Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-358 KI-generiert

Federal Council Rejects Partial Constitutional Revision in Favor of Total Revision

Geschäftsnummer VPB 83-358
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council rejected a motion proposing to revise fundamental rights as a first step in a partial constitutional revision, arguing that a total revision is legally and politically more appropriate. The Council explained that piecemeal revisions would create legal inconsistencies, procedural complications, and issues with integrating new provisions into the existing constitutional framework. Instead, the Council indicated it would present a report on the total revision of the constitution for a comprehensive approach.

Legislator-Regeste

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Art. 121 BV; Federal Council Rejects Partial Constitutional Revision in Favor of Total Revision: The Council explained that piecemeal revisions would create legal inconsistencies, procedural complications, and issues with integrating new provisions into the existing constitutional framework. Instead, the Council indicated it would present a report on the total revision of the constitution for a comprehensive approach.

Schlagwörter

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Verfassungsänderung prozessuale Revision Grundrechte Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung verfassungsmässige Rechtsgleichheit Referendum
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 121 BV

The court considered that the motion suggested a partial revision of the constitution, not a total revision, which would have been initiated under Art. 119 and 120 BV.

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Volltext

15. Dezember 1983 N 1837 Motion Braunschweig

#ST# 82.550 den Anzahl von Verfassungsinitiativen - nicht anders er-

gehen.

Motion der Fraktion der Schweizerischen Im Verfassungsentwurf zur Totalrevision der Bundesverfas-

Volkspartei. Einheitsinitiative sung ist in den Artikeln 64 bis 66 die Einführung der Ein-

Motion du groupe de l'Union démocratique heitsinitiative vorgesehen. Die vorgesehene Formulierung

du centre. Initiative de type unique entspricht weitgehend der Auffassung der SVP, mit dem

Vorbehalt, dass die Anzahl der erforderlichen Unterschriften

auf 100 000 zu erhöhen ist.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1982

Zu den tragenden Pfeilern unserer direkten Demokratie

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung der Einheits- gehört die Volksinitiative. Sie gibt einer Minderheit von

initiatiye einen Vorschlag auf eine Verfassungsänderung zu 100 000 Bürgern - das sind bloss 2,5 Prozent der Gesamt-

unterbreiten: heit der Stimmberechtigten - die Möglichkeit, direkt an den

1. 100000 Stimmberechtigte können ein Volksbegehren in eidgenössischen Souverän zu appellieren und ihr Anliegen

Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeite- selbst gegen den Willen von Regierung und Parlament

ten Entwurfes einreichen und verlangen, dass die Bundes- durchzusetzen. An dieiäem Grundpfeiler darf nicht gerüttelt

versammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Regelung werden.

trifft. Die Motion der SVP-Fraktion will das denn auch nicht. Sie

2. ' Die Bundesversammlung entscheidet, ob sie dem zielt im Gegenteil auf einen Ausbau der Volksinitiative ab

Begehren Folge leisten will. Lehnt sie es in der Sache ab, so und schlägt zu diesem Zweck die Einführung der sogenann-

wird es dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. ten Einheitsinitiative vor, wie sie von der Expertenkommis-

Hat die Bundesversammlung oder das Volk beschlossen, sion für die Total revision der Bundesverfassung ausgearbei-

dem Begehren Folge zu geben, so arbeitet die Bundesver- tet worden ist.

sammlung eine entsprechende Vorlage aus. Sie bestimmt Der Bundesrat verschltesst sich den Bestrebungen für eine

dafür die Form der Verfassung oder des Gesetzes. Können innere Aufwertung der Volksrechte nicht. Auch er bietet

sich die beiden Räte nicht einigen, wird die Vorlage von der Hand zu einer zeitgemässen Reform. Diese bildet eines der

Vereinigten Bundesversammlung ausgearbeitet. Hauptthemen bei der Vorbereitung der Total revision unserer

Verfassung. Die angekündigte Botschaft wird entspre-

Texte de la motion du 4 octobre 1982 chende konkrete Vorschläge enthalten. Insofern stünde

Dans le dessein d'introduire l'initiative de type unique, le einer Entgegennahme der Motion nichts entgegen.

Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un Nun übernimmt aber die Motion die im Expertenentwurf

projet de révision de la constitution: vorgesehene Regelung, wonach die Vereinigte Bundesver-

1. 100 000 citoyens peuvent présenter une initiative sous la sammlung entscheide!, falls sich die Räte über die Revi-

forme d'une proposition conçue en termes généraux ou sionsvorlage, die sie aufgrund einer Einheitsinitiative ausar-

rédigée de toutes pièces; ils peuvent demander à l'Assem- beiten, nicht einigen können. Diese Lösung wurde im Ver-

blée fédérale d'adopter une réglementation dans les limites nehmlassungsverfahren so entschieden abgelehnt, dass sie

de ses attributions. nicht weiterverfolgt werden sollte. Verwaltungsintern wer-

den andere Lösungen geprüft, auch solche, die sich auf

2. ' L'Assemblée fédérale décide si elle approuve la Gesetzesstufe (z. B. im Geschäftsverkehrsgesetz) verwirkli-

demande. Si elle ne l'approuve pas, la demande est soumise chen lassen. Für einen entsprechenden Auftrag an den

au vote du peuple. Bundesrat eignet sich daher die Form des Postulats besser

Si l'Assemblée fédérale ou le peuple approuve la demande, als die der Motion. Der Bundesrat wäre der SVP-Fraktion

l'Assemblée fait un projet qui la réalise. Elle choisit, à cette dankbar, wenn sie Hand böte zu einer Umwandlung der

fin, la forme de la constitution ou celle de la loi. Si les deux Motion in ein Postulat. Seinerseits ist er bereit, den Vorstoss

conseils ne peuvent s'entendre, l'Assemblée fédérale in dieser Form entgegenzunehmen.

(Chambres réunies) élabore le projet.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Sprecher- Porte-parole: Fischer-Hägglingen Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wandeln.

Die SVP ist der Ansicht, dass mit der Einführung der soge- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

nannten Einheitsinitiative das Instrument der Volksinitiative

und damit die eigentlichen Volksrechte gestärkt und gefe-

stigt werden. Auch werden damit die Chancen zur Realisie-

rung eines Volksbegehrens wesentlich erhöht.

Die Einheitsinitiative zeichnet sich aus durch:

- Vereinfachung: Die Volksinitiative kann unbelastet von #ST# 83.358

Rechtsetzungsformen eingebracht werden. Motion Braunschweig

- Straffung: Die Rechtsetzungstechnik wird «professionell» Totalrevision der Bundesverfassung.

von der Bundesversammlung besorgt. Dies führt zu einer

wesentlichen Straffung und vermehrter innerer Geschlos- Grundrechte

senheit unserer Gesetzesordnung. Révision totale de la constitution.

- Verwesentlichung: Die Volksinitiative erfasst den Inhalt Droits fondamentaux

und die Idee, die Schwierigkeit der Normsetzung dagegen

ist Aufgabe der Bundesversammlung. Dieses Vorgehen

würde wesentlich dazu beitragen, die Volksinitiative auch

«volksnahe» zu machen.

- Stärkung der Verfassung: Unsere Verfassung ist unseres Wortlaut der Motion vom 9. März 1983

Erachtens von Bestimmungen überlastet, die auf Gesetzes- Der Bundesrat wird eingeladen, die Arbeit für eine Totalrevi-

oder gar auf Verordnungsebene gehören. Auch einer total sion der Bundesverfassung fortzusetzen und Volk, Ständen

revidierten BV würde es - bei der zu erwartenden wachsen- und dem Parlament einen ersten Korb - die Grundrechte

Motion Braunschweig 1838 N 15 décembre 1983

und deren Drittwirkung, einschliesslich die Sozialrechte, im Gegen das Vorgehen im Sinne der Motion sprechen

Sinne der Kapitel 1 bis 3 des Verfassungsentwurfes 1977-in namentlich folgende Überlegungen:

der Form einer oder allenfalls mehrerer Partialrevisionen, 1. Nach dem Wortlaut der Motion ist das Grundrechtspaket

zusammengefasst in 2 bis 4 Verfassungsartikeln, zur Bera- als erste Etappe einer Totalrevision gedacht. Offensichtlich

tung und Entscheidung vorzulegen. sollten weitere Etappen folgen. Das bedeutet zunächst, dass

das Verfahren der Totalrevision einzuschlagen wäre (Art.

