Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-480 KI-generiert

Postulat on Videotex Regulation and Postal Service Role

Geschäftsnummer VPB 83-480
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The legislative body considered a postulat concerning the introduction of Videotex, a new two-way communication system. The postulat requested a report from the Federal Council on measures to prevent Videotex from reinforcing spatial and business concentration, and to ensure a fair division of labor between the postal service and the private sector, protecting legitimate private interests and the postal service's existing monopoly. The Federal Council agreed to the postulat, acknowledging the potential for Videotex to significantly impact economic and social structures and agreeing to investigate these concerns through operational trials, while confirming the postal service's role as a transport provider rather than an information producer.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 39 unse, Art. 3 Antrag; Postulat on Videotex Regulation and Postal Service Role: Le Conseil fédéral est invité à fournir un rapport sur les zumindest sprachregionales Tätigkeitsgebiet betreuen.

Schlagwörter

KI-generiert
Postdienst Maßnahmen im Verkehrssektor Privatsektor Informationssystem Regulierung der digitalen Dienste wirtschaftliches Monopol

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 39 unse
Art. 3 Antrag
KI-generiert

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Volltext

28. September 1983 S 517 Postulat Gadient

Abstimmung - Vote tions- und Kommunikationssystem, das den Teilnehmern

Für den Antrag der Mehrheit 30 Stimmen ermöglicht, in Datenbanken gespeicherte Texte, Graphiken

Für den Antrag der Minderheit 10 Stimmen und andere Dienste abzurufen und Einzelmitteilungen, die

für andere Teilnehmer bestimmt sind, einzugeben.

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Da in vielen europäischen Ländern die gleiche Videotex-

Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen Norm verwendet wird, können Informationen auch ausser-

Dagegen 10 Stimmen halb der Schweiz abgerufen werden. Die PTT-Generaldirek-

tion soll geschätzt haben, dass im Jahre 1990 über 48

An den Nationalrat - Au Conseil national Milliarden Seiten abrufbereit sein werden. Wer Videotex-

Informationen anbieten will, hat dies mit einem eigenen

Computer, der mit der Videotex-Zentrale der PTT verbunden

wird, zu tun. Die PTT sollen bei uns lediglich die Vermitt-

lungsaufgabe übernehmen, aber dem Vernehmen nach sel-

ber keine Informationen speichern. Der Tagespresse war zu

#ST# 83.480 entnehmen, dass die Vorbereitungen für den PTT-Versuch

Postulat Gadient überall auf Hochtouren laufen. Die erste Zentrale des PTT-

Einführung Videotex Videotex-Vermittlungsnetzes soll im Frühjahr 1984 in Bern

dem Betrieb übergeben werden.

Introduction du vidéotex Obgleich oder vielleicht gerade weil niemand in der Lage ist,

zuverlässige Prognosen über die künftige Entwicklung von

Videotex zu machen, scheint uns eine rechtzeitige Abklä-

rung und Weichenstellung im Hinblick auf die möglichen

Dimensionen dieses Mediums wesentlich.

Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1983 Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, unter

Dem Vernehmen nach wollen die PTT-Betriebe noch im anderem darüber zu berichten, welche Vorkehren getroffen

Verlaufe 1983 mit Videotex-Betriebsversuchen beginnen. werden, um die räumliche Konzentration nicht zu verstärken

Videotex, breit eingeführt, kann die wirtschaftlichen, gesell- und Videotex in allen Landesteilen möglichst gleichzeitig

schaftlichen und räumlichen Strukturen unseres Landes anzubieten.

nachhaltig beeinflussen. Insbesondere weisen diverse Die Einführung neuer Medien folgt in der Regel bekannten

Anzeichen darauf hin, dass der Konzentrationsprozess Mustern: Zunächst werden mit Blick auf Nachfragepotential

gefördert wird. und Rentabilität die grossen Agglomerationsgebiete ver-

Der Bundesrat wird eingeladen, darüber zu berichten, wel- sorgt. Dadurch vergrössert sich das bereits bestehende

che Vorkehren getroffen werden, Kommunikationsgefälle zwischen den Agglomerationen

1. um die räumliche Konzentration nicht zu verstärken und und den wirtschaftlichen Randregionen, d.h. der Konzentra-

Videotex in allen Landesteilen möglichst gleichzeitig anzu- tionstrend verstärkt sich.

bieten (keine Vergrösserung des Kommunikationsge- Bei Videotex wäre ein Versorgungsgefälle mit besonders

fälles?); gewichtigen Nachteilen verbunden, denn das neue Medium

eröffnet breiteste, zum Teil revolutionäre Anwendungsmög-

2. einer möglichen Verstärkung der Betriebskonzentration

lichkeiten, die unser wirtschaftliches und gesellschaftliches

zu begegnen;

Zusammenleben zutiefst beeinflussen können.

