Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-410 KI-generiert

Federal Council's Youth Policy Postulate

Geschäftsnummer VPB 83-410
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court was asked to consider the situation of youth in Switzerland and make concrete proposals. The Federal Council acknowledged the importance of youth policy and stated its commitment to improving it. While recognizing that primary responsibility lies with cantons and municipalities, the Federal Council expressed willingness to examine measures at the federal level. The court proposed that the motion be converted into a postulate to allow for a more comprehensive approach, including a report on the situation and future prospects of young people, to serve as a basis for long-term youth policy.

Legislator-Regeste

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Art. 363 StGB, Art. 361 StGB; Federal Council's Youth Policy Postulate: The Federal Council acknowledged the importance of youth policy and stated its commitment to improving it. While recognizing that primary responsibility lies with cantons and municipalities, the Federal Council expressed willingness to examine measures at the federal level. The court proposed that the motion be converted into a postulate to allow for a more comprehensive approach, including a report on the situation and future prospects of young people, to serve as a basis for long-term youth policy.

Schlagwörter

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Jugendpolitik Jugendbewegung strafrechtliche Verantwortlichkeit von Minderjährigen Mündigkeit Rechte des Kindes Zusammenarbeit der Justizbehörden

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 361 StGB

Cited in the motion to amend this article so that measures and sentences against juveniles entered in the criminal record are treated as deleted from the outset.

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Volltext

Motion Columberg 981 N 24 juin 1983

die Vorbereitung der Totalrevision der Bundesverfassung den die Situation der Jugend in der Schweiz aufmerksam

(November 1979); beobachtet, deren Anliegen und Bedürfnisse aufgreift und

- Thesen zu den Jugendunruhen 1980 (November 1980); entsprechende Vorschläge formuliert. Der Bund verfügt

- Stichworte zum Dialog mit der Jugend (Oktober 1981); damit über ein Organ, das Brücken zwischen den Jugendli-

chen und den Behörden schlagen kann und für eine ange-

- Unterstützung der aktiven Jugendarbeit (Juni 1982). messene Berücksichtigung ihrer Interessen in der Behör-

Bericht zum Postulat Müller-Marzohl betreffend Jugendlei- dentätigkeit bemüht ist. Neben diesem grundsätzlichen

terausbildung. Bemühen ist der Bundesrat bestrebt, im Rahmen seiner

Alle diese Berichte, besonders jene beiden auf dem Hinter- Zuständigkeit auch Einzelmassnahmen, die dieser Zielset-

grund der damaligen Jugendunruhen geschriebenen («The- zung entsprechen, zu treffen. Es handelt sich dabei, wie im

sen» und «Stichworte»), fanden ein beachtliches Echo. Sie Vorstoss richtig erwähnt wird, in der Regel um die Schaf-

behandelten aber alle nur Teilgebiete bzw. analysierten fung geeigneter Rahmenbedingungen. Die zunehmende

jugendpolitische Einzelaspekte. Was noch fehlt, ist ein Bedeutung der Jugendpolitik auf allen Stufen des Gemein-

umfassender Gesamtüberblick über die Situation der wesens - die Ereignisse in den letzten Jahren haben dies in

Jugend in der Schweiz. ungewohnt scharfer Weise deutlich gemacht - rechtfertigt

Die Schwierigkeiten, die sich einer Jugendpolitik auf auch ein verstärktes Engagement des Bundes. Der Bundes-

gesamtschweizerischer Ebene entgegenstellen, sollen den rat ist daher bereit, zu prüfen, welche Massnahmen auf

Bundesrat nicht hindern, einige konkrete Vorhaben in die Bundesebene diesem Ziel förderlich sind und wird sich dar-

Regierungsrichtlinien der nächsten Legislaturperiode aufzu- über in den Richtlinien der Regierungspolitik in der Legisla-

nehmen. Wir denken unter anderen insbesondere an fol- turperiode 1983/1987 näher äussern. Er hat diesen Willen

gende Punkte, überlassen es aber dem Bundesrat, Prioritä- bereits durch die Entgegennahme des Postulates von Herrn

ten zu setzen oder weitere Vorhaben zu formulieren: Nationalrat Schule vom 2. Februar 1983 (ausserschulische

- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Anerken- Jugendarbeit) zum Ausdruck gebracht, das vom Nationalrat

nung und Unterstützung der Jugendorganisationen. am 18. März 1983 überwiesen wurde.