Texte de la motion du 9 mars 1983

119 und 120 BV), nicht jenes der Partialrevision (Art. 121

Le Conseil fédéral est invité à poursuivre les travaux sur une BV). Der Bundesrat hätte somit einen kohärenten Gesamt-

révision totale de la constitution et à présenter au peuple, entwurf auszuarbeiten, auch wenn er vorerst nur einen Teil

aux cantons et au Parlement, pour examen et décision, au dieses Entwurfes endgültig zuhanden des Parlamentes ver-

cours d'une ou de plusieurs révisions partielles, de deux à abschieden müsste. Das Parlament seinerseits käme nicht

quatre articles constitutionnels concernant les droits fonda- darum herum, in der Eintretensdebatte auch die Grundsatz-

mentaux-droits sociaux inclus-et leurs effets sur des tiers. frage «Total revision -ja oder nein?» zu entscheiden. Könn-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, ten sich die Räte darüber nicht einigen, so wäre die Frage,

Baechtold, Bäumlin, Borei, Deneys, Euler, Ganz, Gloor, ob eine Totalrevision einzuleiten sei, dem Volk vorzulegen.

Jaggi, Leuenberger, Loetscher, Mauch, Meier Werner, Merz, Bejaht das Volk die Frage, so müssen Parlament und Bun-

Morf, Muheim, Müller-Bern, Nauer, Neukomm, Ott, Riesen- desrat neu gewählt werden (Art. 120 und 96 Abs. 2 BV). Erst

Fribourg, Robbiani, Ruffy, Schmid, Vannay, Wagner, Weber- anschliessend wäre das Revisionspaket materiell zu behan-

Arbon (27) deln. Mit anderen Worten: eine etappenweise Totalrevision

brächte keine Verfahrenserleichterungen.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit 2. Der Expertenentwurf von 1977, von dem der Motionär

Die Grundrechte stehen im Zentrum einer freiheitlichen und ausgeht, regelt die verschiedenen Bereiche, die Gegenstand

sozialen Demokratie. einer ersten Revisionsetappe bilden sollen, in ungefähr 25

Sie schützen den Menschen vor einer überbordenden Artikeln. Rein technisch wäre es wahrscheinlich machbar,

Staatsgewalt, vor Bürokratie und Sachzwang, aber auch vor das Paket in bloss 2 bis 4 Artikeln zu gliedern, aber nur,

privaten Mächten, vor Auswüchsen von Technik und Tech- wenn man das im Vernehmlassungsverfahren besonders

nologie und sind in einer Konsumgesellschaft und in einem befürwortete Konzept des Expertenentwurfes aufgäbe und

Medienzeitalter von besonderer Wichtigkeit. sich mit einer äusserst rudimentären Aufzählung der einzel-

Ob Konjunktur oder Krise, in jeder Wirtschaftslage sind nen Grundrechte und staatsleitenden Grundsätze begnügen

Grundrechte für den Menschen, für die Gruppe und für den wollte. Darüber hinaus würde ein knapper, geraffter Katalog

Staat bedeutsam. dem Gebot der Verfassungsklarheit und dem Anliegen einer

Die Freiheitsrechte der Bundesverfassung bedürfen der verständlichen, bürgernahen Verfassung nicht gerecht. Dem

Anpassung und des Überdenkens in einer Zeit rasanter Bundesrat scheint, dass der Aufwand, den die Einleitung

Entwicklung. einer Totalrevision erfordert, in einem solchen Fall in kei-

In den Vernehmlassungsantworten zum Verfassungsent- nem angemessenen Verhältnis stünde zum kargen Ertrag.

wurf der Expertenkommission für die Vorbereitung einer 3. Im übrigen wäre es staatsrechtlich fragwürdig, bei einer

Totalrevision der Bundesverfassung waren die Grundrechte Totalrevision ein erstes Revisionspaket in Kraft zu setzen,

gesamthaft und im einzelnen am wenigsten umstritten. ohne zu wissen, ob und wann weitere Etappen folgen und

