Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-449 KI-generiert

Constitutional Revision: Piecemeal Amendment of Fundamental Rights Infeasible

Geschäftsnummer VPB 83-449
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a proposal to revise parts of the constitution, specifically fundamental rights, rather than undertaking a total revision. The court reasoned that revising only certain sections would be legally complex, potentially creating inconsistencies with the existing constitution, requiring extensive transitional provisions, and violating the principle of unity of subject matter in legislation. While acknowledging the appeal of amending fundamental rights, the court concluded that a piecemeal revision was not feasible and offered to consider the issue further as a postulate within the broader discussion on a total constitutional revision.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 Ziff. 1 BGG; Constitutional Revision: Piecemeal Amendment of Fundamental Rights Infeasible: The court reasoned that revising only certain sections would be legally complex, potentially creating inconsistencies with the existing constitution, requiring extensive transitional provisions, and violating the principle of unity of subject matter in legislation. While acknowledging the appeal of amending fundamental rights, the court concluded that a piecemeal revision was not feasible and offered to consider the issue further as a postulate within the broader discussion on a total constitutional revision.

Schlagwörter

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Verfassungsänderung Grundrechte verfassungsmässiger Grundsatz Schwere des Grundrechtseingriffs Übergangsvorschriften Revisionsgründe
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 Ziff. 1 BGG

This provision is cited in the dispositive to regulate the costs of the proceedings.

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Volltext

15. Dezember 1983 N 1839 Interpellation Hofmann

Braunschweig: Ich halte es für einen Mangel unseres Parla- Gerade weil mich dieses Problem persönlich sehr beschäf-

mentsbetriebes, dass wir diesen Vorstoss heute behandeln, tigt hat, habe ich es durch meine Spezialisten sehr genau

weil er traktandiert ist und weil der Bundesrat die Überwei- prüfen lassen. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die

sung der Motion ablehnt. Andererseits hat der Bundesrat vorgeschlagene Lösung nicht möglich ist. Ich werde Ihnen

beschlossen, die ganze Frage der Totalrevision im Verlaufe die wesentlichen Gründe noch einmal darlegen: Wenn Sie

des nächsten Jahres grundsätzlich anhand eines Berichtes beginnen, eine Verfassung in Etappen zu revidieren, müs-

zur Sprache zu bringen. Ich hätte es vorgezogen - offenbar sen Sie dennoch zunächst den Grundsatzentscheid für eine

ist das nicht möglich -, wenn die heutige Diskussion bis Totalrevision fällen, denn sonst passen nachher die einzel-

dannzumal - Behandlung der Gesamtfrage - hätte verscho- nen Teile in keiner Weise mehr zusammen.

ben werden können. Sie können nicht einzelne Stücke aus dem Verfassungsent-

Für den Fall aber, dass es tatsächlich ausgeschlossen ist, wurf 1977 herausnehmen und in unsere jetzige Verfassung

den Entscheid über diese Vorfrage (bzw. eine Frage, die sich einfügen, weil hier ganz andere Grundgedanken für den

nach Verschiebung oder Ablehnung der Totalrevision oder Aufbau der Verfassung massgebend sind.

als Alternative ergeben könnte) zu verschieben, beantrage Eine zweite, wesentliche Überlegung: Wenn Sie einzelne

ich Ihnen, die Motion zu überweisen, damit sie sinnvoll in die neue Teile in die heutige Verfassung einfügen, dann brau-

Gesamtbetrachtung zurTotalrevision der Bundesverfassung chen Sie sehr ausgedehnte Übergangsbestimmungen. Die

einbezogen werden kann. Dazu folgendes zur Begründung: Untersuchung darüber hat gezeigt, dass das Übergangspro-

Wir wissen alle: es gab eine Zeit, als der Entwurf der Exper- blem praktisch nicht zu lösen ist. Sie können nicht völlig

tenkommission erschienen war, da bestand so etwas wie Verschiedenes auf unabsehbare Zeit miteinander in Ein-

eine Euphorie für die Totalrevision der Bundesverfassung. klang bringen.

