Federal Youth Work Recognition Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court rejected a motion to integrate the recognition and promotion of nationwide extracurricular youth work into government policy for the 1983-1987 legislative period, as recommended by a federal commission. The government argued that while existing youth organizations perform valuable civic work, federal support should remain secondary to private and cantonal/communal efforts, and that extending federal recognition and funding could create undue financial burdens.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 108 Abs. 1 Bst. a BGG; Federal Youth Work Recognition Denied: The government argued that while existing youth organizations perform valuable civic work, federal support should remain secondary to private and cantonal/communal efforts, and that extending federal recognition and funding could create undue financial burdens.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is cited to declare the appeal inadmissible due to its nature as an interlocutory decision.
Volltext
18. März 1983 521 Postulat Schule
Mitunterzeichner-Cosignataires:Chr\s\\nat, Deneys, Jaggi, mann, Keller, Kunz, Lang, Loetscher, Longet, Loretan,
Lang, Mauch, Vannay (6) Meier Kaspar, Meizoz, Morel, Müller-Luzern, Müller-Aargau,
Neukomm, Oehler, Räz, Scherer, Schnider-Luzern, Spiess,
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Steinegger, Stucky, Uchtenhagen, Vetsch, Ziegler-Solo-
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht thurn (36)
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Rapport écrit du Conseil fédéral Die in der Schweiz bestehenden über 70 Jugendverbände
In einem vorerst auf die Rekrutierungsjahre 1983/84 mit mehr als 500 000 Mitgliedern leisten eine gesellschafts-
begrenzten Versuch machen die SBB den Kondukteurberuf politisch bedeutungsvolle aktive Jugendarbeit.
erstmals auch für Frauen zugänglich. Ob der Versuch spä- Seit Jahren ist das Parlament bestrebt, den Jugendorgani-
ter fortgesetzt wird, hängt von den Erfahrungen ab. sationen in der Schweiz jene Anerkennung und Unterstüt-
Rekrutierung, Ausbildung, Einsatz und Dienstverhältnis sind zung zukommen zu lassen, die sie zur Aufrechterhaltung
grundsätzlich für Männer und Frauen gleich. Für das und zum Ausbau ihrer für Staat und Gesellschaft wertvollen
Höchstalter von Frauen bei der Ausbildung eine Abwei- ausserschulischen Jugendarbeit dringend benötigen. Ein
chung zu schaffen, wäre nicht angebracht. Einer über dreis- wichtiger Schritt bedeutete die 1978 erfolgte Einsetzung
sigjährigen Frau ist auch nicht ohne weiteres eine 18 der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen durch
Monate dauernde Lehre zuzumuten. Einer Heraufsetzung den Bundesrat. Durch sie fand ein von Alfons Müller-Luzern
des Höchstalters steht ferner entgegen, dass sich über am 7. Juni 1978 eingereichtes Postulat im Auftrag des EDI
dreissigjährige Personen in die Pensionskasse einkaufen eine eingehende Prüfung, deren Ergebnisse in einem
müssen, was sowohl für die Betroffenen als auch für das umfassenden Bericht mit dem Titel «Unterstützung der akti-
Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeu- ven Jugendarbeit» enthalten sind. Darin legt die Kommis-
tet. sion dar, was aktive Jugendarbeit heute ist und bedeutet,
Die Lehrlinge der Kondukteurlaufbahn befinden sich in der wer ihre institutionellen und personellen Träger sind und wo
Regel im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Bei den älteren die rechtlichen und finanziellen Probleme liegen. Der
Kandidaten handelt es sich vorwiegend um bereits bei den Bericht unterstreicht den Stellenwert der privaten Initiative
SBB angestellte Bedienstete, die noch umgeschult werden. und grenzt den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der
Wenn schon das Höchstalter für die Ausbildung nicht auf Gemeinden und Kantone klar ab. Er zeigt aber auch auf,
40 Jahre heraufgesetzt werden kann, ist in einer späteren dass die schweizerischen Jugendorganisationen als wich-
Phase nicht auszuschliessen, dass den fertig ausgebilde- tigste Träger der ausserschulischen Jugendarbeit auf eine
ten, jedoch aus privaten Gründen später ausgetretenen rechtliche Anerkennung durch den Bund angewiesen sind.