Während die Fortsetzung der Totalrevision und ihre politi- wie die entsprechenden Pakete geschnürt sein werden.

sche Durchsetzbarkeit in einer nicht- gesamtkonzeptions- Auch wäre das Problem, wie das erste Paket nach seiner

freundlichen Zeit (vgl. Energie, Verkehr) fragwürdig gewor- Annahme durch Volk und Stände in die geltende Verfassung

den ist, ist es durchaus möglich, für die Grundrechte als ein formell integriert werden soll, schwer zu bewältigen. Soweit

erster Korb eine politisch tragfähige Mehrheit zu finden. die Verfassung Grundrechte garantiert, sind sie nämlich

Dieses paketweise Vorgehen bewährt sich schon seit Jahren verstreut und weisen eine unterschiedliche Regelungs-

am Beispiel der Revision des Schweizerischen Zivilgesetz- dichte und Struktur auf: neben wortkargen Bestimmungen

buches. (Pressefreiheit) finden sich umfangreiche Normengebilde

Die Bundesverfassung kennt nur die Totalrevision und die (Handels- und Gewerbefreiheit), die ausser dem Grundrecht

Partialrevisipn, aber nicht die Teilrevision ganzer Kapitel auch Inhalt, Schranken, Ziele, Gestaltungsaufträge und

oder Abschnitte. Kompetenzen umschreiben. Der Grundrechtskatalog des

Gegenüber einer formellen Verfassungsrevision geben wir Expertenentwurfes von 1977, den der Motionär im Auge hat,

der materiellen Partialrevision den Vorzug, die sich auf unterscheidet sich in Aufbau, Systematik und Regelungs-

wenige Artikel beschränkt und von Stimmbürgerin und dichte grundlegend von der geltenden Verfassung. Er ist als

Stimmbürger höchstens zwei oder drei Ja/Nein verlangt Teil einer ganz neuen Verfassung gedacht und lässt sich

(z. B. Katalog der Freiheitsrechte, der Sozialrechte sowie daher nur im Rahmen einer In-globo-Totalrevision sinnvoll

deren Drittwirkung). verwirklichen, nicht aber im Rahmen einer paketweisen

Totalrevision, bei der die einzelnen Pakete sukzessive in die

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates geltende Verfassung integriert werden sollen. Denn diese

Rapport écrit du Conseil fédéral Pakete sind auf ein kohärentes neues Modell ausgerichtet,

Durch die Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die nehmen also keine Rücksicht auf Systematik und Struktur

Arbeiten an einer Totalrevision der Verfassung fortzusetzen der heutigen Verfassung.

und dem Parlament zunächst einmal ein erstes Paket 4. Man könnte sich fragen, ob sich das in der Motion

(staatsleitende Grundsätze, Grundrechte und deren Drittwir- genannte Revisionspaket leichter im Verfahren der Partialre-

kung, Sozialrechte) in der Form einer oder mehrerer Partial- vision verwirklichen liesse. Die Frage ist nach Auffassung

revisionen, zusammengefasst in 2 bis 4 Artikeln, zu unter- des Bundesrates zu verneinen. Die technischen und rechtli-

breiten. chen Schwierigkeiten wären eher noch grösser, zumal auch

Mit dem Motionär ist der Bundesrat der Überzeugung, dass das Gebot der Einheit der Materie beachtet werden müsste.

die Revisionsarbeiten weiterzuführen sind. Seines Erach- Aus diesen Gründen, und nachdem er dem Parlament eine

tens wäre aber das in der Motion aufgezeigte Vorgehen Gesamtreform en bloc beantragen wird, empfiehlt der Bun-

nicht der richtige Weg. Er hält eine Gesamtreform en bloc desrat die Ablehnung der Motion.

