Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-323 KI-generiert

Crane Safety: Inspections and Accident Statistics Approved, Operator Licensing Rejected

Geschäftsnummer VPB 83-323
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council proposed to adopt points 1 and 4 of the postulate concerning crane safety, which included official inspections after assembly and the establishment of an accident statistic for construction machinery. However, it rejected points 2 and 3, which called for mandatory licensing of crane operators and progressive reduction of maximum load capacity with age, arguing that existing regulations and planned revisions adequately addressed operator competency and maintenance, and that a progressive load reduction was unnecessary with proper expert control and maintenance.

Legislator-Regeste

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Crane Safety: Inspections and Accident Statistics Approved, Operator Licensing Rejected: However, it rejected points 2 and 3, which called for mandatory licensing of crane operators and progressive reduction of maximum load capacity with age, arguing that existing regulations and planned revisions adequately addressed operator competency and maintenance, and that a progressive load reduction was unnecessary with proper expert control and maintenance.

Schlagwörter

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Sicherheitsbedenken Kontrollvorschrift Verletzung von Sicherheitsbestimmungen Genehmigung der Verordnung Gesundheitsbehördliche Kontrollen Baupolitik
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 18 Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei der Verwendung von Kranen und Hebezeugen vom 22. Juni 1951

Cited in the context of existing regulations for crane safety checks.

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Volltext

5. Oktober 1984 N 1417 Postulat Leuenberger Moritz

#ST# 84.371 façon, il est évident que les analyses sérieuses et les statisti-

ques crédibles en la matière font défaut.

Postulato Carobbio Les soussignés demandent par conséquent au Conseil fédé-

Krebs als Berufskrankheit ral de dire:

Forme di cancro professionale a. S'il n'estime pas opportun de présenter aux Chambres

Cancers d'origine professionnelle fédérales un rapport à ce sujet

- qui analyse les relations possibles entre les professions,

les postes de travail et les risques de contracter le cancer,

- qui indique les mesures souhaitables pour que de telles

possibilités fassent l'objet d'un contrôle,

Wortlaut des Postulates vom 15. März 1984 - qui fixe de nouvelles normes permettant de considérer

Nach Angaben der Fachleute sterben in der Schweiz jedes certaines formes de cancer comme d'origine profession-

Jahr rund 13000 Menschen an Krebs; und offiziell werden nelle;

jährlich drei bis vier Fälle von «berufsbedingtem», d. h. am b, s'il ne pense pas qu'il serait utile de demander notam-

Arbeitsplatz zugezogenem Krebs registriert. In Wirklichkeit ment à la CNA d'adopter de nouveaux critères pour l'élabo-

scheint diese Zahl bedeutend grösserzu sein. Das ist jeden- ration de statistiques sur les diverses formes de cancer

falls die Meinung von Spezialisten wie Prof. M. Guillemin, d'origine professionnelle?

Direktor des Instituts für Arbeitshygiene an der Universität

Mitunterzeichner- Cofirmatari- Cosignataires: Borei, Bré-

Lausanne. Er veranschlagt - laut Presseberichten - die

laz, Christinat, Clivaz, Cotti Flavio, Dafflon, Deneys, Friedli,

Häufigkeit von berufsbedingtem Krebs mit 10 Prozent aller

Giudici, Gloor, Grassi, Gurtner, Herczog, Jaggi, Longet, Mei-

Krebsfälle. Allem Anschein nach mangelt es auf diesem

zoz, Pini, Pitteloud, Rebeaud, Riesen-Fribourg, Robbiani,

Gebiet an zuverlässigen Untersuchungen und glaubwürdi-

Ruffy, Salvioni, Vannay (24)

gen Statistiken.

Die Unterzeichner fragen deshalb den Bundesrat: Schriftliche Begründung - Sviluppi scritti

a. Ist er nicht der Meinung, er sollte den eidgenössischen Développement par écrit

Räten einen Bericht zu diesem Problem vorlegen, der L'autore rinuncia agli sviluppi e desidera una risposta

- alle denkbaren Beziehungen zwischen Arbeitsplatz, scritta.