- Einführung eines Bildungsurlaubes oder Sicherstellung In der Begründung der Motion der christlichdemokrati-

des Anspruches auf eine zusätzliche Ferienwoche, um jun- schen Fraktion ist eine Reihe von Massnahmenvorschlägen

gen Leuten eine aktive Teilnahme in der Jugendarbeit zu aufgelistet, wobei ausdrücklich gesagt wird, es sei dem

ermöglichen. Bundesrat zu überlassen, Prioritäten zu setzen oder weitere

Vorhaben zu formulieren. Diese grundsätzliche Offenheit

- Förderung von Jugendzentren und von Dokumentations- erleichtert dem Bundesrat die Aufgabe. Da es indes ver-

stellen für Jugendfragen. früht ist, sich bereits jetzt auf Einzelheiten festzulegen,

- Sicherung von Ausbildungsplätzen. schlägt er vor, den Vorstoss in Form eines Postulates ent-

- Vorbereitungsarbeiten für eine mittelfristig zu realisie- gegenzunehmen.

rende Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters Der Postulatsform angepasst ist auch die in der Begrün-

sowie des Mündigkeitsalters. dung einzeln aufgeführte Empfehlung, im Hinblick auf das

- Verwirklichung einzelner jugendrelevanter Vorschläge Jahr der Jugend 1985 einen Bericht über die Situation und

aus dem Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfas- die Zukunftschancen der jungen Generation erstellen zu

sung. lassen, der als Grundlage für eine längerfristige Jugendpoli-

Der Bundesrat sollte vor allem auch alles daran setzen, mit tik dienen soll. Der Bundesrat nimmt diese Anregung gerne

dem Problem der Jugendarbeitslosigkeit fertigzuwerden. entgegen. Wünschenswert wäre eine übersichtliche und

Denn Arbeitslosigkeit erschwert jede Jugendpolitik ganz leicht lesbare Arbeit. Diese Aufgabe kann der Eidgenössi-

wesentlich. Andererseits ist festzuhalten, dass gerade auch schen Kommission für Jugendfragen anvertraut werden, die

für arbeitslose Jugendliche konkrete Massnahmen der hierfür die notwendigen Erfahrungen und Voraussetzungen

Jugendpolitik unentbehrlich sind. besitzt.

Schliesslich wäre es sinnvoll, als eine der wichtigsten Rah- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

menbedingungen der Jugendpolitik, neben einem Kulturar- Déclaration écrite du Conseil fédéral

tikel, die Schaffung eines neuen umfassenden Bildungsarti-

kels in der Bundesverfassung vorzubereiten. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Wir empfehlen dem Bundesrat zudem, im Hinblick auf das wandeln.

Jahr der Jugend 1985 einen umfassenden Bericht über die Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Situation und die Zukunftschancen der jungen Generation

zu erstellen. Dieser sollte die Grundlage für eine längerfri-

stige Jugendpolitik bilden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Wie in Text und Begründung des Vorstosses erwähnt, liegt #ST# 83.410

die Zuständigkeit für eine staatliche Jugendpolitik primär

bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund kann sich Motion Columberg

indes der Mitverantwortung in diesem bedeutsamen gesell- Denkmalpflege. Ausrichtung der Bundesbeiträge

schaftspolitischen Aufgabenbereich nicht entziehen. Die Conservation des monuments historiques.