In der Folge trat «Frostwetter» ein: im Vernehmlassungsver- Dann eine dritte, vielleicht entscheidende Überlegung: Bei

fahren wurde von allen Seiten Kritik geübt, vor allem aus einer solchen Teilrevision, die ein «Paket» beinhalten

bürgerlichen Kreisen, und die Totalrevision geriet ins Wan- würde, gilt der Grundsatz der Einheit der Materie. Bei

ken. Heute ist die Meinung weit verbreitet, sie sei eigentlich Beachtung dieses Grundsatzes können Sie aber nicht sämt-

gestorben. Der Bundesrat aber möchte mindestens etwas zu liche Grundrechte in einer Revision umschreiben. Sie müss-

einer «schicklichen Beerdigung» beitragen, indem diese ten also zuerst - in Form einer Teilrevision der geltenden

hier in diesem würdigen Raum geschieht, die Sache soll Verfassung - den Grundsatz der Einheit der Materie aufhe-

also nichf einfach versanden oder auslauten. Diesem ben, was bekanntlich eine Abstimmung mit Volks- und Stän-

Entscheid dient der bundesrätliche Bericht. demehr voraussetzt.

In meiner Motion habe ich die Frage gestellt: Bestände nicht Schliesslich die vierte Überlegung: Sie wissen, dass der

die Möglichkeit, einzelne Teile oder doch einen Teil der Bundesrat beschlossen hat, Ihnen einen Bericht über die

Totalrevision zu verwirklichen? Man könnte es auch negativ Frage der Total revision vorzulegen. Aufgrund dieses Berich-

«gerettet werden» nennen; aber ich möchte es ausdrücklich tes soll das weitere Verfahren diskutiert werden. Ich habe

nicht so bezeichnen, sondern positiv den Abschnitt über die nichts dagegen, wenn die Idee von Herrn Braunschweig bei

Grundrechte Verfassungswirklichkeit werden lassen. dieser Gelegenheit nochmals diskutiert wird. Wenn Sie die

Warum? Grundrechte sind ein wesentlicher Bestandteil Prüfung der Idee in diei>er Form vorschlagen, sind wir bereit,

jeder Verfassung; diese sind in unserer Verfassung aus dem den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Wir werden

letzten Jahrhundert begreiflicherweise nicht mehr zeitge- die Problematik des Revisionsverfahrens im Bericht mitein-

mäss formuliert. Es wäre interessant und staatspolitisch bringen. Aber als Motion, als verbindlichen Auftrag, können

wichtig, eine Diskussion darüber zu führen, ob diese Grund- wir den Vorstoss aus zwingenden juristischen Gründen

rechte heute fortgeschrieben werden können. Einzelne Fra- nicht entgegennehmen.

gen sind sehr strittig, wenn nicht brisant; ich denke an die

Drittwirkung der Freiheitsrechte, an die Verwirklichung der Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Sozialrechte. Das Ergebnis würde sich aus unseren Ver-

handlungen herauskristallisieren.

Der Bundesrat hat gegen die Revision der Grundrechte als

erstes Paket rechtliche Einwände erhoben, die ich nicht

einfach ablehnen kann. Vor allem sagt er, es könnte ein

Widerspruch entstehen zwischen den neu formulierten #ST# 83.449

Grundrechten und den übrigen Teilen der Bundesverfas-

sung. Dieses Risiko besteht. Aber ich frage mich: Ist damit Interpellation Hofmann

wirklich das letzte Wort gesprochen? Müsste diese Frage Italienische Arbeitskräfte in der Schweiz.

nicht doch noch etwas vertiefter behandelt werden? Wenn Neue Regelung

der Bundesrat ohnehin einen Bericht über den heutigen Travailleurs italiens en Suisse.

Stand der Total revision erarbeitet, um ihn uns zur Stellung-

nahme vorzulegen, dann sollte diese Frage einbezogen wer-

Nouvelle réglementation

den können: Ist die Behandlung eines ersten Paketes «Die

Grundrechte» möglich?

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, meinem Vorstoss

zuzustimmen. Die Grundrechte sind im Vernehmlassungs-

verfahren relativ wenig kritisiert worden. Wenn sich an einer Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1983

Stelle eine Übereinstimmung ergab, dann in diesem Vom 25. bis zum 29. April fanden in Bern schweizerisch-

Bereich, und das ist doch positiv und erfreulich. Man sollte italienische Ausländergespräche statt. Sie zeitigten unter

davon Gebrauch machen und die Motion nicht einfach in anderem folgende Ergebnisse:

Bausch und Bogen ablehnen. - Die Frist zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung für

erwerbstätige Italiener wird von zehn auf fünf Jahre verkürzt.

