Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-423 KI-generiert

Vocational Teacher Training Program Development

Geschäftsnummer VPB 83-423
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to develop a temporary continuing education program for vocational school teachers to equip them for teaching new technologies, as there is a lack of qualified instructors in this area. The court acknowledged the need for such training and that vocational education is a federal responsibility. While the government had already initiated a media-based training program and was testing pilot classes, they agreed to further support and develop specialized training for teachers, ensuring its availability by the start of the 1985/86 school year.

Legislator-Regeste

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Art. 30 Abs. 1 ATSG; Vocational Teacher Training Program Development: The court acknowledged the need for such training and that vocational education is a federal responsibility. While the government had already initiated a media-based training program and was testing pilot classes, they agreed to further support and develop specialized training for teachers, ensuring its availability by the start of the 1985/86 school year.

Schlagwörter

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Erziehung, Aus- und Fortbildung Entwicklungsgebiet Allgemeine Bildung und lebenslanges Lernen E-Government Fernlehre Umwelterziehung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 30 Abs. 1 ATSG

The court applied this article to determine the applicability of collective labor agreements to temporary workers.

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Volltext

11. März 1985 N 411 Motion der Wirtschaftskommission

einer sehr breiten und verwandte Berufe miteinbeziehenden afin de leur faciliter l'enseignement de nouvelles techni-

Grundausbildung verwirklichen wollen, dann kann sich ques; il se fondera à cet effet sur la loi fédérale du 30 sep-

auch der Motionär in seiner Haltung bestärkt fühlen, dass tembre 1954 sur les mesures préparatoires en vue de com-

mit der Verwirklichung dieses Gesetzes nun viel eher battre les crises et de procurer du travail.

Erfolge erzielt werden können, als wenn wir- kaum begon-

nen - schon wieder reformieren, in Revision ziehen, admini- M. Borei, rapporteur: Je me permettrai d'être bref étant

strieren. donné que lors des délibérations de la commission, le Con-

Abschliessend nur noch ein Gedanke, der vielleicht dem seil fédéral s'est déjà montré favorable à cette motion et qu'il

Motionär sogar erlaubt, die Motion jetzt zurückzuziehen und donnera vraisemblablement confirmation de son accord

sie je nachdem, was bei unserem Tun herauskommt, wieder aujourd'hui.

einzureichen, wenn er überzeugt ist, dass meine Hoffnung Il est inhabituel de traiter une motion de commission indé-

sich nicht erfüllt: Das Ganze ist erst fünf Jahre in Kraft. Sie pendamment d'un objet législatif. Aussi je vous rappelle que

müssen uns allen, den Kantonen und uns im Bund, dem nous avons voté en mars 1983 un programme économique

BIGA, aber auch all den betroffenen Schulen, all jenen, die et que la commission du Conseil national n'a pas eu le

Lehrlinge ausbilden, etwas mehr Zeit lassen, um die Neue- temps de traiter les propositions personnelles liées à cet

rungen, wie beispielsweise auch das Obligatorium der Ein- objet et formulées en son sein. Elle s'est donc réunie après

führungskurse und der Lehrmeisterkurse, die Ausdehnung coup: il y avait sept propositions dont une seule, celle dont

des Berufsschulunterrichtes und die Möglichkeit des Frei- nous parlons aujourd'hui, a été approuvée par 11 voix con-

fachbesuches während der Arbeitszeit, zur vollen Entfaltung tre 3 et une abstention. Le Conseil fédéral s'était déjà alors

kommen zu lassen. Ich halte aus diesen Gründen dafür, dass déclaré favorable à cette proposition relative à la formation

es gut schweizerischer Art entspricht, wenn wir jetzt nicht des enseignants des écoles professionnelles.

schon wieder reformieren, sondern die vielen wertvollen Pour l'essentiel, les opposants arguent du fait que la forma-

Neuerungen im Berufsbildungsgesetz voll verwirklichen und tion relève des cantons. Or, contrairement aux autres sec-

dann miteinander Zwischenbilanz ziehen. teurs de l'éducation, la formation professionnelle est -

Aus diesen Gründen - und aus keinen anderen - empfehle comme cela a été relevé au sein de la commission - de la

ich Ihnen im jetzigen Zeitpunkt Ablehnung der Motion. compétence de la Confédération qui a de larges responsabi-

lités en la matière. La commission a donc adopté cette

Präsident: Zieht Herr Carobbio seinen Antrag zurück? motion à une large majorité.