3. eine Arbeitsteilung zwischen PTT-Betrieben und priva- Der Bericht soll sodann Aufschluss geben über zu treffende

tem Sektor im Bereiche Videotex herbeizuführen, welche Vorkehren, um einer möglichen Verstärkung der Betriebs-

die legitimen Interessen der Privatbetriebe schützt und das konzentration zu begegnen. Die Einführung neuer Techno-

PTT-Regal nicht de facto erweitert. logien, neuer Verfahren erfordert personelle und finanzielle

Texte du postulat du 20 juin 1983 Investitionen. Es ist zu befürchten, dass Klein- und Mittelbe-

triebe, die über keine Führungsstäbe verfügen und in denen

II paraît que l'Entreprise des PTT a l'intention de procéder - das gesamte Management häufig in einer Hand liegt, nicht

en 1983 encore - à des essais d'exploitation du vidéotex. über die notwendigen Ressourcen verfügen, um zeitgerecht

Celui-ci, introduit sur une grande échelle, peut influencer Videotex nutzen zu können.

durablement les structures de notre pays sur les plans Es stellt sich überdies die Frage, ob Videotex auf die Bedürf-

économique, social et territorial. Divers indices montrent nisse von Klein- oder Mittelbetrieben ausgerichtet ist oder

notamment que l'introduction du vidéotex favorise le phéno- aus praktischen und finanziellen Gründen vor allem Unter-

mène de la concentration des entreprises. nehmungen in Frage kommen, die ein nationales oder

Le Conseil fédéral est invité à fournir un rapport sur les zumindest sprachregionales Tätigkeitsgebiet betreuen.

mesures prises afin Schliesslich soll der Bericht auch sagen, welche Vorkehren

1. d'éviter une concentration géographique encore plus getroffen werden, um eine Arbeitsteilung zwischen PTT-

forte et de permettre à toutes les régions du pays de recevoir Betrieben und privatem Sektor im Bereich Videotex herbei-

le vidéotex autant que possible en même temps (ne pas zuführen, welche die legitimen Interessen der Privatbetriebe

aggraver le retard de certaines régions dans le domaine des schützt und das PTT-Regal nicht de facto erweitert.

communications?); Videotex ist das Resultat zweier Technologien, der Daten-

2. de prévenir une nouvelle concentration éventuelle des verarbeitungstechnik einerseits und der Telekommunikation

entreprises; andererseits. Beide Zweige stehen in rascher, dynamischer

3. de faire en sorte que s'instaure, dans le domaine du Entwicklung. Solche Situationen sind prädestiniert, einge-

vidéotex, une division du travail entre l'Entreprise des PTT et spielte Aufgabenteilungen in Frage zu stellen und Struktu-

le secteur privé, de telle manière que les intérêts légitimes ren zu verändern. Dies gilt sowohl für wirtschaftliche Struk-

des entreprises privées soient protégés et que la régale des turen als auch für die Rechtsordnung (Umfang PTT-Regal,

PTT ne subisse pas, de fait, une extension. Datenschutz usw.). Es wird darum gehen, dafür zu sorgen,

dass der Videotex-Betriebsversuch nicht zu unerwünschten

Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Aubert, Ger- Sachzwängen führt. Entsprechende Vorkehren sind um so

ber, Guntern, Matossi, Meier Hans, Meier Josi, Münz, wichtiger, als für den Betriebsversuch immerhin Investitio-

Schmid, Steiner, Stucki (11) nen von bis zu 11 Millionen Franken erforderlich sein

dürften.

Gadient: Es ist das erste Mal, dass sich unser Rat mit dem Wenn zwei derart dynamische, in voller Entwicklung begrif-

neuen Abrufmedium Videotex befasst. Videotex ist ein fene Bereiche (Datenverarbeitung und -speicherung einer-

neues Angebot der Zweiwegkommunikation, ein Informa- seits sowie Telekommunikation andererseits) miteinander

65-S

Protection de l'environnement. Loi 518 29 septembre 1983

verwoben werden, dann wird das tiefgreifende Neuerungen #ST# Achte Sitzung - Huitième séance

zeitigen, die wir nicht einfach reaktionslos über uns ergehen

lassen und dem Gutbefinden der an diesem Produkt interes-

sierten Kreise anheimstellen dürfen. Es sind in der Tat Donnerstag, 29. September 1983, Vormittag

grundlegende staatspolitische Interessen - ich habe in all- Jeudi 29 septembre 1983, matin

gemeiner Form auf die möglichen Auswirkungen hingewie- 8.00h

sen -, die heute gebieten, dass wir uns mit diesem folgen-

schweren Problemkreis befassen und Vorkehren treffen, Vorsitz - Présidence: Herr Weber

bevor wir vor weitgehend irreversiblen Tatsachen stehen.

Deshalb bitte ich Sie um Überweisung des Postulats.

Bundesrat Schlumpt: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat 79.072

entgegenzunehmen.

