Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-061 KI-generiert

Standardization of Swiss School Year Start Dates

Geschäftsnummer VPB 83-061
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case addresses an initiative to standardize the start of the school year across Swiss cantons. The core issue is the conflict between cantonal sovereignty in education and the desire for national uniformity due to increased population mobility. While acknowledging the principle of federalism, the court recognized that the differing start dates created significant practical difficulties for students and families moving between cantons. Ultimately, the court favored a federal solution, establishing a standardized school year start between mid-August and mid-September, thus prioritizing practical convenience and national cohesion over absolute cantonal autonomy in this specific area.

Legislator-Regeste

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Art. 612a Abs. 3 ZGB, Art. 216 Absatz, Art. 216 al. 3 begann, Art. 2 Abs. 2 rates, Art. 2 al. 2 Art, Art. 2 zierte; Standardization of Swiss School Year Start Dates: The core issue is the conflict between cantonal sovereignty in education and the desire for national uniformity due to increased population mobility. While acknowledging the principle of federalism, the court recognized that the differing start dates created significant practical difficulties for students and families moving between cantons. Ultimately, the court favored a federal solution, establishing a standardized school year start between mid-August and mid-September, thus prioritizing practical convenience and national cohesion over absolute cantonal autonomy in this specific area.

Schlagwörter

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Föderalismus Recht auf Bildung Beginn der Rechtswirkung Sonderschulung Souveränität Kindergarten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 612a Abs. 3 ZGB
#ST# 79.043 Art. 612a Abs.
Art. 216 Absatz
Art. 216 al. 3 begann, und Herrn Bundesrat Friedrich, der es vollendete,
Art. 216 al. 3 begann
Art. 216 al. 3 begann, und Herrn Bundesrat Friedrich, der es vollendete,
Art. 2 Abs. 2 rates
Wir beantragen einstimmig, dieser Beifügung des National- Art. 2 Abs. 2
Art. 2 al. 2 Art
Wir beantragen einstimmig, dieser Beifügung des National- Art. 2 Abs. 2
Art. 2 zierte
Wir beantragen einstimmig, dieser Beifügung des National- Art. 2 Abs. 2
Art. 27bis Absatz
Art. 27 zen
Bundesrat Friedrich: Ich muss, damit Klarheit besteht, eine Art. 27 Abs.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 27 Abs. 3bis

Provision used to determine the start of the school year for compulsory education.

Art. 2 Abs. 2

Provision related to the timing of the school year start, specifically for compulsory education.

Art. 3

Provision related to the rejection of the popular initiative.

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Volltext

Début de l'année scolaire. Initiative populaire 462 19 septembre 1984

#ST# 79.043 Art. 612a Abs. 3

ZGB. Ehewirkungen und Güterrecht Antrag der Kommission

Code civil. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Effets du mariage et régime matrimonial Art. 612a al. 3

Proposition de la commission

Siehe Seite 148 hiervor- Voir page 148 ci-devant

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Beschluss des Nationalrates vom 17. September 1984

Décision du Conseil national du 17 septembre 1984

Cavelty, Berichterstatter: Hier geht es um die gleiche Zufü-

gung wie bei Artikel 216 Absatz 3. «Die Vorschriften des

bäuerlichen Erbrechts bleiben vorbehalten.» Wir sind auch

hier einstimmig in der Zustimmung zum Nationalrat.

Differenzen - Divergences

Angenommen - Adopté

Art. 216 Abs. 3

Cavelty, Berichterstatter: Damit sind sämtliche Differenzen

Antrag der Kommission bereinigt. Das Gesetz kann am Schluss dieser Session der

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Schlussabstimmung unterbreitet werden. Dies gibt mir Gele-

genheit, Herrn Bundesrat Furgler, der dieses Vorhaben

Art. 216 al. 3 begann, und Herrn Bundesrat Friedrich, der es vollendete,

Proposition de la commission und ihren Mitarbeitern für die grosse und wichtige Arbeit

Adhérer à la décision du Conseil national herzlich zu danken.

Cavelty, Berichterstatter: Der Nationalrat hat diese Woche

bei allen wesentlichen Differenzen unserem Rat zugestimmt.

Geblieben sind drei mehr oder weniger formelle bzw. redak-

tionelle Unterschiede. Unsere Kommission hat sich heute #ST# 83.061

damit befasst und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat Schuljahresbeginn. Volksinitiative

bei diesen kleinen Differenzen zuzustimmen.

