Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-320 KI-generiert

Lead-Free Gasoline Prices and Mountain Farmer Subsidies Case

Geschäftsnummer VPB 83-320
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed two distinct issues. Firstly, regarding lead-free gasoline, the court decided to maintain the price difference at six cents per liter, reasoning that a larger difference might not significantly incentivize the purchase of catalytic converter vehicles and could potentially lead to increased driving, thus negating environmental benefits. Secondly, concerning subsidies for mountain farmers, the court modified regulations to allow sons to receive subsidies when renting land from their fathers, provided other conditions are met, recognizing that strict previous rules created undue hardship and that the intention was to prevent fraudulent "new" farms from claiming subsidies rather than to penalize normal family farm operations.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Absatz, Art. 1 des Bundesgesetzes vom 28.Juni 1974; Lead-Free Gasoline Prices and Mountain Farmer Subsidies Case: Firstly, regarding lead-free gasoline, the court decided to maintain the price difference at six cents per liter, reasoning that a larger difference might not significantly incentivize the purchase of catalytic converter vehicles and could potentially lead to increased driving, thus negating environmental benefits. Secondly, concerning subsidies for mountain farmers, the court modified regulations to allow sons to receive subsidies when renting land from their fathers, provided other conditions are met, recognizing that strict previous rules created undue hardship and that the intention was to prevent fraudulent "new" farms from claiming subsidies rather than to penalize normal family farm operations.

Schlagwörter

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Subvention Pachtzins Grundstückspreis Agrarpreise Kaufpreis schwerer Härtefall
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 Abs. 2 der Verordnung betreffend Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet

The provision was used to regulate conditions for cost contributions to livestock farmers in mountain regions, specifically concerning family farm divisions and lease agreements between father and son.

Art. 1 des Bundesgesetzes vom 28.Juni 1974

Cited as the basis for federal cost contributions to livestock farmers in mountain and pre-alpine hill zones due to difficult production conditions.

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Volltext

13. März 1985 N 493 Interpellation Hari

Benzin nimmt und dann verbleites bekommt. Diesen Zweck «Fisch» (im militärischen Jargon) an die Parlamentsdienste

erreicht man. weiter. Ich ging davon aus, diese Dienste seien so gross,

Ob aber jemand wegen dieser Differenz von 2 Rappen dann dass nicht Kommissionspräsidenten Bundesräte und ihre

tatsächlich etwas für den Umweltschutz tut und einen Apparate einladen müssten. Aber immerhin glaube ich,

Wagen mit einem Katalysator anschafft, ist eine ganz andere diese Abstimmung sei jetzt dennoch richtig herausge-

Frage. Ich habe Ihnen die Rechnung ja auch schon aufge- kommen.

stellt: Wenn jemand 10 000 Kilometer pro Jahr fährt und 10 Bei Artikel 4 Absatz 2 haben Sie, wie eben von Herrn Bun-

Liter pro 100 Kilometer verbraucht, dann gewinnt er wegen desrat Stich gehört, die Verkopplung, die wir Ihnen anzu-

dieser Differenz 20 Franken im Jahr, und deshalb wird also nehmen vorschlagen, indem wir die Angelegenheiten blei-

ganz sicher niemand einen Katalysatorwagen kaufen, wenn freies Benzin, zolltarifarische Sonderbehandlung und Treib-

er nicht davon überzeugt ist, dass er etwas für die Umwelt stoffzollgesetz miteinander verbinden. Der Ständerat hat

tun muss. Auf der anderen Seite aber: Wenn wir hier eine zu das aus referendumspolitischen Gründen gemacht, damit

starke Verbilligung vornehmen, dann erreichen wir, dass man nicht das eine tut und das andere lässt. Mit Blick auf die

zwar mit bleifreiem Benzin, dafür aber vermutlich um so früheren Diskussionen im Dezember möchte man damit

mehr gefahren wird. Deshalb wollen wir bei 6 Rappen einem Referendum den Wind aus den Segeln nehmen. Aber

bleiben. Sie wissen ja alle, dass wir dank unserer Arbeit in diesem

Wenn ich schon das Wort habe, dann vielleicht auch gerade Rat das Referendum jetzt mehr oder weniger aus der Welt

noch zur Bestimmung des Ständerates. Er möchte ja das schaffen konnten. Aus diesem Grunde sollten wir hier keine