rechtlich und politisch für zweckmässiger und besser. Er

wird daher dem Parlament einen Bericht über die bisherigen

Arbeiten unterbreiten mit dem Antrag, ihn zu beauftragen, Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Botschaft und Entwurf zu einer totalrevidierten Bundesver- Déclaration écrite du Conseil fédéral

fassung vorzulegen. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

15. Dezember 1983 N 1839 Interpellation Hofmann

Braunschweig: Ich halte es für einen Mangel unseres Parla- Gerade weil mich dieses Problem persönlich sehr beschäf-

mentsbetriebes, dass wir diesen Vorstoss heute behandeln, tigt hat, habe ich es durch meine Spezialisten sehr genau

weil er traktandiert ist und weil der Bundesrat die Überwei- prüfen lassen. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die

sung der Motion ablehnt. Andererseits hat der Bundesrat vorgeschlagene Lösung nicht möglich ist. Ich werde Ihnen

beschlossen, die ganze Frage der Totalrevision im Verlaufe die wesentlichen Gründe noch einmal darlegen: Wenn Sie

des nächsten Jahres grundsätzlich anhand eines Berichtes beginnen, eine Verfassung in Etappen zu revidieren, müs-

zur Sprache zu bringen. Ich hätte es vorgezogen - offenbar sen Sie dennoch zunächst den Grundsatzentscheid für eine

ist das nicht möglich -, wenn die heutige Diskussion bis Totalrevision fällen, denn sonst passen nachher die einzel-

dannzumal - Behandlung der Gesamtfrage - hätte verscho- nen Teile in keiner Weise mehr zusammen.

ben werden können. Sie können nicht einzelne Stücke aus dem Verfassungsent-

Für den Fall aber, dass es tatsächlich ausgeschlossen ist, wurf 1977 herausnehmen und in unsere jetzige Verfassung

den Entscheid über diese Vorfrage (bzw. eine Frage, die sich einfügen, weil hier ganz andere Grundgedanken für den

nach Verschiebung oder Ablehnung der Totalrevision oder Aufbau der Verfassung massgebend sind.

als Alternative ergeben könnte) zu verschieben, beantrage Eine zweite, wesentliche Überlegung: Wenn Sie einzelne

ich Ihnen, die Motion zu überweisen, damit sie sinnvoll in die neue Teile in die heutige Verfassung einfügen, dann brau-

Gesamtbetrachtung zurTotalrevision der Bundesverfassung chen Sie sehr ausgedehnte Übergangsbestimmungen. Die

einbezogen werden kann. Dazu folgendes zur Begründung: Untersuchung darüber hat gezeigt, dass das Übergangspro-

Wir wissen alle: es gab eine Zeit, als der Entwurf der Exper- blem praktisch nicht zu lösen ist. Sie können nicht völlig

tenkommission erschienen war, da bestand so etwas wie Verschiedenes auf unabsehbare Zeit miteinander in Ein-

eine Euphorie für die Totalrevision der Bundesverfassung. klang bringen.

In der Folge trat «Frostwetter» ein: im Vernehmlassungsver- Dann eine dritte, vielleicht entscheidende Überlegung: Bei

fahren wurde von allen Seiten Kritik geübt, vor allem aus einer solchen Teilrevision, die ein «Paket» beinhalten

bürgerlichen Kreisen, und die Totalrevision geriet ins Wan- würde, gilt der Grundsatz der Einheit der Materie. Bei

ken. Heute ist die Meinung weit verbreitet, sie sei eigentlich Beachtung dieses Grundsatzes können Sie aber nicht sämt-

gestorben. Der Bundesrat aber möchte mindestens etwas zu liche Grundrechte in einer Revision umschreiben. Sie müss-

einer «schicklichen Beerdigung» beitragen, indem diese ten also zuerst - in Form einer Teilrevision der geltenden

hier in diesem würdigen Raum geschieht, die Sache soll Verfassung - den Grundsatz der Einheit der Materie aufhe-

also nichf einfach versanden oder auslauten. Diesem ben, was bekanntlich eine Abstimmung mit Volks- und Stän-

Entscheid dient der bundesrätliche Bericht. demehr voraussetzt.