Kondukteusen der Wiedereintritt ermöglicht werden kann. Die bestehende Unterstützung der Jugendverbände durch
In Frage kommt sowohl volle als auch Teilzeitarbeit. den Bund ist auf geeignete Weise abzusichern.
Diese Begehren werden im erwähnten Bericht der Eidge-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates nössischen Jugendkommission fundiert begründet. Im Juni
Déclaration écrite du Conseil fédéral 1982 hat der Bundesrat vom Bericht Kenntnis genommen,
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. ohne sich aber zum Inhalt zu äussern. Es geht im Grunde
darum, die ausserschulische Jugendarbeit der verschiede-
Abgelehnt - Rejeté nen Organisationen und Verbände ihrer grossen Bedeutung
für die persönliche Entwicklung und soziale Reifung der
jungen Menschen entsprechend anzuerkennen und damit
gleichzeitig klare Grundlagen für eine angemessene und
bedürfnisgerechte Unterstützung zu schaffen. Diese Hilfe
#ST# 83.327 sollte auf die Tätigkeit in nationalem oder sprachregionalem
Postulat Schule Rahmen ausgerichtet und neben den privaten und öffentli-
chen Leistungen von kantonaler und kommunaler Seite
Ausserschulische Jugendarbeit subsidiär bleiben. Seit 1982 richtet das EDI aufgrund eines
Jeunesse. Activités extrascolaires blossen Budgetbeschlusses bereits Beiträge aus und ver-
fügt somit über wertvolle Erfahrungen. Diese zeigen einer-
seits, dass durch die Bundesunterstützung wichtige
Impulse für eine breitere Anerkennung und Unterstützung
ausgehen können, dass aber andererseits viele Organisa-
tionen ohne diese Hilfe gar nicht in der Lage wären, die
Wortlaut des Postulates vom 2. Februar 1983 meist überregional organisierte Ausbildung von Jugendlei-
tern - mit ihrem Einsatz steht und fällt oft die konkrete
Der Bundesrat wird eingeladen, die Anerkennung und För-
Arbeit - durchzuführen.
derung der gesamtschweizerischen ausserschulischen
Nicht zuletzt sei auf die Lage der Schweiz im europäischen
Jugendarbeit als Vorhaben in die Regierungsrichtlinien der
Vergleich hingewiesen. Die Parlamentarische Versammlung
Legislaturperiode 1983-1987 aufzunehmen, im Sinne der
des Europarates hat im September 1980, gestützt auf einen
Empfehlungen des Berichtes «Unterstützung der aktiven
Bericht ihrer Kommission für Kultur und Erziehung, Empfeh-
Jugendarbeit» der Eidgenössischen Kommission für
lungen für eine breitere Unterstützung der Jugendarbeit,
Jugendfragen.
insbesondere auf dem Gebiet des internationalen Jugend-
Texte du postulat du 2 février 1983 austausches, zuhanden der Regierungen der Mitgliedländer
Le Conseil fédéral est invité à insérer en tant que projet, verabschiedet. In vielen, auch kleineren Ländern ist diese
dans les Grandes lignes de la politique gouvernementale öffentliche Anerkennung der ausserschulischen Jugendar-
pendant la législature 1983-1987, la reconnaissance et l'en- beit realisiert. Nach Jahren des Wartens, der Vorbereitun-
couragement des activités extrascolaires sur le plan natio- gen und Abklärungen sollte nun die Verwirklichung längst
nal, dans le sens des recommandations que contient le rap- bekannter Wünsche und Bedürfnisse, über deren Berechti-
port de la Commission fédérale pour la jeunesse intitulé gung keine grundlegenden Zweifel bestehen, konkret an die
«Aide à la formation extrascolaire active». Hand genommen werden. Der Bundesrat sollte mit der Auf-
nahme eines entsprechenden Richtliniengeschäftes doku-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Biderbost, mentieren, dass es ihm ernst ist mit dem vielzitierten Willen
Blunschy, Borei, Brélaz, Columberg, Deneys, Dürr, Eppen- zum Dialog und mit seinem Verständnis für die förderungs-
berger-Nesslau, Gloor, Huggenberger, Jaggi, Jung, Kauf- würdigen Anliegen der Jugendlichen.
