Bratschi Postulates on Civil Defense Shelters and Public Interest Appeals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document concerns two postulates, both submitted by Bratschi, regarding Swiss law. The first postulate (83.306) addresses the equipment of civil defense shelters, arguing that current regulations are insufficient for prolonged stays and that shelters should be equipped with necessary facilities like sleeping bunks and water storage. The postulate requests an examination of legislative additions to ensure shelters are prepared for extended occupation. The second postulate (83.307) concerns the revision of the Organization Law, specifically addressing the inability to appeal to the Federal Court to protect actual or general public interests, which is seen as a flaw preventing important public health concerns, such as regulating alcohol establishments and protecting abstinent associations, from being heard by the highest court. Both postulates were accepted by the Federal Council.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 32quater BV, Art. 297 Absatz, Art. 2 Schutzbautengesetz 1963, Art. 1 des Zivilschutzgesetzes; Bratschi Postulates on Civil Defense Shelters and Public Interest Appeals: The first postulate (83.306) addresses the equipment of civil defense shelters, arguing that current regulations are insufficient for prolonged stays and that shelters should be equipped with necessary facilities like sleeping bunks and water storage. The postulate requests an examination of legislative additions to ensure shelters are prepared for extended occupation. The second postulate (83.307) concerns the revision of the Organization Law, specifically addressing the inability to appeal to the Federal Court to protect actual or general public interests, which is seen as a flaw preventing important public health concerns, such as regulating alcohol establishments and protecting abstinent associations, from being heard by the highest court. Both postulates were accepted by the Federal Council.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the postulate's request to equip civil defense shelters for prolonged stays.
Cited in the postulate's reasoning regarding the fulfillment of civil protection in peacetime.
Volltext
24. Juni 1983 1002 Postulat Bratschi
Aufgabe würde darum in der Völkerwelt vermutlich sehr gut abris) par des dispositions prévoyant que les abris doivent
verstanden. Die Schweiz könnte dabei allein vorstossen être équipés dès maintenant en vue d'un séjour prolongé.
oder aber im Zusammenwirken mit befreundeten Nationen
Westeuropas, mit denen sie an der KSZE bereits eine aktive Mitunterzeichner- Cosignataires: Bircher, Bundi, Chopard,
Zusammenarbeit pflegt. Deneys, Eggenberg-Thun, Ganz, Hubacher, Meier Werner,
Nauer, Neukomm, Ott, Rothen, Rubi, Schmid, Stich, Wag-
3. Eine derartige Aktion müsste abgestimmt werden mit ner, Zehnder, Ziegler-Genf (18)
dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlingswesen (HCR) in
Genf, das für die Flüchtlingsfragen eine weltweite Verant- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
wortung ausübt. Es würde dadurch aber keine Doppelspu- Nach Artikel 2 des Schutzbautengesetzes haben die Haus-
rigkeit zur Tätigkeit des HCR entstehen, da die Sonderinitia- eigentümer bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten
tive speziell für den westeuropäischen Raum gedacht ist, Zivilschutzräume zu erstellen. Artikel 9 des gleichen Geset-
wo sich das Problem in spezieller Form zuspitzt. Die Kon- zes verpflichtet sie weiter, diese so zu unterhalten und zu
zentration auf den westeuropäischen Rahmen dürfte auch verwenden, dass sie jederzeit innert nützlicher Frist dem
die Wahrscheinlichkeit vergrössern, dass rasch greifbare Zivilschutz dienstbar gemacht werden können. In Artikel 18
Ergebnisse erreicht werden. der Schutzbautenverordnung vom 27. November 1978 wird
4. Schon heute betreibt die Schweiz zum Teil Flüchtlings- präzisiert, dass Zivilschutzräume innert 24 Stunden be-
politik an Ort und Stelle (humanitäre Hilfe in Südostasien!). nutzbar sein müssen. Auf Anordnung des Bundesrates
Durch eine gewisse Internationalisierung könnte dieser sind gemäss Artikel 14 der Zivilschutzverordnung vom
Weg - der übrigens auch den Prinzipien des HCR ent- 27. November 1978 die Schutzräume zu räumen und für
spricht - vermehrt beschriften werden. Flüchtlingssiedlun- einen längeren Aufenthalt einzurichten. Was nützen indes-
gen, von Europa aus finanziert und getragen, würden auf sen all diese Vorschriften zum Schütze der Bevölkerung,
dem Territorium befreundeter Staaten des betreffenden wenn die notwendigen Einrichtungen für einen längeren
Kulturkreises mit geringeren Mitteln den Schutz von mehr Aufenthalt im Schutzraum fehlen? Weit über die Hälfte der
Flüchtlingen ermöglichen und würden dazu beitragen, den Zivilschutzräume entsprechen den technischen Weisungen
mit einem Exil verbundenen Kultur-Schock zu mildern. für den privaten Schutzraumbau vom 15. November 1966.
