Lead-Free Gasoline Prices and Mountain Farmer Subsidies Case
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed two distinct issues. Firstly, regarding lead-free gasoline, the court decided to maintain the price difference at six cents per liter, reasoning that a larger difference might not significantly incentivize the purchase of catalytic converter vehicles and could potentially lead to increased driving, thus negating environmental benefits. Secondly, concerning subsidies for mountain farmers, the court modified regulations to allow sons to receive subsidies when renting land from their fathers, provided other conditions are met, recognizing that strict previous rules created undue hardship and that the intention was to prevent fraudulent "new" farms from claiming subsidies rather than to penalize normal family farm operations.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 Absatz, Art. 1 des Bundesgesetzes vom 28.Juni 1974; Lead-Free Gasoline Prices and Mountain Farmer Subsidies Case: Firstly, regarding lead-free gasoline, the court decided to maintain the price difference at six cents per liter, reasoning that a larger difference might not significantly incentivize the purchase of catalytic converter vehicles and could potentially lead to increased driving, thus negating environmental benefits. Secondly, concerning subsidies for mountain farmers, the court modified regulations to allow sons to receive subsidies when renting land from their fathers, provided other conditions are met, recognizing that strict previous rules created undue hardship and that the intention was to prevent fraudulent "new" farms from claiming subsidies rather than to penalize normal family farm operations.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
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KI-generiertThe provision was used to regulate conditions for cost contributions to livestock farmers in mountain regions, specifically concerning family farm divisions and lease agreements between father and son.
Cited as the basis for federal cost contributions to livestock farmers in mountain and pre-alpine hill zones due to difficult production conditions.
Volltext
13. März 1985 N 493 Interpellation Hari
Benzin nimmt und dann verbleites bekommt. Diesen Zweck «Fisch» (im militärischen Jargon) an die Parlamentsdienste
erreicht man. weiter. Ich ging davon aus, diese Dienste seien so gross,
Ob aber jemand wegen dieser Differenz von 2 Rappen dann dass nicht Kommissionspräsidenten Bundesräte und ihre
tatsächlich etwas für den Umweltschutz tut und einen Apparate einladen müssten. Aber immerhin glaube ich,
Wagen mit einem Katalysator anschafft, ist eine ganz andere diese Abstimmung sei jetzt dennoch richtig herausge-
Frage. Ich habe Ihnen die Rechnung ja auch schon aufge- kommen.
stellt: Wenn jemand 10 000 Kilometer pro Jahr fährt und 10 Bei Artikel 4 Absatz 2 haben Sie, wie eben von Herrn Bun-
Liter pro 100 Kilometer verbraucht, dann gewinnt er wegen desrat Stich gehört, die Verkopplung, die wir Ihnen anzu-
dieser Differenz 20 Franken im Jahr, und deshalb wird also nehmen vorschlagen, indem wir die Angelegenheiten blei-
ganz sicher niemand einen Katalysatorwagen kaufen, wenn freies Benzin, zolltarifarische Sonderbehandlung und Treib-
er nicht davon überzeugt ist, dass er etwas für die Umwelt stoffzollgesetz miteinander verbinden. Der Ständerat hat
tun muss. Auf der anderen Seite aber: Wenn wir hier eine zu das aus referendumspolitischen Gründen gemacht, damit
starke Verbilligung vornehmen, dann erreichen wir, dass man nicht das eine tut und das andere lässt. Mit Blick auf die
zwar mit bleifreiem Benzin, dafür aber vermutlich um so früheren Diskussionen im Dezember möchte man damit
mehr gefahren wird. Deshalb wollen wir bei 6 Rappen einem Referendum den Wind aus den Segeln nehmen. Aber
bleiben. Sie wissen ja alle, dass wir dank unserer Arbeit in diesem
Wenn ich schon das Wort habe, dann vielleicht auch gerade Rat das Referendum jetzt mehr oder weniger aus der Welt
noch zur Bestimmung des Ständerates. Er möchte ja das schaffen konnten. Aus diesem Grunde sollten wir hier keine
Treibstoffzollgesetz und diesen Beschluss über das verbil- Differenz schaffen. In der politischen Wirklichkeit hat das
ligte Bleibenzin miteinander verbinden. Wenn Sie wirklich höchstwahrscheinlich dann keine Bedeutung mehr. Aber es
wollen, dass man diese Massnahmen für verbilligtes, nicht- ist immerhin ein Fingerzeig, dass nicht bestimmte Kreise
verbleites Benzin durchführen kann, dann sollten Sie dort doch noch auf eine eigenartige Idee kommen.