Die erste Differenz befindet sich bei Artikel 216 Absatz 3. Es Début de l'année scolaire.

geht um die Möglichkeit des überlebenden Ehegatten, die Initiative populaire

Nutzniessung oder ein Wohnrecht am Haus oder an der

Wohnung zu verlangen, die dem Ehegatten gehört hatte und Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. August 1983 (BBI III. 761)

worin die beiden Ehegatten gelebt haben. Der Absatz 3' Message et projet d'arrêté du 17 août 1983 (FF III, 789)

schliesst diese Möglichkeit aus, wenn es sich um Räumlich- Beschluss des Nationalrates vom 21. März 1984

keiten handelt, in denen der Erblasser einen Beruf oder ein Décision du Conseil national du 21 mars 1984

Gewerbe ausübte und die ein Nachkomme zu dessen Wei-

terführung benötigt. Soweit besteht zwischen den Räten

keine Differenz.

Der Nationalrat fügte in Übernahme des ursprünglichen

Textes des Bundesrates folgende Präzisierung hinzu. «Die Antrag der Kommission

Vorschriften des bäuerlichen Erbrechts bleiben vorbe-

halten.» Mehrheit

Wir beantragen einstimmig, dieser Beifügung des National- Art. 2 Abs. 2

rates zuzustimmen.

Bundesrat Friedrich: Ich muss, damit Klarheit besteht, eine Art. 27 Abs. 3bis

Erklärung abgeben: Dieser Vorbehalt des bäuerlichen Erb- Für die Zeit des obligatorischen Schulunterrichts beginnt

rechtes stand ursprünglich in der bundesrätlichen Version das Schuljahr zwischen Mitte August und Mitte September.

und ist dann weggefallen. Der Text des Nationalrates hat zur

Folge, dass nur die Nachkommen geschützt werden und Minderheit (Stucki)

nicht auch die weiteren Erben. Das bäuerliche Erbrecht Art. 2

schützt aber auch die weiteren Erben, und wir wollen nicht

Streichen

mit dem Güterrecht gewissermassen das bäuerliche Erb-

recht unterlaufen. Art. 3

Angenommen - Adopté . . . die Volksinitiative zu verwerfen. (Rest des Artikels strei-

chen)

Art. 231, Randtitel Proposition de la commission

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Majorité

Art. 2 al. 2

Art. 231, titre marginal

Proposition de la commission

Art. 27 al. 3°!s

Adhérer à la décision du Conseil national

Pendant la période de la scolarité obligatoire, l'année sco-

Cavelty, Berichterstatter: Die zweite Differenz betrifft das laire débute entre la mi-août et la mi-septembre.

Marginale bei Artikel 231. Nach unserer Fassung hiess das Minorité (Stucki)

Marginale «Eigengutschulden», und der Nationalrat modifi- Art. 2

zierte nun dieses Wort zu «Eigenschulden». Die Kommis-

sion ist ebenfalls einstimmig für Zustimmung zum Natio- Biffer

nalrat. Art. 3

Angenommen - Adopté ... de rejeter l'initiative populaire. (Biffer le reste de l'article)

19. September 1984 463 Schuljahresbeginn. Volksinitiative

Zumbühl, Berichterstatter: Wir wissen alle, und es hat sich in der Bund habe den Schulanfang einheitlich festzusetzen.

der jüngsten Diskussion rund um den Schulanfang erneut Die gleiche Forderung stellte eine parlamentarische Initia-

bestätigt: Der Schulföderalismus ist in den Kantonen noch tive Merz 1979. Als Hauptstoss in dieser Richtung muss

kräftig verwurzelt. Kaum ein Volksentscheid hatte eine der- jedoch die Volksinitiative bezeichnet werden, welche am

art nachhaltige Wirkung, wie derjenige von Konraditag 1882, 23. Februar 1981 mit rund 104000 Unterschriften einge-

als der eidgenössische Schulvogt mit 65 Prozent Nein gegen reicht worden ist. Diese Initiative verlangt die folgende

35 Prozent Ja bachab geschickt wurde. Wir kennen deswe- Ergänzung in der Bundesverfassung; Artikel 27bis Absatz 4

gen im schweizerischen Schulwesen eine überaus grosse (neu): «Die Bundesgesetzgebung legt die Jahreszeit fest, in

Vielfalt: Schultypen, Schulanfang, Schuldauer, Lehrmittel, der das Schuljahr beginnt.» Der Bundesrat unterbreitet