Par conséquent, je vous recommande, au nom de la com-

M. Carobbio: Je remercie le Conseil fédéral de sa réponse. mission, d'approuver cette motion.

Je comprends les raisons qui le poussent à proposer de

rejeter ma motion et prends acte des assurances qu'il a Relmann: Ich habe diese Motion im Rahmen der Behand-

données. Le Département que dirige M. Furgler, conseiller lung des Beschäftigungsprogramms in der Wirtschaftskom-

fédéral, semble partager, quant au fond, le point de vue mission eingereicht. Wir alle wissen um die Notwendigkeit

sous-jacent à ma demande. Par ailleurs, nous reviendrons der Vermittlung von Kenntnissen über die neuen Technolo-

sur ce point lors du débat sur l'initiative «pour une formation gien an den Berufsschulen. Es ist bekannt, dass es auf

professionnelle et un recyclage garantis». diesem Gebiet an ausgebildeten Fachleuten fehlt. Man

J'accepte de laisser ma motion en suspens pour le moment spricht auch von einem verhängnisvollen Rückstand der

et examinerai de près les applications pratiques du Conseil Schweiz im Bereiche der Mikroelektronik. Inzwischen hat

fédéral dans ce domaine afin de vérifier si les assurances das BIGA im Stundenplan der Berufsschulen 20 Stunden

données aujourd'hui se traduisent bien dans les faits. Informatik eingebaut. Diese 20 Stunden können nur ein

bescheidener Anfang sein. Es wird sich bald einmal zeigen,

Zurückgezogen - Retiré dass ein weiterer Ausbau sich als dringend notwendig

erweisen wird. Es scheint aber, dass es auch für diesen

bescheidenen Anfang an geeigneten Lehrkräften fehlt, die

einerseits über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen

und andererseits in der Lage sind, diese Kenntnisse zu

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vermitteln. Ich habe deshalb in dieser Motion vorgeschla-

gen, ein befristetes Weiterbildungsprogramm für Fachlehrer

Motion der Wirtschaftskommission an den Berufsschulen vorzubereiten. Es geht vor allem

Fachlehrer an Berufsschulen. Weiterbildung darum, an den Berufsschulen praktische Kenntnisse und

Motion de la commission des affaires nicht einfach theoretisches und intellektuelles Wissen zu

vermitteln.

économiques

Wie Sie bereits vom Präsidenten der Wirtschaftskommission

Enseignants spécialisés des écoles gehört haben, hat die Kommission erkannt, dass eine

professionnelles. zusätzliche Anstrengung dringend notwendig ist, und sie

Formation complémentaire hat der Motion zugestimmt.

Ich möchte Sie ebenfalls um Ihre Zustimmung bitten.

Bundespräsident Furgler: Die Wirtschaftskommission Ihres

Rates hat sich hier mit einem Thema befasst, das, wie Sie

Wortlaut der Motion vom 19. April 1983 aus der vorherigen Diskussion spürten, zu den zentralen

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Bundesge- Aufgaben der Regierung im Bund, in den Kantonen, vor

setz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und allem aber der privaten Wirtschaft gehört. Um die Lehrtöch-

Arbeitsbeschaffung vom 30. September 1954, ein befristetes ter und Lehrlinge an unseren Berufsschulen innert zwei bis

Weiterbildungsprogramm für Fachlehrer an Berufsschulen drei Jahren in die Grundlagen der Informatik einzuführen,

(Gewerbeschulen, HTL, Technikerschulen) vorzubereiten, wurde im vergangenen Jahr vom BIGA ein Medienverbund-

um diese besser in die Lage zu versetzen, über neue Tech- programm in Auftrag gegeben. Das in vier Lerneinheiten

nologien Unterricht zu erteilen. gegliederte Ausbildungsprogramm im Umfang von 20 Lek-

tionen, wie es Herr Reimann soeben sagte, wird bis Ende

Texte de la motion du 19 avril 1983 dieses Frühjahres an vier Berufsschulen mit Pilotklassen

Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un programme, verschiedener Berufe getestet. Aufgrund der Erfahrungen,

valable pour une durée déterminée, de formation complé- die wir dabei sammeln, wird das Medienverbundpaket

mentaire pour les enseignants spécialisés des écoles profes- anschliessend angepasst. Es umfasst acht Videofilme, Leh-

sionnelles (écoles de métiers, ETS, écoles de techniciens), rer- und Schülerunterlagen sowie Hellraumfolien, so dass es