Damit sind nur die baulichen Voraussetzungen für einen
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Schutz der Benutzer erfüllt. Das reicht aber für einen länge-
Déclaration écrite du Conseil fédéral ren Aufenthalt nicht aus. Für die hierfür notwendige Einrich-
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. tung der entsprechenden Geräte werden normalerweise
mehrere Tage bis zu einer Woche gebraucht. Eine Anord-
Überwiesen - Transmis nung des Bundesrates zum Bezüge der Zivilschutzräume
wegen radioaktiver Gefährdung beispielsweise ist damit völ-
lig illusorisch und täuscht nur eine Scheinsicherheit vor. Der
Schutz der Zivilbevölkerung bei Katastrophen in Friedens-
zeiten besteht somit nicht. Artikel 1 des Zivilschutzgeset-
#ST# 83.306 zes, das den Einsatz des Zivilschutzes in Friedenszeiten
Postulat Bratschi. ausdrücklich vorsieht, wird nicht mehr erfüllt. Dies wiegt um
so schwerer, als eine grosse Anzahl von Flugkörpern mit
Zivilschutzräume. Ausrüstung radioaktivem Material unsere Erde umkreist. Die heutige
Abris de la protection civile. Equipement Technik ist offensichtlich nicht in der Lage, diese grosse
Gefährdung der Menschheit im Griff zu halten. Unsere
Gesetzgebung muss daher in dem Sinne ergänzt werden,
dass bereits heute die notwendigen Einrichtungen (Liege-
bzw. Effektengestelle, Wasservorratsbehälter usw.) für die
Wortlaut des Postulates vom 31. Januar 1983 Zivilschutzräume beschafft werden. Die entsprechenden
Geräte können «ab der Stange» preisgünstig erstanden
Die neue Zivilschutzkonzeption verspricht «jedem Einwoh-
oder selbst bereitgestellt werden.
ner seinen Schutzplatz» im Frieden wie im Krieg. Die Zuwei-
sung der Schutzplätze ist vielerorts erfolgt. Was in den pri- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vaten Schutzräumen meistens fehlt, ist die notwendige Ein- Déclaration écrite du Conseil fédéral
richtung für einen längeren Aufenthalt (Liege- bzw. Effek-
tengestelle, Wasservorratsbehälter usw.). Der sofortige Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen.
Bezug ist nicht gewährleistet. Bei radioaktiver Verseu- Überwiesen - Transmis
chung, beispielsweise durch den Absturz von Flugkörpern
wie Kosmos 1402, ist unsere Bevölkerung deshalb ausser-
ordentlich gefährdet.
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob unsere Gesetz-
gebung (Art. 2 Schutzbautengesetz 1963) nicht dahinge- 83.307
hend zu ergänzen ist, dass die Zivilschutzräume bereits
#ST#
heute mit Einrichtungen für einen längeren Aufenthalt aus- Postulat Bratschi
zurüsten sind. Organisationsgesetz. Revision
Texte du postulat du 31 janvier 1983 Loi sur l'organisation. Révision
Selon la nouvelle conception de la protection civile, chaque
habitant de notre pays disposera d'un abri en temps de paix
comme en temps de guerre. L'attribution des abris a eu lieu
en de nombreux endroits. Cependant, les abris privés ne
sont généralement pas équipés pour un long séjour (cou- Wortlaut des Postulates vom 31. Januar 1983
chettes et étagères pour effets divers, réservoirs d'eau, Nach dem heute geltenden Organisationsgesetz kann die
etc.). L'utilisation immédiate n'est pas assurée. Notre popu- staatsrechtliche Beschwerde ans Bundesgericht nicht zur
lation serait très gravement menacée par le rayonnement Wahrung tatsächlicher oder allgemein öffentlicher Interes-
d'éléments radioactifs en cas d'accident, par exemple par la sen ergriffen werden (BGE vom 14. Oktober 1981 in Sachen
chute d'un objet tel que Cosmos 1402. Verband der Abstinentenvereine des Kantons Bern und des
Le Conseil fédéral est prié d'examiner s'il serait possible de Verbandes Bernischer Fürsorgestellen und Heilstätten für
compléter notre législation (art. 2 de la loi de 1963 sur les Alkoholkranke). Dies ist ein Mangel, weil damit wichtigste
Postulat Mascarin 1003 N 24 juin 1983
Anliegen der Volksgesundheit nicht an das Oberste Gericht Gerade in bezug auf die zahlreichen Schülerinnen und
weitergezogen werden können. Schüler, die tagtäglich in der Innenstadt zur Schule gehen,
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen zu prüfen, ob die- ist dies von eminent gesundheitspolizeilicher Bedeutung.
