Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-230 KI-generiert

Initiative for National Council Seats Based on Voter Turnout vs. Resident Population

Geschäftsnummer VPB 83-230
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a parliamentary initiative proposing to allocate National Council seats based on the number of actual voters rather than the resident population. The rationale was to incentivize higher voter turnout by giving each vote equal weight across all cantons, regardless of their participation rate, and to counter the influence of non-voting foreign residents. However, the commission rejected the initiative, arguing that it would disrupt the federalist balance, disadvantage less populous regions, and that the right to vote includes the right to abstain. The commission also noted that voter turnout varies and is influenced by regional habits, and that the proposed change could lead to significant shifts in seat distribution among cantons, potentially lacking broad support.

Legislator-Regeste

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Art. 27 Absatz, Art. 44 UVG, Art. 44 Absatz, Art. 129 Abs. 2 KUVG, Art. 44 ger, Art. 44 LAA; Initiative for National Council Seats Based on Voter Turnout vs. Resident Population: The rationale was to incentivize higher voter turnout by giving each vote equal weight across all cantons, regardless of their participation rate, and to counter the influence of non-voting foreign residents. However, the commission rejected the initiative, arguing that it would disrupt the federalist balance, disadvantage less populous regions, and that the right to vote includes the right to abstain. The commission also noted that voter turnout varies and is influenced by regional habits, and that the proposed change could lead to significant shifts in seat distribution among cantons, potentially lacking broad support.

Schlagwörter

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Wahlbeteiligung parlamentarische Initiative Wahlquotient Stimmrecht indirekte Wahl Abstimmungsvorlage
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 72 al. 2 de la constitution fédérale

This article is cited as the basis for the proposed amendment concerning the distribution of seats in the National Council.

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Volltext

Initiative parlementaire 2230 N 20 décembre 1985

Detailberatung - Discussion par articles Texte de l'initiative parlementaire du 15 décembre 1983

Me fondant sur l'article 27 du Règlement du Conseil natio-

Titel und Ingress, Ziff. l Art. 27 Abs. Sbis (neu), Art. 72 und nal, je propose qu'on donne à l'article 72, 2e alinéa de la

Ziff. II constitution fédérale la nouvelle teneur ci-après:

Antrag der Kommission Les sièges sont répartis entre les cantons et demi-cantons

Festhalten am Entwurf der Kommission proportionnellement au chiffre moyen des votants lors des

élections et votations fédérales, chaque canton et demi-

Titre et préambule, eh. l art. 27 al. Sbis (nouveau), art. 72 et canton ayant droit à un siège au moins.

eh. Il

Proposition de la commission Herr Fischer Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-

Maintenir le projet de la commission und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-

chen Bericht:

Angenommen - Adopté Am 15. Dezember 1983 reichte Nationalrat Kurt Schule eine

parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten

Art. 29 Entwurfs ein (Wortlaut siehe oben).

Antrag der Kommission Die Kommission hörte am 29. Mai 1984 den Initianten ah und

Abs. 1 beschloss einstimmig, bei einer Enthaltung, der Initiative

.... spätestens 24 Monate .... keine Folge zu geben. Gemäss Artikel 27 Absatz 5 des

Abs. 2 Geschäftsreglementes des Nationalrates legen wir Ihnen

.... Gegenentwurf oder einen mit der Volksinitiative eng deshalb einen summarischen Bericht ohne Stellungnahme

zusammenhängenden Erlass unterbreitet, verlängert.... des Bundesrates vor.

Abs. 3

Die Bundesversammlung kann ihre Beratungen beginnen, Schriftliche Begründung des Initianten

bevor der Bundesrat seinen Bericht und Antrag unterbreitet Développement par écrit de l'auteur de l'initiative

hat. Seit 1950 geht die Beteiligung der Stimmberechtigten an

Wahlen und Abstimmungen über Sachvorlagen ständig

Art. 29 zurück. Diese Entwicklung ist sowohl auf Bundesebene wie

Proposition de la commission in den Kantonen und den Gemeinden zu beobachten. In den

Al. 1 Jahren 1981 bis 1983 lag die durchschnittliche Stimmbeteili-

.... au plus tard 24 mois après .... gung bei eidgenössischen Abstimmungsvorlagen noch bei

Al. 2 knapp 34 Prozent. Gegenüber der Periode 1931 bis 1935 hat

S'il soumet à l'Assemblée fédérale un contre-projet ou un sich die mittlere Stimmbeteiligung damit genau halbiert. Die

acte législatif en étroit rapport avec l'initiative populaire, ce Situation in den Kantonen und Gemeinden ist zum Teil noch

délai est porté à 30 mois. prekärer.

