Constitutional Revision: Piecemeal Amendment of Fundamental Rights Infeasible
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a proposal to revise parts of the constitution, specifically fundamental rights, rather than undertaking a total revision. The court reasoned that revising only certain sections would be legally complex, potentially creating inconsistencies with the existing constitution, requiring extensive transitional provisions, and violating the principle of unity of subject matter in legislation. While acknowledging the appeal of amending fundamental rights, the court concluded that a piecemeal revision was not feasible and offered to consider the issue further as a postulate within the broader discussion on a total constitutional revision.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 Abs. 1 Ziff. 1 BGG; Constitutional Revision: Piecemeal Amendment of Fundamental Rights Infeasible: The court reasoned that revising only certain sections would be legally complex, potentially creating inconsistencies with the existing constitution, requiring extensive transitional provisions, and violating the principle of unity of subject matter in legislation. While acknowledging the appeal of amending fundamental rights, the court concluded that a piecemeal revision was not feasible and offered to consider the issue further as a postulate within the broader discussion on a total constitutional revision.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the dispositive to regulate the costs of the proceedings.
Volltext
15. Dezember 1983 N 1839 Interpellation Hofmann
Braunschweig: Ich halte es für einen Mangel unseres Parla- Gerade weil mich dieses Problem persönlich sehr beschäf-
mentsbetriebes, dass wir diesen Vorstoss heute behandeln, tigt hat, habe ich es durch meine Spezialisten sehr genau
weil er traktandiert ist und weil der Bundesrat die Überwei- prüfen lassen. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die
sung der Motion ablehnt. Andererseits hat der Bundesrat vorgeschlagene Lösung nicht möglich ist. Ich werde Ihnen
beschlossen, die ganze Frage der Totalrevision im Verlaufe die wesentlichen Gründe noch einmal darlegen: Wenn Sie
des nächsten Jahres grundsätzlich anhand eines Berichtes beginnen, eine Verfassung in Etappen zu revidieren, müs-
zur Sprache zu bringen. Ich hätte es vorgezogen - offenbar sen Sie dennoch zunächst den Grundsatzentscheid für eine
ist das nicht möglich -, wenn die heutige Diskussion bis Totalrevision fällen, denn sonst passen nachher die einzel-
dannzumal - Behandlung der Gesamtfrage - hätte verscho- nen Teile in keiner Weise mehr zusammen.
ben werden können. Sie können nicht einzelne Stücke aus dem Verfassungsent-
Für den Fall aber, dass es tatsächlich ausgeschlossen ist, wurf 1977 herausnehmen und in unsere jetzige Verfassung
den Entscheid über diese Vorfrage (bzw. eine Frage, die sich einfügen, weil hier ganz andere Grundgedanken für den
nach Verschiebung oder Ablehnung der Totalrevision oder Aufbau der Verfassung massgebend sind.
als Alternative ergeben könnte) zu verschieben, beantrage Eine zweite, wesentliche Überlegung: Wenn Sie einzelne
ich Ihnen, die Motion zu überweisen, damit sie sinnvoll in die neue Teile in die heutige Verfassung einfügen, dann brau-
Gesamtbetrachtung zurTotalrevision der Bundesverfassung chen Sie sehr ausgedehnte Übergangsbestimmungen. Die
einbezogen werden kann. Dazu folgendes zur Begründung: Untersuchung darüber hat gezeigt, dass das Übergangspro-
Wir wissen alle: es gab eine Zeit, als der Entwurf der Exper- blem praktisch nicht zu lösen ist. Sie können nicht völlig
tenkommission erschienen war, da bestand so etwas wie Verschiedenes auf unabsehbare Zeit miteinander in Ein-
eine Euphorie für die Totalrevision der Bundesverfassung. klang bringen.