Motion Zehnder 412 11 mars 1985

auf Beginn des Schuljahres 1985/86 zur Verfügung stehen Thun, Eggli-Winterthur, Euler, [Ganz], Hubacher, Jaggi,

kann. Die Lehrmittel für den Informatik-Grundkurs sind so Leuenberger Moritz, Longet, Mauch, [Meier Werner], Mei-

konzipiert, dass sie auch zur Lehrerausbildung Verwendung zoz, [Merz, Morel], Mort, [Muheim], [Müller-Bern], Nauer,

finden können. Ab Anfang Mai dieses Jahres werden über Neukomm, Ott, Reimann, Renschler, Robbiani, [Rothen],

1500 Lehrkräfte mit dem Einsatz des Medienverbundpaketes Rubi, Ruffy, [Schmid], Stappung, Uchtenhagen, Vannay,

vertraut gemacht. Anschliessend wird dezentral die Lehrer- Wagner, [Ziegler-Genf] (42)

schulung, soweit sie nicht schon 1984 an Berufsschulen,

höheren technischen Lehranstalten öder Kursen des Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Schweizerischen Instituts für Berufspädagogik erfolgte, In materieller Hinsicht wird heute das Temporärarbeitsver-

durchgeführt. hältnis nicht speziell geregelt. Die Gerichtspraxis zeigt, dass

Spätestens auf Beginn des kommenden Wintersemesters Temporärarbeitnehmer in der grossen Regel schlechter

1985/86 wird somit die Informatik-Grundausbildung auf brei- gestellt sind als die regulär Beschäftigten. Sie verunsichern

ter Front und in allen drei Landesteilen aufgenommen wer- deshalb dort, wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, die

den können. Die Fachlehrerausbildung, die hier im Zentrum Stammbelegschaften, verschärfen die Konkurrenzsituation

des Vorstosses Ihrer Wirtschaftskommission steht, ist unter den Arbeitnehmern und machen den Arbeitsmarkt

erfreulicherweise bereits intensiv vorangetrieben worden. unübersichtlich. Mittels Temporäreinsätzen werden sehr oft

Wir werden sie aber weiterziehen. Am Institut für Berufs- Preise gedrückt und damit auch die Konkurrenzlage unter

pädagogik hat ein Dozent für Informatik seine Tätigkeit den Unternehmern angespannt. Die Missbräuche mit Tem-

aufgenommen, so dass nun sowohl die angehenden Berufs- porärarbeitnehmern verhindern schliesslich vernünftige

schullehrer der allgemeinbildenden als auch der berufs- Lösungen unter den Sozialpartnern zur Regelung der Teil-

kundlichen Fächer mit der neuen Materie vertraut gemacht zeitarbeit.

werden. Wir werden die Wirtschaftskommission, die sich Die Temporärfirmen sind in ihrer grossen Mehrheit nicht

hier verdienstvoll um die Weiterführung all dieser Anstren- organisierbar. Zudem sagen einige wenige von sich, sie

gungen kümmert und bemüht, in ihren Anstrengungen seien seriös und kontrollierten den Temporärarbeitsmarkt.

unterstützen, so wie sie uns unterstützt. Gleichwohl kommt es vor, dass solche im SVUTA organi-

sierte Firmen sich an nicht organisierten, sogenannt

Überwiesen - Transmis «schwarzen Schafen» beteiligen. Kollektiwerträge mit Tem-

porärfirmen könnten aber in der Praxis nicht effizient und

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

nicht wie Gesamtarbeitsverträge durchgesetzt werden. Auch

der durch eine paritätische Kommission (Arbeitgeber/Arbeit-

nehmer) des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes

- selber Temporärverleiher- propagierte Vertrag, der knapp

1000 Menschen betrifft, hat nichts anderes gezeigt. So kom-

men Temporärfirmen für keine der dem Schweizerischen

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Gewerkschaftsbund angeschlossenen Gewerkschaften als

Vertragspartner in Betracht.