Übertrittsbedingungen usw. wechseln milden Kantonsgren- einen Gegenvorschlag mit dem folgenden Wortlaut (Art. 27

zen. Boshafte Zungen sprechen von einem regelrechten Abs. 2 dritter Satz): «Das Schuljahr beginnt zwischen Mitte

«Schulsalat». Aber ein gut angerichteter Salat kann gut August und Mitte September.» Dazu Artikel 4 Absatz 2 (neu),

schmecken, und so liegt es mir ferne, diesen ausgeprägten Übergangsbestimmung: «Zur Einführung des Schuljahres-

Schulföderalismus und seine Auswirkungen in allen Fällen beginns nach Artikel 27 Absatz 2 wird ihnen» (den Kanto-

negativ zu beurteilen. Er bewirkt aber leider vielfach derar- nen) «eine Frist von fünf Jahren eingeräumt. Verfügungen

tige Unterschiede, dass sie sich zum Nachteil der Schüler nach Artikel 27 Absatz 4 trifft der Bundesrat durch Verord-

auswirken, besonders bei Wohnortwechsel von einem Kan- nung. Er benachrichtigt die Bundesversammlung darüber.»

ton in den ändern oder beim Besuch von weiterführenden Mit diesem Gegenvorschlag wollte der Bundesrat nicht nur

Schulen oder Berufslehren ausserhalb des Wohnsitzkan- die Bundeskompetenz, sondern gleich auch den Zeitpunkt

tons usw. Glücklicherweise kann diese Situation durch frei- des Schuljahresbeginns verankern. DieVernehmlassung hat

willige interkantonale Abmachungen in vielen Fällen eini- eindeutig diesem Gegenvorschlag des Bundesrates den

germassen erträglich gemacht werden. Aber trotzdem blei- Vorzug gegeben; mit wenigen Ausnahmen bejahte man den

ben recht viele Probleme offen. Wir haben uns nun mit Spätsommerbeginn. Diese Einengung - zwischen Mitte

einem Teilaspekt des Schulföderalismus zu befassen, mit August und Mitte September- dürfte sinnvoll sein, denn alle

dem Schuljahresbeginn. Es sei zum voraus erwähnt, dass es Kantone mit Herbstschulbeginn kennen diesen Termin. Die

sich dabei um ein mehr organisatorisches, als um ein pä- Initianten haben mit Schreiben vom 18. April 1983 an den

dagogisches Anliegen handelt. Ob Frühling oderHerbst, man Vorsteher des Departementes des Innern bestätigt, sie wür-

kann für beide Lösungen Gründe finden. Was aber auf die den die Volksinitiative zurückziehen, falls sich das Parla-

Dauer untragbar ist, das ist die fehlende Einheitlichkeit in ment dem Gegenvorschlag des Bundesrates anschliessen

den 26 Kantonen, ja sogar in einzelnen Fällen innerhalb der werde. Offenbar ist man auch von dieser Seite damit einver-

Kantone. 13 Kantone kennen Frühjahrsbeginn, 13 Kantone standen, dass der Bundesrat einen festen Schulbeginnter-

kennen Herbstbeginn. Man könnte sagen, mathematisch min vorschlägt.

bestehe ein Gleichgewicht, wenn nur dieses Gleichgewicht Unsere Kommission hat die Vorlage in zwei Sitzungen

nicht so vieles aus dem Gleichgewicht bringen würde! Wer durchberaten. Sie hat eindeutig ihr Unbehagen zum Aus-

hätte je geahnt, dass sich der Bund dieses Anliegens druck gebracht, dass sich der Bund in diese Frage «Schul-

«Schuljahresbeginn» annehmen müsste? Mitte der sechzi- jahresbeginn» einschalten muss. Man hätte einer Konkor-

ger Jahre stand das Barometer eindeutig auf Herbstanfang. datslösung eindeutig mehr Sympathien entgegengebracht.

