Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-269 KI-generiert

Asylum Law Revision and Refugee Employment

Geschäftsnummer VPB 83-269
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court clarified that the proposed changes to asylum law were intended to prevent abuse by individuals seeking work rather than systematically denying refugees the right to employment. The revision aimed to give cantons more flexibility to align permit issuance with labor market conditions, acknowledging that the existing law already allowed for preventing abuses. The court also noted that refugees often take jobs Swiss citizens do not want and that denying work can lead to accusations of laziness, while granting it can lead to accusations of taking jobs from locals.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 21 a (neu), 47 Abs. 2, Ziff. II, III, Art. 21 a (nouveau), 47 al. 2, ch. II, III; Asylum Law Revision and Refugee Employment: The revision aimed to give cantons more flexibility to align permit issuance with labor market conditions, acknowledging that the existing law already allowed for preventing abuses. The court also noted that refugees often take jobs Swiss citizens do not want and that denying work can lead to accusations of laziness, while granting it can lead to accusations of taking jobs from locals.

Schlagwörter

KI-generiert
Asylgesetz Arbeitsbewilligung Recht auf Arbeit Arbeitsbedingungen Zwangsmassnahme im Ausländerrecht Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 21 a (neu), 47 Abs. 2, Ziff. II, III

The court approved the draft law presented by the Federal Council regarding the new article 21a and section 47, paragraph 2, items II and III.

Art. 21 a (nouveau), 47 al. 2, ch. II, III

The court approved the draft law presented by the Federal Council regarding the new article 21a and section 47, paragraph 2, items II and III.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Pétitions 1624 N 30 novembre 1983

Der Bereich der Ausnahmen kann weiter oder weniger weit Magnet, der sie anzieht, in die Schweiz zu kommen. Diesen

gefasst werden, und eigentlichen Missbräuchen könnte man Magneten möchten wir abschaffen. Wir geben zudem den

schon begegnen. Das ist klar. Kantonen eine flexiblere Lösung in die Hand. Sie können

Was hat die Umformulierung für einen Sinn? Man möchte dann eher die Erteilung von Bewilligungen der Arbeits-

den Handlungsspielraum der Kantone etwas erweitern, aber marktlage anpassen; das ist auch wünschenswert im

ohne wirklich neue Wege einzuschlagen. Das war die Mei- Zusammenhang mit der vermehrten Schaffung von Aufnah-

nung der Kommission. In der Kommission war man wirklich mezentren. Sehr oft machen nämlich die Gemeinden die

der Auffassung, dass man, wenn es möglich sei und Arbeits- Plazierung von Flüchtlingen davon abhängig, dass diese die

gelegenheiten gebe, Arbeitsbewilligungen auch erteilen Arbeitsplätze der Region nicht besetzen.

sollte. Man sollte von dieser Praxis nicht abweichen. Ich bin Ich bitte Sie also, den Antrag von Mme Pitteloud abzu-

sogar auf Antrag von Frau Blunschy beauftragt worden, dies lehnen.

hier zu erklären. Im Protokoll heisst es: «Frau Blunschy

würde es begrüssen, wenn seitens der Kommissionspräsi- Abstimmung - Vote

denten bzw. des Bundesrates in den Ratsverhandlungen Für den Antrag der Kommission 98 Stimmen

betont würde, dass es hier nur um die Verhinderung von Für den Antrag Pitteloud 42 Stimmen

Missbräuchen gehe.»

Auch der Bundesrat hat in der Kommission die Auffassung Art. 21 a (neu), 47 Abs. 2, Ziff. Il, III

vertreten, man meine mit der neuen Bestimmung gewiss Antrag der Kommission

nicht, dass der Gesuchsteller grundsätzlich nicht mehr

arbeiten solle. Eine wesentliche Änderung ergibt sich also Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

nicht, das sei auch ausgesprochen zuhanden der Materia-

lien. Wir müssen uns im übrigen bewusst sein, dass die Art. 21 a (nouveau), 47 al. 2, eh. Il, III

Situation des Flüchtlings immer schwierig ist. Wenn der Proposition de la commission