In der Folge trat «Frostwetter» ein: im Vernehmlassungsver- Dann eine dritte, vielleicht entscheidende Überlegung: Bei
fahren wurde von allen Seiten Kritik geübt, vor allem aus einer solchen Teilrevision, die ein «Paket» beinhalten
bürgerlichen Kreisen, und die Totalrevision geriet ins Wan- würde, gilt der Grundsatz der Einheit der Materie. Bei
ken. Heute ist die Meinung weit verbreitet, sie sei eigentlich Beachtung dieses Grundsatzes können Sie aber nicht sämt-
gestorben. Der Bundesrat aber möchte mindestens etwas zu liche Grundrechte in einer Revision umschreiben. Sie müss-
einer «schicklichen Beerdigung» beitragen, indem diese ten also zuerst - in Form einer Teilrevision der geltenden
hier in diesem würdigen Raum geschieht, die Sache soll Verfassung - den Grundsatz der Einheit der Materie aufhe-
also nichf einfach versanden oder auslauten. Diesem ben, was bekanntlich eine Abstimmung mit Volks- und Stän-
Entscheid dient der bundesrätliche Bericht. demehr voraussetzt.
In meiner Motion habe ich die Frage gestellt: Bestände nicht Schliesslich die vierte Überlegung: Sie wissen, dass der
die Möglichkeit, einzelne Teile oder doch einen Teil der Bundesrat beschlossen hat, Ihnen einen Bericht über die
Totalrevision zu verwirklichen? Man könnte es auch negativ Frage der Total revision vorzulegen. Aufgrund dieses Berich-
«gerettet werden» nennen; aber ich möchte es ausdrücklich tes soll das weitere Verfahren diskutiert werden. Ich habe
nicht so bezeichnen, sondern positiv den Abschnitt über die nichts dagegen, wenn die Idee von Herrn Braunschweig bei
Grundrechte Verfassungswirklichkeit werden lassen. dieser Gelegenheit nochmals diskutiert wird. Wenn Sie die
Warum? Grundrechte sind ein wesentlicher Bestandteil Prüfung der Idee in diei>er Form vorschlagen, sind wir bereit,
jeder Verfassung; diese sind in unserer Verfassung aus dem den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Wir werden
letzten Jahrhundert begreiflicherweise nicht mehr zeitge- die Problematik des Revisionsverfahrens im Bericht mitein-
mäss formuliert. Es wäre interessant und staatspolitisch bringen. Aber als Motion, als verbindlichen Auftrag, können
wichtig, eine Diskussion darüber zu führen, ob diese Grund- wir den Vorstoss aus zwingenden juristischen Gründen
rechte heute fortgeschrieben werden können. Einzelne Fra- nicht entgegennehmen.
gen sind sehr strittig, wenn nicht brisant; ich denke an die
Drittwirkung der Freiheitsrechte, an die Verwirklichung der Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Sozialrechte. Das Ergebnis würde sich aus unseren Ver-
handlungen herauskristallisieren.
Der Bundesrat hat gegen die Revision der Grundrechte als
erstes Paket rechtliche Einwände erhoben, die ich nicht
einfach ablehnen kann. Vor allem sagt er, es könnte ein
Widerspruch entstehen zwischen den neu formulierten #ST# 83.449
Grundrechten und den übrigen Teilen der Bundesverfas-
sung. Dieses Risiko besteht. Aber ich frage mich: Ist damit Interpellation Hofmann
wirklich das letzte Wort gesprochen? Müsste diese Frage Italienische Arbeitskräfte in der Schweiz.
nicht doch noch etwas vertiefter behandelt werden? Wenn Neue Regelung
der Bundesrat ohnehin einen Bericht über den heutigen Travailleurs italiens en Suisse.
Stand der Total revision erarbeitet, um ihn uns zur Stellung-
nahme vorzulegen, dann sollte diese Frage einbezogen wer-
Nouvelle réglementation
den können: Ist die Behandlung eines ersten Paketes «Die
Grundrechte» möglich?
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, meinem Vorstoss
zuzustimmen. Die Grundrechte sind im Vernehmlassungs-
verfahren relativ wenig kritisiert worden. Wenn sich an einer Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1983
Stelle eine Übereinstimmung ergab, dann in diesem Vom 25. bis zum 29. April fanden in Bern schweizerisch-
Bereich, und das ist doch positiv und erfreulich. Man sollte italienische Ausländergespräche statt. Sie zeitigten unter
davon Gebrauch machen und die Motion nicht einfach in anderem folgende Ergebnisse:
Bausch und Bogen ablehnen. - Die Frist zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung für
erwerbstätige Italiener wird von zehn auf fünf Jahre verkürzt.