Nachdem der Kanton Tessin und einige Westschweizer Kan- Man ist sich jedoch bewusst, dass aufgrund der gegebenen

tone seit längerer Zeit den Herbstschulanfang kannten, kam Situation versucht werden muss, aus der Not eine Tugend

auch der Durchbruch in der Mitte: Luzern, und mit Aus- zu machen.

nahme des Kantons Schwyz, haben alle Innerschweizer Kan- Der bundesrätliche Gegenvorschlag wurde einer kritischen

tone auf den Herbst umgestellt. Die Konferenz der kantona- Beurteilung unterzogen. Allgemein war man darauf

len Erziehungsdirektoren regte sich ebenfalls; sie traf Vor- bedacht, dafür zu sorgen, dass sich der Bund mit keinem

bereitungen für eine Konkordatslösung, die nebst der Schul- Buchstaben mehr als unbedingt notwendig in die kantonale

anfangvereinheitlichung noch andere wichtige Schulpro- Schulhoheit einmische. Es ging auch um die Frage, ob nach

bleme einer Vereinheitlichung entgegenführen wollte, wie Gegenvorschlag des Bundesrates nur der Schulbeginn für

zum Beispiel die Mindestdauer der obligatorischen Schul- den Primarschulbereich gemeint ist oder auch für andere

pflicht, die Rahmenlehrpläne, Lehrmittel, einheitliche Schulstufen, und ob verfassungssystematisch nicht eine

Bezeichnung der Schultypen usw. andere Lösung gesucht werden sollte.

1970 kam dieses Schulkonkordat zustande. 21 Kantone

haben über Volksabstimmungen oder Parlamentsent- Eine nochmalige Überprüfung durch das Departement kam

scheide den Beitritt beschlossen. zum Ergebnis, dass man am Vorschlag des Bundesrates,

Doch die schönsten Hoffnungen bezüglich eines einheitli- wie er übrigens auch vom Nationalrat übernommen wurde,

chen Herbstschulbeginns wurden durch die Volksent- festhalten sollte. Ich zitiere aus dem Bericht des Departe-

scheide in den grossen Kantonen Bern und Zürich 1971 und mentes vom 5. Juni 1984: «Eine gleichzeitige Anpassung der

1972 zunichte gemacht. Einige Kantone der Nord- und Qst- übrigen im Schulobligatorium nicht eingeschlossenen

schweiz mussten - trotz ihrer Vorbereitungen für die Bereiche innerhalb eines Kantons darf mit Fug erwartet

Umstellung auf den Herbstschulbeginn - Gewehr bei FUSS werden, da sich ja höhere Stufen in aller Regel auf die

stehen. Der Kanton Schwyz, mit seinem äusseren Teil stark Vorgabe der tieferen einstellen. Eine nachträglich rechtlich

nach Zürich orientiert, müsste den praktisch bereits einge- zu verankernde Ausweitung würde zweifellos von den Koor-

führten Herbstschulanfang sogar wieder rückgängig dinationsgegnern als weiterer Ausdruck von Bestrebungen,

machen. Diese Volksentscheide haben im Moment auch die Schulhoheit der Kantone durch Bundeseingriffe zu

dem vielversprechenden Konkordat für die Schulkoordina- schmälern, betrachtet. Der Präsident der Konferenz der kan-

tion einen empfindlichen Dämpfer aufgesetzt. Doch darf tonalen Erziehungsdirektoren teilt unsere Einschätzung und

erwähnt werden, dass in den letzten Jahren in bezug auf die unterstützt den Bundesratsvorschlag gemäss Botschaft.»

innere Schulkoordination Lehrpläne, Unterrichtsreformen Doch damit waren die letzten Zweifel in der Kommission

usw. erhebliche Fortschritte erzielt worden sind. Sie sind noch nicht behoben. Man wollte über die Tragweite und den

aber nach aussen nicht so augenfällig wie etwa der Herbst- Umfang der neuen Bestimmung restlos Klarheit verschaffen,

schulanfang. Nach den Entscheiden von Zürich und Bern ist dies auch im Hinblick auf die kommende Volksabstimmung

es nicht verwunderlich, wenn von gewisser Seite katego- und auch auf den Rückzug des Volksbegehrens.

risch eine Bundeslösung gefordert wird, aber tragischer- Nach einer längeren Debatte hat man sich auf die folgende

weise ausgerechnet diejenige Lösung, die man mit der Kon- Formulierung des Gegenvorschlages des Bundesrates geei-

kordatslösung verhindern wollte. nigt (Art. 27 Abs. 3bis): «Für die Zeit des obligatorischen

Die Kantone Zug, Schwyz und Luzern 1978, 1979 und 1981 Schulunterrichts beginnt das Schuljahr zwischen Mitte

haben eine Standesinitiative eingereicht, mit dem Begehren, August und Mitte September.» Die Übergangsbestimmun-

Début de l'année scolaire. Initiative populaire 464 19 septembre 1984

gen bleiben gemäss der Botschaft unverändert. Der entspre- itiative ein ebenso deutliches Resultat, nachdem ein Jahr

chende Antrag der Kommission wurde Ihnen ausgeteilt. zuvor knapp das Gegenteil beschlossen worden war. Zehn

Herr Bundesrat Egli als Departementvorsteher hat diesem Jahre später, 1982, kam es in einem zweiten Anlauf, trotz

Vorschlag der Kommission zugestimmt. Es ist dabei zu einem positiven Antrag von Regierungsrat und Kantonsrat,

beachten, dass mit der Zustimmung des Ständerates zu auf den Herbstschulbeginn zu wechseln, nochmals zu einer

diesem Vorschlag der Kommission eine Differenz zum klaren Verwerfung.

