Cantons' Initiatives on Emission Reduction Measures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertSeveral cantons, concerned about forest dieback and air pollution, submitted initiatives proposing legislative measures to reduce emissions. These measures included setting stricter emission standards for new vehicles using catalytic converter technology, mandating unleaded gasoline by 1986, and reducing the sulfur content in heating oils and diesel fuels. The cantons argued that vehicle exhaust and emissions from heating and industrial furnaces were primary causes of environmental damage. They urged federal action, proposing legislative deadlines and, in some cases, suggesting that if the federal council did not act by ordinance by a certain date, legislative procedures should commence. The federal council acknowledged the seriousness of the issue and agreed to examine the proposals, noting that legislative action would be considered.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 93 Absatz, Art. 93 al. 2 BV; Cantons' Initiatives on Emission Reduction Measures: These measures included setting stricter emission standards for new vehicles using catalytic converter technology, mandating unleaded gasoline by 1986, and reducing the sulfur content in heating oils and diesel fuels. The cantons argued that vehicle exhaust and emissions from heating and industrial furnaces were primary causes of environmental damage. They urged federal action, proposing legislative deadlines and, in some cases, suggesting that if the federal council did not act by ordinance by a certain date, legislative procedures should commence. The federal council acknowledged the seriousness of the issue and agreed to examine the proposals, noting that legislative action would be considered.
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KI-generiertCited by the Canton of Basel-Stadt to invite the federal chambers to examine specific measures against forest dieback and for the improvement of air quality.
Volltext
Dépérissement des forêts. Rapport et mesures 208 N 7 février 1985
#ST# 83.204 nen Massnahmen auf dem Weg der Gesetzgebung nur dann «durchgezogen» werden, wenn der Bundesrat bis zum Standesinitiative Basel-Landschaft I.Januar 1985 von seiner Verordnungskompetenz im Sinne Luftreinhaltung der Massnahmen der Standesinitiative nicht Gebrauch gemacht hat. 84.203 Der Landrat ist sich bewusst, dass er mit den in der Standesinitiative fixierten, relativ kurzen Fristen die Bundesbehör- Standesinitiative Basel-Stadt den über Gebühr unter zeitlichen Druck setzen wird. Dieses Waldsterben. Sofortmassnahmen ungewöhnliche Vorgehen ist indessen durch die Ernsthaf- 84.204 tigkeit des bald zu bewältigenden Problèmes der Luftverunreinigung gegeben; es soll einzig als Beitrag zu dieser Standesinitiative Schaffhausen Problembewältigung verstanden werden. Luftreinhaltung Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt daher in Ausübung seines verfassungsmässigen Vorschlagsrech- 83.204 tes, was folgt: Initiative du canton de Bàie-Campagne 1. Es sei auf dem Weg der Gesetzgebung vorzusehen, Mesures contre la pollution de l'air 1.1 dass für ab dem I.Januar 1986 eingeführte oder in der Schweiz hergestellte und neu zum Verkehr zugelassene 84.203 Motorwagen die Abgasnormen entsprechend den Möglichkeiten der Katalysatortechnik festgelegt werden;
Initiative du canton de Baie-Ville 1.2 dass auf den 1. Januar 1986 genügend oder, sofern dies Dépérissement des forêts. Mesures d'urgence die technischen Möglichkeiten zulassen, ausschliesslich bleifreies Benzin abgegeben wird; 84.204 1.3 dass der Schwefelgehalt von Heizölen und Dieseltreib- Initiative du canton de Schaffhouse stoffen auf den I.Januar 1986 verbindlich festgelegt wird, und zwar mit tieferen Prozentsatzwerten, als die der Richtli- Mesures contre la pollution de l'air nien vom 7.Juli 1983 des Eidgenössischen Departementes des Innern.
2. Hat der Bundesrat die in den Ziffern 1.1, 1.2 und 1.3 angeführten Massnahmen in Ausübung seiner Verordnungskompetenz bis zum I.Januar 1985 beschlossen, so 03.204 entfällt das Gesetzgebungsverfahren gemäss Ziffer 1.