Arbeit und Krebsgefahr untersucht;

- die wünschbaren Massnahmen aufzeigt, damit diese Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Gefahr unter Kontrolle gebracht werden kann; vom 5. September 1984

- neue mögliche Normen für die Ausscheidung bestimmter Dichiarazione scritta del Consiglio federale

Krebsformen als Berufskrankheiten aufzeigt? del 5 settembre 1984

b. Sollte er nicht namentlich bei der.SUVA darauf drängen, Déclaration écrite du Conseil fédéral

dass sie für die Statistiken über den berufsbedingten Krebs du 5 septembre 1984

neue Kriterien einführt? II Consiglio federale è disposto ad accettare il postulato.

Testo del postulato del 15 marzo 1984 Überwiesen - Transmis

Secondo le indicazioni degli specialisti ogni anno in Sviz-

zera 13000 persone muoiono di cancro. Ufficialmente si

registrano ogni anno da tre a quattro casi di forme di cancro

cosidette professionali, cioè contratte sul posto di lavoro.

Tale cifra appare manifestamente al di sotto della realtà. #ST# 83.323

Questa è in ogni caso l'opinione di specialisti come il prof. Postulat Leuenberger Moritz

M. Guillemin, direttore dell'Istituto Universitario di igiene

industriale di Losanna, che, secondo quanto ha riferito la Krane. Sicherheitsvorschriften

stampa, valuta ad almeno il 10 per cento del totale i casi di Grues de chantier. Prescriptions de sécurité

forme di cancro professionali. In ogni caso appare evidente

che mancano analisi valide e statistiche credibili del feno-

meno.

I sottoscritti chiedono perciò al Consiglio federale di dire:

a. se non ritiene di presentare alle Camere un rapporto sul Wortlaut des Postulates vom 2. Februar 1983

problema Der Bundesrat wird eingeladen, den Erlass folgender Vor-

- che analizzi tutte le possibili relazioni fra posti di lavoro, schriften zu prüfen:

professioni e pericoli di contrattare forme di cancro; 1. Baukrane sollen unmittelbar nach jeder Montage amtlich

- indichi le misure auspicabili perché tali possibilità siano geprüft werden, wozu auch eine Belastungsprobe gehört.

messe sotto controllo e 2. Das Führen eines Kranes soll bewilligungspflichtig sein.

- possibili norme nuove per valutare come malattie profes- Die Prüfung soll neben praktischem auch technisches Wis-

sionali determinate forme di cancro, sen über das Funktionieren eines Kranes und insbesondere

b. se non ritiene di sollecitare in particolare l'INSAI ad die Kenntnisse der SUVA-Richtlinien umfassen.

adottare nuovi criteri nell'allestimento delle statistiche sulle 3. Zur Vermeidung von Ermüdungsbrüchen soll die maxi-

forme di cancro professionale? male Tragkraft eines Kranes mit zunehmendem Alter suk-

Texte du postulat du 15 mars 1984 zessive herabgesetzt werden.

Selon les spécialistes, chaque année 13 000 personnes meu- 4. Es soll eine Unfallstatistik für Baumaschinen erstellt

rent du cancer en Suisse et on enregistre officiellement trois werden.

ou quatre cas de formes de cancer d'origine profession- Texte du postulat du 2 février 1983

nelle, c'est-à-dire contractées au poste de travail. Ce chiffre

semble manifestement ne pas correspondre à la réalité. Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas

Telle est du moins l'opinion de spécialistes comme le pro- opportun d'éditer les prescriptions suivantes:

fesseur M. Guillemin, directeur de l'Institut universitaire 1. Les grues de chantier doivent, après chaque montage,

d'hygiène industrielle, à Lausanne, qui, d'après ce qu'on a être soumises à un contrôle officiel, un essai de charge étant

pu lire dans la presse, évalue à 10 pour cent au minimum du compris dans cet examen.

