Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-507 KI-generiert

Prosecution of Journalists for Publishing Confidential Information

Geschäftsnummer VPB 83-507
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation concerns the prosecution of journalists for publishing confidential information, particularly in relation to the "Novosti" affair and potential disclosures of internal administrative or parliamentary documents. The questioners highlight the perceived unfairness of prosecuting journalists when the original source of the leak may be unknown or beyond reach. They propose considering an "opportunity article" in the penal code to allow for discretion in such cases, arguing that some disclosures could be in the public interest. The government, in its response, explains that current law treats the violation of official secrecy and the publication of secret deliberations as separate offenses. While acknowledging the potential for perceived unfairness, they state that the law does not currently allow for the discretionary suspension of proceedings against journalists in such cases and that ongoing legal reviews of information and secrecy regulations do not yet provide grounds to instruct prosecutors to halt pending cases.

Legislator-Regeste

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Art. 293 StGB, Art. 293 CPS, Art. 320 StGB, Art. 28 ZGB; Prosecution of Journalists for Publishing Confidential Information: The questioners highlight the perceived unfairness of prosecuting journalists when the original source of the leak may be unknown or beyond reach. They propose considering an "opportunity article" in the penal code to allow for discretion in such cases, arguing that some disclosures could be in the public interest. The government, in its response, explains that current law treats the violation of official secrecy and the publication of secret deliberations as separate offenses. While acknowledging the potential for perceived unfairness, they state that the law does not currently allow for the discretionary suspension of proceedings against journalists in such cases and that ongoing legal reviews of information and secrecy regulations do not yet provide grounds to instruct prosecutors to halt pending cases.

Schlagwörter

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Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen Presserecht Einsichtsrecht von Medienschaffenden Informationsquelle Parlamentsrecht Urkundsbeamter
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 293 StGB

Cited in the dispositive regarding the prosecution of journalists for publishing official secret negotiations.

Art. 320 StGB

Cited in the dispositive concerning the investigation of public officials for violating official secrecy.

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Volltext

7. Oktober 1983 N 1545 Interpellation Jaeger

landschweizer, die sich nach geltendem Recht in der nicht bekannt oder aus anderen Gründen einer Bestrafung

Schweiz aufhalten müssen, um abstimmen oder wählen zu entzogen sind?

können, vorgenommen werden muss. Am 18. Mai 1983 3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass gewisse

ermächtigte der Bundesrat das Departement für auswärtige Veröffentlichungen von verwaltungsinternen vertraulichen

Angelegenheiten, bei den Kantonen, den in der Bundesver- Papieren durchaus im Interesse des gesamten Staates sein

sammlung vertretenen politischen Parteien sowie den inter- können? Sollte für derartige Fälle nicht ein Opportunitätsar-

essierten Organisationen ein Vernehmlassungsverfahren tikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, damit Arti-

über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Stimmerleich- kel 293 StGB nicht in Fällen angewendet werden muss, wo

terungen für die Auslandschweizer zu eröffnen. Dieser dies offensichtlich sinnlos oder unzweckmässig ist?

Gesetzentwurf sieht für die Auslandschweizer neben der 4. Ist der Bundesrat bereit, die Klassifizierung von verwal-

bisherigen Regelung der persönlichen Stimmabgabe in der tungs- und parlamentsinternen Papieren umfassend zu

Schweiz die briefliche Stimmabgabe vom Ausland her vor. überprüfen und möglichst liberal zu regeln?

Der Bundesrat sieht keinen zwingenden Grund, von dem

von ihm festgelegten Vorgehen, insoweit es die Verbindung 5. Was hat der Bundesrat vorgekehrt, um die Realisierung

des Problems des Stimm- und Wahlrechtes der in der der Motion Binder im allgemeinen und in bezug auf den

Schweiz wohnenden Ausländer einerseits, mit der Aus- Artikel 293 StGB im besonderen voranzutreiben? Welchen

übung der politischen Rechte durch die Auslandschweizer Zeitfahrplan sieht der Bundesrat für diesen Problemkreis

andererseits betrifft, abzuweichen. Entsprechend den vor? Welche konkreten Ergebnisse haben die bisherigen

Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens und, gegebe- Arbeiten des Bundesrates und der Verwaltung auf diesem

nenfalls, nach der Annahme der für die Auslandschweizer Gebiet gezeitigt?

vorgesehenen Erleichterungen bei der Ausübung des Texte de l'interpellation du 23 juin 1983