Standesinitiative Basel-Landschaft Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 84.203 Paragraph 18 Ziffer 5 der Staatsverfassung, beschliesst: Es wird auf Antrag des Regierungsrates eine Standesinitia- Standesinitiative Basel-Stadt tive folgenden Inhaltes eingereicht:
In seiner Sitzung vom 9. Februar 1984 hat der Grosse Rat Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft wurde eingedes Kantons Basel-Stadt einstimmig bei 7 Enthaltungen hend von ausgewiesenen und anerkannten Fachleuten über folgenden Beschluss gefasst: das Ausmass des Auftretens von Waldschäden in seinem Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ist über das Wald-
Kanton informiert. Er ist - gestützt auf die Aussagen dieser sterben und über die ausserordentlich hohe Schadstoffbela-
Fachleute - der Überzeugung, dass die Verunreinigung der stung der Luft sehr besorgt. Auch wenn Schäden und Ursa- Luft mit Abgasen von Motorfahrzeugen sowie von Hausund chen noch nicht in allen Einzelheiten voll erfasst sind, so ist Industriefeuerungen hauptursächlich für Waldund andere doch heute schon offenkundig, dass das Waldsterben im diesbezügliche Umweltschäden ist.
wesentlichen eine Folge der schlechten Luftqualität ist und
Für die Luftreinhaltung sind heute unverzüglich weitere dass die hohe Schadstoffkonzentration in der Luft nicht nur
Massnahmen einzuleiten. Der Landrat vertritt die Meinung, für die Bäume, sondern ebenso für den Menschen und die dass in erster Linie nur Massnahmen mit einem hohen gesamte Natur bedrohlich geworden ist. Abhilfe schaffen Wirkungsgrad vorzukehren sind, auch wenn diese Massnahkann neben gewissen Vorkehrungen in der Waldwirtschaft men nicht unverzüglich wirksam werden können. Neue, nur eine möglichst rasche und drastische Reduktion der wirkungsvolle Massnahmen, die es nach Auffassung des Schadstoffemissionen. Der Grosse Rat ist in Übereinstim- Landrates ohne Verzug beim Bund einzuleiten gilt - damit mung mit weiten Kreisen des Kantons der Auffassung, dass sie schnell wirksam werden -, sind die weitere Reduktion sofort sowohl technische Massnahmen zur Verringerung der schädlichen Abgase von Motorwagen entsprechend den der Emissionen in Abgasen als auch Massnahmen zur Möglichkeiten der Katalysatortechnik sowie eine weitere Reduktion des Verbrauchs von Heizöl und Treibstoffen, und und verbindliche Reduktion des Schwefelgehaltes von in zwar möglichst ohne Ausweichen auf Substitutionsenergie- Hausund Industrieanlagen verteuerten Heizölen. quellen, ergriffen bzw. in die Wege geleitet werden müssen. Die Rechtsetzungskompetenz für beide Massnahmen sowie Zu diesem Zweck sollten, soweit rechtlich erforderlich, das für ein Verbot von bleihaltigem Benzin als Voraussetzung Umweltschutzgesetz rasch in Kraft gesetzt und dringliche für die Katalysatortechnik liegt gemäss der geltenden oder Bundesbeschlüsse erlassen werden. Zudem muss das Vorkommenden (Umwelt-)Gesetzgebung beim Bundesrat. Trotz gehen, soweit möglich und opportun, in aktiver Aussenpoli-
dieses Umstandes- Standesinitiativen können sich nicht auf tik mit den umliegenden Staaten koordiniert werden, darf
bundesrätliche Verordnungen beziehen - und trotz des aber deswegen keine Verzögerungen erleiden. Umstandes, dass das mit der Standesinitiative geforderte Der Kanton Basel-Stadt, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Gesetzgebungsverfahren gewiss länger dauern wird, als Bundesverfassung, lädt daher die eidgenössischen Räte ein, dies die Dringlichkeit gebietet, entscheidet sich der Landrat im Sinne der obigen Erwägungen als Sofortprogramm folangesichts der Wichtigkeit seines Anliegens für die Ausgende Massnahmen gegen das Waldsterben und für die übung seines verfassungsmässigen Vorschlagsrechts.
