Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-465 KI-generiert

Switzerland Adjusts Residency and Family Reunification Rules for Italians

Geschäftsnummer VPB 83-465
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council's decision to shorten the residency requirement for permanent residency for Italian citizens from ten to five years and reduce the family reunification waiting period from fifteen to twelve months was debated. While some legislators argued this was politically unwise given public sentiment on immigration and the recent rejection of an immigration law, the Council maintained that these measures did not increase the foreign population or compromise stabilization policy. They emphasized that these changes were necessary to maintain good diplomatic relations and uphold Switzerland's reliability as an international partner, and that such adjustments were common practice in bilateral negotiations.

Legislator-Regeste

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Art. 89 durch, Art. 89 Absatz, Art. 89 BV, Art. 89 Abs. 4 BV; Switzerland Adjusts Residency and Family Reunification Rules for Italians: While some legislators argued this was politically unwise given public sentiment on immigration and the recent rejection of an immigration law, the Council maintained that these measures did not increase the foreign population or compromise stabilization policy. They emphasized that these changes were necessary to maintain good diplomatic relations and uphold Switzerland's reliability as an international partner, and that such adjustments were common practice in bilateral negotiations.

Schlagwörter

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Familiennachzug Einwanderungspolitik Diplomatische Beziehungen Aufenthaltswechsel Fremdes Recht Wartezeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 89 durch
Selon l'article 89, bestätigt, indem Sie feiätstellten, dass über 90 Prozent der
Art. 89 Absatz
Selon l'article 89, bestätigt, indem Sie feiätstellten, dass über 90 Prozent der
Art. 89 BV
Selon l'article 89, bestätigt, indem Sie feiätstellten, dass über 90 Prozent der
Art. 89 Abs. 4 BV
Used to argue that the revised state treaty with Italy should be submitted to both chambers for approval.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 89 Abs. 4 BV

Used to argue that the revised state treaty with Italy should be submitted to both chambers for approval.

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Volltext

Motion Meier-Zürich 1840 N 15 décembre 1983

3. Sind ähnliche Vereinbarungen mit anderen Ländern ge- willigung nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren.

plant? Hinzu kommen nun künftig die italienischen Staatsangehö-

4. 1982 wurde das Ausländergesetz vom Schweizer Volk rigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dereine

deutlich verworfen. Die angespannte wirtschaftliche Lage oder andere der verbleibenden westeuropäischen Staaten

der jüngsten Zeit führte zu einer spürbar starken Sensibili- um eine Herabsetzung der Frist für die Erteilung der Nieder-

sierung der Bevölkerung in der Ausländerfrage. Die getroffe- lassungsbewilligung nachsuchen wird. Im Hinblick darauf,

nen Massnahmen werden unweigerlich auch zu einer Bela- dass es hier um einen typischen Bereich bilateraler Ver-

stung unserer Innenpolitik führen. handlungen geht, wo die Meistbegünstigungsklausel nicht

Ist es daher politisch klug, gerade diesen Zeitpunkt für die angerufen werden kann, wäre ein solches Begehren von Fall

vorliegende Neuregelung zu wählen? zu Fall zu prüfen. In Anbetracht der jeder natürlichen Person

zustehenden Rechte wurden Verkürzungen der Wartefrist

Texte de l'interpellation du 8 juin 1983 für den Familiennachzug bisher allen Ausländern, unabhän-

Du 25 au 29 avril se sont tenus à Berne des entretiens italo- gig von ihrer Staatsangehörigkeit, gewährt. Dies ist auch bei

suisses sur la situation des travailleurs. Ils ont donné entre der erneuten Herabsetzung von 15 auf 12 Monate der Fall.

autres les résultats suivants: Zu Frage 4: Da die Verhandlungen mit Italien bereits über

- Le délai d'obtention du permis d'établissement par les drei Jahre gedauert hatten, wäre ein erneutes Hinausschie-

Italiens exerçant une active rémunérée a été ramené de dix à ben des Entscheides unangebracht gewesen. Um die gut-

cinq ans. nachbarlichen Beziehungen zu einem Land, mit dem wir

durch zahlreiche politische, wirtschaftliche und kulturelle

- Les travailleurs peuvent faire venir leur famille après un Bande verbunden sind, sowie um die Achtung und Wert-

séjour de 12 mois (au lieu de 15). schätzung, welche die Schweiz im Ausland geniesst oder

Nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions doch geniessen möchte, nicht aufs Spiel zu setzen, war ein

suivantes: Hinauszögern nicht mehr zu verantworten. Ein solches Ver-

1. Ces décisions compromettent-elles la politique suisse halten hätte zudem die Zuverlässigkeit unseres Landes als

visant à stabiliser la population étrangère? internationaler Vertragspartner in Frage gestellt. Obwohl in

2. Le nouveau régime risque-t-il de susciter des demandes den nächsten Jahren laufend politische Entscheide mit

analogues de la part d'autres pays? überfremdungspolitischen Implikationen anstehen, gibt die

Frage hinsichtlich der politischen Opportunität des Zeit-

3. A-t-on prévu des accords similaires avec d'autres pays?

punktes der Neuregelung keine schlüssigen Hinweise. Die

4. Le nouveau projet de loi sur les étrangers a été nettement getroffenen Massnahmen halten sich insgesamt im Rahmen

rejeté en 1982 par le peuple suisse. La précarité de la unserer Stabilisierungs- und Eingliederungspolitik.

situation économique a donné lieu ces derniers temps à une

sensibilisation manifeste de la population au problème de la Hofmann: Ich bin der Auffassung, dass angesichts des Über-

main-d'œuvre étrangère. Les décisions évoquées plus haut fremdungsproblems, das unsere Bevölkerung beschäftigt,

pèseront immanquablement sur notre politique intérieure. auch angesichts der unsicheren Wirtschaftslage, der Rezes-

Est-il donc politiquement judicieux de mettre en œuvre le sion, der Bundesrat zu weit gegangen ist, indem er die Frist

nouveau régime dans la situation actuelle? zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung für erwerbstä-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Basler, Blocher, tige Italiener von zehn auf fünf Jahre verkürzt hat. Ich bin

Bühler-Tschappina, Geissbühler, Graf, Hari, Müller-Schar- auch der Auffassung, dass kein Anlass bestanden hat, wie-

nachtal, Nebiker, Ogi, Räz, Rutishauser, Teuscher (13) derum angesichts des Überfremdungsproblems und der

Rezession, den Familiennachzug bereits nach 12 statt wie

Hofmann: Die Fragen, die ich in meiner Interpellation aufge- bisher nach 15 Monaten möglich zu machen. Der Bundesrat

worfen habe, sind der Ausdruck einer Besorgnis, die aus der hat sicher hier nicht so entschieden, wie es von einem

Bevölkerung an mich herangetragen worden ist. Ich habe grossen Teil der Bevölkerung in der heutigen Situation

den gestellten Fragen keinen weiteren Kommentar beizufü- erwartet wird. Ich kann mich deshalb von der Antwort des

gen und erwarte nun die Antwort des Bundesrates. Bundesrates nicht für befriedigt erklären.

Bundesrat Friedrich: Die vom Bundesrat befolgte Auslän- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

derpolitik hat eine Begrenzung der Zahl der Ausländer und rates nicht befriedigt.

eine zweckmässige Eingliederung der hier wohnenden Aus-

länder zum Ziel. Nach Verwerfung des Ausländergesetzes

am 6. Juni 1982 wird diese Ausländerpolitik gestützt auf das

geltende Recht weitergeführt. Die Eingliederung steht in

einem engen Zusammenhang mit der Rechtsstellung der

Ausländer. Neben der Begrenzung der Zulassung von neu

einreisenden Ausländern sind deshalb auch Vorkehren zu

treffen, welche den in unserem Lande, wohnhaften Auslän- #ST# 83.465

dern entsprechend ihrer Aufenthaltsdauer eine rechtlich

und sozial angemessene Stellung einräumen.

Motion Meier-Zürich

Zu Frage 1: Italienische Staatsangehörige, die in der Kommission für Ausländerprobleme. Auflösung

Schweiz wohnen, werden zur ausländischen Wohnbevölke- Motion Meier-Zürich

rung gezählt, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltsbe-

willigung oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Die

Commission pour les problèmes

Herabsetzung der für die Erteilung der Niederlassungsbewil- des étrangers. Dissolution

ligung erforderlichen Aufenthaltsdauer von zehn auf fünf

Jahre führt somit zu keiner Erhöhung des Ausländerbestan-

des. Die Herabsetzung der Wartefrist für den Familiennach-

zug von 15 auf 12 Monate hat lediglich zur Folge, dass der

Ausländer den anderen Ehegatten und seine minderjährigen Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1983

