Aviation Alcohol Limit: Court Declines to Set Specific Per-Mille Limit
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a motion to define a specific blood alcohol limit for aircraft crews, similar to that for road drivers, arguing it's necessary due to modern understanding of alcohol's impact on concentration and reaction time. The court noted that while road traffic laws have a defined limit and penalties, the aviation law currently relies on broader definitions of intoxication and allows authorities to take action based on observed impairment. Despite acknowledging that the threshold for impairment in aviation is lower than in driving, and that alcohol has played a role in a small number of aviation accidents, the court found no urgent need to legislate a specific per-mille limit directly into the aviation law itself, suggesting this could be addressed in further implementing regulations if deemed necessary later.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 90bis sprung, Art. 38 ein, Art. 20 Absatz, Art. 90bis LFG; Aviation Alcohol Limit: Court Declines to Set Specific Per-Mille Limit: The court noted that while road traffic laws have a defined limit and penalties, the aviation law currently relies on broader definitions of intoxication and allows authorities to take action based on observed impairment. Despite acknowledging that the threshold for impairment in aviation is lower than in driving, and that alcohol has played a role in a small number of aviation accidents, the court found no urgent need to legislate a specific per-mille limit directly into the aviation law itself, suggesting this could be addressed in further implementing regulations if deemed necessary later.
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KI-generiertCited in the operative part to convert the motion into a postulate.
Volltext
24. Juni 1983 N 992 Motion Gehen
tains critères, doivent être exécutés dès le début d'une aus mancherlei Gründen recht schwierig ist, stets einen
récession économique. über das normale Vergebungsvolumen hinausgehenden Vorrat an ausführungsreifen Projekten aufrechtzuerhalten.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-Bern, Aregger, Pläne, die allzu lange auf ihre Realisierung warten müssen,
Auer, Bremi, de Capitani, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, laufen Gefahr, von der Entwicklung überholt zu werden. In
Früh, Jost, Kopp, Linder, Meier Kaspar, Messmer, Müllerden Bereichen, wo es möglich und sinnvoll ist, versuchen
Balsthal, Nef, Ribi, Rüegg, Schule, Schwarz, Villiger, wir, eine durchprojektierte, vergebungsreife Auftragsre- Weber-Schwyz (21) serve kontinuierlich bereitzuhalten. Nur dank diesen Anstrengungen war es möglich, kurzfristig Projekte aus ver- Schriftliche Begründung - Développement par écrit schiedenen Politikbereichen zum Beschaffungsprogramm Die Debatte über die wirtschaftlichen Massnahmen zur 1983 zusammenzustellen. Ankurbelung der Wirtschaft vom März 1983 hat gezeigt, Bei dessen Konzipierung ging es vor allem darum, ausfüh-
dass unter Zeitdruck zuerst passende Projekte zusammenrungsreife Projekte erster Priorität zeitlich vorzuziehen. Die-
gesucht werden müssen. Dabei ist vieles dem Zufall überses Vorgehen erlaubte es auch, die Sachbereiche abzulassen. Um in Zukunft die sofort wirksamen Massnahmen, grenzen, für welche die finanzpolitisch notwendige Kom-
die arbeitsintensiv sind, die die erwünschten Impulse in den pensationspflicht Geltung hat. Nachdem das Beschaffungs-
notleidenden Wirtschaftszweigen und Regionen auslösen programm auf bestehende Strukturen und Bedürfnisse auf-
und die weitere, geforderte Kriterien erfüllen, rechtzcîitig zur baut, ist die vom Motionär befürchtete Gefahr, dass man-