Verbesserung der Luftqualität zu prüfen: Damit indessen eine Zustimmung zur Standesinitiative in den eidgenössischen Räten nicht in Richtung auf eine Technische Massnahmen zur Verringerung der Schadstoffstaatspolitisch nicht erwünschte Verschiebung der besteemissionen in Abgasen henden Verordnungskompetenz von der Exekutive auf die - Möglichst baldige Einführung von bleifreiem Benzin, ver-
Legislative führt, sollte die Verwirklichung der vorgesehebunden mit der Übernahme der US-Abgasnormen für Motor-
7. Februar 1985 209 Waldsterben. Bericht und Massnahmen fahrzeuge (Beschleunigung gegenüber dem vorgesehenen dert werden sollen (Beispiel baselstädtisches Energiespar- Terminplan). gesetz).
- Ausrüstung der Lüftungsanlagen von Strassentunnels mit - Förderung des Umweltbewusstseins und Aufklärung über
Abgasfiltern. die Ursachen des Waldsterbens und der Massnahmen dage-
- Reduktion der Grenzwerte für Schwefel in leichten Heizgen in den Medien und Schulen durch das Bundesamt für und Dieselölen sowie in Schweröl auf zunächst höchstens Umweltschutz in Zusammenarbeit mit dem Institut für noch 0,15 Prozent. Berufspädagogik des BIGA und mit der Erziehungsdirekto-
- Drastische Senkung der Grenzwerte für Schadstoffemisrenkonferenz; Finanzierung solcher Kampagnen aus Treibsionen bei industriellen Feuerungen und Kehrichtverbrenstoffzuschlägen. nungsanlagen.
- Verbesserung der Hausfeuerungskontrolle und laufende Anpassung der Vorschriften an die technischen Möglichkeiten. 84.204 Standesinitiative Schaffhausen Massnahmen im Bereich des Verkehrs
- Sofortige Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beantragt in und Tempo 80 auf den übrigen Ausserortsstrassen. Ausübung seines verfassungsmässigen Vorschlagsrechtes:
- Erlass einer Vorschrift «Beim Halten Motor abschalten», 1. Es sei auf dem Weg der Gesetzgebung vorzusehen, verbunden mit der Auflage an die Kantone, bei automati- 1.1 dass für ab I.Januar 1986 eingeführte oder in der schen Verkehrssteuerungsanlagen vor der Grünphase eine Schweiz hergestellte und neu zum Verkehr zugelassene Gelbphase gesamtschweizerisch einzuführen. Motorwagen die Abgasnormen entsprechend den Möglich-
- Überprüfung der Ergebnisse der Kommission zur Überkeiten der Katalysatortechnik festgelegt werden;
prüfung von Nationalstrassenstrecken (NUR) unter stärkerer 1.2 dass auf den 1. Januar 1986 genügend oder, sofern dies
Berücksichtigung der Umweltverträglichkeitskriterien und die technischen Möglichkeiten zulassen, ausschliesslich unter dem Gesichtspunkt, dass Strassenbau nur noch bleifreies Benzin abgegeben wird;
gerechtfertigt sein soll, wenn entsprechende Kapazitäten im 1.3 dass der Schwefelgehalt von Heizölen und Dieseltreib-
bisherigen Netz abgebaut werden. stoffen auf den I.Januar 1986 verbindlich festgelegt wird,
- Modifikation des Leistungsauftrags an die SBB mit dem und zwar mit tieferen Prozentsatzwerten, als die der Richtli-
Ziel, den Anteil des schienengebundenen Verkehrs nachhalnien vom 7.Juli 1983 des Eidgenössischen Departementes tig zu vergrössern: im Personenverkehr insbesondere famides Innern. lienund gruppenfreundlichere Ausgestaltung der Tarife, Leistungsverbesserungen im Nahverkehr und Verbesserun- 2. Es seien im Bereich des Verkehrs folgende Sofortmassgen im allgemeinen Service; im Frachtverkehr insbesondere nahmen zu treffen: Wiedererwägung des neuen Stückgutkonzepts und Förde- 2.1 Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen und Tempo rung des Containerverkehrs. Finanzierung solcher Mass- 80 auf den übrigen Ausserortsstrassen;
nahmen durch vermehrte Verwendung der Treibstoffzölle. 2.2 Motorfahrzeuge, welche die Punkte 1.1 und 1.2 erfüllen,
- Erhebung einer eventuell temporären Zusatzabgabe auf sind mit hellgrünen Kontrollschildern zu versehen und vor bleihaltigem Benzin zur Finanzierung eines Fonds zur För- Einschränkungen wie Punkt 2.1 zu befreien; derung des Umsteigens vom individuellen Motorfahrzeug 2.3 Überprüfung der Einwirkungen des Luftverkehrs auf die auf das öffentliche Verkehrsmittel (Umsteigefonds). Luftqualität.