- Der Familiennachzug ist bereits nach 12 (bisher 15) Mona-

Bundesrat Friedrich: Ich muss Herrn Braunschweig zuge- ten möglich.

stehen, dass ich seine Idee auch einmal sehr gründlich

«gewälzt» habe. Sie hat mich bis zu einem gewissen Grad Wir ersuchen den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung

zu nehmen:

fasziniert, einfach aus der Erkenntnis, dass eine Totalrevi-

sion heute politisch wahrscheinlich nicht besonders aus- 1. Wird durch diese Massnahmen die Stabilisierungspolitik

sichtsreich ist, und in der Meinung, dass man wenigstens der Schweiz in der Ausländerfrage gefährdet?

die mehr oder weniger unbestrittenen Gegenstände auf dem 2. Lösen die getroffenen Neuregelungen Anschlussbegeh-

Wege einer Teilrevision regeln könnte. ren anderer Länder aus?

Motion Meier-Zürich 1840 N 15 décembre 1983

3. Sind ähnliche Vereinbarungen mit anderen Ländern ge- willigung nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren.

plant? Hinzu kommen nun künftig die italienischen Staatsangehö-

4. 1982 wurde das Ausländergesetz vom Schweizer Volk rigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dereine

deutlich verworfen. Die angespannte wirtschaftliche Lage oder andere der verbleibenden westeuropäischen Staaten

der jüngsten Zeit führte zu einer spürbar starken Sensibili- um eine Herabsetzung der Frist für die Erteilung der Nieder-

sierung der Bevölkerung in der Ausländerfrage. Die getroffe- lassungsbewilligung nachsuchen wird. Im Hinblick darauf,

nen Massnahmen werden unweigerlich auch zu einer Bela- dass es hier um einen typischen Bereich bilateraler Ver-

stung unserer Innenpolitik führen. handlungen geht, wo die Meistbegünstigungsklausel nicht

Ist es daher politisch klug, gerade diesen Zeitpunkt für die angerufen werden kann, wäre ein solches Begehren von Fall

vorliegende Neuregelung zu wählen? zu Fall zu prüfen. In Anbetracht der jeder natürlichen Person

zustehenden Rechte wurden Verkürzungen der Wartefrist

Texte de l'interpellation du 8 juin 1983 für den Familiennachzug bisher allen Ausländern, unabhän-

Du 25 au 29 avril se sont tenus à Berne des entretiens italo- gig von ihrer Staatsangehörigkeit, gewährt. Dies ist auch bei

suisses sur la situation des travailleurs. Ils ont donné entre der erneuten Herabsetzung von 15 auf 12 Monate der Fall.

autres les résultats suivants: Zu Frage 4: Da die Verhandlungen mit Italien bereits über

- Le délai d'obtention du permis d'établissement par les drei Jahre gedauert hatten, wäre ein erneutes Hinausschie-

Italiens exerçant une active rémunérée a été ramené de dix à ben des Entscheides unangebracht gewesen. Um die gut-

cinq ans. nachbarlichen Beziehungen zu einem Land, mit dem wir

durch zahlreiche politische, wirtschaftliche und kulturelle

- Les travailleurs peuvent faire venir leur famille après un Bande verbunden sind, sowie um die Achtung und Wert-

séjour de 12 mois (au lieu de 15). schätzung, welche die Schweiz im Ausland geniesst oder

Nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions doch geniessen möchte, nicht aufs Spiel zu setzen, war ein

suivantes: Hinauszögern nicht mehr zu verantworten. Ein solches Ver-

1. Ces décisions compromettent-elles la politique suisse halten hätte zudem die Zuverlässigkeit unseres Landes als

visant à stabiliser la population étrangère? internationaler Vertragspartner in Frage gestellt. Obwohl in

2. Le nouveau régime risque-t-il de susciter des demandes den nächsten Jahren laufend politische Entscheide mit

analogues de la part d'autres pays? überfremdungspolitischen Implikationen anstehen, gibt die

Frage hinsichtlich der politischen Opportunität des Zeit-

3. A-t-on prévu des accords similaires avec d'autres pays?

punktes der Neuregelung keine schlüssigen Hinweise. Die

4. Le nouveau projet de loi sur les étrangers a été nettement getroffenen Massnahmen halten sich insgesamt im Rahmen

rejeté en 1982 par le peuple suisse. La précarité de la unserer Stabilisierungs- und Eingliederungspolitik.