keine Verbindung schaffen. Sonst riskieren Sie für den Fall,
dass das Referendum ergriffen wird, dass diese Mass- M. Giudici, rapporteur: A l'article 4, 2e, le Conseil des Etats a
nahme, bis zum Verkaufsverbot für verbleites Normalbenzin, subordonné l'entrée en vigueur de l'arrêté D à la condition
überhaupt nie in Kraft tritt. Deshalb sollten Sie bei 6 Rappen que la loi fédéral concernant l'utilisation des droits d'entrée
bleiben und auch beim letzten Antrag dem Bundesrat soit également en vigueur. Il y a là une préoccupation de
zustimmen. Es wäre letztlich-auch nach unseren Erfahrun- politique référendaire évidente, même si l'on peut espérer
gen - im Interesse der Wirtschaft, damit sie entsprechend qu'il n'y aura pas de référendum. Votre commission vous
disponieren kann. invite donc, sans opposition, à accepter le texte du Conseil
des Etats afin de ne pas créer une nouvelle divergence.
Jaeger: Ich habe sonst keine Mühe, der Logik unseres
Finanzministers zu folgen, denn sie ist in der Regel sehr Angenommen - Adopté
bestechend; aber heute lässt mich das Gefühl nicht los, dass An den Ständerat - Au Conseil des Etats
er sich einfach etwas in Widersprüche verstrickt hat. Wenn
er sagt, bleifreies Benzin habe mit Umweltschutz nichts zu
tun und diese 8 Rappen könnten unter Umständen das
Umsteigen auf den Katalysator noch nicht auslösen, dann
wäre ja die logische Konsequenz die, dass man die Differen- #ST# 83.320
zierung noch höher ansetzen müsste, und das will er ja Interpellation Hari
gerade nicht. Mir scheint, die ganze Argumentation sticht Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet
auch nicht: sollte jemand diese Bestimmung umgehen wol-
len und beispielsweise ohne Katalysator bleifreies Benzin Détenteurs de bétail des régions de montagne.
benützen, dann schadet das ja dem Umweltschutz nicht. Die Contributions aux frais
Kommission will das Umsteigen auf Katalysatorautos, auf
abgasarme Autos auch, mit Hilfe der Verbilligung des blei-
freien Benzins. Das soll möglichst rasch vor sich gehen.
Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn wir die Preisdif-
ferenz deutlich machen, auch als psychologisches Argu- Wortlaut der Interpellation vom 2. Februar 1983
ment. Der Anreiz muss deutlich angesetzt werden. Das hat ja Gemäss Artikel 4 Absatz 2 Alinea 3 der Verordnung betref^
der Ständerat in seiner Diskussion zum Ausdruck gebracht, fend Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet wurde
und in der Kommission waren wir uns ebenfalls einig. Wir bisher ein Betrieb nicht als beitragsberechtigt anerkannt,
waren uns nicht einig über die Flexibilität, aber auch das wenn ein Sohn das von ihm bewirtschaftete Land von sei-
haben ja die Kommissionspräsidenten heute klargestellt. nem Vater gepachtet hatte - auch dann nicht, wenn der
Ich möchte Sie deshalb bitten, sich in diesem Punkt dem angestammte, vom Vater bewirtschaftete und der an seinen
Ständerat anzuschliessen; er hat sich ja in diesem Punkt Sohn verpachtete Betrieb absolut getrennt waren. Diese
sehr fortschrittlich gezeigt. Es wäre eigentlich schade, wenn Bestimmung führte öfters zu unverständlichen Härtefällen.
wir gerade hier hinter dem Ständerat zurückbleiben würden. Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung
Abstimmung - Vote ist, dass diese Bedingung fallengelassen werden sollte.
Für den Antrag der Kommission 91 Stimmen Texte de l'interpellation du 2 février 1983
Für den Antrag des Bundesrates 36 Stimmen Dans l'application de l'article 4, 2e alinéa, 3° tiret de l'ordon-
nance réglant les contributions aux frais des détenteurs de
Art. 4 Abs. 2 bétail des régions de montagne, on a estimé jusqu'ici
Antrag der Kommission qu'une exploitation n'a pas droit à des subsides lorsqu'elle
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates est tenue par un fils qui loue à ferme le terrain qu'il exploite
est qu'il a obtenu de son père, même lorsque l'entreprise
Art. 4 al. 2 agricole exploitée par le père et celle louée par le fils sont
complètement séparées. Cette disposition a souvent donné
Proposition de la commission lieu à des situations pénibles et injustifiées.