Stimm- und Wahlrechtes, wird der Bundesrat zur Frage der

Le 12 juin 1981, le Conseil des Etats a transmis la motion

Liberalisierung der Praxis bezüglich der Teilnahme der Aus-

Binder, tandis que le Conseil national en faisait autant le

länder in der Schweiz an Abstimmungen und Wahlen in

4 mars 1982. Néanmoins, des journalistes se retrouvent

ihrem Heimatland Beschluss fassen.

aujourd'hui dans une situation identique à celle qu'a connue

2. Die Empfehlung Nr. 951 (1982) der Parlamentarischen l'auteur de la motion en question. Puisqu'ils sont impliqués

Versammlung des Europarates betreffend das Stimm- und dans une procédure d'enquête ouverte par le Ministère

Wahlrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des public de la Confédération.

Europarates enthält mehrere Vorschläge zuhanden des

C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à répondre aux

Ministerkomitees. Entsprechend den Gepflogenheiten wur-

questions suivantes:

den diese Vorschläge den zuständigen Ausschüssen der

Regierungsexperten mit der Einladung übermittelt, zu 1. Est-il prêt à faire en sorte que soit suspendue immédiate-

bestimmten Aspekten der damit aufgeworfenen Probleme ment la procédure ouverte contre des journalistes, en rap-

Stellung zu nehmen. Wenn deren Ansichten vorliegen, wird port avec les indiscrétions qui ont marqué l'affaire Novosti,

das Ministerkomitee beschliessen, welche Folge der de même que dans tous les cas du même ordre qui sont

genannten Empfehlung gegeben werden soll. Erst zu die- pendants?

sem Zeitpunkt wird es für den Bundesrat möglich sein, seine 2. N'estime-t-il pas qu'il est choquant que des journalistes

diesbezügliche Haltung festzulegen. soient poursuivis du fait de publications quand les vrais

responsables ou bien ne sont pas connus, ou bien sont à

Präsident: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort des l'abri de toute sanction, pour d'autres raisons encore?

Bundesrates nicht befriedigt und beantragt Diskussion. 3. Ne pense-t-il pas qu'il peut être incontestablement dans

Abstimmung - Vote l'intérêt de l'Etat, considéré dans son ensemble, que des

documents confidentiels de l'administration soient parfois

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit portés à la connaissance du public?

Diskussion verschoben - Discussion renvoyée 4. Ne conviendrait-il pas d'insérer, en prévision de cas sem-

blables, dans le code pénal, une disposition qui permette de

n'appliquer l'article 293 CPS que lorsque la publication de

débats officiels secrets se révèle manifestement déraisonna-

ble et inopportune?

#ST# 83.507 Le gouvernement est-il prêt à revoir à fond le problème de la

classification des documents administratifs et parlemen-

Interpellation Jaeger taires internes et à le régler de la façon la plus libérale

Journalisten. Strafverfolgung possible?

Journalistes. Poursuite pénale 5. Quelles démarches le Conseil fédéral a-t-il entreprises

dans le but d'accélérer la réalisation des objectifs de la

motion Binderen général, et pour ce qui a trait à l'article 293

CPS en particulier? Quel calendrier a-t-il l'intention d'adop-

ter pour résoudre ces problèmes? Quels résultats concrets

Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1983 les travaux que le gouvernement et l'administration fédérale

Am 12. Juni 1981 wurde die Motion Binder im Ständerat und ont accomplis jusqu'à présent ont-ils permis d'atteindre

am 4. März 1982 im Nationalrat überwiesen. Trotzdem ste- dans ce domaine?

hen heute wieder Journalisten in einer ähnlichen Situation

wie der seinerzeitige Auslöser der Motion, indem sie in ein Mitunterzeichner- Cosignataire: Günter

Untersuchungsverfahren der Bundesanwaltschaft verwik- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

kelt sind.

