Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-503 KI-generiert

Medical Students' Exam Schedule Dispute

Geschäftsnummer VPB 83-503
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A motion proposed that the federal council amend regulations concerning medical examinations to establish specific exam sessions. The core of the dispute was the timing of the second preliminary examination for medical students. The proponents argued that the current schedule, with only two sessions per year, effectively created a mandatory one-year waiting period for students who failed, contradicting parliamentary intent and potentially increasing internal selection. The court, referencing a legal opinion, concluded that while the committee had the authority to set exam sessions, its recent decision created a de facto one-year waiting period which contravened existing regulations and parliamentary will by making the examination schedule a significant barrier to continuing medical studies.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 29 Abs. 1 jahr, Art. 29 Absatz, Art. 29 Abs. 1 AMV; Medical Students' Exam Schedule Dispute: The core of the dispute was the timing of the second preliminary examination for medical students. The proponents argued that the current schedule, with only two sessions per year, effectively created a mandatory one-year waiting period for students who failed, contradicting parliamentary intent and potentially increasing internal selection. The court, referencing a legal opinion, concluded that while the committee had the authority to set exam sessions, its recent decision created a de facto one-year waiting period which contravened existing regulations and parliamentary will by making the examination schedule a significant barrier to continuing medical studies.

Schlagwörter

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Ärztliche Untersuchung Wartezeit Rechtsgutachten Vorentscheid Rechtsverzögerung Verfahrensablauf
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Abs. 1 AMV

The motion proposes amending this article to specify the exam sessions for medical preliminary examinations, aiming to address concerns about de facto entrance restrictions.

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Volltext

5. Oktober 1983 N 1431 Motionen

Art. 29 Abs. 1 jahr. Das bedeutet neu, dass ein Kandidat bei Nichtbestehen

Der leitende Ausschuss legt nach Anhören der Fakultäten der Prüfung gezwungen wird, ein Jahr zu wiederholen, da

die Prüfungssessionen fest. Die beiden Vorprüfungen sind nach Artikel 4.4 (Verordnung über die Prüfungen für Ärzte)

auf Ende des Sommersemesters, vor Beginn des Winterse- das Bestehen der zweiten Vorprüfung Voraussetzung für die

mesters und im darauffolgenden Frühjahr anzusetzen. klinische Ausbildung ist.

Die vom leitenden Ausschuss ergriffenen Massnahmen ste-

Texte de la motion hen nicht nur klar im Widerspruch zur Willensäusserung des

Le Conseil fédéral est invité à amender l'ordonnance sur les Parlamentes, sondern auch zu Artikel 38.2 AMV, wie ein

examens fédéraux des professions médicales (OGMP) de la Rechtsgutachten des EDI nachweist. Artikel 38.2 AMV

manière suivante: besagt nämlich, dass die Prüfungskommission einem Kandi-

daten eine Wartefrist von einem Jahr auferlegen kann. Die

Article 29, 1" alinéa vom leitenden Ausschuss an seiner letzten Sitzung vom Juni

Le Comité directeur fixe les sessions d'examens après avoir 1983 beschlossene Regelung läuft hingegen zwangsläufig

entendu les facultés. Les deux examens propédeutiques auf eine einjährige Wartefrist hinaus.

doivent avoir lieu à la fin du semestre d'été, avant le début Es ist hervorzuheben, dass diese Selektionsmassnahme in

du semestre d'hiver, et au cours du printemps suivants. keiner Weise die Qualität des Studiums verbessert, sondern

dazu dient, das Medizinstudium unattraktiver zu gestalten

und letztlich die Studentenzahlen zu verringern.

Solche Massnahmen erlangen damit eine Bedeutung, die

weit über eine studieninterne Prüfungsangelegenheit hin-

#ST# 83.503 ausgeht. Angesichts dieser hochschulpolitischen Tragweite

und um dem Willen des Parlamentes Nachachtung zu ver-

Motion Segmüller schaffen, ist es angezeigt, die Prüfungssessionen im Regle-

Medizinalprüfungen ment rechtsverbindlich festzulegen.

Wir wählen die Form der Motion, da die Prüfungsverordnun-

Examens pour les professions médicales

gen für das Medizinalpersonal gemäss Freizügigkeitsgesetz

Artikel 6.2 der Genehmigung der Bundesversammlung vor-

behalten ist.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1983 Rapport écrit du Conseil fédéral

Der Bundesrat wird eingeladen, die allgemeine Medizinal- 1. Die Regelung von Artikel 29 Absatz 1 der Allgemeinen

prüfungsverordnung (AMV).wie folgt zu ändern: Medizinalprüfungsverordnung (AMV) (SR 811.112.1),

wonach der leitende Ausschuss im Einvernehmen mit den

Artikel 29 Abs. 1

Fakultäten die Prüfungssessionen festlegt, ist neu. Sie

Der leitende Ausschuss legt nach Anhören der Fakultäten datiert vom 19. November 1980 und wurde vom Parlament

die Prüfungssessionen fest. Die beiden Vorprüfungen sind am 17. Dezember 1982 genehmigt. Der Entscheid des leiten-

auf Ende des Sommersemesters, vor Beginn des Winterse- den Ausschusses vom 2.Juni 1983 beruht auf der praktisch

mesters und im darauffolgenden Frühjahr anzusetzen. einhelligen Zustimmung der Fakultäten, und er entspricht

Texte de la motion du 22 juin 1983 einem Vorgehen, das in gewissen Fakultäten, wie beispiels-

weise Zürich, bereits bisher gebräuchlich war. Er sieht für

Le Conseil fédéral est invité à amender l'ordonnance sur les die zweite Vorprüfung deshalb eine Prüfungssession im

examens fédéraux des professions médicales (OGMP) de la Herbst mit Wiederholungsmöglichkeit Frühjahr vor, weil bei

manière suivante: dieser, im Gegensatz zur ersten Vorprüfung, mündlich und

Article 29, 1" alinéa praktisch geprüft wird, was die Examinatoren zusätzlich

belastet. Aus technischen Gründen ist bei der zweiten Vor-

Le Comité directeur fixe les sessions d'examens après avoir

entendu les facultés. Les deux examens propédeutiques prüfung zwischen den beiden Prüfungssessionen unbedingt

doivent avoir lieu à la fin du semestre d'été, avant le début eine Zeitspanne von mindestens einem Semester erforder-

lich. Ohne dieses Zwischensemester sind Universitäten mit

du semestre d'hiver, et au cours du printemps suivant.

grossen Studentenzahlen, wie beispielsweise die Universität

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Biderbost, Blun- Zürich, ausserstande, die Prüfungen ordnungsgemäss vor-

schy, Cantieni, Columberg, Darbellay, Deneys, Dirren, Frei- zubereiten und durchzuführen.

genwinter, Frei-Romanshorn, Graf, Huggenberger, Humbel, Dem Entscheid des leitenden Ausschusses liegen aus-

Kaufmann, Koller Arnold, Kühne, Mauch, Morf, Müller- schliesslich didaktische Überlegungen zugrunde. Dabei ist