Interpellation Ott 522 N 18 mars 1983
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Auch wenn zweifellos die Grenzen der Aktionsmöglichkei-
Déclaration écrite du Conseil fédéral ten in der damaligen Situation realistisch in Betracht gezo-
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. gen werden müssen, stand es doch in jedem Falle der
Schweiz wohl an, angesichts eines solchen Hilferufes das
Überwiesen - Transmis Äusserste, was in ihren Kräften stand, zu versuchen.
Offensichtlich war beim Appell an den Bundesrat nicht nur
an eine humanitäre Aktion, sondern an einen eigentlichen
politischen Vermittlungsversuch gedacht. Ähnliche Fälle
#ST# 82.516 könnten sich in Zukunft wiederholen, und es ist an uns,
heute schon die Chancen und Schwierigkeiten genau zu
Interpellation Ott analysieren und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.
Libanonkrieg. Gute Dienste der Schweiz Die Schweiz ist offenkundig mit der Forderung nach einer
Guerre du Liban. Bons offices de la Suisse ganz neuen Form von Guten Diensten konfrontiert worden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Mit seinem Schreiben vom 30. Juni 1982 machte der Präsi-
Wortlaut der Interpellation vom 23. September 1982 dent des Libanon, Elias Sarkis, auf den Ernst der Lage in
der Stadt Beirut und auf die bedrohte Existenz von Hun-
Ende Juni wandte sich der damalige libanesische Staatsprä- derttausenden von Zivilpersonen aufmerksam. Dieses
sident Elias Sarkis an den Bundesrat mit dem dringlichen
Schreiben, ein genereller Appell, war gleichzeitig an eine
Hilferuf, das Leben der im belagerten Beirut eingeschlosse- Reihe weiterer Staatschefs gerichtet worden. Der Bundes-
nen 600 000 Einwohner zu retten. rat hat den Inhalt des Schreibens unverzüglich der schwei-
Der Bundesrat wird ersucht, über dieses Ereignis zu berich- zerischen Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
ten und unter anderem auf die Fragen zu antworten: In seiner Antwort erinnerte der Bundesrat einerseits daran,
I.Weiche Massnahmen sind von selten der Eidgenossen- dass sich die Schweiz für jeden nützlichen Beitrag, um den
schaft unternommen worden? sie von den Konfliktparteien ersucht werden könnte, zur
2. Welche Schwierigkeiten stellten sich in den Weg, und Verfügung halte; er wies andererseits auf die zahlreichen
was konnte nicht unternommen werden? Aktionen hin, die auf humanitärem Gebiet bereits in die
3. Welche Folgerungen sind nach Auffassung des Bundes- Wege geleitet worden waren. Nachdem andere Staaten,
rates daraus in bezug auf die künftige Praxis dar Guten gestützt auf ihre besonders engen Beziehungen zu den
Dienste zu ziehen? Ländern des Mittleren Ostens, bereits auf der politischen
Ebene eingegriffen hatten, konzentrierte die Schweiz ihre
Texte de l'interpellation du 23 septembre 1982 Aktionen auf den humanitären Bereich, so namentlich auf
A la fin du mois de juin, le président du Liban, M. Elias Sar- die Forderung, dass die Genfer Konventionen zum Schutz
kis, a lancé un appel à l'aide pressant au Conseil fédéral der Kombattanten und der Zivilpersonen respektiert würden
pour sauver la vie des 600 000 habitants encerclés dans und dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
Beyrouth assiégée. seine Tätigkeit unbehindert ausüben könne. Auf diese
Weise hat die Schweiz vor allem auf dem Weg über interna-
Le Conseil fédéral est prié de faire un rapport sur cet évé- tionale Organisationen und schweizerische Hilfswerke den
nement et de répondre entre autres aux questions suivan- Opfern des Libanonkonflikts humanitäre Hilfe in der Höhe