- Versuchsweise Einführung von mindestens zehn auto- Es kann das Gesetzgebungsverfahren entfallen, wenn und freien Sonntagen pro Jahr. soweit der Bundesrat die aufgeführten Massnahmen in Aus-
- Treibstoffrationierung für Personenwagen, wenn möglich übung seiner Verordnungskompetenz bis zum I.Januar in internationaler Koordination. 1985 beschliesst.
- Erhöhung des Mindestalters und Festsetzung einer Höchstalterslimite für das Führen von Motorfahrzeugen. Antrag der Kommission für Gesundheit und Umwelt
- Überprüfung der Einwirkungen des Luftverkehrs auf die Die Kommission beantragt, Luftqualität. 1. den Standesinitiativen teilweise im Sinne des folgenden Postulates Folge zu geben: Wärmedämmungsund Temperatursenkungsmassnahmen
- Einführung des Obligatoriums der individuellen Heizkostenabrechnung bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen 2. Postulat der Kommission Waldsterben. Standesinitiativen gemeinschaftlichen Heizanlagen.
- Laufende Anpassung der Wärmeisolationsvorschriften Der Bundesrat wird beauftragt, die Anliegen der Kantone bei Neuund Altbauten an die technischen Möglichkeiten. Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Schaffhausen betreffend die Luftreinhaltung bzw. das Waldsterben, soweit sie nicht Forstwirtschaftliche Massnahmen im Bericht 84.088, «Waldsterben. Parlamentarische Vor-
- Förderung der standortgerechten, nicht auf bloss kurzfristösse und Massnahmenkatalog» (21. November 1984)
stige Ertragssteigerung ausgerichteten Waldpflege und der behandelt sind, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten
Waldverjüngung. (im Rahmen des in Auftrag gegebenen Berichtes betreffend
- Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung und Förderung des öffentlichen Verkehrs). einer bestandesschonenden Arbeitsweise, in der die Ernteund Transportmittel zweckmässig eingesetzt werden, durch Proposition de la Commission de la santé publique et de fachmännische Handhabung Schäden an Menschen, Bäul'environnement men und Boden auf ein Minimum reduziert und möglichst La commission propose, wenig Verbrennungsmotoren verwendet werden. 1. De donner suite partiellement aux initiatives des cantons Massnahmen im Bereich von Forschung/Entwicklung und dans le sens du postulat suivant: der Aufklärung der Bevölkerung
- Vermehrte Erteilung von Aufträgen im Rahmen des natio- 2. Postulat de la commission nalen Forschungsprogramms zur Intensivierung der For- Dépérissement des forêts. Initiatives des cantons schung und Verfahrensentwicklung im Bereich der Emis- Le Conseil fédéral est invité à examiner les propositions sionsverringerung. faites par les cantons de Baie-Campagne, Baie-Ville et
- Empfehlung an die Kantone, Sonderabgaben zum Bei- Schaffhouse concernant la pollution de l'air et le dépérisse-
spiel auf Elektrizität zu erheben, mit deren Ertrag Energiement des forêts, ceci dans la mesure où elles ne sont pas
sparmassnahmen und bessere Nutzungstechniken geförtraitées dans le rapport 84.088 «Dépérissement des forêts:
27-N Dépérissement des forêts. Rapport et mesures 210 N 7 février 1985
Interventions parlementaires et catalogue de mesures», du 84.269