- Der Familiennachzug ist bereits nach 12 (bisher 15) Mona-
Bundesrat Friedrich: Ich muss Herrn Braunschweig zuge- ten möglich.
stehen, dass ich seine Idee auch einmal sehr gründlich
«gewälzt» habe. Sie hat mich bis zu einem gewissen Grad Wir ersuchen den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung
zu nehmen:
fasziniert, einfach aus der Erkenntnis, dass eine Totalrevi-
sion heute politisch wahrscheinlich nicht besonders aus- 1. Wird durch diese Massnahmen die Stabilisierungspolitik
sichtsreich ist, und in der Meinung, dass man wenigstens der Schweiz in der Ausländerfrage gefährdet?
die mehr oder weniger unbestrittenen Gegenstände auf dem 2. Lösen die getroffenen Neuregelungen Anschlussbegeh-
Wege einer Teilrevision regeln könnte. ren anderer Länder aus?
Motion Meier-Zürich 1840 N 15 décembre 1983
3. Sind ähnliche Vereinbarungen mit anderen Ländern ge- willigung nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren.
plant? Hinzu kommen nun künftig die italienischen Staatsangehö-
4. 1982 wurde das Ausländergesetz vom Schweizer Volk rigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dereine
deutlich verworfen. Die angespannte wirtschaftliche Lage oder andere der verbleibenden westeuropäischen Staaten
der jüngsten Zeit führte zu einer spürbar starken Sensibili- um eine Herabsetzung der Frist für die Erteilung der Nieder-
sierung der Bevölkerung in der Ausländerfrage. Die getroffe- lassungsbewilligung nachsuchen wird. Im Hinblick darauf,
nen Massnahmen werden unweigerlich auch zu einer Bela- dass es hier um einen typischen Bereich bilateraler Ver-
stung unserer Innenpolitik führen. handlungen geht, wo die Meistbegünstigungsklausel nicht
Ist es daher politisch klug, gerade diesen Zeitpunkt für die angerufen werden kann, wäre ein solches Begehren von Fall
vorliegende Neuregelung zu wählen? zu Fall zu prüfen. In Anbetracht der jeder natürlichen Person
zustehenden Rechte wurden Verkürzungen der Wartefrist
Texte de l'interpellation du 8 juin 1983 für den Familiennachzug bisher allen Ausländern, unabhän-
Du 25 au 29 avril se sont tenus à Berne des entretiens italo- gig von ihrer Staatsangehörigkeit, gewährt. Dies ist auch bei
suisses sur la situation des travailleurs. Ils ont donné entre der erneuten Herabsetzung von 15 auf 12 Monate der Fall.
autres les résultats suivants: Zu Frage 4: Da die Verhandlungen mit Italien bereits über
- Le délai d'obtention du permis d'établissement par les drei Jahre gedauert hatten, wäre ein erneutes Hinausschie-
Italiens exerçant une active rémunérée a été ramené de dix à ben des Entscheides unangebracht gewesen. Um die gut-
cinq ans. nachbarlichen Beziehungen zu einem Land, mit dem wir
durch zahlreiche politische, wirtschaftliche und kulturelle
- Les travailleurs peuvent faire venir leur famille après un Bande verbunden sind, sowie um die Achtung und Wert-
séjour de 12 mois (au lieu de 15). schätzung, welche die Schweiz im Ausland geniesst oder
Nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions doch geniessen möchte, nicht aufs Spiel zu setzen, war ein
suivantes: Hinauszögern nicht mehr zu verantworten. Ein solches Ver-
1. Ces décisions compromettent-elles la politique suisse halten hätte zudem die Zuverlässigkeit unseres Landes als
visant à stabiliser la population étrangère? internationaler Vertragspartner in Frage gestellt. Obwohl in
2. Le nouveau régime risque-t-il de susciter des demandes den nächsten Jahren laufend politische Entscheide mit
analogues de la part d'autres pays? überfremdungspolitischen Implikationen anstehen, gibt die
Frage hinsichtlich der politischen Opportunität des Zeit-
3. A-t-on prévu des accords similaires avec d'autres pays?
punktes der Neuregelung keine schlüssigen Hinweise. Die
4. Le nouveau projet de loi sur les étrangers a été nettement getroffenen Massnahmen halten sich insgesamt im Rahmen
rejeté en 1982 par le peuple suisse. La précarité de la unserer Stabilisierungs- und Eingliederungspolitik.