tes: von bis jetzt 7 Millionen Franken zukommen lassen. Das
1. Quelles démarches la Confédération a-t-elle entreprises? Schweizerische Katastrophenhilfskorps ist seinerseits seit
2. Quelles difficultés a-t-elle recontrées et quelles ont été dem 18. August im Libanon im Einsatz. Die einzigen
les limites de son action? Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang erga-
3. Quelles conséquences faut-il tirer de cette expérience ben, sind solche, die bei jeder Aktion in einem Land, das
pour les prochaines missions de bons offices? von einer derart schweren Krise geschüttelt wird, auftreten
können.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Borei, Braun- Hinsichtlich der Guten Dienste der Schweiz hat sich der
schweig, Christinat, Eggli, Gloor, Hubacher, Loetscher, Bundesrat im Laufe der vergangenen Monate in Beantwor-
Mauch, Merz, Nauer, Reimann, Reiniger, Robbiani, Rubi, tung verschiedener parlamentarischer Vorstösse mehrmals
Ruffy, Schmid, Weber-Arbon, Zehnder (19) geäussert (namentlich auf ein Postulat Roy vom 8. Oktober
1981, ein Postulat Ziegler vom 16. Dezember 1981, ein
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Postulat Ott vom 17. Dezember 1981, ein Postulat Bauer
Seither ist die Lage im Libanon immer noch nicht zur Ruhe vom 17. Dezember 1981, eine Interpellation Roy vom 9. Juni
gekommen, und Unvorhergesehenes, Tragisches hat sich 1982 sowie auf eine Frage von Nationalrat Roy in der Frage-
inzwischen ereignet. Doch bezogen auf die Situation, wie stunde vom 27. September 1982). Diese sämtlichen Antwor-
sie um die Jahresmitte bestand, stellt sich für uns, als durch ten gründeten auf der Tatsache, dass der Bundesrat, getreu
das genannte Ansuchen des Libanon Mitinvolvierte, nach- seiner konstanten Politik, seine Disponibilität aufrechterhält,
träglich die Aufgabe, aus dem Vorkommnis die nötigen Leh- um überall dort seine guten Dienste zur Verfügung zu stel-
ren zu ziehen. len, wo dies von den Streitparteien gewünscht wird, wo eine
Mit dem Brief des libanesischen Präsidenten war die lange solche Tätigkeit angezeigt ist und wo sie zur Erhaltung oder
geübte schweizerische Tradition der Guten Dienste ange- Wiederherstellung des Friedens einen - noch so beschei-
sprochen - allerdings nicht nur in der Form, wie wir sie in denen - Beitrag leisten kann.
den letzten Jahrzehnten zu üben gewohnt waren. - Bei der Die Erfahrungen im Libanonkonflikt gestatten dem Bundes-
Übergabe des Briefes hat sich der libanesische Botschafter rat nicht, zu Schlüssen zu kommen, die über das bereits
in der Schweiz ausdrücklich auf die Überlieferung der neu- Gesagte hinausweisen würden.
tralen Schweiz und ihre Erfahrung in der Leistung Guter
Dienste bezogen. Die Schweiz war also aufgrund ihrer aus- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
senpol:tischen Prinzipien in besonderer Weise angespro- rates teilweise befriedigt.
chen, auch wenn ähnliche Hilferufe gleichzeitig an andere
Staaten ergingen. (In diesem Zusammenhang wäre es inter-
essant zu erfahren, welche anderen Staaten angerufen wur-
den und was schweizerischerseits zur Koordination der
Bemühungen unternommen werden konnte.)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Schüle Ausserschulische Jugendarbeit
Postulat Schüle Jeunesse. Activités extrascolaires
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.327
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 521-522
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Ref. No 20 011 331
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