Heute geht es um einen Betriebsversuch. Ständerat Gadient Umweltschutzgesetz

hat das erwähnt. Es werden etwa 3000 Teilnehmer partizi- Protection de l'environnement. Loi

pieren, davon aus praktischen Gründen zwei Drittel in den

Testregionen Zürich und Lausanne. Man will Erfahrungen Siehe Seite 322 hiervor - Voir page 322 ci-devant

sammeln und schauen, wie sich das auswirkt und welche

Möglichkeiten sich bieten, insbesondere - aber nicht nur- Beschluss des Nationalrates vom 22. September 1983

in bezug auf das Problem, das Ständerat Gadient beschäf- Décision du Conseil national du 22 septembre 1983

tigt, nämlich die Frage, ob eine solche neue Technologie

den Konzentrationsprozess in der Wirtschaft und in der

Bevölkerung in unserem Lande fördere. Man kann sich auch Differenzen - Divergences

das Gegenteil überlegen - ich neige eher zu dieser Auffas-

sung -, dass nämlich durch die Videotex-Bedienung abgele- Bürgi, Berichterstatter: Der Nationalrat hat in der letzten

genere Gebiete sowohl als Anbieter wie auch als Nachfrager Woche die erste Runde der Differenzbereinigung durchge-

an die Versorgungszentren näher herangerückt werden. führt. Es lagen ungefähr 30 Differenzen zwischen beiden

Aber wir wissen das noch nicht und können nur darüber Räten vor. Nach meiner Zählung wurden 13 durch Zustim-

philosophieren. Wir wollen das durch die Versuche ab- mung zum Ständerat erledigt. Drei davon sind von grösserer

klären. Tragweite. Ich möchte sie kurz erwähnen:

Wir werden auch darauf achten, dass sich die PTT auf ihre

1. Artikel 22a: Hier geht es um die vierjährige Berichterstat-

Aufgabe beschränkt, und das ist der Transport von Informa-

tung. In diesem Zusammenhang wäre nach ursprünglicher

tionen, nicht die Produktion derselben. Die PTT werden also

Version des Nationalrates auch eine Abänderung der Grenz-

das Transportsystem zur Verfügung stellen, während die

Errichtung und der Betrieb der Datenbanken und damit die und Alarmwerte mit Bezug auf Lärmimmissionen durch das

Lieferung der nachgefragten Mitteilungen, Informationen Parlament möglich gewesen. Wir haben uns gegen diese

usw. der privaten Wirtschaft überlassen werden sollen. Vermischung von Kompetenzdelegation und Kompetenz-

Eine Frage, die wir noch nicht beurteilen können - und auch rücknahme gewendet. Der Nationalrat stimmt hier zu.

deshalb können wir das Postulat entgegennehmen -, ist, ob 2. Die zweite Differenz, die zu unsern Gunsten erledigt

die heutigen Rechtsgrundlagen genügen oder ob wir, um wurde, war bei Artikel 35a. Sie betrifft die beratende Kom-

dieses neue Instrument rechtsgenüglich zu untermauern, mission. Wir betrachteten dies als ein überflüssiges Organ.

teilweise neue Rechtsgrundlagen schaffen müssen. Der Nationalrat schliesst sich hier ebenfalls an.

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen und 3. Schliesslich hat sich der Nationalrat bei Artikel 39 unse-

Ihnen zu gegebener Zeit den gewünschten Bericht zu er- rer Version angeschlossen. Es geht hier um die periodi-

statten. schen Kontrollen. Wir haben die Kann-Formel anstelle der

Muss-Formel gewählt. Ich möchte indessen eines klarstel-

Überwiesen - Transmis len, und das mit Bezug auf Äusserungen, die ich gehört und

gelesen habe: Kontrollen sollen überall dort durchgeführt

werden, wo sie notwendig sind. Das ist sicher der Fall für die

Schluss der Sitzung um 11.55 Uhr Ölheizungen. Es ist aber nicht notwendig, sämtliche Bauma-

schinen dieser Kontrolle zu unterwerfen, insbesondere die-

La séance est levée à 11 h 55 jenigen, die nicht viel oder wenig Lärm verursachen.

In bezug auf die verbleibenden Differenzen halten wir an vier

Artikeln fest. Für den Rest empfehlen wir Zustimmung zum

Nationalrat. Die Differenzen werden dadurch ungefähr zur

Hälfte beseitigt. Ich möchte unterstreichen, dass damit die

ungeschriebene Regel beachtet wird, wonach beide Räte

ungefähr zu gleichen Teilen zur Verständigung beitragen

sollen.

Die verbleibenden vier Differenzen sind auf einem Blatt

aufgeführt, das vor Ihnen liegt. Sie haben sodann eine

Fahne erhalten, in der die Beschlüsse des Nationalrates

aufgeführt sind. Wenn Sie unsere seinerzeitigen Beschlüsse

ebenfalls ins Auge fassen wollen, dann müssen Sie die

ursprüngliche grosse Fahne zur Hand nehmen. Das sind

meine einleitenden Bemerkungen.

Art. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Gadient Einführung Videotex

Postulat Gadient Introduction du vidéotex

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.480

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 28.09.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 517-518

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Ref. No 20 011 965

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