Luzern, Müller-Aargau, Nussbaumer, Oehler, Oester, Ribi, insbesondere zu berücksichtigen, dags aufgrund des Rossi-

Scherer, Schmid, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Spiess, Planes die Vorklinik von früher fünf auf neu vier Semester

Tochon, Uchtenhagen, Wilhelm , (32) bzw. zwei Studienjahre verkürzt wurde. Eine Verkürzung

wirkt sich besonders auf die Vorbereitungszeit für die zweite

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Vorprüfung aus, da hierfür bei kaum reduzierter Stoffmenge

Das Parlament hat bei verschiedenen Gelegenheiten klar ein halbes Jahr weniger zur Verfügung steht. Die Ansetzung

seinen Willen bekundet, Zulassungsbeschränkungen zu den des Prüfungstermins soll so gewählt werden, dass dem

Hochschulen zu verhindern. Dieses Ziel liess sich bis heute Studenten möglichst viel Zeit zur Prüfungsvorbereitung zur

auch dadurch erreichen, dass die Zahl der Studienanfänger Verfügung steht.

im kritischen Fach Medizin dank gezielter Aufklärungsarbeit 2. Man muss sich fragen, ob es tatsächlich im Interesse der

stabilisiert und für 1983 sogar leicht vermindert werden Studenten liegt, den Zeitpunkt der beiden Vorprüfungen in

konnte. Dies ist um so beachtlicher, als die Zunahme der der AMV zu verankern. Einerseits sollte zuerst abgewartet

Studienanfänger in allen anderen Disziplinen noch bis 1986 werden, wie sich der Entscheid des leitenden Ausschusses

anhalten wird. in der Praxis auswirkt und ob er die interne Selektion bei der

Es wirkt daher befremdlich, wenn in diesem Zeitpunkt vom zweiten Vorprüfung wirklich so verschärft, wie die Motio-

leitenden Ausschuss und den Fakultäten Massnahmen näre befürchten. Zum anderen hat eine Regelung in der

ergriffen werden, die de facto das Medizinstudium erschwe- AMV den Nachteil, dass sie nur unter erschwerten Umstän-

ren im Sinne einer Verschärfung der internen Selektion bei den, nämlich durch Revision der entsprechenden Verord-

den Vorprüfungen. Es handelt sich dabei insbesondere um nungsbestimmung, die gemäss Freizügigkeitsgesetz der

die Reduktion der Prüfungssessionen für die zweite Vorprü- Genehmigung des Parlamentes bedarf, geändert werden

fung auf den Herbst mit Wiederholungsmöglichkeit im Früh- könnte.

Motions 1432 N 5 octobre 1983

3. Eine Verankerung der Vorpüfungssessionen in der AMV studenten noch anderen Erschwernissen ausgesetzt sind.

macht sodann das Mitspracherecht der Fakultäten illuso- Es gibt keine freie Wahl der Universität mehr. Jedes Jahr

risch. Die Hochschulpolitik ist Sache der Kantone. Wohl finden Umleitungsaktionen statt. Die Kapazitäten der medi-

wird der leitende Ausschuss als Bundesorgan mit der Über- zinischen Fakultäten für das erste und zweite Prope sind in

wachung der Durchführung der eidgenössischen Medizinal- bezug auf die Laborplätze absolut ausgeschöpft. Die Plätze

prüfungen betraut. Nach dem geltenden Wortlaut von Arti- sind vorwiegend für die Neuanfänger reserviert. Repetenten

kel 29 Absatz 1 AMV ist in bezug auf die Festlegung der stehen buchstäblich auf der Strasse, zum Beispiel in Frei-

Prüfungssessionen jedoch ein Einvernehmen mit den Fakul- burg und an anderen Universitäten. Die Engpasssituation in

täten erwünscht. den medizinischen Fakultäten lässt gar nicht zu, dass wir

eine grosse Zahl von Repetenten haben, die ihr Wartejahr

Schriftliche Erklärung des Bundesrates sinnvoll verbringen können, d.h. im Hörsaal und Labor ihre

Déclaration écrite du Conseil fédéral Wissenslücken stopfen könnten. Repetenten mit einem War-

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. tejahrwerden buchstäblich heimatlos. Da in der Medizin die

Prüfungen dreimal abgelegt werden können, resultieren

Frau Segmüller: Das Parlament hat verschiedentlich - unter Umständen sogar zwei Wartejahre. Das ist ein volks-

zuletzt gerade heute - seinen Willen zum Ausdruck wirtschaftlicher Unsinn; denn es sind immerhin 50 Prozent

gebracht, Zulassungsbeschränkungen an den Hochschulen der Studenten betroffen.

zu verhindern und trotz den hohen Studentenzahlen die Die geltend gemachten didaktischen Motive wirken ange-

Universität grundsätzlich für Absolventen von Maturitäts- sichts der Stresssituation im Medizinstudium unglaubwür-

schulen offenzuhalten. Auch im kritischen Fach Medizin dig. Wenn wirklich didaktische Motive vorhanden wären,

konnte dieses Ziel durchgehalten werden, dank gezielter dann müsste dies gerade drei Prüfungssessionen rufen. Das

Aufklärung. Die Zahl der Medizinstudenten hat 1983 sogar brächte eine Verbesserung der Prüfungssituation in Zürich

leicht abgenommen, während in allen anderen Fächern eine und Lausanne und mindestens ein Beibehalten der Situa-

Zunahme von Studienanfängern festzustellen ist. Es er- tion an den übrigen Fakultäten.

scheint befremdlich, wenn zu diesem Zeitpunkt der leitende Im übrigen haben Vertreter der Fakultäten mehrmals zum

Ausschuss zusammen mit den Fakultäten Massnahmen Ausdruck gebracht, dass sie verärgert und enttäuscht sind

ergreift, die de facto das Medizinstudium erschweren im über die Unfähigkeit der Politiker, einen Numerus clausus

Sinne von interner Selektion bei den Vorprüfungen. Dies einzuführen, und dass sie demnach die Sache innerhalb der

geschieht namentlich durch die Reduktion der Prüfungsses- Fakultäten selber an die Hand zu nehmen gewillt sind.

sionen. Das rechtliche Gutachten des EDI sagt deutlich: «Der lei-

Einige Worte zur Vorgeschichte: Im Herbst 1982 hat der tende Ausschuss ist von Bundesrechts wegen verpflichtet

leitende Ausschuss zusammen mit den Fakultäten beschlos- zur Festlegung von zwei Prüfungssessionen, wobei die

sen, in Zukunft für die erste und zweite Vorprüfung nur noch zweite Session so angesetzt sein muss, dass kein Wartejahr

je eine Herbst- und Frühjahrsprüfungssession durchzufüh- entsteht. Beim zweiten Prope entstünde aber zwingend ein

ren. Das bedeutet bei Nichtbestehen ein Jahr Wartefrist, da Wartejahr, wenn nur im Herbst und im Frühjahr eine Prü-

das Medizinstudium in Jahreskursen organisiert ist. Dage- fungssession stattfindet, weil das Bestehen des zweiten

gen hat der Verband der Medizinstudenten Beschwerde ans Prope eben Bedingung ist für die weitere klinische Ausbil-