Nationalrat geschaffen wird. Sie dürfte jedoch kaum schwer- Ich glaube, dass wir an dieser Sachlage nicht einfach vorbei-

wiegender Natur sein. Obschon mit einiger Sicherheit sehen dürfen, wenn wir uns nicht dem Vorwurf aussetzen

behauptet werden kann, die vom Bundesrat gewählte For- wollen, neben dem Volk vorbeizupolitisieren. Damit würden

mulierung hätte keine Zweifel offengelassen, hat die Kom- wir den Eindruck erwecken, als ob diese klaren Entschei-

mission der Formulierung, wie sie nun vorliegt, zugestimmt. dungen namentlich von Bern und Zürich schlichtweg über-

Das Schuljahr soll also für die Zeit des obligatorischen gangen werden. Jedenfalls lassen die Volksentscheidungen

Schulunterrichts zwischen Mitte August und Mitte Septem- in den erwähnten vier Kantonen erkennen, dass offenbar bei

ber beginnen. Der Schulanfang ausserhalb der obligatori- all jenen, welche den Frühjahrsschulbeginn praktizieren,

schen Schulzeit wird sich logischerweise nach dem Beginn dieser Schulbeginn tiefer verwurzelt ist, als dies von den

bzw. nach dem Ende der obligatorischen Schulzeit richten. Koordinationsbefürwortern, den Befürwortern des heutigen

Die 13 Kantone mit Herbstschulanfang würden in diesem Gegenvorschlages, angenommen wird. Die Sorge um die

Punkt wahrscheinlich kaum ein negatives Beispiel oder eine Gefährdung des seit Jahrzehnten Vertrauten, des Gewach-

Unklarheit aus der Vergangenheit anführen können. Präzise senen, des Bewährten im Volksschulbereich war in den

Gesetzestexte sind wichtig, aber ich meine, ohne die Ver- erwähnten Abstimmungen deutlich spürbar. Mir scheint,

nunft kommen wir trotzdem nicht aus. dass traditionell gewachsene regionale Entwicklungen

Noch einige grundsätzliche Bemerkungen zum Gegenan- entsprechend respektiert und ernst genommen werden

trag des Bundesrates. Er beantragt den Schuljahresbeginn müssen.

zwischen Mitte August und Mitte September. Nachdem in Die zum Teil zehn Jahre auseinanderliegenden Volksent-

der ganzen Welt, mit Ausnahme von Japan, dem Fürstentum scheide zeigen deutlich, dass anstelle eines schulpoliti-

Liechtenstein und der Schweiz (mit 13 Kantonen) der schen Reifeprozesses mit wachsender Zustimmung zur

Herbstschulbeginn eingeführt ist, wäre es unerklärlich, Koordination - was man vielerorts gewünscht hat in dieser

wenn wir nicht auch diesen Termin anvisieren würden. Übri- Frage - ein gleichbleibender, wenn nicht sogar verhärterter

gens würde das Fürstentum Liechtenstein, welches sich ja Dauerwiderstand entstanden ist, ein Widerstand, der zwei-

bildungspolitisch stark an die Schweiz anlehnt, zusammen fellos seine tiefere Ursache hat im Misstrauen gegen alle als

mit der Ostschweiz ohne Zweifel auch auf den Herbstschul- zentral istisch empfundenen Massnahmen der letzten Jahr-

anfang umstellen. zehnte. DieSensibilisierung gegen den wachsenden Zentra-

Der Bundesrat hat in den Übergangsbestimmungen eine lisierungstrend ist eine Realität, die einfach spürbar ist und

Frist von fünf Jahren für die Umstellung vorgesehen. Auf- sich zunehmend auch in den Kantonen manifestiert. Nach

grund der Erfahrung sollte diese Frist vollauf genügen, denn meiner Meinung ist diese Tendenz nicht zuletzt auch ein

die Umstellung lässt sich auch in einem grossen Kanton Stück weit die Triebfeder für die Bereitschaft der Kantone,

relativ leicht durchführen. beispielsweise im Rahmen der Aufgabenteilung wieder ver-

In unserer Kommission hat die Vorlage nicht einhellige mehrte Verantwortungen zu übernehmen.

