Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-394 KI-generiert

Motion for Fixed Rent Increases Accepted as Postulate

Geschäftsnummer VPB 83-394
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerned a motion to amend rental law to allow for fixed rent increases in Swiss francs. The court, in its written statement, indicated that while the current rental law had been subject to revision and a new draft was being prepared, the specific request to allow fixed rent increases would be examined. The Federal Council, however, proposed converting the motion into a postulate due to the ongoing comprehensive revision of rental law, suggesting that the concerns of the motion's proponent and the impact of a previous court decision would be considered in the new draft. The motion was ultimately accepted as a postulate.

Legislator-Regeste

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Artikel 10 (Staffelmiete; Motion for Fixed Rent Increases Accepted as Postulate: The court, in its written statement, indicated that while the current rental law had been subject to revision and a new draft was being prepared, the specific request to allow fixed rent increases would be examined. The Federal Council, however, proposed converting the motion into a postulate due to the ongoing comprehensive revision of rental law, suggesting that the concerns of the motion's proponent and the impact of a previous court decision would be considered in the new draft. The motion was ultimately accepted as a postulate.

Schlagwörter

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Mietzinserhöhung Mietzinsherabsetzung Vermieterrechte fester Preis Klageänderung gestaffelter Mietzins
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 10 (Staffelmiete)

The motion proposed a modification to this article to allow for fixed rental increases in Swiss francs. The court's decision rejected the motion in its mandatory form, opting to convert it into a postulate, indicating a consideration of the requested change within the broader context of tenancy law reform.

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Volltext

Motion Kloter 1504 N 7 octobre 1983

siken können in der Regel nicht von einer Einzelunterneheiner nächsten Überprüfung der Währungsgarantie der ERG

mung getragen werden. Die Absicherungsmöglichkeiten für mit in Erwägung zu ziehen. diese Risiken in den Exportmärkten sind eine entscheidende Geschäftsgrundlage. Mit anderen Worten heisst das: Schriftliche Erklärung des Bundesrates ohne die ERG wäre an eine Reihe von Geschäften nicht Déclaration écrite du Conseil fédéral mehr zu denken. Der Schweizer Industrie auf dem Gebiet Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuder Exportversicherung nicht «gleich lange Spiesse» zu wandeln. verschaffen, hiesse das Risiko einzugehen, Auslandgeschäfte unzumutbar zu erschweren (Auswirkungen auf Be- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat schäftigung). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral

1. Auf den I.Juli hat der Bundesrat zur Verminderung der Defizite aus der Währungsgarantie der ERG die Gebühren 83.394 für langfristige Geschäfte leicht erhöht und vor allem den #ST#

maximal möglichen Selbstbehalt heraufgesetzt. Vor diesen Motion Kloter Beschlüssen wurde die gesamte Währungsabsicherung der Staffelmiete - Loyers échelonnés ERG in einem Vernehmlassungsverfahren bei der Exportwirtschaft zur Diskussion gestellt. In ihrer Stellungnahme zeigte die Exportindustrie Verständnis für Massnahmen zur Verminderung der Defizite, verlangte aber im übrigen eine möglichst uneingeschränkte Weiterführung der ERG-Leistungen. Ein Ausbau der Garantie im Sinne der Motion Wortlaut der Motion vom 16. März 1983 wurde nicht postuliert. Der Bundesbeschluss über Missbräuche im Mietwesen ist in

2. Der Währungsgarantie der ERG können sowohl Konsum- Artikel 10 (Staffelmiete) so zu formulieren, dass gestaffelte

ais auch Investitionsgüterlieferungen unterstellt v/erden. Mietzinse, die frankenmässig festgesetzt sind, möglich

Den oftmals längeren Lieferfristen für Investitionsgüter wird werden. in der Weise Rechnung getragen, dass die Kurssicherung Texte de la motion du 16 mars 1983 vom Zeitpunkt der Offerte an für eine Laufzeit bis zu fünf Dans l'arrêté fédéral instituant des mesures contre les abus Jahren gewährt wird. Für die einzelnen Lieferungen ist Bardans le secteur locatif, l'article 10 (loyers échelonnés) doit zahlung vorzusehen. Kreditgeschäfte können nicht versiêtre formulé de façon qu'il soit possible d'établir des loyers chert werden.

échelonnés dont le montant sera fixé en francs.