EDI eingereicht. Aus einem Rechtsgutachten des EDI geht dung.

hervor, dass diese Bestimmung klar im Widerspruch steht Zur politischen Bedeutung: Prüfungsdaten zu regeln sei

zur Verordnung und damit dem Willen des Parlaments nicht Sache des Parlamentes. Es geht hier nicht um die

widerspricht. Bereits damals haben wir einen Vorstoss im Regelung von Daten, sondern von Prüfungssessionen. Es ist

Parlament in Erwägung gezogen. Weil der Beschluss des eine ähnliche Situation wie bei der Regelung des Schuljah-

leitenden Ausschusses nachweislich schwere Formfehler resbeginnes, die ja jetzt auch dem Bund zufällt. Es ist keine

aufwies, hat der leitende Ausschuss im Frühjahr 1983 Einmischung in die Kompetenz der Kantone. Die Prüfungs-

schliesslich den Rückzug beschlossen. Im Juni kam dann sessionen festzulegen ist nicht von untergeordneter Bedeu-

ein neuer Beschluss zustande, wobei beim ersten Propädeu- tung. Ich habe Sie bereits auf die Auswirkungen aufmerk-

tikum der heutige Zustand belassen wurde, also die Mög- sam gemacht. Wir wollen damit im Parlament keine Daten

lichkeit einer Prüfung Ende Juni und Ende September, ohne festlegen, sondern wir wollen einfach, dass der Wille des

Wiederholung eines Studienjahres. Hier hat der leitende Parlamentes beachtet wird, dass das medizinische Prü-

Ausschuss also nachgegeben. Für das zweite Propädeuti- fungsreglement und die Verordnung richtig angewendet

kum wurde Festhalten am ersten Beschluss beschlossen: werden. Das ist eine Bundesangelegenheit.

nurmehr zwei Prüfungssessionen Herbst/Frühjahr. Diese Die hohe Durchfallquote beim ersten und zweiten Prope -

Massnahme wurde jetzt auch noch didaktisch begründet. sie bewegt sich wie gesagt zwischen 40 und 60 Prozent,

Das rief nach einer weiteren Beschwerde des VSM, die im manchmal darüber - legt die Vermutung nahe, dass das Ziel

Juli 1983 eingereicht,wurde und die jetzt hängig ist. nicht nur der Feststellung des notwendigen Wissensstandes

In dieser Situation schien uns nur noch eine politische der Medizinstudenten dient, sondern dass man einen gewis-

Antwort möglich. In der Junisession hat im Ständerat Herr sen Prozentsatz von Studenten ausschalten will. Es wird

Schönenberger die gleichlautende Motion eingereicht, wie geltend gemacht, der erste Prüfungstermin werde als Probe-

wir sie heute hier behandeln. Am Montag, 27.September, galopp missbraucht. Hasardeure gibt es in allen Sparten.

hat dann der Ständerat diese Motion gegen den Willen des Immerhin haben auch Medizinstudenten eine Maturität

Bundesrates mit 21 zu 4 Stimmen überwiesen, was bedeu- abgelegt, und die Prüfungssituation in der Medizin ist der-

tet, dass in Zukunft die Prüfungssessionen in der Verord- art, dass sich niemand freiwilig mehr als nötig solchem

nung fest geregelt würden. Stress aussetzt.

Was wären denn die konkreten Auswirkungen der Reduk- Es wird auch gesagt, das Prüfungsreglement sei erst 1981

tion der Prüfungssessionen, wie sie der leitende Ausschuss frisch in Kraft gesetzt worden, und damit sei eine neue

jetzt für das zweite Prope will? Der Student, der im Herbst Kompetenz dem leitenden Ausschuss übertragen worden.

sein Examen nicht besteht, wird zu einem Wartejahr Das stimmt. Aber bereits vorher war de facto die Festlegung

gezwungen, denn er darf ohne Bestehen dieses Examens der Prüfungssessionen Sache des leitenden Ausschusses

die klinische Ausbildung nicht beginnen. Ein Vergleich mit und der Fakultäten. Neu ist also bloss die ausdrückliche

anderen Fächern, mit anderen Prüfungen, ist nicht zulässig. Befugnis im Reglement.

In der Primarschule oder bei der Maturität werden jeweils Es gilt auch zu bedenken: Mit der Reduktion der Studien-

nur einzelne betroffen. Beim Medizinstudium geht eis aber dauer von 13 auf 12 Semester hätte auch eine Stoffreduktion

um eine Durchfallsquote von 40 bis 60 Prozent. Es würden miteinhergehen sollen. Diese ist aber eigentlich ungenü-

also Hunderte gezwungen, ein Studienjahr zu wiederholen. gend. Der Stoff wurde mehr zusammengepresst statt wirk-

Ich muss Ihnen auch zu bedenken geben, dass die Medizin- lich gerafft. Ich verweise nur auf das Fach Physik beim

5. Oktober 1983 N 1433 Motionen

ersten Propädeutikum. Der Stoff ist unbefriedigend verteilt aber man hat die klare Unterordnung des Bundesrates ange-

zwischen den beiden Prüfungen. Es ist daher verfehlt, wenn ordnet, die bewusst geschaffen wurde.

man nun durch die Prüfungstermine auf kaltem Weg die Walter Burckhardt fand, wie gesagt, allgemeine Weisungen

Verkürzung des Studiums für die Mehrheit der Studenten für die Verwaltungspraxis der Zukunft seien zulässig. Das ist

praktisch wieder rückgängig macht. Was die abschreckende indessen nicht das Problem, welches uns heute beschäftigt.

Wirkung durch die quantitative Selektion anbetrifft: diese Zweifellos sollte das Parlament auch auf den Verordnungs-

funktioniert nicht. Die Medizinstudenten können ja alle Prü- bereich einwirken können. Warum? Die Verordnung, die

fungen dreimal ablegen. Resultat dieser Abschreckungen - kraft Delegation des Gesetzgebers erlassen wird, ist in der

Durchfallquote 40 bis 60 Prozent beim ersten und zweiten Bundesverfassung nicht vorgesehen. Ich erinnere mich

Prope - ist aber-nur, dass insgesamt 10 bis 15 Prozent das noch, dass man sich in der Generation meiner Lehrer an der

Medizinstudium aufgeben. Alle anderen repetieren, sie ver- Universität darüber gestritten hat, ob eine solche Delegation

stopfen jetzt schon die Universitäten durch Wiederholen der verfassungsrechtlich überhaupt zulässig sei. Heute redet

Examina, und das will man verstärken durch den Zwang, ein man weniger darüber; ich bin der Meinung - Sie wohl auch

Jahr repetieren zu müssen. -, dass es schwerwiegende Gründe der Zweckmässigkeit

Ich fasse zusammen: Das Parlament hat wiederholt zum gibt, Delegationen zuzulassen. Wir sind ohnehin überlastet

Ausdruck gebracht, dass es keinen Numerus clausus will. und sollten delegieren können. Das bedeutet aber nicht,

Das ist ein politischer Entscheid. Leitender Ausschuss und dass das Parlament nach einer Delegation überhaupt nichts

Fakultäten haben interne Selektiohsmassnahmen ergriffen, mehr zu sagen hat. Sonst dankt es zu sehr ab. Eine Korrek-

und diese erscheinen als Schikane, denn sie erzwingen eine tur ist zum Beispiel der Vorbehalt der Genehmigung bun-

Verlängerung des Studiums für ungefähr 50 Prozent der desrätlicher Verordnungen, wie sie hie und da vorgesehen

Studenten. ist.