Zustimmung gefunden. Vermutlich aus grundsätzlichen Ein zweiter Punkt: Wie steht es nun mit der praktischen

Überlegungen konnten einige Herren der Vorlage nicht Notwendigkeit, den Schuljahresbeginn zu koordinieren,

zustimmen. So wurde der neuformulierte Gegenantrag des d. h. den Spätsommerbeginn für alle Kantone vom Bund aus

Bundesrates mit 7 zu 4 Stimmen gutgeheissen, und in der verbindlich zu erklären? Von den Befürwortern wird allge-

Gesamtabstimmung wurde der Vorlage mit 7 zu 4 Stimmen mein anerkannt - wir haben es jetzt auch vom Herrn Kom-

zugestimmt. missionspräsidenten gehört -, dass nur organisatorische

Einstimmig hat jedoch die Kommission beschlossen, Ihnen Fragen eine Rolle spielen. Besondere pädagogische Argu-

zu beantragen, die Standesinitiativen der Kantone Zug, mente können weder für die eine noch die andere Lösung

Schwyz und Luzern abzuschreiben. Die parlamentarische ins Feld geführt werden. Von den Befürwortern des Gegen-

Initiative Merz steht nach Geschäftsverkehrsgesetz nicht vorschlages wird ausserdem anerkannt, dass es im Koordi-

mehr zur Diskussion. Sie wurde im Nationalrat bereits abge- nationsbereich unserer Volksschulen wichtigere Probleme

lehnt und ist somit von der Geschäftsliste gestrichen. gäbe als ausgerechnet die Frage des Schuljahresbeginns.

Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission folgende Das ist auch unsere Meinung. Die echten Probleme liegen

Anträge stellen: Zum Eintreten auf die Vorlage habe ich vielmehr bei den unterschiedlichen Schultypen, Lehrplänen

keinen Antrag zu stellen. Es ist obligatorisch. Die Vorlage, und Lehrmitteln, bei den abweichenden Übertrittsverfahren

wie sie von der Kommissionsmehrheit verabschiedet wor- und dem unterschiedlichen Beginn beispielsweise auch des

den ist, möchte ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Fremdsprachenunterrichts usw.

Kommission zur Annahme empfehlen. Sie haben auch In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu stellen, ob

bereits festgestellt, dass Herr Kollege Stucki zu Artikel 2 und die oft genannte Zahl der Schüler, welche während ihrer

3 einen Minderheitsantrag eingereicht hat. Volksschulzeit einmal die Schule wechseln müssen, tatsäch-

Ich gestatte mir, mich nach der Begründung dieses Antra- lich stimmt. Im Nationalrat wurde bei der Behandlung dieser

ges noch kurz zum Wort zu melden. Vorlage zum Beispiel behauptet, dass ungefähr 10 Prozent

der Kinder während ihrer Volksschulzeit die Schule einmal

Stucki, Sprecher der Minderheit: Namens der Kommissions- wechseln müssten. Diese Aussage ist natürlich unvollstän-

minderheit beantrage ich Ihnen, auf den Gegenvorschlag dig und auch in den Schlussfolgerungen etwas irreführend,

nicht einzutreten, also dann in der Detailberatung den Arti- da von den erwähnten 10 Prozent nachgewiesenermassen

kel 2 zu streichen, und zugleich bezüglich der Volksinitiative nur 1 Prozent das Kantonsgebiet wechselt und nur etwa die

bei der negativen Abstimmungsempfehlung zu bleiben. Hälfte davon - also ungefähr 0,5 Prozent - die Nachteile des

Ausgangspunkt für die Beurteilung, die Begründung des Wechsels vom Frühjahrs- zum Herbstschulbeginn bzw.

Kommissionsminderheitsantrages bilden die in vier von 13 umgekehrt erdulden müssen.