total les cas de cancer d'origine professionnelle. De toute 2. La conduite d'une grue de chantier doit être soumise au

Postulat Leuenberger Moritz 1418 N 5 octobre 1984

régime de l'autorisation. L'examen portera à la fois sur la Risiken darstellen; dies nicht nur für die Bauarbeiter, son-

pratique et sur les connaissances techniques concernant le dern auch für die Öffentlichkeit. Der Unfall in Lausanne vom

fonctionnement d'une grue, ainsi que sur les directives de la 25. April 1982, bei dem ein Kran auf einen mit Passagieren

CNA. besetzten Trolleybus gestürzt ist, illustriert dies auf tragi-

3. Afin d'éviter des ruptures de fatigue, la force portante sche Weise. Unfallverhütungsmassnahmen sind in erster

maximale d'une grue de chantier doit être diminuée pro- Linie vom Arbeitgeber, -im weiteren vom Personal auf dem

gressivement au fil des ans. Bauplatz sowie von den Fabrikanten oder Importeuren sol-

cher Maschinen an die Hand zu nehmen. Was den Schutz

4. Il faut établir une statistique des accidents causés par des

des Arbeitnehmers anbetrifft, so ist es tatsächlich dessen

machines de chantier.

Arbeitgeber, der für seine Sicherheit genügend Gewähr zu

leisten hat, und es ist insbesondere Aufgabe der Organe der

Mitunterzeichner-Cosignataires: (Affolter), Bäumlin, Borei, Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA), dar-

Bratschi, Braunschweig, Christinat, Deneys, Euler, (Ganz), über zu wachen, dass er dieser Pflicht nachkommt.

Gloor, Hubacher, Jaggi, (Lang, Loetscher), Mauch, (Meier Andererseits ist es das Bundesgesetz vom 19. März 1976

Werner, Merz), Morf, (Müller-Bern), Nauer, Neukomm, Ott, über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und

Renschier, Ruffy, Schmid, (Stich), Uchtenhagen, Vannay, Geräten (STEG), das die Fabrikanten oder Importeure ver-

Zehnder, (Ziegler-Genf) (30) pflichtet, nur solche Maschinen in Verkehr zu bringen, die

den Sicherheitsanforderungen dieses Gesetzes entspre-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

chen. Liegen Mängel vor, so können die zuständigen

In der Schweiz gibt es zahlreiche schwere Unfälle mit Bau- Organe des Arbeitsgesetzes oder des STEG Massnahmen

maschinen, insbesondere mit Kranen. Am 25. April 1982 ergreifen, die bis zum Betriebsverbot oder zur Beschlagnah-

stürzte in Lausanne ein Auslegearm eines Kranes auf einen mung einer Maschine führen können.

städtischen Trolleybus und forderte mehrere Menschenle- Zu den im Postulat einzeln erwähnten Anträgen nimmt der

ben. Aber auch auf Baustellen stürzen immer wieder Bau- Bundesrat wie folgt Stellung:

krane bei der Montage oder während des Betriebes ein,

Ad 1 : Eine amtliche Prüfung der Baukrane unmittelbar nach

wobei oft Arbeiter getötet, schwer verletzt werden, immer

deren Montage bietet nicht absolute Gewähr für die

aber sehr gefährdet sind. Die genaue Anzahl der diesbezüg-

Betriebssicherheit. Gewisse notwendige Kontrollen können

lichen Unfälle und ihre Folgen sind deswegen nicht

nur durchgeführt werden, wenn der Kran demontiert ist.

bekannt, weil offensichtlich keine entsprechende Unfallstati-

Nach jeder Montage muss aber eine Funktionskontrolle

stik gefulrl wird. Eine solche könnte aber für allfällige

durchgeführt werden, die schon heute vorgeschrieben ist.