Treibstoffzollgesetz und diesen Beschluss über das verbil- Differenz schaffen. In der politischen Wirklichkeit hat das

ligte Bleibenzin miteinander verbinden. Wenn Sie wirklich höchstwahrscheinlich dann keine Bedeutung mehr. Aber es

wollen, dass man diese Massnahmen für verbilligtes, nicht- ist immerhin ein Fingerzeig, dass nicht bestimmte Kreise

verbleites Benzin durchführen kann, dann sollten Sie dort doch noch auf eine eigenartige Idee kommen.

keine Verbindung schaffen. Sonst riskieren Sie für den Fall,

dass das Referendum ergriffen wird, dass diese Mass- M. Giudici, rapporteur: A l'article 4, 2e, le Conseil des Etats a

nahme, bis zum Verkaufsverbot für verbleites Normalbenzin, subordonné l'entrée en vigueur de l'arrêté D à la condition

überhaupt nie in Kraft tritt. Deshalb sollten Sie bei 6 Rappen que la loi fédéral concernant l'utilisation des droits d'entrée

bleiben und auch beim letzten Antrag dem Bundesrat soit également en vigueur. Il y a là une préoccupation de

zustimmen. Es wäre letztlich-auch nach unseren Erfahrun- politique référendaire évidente, même si l'on peut espérer

gen - im Interesse der Wirtschaft, damit sie entsprechend qu'il n'y aura pas de référendum. Votre commission vous

disponieren kann. invite donc, sans opposition, à accepter le texte du Conseil

des Etats afin de ne pas créer une nouvelle divergence.

Jaeger: Ich habe sonst keine Mühe, der Logik unseres

Finanzministers zu folgen, denn sie ist in der Regel sehr Angenommen - Adopté

bestechend; aber heute lässt mich das Gefühl nicht los, dass An den Ständerat - Au Conseil des Etats

er sich einfach etwas in Widersprüche verstrickt hat. Wenn

er sagt, bleifreies Benzin habe mit Umweltschutz nichts zu

tun und diese 8 Rappen könnten unter Umständen das

Umsteigen auf den Katalysator noch nicht auslösen, dann

wäre ja die logische Konsequenz die, dass man die Differen- #ST# 83.320

zierung noch höher ansetzen müsste, und das will er ja Interpellation Hari

gerade nicht. Mir scheint, die ganze Argumentation sticht Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet

auch nicht: sollte jemand diese Bestimmung umgehen wol-

len und beispielsweise ohne Katalysator bleifreies Benzin Détenteurs de bétail des régions de montagne.

benützen, dann schadet das ja dem Umweltschutz nicht. Die Contributions aux frais

Kommission will das Umsteigen auf Katalysatorautos, auf

abgasarme Autos auch, mit Hilfe der Verbilligung des blei-

freien Benzins. Das soll möglichst rasch vor sich gehen.

Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn wir die Preisdif-

ferenz deutlich machen, auch als psychologisches Argu- Wortlaut der Interpellation vom 2. Februar 1983

ment. Der Anreiz muss deutlich angesetzt werden. Das hat ja Gemäss Artikel 4 Absatz 2 Alinea 3 der Verordnung betref^

der Ständerat in seiner Diskussion zum Ausdruck gebracht, fend Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet wurde

und in der Kommission waren wir uns ebenfalls einig. Wir bisher ein Betrieb nicht als beitragsberechtigt anerkannt,

waren uns nicht einig über die Flexibilität, aber auch das wenn ein Sohn das von ihm bewirtschaftete Land von sei-

haben ja die Kommissionspräsidenten heute klargestellt. nem Vater gepachtet hatte - auch dann nicht, wenn der

Ich möchte Sie deshalb bitten, sich in diesem Punkt dem angestammte, vom Vater bewirtschaftete und der an seinen

Ständerat anzuschliessen; er hat sich ja in diesem Punkt Sohn verpachtete Betrieb absolut getrennt waren. Diese

sehr fortschrittlich gezeigt. Es wäre eigentlich schade, wenn Bestimmung führte öfters zu unverständlichen Härtefällen.

wir gerade hier hinter dem Ständerat zurückbleiben würden. Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung

Abstimmung - Vote ist, dass diese Bedingung fallengelassen werden sollte.

Für den Antrag der Kommission 91 Stimmen Texte de l'interpellation du 2 février 1983

Für den Antrag des Bundesrates 36 Stimmen Dans l'application de l'article 4, 2e alinéa, 3° tiret de l'ordon-

nance réglant les contributions aux frais des détenteurs de

Art. 4 Abs. 2 bétail des régions de montagne, on a estimé jusqu'ici

Antrag der Kommission qu'une exploitation n'a pas droit à des subsides lorsqu'elle

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates est tenue par un fils qui loue à ferme le terrain qu'il exploite

est qu'il a obtenu de son père, même lorsque l'entreprise

Art. 4 al. 2 agricole exploitée par le père et celle louée par le fils sont

complètement séparées. Cette disposition a souvent donné

Proposition de la commission lieu à des situations pénibles et injustifiées.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas lui aussi que cette

disposition devrait être abandonnée?