situation économique a donné lieu ces derniers temps à une
sensibilisation manifeste de la population au problème de la Hofmann: Ich bin der Auffassung, dass angesichts des Über-
main-d'œuvre étrangère. Les décisions évoquées plus haut fremdungsproblems, das unsere Bevölkerung beschäftigt,
pèseront immanquablement sur notre politique intérieure. auch angesichts der unsicheren Wirtschaftslage, der Rezes-
Est-il donc politiquement judicieux de mettre en œuvre le sion, der Bundesrat zu weit gegangen ist, indem er die Frist
nouveau régime dans la situation actuelle? zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung für erwerbstä-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Basler, Blocher, tige Italiener von zehn auf fünf Jahre verkürzt hat. Ich bin
Bühler-Tschappina, Geissbühler, Graf, Hari, Müller-Schar- auch der Auffassung, dass kein Anlass bestanden hat, wie-
nachtal, Nebiker, Ogi, Räz, Rutishauser, Teuscher (13) derum angesichts des Überfremdungsproblems und der
Rezession, den Familiennachzug bereits nach 12 statt wie
Hofmann: Die Fragen, die ich in meiner Interpellation aufge- bisher nach 15 Monaten möglich zu machen. Der Bundesrat
worfen habe, sind der Ausdruck einer Besorgnis, die aus der hat sicher hier nicht so entschieden, wie es von einem
Bevölkerung an mich herangetragen worden ist. Ich habe grossen Teil der Bevölkerung in der heutigen Situation
den gestellten Fragen keinen weiteren Kommentar beizufü- erwartet wird. Ich kann mich deshalb von der Antwort des
gen und erwarte nun die Antwort des Bundesrates. Bundesrates nicht für befriedigt erklären.
Bundesrat Friedrich: Die vom Bundesrat befolgte Auslän- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
derpolitik hat eine Begrenzung der Zahl der Ausländer und rates nicht befriedigt.
eine zweckmässige Eingliederung der hier wohnenden Aus-
länder zum Ziel. Nach Verwerfung des Ausländergesetzes
am 6. Juni 1982 wird diese Ausländerpolitik gestützt auf das
geltende Recht weitergeführt. Die Eingliederung steht in
einem engen Zusammenhang mit der Rechtsstellung der
Ausländer. Neben der Begrenzung der Zulassung von neu
einreisenden Ausländern sind deshalb auch Vorkehren zu
treffen, welche den in unserem Lande, wohnhaften Auslän- #ST# 83.465
dern entsprechend ihrer Aufenthaltsdauer eine rechtlich
und sozial angemessene Stellung einräumen.
Motion Meier-Zürich
Zu Frage 1: Italienische Staatsangehörige, die in der Kommission für Ausländerprobleme. Auflösung
Schweiz wohnen, werden zur ausländischen Wohnbevölke- Motion Meier-Zürich
rung gezählt, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltsbe-
willigung oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Die
Commission pour les problèmes
Herabsetzung der für die Erteilung der Niederlassungsbewil- des étrangers. Dissolution
ligung erforderlichen Aufenthaltsdauer von zehn auf fünf
Jahre führt somit zu keiner Erhöhung des Ausländerbestan-
des. Die Herabsetzung der Wartefrist für den Familiennach-
zug von 15 auf 12 Monate hat lediglich zur Folge, dass der
Ausländer den anderen Ehegatten und seine minderjährigen Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1983
Kinder etwas früher zu sich kommen lassen kann. Eine Der Bundesrat wird beauftragt, die während der Beratungen
Vorverlegung des Familiennachzuges um drei Monate hat über die «Mitenand-lnitiative» und dem Ausländergesetz
also auf die Stabilisierungspolitik ebenfalls keine Auswir- neu konzipierte Kommission für Ausländerprobleme (EKA)
kungen. aufgrund der Volksabstimmungen vom 5. April 1981 («Mite-
Zu den Fragen 2 und 3: Gegenwärtig erhalten Angehörige nand-lnitiative») und vom 6. Juni 1982 (Ausländergesetz) auf
von zwölf westeuropäischen Staaten die Niederlassungsbe- Ende 1983 aufzulösen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hofmann Italienische Arbeitskräfte in der Schweiz. Neue Regelung
Interpellation Hofmann Travailleurs italiens en Suisse. Nouvelle réglementation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.449
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 1839-1840
Page
Pagina
Ref. No 20 012 071
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.