Mit der Zustimmung zur Motion des Ständerates und der Ein noch wichtigeres Äquivalent ist das Motionsrecht, d.h.

meinigen, die damit identisch ist, sollte das Parlament sei- die Möglichkeit des Parlamentes, in den delegierten Bereich

nen Willen dokumentieren, dass es es ernst meint mit der einzuwirken, d.h., Weisungen für die Ausgestaltung von

freien Studienwahl. Die Auslese bei den Examina soll quali-

Verordnungen zu beschliessen. Das halte ich für unerläss-

tativ sein und nicht quantitativ, nach festgelegter Prozent- lich, um den Einfluss des Parlamentes aufrechtzuerhalten,,

zahl der Durchfallquoten, erfolgen. trotz praktisch unumgänglicher Delegationen. Wenn wir an

Ich ersuche Sie daher, dem Ständerat zu folgen, der mit 21 dieser Kompetenz nicht festhalten, danken wir irgendwie ab.

zu 4 Stimmen diese Motion gutgeheissen hat. Ich bitte Sie, Die Frage der Zulässigkeit der Motion im delegierten

stimmen auch Sie den beiden Motionen zu. Bereich hat sich in den letzten Jahren immer wieder gestellt;

ich sehe hier im Saal einige Kolleginnen und Kollegen, die

schon Motionen eingereicht haben, deren Zulässigkeit vom

Bäumlin: Ich unterstütze die Motion Segmüller, gehe aber Bundesrat verneint worden ist. Auf die Dauer können wir

nicht auf die Argumente ein, die Frau Segmüller schon das nicht dulden, es würde auch dem schweizerischen

vorgebracht hat, sondern konzentriere mich auf eine Staatsverständnis widersprechen. Wir sind kein Exekutiv-

Rechtsfrage, die weit über diesen Fall hinaus von Interesse staat. In der Praxis wanken wir zwar manchmal in die Rich-

ist. In ähnlichem Kontext habe ich zu dieser Rechtsfrage hier tung eines solchen, aber glücklicherweise ist das verfas-

schon zwei- oder dreimal Stellung genommen. sungsrechtlich nicht abgedeckt. Wir sollten uns an die kla-

Herr Bundesrat Egli wird zweifellos - wie vorher schon im ren Leitlinien unseres demokratischen Verfassungsrechtes

Ständerat - geltend machen, es handle sich um eine recht- halten. Es ist also richtig, zu delegieren, aber bitte nicht so,

lich unzulässige Motion, da sie sich im «delegierten dass das Parlament abdankt und sich seiner Einflussmög-

Bereich» bewege. Das ist ein altes Problem. Ich bin mir lichkeit begibt.

bewusst, dass wir es heute nicht ausdiskutieren können; am

Schluss werde ich noch andeuten, wie man hier in Zukunft Um Ihnen die Wichtigkeit dieser Frage noch zu verdeutli-

vielleicht weiterkommen könnte. chen, darf ich auf das Umweltschutzgesetz verweisen, das

In unserem Ratsreglement heisst es in Artikel 25: «Die wir verabschiedet haben. Dieses Gesetz ist weitgehend ein

Motion beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzes- oder Delegationsgesetz; und gerade im Bereich des Umwelt-

Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu tref- schutzes werden vielleicht einmal Motionen nötig sein, falls

fen.» Etwas vorlegen muss der Bundesrat dort, wo er nicht der Bundesrat die Möglichkeiten, die ihm das Gesetz gibt,

kompetent ist, abschliessend zu befinden. In den anderen nicht ausreichend ausschöpft. Ich möchte dann nicht den

Bereichen soll er irgend etwas vorkehren. Das ist die Bedeu- Einwand hören, das Parlament habe nichts mehr dazu zu

tung der «Massnahmen», die nicht in einem engen Sinn zu sagen; es sei nun ausschliesslich Sache des Bundesrates,

verstehen ist. Die «Vorkehren» können zum Beispiel in der das Gesetz zu konkretisieren, nachdem man ihm diese

Änderung einer Verordnung bestehen. Angelegenheiten übertragen habe. - Das wäre eine ganz

Walter Burckhardt, einer unserer besten Juristen, hat seiner- problematische Auffassung einer demokratisch konzipier-

zeit die Auffassung vertreten, dass die Bundesversammlung ten Aufgabenteilung zwischen Parlament und Bundesrat.

dem Bundesrat sogar Weisungen für die Verwaltungspraxis, Wie gesagt können wir heute die Frage der Zulässigkeit von

d.h. generelle Weisungen für die Zukunft erteilen könne. Motionen im delegierten Bereich nicht ausdiskutieren, denn

Auch für mich ist es völlig klar, dass es dabei nicht um einen sie ist nicht als selbständiges Geschäft traktandiert. Aber ich

Eingriff in einen einzelnen Verwaltungsakt gehen dürfte, das möchte Ihnen beliebt machen, der Motion Segmüller zuzu-

würde dem schweizerischen Konzept der Gewaltenteilung stimmen, sie auf jeden Fall nicht aus juristischen Gründen

widersprechen. abzulehnen. Das rechtliche Grundsatzproblem muss dann

Ich will versuchen, deutlich zu machen, wie wichtig diese einmal ausserhalb der heutigen Beratung angegangen wer-

Grundsatzfrage der rechtlichen Zulässigkeit von Motionen den. Wie ich hörte, löst sich die Kommission Parlamentsre-

im delegierten Bereich ist. Ich weiss: Hier bestehen ver- form auf. Wir werden aber einmal wieder eine neue Kommis-

schiedene Rechtsauffassungen. Es gibt Gutachten pro und sion brauchen, die sich mit Parlamentsfragen befasst; späte-

contra. Das ist leider oft der Fall. Ich bin aber überzeugt, stens in jenem Zeitpunkt sollten wir dieses Problem auf-

dass die Meinung, die die Zulässigkeit der Motion im dele- greifen.