Oehler, Berichterstatter: Ich möchte mich zuerst bei Herrn

Bundesrat Stich entschuldigen, dass er offenbar nicht zur Hari: Es handelt sich hier um eine verhältnismässig einfache

Sitzung der Kommission eingeladen wurde. Ich gebe den Sache. Gemäss Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung ist festge-

Motion Bäumlin 494 N 13 mars 1985

legt, dass, wenn ein Vater seinen Betrieb seinem Sohn #ST# 83.491

verpachtet, dieser nicht berechtigt ist, Kostenbeiträge zu

beziehen. Mir ist völlig unklar, wie dieser Artikel hier hinein- Motion Bäumlin

geraten ist. Es ist doch so, dass ein Sohn gleichzusetzen ist Milchrechnung - Compte laitier

mit einem Pächter, der mit dem Verpächter nicht blutsver-

wandt ist. Ich sehe nicht ein, warum dieser Artikel da steht,

und wäre dankbar, wenn man ihn fallenlassen könnte.

Bundespräsident Purgier: Nach Artikel 1 des Bundesgeset- Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1983

zes vom 28.Juni 1974 richtet der Bund den Viehhaltern im

Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone mit Rücksicht Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Verbesse-

auf die erschwerten Produktionsbedingungen für die ersten rung der Milchrechnung zu treffen, namentlich durch

15 Grossvieheinheiten Kostenbeiträge aus. Man wollte mit a. die Ausdehnung der Ackerfläche in dervoralpinen Hügel-

dieser Bestimmung die kleinen und mittleren Betriebe zone und in der Bergzpne l für den Anbau von Futterge-

bevorzugen. Im Hinblick darauf, dass Betriebe mit mehr als treide, um dadurch die Überproduktion von Milch und damit

15 Grossvieheinheiten aufgeteilt werden können, um auch Käse zu verringern;

gesamthaft höhere Kostenbeiträge zu erwirken, wurden fol- b. die Förderung der direkten Verfütterung von Milch an die

gende Bestimmungen in die Verordnung aufgenommen: Kälber und die Einschränkung der Kälbermast mit Pulver-

Betriebsteilungen zur Erwirkung höherer Kosten beitrage milch;

werden nicht berücksichtigt. In Zweifelsfällen werden meh- c. eine kostendeckende Magermilchverwertung. (In diesem

rere Betriebe nur dann anerkannt, wenn jeder Beteiligte - Bereich sind neue Wege zu beschreiten, die bis heute

und hier erwähne ich nur die Punkte, die insbesondere in bereits mehrfach vorgezeichnet wurden und die beispiels-

der Verordnung erwähnt sind - hauptberuflich in der Land- weise durch eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie

wirtschaft tätig ist, eigenes Land oder familienfremdes konkretisiert werden sollten.)

Pachtland selbst bewirtschaftet und nutzt, am Betriebsge-

bäude finanziell beteiligt ist oder hiefür einen Mietzins Texte de la motion du 22 juin 1983

entrichtet, Eigentümer der von ihm gemeldeten Tiere ist, Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures pro-

seinen Betrieb selbst bewirtschaftet oder zu dessen Bewirt- pres à améliorer les résultats du compte laitier notamment

schaftung die notwendigen familienfremden Arbeitskräfte a. En étendant, en zone préalpine des collines et en zone de

angestellt hat, einen eigenen Haushalt führt und jeweils auf montagne I, la surface destinée à la culture des champs, afin

Ende des Kalender- oder Geschäftsjahres das Betriebser- d'y permettre la culture de céréales fourragères et de réduire

gebnis auch belegen kann. Ohne diese Einschränkungen ainsi la surproduction de lait et, par voie de conséquence, de

hätten im Laufe der Jahre schätzungsweise 25 000 «neue fromage;

Betriebe» durch eine mehr oder weniger fiktive Aufteilung

grösserer Betriebe Kostenbeiträge beansprucht mit entspre- b. En encourageant l'utilisation du lait pour la nourriture

chenden finanziellen Folgen. Also einmal mehr die des veaux et en limitant l'engraissement des veaux avec du

berühmte Frage: Wie kann man eine sinnvolle Norm nutzen, lait en poudre;

ohne dem Missbrauch, den Sie ja nicht wollen - ich habe Sie c. Par la mise en valeur du lait écrémé à des prix couvrant

schon richtig verstanden -, Tür und Tor zu öffnen? les coûts. (Dans ce domaine, il convient de sortir des che-