Kantonen, welche den Frühjahrsschulbeginn praktizieren, Dritter Punkt: Abwägung von Vor- und Nachteilen. Natürlich

stattgefundenen Volksabstimmungen. In den Kantonen ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Vereinheitlichung

Schwyz, Aargau, Bern und Zürich haben sich die Stimmbe- des Schuljahres zweifellos Vorteile hätte. Wir haben das

rechtigten zur Einführung des Herbstschulbeginns äussern vom Herrn Kommissionspräsidenten gehört. Sie hat aber

können. Die Volksentscheidungen waren deutlich negativ, auch gewichtige Nachteile, die nicht einfach übergangen

das Berner Resultat im Verhältnis 2 zu 1 sogar sehr deutlich. werden dürfen. Die Vereinheitlichung nur als Vorteil hinzu-

In Zürich ergab sich im Jahre 1972 aufgrund einer Volksin- stellen, bedeutet meines Erachtens eine unzulässige Verall-

19. September 1984 465 Schuljahresbeginn. Volksinitiative

gemeinerung und Vereinfachung. Innerhalb der Volks- tel-, eines Halb- oder allenfalls eines Dreivierteljahres wie bis

schule ist bei einem Wechsel des Wohnortes und Wohnkan- anhin.

tons ein einheitlicher Beginn des Schuljahres dann von Die Bedingungen für die direkte Fortsetzung des Unterrich-

Vorteil, wenn für den Schüler der Übertritt in eine neue tes am neuen Wohnort werden somit keinesfalls nur verbes-

Schule ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist, d. h. sert. Sie werden für einen Teil der Schüler erheblich

erstens, wenn die Schulverhältnisse (Schulorganisation, erschwert und die Folgen des Verfehlens des Anschlusses

Lehrplan, Unterrichtsweise, Unterrichtssprache) am alten an die weiterführende Klasse werden sogar verschärft. Die

und neuen Schulort sich nicht wesentlich unterscheiden; geforderte und beantragte Vereinheitlichung des Schuljah-

zweitens, wenn der- Ortswechsel nicht zugleich mit einer resanfangs ist somit problematisch und im gesamten der in

erheblichen Änderung der familiären sozialen Verhältnisse Aussicht gestellte Gewinn fraglich. Vorteilen stehen mit

verbunden ist, und drittens, wenn es sich um einen Schüler Sicherheit auch gewichtige Nachteile gegenüber.

handelt, der den Wechsel in kürzerer Zeit gut verarbeitet und Die Schlussfolgerung: Ich bin der Meinung, dass bei dieser

sich rasch und gut in die neuen Verhältnisse einzuleben Sachlage sowohl der Gegenvorschlag des Bundesrates bzw.

vermag. Sind diese günstigen und optimalen Voraussetzun- der Kommissionsmehrheit als auch die Volksinitiative abzu-

gen nicht gegeben, so benötigt der Schüler Zeit, um sich lehnen sind.

einzugewöhnen und den Anschluss an die neue Klasse zu Neben den soeben erwähnten schulischen Nachteilen sind

finden. Selbst bei einem blossen Wohnungswechsel muss die klaren Volksentscheidungen der vier erwähnten Kantone

sich der Schüler in eine ganz neue Umgebung einleben und in der Beurteilung mitzugewichten. Gerade diese negativen

sich an einen neuen Lehrer, eine neue Klassengemeinschaft Volksentscheide lassen deutlich erkennen, dass die Lösung

und eine neue Unterrichtsweise (auch neue Lehrmittel usw.) unserer Schulprobleme nicht durch Zwangsmassnahmen

gewöhnen. des Bundes voranzutreiben ist, zumal Schulfragen nach wie

In manchen Fällen kommt zu den Anforderungen des Einle- vor unter die Hoheit der Kantone gehören. Die Kantone sind

bens in neue Wohn- und Schulverhältnisse noch Angewöh- vielmehr gehalten, in den bisherigen Anstrengungen zur

nung an eine allenfalls neue familiäre Situation. Bei den besseren Übereinstimmung der Schulprogramme und

Schulverhältnissen fällt ausserdem in Betracht, dass in der Schulsysteme nicht nachzulassen und weiterhin - wie das