Nach der langen Debatte um die Indiskretionen und Veröf-

Der Bundesrat wird daher gebeten, Auskunft zu geben: fentlichung von Berichten im Zusammenhang mit der

1. Ist der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass die Verfah- Schliessung des Novosti-Büros stehen wir erneut vor einer

ren gegen Journalisten im Indiskretionsfall Novosti sowie in sehr unbefriedigenden Situation. Für den Bundesrat ist zwar

sämtlichen gleichgelagerten Fällen, die zurzeit laufen, die Angelegenheit nach Aussage von Bundesrat Friedrich

unverzüglich eingestellt werden? abgeschlossen. Für die Journalisten aber, die deswegen in

2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es stossend ist, ein Verfahren der Bundesanwaltschaft verwickelt sind, sind

dass Journalisten für Veröffentlichungen verfolgt werden, die gegen sie gerichteten Verfahren noch nicht eingestellt

wenn gleichzeitig die eigentlichen Verursacher entweder worden. Es ist nicht tragbar, dass diejenigen, die nur vor-

Interpellation Akeret 1546 N 7 octobre 1983

gängig herausgesickerte Informationen von öffentlichem staatlichen Geheimnisschutz einerseits und dem Anspruch

Interesse verbreitet haben, Verfahren ausgesetzt sind, wäh- des Bürgers auf umfassende Information andererseits statt-

rend die Hauptakteure bereits wieder aus dem Spiel genom- finden müsse. Deshalb prüft heute der Dienst für Medienge-

men sind. samtkonzeption die Neufassung dieses Artikels und damit

Ähnlich problametisch liegt die Situation bei Berichten von auch die Frage, wann und wie allenfalls ein Verzicht auf

Journalisten, die das Parlament zum Beispiel über EMD- Strafverfolgung gerechtfertigt werden kann.

interne Probleme und Schwierigkeiten bei der Rüstung Bezüglich der Überprüfung der Geheimhaltungsvorschriften

unserer Armee orientiert haben. Als Parlamentarier muss in der Bundesverwaltung, zu denen auch die Klassifizie-

man heutzutage ja geradezu froh sein um derartige Publika- rungsregeln gehören, und des Informationsrechtes ist eine

tionen, weil sie dazu beitragen, versteckte Probleme sicht- interdépartementale Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die

bar und transparent zu machen und dadurch dem einzelnen ihre Arbeit im April dieses Jahres aufgenommen hat. Die

Parlamentarier bei der nötigen Meinungsbildung helfen. Ergebnisse dieser Arbeit stehen zurzeit noch nicht fest.

Die Problematik ist nicht neu: Sie wurde letztmals einge- Die Motion Binder enthält fünf Punkte, von denen zwei (die

hend bei der Beratung der Motion Binder im Stände- und Revision von Artikel 320 StGB sowie die Einführung eines

Nationalrat behandelt. Bundesrat Purgier führte damals aus: Zeugnisverweigerungsrechtes für Journalisten) in ein Postu-

«(...) Wir teilen die Ansicht des Motionärs über die Rolle der lat umgewandelt wurden. In der Motion wird ausserdem ein

Medien im demokratischen Staat. Sie erfüllen eine notwen- Gegendarstellungsrecht zu persönlichkeitsverletzenden

dige Informationsaufgabe, sie haben ein notwendiges Beiträgen in den Medien gefordert. Diesem Begehren

Wächteramt. (...) Wenn wir diesen Staat durch die Bürger konnte mit der Revision von Artikel 28 ZGB Rechnung

mittragen lassen wollen, wenn wir (...) den Bürger mit getragen werden. Die Revision von Artikel 293 StGB wird,

seinem Staat sich identifizieren lassen wollen, dann ist in wie zuvor erwähnt, vom Dienst für Mediengesamtkonzep-

diesem Bereich des Informiertseins allergrösste Beachtung tion überprüft. Diese Arbeit wird demnächst abgeschlossen

zu schenken.» Der Bundesrat versprach, sich intensiv dieses sein. Mit Punkt 1 der Motion, der die kritische Durchsicht

Problems anzunehmen, bald Vorschläge vorzulegen und des geltenden Geheimhaltungs- und Informationsrechtes

deutete an, dass informationspolitische Fragen seit langer fordert, befasst sich die vorerwähnte interdépartementale

Zeit die volle Aufmerksamkeit des Bundesrates geniessen. Arbeitsgruppe. Diese wird in absehbarer Zeit einen Bericht

Trotzdem stehen wir heute wieder vor der sehr unbefriedi- mit konkreten Anträgen vorlegen, die noch innerhalb der

genden Situation, dass man sich mangels anderer Zielob- Legislaturperiode 1983 bis 1987 ausgewertet und als Grund-

jekte an die Journalisten hält und, statt eine verbesserte lage zur Änderung von Erlassen verwendet werden sollen.