Vorschriften der staatlichen Krankontrolle entscheidende

In einer im Hinblick auf die Neuordnung der Arbeitssicher-

Erkenntnisse vermitteln.

heit durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Alle Kranunfälle, insbesondere diejenigen infolge von Ermü-

(UVG) überarbeiteten Richtlinie, die 1984 in Kraft treten soll,

dungsbrüchen, Messen sich bei strengeren SUVA-Vorschrif-

ist eine Bestimmung vorgesehen, wonach jeder Baukran

ten vermeiden. Zwar sollte gemäss Artikel 18 der Verord-

alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen eingehend

nung über die Verhütung von Unfällen bei der Verwendung

auf seine Betriebssicherheit kontrolliert werden muss. Als

von Kranen und Hebezeugen vom 22. Juni 1951 nach jeder

Sachverständige gelten Vertreter der-Herstellerfirmen oder

Montage eine Betriebskontrolle mit Belastungsprobe durch-,

Maschineningenieure bzw. -techniker mit entsprechender

geführt werden. In den allermeisten Fällen wird dies aber

Erfahrung. Das Ergebnis dieser Kontrollen wird in einem

nicht getan. Dies ist nur möglich, weil keine entsprechende

Kranbuch eingetragen und kann somit durch die Kontrollor-

behördliche Aufsicht besteht. Deshalb sollte jeder Kran nach

gane jederzeit nachgeprüft werden.

seiner Montage behördlich kontrolliert und seine Inbetrieb-

nahme auf dem entsprechenden Bauplatz bewilligt werden, Ad 2: Die Anforderungen an den Kranführer werden in der

wie dies zum Beispiel bereits in den Kantonen Basel-Stadt erwähnten Richtlinie so umschrieben, dass die Betriebsin-

oder Genf der Fall ist. haber gezwungen sind, ihre Kranführer ausbilden zu lassen.

Erschreckend ist auch, wie bei gewissen Firmen auf die Als Ausweis über die Ausbildung würde den Kontrollorga-

Fähigkeit eines Kranführers überhaupt nicht geachtet wird. nen vorerst eine «Kursbestätigung» genügen. Die Einfüh-

Oft werden als solche Leute eingesetzt, die von den SUVA- rung eines amtlichen Ausweises mit Prüfung würde den

Vorschriften nicht die geringste Ahnung haben. Dass diese Aufbau einer Organisation (Reglement, Prüfungskommis-

durch die kantonalen Baupolizeibehörden auch noch ver- sion usw.) notwendig machen. Dies wäre aber innert nützli-

schieden interpretiert werden, trägt nicht gerade dazu bei, cher Frist nicht möglich und vor allem personell kaum zu

dass den rudimentären Vorschriften einigermassen nachge- bewältigen, müssten doch etwa 6000 Kranführer geprüft

lebt wird. Wenn ein Kranführer eine Prüfung ablegen müss- werden.

te, was übrigens in der Stadt Zürich bereits Vorschrift ist, Ad 3: Wenn, wie nun vorgesehen, jeder Baukran alle zwei

würde dies seine Verantwortung beim Arbeitsablauf mit Jahre durch einen Sachverständigen eingehend kontrolliert

einem Kran stärken. Nach Unfällen zeigt sich nämlich oft, wird, können Risse, Abnutzungen usw. rechtzeitig festge-

dass völlig unklar ist, wer diese getragen haben soll. stellt werden. Bei sachgemässem Unterhalt (Reparaturen,

Am unberechenbarsten und gefährlichsten sind Ermü- Auswechseln von Einzelteilen usw.) ist es nicht notwendig,

dungsbrüche. Da es kein vorgeschriebenes Höchstalter für die maximale Tragkraft sukzessive herabzusetzen. Es sei in

Krane gibt, werden diese - inbesondere von kleinen Firmen diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass beispiels-