Bei der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen stand mins battus; de nouvelles solutions ont été proposées à plus

von Anfang an die Aufteilung von Familienbetrieben auf d'une reprise déjà, et leur mise en application devrait faire

Vater und Sohn im Vordergrund. In den letzten Jahren l'objet d'une étude que la Confédération confierait à des

führte der Strukturwandel in der BerglandWirtschaft dazu, experts.)

dass oft ein eingehender Kleinbetrieb zugepachtet und mit

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Borei, Bratschi,

familieneigenem Pachtland zu einem existenzfähigen neuen

Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Deneys, Euler,

Betrieb aufgestockt wurde. In einem solchen Fall - und da

[Ganz], Gloor, Hubacher, Jaggi, Leuenberger Moritz,

stimme ich mit Ihnen überein - lässt sich die Ablehnung der

[Loetscher], Longet, Mauch, Meizoz, [Morel], Morf,

Beitragsberechtigung kaum vertreten, wenn alle anderen

[Muheim, Müller-Bern], Nauer, Neukomm, Oester, Ott, Pitte-

Bedingungen, die ich hier erwähnt habe, erfüllt sind - wenn

loud, Reimann, [Reiniger], Renschier, Robbiani, [Rothen],

also feststeht, dass man keinesfalls Missbrauch betreibt,

Rubi, Ruffy, [Schalcher, Schmid], Stappung, Uchtenhagen,

sondern dass man eine ganz normale Verbindung mit seiner

Vannay, Weber-Arbon, Zehnder, [Zwygart] (42)

Bergheimat will und dort eine eigene Existenz auch wagt.

Die neue Verordnung über Kostenbeiträge an Viehhalter Schriftliche Begründung - Développement par écrit

sieht denn auch vor, dass der Betrieb bis zu einem Drittel

aus familieneigenem Pachtland bestehen darf, also eine Die schweizerische Milchpolitik ist in vielerlei Hinsicht in

Öffnung in Richtung Ihrer Gedanken. eine Sackgasse geraten. Trotz Milchkontingentierung und

Eine weitere Lockerung der bisherigen Praxis kann dadurch hohen bäuerlichen Abgaben auf Überlieferungen an Milch

erreicht werden, dass bei Betrieben von Geschwistern oder besteht ein hoher Druck für noch grössere Milchmengen.

von Eltern und ihren Nachkommen ein Zweifelsfall nur noch Die durchschnittliche Milchleistung pro Kuh ist in den letz-

dann angenommen oder vermutet wird und eine Überprü- ten Jahren um 70 Kilo/Jahr gestiegen, und dieser Trend hält

fung stattfindet, wenn die den Betrieb betreibenden Perso- an. Damit werden sich in den nächsten Jahren grosse Pro-

nen in der gleichen oder angrenzenden Einwohnerge- bleme bei der Überschussverwertung ergeben: es ist weder

meinde wohnen. Die geänderten Bestimmungen über die mit höherem Milchkonsum noch mit besseren (Käse-)

Ermittlung der beitragsberechtigten Viehhalter tragen mit Exportmöglichkeiten zu rechnen. Folge davon wird eine

anderen Worten Ihrem Begehren, Herr Nationalrat Hari, überbordende Milchrechnung sein, was zweifellos weder im

weitgehend- Rechnung. volkswirtschaftlichen Intere' se noch in demjenigen der Kon-

Vollständig streichen können wir die Bestimmung aus den sumenten und Bauernschaft sein kann. Noch stärkere Ein-

Gründen nicht, die ich soeben darzustellen versucht habe. schränkungen der Produzenten über die Milchkontingentie-

Aber ich meine, dass wir vernünftige Abgrenzungskriterien rung als Alternative liegen nach den Erfahrungen mit der

gefunden haben und dementsprechend nun einmal handeln Kontingentierung auch nicht in unserem Interesse. Die

sollten. Massnahmen haben sich zu stark zuungunsten jener ausge-

wirkt, die auf eine existenzsichernde Milchproduktion ange-

wiesen sind. Eine kritische Analyse der Milchpolitik drängt

Präsident: Herr Hari ist von der Antwort des Bundesrates sich deshalb auf, um so mehr, als in letzter Zeit immer

befriedigt. wieder darauf hingewiesen worden ist, dass die hohen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hari Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet

Interpellation Hari Détenteurs de bétail des régions de montagne. Contributions aux frais

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.320

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.03.1985 - 15:00

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Data

Seite 493-494

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