Al. 3 Vor 20 Jahren hat Max Imboden die zunehmende Verweige-

L'Assemblée fédérale peut commencer à délibérer avant rung des Bürgers an der demokratischen Teilnahme am

que le Conseil fédéral ait soumis son rapport et ses proposi- Staat als ernstes Symptom eines «helvetischen Malaise»

tions. bezeichnet. Im Auftrag des EJPD publizierten Prof. Dr. Leon-

hart Neidhart und Dr. Jean-Pierre Hoby im Januar 1977

Angenommen - Adopté einen Forschungsbericht über «Ursachen der gegenwärti-

gen Stimmabstinenz in der Schweiz». Die vom Departement

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble eingesetzte Arbeitsgruppe Stimm- und Wahlabstinenz

schlug in einem Bericht vom 18. Dezember 1978 «Massnah-

Für Annahme des Gesetzentwurfes 117 Stimmen men zur Erhöhung der Stimm- und Wahlbeteiligung in der

(Einstimmigkeit) Schweiz» vor. In den vorgenommenen Untersuchungen ist

An den Ständerat - Au Conseil des Etats es nicht gelungen, die Ursachen und Wirkungen der rück-

läufigen Stimmbeteiligung klar herauszuschälen. Als Haupt-

motive der wachsenden Stimmabstinenz wurden allgemein

das geringe Interesse des Stimmbürgers an der Politik, die

mangelnde Informiertheit und Inkompetenz des Bürgers,

sein Gefühl der Ohnmacht, aber auch das grosse Vortrauen

in die Behörden bezeichnet.

Der Bundesrat hat am 31. Januar 1979 vom Schlussbericht

#ST# 83.230 der Arbeitsgruppe Stimm- und Wahlabstinenz Kenntnis

Parlamentarische Initiative genommen und eine Vernehmlassung in den Kantonen und

Bundesverfassung. Parteien, vorab zur Beurteilung der konkreten Vorschläge

Verteilung der Nationalratssitze zur Anhebung der Stimmbeteiligung, veranlasst.

Die Arbeitsgruppe Stimm- und Wahlabstinenz des EJPD hat

Initiative parlementaire sich mit insgesamt 65 Massnahmen verschiedenster Art und

Constitution fédérale. Répartition Tragweite auseinandergesetzt. Die schliesslich gutgeheisse-

des sièges du Conseil national nen Massnahmenpakete betrafen primär folgende Anliegen:

- Motivierung der Jugend durch Staatsbürgerkunde

- Motivierung der Stimmbürger durch politische Sendungen

in den Medien und Plakataktionen

- Zulassung der brieflichen Stimmabgabe durch Kantone

Wortlaut der parlamentarischen Initiative und Gemeinden und Einführung der «fahrenden Urne» für

vom 15. Dezember 1983 Heime etc.

Gemäss Artikel 27 des Geschäftsreglementes des National- - Stellvertretung für die Stimmabgabe in der Familie

rates beantrage ich, Artikel 72 der Bundesverfassung in - Aufwertung der politischen Parteien

Absatz 2 wie folgt neu zu fassen: - frühzeitige Information des Bürgers

Die Sitze werden unter die Kantone und Halbkantone im Indessen ist in den letzten Jahren von diesen Vorschlägen

Verhältnis zur durchschnittlichen Zahl der Stimmenden bei nur wenig realisiert worden, weil im Grunde genommen

eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen verteilt, wobei niemand direkt interessiert ist, die Stimmbeteiligung zu

jeder Kanton und Halbkanton Anspruch auf mindestens erhöhen. Wie im Bund, nimmt man auch in den Kantonen,

einen Sitz hat. Gemeinden und in den politischen Parteien die negative

20. Dezember 1985 N 2231 Parlamentarische Initiative

Entwicklung der Stimm- und Wahlbeteiligung mehr oder Proposition de la commission

weniger gelassen hin. La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative

Ein Mittel, um das Interesse an einer höheren Stimmbeteili- et de la classer.

gung schlagartig zu erhöhen, wäre ein neuer Modus für die

Verteilung der Nationalratssitze. Die 200 Nationalratssitze Präsident: Die Petitionskommission hat Ihnen einen schrift-

werden heute aufgrund der in der Volkszählung ermittelten lichen Bericht ausgeteilt. Sie beantragt, der parlamentari-

Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Das hat zur schen Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschrei-

Folge, dass der Ausländeranteil diese Verteilung beeinflusst, ben. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.

ohne dass die ausländischen Einwohner stimm- und wahl-

berechtigt sind. Zudem bekommt mit diesem System die Schule: Das Thema Stimmabstinenz scheint mir doch so

Stimme eines Stimmbürgers in einem Kanton mit niedriger wichtig, dass ich auf diese Problematik näher eingehen

Stimmbeteiligung ein höheres Gewicht als diejenige eines möchte. Ein Journalist und frisch gebackener Ehrendoktor

Bürgers in einem stimmstarken Kanton. hat mir Eigennutz vorgeworfen, weil bei dieser parlamentari-

Nach dieser parlamentarischen Initiative sollen die 200 schen Initiative die Nationalratssitze nach den Stimmenden

Nationalratsmandate künftig unter die einzelnen Kantone statt nach der Wohnbevölkerung auf die einzelnen Kantone

nicht mehr in Abhängigkeit zur Wohnbevölkerung, sondern zu verteilen seien. Das gibt mir Gelegenheit, zur Interes-

im Verhältnis zur Zahl der Stimmbürger, die tatsächlich zur senbindung etwas zu sagen.

Urne gehen, verteilt werden. Damit erreichen wir eine Ich bin persönlich sicher nicht daran interessiert, einer von

Gleichwertigkeit der Wahlzettel unabhängig von der kanto- dreien oder vieren zu werden, wenn ich jetzt einer von

nalen Stimmbeteiligung im ganzen Lande und schaffen zweien bin, die den Kanton Schaffhausen hier vertreten

einen echten Anreiz zu einer Verbesserung der Stimmbetei- dürfen. Ich setzte damit meine «kantonale Rarität» aufs

ligung auf nationaler Ebene. Die Behörden und Parteien Spiel. Auch parteipolitisch sticht dieses Argument nicht. Die

werden sich für eine hohe Stimmbeteiligung ihres Kantons FdP hat einen Sitzanteil von heute 50 Prozent, der Stimmen-

einsetzen, weil diese direkt mit dem kantonalen Einfluss auf anteil liegt weit darunter. Also wenn schon, würden andere

Bundesebene verbunden wird. Parteien profitieren. Wenn aber mit dem Vorwurf gemeint

Die Verwirklichung dieser parlamentarischen Initiative ist, ich vertrete die Interessen des Kantons, dann akzeptiere

würde gerade in den stimmschwächeren Kantonen eine ich dies. Ich bin persönlich aber davon überzeugt, dass die

spürbare Anhebung der Stimmbeteiligung bringen, und es direkte Demokratie gewinnen würde, wenn wir der Stimm-

entstünde ein verstärkter Wettbewerb unter den Kantonen abstinenz auf diese Weise entgegentreten könnten. Darf ich

um eine bessere Stimmbeteiligung, was sicher im Interesse an den eidgenössischen Urnengang vom 1. Dezember 1985

unseres Landes und der direkten Demokratie wäre. erinnern, als gesamtschweizerisch gesehen 37 Prozent der

Stimmbürger zur Urne gegangen sind, am wenigsten im

Erwägungen der Kommission südlichsten (27 Prozent) und am meisten im nördlichsten

Considérations de la commission Kanton (68 Prozent)?

Die Kommission ist mit dem Initianten der Meinung, dass die An einem Ort also ist einer von vier Stimmberechtigten zur

zunehmende Stimmabstinenz unerfreulich ist. Sie ist aber Urne gegangen, im anderen Fall zwei von drei. Das muss

gleichzeitig der Ansicht, dass die tiefen Stimmbeteiligungen uns doch zu denken geben. Darf ich das Beispiel der

nicht dramatisiert werden sollten. Seriöse Untersuchungen Gemeinde Altdorf im Kanton Schaff hausen erwähnen: 95

haben gezeigt, dass es relativ wenig konstante Nichtwähler Stimmberechtigte, 89 sind an die Urne gegangen, Stimmbe-

gibt, die nie an die Urne gehen - wie übrigens auch wenig teiligung also 94 Prozent.