- solange gebraucht, bis sie zusammenbrechen. Trotz fort- weise die Tragfähigkeit von Eisenbahnbrücken und anderen

geschrittenen Alters kann aber ein Kran unter Umständen grossen Metallkonstruktionen auch nicht automatisch dem

noch beschränkt tauglich sein. Daher sollte seine Höchstlast Alter entsprechend herabgesetzt wird.

sukzessive mit zunehmendem Alter herabgesetzt werden Unfälle beim Betrieb von Baukranen sind in den meisten

(beispielsweise nach 10 Jahren um 30 Prozent und mit Fällen eindeutig auf den mangelhaften Unterhalt dieser

jedem weiteren Jahr 5 Prozent oder ähnlich). Nur so oder Geräte durch die Betriebsinhaber zurückzuführen. Gerade

mit genau vorgeschriebener behördlicher Kontrolle kann deshalb muss ihnen vorgeschrieben werden, ihre Krane

künftig schweren Unfällen vorgebeugt werden. Andernfalls regelmässig durch einen aussenstehenden Spezialisten

nehmen v/ir weitere Unfälle mit Toten und Verletzten in kontrollieren zu lassen. Solche Fachleute sind auch besser

Kauf. in der Lage, die Kontrollen sachgemäss durchzuführen.

Ad 4: Die Vorbereitungsarbeiten für eine Unfallstatistik für

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Baumaschinen sind aufgenommen worden.

vom 25. Mai 1983

Obwohl der Bundesrat den vom Postulat verfolgten Zweck

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1983 anerkennt, erachtet er es als nicht angezeigt, an den Punk-

Baumaschinen und namentlich Krane können bedeutende ten 2 und 3 festzuhalten.

5. Oktober 1984 N 1419 Postulat Uchtenhagen

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Texte du postulat du 3 mai 1984

Déclaration écrite du Conseil fédéral Etant donné l'insupportable déséquilibre qui existe entre le

Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 1 und 4 entgegenzuneh- corps enseignant et le nombre des étudiants, le Conseil

men, und beantragt, die Punkte 2 und 3 abzulehnen. fédéral est invité à assouplir de manière appropriée le blo-

cage des effectifs du personnel dans les écoles polytechni-

Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates ques fédérales, notamment dans celle de Lausanne.

Transmis selon la proposition du Conseil fédéral

Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir-

cher, Braunschweig, Bundi, Deneys, Euler, Fankhauser,

Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger

Moritz, Mauch, Neukomm, Ott, Reimann, Renschler, Rob-

83.526

#ST#

biani, Ruffy, Stamm Walter (20)

Postulat (Crevoisier)-Herczog Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Wissenschaft und Technik im Dienst Seit Einführung des Personalstopps im Jahre 1975 ist die

der Öffentlichkeit Zahl der Studenten an den beiden Eidgenössischen Techni-

Sciences et techniques au service schen Hochschulen um 2400 bzw. 27 Prozent gestiegen. An

du public der ETHZ nahm die Studentenzahl um 1515 bzw. 21,4 Pro-

zent und an der EPFL um 885 bzw. 48,7 Prozent zu.

Da im gleichen Zeitraum die Zahl der Etatstellen praktisch

unverändert geblieben ist, konnte die Zunahme des Lehr-

körpers mit dieser Entwicklung nicht annähernd Schritt

halten. Das durchschnittliche Betreuungsverhältnis gemes-

Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1983 sen an Assistenten und Professoren ist laufend abgesunken.

Der Bundesrat wird beauftragt'zu prüfen, wie all jenen, die Die Qualität der Ausbildung leidet vor allem auf praktischem

ein öffentliches Interesse nachweisen können (Privatperso- Gebiet. Während Vorlesungen vor mehreren hundert Stu-

nen oder Gemeinwesen), die wissenschaftlichen und techni- denten zwar nicht wünschbar aber möglich sind, braucht es

schen Mittel, über die namentlich die Technischen Hoch- für die Anleitung in Labors und Werkstätten einfach mehr

schulen, die Universitäten, die Eidgenössischen For- Lehrkräfte. So wird denn etwa festgestellt, dass schon heute

schungsanstalten und die Techniken verfügen, unmittelbar Maschinen- und Elektroingenieure im Praktischen weniger

zugänglich gemacht werden können. gut ausgebildet sind als vor einem Jahrzehnt.

