine wertvolle Überbrückungsmass- Weber-Arbon: Wir haben vor genau zwei Jahren eine Motion

nahme. Er hat den SBB eine wesentliche finanzielle Entla- zur Anpassung des Leistungsauftrages an die damals verän-

stung gebracht (Erhöhung des Dotationskapitals, Starthilfe derten Verhältnisse eingereicht. Ein derartiger Vorstoss

Huckepackverkehr, Neuregelung der Abgeltung auf der kann auch durch den Zeitablauf gegenstandslos werden!

Grundlage des regionalen Personenverkehrs). Der Lei- Immerhin stelle ich fest, dass in der neuen Motion (der Sie

stungsauftrag konkretisiert ferner die widersprüchliche Ziel- soeben in der Postulatsform zugestimmt haben) der

setzung des Bundesbahngesetzes, indem er die Zuständig- Gedanke, den wir vor zwei Jahren vertraten, ebenfalls

keiten im gemeinwirtschaftlichen (regionaler Personenver- enthalten ist. Aufgrund dieser heutigen Ausgangslage kön-

kehr) und im Marktbereich klar regelt. In letzterem haben die nen wir unseren damaligen Motionsvorstoss also zurück-

SBB volle Handlungsfreiheit. ziehen.

Für einzelne Verkehrsbereiche enthält der Leistungsauftrag

Vorgaben. So ist im Personenverkehr und im damit verbun- Präsident: Herr Weber zieht diese Motion zurück.

denen Gepäcktransport auf die Dauer mindestens volle

Kostendeckung sicherzustellen. Im Wagenladungsverkehr

ist nach Möglichkeit bis 1986 wieder volle Kostendeckung

zu erzielen. Die Einführungshilfe für den Huckepackverkehr Schluss der Sitzung um 19.55 Uhr

wird schrittweise abgebaut. La séance est levée à 19 h 55

Die Vorgaben zum Huckepackverkehr sind aufgrund des

neuen Verfassungsartikels über die Treibstoffzölle (BV

Art. 36ter Abs. 1 Bst.c)zu ergänzen. Danach können nun aus

den Erträgen des Treibstoffzolles auf die Dauer Investitions-

und Betriebsbeiträge an den Huckepackverkehr geleistet

werden, und das Angebot kann im Sinne einer gemeinwirt-

schaftlichen Leistung erweitert werden. Die Einzelheiten

sind in der Ausführungsgesetzgebung festzulegen.

Die Ziele des Leistungsauftrags sind hoch gesteckt. Die SBB

setzen alles daran, sie innerhalb der Laufzeit bestmöglichst

zu erreichen. Aus der Transportkostenrechnung für das Jahr

1982 geht jedoch hervor, dass der Kostendeckungsgrad in

allen Verkehrsbereichen weiter gesunken ist. Mit Ausnahme

des Postverkehrs sind heute alle Sparten defizitär,

konjunkturverlauf und wachsender Kbnkurrenzdruck stel-

len somit die Erreichung der Zielsetzung des Leistungsauf-

trags in Frage. Auch bei positiver Einschätzung der unter-

nehmerischen Möglichkeiten dürfte insbesondere eine volle

Kostendeckung im Wagenladungsverkehr bis 1986 kaum

erreichbar sein. Massnahmen bei der Leistungserstellung

(im Sinne der Kostenbeeinflussung) und auf der Preisseite

sind daher unerlässlich. Im Rahmen der Ergebnisoptimie-

rung sind die SBB bestrebt, ihren Anteil am gesamten Ver-

kehrsaufkommen zu steigern. Die Strategien im Wagenla-

dungs- und Stückgutverkehr zeigen, dass längerfristig

durchaus die Chance besteht, die Ertragslage in diesen

Bereichen zu verbessern. Unerlässlich ist dabei allerdings

die Unterstützung der zu treffenden Massnahmen durch die

Verbesserung der verkehrspolitischen Randbedingungen

zur Stärkung der Wettbewerbslage der Schiene.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der sozialdemokratischen Fraktion SBB. Leistungsauftrag

Motion du groupe socialiste Contrat d'entreprise des CFF

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.514

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 10.06.1985 - 14:30

Date

Data

Seite 955-956

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Ref. No 20 013 444

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