Musterbürger, die keinen Urnengang verpassen. Nach Auf- In der Schweiz aber haben wir eine fatale Entwicklung. Die

fassung der Kommission beinhaltet das Stimm- und Wahl- Stimmbeteiligung hat sich innert 50 Jahren um die Hälfte auf

recht nicht nur das Recht mitzuentscheiden, sondern auch noch einen Drittel reduziert. Man hat mir schon entgegenge-

das Recht, sich der Stimme zu enthalten. halten, wir hätten in Schaffhausen besondere Verhältnisse.

Die Kommission findet den vom Initianten vorgeschlagenen Da möchte ich doch antworten: Schaffen Sie in Ihren Kanto-

Weg zu einer besseren Stimmbeteiligung als nicht gangbar. nen doch solche Verhältnisse auch! Man hat mir schon

Die mit der Initiative angestrebte Verteilung der Nationalrats- gesagt: Schaffhausen hätte eben Stimmzwang. Damit wird

sitze aufgrund der Zahl der in den Kantonen tatsächlich man dieser Situation nicht gerecht. Wir haben eine andere

Stimmenden würde das föderalistische Gleichgewicht stö- Grundhaltung. Man geht bei uns stimmen: der Schaffhauser

ren und insbesondere die stimmschwächere Romandie ist politisch sehr engagiert. Der Schaffhauser ist kritisch seit

benachteiligen. Das Stimmverhalten ist stark von den regio- eh und je. Vielleicht haben wir den Vorteil der überschauba-

nalen Gewohnheiten und Mentalitäten abhängig und könnte ren Verhältnisse. Schaffhausen hat aber keinen Stimm-

durch die vorgeschlagene Massnahme wohl kaum entschei- zwang, sondern eine Stimmpflicht, und das Versäumnis

dend verändert werden. Auch wenn unter den Kantonen ein dieser Pflicht wird mit einer Gebühr von heute drei Franken

Wettbewerb um eine hohe Stimmbeteiligung mit Einführung belegt, aber nur, wenn sich jemand nicht entschuldigt, also

des Stimmzwangs entstände, würden die unterschiedlichen konkret: seinen Stimmausweis nicht zurückbringt.

Stimmbeteiligungen bestehen bleiben. Diese Stimmpflicht gehört meiner Meinung nach zur Staats-

Auch das vom Initianten angeführte Argument des Gleichge- form unserer direkten Demokratie, die nun einmal aktive

wichts der abgegebenen Stimmen kann die Kommission Bürgerinnen und Bürger voraussetzt. In anderen Kantonen

nicht überzeugen. Dieses Gleichgewicht ist ohnehin wird das Nichterfüllen der Stimmpflicht leider toleriert. Zum

beschränkt durch das andere Gleichgewicht, jenes der Teil ist das lediglich eine Folge des Computer-Zeitalters, das

Stände. So hat z.B. die einzelne Stimme in einer Abstim- uns die Einmai-Stimmrechtsausweise beschert hat: auch

mung über eine Verfassungsbestimmung in einem kleinen hier der Trend zur Wegwerfgesellschaft.

Kanton ein grösseres Gewicht als die Einzelstimme in einem Zum Teil aber gibt es auch in anderen Kantonen eine

grossen Kanton, in dem die Standesstimme eine viel grös- Gebühr, sogar bis zu fünf Franken, wenn man den Ausweis

sere Zahl von Einzelstimmen zusammenfasst. nicht zurückbringt. Niemand spricht in all diesen Fällen von

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, der parla- Stimmzwang. Darum haben wir in Schaffhausen keineswegs

mentarischen Initiative keine Folge zu geben und sie abzu- ein völlig anderes Regime. Ueberdies hat erst vor wenigen

schreiben. Jahren eine Mehrheit unserer Bürger - und nicht der Stim-

menden - beschlossen, an diesem System der Stimmpflicht

Antrag der Kommission festzuhalten!