gierten Bereich vertritt, richtig ist. Sie entspricht nämlich der Vielleicht ist in der Zukunft eine Lösung in der Weise mög-

schweizerischen Tradition und dem schweizerischen Staats- lich, dass man den Gegenstand der Motion im Geschäftsver-

aufbau. Artikel 71 der Bundesverfassung sagt, die Bundes- kehrsgesetz regelt. Das wäre wahrscheinlich der richtige

versammlung sei oberstes Organ im Bund, unter Vorbehalt und konsequente Weg. Aber einstweilen können wir zur

der Volksrechte. Der Bundesrat war ursprünglich ungefähr «Selbsthilfe» greifen, indem wir unser Reglement interpre-

wie ein Ausschuss des Parlaments konzipiert, nämlich vom tieren, und zwar in jenem Sinn und Geist, wie es unserer

alten Tagsatzungssystem her. Das hat man dann modifiziert, Verfassung sehr wohl entspricht, auch in Übereinstimmung

Motions 1434 N 5 octobre 1983

mit dem Ständerat, der sich ja immer wieder als das juristi- der Fakultäten sei es, einen verkappten Numerus clausus

sche Gewissen innerhalb der Bundesversammlung versteht. einzuführen. Übrigens wäre es auch durchaus legitim, ange-

sichts des Ansturms auf die medizinischen Fakultäten einen

Bundesrat Egli: Es stellt sich tatsächlich vorerst die Frage, strengen Auswahlprozess bei den Examina vorzunehmen.

ob die Motion zulässig sei. Ich komme zu etwas anderen Mit der Neuregelung des Studienplanes - das muss beach-

Schlüssen als Herr Bäumlin, wage es aber nicht, einem tet werden - wurde das gesamte Medizinstudium von bisher

Professor zu widersprechen, und ich masse mir auch nicht 13 Semestern auf sechs Jahre zurückgeführt. Es wurde also

an, Ihnen Rechtsbelehrungen zu erteilen. Es liegt in Ihrer um ein Semester gekürzt. Diese Kürzung findet nun ausge-

eigenen Kompetenz, darüber zu entscheiden, ob Sie Ihr rechnet vor dem sogenannten Anatomikum statt, das heisst

Reglement zur Anwendung bringen wollen oder nicht. Wenn in der Periode zwischen der ersten und der zweiten Vorprü-

wir vom Wortlaut ausgehen, ist die Sache klar. Sie können fung. Es scheint mir deshalb auf der Hand zu liegen, dass

die Änderung eines Gesetzes oder eines Bundesbeschlus- man für dieses Examen eine längere Vorbereitungszeit ein-

ses oder eine Massnahme verlangen. Nun ist aber die Ver- führt, indem man auch die Ferienzeit für die Vorbereitung

ordnung, deren Abänderung die Motion anbegehrt, weder auf das Examen mit einbezieht.

ein Bundesgesetz noch ein Bundesbeschluss, noch handelt Schliesslich hat die Erfahrung gezeigt, dass die Examens-

es sich um eine Massnahme im Sinne dieser Reglementsbe- termine am Schluss des Semesters von den Studenten oft

stimmungen. Aber entscheiden Sie, ob Sie Ihr Reglement nur gebraucht werden, um einen Probelauf durchzuführen.

anwenden wollen oder nicht. Ich bin nicht so forsch, dass Wenn er ihnen gelingt, sind sie zufrieden; im anderen Fall

ich es schlechthin ablehne, auf die Motion einzutreten. treten sie eben nach den Ferien nochmals zum Examen an.

Schon die Galanterie gebietet es mir, mich mit Frau Segmül- Das führt dazu, dass eine relativ hohe Durchfallquote resul-

ler zumindest in einen Dialog einzulassen. tiert, und gerade diese hohe Durchfallquote nimmt man zum

Die geltende Verordnung wurde im Jahre 1981 total revidiert Anlass, um dem leitenden Ausschuss vorzuwerfen, er wolle

im Zusammenhang mit einer Neuregelung des Studienpla- auf diesem Wege zu einem Numerus clausus kommen. Ich

nes für die Medizinstudenten. Die Verordnung trat dann muss also den Vorwurf eines verkappten Numerus clausus

durch Ihre Genehmigung am 17. Dezember 1981 in Kraft. Die zurückweisen; er ist nicht haltbar. Letztlich müsste sonst

Verordnung ist also noch nicht einmal zwei Jahre alt. Nun jede Prüfung und Selektion als Form des Numerus clausus

kann man sich füglich fragen, ob es sinnvoll ist, nach ein- bezeichnet werden. Auch andere Studienbereiche haben

dreiviertel Jahren, wo noch kaum Erfahrungen mit der Ver- strenge Prüfungsregelungen, wie zum Beispiel diejenigen

ordnung bestehen, diese bereits wieder abzuändern. an den beiden Technischen Hochschulen, aber auch an

Ferner scheint es mir auch unangemessen zu sein, dass sich anderen Fakultäten. Sogar ein Primarschüler, Frau Segmül-

der Bundesrat und dann erst noch das Parlament mit einer ler, verliert ein ganzes Jahr, wenn er schlechte Noten hat. Es

so untergeordneten Sache befassen muss wie mit dem ist nicht einzusehen, weshalb man den Medizinstudenten

Zeitpunkt der Examina für Hochschulstudenten. einen grösseren Komfort bieten soll.

Im übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass es sich um Wenn ich nun aber rundweg die Motion ablehne und nicht

einen ausgesprochen didaktischen Gesichtspunkt handelt, den sonst üblichen, milderen Weg der Umwandlung in ein

der den Fachorganen des betreffenden Kreises überlassen Postulat beschreite, so geschieht dies aus bestimmten

werden muss. Ich glaube, es ist nicht Sache des Parlamen- Gründen: Würde der Vorstoss überwiesen, dann läge die

tes und auch nicht des Bundesrates, sich in diese Aufgaben- ganze Sache nochmals beim Departement des Innern und

bereiche einzumischen. Zudem sei vermerkt, dass das. Frei- beim leitenden Ausschuss. Und wir müssten den beschwer-

zügigkeitsgesetz ausdrücklich dem leitenden Ausschuss die lichen Weg, um eine Einigkeit bei den Fakultäten herbeizu-

Ordnung der Examina zuweist. führen, nochmals beschreiten. Ich möchte lieber, dass uns

Die Motion verlangt nun drei Examenstermine für beide das nicht widerfährt. Wir ziehen es vor, eine klare Situation

Vorprüfungen; also dreimal im Jahr sollen die Studenten zu schaffen. Entweder weist das Parlament die Motion ab,

sich zur Prüfung stellen können. Ich bin durchaus de:- Auf- dann bleibt es bei der vom leitenden Ausschuss getroffenen

fassung, dass die Universität und die Professoren für die Regelung, welche zweckmässig ist, wenn auch für einige

Studenten da sind und nicht umgekehrt. Aber bei der zuneh- Schlaumeier von Studenten etwas unbequem. Oder die

menden Anzahl von Medizinstudenten, bei gleichzeitiger Motion wird angenommen, dann führen Sie eben eine für

Verminderung der Mittel, die in die Hochschulen investiert Dozenten und Examinatoren fast unzumutbare Ordnung

werden sollen, scheint es mir doch, dass auch für die Exami- ein, die wir vermeiden möchten. Aus diesen Gründen muss

nanden ein Anspruch auf Rücksicht besteht. ich davon absehen, eine Umwandlung in ein Postulat zu

Ein weiterer Punkt: Die getroffene Regelung bringt eine beantragen. Der Bundesrat beantragt Ihnen Ablehnung der

einheitliche Handhabung der Examina an allen Universitä- Motion.

ten. Vorher bestand an den einzelnen Universitäten eine

unterschiedliche Ordnung. Nun schreibt aber das Freizügig- M. Longet: Je suis désolé de parler après M. le conseiller

keitsgesetz ausdrücklich Gleichheit des Verfahrens an allen fédéral mais j'était inscrit, et cela me permet en réalité de

Schulen vor. Wenn Sie an einzelnen Fakultäten nun unter- répondre à un certain nombre d'arguments qui viennent

schiedliche Examenstermine einführen, besteht diese d'être avancés.