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas lui aussi que cette
disposition devrait être abandonnée?
Oehler, Berichterstatter: Ich möchte mich zuerst bei Herrn
Bundesrat Stich entschuldigen, dass er offenbar nicht zur Hari: Es handelt sich hier um eine verhältnismässig einfache
Sitzung der Kommission eingeladen wurde. Ich gebe den Sache. Gemäss Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung ist festge-
Motion Bäumlin 494 N 13 mars 1985
legt, dass, wenn ein Vater seinen Betrieb seinem Sohn #ST# 83.491
verpachtet, dieser nicht berechtigt ist, Kostenbeiträge zu
beziehen. Mir ist völlig unklar, wie dieser Artikel hier hinein- Motion Bäumlin
geraten ist. Es ist doch so, dass ein Sohn gleichzusetzen ist Milchrechnung - Compte laitier
mit einem Pächter, der mit dem Verpächter nicht blutsver-
wandt ist. Ich sehe nicht ein, warum dieser Artikel da steht,
und wäre dankbar, wenn man ihn fallenlassen könnte.
Bundespräsident Purgier: Nach Artikel 1 des Bundesgeset- Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1983
zes vom 28.Juni 1974 richtet der Bund den Viehhaltern im
Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone mit Rücksicht Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Verbesse-
auf die erschwerten Produktionsbedingungen für die ersten rung der Milchrechnung zu treffen, namentlich durch
15 Grossvieheinheiten Kostenbeiträge aus. Man wollte mit a. die Ausdehnung der Ackerfläche in dervoralpinen Hügel-
dieser Bestimmung die kleinen und mittleren Betriebe zone und in der Bergzpne l für den Anbau von Futterge-
bevorzugen. Im Hinblick darauf, dass Betriebe mit mehr als treide, um dadurch die Überproduktion von Milch und damit
15 Grossvieheinheiten aufgeteilt werden können, um auch Käse zu verringern;
gesamthaft höhere Kostenbeiträge zu erwirken, wurden fol- b. die Förderung der direkten Verfütterung von Milch an die
gende Bestimmungen in die Verordnung aufgenommen: Kälber und die Einschränkung der Kälbermast mit Pulver-
Betriebsteilungen zur Erwirkung höherer Kosten beitrage milch;
werden nicht berücksichtigt. In Zweifelsfällen werden meh- c. eine kostendeckende Magermilchverwertung. (In diesem
rere Betriebe nur dann anerkannt, wenn jeder Beteiligte - Bereich sind neue Wege zu beschreiten, die bis heute
und hier erwähne ich nur die Punkte, die insbesondere in bereits mehrfach vorgezeichnet wurden und die beispiels-
der Verordnung erwähnt sind - hauptberuflich in der Land- weise durch eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie
wirtschaft tätig ist, eigenes Land oder familienfremdes konkretisiert werden sollten.)
Pachtland selbst bewirtschaftet und nutzt, am Betriebsge-
bäude finanziell beteiligt ist oder hiefür einen Mietzins Texte de la motion du 22 juin 1983
entrichtet, Eigentümer der von ihm gemeldeten Tiere ist, Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures pro-
seinen Betrieb selbst bewirtschaftet oder zu dessen Bewirt- pres à améliorer les résultats du compte laitier notamment
schaftung die notwendigen familienfremden Arbeitskräfte a. En étendant, en zone préalpine des collines et en zone de
angestellt hat, einen eigenen Haushalt führt und jeweils auf montagne I, la surface destinée à la culture des champs, afin
Ende des Kalender- oder Geschäftsjahres das Betriebser- d'y permettre la culture de céréales fourragères et de réduire
gebnis auch belegen kann. Ohne diese Einschränkungen ainsi la surproduction de lait et, par voie de conséquence, de
hätten im Laufe der Jahre schätzungsweise 25 000 «neue fromage;
Betriebe» durch eine mehr oder weniger fiktive Aufteilung
grösserer Betriebe Kostenbeiträge beansprucht mit entspre- b. En encourageant l'utilisation du lait pour la nourriture
chenden finanziellen Folgen. Also einmal mehr die des veaux et en limitant l'engraissement des veaux avec du
berühmte Frage: Wie kann man eine sinnvolle Norm nutzen, lait en poudre;
ohne dem Missbrauch, den Sie ja nicht wollen - ich habe Sie c. Par la mise en valeur du lait écrémé à des prix couvrant
schon richtig verstanden -, Tür und Tor zu öffnen? les coûts. (Dans ce domaine, il convient de sortir des che-
Bei der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen stand mins battus; de nouvelles solutions ont été proposées à plus
von Anfang an die Aufteilung von Familienbetrieben auf d'une reprise déjà, et leur mise en application devrait faire
Vater und Sohn im Vordergrund. In den letzten Jahren l'objet d'une étude que la Confédération confierait à des
führte der Strukturwandel in der BerglandWirtschaft dazu, experts.)