Die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative Wir haben hier bei anderer Gelegenheit, bei der Vorlage

keine Folge zu geben und sie abzuschreiben. über das Abstimmungsverfahren mit Initiative und Gegen-

entwurf, am Rande die Frage der Stimmabstinenz diskutiert.

Herr Leuen berger hat die These aufgestellt, der enttäuschte,

Initiative parlementaire 2232 N 20 décembre 1985

unzufriedene Stimmbürger bleibe der Urne fern. Ich bin Stimmen, sticht sicher nicht. Es ist dies eine andere Ebene

nicht sicher, ob dies stimmt. Im Forschungsbericht «Ursa- unseres Föderalismus, dass man eben auch den kleinen

chen der gegenwärtigen Stimmabstinenz in der Schweiz», Kantonen ein überproportionales Gewicht geben will, wenn

vom Justiz- und Polizeidepartement in Auftrag gegeben und es um die Aenderung unserer Verfassung geht. Beim Volks-

von den Herren Professor Neidhard und Dr. Hoby verfasst, mehr in der Abstimmung hat aber jede Stimme dasselbe

heisst es zu genau dieser Frage - vielleicht etwas hilflos -: Gewicht.

«Es ist offen, wer bei geringerer Stimmbeteiligung eher an Mit meinem Vorschlag erreichen wir eine Gleichwertigkeit

die Urne geht, die unzufriedenen oder zufriedenen, die der Wahlzettel, unabhängig von der Stimmbeteiligung im

toleranten oder die intoleranten Stimmbürger.» ganzen Land. Dieses direkte Interesse an einer erhöhten

Dieses Nichtwissen über Ursachen und Wirkungen der Stimmbeteiligung müsste dazu führen, dass sich Parteien

Stimmabstinenz scheint lähmend zu wirken. Man beklagt und Behörden in ihrem Einflussbereich ohne Zweifel stärker

zwar diese Stimmabstinenz, unternimmt aber nichts oder engagieren werden, um die Leute zurück an die Urno zu

nur sehr wenig dagegen. Herr Bundesrat Purgier hat 1977 bringen.

eine Arbeitsgruppe Stimm- und Wahlabstinenz eingesetzt, Zum Schluss: Aufgrund der Beratung in der Kommission bin

die ein Jahr später in ihrem Bericht eine Reihe von Massnah- ich mir der Chancen meines Vorstosses wohl bewusst. Der

men vorgeschlagen hat. Dieser Bericht wurde dann in die Reformwille ist nicht ausgeprägt. Mit dem Neinsagen ist es

Vernehmlassung geschickt, offenbar das beste, was einem allerdings nicht getan. Sie müssten schon andere, vielleicht

solchen Bericht passieren kann. Aber in der Praxis ist wirk- bessere Lösungen vorschlagen und durchsetzen. Ich bin

lich wenig bis nichts geschehen. aber überzeugt: Wir müssen unsere Bürger dringend wieder

Symptomatisch auch: Im Juni 1981 hat Herr Robbiani eine an die Urnen zurückbringen!

Motion zur Stimmabstinenz eingereicht. Zwei Jahre später

wurde diese Motion wegen Nichtbehandlung still und leise Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: In der Kommission

beerdigt. Symptomatisch scheint mir auch: 1982 hat sich haben wir dieses Thema lange diskutiert. Wir sind der Auf-

der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse fassung, dass der Vorschlag Schule kein taugliches Mittel

über die Stimmabstinenz ausgesprochen. In der dann ver- ist, um die Stimmbeteiligung zu erhöhen. Zwar sind wir uns

fassten Pressenotiz hat es geheissen, das Eidgenössische voll bewusst, dass die Stimmabstinenz ein Problem ist. Aber

Justiz- und Polizeidepartement solle «die Entwicklung der wir glauben, es müssen andere Massnahmen getroffen wer-

Lage bei der Stimm- und Wahlabstinenz weiterverfolgen den, damit der Bürger wieder mehr an die Urne geht. Wir

und dem Bundesrat bis Mitte 1985 erneut darüber berich- sind auch der Auffassung, dass das Stimm- und Wahlrecht

ten». Auch darüber haben wir bis heute nichts mehr gehört, nicht nur beinhaltet, dass man an die Urne gehen darf und

obwohl dieser Zeitpunkt längst verstrichen ist. kann, sondern dass man auch das Recht hat, von der Urne