Sorge um eine aktive Beteiligung der Jugend an den

Geschehnissen in unserer Gemeinschaft trifft auch den Versement des subventions

Bundesstaat. Entscheidungen, die auf dieser Ebene getrof-

fen werden, haben sehr oft weitreichende und langfristige

Auswirkungen auf die junge Generation. Der Bundesrat teilt

daher die in der Motionsbegründung dargelegte Auffassung

von Wesen und Wert einer konkreten Jugendpolitik. Wortlaut der Motion vom 17. März 1983

Seit längerer Zeit ist er auch bemüht, Mittel und Wege für Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen

eine bedürfnisgerechte und seinen Kompetenzen entspre- Bericht über den Stand der zugesicherten, aber noch nicht

chende Jugendpolitik zu finden. Gestützt auf die Abklärun- ausbezahlten Bundesbeiträge an die Denkmalpflege zu

gen einer Expertengruppe aus dem Jahre 1973 hat er 1978 unterbreiten. Gleichzeitig soll er einen Vorschlag machen,

die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen einge- wie der Überhang an zugesicherten Beiträgen innert einer

setzt, die als ständiges Beratungsorgan der Bundesbehör- angemessenen Zeit abgetragen werden kann.

124-N

24. Juni 1983 982 Motion Leuenberger

Um in Zukunft das Auseinanderhalten von zugesicherten #ST# 83.322

Krediten und verfügbaren Mitteln zu verhindern, ist auch im

Bereich der Denkmalpflege das System der Verpflichtungs- Motion Leuenberger

kredite einzuführen. Jugendstrafrecht. Strafregistereintrag

Texte de la motion du 17 mars 1983 Droit pénal des mineurs.

Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un Inscription au casier judiciaire

rapport sur l'état des subventions fédérales garanties mais

non encore versées au titre de la conservation des nonu-

ments historiques. En même temps, il est prié de proposer

un moyen permettant de résorber dans un délai raisonnable

l'excédenî des subventions garanties. Wortlaut der Motion vom 2. Februar 1983

Afin d'éviter à l'avenir un trop grand déséquilibre entre les Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 361 des Strafgesetz-

crédits et les moyens à disposition, il convient d'introduire buches so zu ändern, dass Massnahmen und Strafen

le système des crédits d'engagement également dans le gegenüber Jugendlichen, die in das Strafregister eingetra-

domaine de la conservation des monuments historiques. gen werden, von vorneherein als gelöscht behandelt wer-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Barras, Biderbost Blun- den.

schy, de Chastonay, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Frei- Texte de la motion du 2 février 1983

Romanshorn, Huggenberger, Humbel, Iten, Jung, Kauf-

mann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Landoli, Müller-Luzern, Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'article 361 du

Nussbaumer, Röthlin, Rüttimann, Scherer, SegTiüller, code pénal de manière à ce que les mesures prises à

Spiess, Tochon, Weber Leo, Wilhelm, Ziegler-Solothurn (27) rencontre des mineurs et les peines qui leur sont infligées

et qui sont inscrites au casier judiciaire, soient traitées dès

Schriftliche Begründung - Développement par écrit le début comme étant radiées.

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bäumlin, Borei,

eine schriftliche Beantwortung. Bratschi, Braunschweig, Christinat, Deneys, Euler, Ganz,

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Gloor, Hubacher, Jaggi, Lang, Loetscher, Mauch, Meier

Werner, Merz, Morf, Müller-Bern, Nauer, Neukomm, Ott,

Rapport écrit du Conseil fédéral

Renschier, Ruffy, Schmid, Stich, Uchtenhagen, Vannay,

Bis Anfang Mai 1983 sind auf dem Gebiet der Denkmal- Wagner, Zehnder (30)

pflege Subventionen im Gesamtbetrag von rund 20,2 Millio-

nen Franken zugesichert worden (Zusicherungskredit 1983: Schriftliche Begründung - Développement par écrit

13 Millionen; der Rest von 7,2 Millionen stammt aus frühe- Ziel unseres Jugendstrafrechtes ist die Erziehung, Fürsorge

ren Jahren und bezieht sich auf Baudenkmäler, deren und Sozialisierung der jugendlichen Täter. Dieser Zielset-

umfangreiche Restaurierung sich über mehrere Jahre zung steht der Strafregistereintrag entgegen: Eine Ausbil-

erstreckt). Diesem Stand der zugesicherten Bundesbei- dung, eine Lehrstelle oder eine geregelte Arbeit gilt als die

träge stehen bis Anfang Mai 1983 Zahlungen im Betrag von wichtigste Sozialisierung und Stabilisierung eines gefährde-

rund 8 Millionen Franken, die bis Ende Jahr auf 13,05 Millio- ten Jugendlichen. Durch einen Strafregistereintrag wird

nen (Zahlungskredit 1983) erhöht werden, gegenüber, so aber die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu finden, extrem

dass auf Ende 1983 voraussichtlich mit Verpflichtungen von erschwert. Dies ist besonders auch deshalb der Fall, weil