dass oft ein eingehender Kleinbetrieb zugepachtet und mit
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Borei, Bratschi,
familieneigenem Pachtland zu einem existenzfähigen neuen
Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Deneys, Euler,
Betrieb aufgestockt wurde. In einem solchen Fall - und da
[Ganz], Gloor, Hubacher, Jaggi, Leuenberger Moritz,
stimme ich mit Ihnen überein - lässt sich die Ablehnung der
[Loetscher], Longet, Mauch, Meizoz, [Morel], Morf,
Beitragsberechtigung kaum vertreten, wenn alle anderen
[Muheim, Müller-Bern], Nauer, Neukomm, Oester, Ott, Pitte-
Bedingungen, die ich hier erwähnt habe, erfüllt sind - wenn
loud, Reimann, [Reiniger], Renschier, Robbiani, [Rothen],
also feststeht, dass man keinesfalls Missbrauch betreibt,
Rubi, Ruffy, [Schalcher, Schmid], Stappung, Uchtenhagen,
sondern dass man eine ganz normale Verbindung mit seiner
Vannay, Weber-Arbon, Zehnder, [Zwygart] (42)
Bergheimat will und dort eine eigene Existenz auch wagt.
Die neue Verordnung über Kostenbeiträge an Viehhalter Schriftliche Begründung - Développement par écrit
sieht denn auch vor, dass der Betrieb bis zu einem Drittel
aus familieneigenem Pachtland bestehen darf, also eine Die schweizerische Milchpolitik ist in vielerlei Hinsicht in
Öffnung in Richtung Ihrer Gedanken. eine Sackgasse geraten. Trotz Milchkontingentierung und
Eine weitere Lockerung der bisherigen Praxis kann dadurch hohen bäuerlichen Abgaben auf Überlieferungen an Milch
erreicht werden, dass bei Betrieben von Geschwistern oder besteht ein hoher Druck für noch grössere Milchmengen.
von Eltern und ihren Nachkommen ein Zweifelsfall nur noch Die durchschnittliche Milchleistung pro Kuh ist in den letz-
dann angenommen oder vermutet wird und eine Überprü- ten Jahren um 70 Kilo/Jahr gestiegen, und dieser Trend hält
fung stattfindet, wenn die den Betrieb betreibenden Perso- an. Damit werden sich in den nächsten Jahren grosse Pro-
nen in der gleichen oder angrenzenden Einwohnerge- bleme bei der Überschussverwertung ergeben: es ist weder
meinde wohnen. Die geänderten Bestimmungen über die mit höherem Milchkonsum noch mit besseren (Käse-)
Ermittlung der beitragsberechtigten Viehhalter tragen mit Exportmöglichkeiten zu rechnen. Folge davon wird eine
anderen Worten Ihrem Begehren, Herr Nationalrat Hari, überbordende Milchrechnung sein, was zweifellos weder im
weitgehend- Rechnung. volkswirtschaftlichen Intere' se noch in demjenigen der Kon-
Vollständig streichen können wir die Bestimmung aus den sumenten und Bauernschaft sein kann. Noch stärkere Ein-
Gründen nicht, die ich soeben darzustellen versucht habe. schränkungen der Produzenten über die Milchkontingentie-
Aber ich meine, dass wir vernünftige Abgrenzungskriterien rung als Alternative liegen nach den Erfahrungen mit der
gefunden haben und dementsprechend nun einmal handeln Kontingentierung auch nicht in unserem Interesse. Die
sollten. Massnahmen haben sich zu stark zuungunsten jener ausge-
wirkt, die auf eine existenzsichernde Milchproduktion ange-
wiesen sind. Eine kritische Analyse der Milchpolitik drängt
Präsident: Herr Hari ist von der Antwort des Bundesrates sich deshalb auf, um so mehr, als in letzter Zeit immer
befriedigt. wieder darauf hingewiesen worden ist, dass die hohen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hari Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet
Interpellation Hari Détenteurs de bétail des régions de montagne. Contributions aux frais
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.320
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.03.1985 - 15:00
Date
Data
Seite 493-494
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Pagina
Ref. No 20 013 210
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