situation économique a donné lieu ces derniers temps à une

sensibilisation manifeste de la population au problème de la Hofmann: Ich bin der Auffassung, dass angesichts des Über-

main-d'œuvre étrangère. Les décisions évoquées plus haut fremdungsproblems, das unsere Bevölkerung beschäftigt,

pèseront immanquablement sur notre politique intérieure. auch angesichts der unsicheren Wirtschaftslage, der Rezes-

Est-il donc politiquement judicieux de mettre en œuvre le sion, der Bundesrat zu weit gegangen ist, indem er die Frist

nouveau régime dans la situation actuelle? zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung für erwerbstä-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Basler, Blocher, tige Italiener von zehn auf fünf Jahre verkürzt hat. Ich bin

Bühler-Tschappina, Geissbühler, Graf, Hari, Müller-Schar- auch der Auffassung, dass kein Anlass bestanden hat, wie-

nachtal, Nebiker, Ogi, Räz, Rutishauser, Teuscher (13) derum angesichts des Überfremdungsproblems und der

Rezession, den Familiennachzug bereits nach 12 statt wie

Hofmann: Die Fragen, die ich in meiner Interpellation aufge- bisher nach 15 Monaten möglich zu machen. Der Bundesrat

worfen habe, sind der Ausdruck einer Besorgnis, die aus der hat sicher hier nicht so entschieden, wie es von einem

Bevölkerung an mich herangetragen worden ist. Ich habe grossen Teil der Bevölkerung in der heutigen Situation

den gestellten Fragen keinen weiteren Kommentar beizufü- erwartet wird. Ich kann mich deshalb von der Antwort des

gen und erwarte nun die Antwort des Bundesrates. Bundesrates nicht für befriedigt erklären.

Bundesrat Friedrich: Die vom Bundesrat befolgte Auslän- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

derpolitik hat eine Begrenzung der Zahl der Ausländer und rates nicht befriedigt.

eine zweckmässige Eingliederung der hier wohnenden Aus-

länder zum Ziel. Nach Verwerfung des Ausländergesetzes

am 6. Juni 1982 wird diese Ausländerpolitik gestützt auf das

geltende Recht weitergeführt. Die Eingliederung steht in

einem engen Zusammenhang mit der Rechtsstellung der

Ausländer. Neben der Begrenzung der Zulassung von neu

einreisenden Ausländern sind deshalb auch Vorkehren zu

treffen, welche den in unserem Lande, wohnhaften Auslän- #ST# 83.465

dern entsprechend ihrer Aufenthaltsdauer eine rechtlich

und sozial angemessene Stellung einräumen.

Motion Meier-Zürich

Zu Frage 1: Italienische Staatsangehörige, die in der Kommission für Ausländerprobleme. Auflösung

Schweiz wohnen, werden zur ausländischen Wohnbevölke- Motion Meier-Zürich

rung gezählt, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltsbe-

willigung oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Die

Commission pour les problèmes

Herabsetzung der für die Erteilung der Niederlassungsbewil- des étrangers. Dissolution

ligung erforderlichen Aufenthaltsdauer von zehn auf fünf

Jahre führt somit zu keiner Erhöhung des Ausländerbestan-

des. Die Herabsetzung der Wartefrist für den Familiennach-

zug von 15 auf 12 Monate hat lediglich zur Folge, dass der

Ausländer den anderen Ehegatten und seine minderjährigen Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1983

Kinder etwas früher zu sich kommen lassen kann. Eine Der Bundesrat wird beauftragt, die während der Beratungen

Vorverlegung des Familiennachzuges um drei Monate hat über die «Mitenand-lnitiative» und dem Ausländergesetz

also auf die Stabilisierungspolitik ebenfalls keine Auswir- neu konzipierte Kommission für Ausländerprobleme (EKA)

kungen. aufgrund der Volksabstimmungen vom 5. April 1981 («Mite-

Zu den Fragen 2 und 3: Gegenwärtig erhalten Angehörige nand-lnitiative») und vom 6. Juni 1982 (Ausländergesetz) auf

von zwölf westeuropäischen Staaten die Niederlassungsbe- Ende 1983 aufzulösen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hofmann Italienische Arbeitskräfte in der Schweiz. Neue Regelung

Interpellation Hofmann Travailleurs italiens en Suisse. Nouvelle réglementation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.449

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.12.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1839-1840

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Ref. No 20 012 071

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