sem dringlichen Anliegen im Interesse der Volksgesundheit Das öffentliche Wohl erheischt weiter, dass die Jugendli-
bei der gegenwärtigen Revision des Organisationsgesetzes chen nicht - wie das bereits der Fall ist - weiter in die vom
nicht Rechnung getragen werden kann. Gesundheitsstandpunkt bedenklichen und vom Angebot
her einseitigen Fast-food-Betriebe abgedrängt werden.
Texte du postulat du 31 janvier 1983 Da das Verwaltungsgericht des Kantons Bern diesen
Selon la loi sur l'organisation en vigueur, le recours de droit gewichtigen Argumenten in seinem Entscheid vom
public auprès du Tribunal fédéral ne peut servir à la défense 17. August 1981 nicht Rechnung getragen hat und das Bun-
d'intérêts réels ou plus généralement d'intérêts publics desgericht im obgenannten Entscheid nicht auf die staats-
(ATF du 14 octobre 1981, dans la cause «Verband der Ab- rechtliche Beschwerde eingetreten ist, besteht die grosse
stinentenvereine des Kantons Bern» et «Verband Bernis- Gefahr, dass der Volksgesundheit grosser Schaden zuge-
cher Fürsorgestellen und Heilstätten für Alkoholkranke»). fügt werden könnte, wenn die bisherige Praxis der Gerichte
C'est une lacune, car de très importantes questions praktisch zu einer immer weitergehenden Umwandlung von
concernant la santé publique ne peuvent ainsi être portées Tea-Rooms in Alkoholbetriebe führen würde. Wegen der
devant notre tribunal suprême. Wichtigkeit dieser Fragen ist es geboten, dass das oberste
Le Conseil fédéral est en conséquence invité à examiner s'il Gericht hier wegleitend für die ganze Schweiz angerufen
serait possible de prendre en considération ce problème werden kann. Nur wenn die Revision des Organisationsge-
urgent lors de la révision en cours de la loi sur l'organisa- setzes die staatsrechtliche Beschwerde auch zur Wahrung
tion, dans l'intérêt de la santé publique. tatsächlicher oder allgemein öffentlicher Interessen, in kon-
kreto die Anfechtung eines kantonalen Verwaltungsge-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bircher, Borei, richtsentscheides durch Abstinentenvereine, Fürsorgestel-
Braunschweig, Chopard, Christinat, Deneys, Eggenberg- len und Heilstätten für Alkoholkranke, öffnet, kann der heu-
Thun, Ganz, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lang, Leuenberger, tigen Massenumwandlung von alkoholfreien in alkoholfüh-
Loetscher, Mauch, Meier Werner, Müller-Bern, Nauer, Neu- rende Betriebe Einhalt geboten werden. Die hohen Kosten
komm, Ott, Rothen, Rubi, Ruffy, Schmid, Stich, Vannay, des Alkoholmissbrauchs für die Allgemeinheit sowie die
Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (30) Erhaltung der Volksgesundheit erfordern dies gebieterisch.