Gleichheit nicht, insbesondere dann nicht, wenn bei den Je dois d'abord observer que M. Egli, conseiller fédéral, a

einen die Examina vor den Ferien stattfinden und bei den répété pratiquement mot pour mot ce qu'il a dit il y a

anderen nach den Ferien. Dadurch besteht eine unter- quelques jours au Conseil des Etats et qu'il cherche à la fois

schiedliche Vorbereitungszeit, womit nicht gewährleistet ist, à minimiser la portée du problème en ce qui concerne les

dass gleiche Bedingungen für alle Fakultäten existieren. étudiants et à le dramatiser à propos des professeurs et de

Mit grosser Mühe konnte der leitende Ausschuss eine Eini- l'organisation des études. Pour ma part, la situation me

gung unter den Fakultäten herbeiführen. Diese Einigung paraît assez claire et je voudrais préciser quatre points des

wäre natürlich in Frage gestellt, wenn Sie mit einer décisions qui ont été prises en cette matière. Premier point:

Annahme der Motion alles wieder neu aufwerfen würden. ce Parlement doit approuver les ordonnances relatives aux

Ferner schreibt Artikel 29 der Verordnung vor, dass ein examens médicaux, donc il me semble qu'à tout le moins, il

Einvernehmen unter den Fakultäten bestehen müsse. Die- peut aussi donner son avis quant au contenu de ces ordon-

ses Einvernehmen ist mit grosser Mühe vom leitenden Aus- nances. Deuxième point: ce Parlement a approuvé, voici

schuss und auch seitens unseres Departementes erzielt deux ans, une ordonnance qui donne une plus grande

worden, aber auch hierfür besteht keine Gewähr mehr, latitude aux facultés dans la fixation des sessions d'exa-

wenn Sie die Motion annehmen. mens. Troisième point: ce Parlement - et nous nous en

Die Motive der Motionärin: Es braucht keine grosse Phanta- félicitons - est opposé au numerus clausus et vote de

sie, um sich vorstelllen zu können, woher diese Motion considérables contributions aux facultés aux fins de l'éviter.

inspiriert worden ist. Ich muss in Abrede stellen, das Motiv Quatrième point: et voilà que les facultés abusent de la

5. Oktober 1983 N 1435 Motionen

liberté que nous leur avons consentie, pour contrecarrer par und das erst noch in einer Zeit, in welcher an den Hochschu-

ce qui est un numerusclausus de fait -quoi qu'en dise M. le len keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Die Erfahrung

conseiller fédéral - notre volonté politique d'assurer le libre zeigt, dass die Studenten mindestens zur ersten Vorprüfung

accès aux études. im Durchschnitt mangelhaft vorbereitet antreten. Aber wann

Les intentions d'une majorité des facultés, et non de la sollen sie sich eigentlich vorbereiten, wenn die Prüfungen

totalité (p.ex. celle du canton de Genève n'était pas de cet schon in den letzten Semesterwochen stattfinden?

avis), ne sont pas pédagogiques, mais purement administra- Schliesslich ist zu sagen, dass nicht nur die Ausbildung der

tives, il faut le souligner. Il s'agit d'imposer aux étudiants qui künftigen Ärzte durch eine unsinnige Examensregelung

ont échoué, un délai d'attente qui peut leur faire perdre une betroffen wird, sondern auch die Dozenten der Vorklinik,

année, comme Mme Segmüller l'a très justement remarqué. welche für die Grundlagenforschung verantwortlich sind.

Tous ceux qui ne réussissent pas leurs examens propédeuti- Durch eine derartige Prüfungsbelastung werden sie in ihrer

ques - on a parlé d'un échec sur deux - sont contraints de Forschungsarbeit und in ihrer eigenen Weiterbildung

recommencer avec des délais beaucoup trop longs, faisant schwerwiegend behindert.

perdre de la sorte aux étudiants jusqu'à une année d'études. Politische Überlegungen sind anzustellen: An und für sich

L'objectif que les facultés attendent de cette mesure admi- sind Prüfungstermine ein technisches und nicht ein politi-

nistrative et non pédagogique, est bel et bien un effet sches Problem. Sie sollten unter Berücksichtigung der örtli-

dissuasif, agissant sur les effectifs. Nous sommes opposés chen Verhältnisse festgelegt werden. Sie werden aber zum

au numerus clausus - et quand il est caché il n'est pas Politikum, wenn die Verordnungen des Bundes die Ausbil-

davantage acceptable! dung und die Semestertermine tangieren und der Bund in

C'est la raison pour laquelle nous appuyons la motion de Konflikt mit der kantonalen Schulhoheit gerät.

Mme Segmüller et celle, identique, du Conseil des Etats. Ein viel dringenderes Problem als die Termine der Medizi-

nalprüfungen wäre die Vereinheitlichung der Maturitätster-

Landoli: Die Motionärin verlangt vom Bundesrat, zu verord- mine, damit die jungen Leute die RS vor Studienbeginn

nen, dass die medizinischen Vorprüfungen am Ende des absolvieren könnten. Die Koordination von Studium und

Sommersemesters, vor Beginn des Wintersemesters und im Militärdienst wird nämlich durch die vorgeschlagene

darauffolgenden Frühjahr stattfinden, d.h., dass ein neuer, Examensflut keineswegs erleichtert. Sollte die Bestimmung

dritter Termin für das erste und zweite Prope eingeführt in Kraft treten, müssten neue Voraussetzungen geschaffen

werden soll. Der leitende Examinator der Universität Zürich werden: entweder eine wesentliche Vermehrung der Dozen-

hat das vergangene Wochenende dazu benutzt, um mich tenstellen oder eine Reduktion der Studentenzahlen. Das

besser über die Möglichkeiten und über die Verhältnisse an heisst, der Zeitpunkt für die Einführung eines Numerus

der Universität Zürich zu informieren. Demnach sieht die clausus wäre gekommen. Wer die Konsequenzen bedenkt,

Situation wie folgt aus: muss diese Motion ablehnen.