Ich staune zum Beispiel auch, wenn ich an einem Abstim- fernzubleiben.

mungswochenende nach Bern komme und die Warte- Wir haben aufgrund von Untersuchungen zudem festge-

schlangen von Stimmbürgern in der Bahnhofunterführung stellt, dass es wenig konstante Nichtwähler gibt, sondern

sehe. Ich wundere mich, dass sich diese Bürger das gefallen dass sich die Nichtwähler von Abstimmung zu Abstimmung

lassen. Vielleicht hat das in dem Sinne sein Gutes, dass die anders zusammensetzen. Es gibt auch eine gewisse Mentali-

Zahl der Berner im Berner Bahnhof für einmal grösser ist als tät in den Kantonen und eine gewisse Tradition. Ich glaube,

die Zahl der Tamilen und dass die Berner vielleicht etwas wir müssen andere Massnahmen ergreifen.

Verständnis aufbringen können, wenn sie auch einmal, Wir haben auch festgestellt, dass dieser Vorschlag zu einem

ohne etwas zu tun zu haben, in der Berner Bahnhofunter- Ungleichgewicht bei der Verteilung der Nationalratssitze

führung warten müssen. führen würde. Ich möchte Sie nur daran erinnern: Wenn

Für mich ist klar: Weil niemand ein konkretes Interesse an man die letzten Wahlen als Beispiel nähme, würde der

einer markanten Wiederbelebung der Stimmbeteiligung hat, Kanton Zürich fünf Sitze gewinnen, Bern einen, Luzorn

vielleicht wegen der unbekannten Zusammenhänge und einen, Zug einen, Basel einen, Solothurn einen, Schaffhau-

Wirkungen, wird nicht genug unternommen, um diesen sen zwei; verlieren würden Freiburg einen Sitz, St.Gallen

Zustand zu ändern. einen, Aargau einen, Tessin einen, die Waadt vier, das Wallis

Ein Mittel nun, um dieses Interesse an einer erhöhten einen und der Kanton Genf drei Sitze.

Stimmbeteiligung schlagartig zu verbessern, wäre ein neuer Schon daraus sehen Sie, welche Problematik in diesem

Modus für die Verteilung der Nationalratssitze. Im Grunde Vorschlag enthalten ist. Er würde in der Volksabstimmung

genommen willkürlich werden diese 200 Nationalratssitze wohl kaum eine Mehrheit erreichen.

aufgrund der Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Der Ich möchte Herrn Schule einladen, unserem Rat andere

Ausländeranteil zum Beispiel beeinflusst diese Verteilung, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Stimmbeteiligung

ohne dass diesen Bevölkerungsteilen jedoch ein Stimm- erhöht werden könnte, denn es ist ein Problem. Mit diesem

und Wahlrecht zustehen würde. Dieser Seitenblick sollte Vorschlag jedoch würden wir kaum eine viel höhere Stimm-

wohl genügen, um darzustellen, dass auch die heutige Ver- beteiligung erhalten.

teilung der Nationalratssitze etwas durchaus Diskutables an

sich hat. Beispielsweise hätte man ja auch auf die Zahl der M. Eggly-Genève, rapporteur: En séance de commission

Stimmberechtigten abstellen können, um Schwankungen des pétitions, l'unanimité s'est faite pour refuser l'initiative

im Ausländeranteil ohne Einfluss auf die Sitzverteilung zu parlementaire Schule. Notre considération fondamentale est

lassen. Dieser Versuch scheiterte 1903 in der Volksabstim- que le droit de vote en Suisse est un devoir moral certes,

mung, interessanterweise damals aus Rücksicht auf die mais un droit absolu qui ne doit pas être jugé comme un prix

Agrarkantone mit ihrem hohen Fremdarbeiteranteil. de vertu. L'équilibre fédéraliste veut que le Conseil des Etats

Mit dieser Initiative soll nun die Grundsatzfrage aufgeworfen préserve l'égalité des cantons et leur poids politique, mais

werden, ob es eben nicht staatspolitisch richtig wäre, jedem que, à la Chambre du peuple,'ces derniers soient repré-