Flüchtling nicht arbeitet, dann wirft man ihm vor, er sei ein Adhérer au projet du Conseil fédéral

fauler Kerl und lebe auf unsere Kosten. Arbeitet er, dann

heisst es, er nehme einem Schweizer den Arbeitsplatz weg. Angenommen - Adopté

Herr Fontanet hat uns übrigens im Hearing, das die Kommis-

sion durchgeführt hat, gesagt, 90 Prozent der in Genf arbei- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

tenden Flüchtlinge seien mit Tätigkeiten beschäftigt, welche Für Annahme des Gesetzentwurfes 103 Stimmen

Schweizer Bürger nicht übernehmen wollten. Wie gesagt, Dagegen 35 Stimmen

die neue Formulierung soll klarer zum Ausdruck bringen,

dass man Missbräuchen wehren soll. Sie soll ferner den Abschreibung - Classement

Handlungsspielraum der Kantone vergrössern, gerade auch

im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsmarktlage. Deshalb kann Le président: Le Conseil fédéral dans son message vous

man zustimmen, obschon zu sagen wäre, auch mit dem propose de classer le postulat 82.480, loi sur l'asile (révi-

heute geltenden Text sei Missbräuchen beizukommen. sion). Il en est ainsi décidé.

Das ist die Meinung der Mehrheit, die ich Ihnen hier mitzu-

teilen hatte. Zustimmung - Adhésion

M. Cavadini, rapporteur: Nous vous demandons d'écarter la

proposition de Mme Pitteloud qui, je vous le rappelle, vous

demande le maintien du texte actuel. Pourquoi? D'abord

parce que la procédure de consultation à laquelle il fut

procédé a donné un résultat sur ce point extrêmement net. #ST# Petitionen - Pétitions

Les cantons souhaitent avoir une marge de manœuvre plus

forte que celle que la loi, dans sa teneur actuelle, leur

confère. D'autre part, il serait vain de le cacher, la situation

générale sur le marché de l'emploi, les circonstances écono-

miques que nous connaissons, bref l'ensemble de ces don-

nées rendent difficilement acceptable l'obligation qui serait 83.269

la nôtre de donner du travail aux réfugiés au moment où Vigilance, Genf.

cette même garantie ne saurait être donnée, de façon systé- Stopp den falschen Flüchtlingen

matique, aux travailleurs suisses. Il y a là une réaction qui, Vigilance, Genève.

pour n'être pas toujours noble, doit être compréhensible. On Halte aux faux réfugiés

renverse la présomption, on n'exclut en aucune manière la

possibilité de donner du travail aux réfugiés et chaque fois 83.270

que cela peut être possible, il conviendra de le faire, mais

cette obligation ne doit plus figurer dans la loi. Asylkomitee Schweiz, Basel.

Petition für eine offene Asylpolltlk

Bundesrat Friedrich: Wir sind uns mit Mme Pitteloud des Comité suisse pour la défense du droit d'asile.

Umstandes bewusst, dass es für viele Asylbewerber eine Pétition pour une véritable politique d'asile

schützenswerte Hilfe bedeutet, wenn sie arbeiten können,

damit sie sich in der neuen Umgebung und auch mit unserer Bäumlin, Berichterstatter: In engem Zusammenhang mit

Lebensart eher zurechtfinden. Ich möchte Frau Blunschy dem Geschäft, das wir jetzt verabschiedet haben, stehen

und Mme Pitteloud ausdrücklich versichern, dass keine zwei Petitionen. Sie haben sich zu diesen Petitionen zu

Absicht besteht, heute gewissermassen eine gegenteilige erklären. Wir sind der Meinung, dass dazu keine neue Dis-

Praxis einzuführen. Aber - und das ist nun der entschei- kussion eröffnet werden sollte, weil sich die Haltung des

dende Punkt - die weltweit rezessive Wirtschaftslage und Rates zu diesen Petitionen aus den vorangehenden Bera-

die verhältnismässig grosse Arbeitslosigkeit, auch in den tungen klar ergibt. Es handelt sich auf der einen Seite um

Nachbarstaaten der Schweiz, verleiten immer mehr Auslän- die Petition der Nationalen Aktion und der Vigilance vom

der dazu, bei uns missbräuchlich ein Asylgesuch zu stellen, 6. Juli, die eine weitergehende Gesetzesrevision verlangt.