Schriftliche Begründung des Postulates Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Développement par écrit Déclaration écrite du Conseil fédéral
Es ist unbestritten, dass die Zahl der Ausschank- und Ver- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
kaufsstellen von alkoholischen Getränken einen direkten
Einfluss auf den Konsum und auf den Missbrauch von Alko- Überwiesen - Transmis
hol hat. Die zu Lasten der schweizerischen Volkswirtschaft
gehenden Kosten des Alkoholkonsums sind aus der im Auf-
trag des Eidgenössischen Parlamentes entstandenen
Arbeit R. Leu/P. Lutz «Ökonomische Aspekte des Alkohol-
konsums in der Schweiz», Zürich 1977, bekannt. Sie betra-
gen mindestens 1,5 Milliarden Franken pro Jahr oder 4,1
Millionen Franken pro Tag. #ST# 83.346
Von ganz besonderem Stellenwert ist die Frage des öffentli- Postulat Mascarin
chen Wohls, ob in ein und demselben Gebiet neben Alko-
ZGB Artikel 297
holbetrieben eine genügende Anzahl alkoholfreier Betriebe,
namentlich solcher mit eigentlichem Verpflegungsangebot, Code civil - Révision de l'article 297
besteht. Bei der Beurteilung der auf Artikel 32quater BV
abgestützten Bedürfnisklausel darf man nicht nur die
Anzahl alkoholführender Betriebe in Betracht ziehen, son-
dern muss sie in Relation zur den vorhandenen alkohol-
freien Betrieben bringen. Nur so kann eine, insbesondere Wortlaut des Postulates vom 7. März 1983
auch der Volksgesundheit gerecht werdende Beurteilung Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 297 Absatz 3 des
der Bedürfnisfrage für künftige Alkoholpatente erfolgen. Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu überprüfen, um eine
Breite Bevölkerungsschichten ziehen alkoholfreie Gaststät- Verbesserung im Sinne der Möglichkeit einer gemeinsamen
ten alkoholführenden vor. Es braucht keine soziologische Ausübung der elterlichen Gewalt durch beide Elternteile
Studie - könnte durch eine solche jedoch leicht bewiesen auch nach der Scheidung vorzuschlagen.
werden -, dass alkoholfreie Gaststätten eine andere Publi-
kumsstruktur aufweisen als Alkoholbetriebe. Familien, Texte du postulat du 7 mars 1983
Frauen, ältere Leute, Einzelpersonen, Jugendliche schätzen Le Conseil fédéral est invité à réexaminer l'article 297, 3e ali-
offensichtlich Tea-Rooms. Viele Geschäftsleute verbringen néa du Code civil suisse à l'effet de prévoir une amélioration
die Mittagszeit lieber in einer derartigen, ruhigen Gaststätte qui laisserait aux parents la possibilité d'exercer en com-
als im hektischen Restaurant. Nehmen alkoholfreie Gast- mun l'autorité parentale après leur divorce également.
stätten ab, werden diese Bevölkerungsschichten verdrängt.
Es fällt im übrigen auf, dass alkoholfreie Gaststätten in der Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Regel preisgünstigere Mahlzeiten anbieten. Anlässlich der Beratungen über die Revision des Kinds-
Neben dem Konsumentenbedürfnis ist die Hebung der rechtes des Schweizerischen Zivilgesetzbuches lehnte der
Volksgesundheit von grosser Bedeutung. In der Stadt Bern Nationalrat im Dezember 1975 einen Antrag ab, der darauf
bestehen beispielsweise zwischen Bahnhof und Zeitglok- abzielte, dem Richter die Möglichkeit zu geben, bei einer
ken 63 Betriebe mit Alkoholausschank und nur 36 Tea- Scheidung die elterliche Gewalt beiden Ehegatten gemein-
Rooms. Von den letzten haben bereits sechs um ein Alko- sam zusprechen zu können.
holpatent nachgesucht, drei weitere sollen vermutlich fol- In der Zwischenzeit haben jedoch zwei umfangreiche Gut-
gen. Da die Innenstadt von Bern Arbeitsplatz, Schulungs- achten in der Bundesrepublik Deutschland und ein unter
und Bildungsstätte ist, kommt hier dem gesundheitlichen anderem darauf abstellendes Urteil des westdeutschen
Wohl aller Bevölkerungsschichten grosse Bedeutung zu. Es Bundesgerichtshofes vom 3. November 1982 neue Erkennt-
liegt im öffentlichen Wohl, Angestellte und Schüler zu nisse gebracht, die ein erneutes Überdenken dieser Frage
ermuntern, ihren Mittagstisch alkoholfrei zu verbringen. rechtfertigen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bratschi Organisationsgesetz. Revision
Postulat Bratschi Loi sur l'organisation. Révision
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.307
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.06.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 1002-1003
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Pagina
Ref. No 20 011 547
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