Hand zu haben und auch jederzeit dem Parlament zur Einches dem Zufall überlassen sei, kaum vorhanden. Durch die sicht vorlegen zu können, ist die Finanzplanung mit einer Anwendung eines restriktiven Kriterienkataloges konnte übersichtlichen Liste solcher Projekte unter Hinweis auf die eine zielgerechte Verwendung der Mittel weitgehend erfüllten Kriterien laufend zu ergänzen. Dabei sind auch die sichergestellt werden. finanziellen Auswirkungen zu nennen. Die Auswahl der Kri- Im Rahmen einer allgemeinen Würdigung des Anliegens der terien w:rd dem Bundesrat überlassen. Die Planung hat in Motion ist ferner festzuhalten, dass die Schaffung eines Absprache mit den Kantonen zu erfolgen. Eventualhaushalts über die Konzeption bisheriger beschäftigungsstützender Beschaffungsmassnahmen hinausgehen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates würde. Es wäre zusätzliches Personal nötig, um jederzeit Rapport écrit du Conseil fédéral eine ausreichende Zahl von Projekten zur Hand zu haben, Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bereits das Bundesgewelche den jeweils geltenden Forderungen entsprechen setz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und würden. Arbeitsbeschaffung den Bund verpflichtet, für den Fall einer Wenn der Bundesrat das Anliegen der Motion nur in der Wirtschaftskrise in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Form eines Postulates entgegennehmen will, so geschieht der privaten Wirtschaft Vorbereitungen zur Erhaltung und dies jedoch weniger wegen des im Falle der Realisierung zu Erweiterung bestehender sowie zur Schaffung neuer gewärtigenden ständigen Planungsaufwandes, sondern Arbeitsgelegenheiten zu treffen. Im weiteren schreibt das vielmehr wegen der Befürchtungen bezüglich der Eigendy- Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt namik eines solchen Instruments. Die gleichzeitige Erarbeivor, dass bei Führung des Finanzhaushaltes den konjunktung von Voranschlag und Eventualhaushalt könnte die turund wachstumspolitischen Erfordernissen Rechnung Ausgabendisziplin gefährden. Es käme zu einem ständigen
zu tragen ist. Im Rahmen der Finanzplanung ist zudem eine Druck innerhalb und ausserhalb der Verwaltung. Kleine wirt-
Koordination mit derjenigen der Kantone und Gemeinden schaftliche Störungen würden zum Anlass genommen, um anzustreben. Bei dieser Sachlage erübrigen sich weitere Massnahmen des Eventualhaushalts auszulösen oder mingesetzliche Erlasse für vorsorgliche Planungen. destens ins ordentliche Budget überzuführen. Der Bundes- In konjunkturpolitischer Hinsicht ist darauf hinzuweisen, rat sieht daher keinen Gewinn in der vom Motionär dass Arbeitsbeschaffungsmassnahmen auf Art und Ursagewünschten Liste gesondert ausgewiesener Projekte. chen eines allfälligen Einbruchs Rücksicht nehmen müssen.
Dies setzt der konjunkturpolitischen Prioritätensetzung und Schriftliche Erklärung des Bundesrates damit auch der Eventualplanung Grenzen. Ein nachfragesei- Déclaration écrite du Conseil fédéral tig ausgerichtetes Programm zur Stützung der Wirtschaft Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzusollte, wie Untersuchungen ergeben haben, eine zusätzliwandeln. che Nachfrage von etwa 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts auslösen, sofern eine ins Gewicht fallende gesamt- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat wirtschaftliche Wirkung angestrebt wird.
Auf schweizerische Verhältnisse bezogen müsste dieses somit ein Auftragsvolumen von rund 2 Milliarden Franken ausmachen. Gemäss den verfügbaren Unterlagen beliefen sich 1981 die Aufwendungen für Bauten und die Industrieaufträge der öffentlichen Hand auf rund 12 Milliarden Franken. Davon entfielen auf den Bund und seine Regiebetriebe rund 4,1 #ST# 83.308 Milliarden Franken oder gut ein Drittel, auf die Kantone und Gemeinden dagegen 7,9 Milliarden Franken. Diese sind Motion Gehen somit die hauptsächlichsten öffentlichen Auftraggeber. Flugzeugbesatzungen.