7,15 Millionen Franken zu rechnen ist. Dieser Verpflich- Massnahmen im Jugendstrafrecht nicht mit der begange-

tungsstand kann als normal bezeichnet werden. nen Tat korrelieren, sondern im Hinblick auf die gesamte

Anlass zur Besorgnis geben jedoch die rund 900 pendenten Situation des Jugendlichen ergehen. Dem ahnungslosen

Subventionsgesuche (Stand Anfang Mai 1982), die mangels Dritten, etwa dem potentiellen Arbeitgeber, eröffnet daher

genügenden Zusicherungs- und Zahlungskredits anstehen. der Auszug aus dem Strafregister ein verzerrtes Bild.

Um den Abbau des Gesuchsüberhangs zu beschleunigen, Weiter ist verhängnisvoll, dass verschiedene im Gesetz vor-

ist bereits mit dem Voranschlag 1982 ein Sonderkredit von gesehene Massnahmen, allen voran die Erziehungshilfe,

4,75 Millionen Franken und gegen Ende des gleichen Jah- von den Jugendanwälten wegen des Strafregistereintrages

res noch ein Zusatzkredit von 2 Millionen Franken bewilligt gemieden werden. Statt dessen werden weniger adäquate

worden, womit insgesamt 105 pendente Gesuche zusätz- und daher auch weniger wirkungsvolle Ersatzlösungen

lich erledigt werden konnten. Im Voranschlag 1983 ist - gesucht. So wird indirekt wegen des Strafregistereintrages

nebst dem ordentlichen Kredit von 13,05 Millionen Franken ein wichtiger Auftrag des Gesetzgebers ausser Kraft

- wiederum ein Sonderkredit von 5 Millionen und in der gesetzt. An mehreren Tagungen der schweizerischen Verei-

Finanzplanung 1984/1986 ein solcher von insgesamt 13 Mil- nigung für Jugendstrafrechtspflege (wo vorwiegend die

lionen für die Schuldentilgung vorgesehen, so dass bis Strafverfolgungsbehörde organisiert ist), ist dies deutlich

Ende 1986 eine Sanierung der finanziellen Situation der zum Vorschein gekommen, und es wurde durch Untersu-

Denkmalpflege erreicht werden sollte. chungen statistisch erhärtet.

Bei der Denkmalpflege ist das System der Verpflichtungs- Mit der Motion wird nun nicht vorgeschlagen, vom Strafregi-

kredite seit 1975 eingeführt. stereintrag abzusehen, sondern dieser soll erfolgen, aber

gleichzeitig sei eine Löschung von Amtes wegen vorzuneh-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates men. Diese Variante bringt der grossen Mehrheit der

Déclaration écrite du Conseil fédéral Jugendlichen, die nicht rückfällig wird, eine Entstigmatisie-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postula; umzu- rung, trägt aber gleichzeitig den anderen Fällen Rechnung,

wandeln. wo ein späterer Richter den Rückfälligen allumfassend

beurteilen kann. Auch die Interessen der Strafverfolgung

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat und der Statistik werden so nicht beeinträchtigt.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Das Strafregister dient in erster Linie ganz allgemein der

Strafrechtspflege; es soll dem Richter die nach Artikel 63

Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) vorgeschriebene

Beurteilung der Persönlichkeit des Angeschuldigten

erleichtern. Es dient jedoch nach Artikel 363 StGB auch der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Columberg Denkmalpflege. Ausrichtung der Bundesbeiträge

Motion Columberg Conservation des monuments historiques. Versement des subventions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.410

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.06.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 981-982

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Ref. No 20 011 522

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