Motion Zehnder Aus diesen Gründen ist für die materiellrechtliche Regelung

Temporärarbeit. Gesamtarbeitsverträge beim Einsatzbetrieb anzuknüpfen. Überall dort, wo ein sol-

cher Einsatz unter den betrieblichen Geltungsbereich eines

Conventions collectives de travail. -allgemeinverbindlichen oder nichtallgemeinverbindlichen

Application au travail temporaire - Gesamtarbeitsvertrages (auch eines Firmenvertrages) fällt,

soll dieser GAV direkt für die Beteiligten gelten. Damit wären

auf Arbeitgeberseite der Verleiher und die Einsatzfirma, auf

Arbeitnehmerseite die Temporärarbeitnehmer, von anderen

Betrieben ausgeliehene Arbeitnehmer, Akkordanten usw.

Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1983 erfasst. Nur so sind Vertragsgemeinschaften in der Lage,

Der Bundesrat wird eingeladen, im Arbeitsvermittlungsge- den jeweiligen Gesamtarbeitsvertrag im Einsatzbetrieb auch

setz die Anwendbarkeit aller traditionellen (auch der nicht- bezüglich der ausgeliehenen Arbeitnehmer durchsetzen zu

allgemeinverbindlichen) Gesamtarbeitsverträge dergestalt können (Kontrolle, Feststellung der normativen Ansprüche,

zwingend auszudehnen, dass deren normative (individuelle) Ausfällung von Konventionalstrafen usw. gemäss OR 357 b).

und gemischt-schuldrechtliche (kollektive) Bestimmungen

in allen unter den Geltungsbereich fallenden Betrieben Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

direkte Wirkung unter den Beteiligten entfalten. Sie sollen vom 24. August 1983

dort, wo traditionelle Gesamtarbeitsverträge bestehen, Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 août 1983

deren Bestimmung auch auf Arbeitnehmer zutreffen, die aus

Der Motionär verlangt im Rahmen der Revision des Arbeits-

anderen Betrieben ausgeliehen werden, insbesondere Tem-

vermittlungsgesetzes eine Bestimmung, dass alle Gesamtar-

porärarbeitnehmer, anwendbar sein.

beitsverträge - seien sie allgemeinverbindlich oder nicht -

Texte de la motion du 8 juin 1983 auch auf die im betreffenden Bereich beschäftigten tempo-

Le Conseil fédéral est chargé d'insérer, dans là loi sur le rären Arbeitnehmer anwendbar seien. In seiner Begründung

service de l'emploi, une disposition qui étende de manière führt er überdies aus, dass überall, wo ein Einsatzbetrieb

imperative le champ d'application de toutes les conventions unter den Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages

collectives de travail traditionnelles (également de celles qui fällt, dieser auf Arbeitgeberseite sowohl für den Verleih- als

ne sont pas de portée générale), de telle sorte que leurs auch für den Einsatzbetrieb und auf Arbeitnehmerseite für

clauses normatives (individuelles) et semi-normatives (col- Leiharbeitnehmer (insbesondere temporäre Arbeitnehmer)

lectives) produisent un effet direct sur les rapports entre les sowie Akkordanten anwendbar sein soll. Nur so könne ein

partenaires concernés dans toutes les entreprises qui tom- genügender Schutz der Leiharbeitnehmer erreicht werden.

bent sous le coup de ladite loi. Ces clauses doivent être Im Rahmen der Revision des Arbeitsvermittlungsgesetzes ist

applicables dans les cas où il existe des conventions collec- eine Regelung des Personalverleihs vorgesehen, insbeson-

tives de travail traditionnelles qui visent également les tra- dere zum Schutz der Leiharbeitnehmer, das Grundanliegen

vailleurs fournis par d'autres entreprises, notamment à titre des Motionärs wird demnach bei dieser Gesetzesrevision

temporaire. behandelt werden.

Bei den Vorarbeiten für die Revision des Arbeitsvermitt-

Mitunterzeichner - Cosignataires: [Affolter], Ammann- lungsgesetzes wird auch geprüft, ob durch eine Änderung

St. Gallen, [Baechtold], Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von

Braunschweig, Chopard, Christinat, Deneys, Eggenberg- Gesamtarbeitsverträgen die Leiharbeitnehmer auf Antrag

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der Wirtschaftskommission Fachlehrer an Berufsschulen. Weiterbildung

Motion de la commission des affaires économiques Enseignants spécialisés des écoles

professionnelles. Formation complémentaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.423

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1985 - 14:30

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Data

Seite 411-412

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Ref. No 20 013 194

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