Stimmbürger in unserem Lande sowohl bei einer Abstim- sentés selon leur proportion démographique, souvent en

mung als eben auch bei einer Wahl dasselbe Gewicht zu relation avec leur importance économique et les problèmes

geben. Dieses Prinzip ist an sich bei Sachabstimmungen qui leur sont posés. Il n'est pas du tout normal de punir les

gewährleistet, da alle Stimmen bei der Ermittlung des Volks- électeurs de ces cantons au moment des élections au

mehrs gleichwertig gezählt werden. Conseil national en considérant que, dans l'ensemble, leur

Im Falle der Nationalratswahl aber hat der Wahlzettel eines région n'est pas très zélée, raison pour qu' ils soient moins

Stimmbürgers in einem Kanton mit hoher Stimmbeteiligung représentés à la Chambre du peuple. C'est véritablement

ein kleineres Gewicht als in einem Kanton mit einer niedri- une manière de moraliser de la plus mauvaise façon le

gen Stimmbeteiligung, und man muss sich fragen, ob das système des élections. Elle est inadmissible.

richtig sei. Das Argument der Kommission, das Ständemehr M. Schule a le mérite de soulever le grand problème de

führe auch zu einer anderen Gewichtung der einzelnen l'abstentionnisme. Comme l'a dit notre président, les

20. Dezember 1985 N 2233 Motion der Kommission des Nationalrates

adeptes de cette habitude ne sont pas toujours les mêmes rung der Haftungsbeschränkung nicht vordringlich, und es

au gré des sujets. Il est vrai que ce problème est fâcheuse- wäre nicht angezeigt, das UVG so kurze Zeit nach seinem

ment plus important dans certaines régions de la Suisse que Inkrafttreten abzuändern. Der Bundesrat beantragt, weder

dans d'autres. A Schaffhouse, on lutte contre l'abstention- der parlamentarischen Initiative noch dem Gegenvorschlag

nisme en rendant le vote obligatoire. Néanmoins, votre der Kommission Folge zu geben.

commission considère en réalité que le fait de ne pas s'ex- 3. Aufgrund der Aeusserungen des Bundesrates beschloss

primer est un droit semblable à celui de se prononcer. Par die Kommission am 22. Oktober 1985 mit 11 gegen 0 Stim-

conséquent, il est inimaginable d'introduire dans les institu- men, bei 2 Enthaltungen, auf ihren Gegenvorschlag zurück-

tions la punition de ceux qui ne s'expriment pas. Pour lutter zukommen. Im Sinne einer Kompromisslösung unterbreitet

contre l'abstentionnisme, il y a d'autres possibilités, notam- sie dem Rat eine Motion. Diese beauftragt den Bundesrat,

ment accroître la crédibilité des politiciens. Cependant, il n'y Artikel 44 UVG zu revidieren. Dabei sollen nach Auffassung

a probablement pas de remède miracle. La proposition de der Kommission insbesondere folgende zwei Postulate ver-

M. Schule serait vraiment la plus mauvaise façon de dimi- wirklicht werden:

nuer l'abstentionnisme, car elle relève de l'iniquité et crée- - Die Anwendbarkeit besonderer Haftungsbestimmungen

rait un déséquilibre fédéraliste absolument inadmissible. eidgenössischer und kantonaler Gesetze soll in bestimmten

Ce sont les raisons pour lesquelles votre commission, à Fällen vorbehalten bleiben, in denen wegen besonderer

l'unanimité, vous suggère de ne pas donner suite à cette Gefahren eine Kausalhaftung vorgesehen ist und demzu-

initiative. folge eine obligatorische Haftpflichtversicherung abzu-

schliessen ist. Diese Lösung wäre ein Kompromiss zwischen

Präsident: Die Kommission beantragt, dieser Initiative keine der heutigen Regelung, welche die besonderen Haftungsbe-

Folge zu geben und sie abzuschreiben. stimmungen eidgenössischer und kantonaler Gesetze aus-

schliesst, und dem Gegenvorschlag der Kommission, wel-

Angenommen - Adopté cher diese Haftungsbestimmungen ohne Einschränkung

gelten lassen wollte.

- Die Leistungen der Unfallversicherung sollen auf den

Schadenersatzanspruch angerechnet werden. Die Kommis-

sion sah in ihrem Gegenvorschlag diese Anrechnung nicht

#ST# 83.227 vor.