Kinder etwas früher zu sich kommen lassen kann. Eine Der Bundesrat wird beauftragt, die während der Beratungen

Vorverlegung des Familiennachzuges um drei Monate hat über die «Mitenand-lnitiative» und dem Ausländergesetz

also auf die Stabilisierungspolitik ebenfalls keine Auswir- neu konzipierte Kommission für Ausländerprobleme (EKA)

kungen. aufgrund der Volksabstimmungen vom 5. April 1981 («Mite-

Zu den Fragen 2 und 3: Gegenwärtig erhalten Angehörige nand-lnitiative») und vom 6. Juni 1982 (Ausländergesetz) auf

von zwölf westeuropäischen Staaten die Niederlassungsbe- Ende 1983 aufzulösen.

15. Dezember 1983 N 1841 Motion Meier-Zürich

Texte de la motion du 16 juin 1983 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Vu l'issue des votations populaires du 5 avril 1981 sur Rapport écrit du Conseil fédéral

l'initiative «Etre solidaires en faveur d'une nouvelle politique Die schweizerische Delegation hat am 29. April 1983 in der

à l'égard des étrangers» et du 6 juin 1982 concernant la loi Gemischten schweizerisch-italienischen Kommission eine

sur les étrangers, le Conseil fédéral est chargé d'ordonner la Erklärung hinsichtlich der Herabsetzung der Fristen für die

dissolution, à la fin de 1983, de la commission fédérale pour Niederlassungsbewilliçiung und den Familiennachzug der

les problèmes des étrangers (CFE), qui avait été créée italienischen Arbeitnehmer in der Schweiz zu Protokoll

durant les débats sur les deux objets susmentionnés. gegeben. Der Motionär verlangt, dass die dadurch erfolgte

Revision des Auswanderungsabkommens mit Italien aus

Meier-Zürich: Die Mehrheit der Stimmberechtigten hat dem Jahr 1964 den eidgenössischen Räten nach Artikel 89

durch die Ablehnung der «Mitenand-lnitiative» und des Bun- Absatz 4 BV zur Genehmigung unterbreitet wird.

desbeschlusses über die Erleichterung gewisser Einbürge- Das Abkommen aus dem Jahr 1964 wurde bereits vom

rungen die Vorschläge dieser Kommission - genauer Parlament genehmigt. Dieser Entscheid ist endgültig und

gesagt: dieser von Ausländern durchsetzten Kommission - wird vom Motionär nicht zur Diskussion gestellt.

abgelehnt. Soweit es sich um die am 29. April 1983 protokollierten

Ich beantrage Ihnen daher, meiner Motion zur Auflösung Erklärungen handelt, weist der Bundesrat darauf hin, dass

dieser Kommission zuzustimmen. er die Absicht hatte, die erwähnten Fristen im Rahmen der

Gemischten Kommission herabzusetzen, und dass er nach

Bundesrat Friedrich: Diese Kommission hat mit dem Auslän- bestehender Praxis zusitändig ist, solche Erklärungen abzu-

dergesetz, das abgelehnt wurde, überhaupt nichts zu tun. geben. Es geht dabei um Massnahmen, die teilweise die

Sie hat der Eingliederung der Ausländer zu dienen. Das ist innerstaatlichen Vorschriften über die Zulassung von aus-

eine Aufgabe, die in unser aller Interesse liegt. Es wäre ländischen Arbeitnehmern berühren. Solche Fragen werden

Unsinn, diese Kommission aufzulösen. laufend in einer Gemischten Kommission behandelt. Der

Abstimmung - Vote Bundesrat hat von dieser Möglichkeit denn auch wiederholt

Gebrauch gemacht, insbesondere im Rahmen von Gemisch-

Für Überweisung der Motion 4 Stimmen

ten Kommissionen wie beispielsweise mit der Bundesrepu-

Dagegen 72 Stimmen

blik Deutschland, Österreich, Spanien, Frankreich und Ita-

lien.

Artikel 89 Absatz 4 BV kann deshalb im vorliegenden Fall

nicht angewendet werden.

#ST# 83.482 Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Motion Meier-Zürich

Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Auswanderungsabkommen mit Italien. Revision

Motion Meier-Zürich Meier-Zürich: Mit meiner Motion verlange ich, dass die von

Accord d'émigration avec l'Italie. Révision der schweizerischen Delegation in Rom akzeptierte Verkür-

zung der Fristen zum Erhalt der Niederlassung von zehn auf

fünf Jahre und des Familiennachzuges von 15auf 12 Monate

beiden Räten zur Genehmigung vorgelegt wird.