Alkoholgenuss Bei dieser Ausgangslage wäre es dem Bund allein nicht möglich das für ein Ankurbelungsprogramm benötigte Auf- Equipages des avions. Consommation d'alcool tragsvolumen bereitzustellen. Dies hätte vielmehr auch Vorhaben im Transferbereich zu umfassen. Hier sind indes die Beitragsempfänger, vor allem die Kantone, Gemeinden und Zweckverbände, für die Planung und die Investitionsentscheide zuständig. Dieser gewichtige Bereich ist der vom Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1983 Motionär geforderten Eventualplanung weitgehend entzo- Der Bundesrat wird beauftragt, für Besatzungsmitglieder gen, solange dem Anliegen nur über eine Änderung des von Luftfahrzeugen den Begriff «angetrunkener Zustand» Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt durch eine der Verantwortung solcher Personen und den entsprochen werden soll. modernen Erkenntnissen über die Beeinträchtigung der Im bundeseigenen Bereich bemühen sich die auftragsver- Konzentrationsund Reaktionsfähigkeit durch Alkoholgegebenden Stellen laufend, einen gewissen Planungsvornuss angemessene Gewichtspromillegrenze in Artikel 90bis sprung zu erreichen.
Die Erfahrungen zeigen indes, dass es des Luftverkehrsgesetzes zu definieren. Motion Bacciarini 993 N 24 juin 1983
Texte de la motion du 31 janvier 1983 Schriftliche Erklärung des Bundesrates Le Conseil fédéral est chargé de préciser l'expression «pris Déclaration écrite du Conseil fédéral
de boisson» («in angetrunkenem Zustand»), qui figure à Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat zuhan-
l'article 90bis de la loi sur la navigation aérienne, en fixant le den der in Vorbereitung stehenden Revision des Luftfahrt-
taux d'alcoolémie admissible en pour-mille, compte tenu gesetzes umzuwandeln. d'une part de la responsabilité des membres de l'équipage des aéronefs, et d'autre part des connaissances actuelles Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sur la détérioration de la faculté de concentration et du temps de réaction sous l'effet de l'alcool.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Blunschy, Bundi, Früh, Oester, Spiess, Zwygart (7)
#ST# 82.949 Motion Bacciarini Schriftliche Begründung - Développement par écrit Reglement des Nationalrates. In der Verordnung über die Zulassung von Personen und Änderung von Artikel 20 Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) vom 27. Oktober 1976 wird in Artikel 38 ein Alkoholgehalt von 0,8 und mehr Gewichtspromillen oder «offensichtliche Angetrunkenheit» Règlement du Conseil national. als Grund für den sofortigen Entzug des Führerausweises Modification de l'article 20 festgestellt. In Artikel 90bis des Luftfahrtgesetzes wird «Angetrunkenheit» als Straftatbestand angeführt, ohne dass dieser Zustand näher definiert oder durch die Nennung einer Alkoholpromillegrenze genauer umschrieben würde. Eine Präzi- Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1982 sierung ist zweifellos zweckmässig und notwendig. Artikel 20 Absatz 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates bestimmt:
«Die Kommission unterrichtet den Rat zusammenfassend Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates über ihre Verhandlungen, erläutert und vertritt ihre Rapport écrit du Conseil fédéral Anträge.» Im Strassenverkehrsgesetz ist eine Verpflichtung des Bun- Wir ersuchen das Büro unseres Rates, diesen Absatz wie desrates zur Festsetzung der Blutalkoholkonzentration, bei folgt zu ändern: welcher Angetrunkenheit angenommen wird, enthalten «Die Kommission unterrichtet den Rat in einer schriftlichen (Art. 55, SR 741.01). Die Verordnung über die Strassenver- Zusammenfassung (Bericht) über ihre Verhandlungen, kehrsregeln setzt diesen Wert bei 0,8 Gewichtspromillen erläutert und vertritt ihre Anträge.» fest (Art. 2 Abs. 2; SR 741.11) und die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenver- Texte de la motion du 16 décembre 1982 kehr ordnet bei dieser Promillegrenze die sofortige La première phrase de l'alinéa 1er de l'article 20 du règle- Abnahme der Ausweise an (Art. 38, SR 741.51). ment du Conseil national a la teneur suivante: Das Luftfahrtgesetz enthält keine dem Artikel 55 des Stras- «La commission donne au conseil un compte rendu sucsenverkehrsgesetzes entsprechende Verpflichtung zur cinct de ses délibérations, présente ses propositions et les Festsetzung des nicht mehr zulässigen Blutalkoholgehalcommente.» tes. Artikel 100ter des Luftfahrtgesetzes (SR 748.0) Je demande au Bureau de soumettre au conseil la modificaermächtigt indessen die Flugplatzleiter und die Organe der tion suivante de cette phrase:
örtlich zuständigen Polizei bei Anzeichen der Angetrunken- «La commission soumet au conseil un rapport écrit qui rend
heit von Flugbesatzungsmitgliedern zur Anordnung von compte de ses délibérations, présente et commente ses Blutproben sowie zur Anordnung der erforderlichen Masspropositions.» nahmen, worunter auch die sofortige Abnahme von Ausweisen zu verstehen ist. Das Fehlen einer Gewichtspromille- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Carobbio, Cevey, grenze zur Bestimmung der Angetrunkenheit wurde bisher Cotti, Delamuraz, Duboule, Dupont, Girard, Jaggi, Junod, weder unter diesem administrativen noch unter strafrechtli- Lang, Pini, Robbiani, Spreng (14) chem Gesichtspunkt (Art. 90bis LFG, Tätigkeit an Bord mit Schriftliche Begründung - Développement par écrit beeinträchtigtem Bewusstsein) als Mangel empfunden.
Ma proposition vise deux buts: Seit 1960 haben das dem Generalsekretariat des EVED
angeschlossene Büro für Flugunfalluntersuchungen und die 1. Faciliter la préparation du travail des parlementaires:
Eidgenössische Flugunfalluntersuchungskommission über Dans la situation actuelle, les membres du conseil qui 1200 Flugunfälle untersucht. Bloss in sieben Fällen hat n'appartiennent pas à la commission ne peuvent préparer dabei-der Alkohol eine Rolle gespielt. leurs interventions qu'en s'appuyant seulement sur les Im gewerbsmässigen Luftverkehr ist bisher kein Unfall messages et rapports du Conseil fédéral ainsi que sur les durch alkoholisierte Besatzungsmitglieder verursacht wordiscussions au sein des groupes. den. En disposant d'une synthèse écrite qui rendrait compte des
Unbestritten ist, dass die Schwelle der Angetrunkenheit im délibérations et des décisions des commissions, les parle-
Luftverkehr wesentlich tiefer liegt als im Strassenverkehr. mentaires verraient leur tâche facilitée. Durchschnittlich genügt ein Viertel der Alkoholmenge, die 2. Abréger les délibérations en séance plénière: zur messbaren Verschlechterung des Fahrvermögens im Les rapporteurs auraient pour tâche essentielle de com- Strassenverkehr führt, zur messbaren Einschränkung der menter dans les deux langues et de compléter leur rapport Fähigkeit, ein Luftfahrzeug zu führen. écrit ainsi que de répondre aux interventions et de présen- Ob es allenfalls in Zukunft angezeigt sein könnte, gestützt ter le point de vue de la commission. auf eine ausdrückliche Gesetzesbestimmung, auch in den Les parlementaires pourraient ainsi renoncer à développer
luftrechtlichen Ausführungsvorschriften eine Gewichtsprodes arguments qui auraient déjà été débattus en commis-
millegrenze einzuführen, kann offen bleiben; als dringlich sion et que le rapport écrit aurait déjà porté à leur connais-
wird eine derartige Ergänzung der Vorschriften nicht beursance.
teilt. Abzulehnen ist mir Rücksicht auf das Fortschreiten La modification proposée n'affecte en rien la désignation de
der flugmedizinischen Erkenntnisse in jedem Falle die Festdeux rapporteurs, un pour chaque langue. J'insiste, au setzung der Promillegrenze im Luftfahrtgesetz selber. contraire, pour leur maintien. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Gehen Flugzeugbesatzungen. Alkoholgenuss
Motion Gehen Equipages des avions. Consommation d'alcool
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983 Année Anno
Band III Volume Volume
Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 83.308 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 24.06.1983 - 08:00 Date Data
Seite 992-993 Page Pagina
Ref. No 20 011 534
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