nur damit sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Unsere heu- Auch den Flüchtlingsbegriff hätte man in die Diskussion

tige Gesetzesvorschrift wird nach aussen sehr oft als einbeziehen wollen. Auf der anderen Seite handelt es sich

Rechtsanspruch verstanden. Und dieser vermeintliche um die Petition, die wir zu Beginn dieser Session erhalten

Rechtsanspruch wirkt auf viele Asylbewerber wie ein haben: Eine Petition, die nun das Gegenteil dessen verlangt,

30. November 1983 N 1625 Allgemeine Kreditvereinbarungen. Beitritt

was wir in der Revision beschlossen haben. Diese Petitionen Im Verlaufe der Zeit, speziell zu Beginn der Herbstsession,

waren bekannt; je nach unserem Standort haben wir auch wofür ja dieses Thema traktandiert war, haben sich gewisse

im Sinne dieser oder jener Petition gesprochen und entspre- Schwierigkeiten ergeben. Während das Ratifikationsverfah-

chend abgestimmt. Eine weitere Diskussion erübrigt sich. ren in den anderen wichtigen Ländern reibungslos verlief,

Ich stelle Ihnen den Antrag - als Konsequenz des Ergebnis- ist die Vorlage im amerikanischen Kongress zum Spielball

ses unserer Debatte, dass wir von diesen Petitionen Kennt- innenpolitischer Kontroversen geworden. Man wollte der

nis nehmen, Ihnen aber keine weitere Folge geben. Aufstockung nicht zustimmen, mehr Druck ausüben auf die

Kreditgewährung an die Entwicklungs- und Schwellenlän-

M. Cavadini, rapporteur: A la suite du vote sur l'ensemble der, und es hatte sich eine erhebliche Diskussion ergeben.

auquel nous venons de procéder, nous vous proposons de Die zuständigen Leute unseres Landes, der Präsident des

classer la pétition émanant de l'Action nationale et de Vigi- Direktoriums der Nationalbank, Herr Leutwiler, und Herr

lance, adressée en date du 6 juin à notre conseil dont le but Jolies, waren in Amerika, und wir wollten nochmals mit

précisément est de prendre un certain nombre de mesures ihnen über die Situation sprechen, denn diese Allgemeinen

destinées à faciliter la procédure dans la loi sur l'asile. Kreditvereinbarungen treten nur in Kraft, wenn alle Mitglied-

länder der Aufstockung zustimmen. Wenn also Amerika

Oehen: Was die Petition der Vigilants und der Nationalen ausgeschert wäre, wäre die ganze Übung umsonst gewesen.

Aktion anbetrifft, stelle ich den Antrag, diese Petition sei in Wir haben uns dann orientieren lassen, und in der Zwi-

einem späteren Zeitpunkt sorgfältig zu behandeln. Wir schenzeit hat sich, wie ich vernommen habe, auch Amerika

haben den Revisionen heute zugestimmt, weil wir überzeugt aufgerafft, dieser Aufstockung zuzustimmen.

sind, dass damit ein Schritt in die richtige Richtung getan Wir haben also an der zweiten Kommissionssitzung, wäh-

wird. Die Forderung der Petition wird aber damit in keiner rend der Septembersession, diese Orientierung bekommen,

Weise erfüllt, und es entspricht deshalb nicht dem Willen der haben gleichzeitig aufgrund der grossen Diskussionen, die

23000 Petenten, dass man diese jetzt einfach aufgrund sich im Zusammenhang mit diesen Kreditvereinbarungen

dieser Minirevision abschreibt. ergeben haben, eine Anhörung über die entwicklungspoli-

Ich wehre mich also gegen den Antrag des Kommissionsprä- tischen Aspekte durchgeführt und deren Ergebnis ebenfalls

sidenten. in unsere Beurteilung einbezogen. Das eine Vorbemerkung.