Parlamentarische Initiative Die Kommission erachtet eine Koordination dieser Bestim-

Berufsunfälle. Haftung des Arbeitgebers mung mit anderen Gesetzesvorlagen als unerlässlich.

Initiative parlementaire Antrag der Kommission

Accidents professionnels. a) der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben

Responsabilité de l'employeur b) ihre Motion zu überweisen.

Proposition de la commission

a) de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire;

b) de transmettre sa motion.

Wortlaut der parlamentarischen Initiative

vom 7. Oktober 1983

Gestützt auf Artikel 21 septies GVG beantrage ich, es sei

Artikel 44 Absatz 2 UVG (Art. 129 Abs. 2 KUVG) ersatzlos zu

streichen. #ST# Ad 83.227

Motion der Kommission des Nationalrates

Texte de l'initiative parlementaire du 7 octobre 1983 Berufsunfälle. Haftung des Arbeitgebers

Me fondant sur l'article 21 septies de la loi sur les rapports

entre les conseils, je propose que soit biffé l'article 44, Accidents professionnels.

alinéa 2 LAA (art. 129, al. 2 LAMA), sans qu'aucun autre ne Responsabilité de l'employeur

vienne le remplacer.

Herr Müller-Scharnachtal unterbreitet namens der Kommis-

sion den folgenden schriftlichen Bericht:

Wortlaut der Motion vom 22. Oktober 1985

1. Am 7. Oktober 1983 reichte Nationalrat Moritz Leuenber- Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision von Artikel 44

ger eine parlamentarische Initiative in der Form eines ausge- UVG vorzubereiten. Die Anwendbarkeit besonderer Haf-

arbeiteten Entwurfes ein (Wortlaut siehe oben). tungsbestimmungen eidgenössischer und kantonaler

2. Die Kommission hat mit Bericht vom 30. Januar 1984 Gesetze soll in bestimmten Fällen vorbehalten bleiben für

einen Gegenvorschlag zur Initiative dem Bundesrat zur Stel- die durch die Unfallversicherung nicht gedeckten Ansprü-

lungnahme und den Ratsmitgliedern zur Kenntnis unterbrei- che aus Schadenersatz und Genugtuung, insbesondere

tet (Art. 21octies des Geschäftsverkehrsgesetzes, in Kraft bis wenn eine Kausalhaftung mit obligatorischer Haftpflichtver-

31.12.1984; vgl. BBI 1984 II 940). sicherung besteht.

Der Bundesrat nahm am 15. Mai 1985 zum Bericht der vor-

beratenden Kommission Stellung (BBI 1985 II 286). Texte de la motion du 22 octobre 1985

Er wies darauf hin, dass die vorgeschlagenen Lösungen Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de

(Initiative und Gegenvorschlag) nicht zu befriedigen vermö- l'article 44 LAA. L'application des dispositions spéciales sur

gen. Der historische Ausgangspunkt der obligatorischen la responsabilité civile contenues dans des lois fédérales et

Unfallversicherung der Arbeitnehmer zeige, dass das Haf- cantonales doit rester réservée dans certains cas pour les

tungsprivileg nach Artikel 44 Abs. 2 UVG nicht isoliert prétentions en dommages-intérêts et en réparations du tort

betrachtet werden darf, sondern im Gesamtzusammenhang moral qui ne sont pas couvertes par l'assurance-accidents,

dieses Versicherungssystems gesehen werden muss. In die- en particulier lorsqu'il y a une responsabilité causale cou-

sem bilde es einen sehr wichtigen Bestandteil, so dass seine verte par une assurance responsabilité civile obligatoire.

vollständige oder teilweise Aufhebung nachhaltige Auswir-

kungen auf die obligatorische Unfallversicherung (und auf Schriftliche Begründung - Développement par écrit

die Unfallverhütung) hätte, deren Umfang sich gegenwärtig Die Motion wurde mündlich in den protokollierten Beratun-

noch nicht ermessen lässt. Andererseits sei eine Abände- gen der Kommission begründet.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative Bundesverfassung. Verteilung der Nationalratssitze

Initiative parlementaire Constitution fédérale. Répartition des sièges du Conseil national

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.230

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.12.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 2230-2233

Page

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Ref. No 20 013 961

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