Diese Verordnung muss selbstverständlich für alle Universi-

täten Gültigkeit haben, weil die Medizinalprüfungen ja eid-

genössisch geregelt sind. In Zürich, wo ein Drittel der Medi- Müller-Luzern: Ich bedaure sehr, dass ich meinen Schwa-

zinstudenten ausgebildet wird, wäre sie jedoch aus organi- nengesang ausgerechnet diesem Thema widmen muss und

satorischen Gründen undurchführbar. Die Dozenten des damit erst noch in Widerspruch gerate zu unserem verehr-

zweiten Jahreskurses beteiligen sich nicht nur am Unterricht ten neuen Departementschef des Innern. Aber ich war

des ersten Studienjahres und an der ersten Vorprüfung, sie Zeuge all dieser Vorgänge, die nun schliesslich zur Motion

bestreiten überdies verschiedene Lehrveranstaltungen an Segmüller führen müssten, und ich fühle mich verpflichtet,

der ETH mit den dazugehörigen Prüfungen. hier einfach auch einiges beizufügen.

Beim heutigen Zustand haben sie zwischen Juli und Okto- Es gibt hier Mediziner, die sich über dem lieben Gott glau-

ber folgende Examina vorzubereiten und durchzuführen: ben, und solche - was ja vielleicht von uns aus gesehen

Zwei Sessionen der ersten medizinischen Vorprüfungen mit noch schlimmer ist -, die sich über dem Parlament glauben.

360 und 160 Kandidaten, eine Session der zweiten medizini- Die gleichlautende Motion Schönenberger wurde vom Stän-

schen Vorprüfung mit 344 Kandidaten, bestehend aus einem derat mit überwältigendem Mehr- das ist ein ganz seltenes

praktischen und einem theoretischen Teil, zwei Sessionen Mehr für eine Motion, die vom Bundesrat abgelehnt wird -

zweite Vorprüfung für Pharmazeuten der ETH mit 70 und 30 angenommen, denn sie war die unvermeidliche Antwort des

Kandidaten, eine Session Diplomprüfung für Turnlehrer der Parlamentes auf ein Vorgehen des leitenden Ausschusses

ETH mit 50 Kandidaten, eine Session Diplomprüfung für für die eidgenössischen Medizinalprüfungen, das einfach

Biologen der ETH mit 10 Kandidaten. nicht akzeptierbar ist. Es sind nicht die Studenten, die hinter

Sie haben nun bereits heute grosse Schwierigkeiten, alle diesem Vorstoss stehen, sondern es ist unter anderem die

diese Prüfungen zeitlich zu koordinieren und die Belastung Hochschulkonferenz, die mit dieser Art, wie nun die Medizi-

der Examinatoren auf einem erträglichen Mass zu halten. ner vorgegangen sind, in keiner Art und Weise einverstan-

Selbst wenn die medizinische Fakultät Zürich die Dienstlei- den ist.

stungen für die ETH aufgibt und der Bund eigene Professu- Ich darf auch beifügen, dass Rektoren von Hochschulen

ren schafft, wird eine zusätzliche Medizinalprüfungssession überrascht waren, plötzlich zu vernehmen, dass die Medizi-

den gegebenen Zeitraum sprengen. Die Universität müsste, nische Fakultät, ohne das Rektorat zu konsultieren, einfach

wie dies bei der ersten medizinischen Vorprüfung der Fall beschlossen hatte, Prüfungen abzuschaffen. Ich erinnere

ist, in die Semester ausweichen. Durch die Studienreform, daran, dass unser Parlament schon verschiedene Massnah-

welche das Parlament vor zwei Jahren mit der neuen Prü- men beschlossen hat, um den Numerus clausus zu verhin-

fungsverordnung beschlossen hat, ist die Ausbildungszeit dern. Bundesrat Hürlimann hat verschiedentlich mit Nach-

wie der Ausbildungsstoff stark gerafft worden. Eine weitere druck erklärt, der Zugang zur Hochschule müsse offenblei-

Verkürzung ist nicht mehr zu verantworten, soll der Ausbil- ben, was auch Herr Bundesrat Egli heute morgen wiederholt

dungsstand der Ärzte erhalten bleiben. hat. Er hat auch nachgewiesen, dass jetzt, im Jahre 1983, die

Auch andere didaktische Gründe sprechen gegen eine Ver- Einführung von Zulassungsbeschränkungen den allfälligen

mehrung der Prüfungstermine. Sind schon zwei Wiederho- Medizinerüberschuss in keiner Weise mehr eindämmen

lungsmöglichkeiten ein Kuriosum in der Hochschulland- könnte. Es fehlt die Zeit, darauf einzugehen. Bundesrat

schaft, ist eine Wiederholung einer Prüfung, die weniger als Hürlimann hat im persönlichen Gespräch die verantwortli-

zwei Monate nach einem Misserfolg stattfindet, einfach chen Mediziner vor Trotz- und Panikreaktionen gewarnt,

unsinnig. Auf keiner Schulstufe in der ganzen Schweiz ist und er hat ihnen vorausgesagt, das Parlament lasse sich in

etwas Ähnliches bekannt. Nicht einmal bei der Maturität, für dieser Sache nicht austricksen. Trotzdem hat der leitende

die ja auch eine eidgenössische Verordnung besteht. Es ist Ausschuss in einem Vorgehen, das von Formfehlern strotzt

nicht einzusehen, wieso ein Medizinstudent ungenügendes - lassen Sie sich einmal die Beschwerde der Studenten

Wissen und Können rascher ergänzen kann als ein anderer, geben-beschlossen, zusätzliche Schikanen ins Medizinstu-

Initiatives des cantons 1436 N 5 octobre 1983

dium einzubauen, obschon es kein Studium gibt, das so lich der Motion zustimmen, denn diese Motion führt ganz

reich an Schikanen ist wie das Medizinstudium. automatisch zum Numerus clausus - es sei denn, das Parle-

Vom 15. bis 17.September 1982 hat in Grindelwald ein ment und die Kantone seien bereit, die entsprechenden

Seminar über Probleme der universitären Zulassungsbedin- Mittel zur Verfügung zu stellen. Ich möchte diese Behaup-

gungen stattgefunden. Ich konnte mit verschiedenen Teil- tung auch begründen.

nehmern dieses Seminars sprechen. Dabei waren auch Ver- Wenn man die Situation an den Universitäten einigermassen

treter des Wissenschaftsrates. Ich kann Ihnen sagen, dass kennt, stellt man fest, dass die zusätzlichen Prüfungen in

sie nicht nur konsterniert waren ob der überheblichen Dis- dieser Zeit nicht ohne zusätzliche Dozenten durchgeführt

kussion, ob der unzulänglichen Vorbereitung und dem werden können. Wenn wir das wollen, dann können wir das,