Nun zur Vorlage selber: Die Allgemeinen Kreditvereinbarun-

Le président: La commission vous propose de, classer la gen wurden im Jahre 1962 zwischen dem Internationalen

pétition en question tandis que M. Oehen demande qu'elle Währungsfonds und den zehn wichtigsten Industrieländern

soit maintenue jusqu'à une date ultérieure. Nous passons bzw. deren Notenbanken abgeschlossen, um dieser Organi-

donc au vote. sation, eben dem IWF, zusätzliche Mittel zu beschaffen. Die

Allgemeinen Kreditvereinbarungen sind ja Gelder, die erst

Abstimmung - Vote abgegeben werden müssen, wenn der Internationale Wäh-

Für den Antrag der Kommission 106 Stimmen rungsfonds in Liquiditätsschwierigkeiten kommt.

Für den Antrag Oehen 6 Stimmen Während der sogenannte Zehnerklub schon vor 1962 Mit-

glied des Internationalen Währungsfonds war und damit

An den Ständerat - Au Conseil des Etats diesem gegenüber finanzielle Verpflichtungen eingegangen

war, ist die Schweiz erst seit 1962 mit dem Eintritt zu den

Allgemeinen Kreditvereinbarungen als assoziiertes Mitglied

indirekt am IWF beteiligt. Die-Allgemeinen Kreditvereinba-

rungen wurden damals eingegangen aus Angst, dass nach

#ST# 83.047 den umfangreichen Kapitalbewegungen, die nach dem

Übergang wichtiger Industrieländer zur Konvertibilität ihrer

Allgemeine Kreditvereinbarungen. Beitritt Währungen Ende 1958 erfolgten, eine potentielle Bedro-

Accords généraux d'emprunt. Adhésion hung des internationalen Währungssystems folgen könnte.

Diese zusätzlichen Gelder aus den Allgemeinen Kreditve-

Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Juni 1983 (BBI II, 1367) reinbarungen standen jedoch dem Internationalen Währun-

Message et projet d'arrêté du 29 juin 1983 (FF II, 1396) gsfonds nur zur Kreditgewährung an diese zehn bzw. elf

Industrieländer zur Verfügung. So beanspruchte der Inter-

nationale Währungsfonds die Allgemeine Kreditvereinba-

rung für die Finanzierung von Krediten an Grossbritannien,

Frankreich, Italien und zuletzt, im Jahre 1978, sogar an die

Antrag der Kommission Vereinigten Staaten. Seit 1962 wurden zeitweise auch die

865 Millionen Franken, welche die Schweiz damals als Maxi-

Eintreten malverpflichtung in den AKVvorzuschiessen gewillt war, zur

Hauptantrag Herczog Kreditgewährung gebraucht. Die entscheidende Wende

kommt jetzt, indem die Mittel der Allgemeinen Kreditverein-

Nichteintreten barungen nicht mehr nur den zehn Industrieländern bei

Antrag Hegg Finanzierungsschwierigkeiten zugute kommen sollen, son-

Nichteintreten dern allen 146 Ländern des Internationalen Währungsfonds,

also auch den Entwicklungsländern. Insofern möchte ich

Proposition de la commission hier schon auf den globalen Charakter im Sinne einer gewis-

Entrer en matière sen Entwicklungshilfe hinweisen.

Was sind die Gründe zu dieser Zweckerweiterung der Allge-

Proposition principale Herczog meinen Kreditvereinbarungen?

Ne pas entrer en matière Wir wurden in der Kommission eingehend vom Bundesrat,

dann vom Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank,

Proposition Hegg Herrn Leutwiler, und schliesslich auch von Herrn Jolies über

Ne pas entrer en matière die Wichtigkeit dieser Vorlage eingehend orientiert. Die

Geld- und Kapitalmärkte sind schon seit Jahren durch eine

Risi-Schwyz, Berichterstatter: Dieses Geschäft hatten wir an erhebliche Unsicherheit in der internationalen Währungs-

und für sich schon am 18. August in einer ersten Kommis- und Zahlungsverkehrslage gekennzeichnet. Die wirtschaft-

sionssitzung abschliessend behandelt. Wir haben damals lich eng mit dem Ausland verbundene Schweiz wird nicht

mit 13 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen dieser Vorlage darum herumkommen, schon aus eigenem Interesse ihren

zugestimmt. Beitrag zur Lösung der weltweiten Verschuldungsprobleme

205-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petitionen

Pétitions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer ---

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 30.11.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1624-1625

Page

Pagina

Ref. No 20 012 025

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.