In meiner Motion habe ich die Frage gestellt: Bestände nicht Schliesslich die vierte Überlegung: Sie wissen, dass der

die Möglichkeit, einzelne Teile oder doch einen Teil der Bundesrat beschlossen hat, Ihnen einen Bericht über die

Totalrevision zu verwirklichen? Man könnte es auch negativ Frage der Total revision vorzulegen. Aufgrund dieses Berich-

«gerettet werden» nennen; aber ich möchte es ausdrücklich tes soll das weitere Verfahren diskutiert werden. Ich habe

nicht so bezeichnen, sondern positiv den Abschnitt über die nichts dagegen, wenn die Idee von Herrn Braunschweig bei

Grundrechte Verfassungswirklichkeit werden lassen. dieser Gelegenheit nochmals diskutiert wird. Wenn Sie die

Warum? Grundrechte sind ein wesentlicher Bestandteil Prüfung der Idee in diei>er Form vorschlagen, sind wir bereit,

jeder Verfassung; diese sind in unserer Verfassung aus dem den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Wir werden

letzten Jahrhundert begreiflicherweise nicht mehr zeitge- die Problematik des Revisionsverfahrens im Bericht mitein-

mäss formuliert. Es wäre interessant und staatspolitisch bringen. Aber als Motion, als verbindlichen Auftrag, können

wichtig, eine Diskussion darüber zu führen, ob diese Grund- wir den Vorstoss aus zwingenden juristischen Gründen

rechte heute fortgeschrieben werden können. Einzelne Fra- nicht entgegennehmen.

gen sind sehr strittig, wenn nicht brisant; ich denke an die

Drittwirkung der Freiheitsrechte, an die Verwirklichung der Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Sozialrechte. Das Ergebnis würde sich aus unseren Ver-

handlungen herauskristallisieren.

Der Bundesrat hat gegen die Revision der Grundrechte als

erstes Paket rechtliche Einwände erhoben, die ich nicht

einfach ablehnen kann. Vor allem sagt er, es könnte ein

Widerspruch entstehen zwischen den neu formulierten #ST# 83.449

Grundrechten und den übrigen Teilen der Bundesverfas-

sung. Dieses Risiko besteht. Aber ich frage mich: Ist damit Interpellation Hofmann

wirklich das letzte Wort gesprochen? Müsste diese Frage Italienische Arbeitskräfte in der Schweiz.

nicht doch noch etwas vertiefter behandelt werden? Wenn Neue Regelung

der Bundesrat ohnehin einen Bericht über den heutigen Travailleurs italiens en Suisse.

Stand der Total revision erarbeitet, um ihn uns zur Stellung-

nahme vorzulegen, dann sollte diese Frage einbezogen wer-

Nouvelle réglementation

den können: Ist die Behandlung eines ersten Paketes «Die

Grundrechte» möglich?

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, meinem Vorstoss

zuzustimmen. Die Grundrechte sind im Vernehmlassungs-

verfahren relativ wenig kritisiert worden. Wenn sich an einer Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1983

Stelle eine Übereinstimmung ergab, dann in diesem Vom 25. bis zum 29. April fanden in Bern schweizerisch-

Bereich, und das ist doch positiv und erfreulich. Man sollte italienische Ausländergespräche statt. Sie zeitigten unter

davon Gebrauch machen und die Motion nicht einfach in anderem folgende Ergebnisse:

Bausch und Bogen ablehnen. - Die Frist zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung für

erwerbstätige Italiener wird von zehn auf fünf Jahre verkürzt.

- Der Familiennachzug ist bereits nach 12 (bisher 15) Mona-

Bundesrat Friedrich: Ich muss Herrn Braunschweig zuge- ten möglich.

stehen, dass ich seine Idee auch einmal sehr gründlich

«gewälzt» habe. Sie hat mich bis zu einem gewissen Grad Wir ersuchen den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung

zu nehmen:

fasziniert, einfach aus der Erkenntnis, dass eine Totalrevi-

sion heute politisch wahrscheinlich nicht besonders aus- 1. Wird durch diese Massnahmen die Stabilisierungspolitik

sichtsreich ist, und in der Meinung, dass man wenigstens der Schweiz in der Ausländerfrage gefährdet?

die mehr oder weniger unbestrittenen Gegenstände auf dem 2. Lösen die getroffenen Neuregelungen Anschlussbegeh-

Wege einer Teilrevision regeln könnte. ren anderer Länder aus?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Braunschweig Totalrevision der Bundesverfassung. Grundrechte

Motion Braunschweig Révision totale de la constitution. Droits fondamentaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.358

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.12.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1837-1839

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Ref. No 20 012 070

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