3. Der Vergleich mit der Währungsgarantie ausländischer Exportrisikoversicherungen ist nur für Hartwährungsländer Mitunterzeichner- Cosignataires: Aider, Biel (2) sinnvoll. In Weichwährungsländern operieren Exporteure und ihre Versicherungen unter ganz anderen Bedingungen. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Mit Recht wird deshalb in der Motionsbegründung auf die Artikel 10 des Bundesbeschlusses über Missbräuche im Hermes-Versicherung der Bundesrepublik Deutschland hin- Mietwesen formuliert, wann und wie gestaffelte Mietzinse

gewiesen. Diese deckt zwar im Unterschied zur ERG Kreditmietvertraglich festgelegt werden dürfen. Der BGE106II356

geschäfte. Sie übernimmt das Kursrisiko jedoch erst zwei schliesst nun aber den Gebrauch der gestaffelten Mietzinse

Jahre nach Vertragsschluss. Dies wird wohl der Hauptgrund aus. Viele Investoren würden von der Möglichkeit mietver-

sein, weshalb die Hermes für Kurssicherungen viel weniger traglich fixierter gestaffelter Mietzinse zum Vorteil sowohl

beansprucht wird als die ERG. Ihr Engagement aus Fremdder Mieter wie auch der Vermieter gerne Gebrauch machen, währungsgeschäften ist entsprechend bedeutend niedriger wagen es aber des BGE wegen nicht. als dasjenige der ERG. Im Ausland werden Staffelmieten sehr oft vereinbart, sie Eine Angleichung an die Bedingungen der Hermes würde haben sich dort bestens bewährt. deshalb nicht nur den Ausschluss der Konsumgüterindu- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates strie von der Währungsgarantie zur Folge haben, sondern wohl auch wegen der langen Vorlaufzeit selbst bei Teilen Rapport écrit du Conseil fédéral

der schweizerischen Investitionsgüterindustrie als Vermin- Gegenwärtig wird das gesamte Mietrecht einer Totalrevision

derung der Leistungen angesehen. unterzogen. Nachdem das Vernehmlassungsverfahren über

4. Eine Ausdehnung der ERG-Leistungen im Sinne der einen ersten Vorentwurf zum neuen Mielrecht abgeschlos- Motion ohne die bei der Hermes angewendeten Einschränsen ist, arbeitet eine aus Vertretern des EJPD und EVD kungen würde das Engagement und die damit verbundenen zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter Berücksichtigung Schadenrisiken der ERG ganz beträchtlich vergrössern. der Vernehmlassungen einen neuen Entwurf aus. Ohne Annäherung der Gebühren an die Kosten der Termin- Die Gesamtrevision beschlägt die Änderung von Artikel absicherung, die in der Motionsbegründung als untragbar 34septies Absatz 2 der Bundesverfassung und gestützt darhoch bezeichnet werden, wären dauernde, sehr hohe Defiauf einen neuen Bundesbeschluss über Massnahmen gegen zite der ERG unvermeidlich. Missbräuche im Mietwesen, der ausserdem in ein Bundesgesetz übergeführt werden soll. Weiter beinhaltet die Ge-

5. Die Abschöpfung von Kursgewinnen würde für die ERG samtrevision eine umfassende Neuregelung der mietrechtlieine neue Einnahmequelle erschliessen. Die mit der Motion chen Bestimmungen im Obligationenrecht. Dabei sollen das verlangte Erweiterung der ERG-Währungsabsicherung kann Anliegen des Motionärs geprüft und allfällige Auswirkungen damit aber nicht hinreichend finanziert werden. Die Gewähr des Entscheids BGE 106 II 356 berücksichtigt werden. Im der Kostendeckung ist schon deshalb nicht gegeben, weil jetzigen Zeitpunkt muss der Bundesrat den Vorstoss in der sich Kursgewinne nicht im voraus abschätzen lassen. verbindlichen Form der Motion ablehnen, ist jedoch bereit, Sodann ist in Rechnung zu stellen, dass die Erträge einer ihn als Postulat entgegenzunehmen. Abschöpfung von Kursgewinnen in der Regel sehr gering wären, denn die Absicherung wird natürlich nur für Währun- Schriftliche Erklärung des Bundesrates gen verlangt, bei denen Kursverluste erwartet werden. Déclaration écrite du Conseil fédéral

6. Unter den gegenwärtigen Umständen lehnt der Bundes- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzurat aus den vorstehenden Erwägungen einen Ausbau der wandeln. ERG im Sinne der Motion ab. Er ist jedoch bereit, das Begehren um eine Absicherung von Kreditgeschäften bei Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Kloter Staffelmiete

Motion Kloter Loyers échelonnés

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 83.394 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1983 - 08:00 Date Data

Seite 1504-1504 Page Pagina

Ref. No 20 011 834

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