21 novembre 1984. Il est également invité à rendre compte Wald-Petition - Pétition concernant la forêt • des dispositions prises (dans le cadre du rapport demandé sur l'encouragement des transports publics). 84.270 Antrag Schule (zur Standesinitiative SH) Pétition Fischer Fritz, Uitlkon. Waldund Holzwirtschaftspolitik des Bundes Überweisung von Punkt
2.1 (Tempo 100/80) und Politique de la Confédération dans les domaines de la
2.2 (differenzierte Limiten für abgasarme Motorfahrzeuge) forêt et du bois als Motion. Antrag der Kommission für Gesundheit und Umwelt Proposition Schule (concernant l'initiative SH) Kenntnisnahme und Abschreibung
2.1 (Vitesse 100/80) et Proposition de la Commission de la santé publique et de
2.2 (autres vitesses pour les véhicules à gaz d'échappement l'environnement réduits) Adopter ces deux points sous forme de motions. Prendre acte et classer Angenommen - Adopté Präsident: Die Kommission beantragt, den Standesinitiativen teilweise - im Sinne des vorgeschlagenen Postulates - Folge zu geben. Herr Schule möchte hierzu eine Erklärung abgeben. Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr La séance est levée à 19 h 25 Schule: Heute morgen haben Sie mit 103 zu 87 Stimmen ja zu Tempo 100 gesagt. Den Ausschlag dazu hat unsere Fraktion gegeben, die in einer knappen Mehrheit eine differenzierte Lösung befürwortet, eine Lösung, die 80/100 als Sofortmassnahme beinhaltet, die für abgassanierte Fahrzeuge aber die alten Limiten wieder aufleben lassen möchte. Genau diese Lösung strebt die Standesinitiative Schaffhausen an. Deshalb habe ich den Antrag gestellt, die entsprechenden Punkte als Motion zu überweisen. Nun bin ich vom Präsidenten und vom Bundesrat darauf aufmerksam gemacht worden, dass hier eine Verfahrensfrage besteht, dass nämlich ein Bericht des Bundesrates abzuwarten wäre, wenn einer Standesinitiative auf dem Motionswege Folge gegeben würde. Nun: Herr Kollege Jaeger hat hier zweimal erklärt, dass die Landesring-Motion diese Lösung offenlässt. In der Tat, Tempo 100 auf Autobahnen ist klar als «Notstandsmassnahme gegen das Waldsterben» verlangt worden. So der Titel der Motion! Diese Massnahme richtet sich gegen den zu hohen Schadstoffausstoss des einzelnen Autos. Wenn dieser Tatbestand wegfällt, ein Auto also saniert ist, dann sind damit auch die Voraussetzungen von Notstandsmassnahmen für die Unterstellung dieser Fahrzeuge unter die verschärften Limiten nicht mehr gegeben. Die überwiesene Motion weist somit den Weg in diese Richtung. Ich kann daher dem Prozeduranliegen des Präsidenten Rechnung tragen und ziehe meinen Antrag zurück.
Präsident: Ich danke Herrn Schule. Die Kommission beantragt, der Standesinitiative teilweise - im Sinne des Postulates - Folge zu geben. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. - Es ist so beschlossen. Zustimmung - Adhésion Überwiesen — Transmis Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative Basel-Landschaft Luftreinhaltung
Initiative du canton de Bâle-Campagne Mesures contre la pollution de l'air
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Jahr 1985 Année Anno
Band I Volume Volume
Session Februarsession Session Session de février Sessione Sessione di febbraio
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 07 Séance Seduta
Geschäftsnummer 83.204 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 07.02.1985 - 15:00 Date Data
Seite 208-210 Page Pagina
Ref. No 20 013 152
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