Information des Parlamentes über empfindliche Gebiete Im Hinblick auf diese Rechts- und Sachlage hat der Bundes-

und Probleme anzustreben, diejenigen verfolgt, die (oft im rat keinen Anlass, einer künftigen Gesetzgebung und den

ureigensten Interesse des ganzen Staates) auf Komplikatio- Resultaten verwaltungsinterner Arbeiten vorzugreifen,

nen aufmerksam zu machen. indem er der Bundesanwaltschaft in den hängigen Strafver-

fahren gegen Journalisten Weisungen in bezug auf ihr Vor-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gehen erteilt. Diese Verfahren werden bis zum Vorliegen

Rapport écrit du Conseil fédéral neuer gesetzlicher Grundlagen nach bisherigem Recht wei-

Bei den Strafverfahren, die wegen Indiskretionen eingeleitet tergeführt.

werden, steht immer die Ermittlung des fehlbareh Beamten,

der sich im Sinne von Artikel 320 StGB eine Amtsgeheimnis- Präsident: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort des

verletzung zuschulden kommen liess, im Vordergrund. Auf Bundesrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.

Bundesebene liegt diesbezüglich die Strafverfolgung in den

Händen der Bundesanwaltschaft, die auch prüft, cb ein Abstimmung - Vote

Strafverfahren betreffend die Veröffentlichung amtlicher Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

geheimer Verhandlungen gemäss Artikel 293 StGB eröffnet

werden soll, solange die Hintergründe der Indiskretion sel- Diskussion verschoben - Discussion renvoyée

ber nicht bekannt sind.

Die Interpellanten finden es stossend, dass der Journalist

wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen

strafbar bleibt, auch wenn derjenige, der das Amtsgeheim-

nis verletzt hat, nicht ermittelt oder aus prozessualen #ST# 83.422

Gründen nicht verfolgt werden kann. Nun hat sich aber der

Strafgesetzgeber seinerzeit für eine Lösung entschieden,

Interpellation Akeret

mit der die Artikel 293 und 320 StGB als selbständige Straf- Hochmoorgebiet Rothenthurm.

tatbestände ausgestaltet wurden, und nicht für eine Rege- Eignung als Waffenplatz

lung, die das Vorgehen des Journalisten als Beteiligung an Rothenthurm. Place d'armes en zone humide

oder gar als straflose Nachtat zu der Amtsgeheimnisverlet-

zung qualifiziert. Deshalb werden die Strafverfahren jeweils

unabhängig voneinander geführt und nimmt der Richter

auch in den rechtlichen Erwägungen des Strafurteils nicht

auf die Ergebnisse des jeweils anderen Verfahrens Bezug. Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1983

Die selbständige Strafbarkeit kann wohl im Einzelfall als

stossend erscheinen, doch trifft dies keinesfalls immer zu. Nach der von der parlamentarischen Gruppe für Natur- und

Im übrigen sind die Artikel 293 und 320 StGB nicht die Heimatschutz am 16. März 1983 durchgeführten Informa-

einzigen Straftatbestände, in denen zwei tatsächlich mitein- tionsveranstaltung über das Hochmoorgebiet Rothenthurm-

ander verbundene Handlungen rechtlich verschieden gere- Biberegg und den Waffenplatz Rothenthurm, an der Vertre-

gelt wurden. Auch die Tatbestände von Diebstahl und Hehle- ter der Fachschaft Biologie der Universität Bern, der Armee,

rei können unter den gleichen Gesichtspunkten betrachtet der Regierung des Standes Schwyz und der Gemeinde

werden. Ob die Bestrafung des Journalisten als stossend Rothenthurm referierten, sind zufolge des Zeitdruckes ver-

erscheint, muss von Fall zu Fall geprüft werden. schiedene Fragen offen geblieben, die im Zusammenhang

Die Interpellanten regen an, im Hinblick auf Artikel 293 StGB mit der in Aussicht gestellten Botschaft über den Waffen-

einen Opportunitätsartikel ins Strafgesetzbuch aufzuneh- platz Rothenthurm noch näher abgeklärt bzw. informativ

men. Mit der Motion Binder vom 12. Juni 1981 wurde bean- behandelt werden sollten.

tragt, den Tatbestand von Artikel 293 StGB gesetzgeberisch Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

derart differenziert auszugestalten, dass eine Interessenab- 1. Haben geologische Untersuchungen über die Eignung

wägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz und dem des Kasernen- und Aufklärungsgeländes für bauliche und

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Jaeger Journalisten. Strafverfolgung

Interpellation Jaeger Journalistes. Poursuite pénale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.507

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1545-1546

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Ref. No 20 011 882

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