Durch eine bessere Koordination mit den Kantonalen Hoch-

Texte du postulat du 23 juin 1983

schulen und eine grössere Flexibilität bei Stellenbesetzun-

Le Conseil fédéral est invité à étudier comment il serait gen kann allenfalls eine gewisse Entlastung erzielt werden.

possible de mettre directement à la disposition de tous ceux Den Stellenumverteilungen von einer Fachrichtung zur

qui peuvent justifier d'un intérêt public (personnes privées anderen sind Grenzen gesetzt, da für die Erhaltung einer

ou collectivité publiques), les ressources des sciences et des infrastrukturellen Grundstruktur jeder Ausbildungssektor

techniques rassemblées notamment dans les écoles poly- unabhängig von kurzfristigen Schwankungen der Studen-

techniques, les universités, les instituts fédéraux de tenzahlen ein Mindestmass an Ressourcenausstattung bei-

recherche et les technicums. behalten muss. Bewährte Lehr- und Forschungsbereiche

Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Deneys, etwa von wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeu-

(Forel), Herczog, Jaggi, Longet, Magnin, Pitteloud, Ruffy, tung dürfen durch die Mittelzuteilung nicht unnötig redu-

Vannay, (Ziegler-Genève) (11) ziert werden. Unter dieser Situation leiden jedoch die

Entwicklungsmöglichkeiten neuer Wachstumsgebiete wie

Schriftliche Begründung - Développement par écrit die Informatik, Mikro- und Elektrotechnik, die für die

L'auteur renonce au développement et désire une réponse Entwicklung und Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen

écrite. Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind. In diesen

Bereichen ist der Studentenzuwachs überdurchschnittlich.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Seit der Einführung der Fachrichtung Informatik an der

vom 15. August 1984 ETHZ (EPFL) im Jahr 1981 nahm die Studentenzahl von 149

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 août 1984 (21) auf 473 (73) zu, was einer Steigerungsrate von 217 (248)

Prozent entspricht. Noch krasser sind die Verhältnisse bei

Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat. der Mikrotechnik, welche nur an der EPFL als selbständige

Überwiesen - Transmis Fachrichtung angeboten wird.. Seit 1978 stieg die Studen-

tenzahl von anfänglich 11 auf 170 an. Die Elektrotechnik war

bereits 1975 mit 946 Studenten an der ETHZ bzw. 344 an der

EPFL eine grosse Unterrichtseinheit. Sie stieg im Jahr 1983

84.417 auf 1185 Studenten an der ETHZ und 496 an der EPFL an.

Da die Expansionsphase an der EPFL weitgehend in die Zeit

#ST#

Postulat Uchtenhagen des Personalstopps fiel, zeigen sich die prekären Verhält-

Eidgenössische Technische Hochschulen. nisse in Lausanne noch etwas ausgeprägter als in Zürich.

Abhilfe kann nur eine selektive Lockerung des Personal-

Personalstopp

stopps an den ETHs schaffen.

Ecoles polytechniques fédérales.

Blocage des effectifs du personnel Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom 17. September 1984

Déclaration écrite du Conseil fédéral

du 17 septembre 1984

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1984

Angesichts der nicht mehr zu verantwortenden Verschlech- Überwiesen - Transmis

terung des Verhältnisses zwischen Lehrkörper und Zahl der

Studenten wird der Bundesrat aufgefordert, für den Bereich

der Eidgenössischen Technischen Hochschulen - insbeson-

dere jener von Lausanne - den Personalstopp zu lockern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Leuenberger Moritz Krane. Sicherheitsvorschriften

Postulat Leuenberger Moritz Grues de chantier. Prescriptions de sécurité

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.323

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1417-1419

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Ref. No 20 012 756

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