Schnellschuss, der da abgefeuert wurde, sondern sie beton- aber dann müssen wir auch die notwendigen Mittel zur

ten, dass keinerlei didaktische Motive zur Diskussion stan- Verfügung stellen. Man muss sich nämlich bewusst sein,

den. Es ging einfach darum, den Hahnen zuzudrehen und dass man heute schon die grössten Schwierigkeiten hat, die

die Studenten abzuschrecken. Ich kann Ihnen prominente Prüfungen normal durchzuführen, und zwar wegen der

Zeugen für diese Behauptung nennen. Ich muss geiätehen, Belastung der Examinatoren. Jede neue Bestimmung würde

ich war nicht selber dabei; ich referiere über das, was gesagt dazu führen, dass in der Universität Zürich entsprechend

und zum Teil in erregten Diskussionen vorgetragen worden mehr Dozenten eingestellt werden müssten. Die Dozenten

ist. Nachträglich versucht man nun, aus der Sünde der des zweiten Jahreskurses hätten zwischen Juli und Oktober

Arroganz eine Tugend der Selektion zu machen. Aber wer zwei Sessionen zur ersten Vorprüfung vorzubereiten, zwei

die Angelegenheit genau untersucht, merkt, dass mit der Sessionen zur zweiten Vorprüfung und zwei Sessionen zur

Weglassung eines Prüfungstermines und einer Studienver- zweiten Vorprüfung der Apotheker, und dann kommt noch

längerung eben gar nichts getan wird für die Erhöht ng der eine Diplomprüfung für die Turnlehrer der ETH dazu. Wenn

Studienqualität. Rund 40 Prozent aller Medizinstudenten - man dieser Motion zustimmt und die alte Terminierung

ich habe die Einwände gehört - würden dazu verurteilt, ein durchführen würde, dann würden wir zusätzliche Dozenten

Jahr lang ohne Labor, ohne studentisches Zuhause, ohne einstellen müssen. Wenn wir das wollen, können wir ja

Studienmöglichkeit zu verbringen, ein Jahr einfach auszu- stimmen, aber ich stimme nein.

schalten. Sie könnten dann erst recht nicht machen, was

Herr Landolt von ihnen erwartet, nämlich sich vertieft an Ort Präsident: Herr Bundesrat verzichtet auf das Wort. Wir

und Stelle an der Hochschule mit dem Studium auseinan- stimmen ab. Die Abstimmung betrifft auch die Motion des

dersetzen, sondern sie wären ausgeschaltet. Das ist doch Ständerates.

mit ungeheuerlichen volkswirtschaftlichen und sozialen

Kosten verbunden. Jemand muss das schliesslich bezahlen, Abstimmung - Vote

entweder die Volkswirtschaft oder die Väter oder irgend Für die Überweisung der Motionen 20 Stimmen

jemand. Dagegen 41 Stimmen

Mit den Primarschülern kann man das wirklich nicht verglei-

chen. Dort bleiben nirgends 40 Prozent eines Jahrganges

stecken, die dann einfach ein Jahr zulegen müssen.

Die einzig trefffende Antwort auf das Vorgehen des leiten-

den Ausschusses war die Motion Segmüller und die Motion

82.201

Schönenberger im Ständerat, übrigens eine Motion, die

#ST#

Herr Bundesrat Hürlimann den Medizinern vorangekündigt Standesinitiative des Kantons Basel-Land

hat für den Fall, dass sie nicht rechtzeitig Vernunft anneh- Invalidenversicherung. Revision

men. Der Umstand, dass der Ständerat so massiv zuge-

stimmt hat, zeigt, dass man dort ein Zeichen setzen wollte, Initiative du canton de Bàie-Campagne

das nicht übersehen werden darf. Wir sollten das gleiche Assurance invalidité. Révision

tun! Wenn wir ablehnen, danken wir- wie das Herr Bàumlin

gesagt hat - in dieser Sache wirklich ab. Herr Schönenber-

Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt

ger hat im Ständerat gesagt: «Es ist richtig, dass die Allge-

meine Medizinalprüfungsverordnung noch recht jung ist. Invalidenversicherung. Revision

Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht sollte abgeändert Initiative du canton de Bàie-Ville

werden können, denn es ist offensichtlich und liegt auf der

Assurance-invalidité. Révision de la loi

Hand, dass der leitende Ausschuss eben den Sinn dieser

Verordnung nicht einhält, indem er praktisch jedem Studen-

ten, der das zweite medizinische Propädeutikum nicht Beschluss des Ständerates vom 29. September 1983

besteht, automatisch eine Wartefrist von einem Jahr aufer- Décision du Conseil des Etats du 29 septembre 1983

legt. Das kann nicht wegdiskutiert werden; dem ist so. Wenn

aber der Student Ende Sommersemester, Anfang Winterse-

mester allenfalls sein Examen ablegen kann, dann ist der

Verlust eines Jahres zum vornherein ausgeschlossen.»

Soweit Ständerat Schönenberger, und Herr Muheim hat Wortlaut der Initiative des Kantons Basel-Land

nachgedoppelt: «Wir haben hier wieder ein Beispiel, das vom 29. März 1982

deutlich zeigt, dass das Parlament mit formellen Interpreta- In den letzten Jahren hat der Kanton Basel-Landschaft nicht

tionen in seiner politischen Handlungsfreiheit einge- nur auf dem Gebiet der stationären Betreuung somatisch

schränkt werden soll.» und psychisch Kranker und Verunfallter grosse Leistungen

Der Bundesrat muss ja nach der Motion von Frau Segmüller vollbracht, sondern auch auf dem Gebiet der spitalexternen

den Termin nicht selber festlegen. Das können nach wie vor Betreuung seiner hilfebedürftigen Kantonseinwohner: Hand

die Fakultäten in einem bestimmten Rahmen selber in Hand mit den Gemeinden und gemeinnützigen Zweckver-

machen. Herr Landolt hat als «Lautsprecher» der Mediziner bänden (und dem Bund) hat er die Inbetriebnahme von

von Zürich ein ungeheuer schwarzes Bild gemalt, aber die- Altersheimen, von Pflegeheimen, von Wohn- und Arbeitshei-

ses schwarze Bild wird nicht bestätigt von anderen Medizi- men für Behinderte, von Eingliederungsstätten, von Sonder-

nern, die auch einen Einblick in die ganze Angelegenheit schulen, von Übergangs- und von Tagesheimen ermöglicht.

haben. Insbesondere der Betrieb von Übergangs- und von Tages-

Ich möchte Sie also ersuchen, die Motion anzunehmen. heimen sowie von Wohn- und Arbeitsheimen für Behinderte

weist auf eine nicht nur in unserem Kanton angelaufene

Eggll: Wenn man sich sorgt, dass in Zukunft zu viele Ärzte in Entwicklung hin: dem psychisch und physisch Behinderten

unserem Lande wirken könnten, dann müsste man eigent- soll vermehrt Hilfe bei der Integration zuteil werden. Dazu

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Segmüller Medizinalprüfungen

Motion Segmüller Examens pour les professions médicales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.503

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1983 - 15:00

Date

Data

Seite 1431-1436

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Ref. No 20 011 813

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