Der Bundesrat weist in seiner ablehnenden Stellungnahme

Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1983 darauf hin, dass er Antrag stellte, die Fristen im Rahmen der

Als Resultat der Verhandlungen über die Revision des Aus- Gemischten Kommission herabzusetzen, und dass er allein

wanderungsabkommens ist für italienische Staatsangehö- ermächtigt sei, solche Erklärungen abzugeben. Ich muss in

rige die Frist zum Erhalt der Niederlassungsbewilligung von diesem Zusammenhang ein weiteres Mal feststellen, dass

zehn auf fünf Jahre herabgesetzt und die Frist für den der Bundesrat in eigener Kompetenz Fakten schafft, deren

Familiennachzug von 15 auf 12 Monate reduziert worden. Folgeerscheinungen bzw. Folgekosten das ganze Volk zu

Als kündbarer Staatsvertrag ist dieses Auswanderungsab- tragen hat. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die

kommen mit Italien seinerzeit nicht dem Referendum unter- Hereinnahme von 1000 Polen aus Österreich und bald

stellt worden. Nach dem revidierten Artikel 89 BV Absatz 4 10 000 Südostasiaten aus dem mit über 16 Millionen Tonnen

(Volksabstimmung vom 13. März 1977) können durch amerikanischer Bomben zerstörten Vietnam und Kambod-

Beschluss beider Räte weitere völkerrechtliche Verträge scha. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass der Bundesrat

dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden. die Auswirkungen dieses verhängnisvollen Abkommens mit

Der Bundesrat wird daher ersucht, den revidierten Staats- Italien stets verniedlicht. So hat zum Beispiel der Bundesrat

vertrag mit Italien beiden Räten zur Genehmigung vorzu- in seiner Beantwortung einer NA-Petition (37 000 Unter-

legen. schriften) am 28. Dezember 1965 festgestellt, dass 80 Pro-

zent der zugereisten Arbeitskräfte im Zeitraum von vier

Texte de la motion du 21 juin 1983 Jahren die Schweiz freiwillig wieder verlassen und dass

Les négociations menées avec l'Italie sur la révision de la auch die restlichen 20 Prozent zum grössten Teil vor Ablauf

convention d'émigration qui nous lie à ce pays ont eu pour der Zehnjahresfrist wieder ausreisen werden. «Die Zahl der

résultat de réduire à cinq ans le délai nécessaire aux Italiens ausländischen Arbeitskräfte, die in den vergangenen Jahren

pour obtenir le permis d'établissement, délai qui était de dix in den Genuss der Niederlassungsbewilligung gelangten,

ans jusqu'à présent, et à douze mois au lieu de quinze celui hielt sich sehr in vernünftigen Grenzen.» Das war die Pro-

qu'il faut observer pour avoir le droit de faire venir la famille gnose des Bundesrates vor 18 Jahren.

d'un travailleur. Dass die Realität jedoch ganz anders aussieht, haben Sie,

La convention susmentionnée n'avait pas été soumise au Herr Bundesrat Friedrich, während dieser Session selbst

référendum parce qu'elle est dénonçable. Selon l'article 89, bestätigt, indem Sie feiätstellten, dass über 90 Prozent der

4e alinéa, de la constitution, révisé lors de la votation popu- italienischen Staatsangehörigen in der Schweiz im Besitz

laire du 13 mars 1977, les traités internationaux qui ne sont der Niederlassungsbewilligung sind. Es handelt sich um

pas soumis nécessairement à l'adoption ou au rejet du eine Grössenordnung von über 500 000 Personen. Bezug-

peuple, peuvent l'être par une décision des deux conseils. nehmend auf diese Talsachen beantrage ich, dass die am

En conséquence, le Conseil fédéral est invité à soumettre la 29. April 1982 in Rom zu Protokoll gegebenen Revisionen

convention révisée passée avec l'Italie à l'approbation des des Staatsvertrages mit Italien beiden Räten zur Genehmi-

deux Chambres. gung unterbreitet werden.

232-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Meier-Zürich Kommission für Ausländerprobleme. Auflösung

Motion Meier-Zürich Commission pour les problèmes des étrangers. Dissolution

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.465

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.12.1983 - 08:00

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Data

Seite 1840-1841

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Ref. No 20 012 072

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