Mehrzahl der Kantone die Primarschule sechs Klassen zählt, bisher getan wurde- schrittweise dort Lösungen zu suchen,

einzelne Kantone - beispielsweise Bern, Basel, Aargau - wo echte Probleme bestehen. Es ist nicht daran zu zweifeln,

aber schon nach vier und fünf Jahren nach der Leistungsfä- dass die Erziehungsdirektorenkonferenz in dieser Richtung

higkeit des Schülers und den Weiterbildungsmöglichkeiten weiterhin nutzbringende Resultate erzielen kann. Lassen wir

differenzieren. Welcher Schultyp soll daher - selbst bei aber den Kantonen wie bisher den nötigen Spielraum, ihren

einem koordinierten Schuljahresbeginn - beim Umzug in Schuljahresbeginn aufgrund ihrer Tradition, ihrer lokalen

einen Kanton mit früher eingeführter Differenzierung der und regionalen Begebenheiten festzulegen. Ich beantrage

oberen Klassen gewählt werden? Besondere Schwierigkei- Ihnen namens der Kommissionsminderheit Nichteintreten

ten ergeben sich schliesslich, wenn mit dem Ortswechsel und zur Volksinitiative eine negative Abstimmungsempfeh-

ein Wechsel der Schul- und Umgangssprache verbunden ist. lung zu beschliessen.

Beim bisher überwiegenden Frühjahrsschulbeginn in der

deutschsprachigen und dem Herbstschulbeginn in der fran- M. Aubert: Personnellement, je suis aussi attaché à la ren-

zösischsprachigen Schweiz ergab sich eine natürliche Über- trée d'automne. C'est le seul point sur lequel je m'entends

gangszeit von einem halben Jahr. Gerade darin mag es avec le Conseil fédéral et la majorité de la commission. Je

begründet sein, dass dieser Unterschied der Schuljahre suis attaché à la rentrée d'automne parce que mon canton

während Jahrzehnten nicht als störend empfunden wurde, (Neuchâtel) en a décidé ainsi, il y a une douzaine d'années.

sondern im Gegenteil sogar als wohltuende zusätzliche Je n'aurais pas la prétention d'imposer la rentrée d'automne

Möglichkeit zur Anpassung geschätzt wurde. Die nun vorlie- aux cantons qui n'en veulent pas. Vous avez entendu

gende Vereinheitlichung des Schuljahres schliesst jede M. Stucki tout à l'heure. Je vous invite à suivre sa proposi-

natürliche und eigentlich nötige Übergangszeit aus. Die tion: c'était un Zurichois qui vous parlait, je trouve juste

noch mögliche Differenzierung von Mitte August bis Mitte qu'un Suisse français vous parle à son tour.

September - gemäss dem Gegenvorschlag - ist ohne grös- Tout d'abord, j'observe que la règle sur la rentrée scolaire

seren Belang und kommt auch nur Schülern zugute, die aus n'est pas une règle purement technique. La priorité de

einem Kanton mit früherem Schuljahresbeginn in einen droite, par exemple, c'est une règle technique: on peut

solchen mit späterem Beginn innerhalb dieser Marge umzie- l'unifier dans l'ensemble du pays sans faire violence à per-

hen. Im umgekehrten Fall aber befinden sie sich überall in sonne. La rentrée scolaire, c'est une règle politique. J'en-

einem Rückstand. - tends par politique une règle qui est intimement liée à la

société qui l'a adoptée. Rentrée de printemps, rentrée d'au-

Die vorgeschlagene Regelung nimmt auch keine Rücksicht tomne: ce sont des souvenirs, des atmosphères, des états

auf den weit verbreiteten Umzugstermin Anfang Oktober. d'esprit, ce sont des rythmes de travail pour les enfants, des

Alle um diese Zeit umziehenden Schüler treten in Klassen choses qui vont très profondément dans le cœur des popu-

ein, in denen das Schuljahr bereits begonnen hat und mehr lations. Enfin de ces choses qui font qu'on aime une règle,

oder weniger fortgeschritten ist. Zudem kann gegebenen- qu'on la préfère à une autre. J'ai appris qu'à Zurich et à

falls der Ortswechsel auch noch in eine Probezeit fallen, Berne, on préférait la rentrée de printemps. Je trouve ce

wenn der Schüler mit dem neuen Schuljahr in die Oberstufe sentiment politique parfaitement respectable et je le res-

übergetreten ist oder nach dem Recht des neuen Schulortes pecte.

in diese übertritt. Deuxièmement: l'unification qui vous est proposée n'a pas

Die Schlussfolgerung ist daher sehr eindeutig. Die gefor- l'importance qu'on lui prête. Le passage d'un canton à un

derte und vorgeschlagene Vereinheitlichung des Schuljah- autre pose aux enfants des problèmes infiniment plus ardus

res begünstigt in klarer Weise die psychisch robusten und que celui du décalage de la rentrée. Quand il s'agit du

intellektuell begabten, leistungsfähigen Schüler im Wechsel passage d'une région linguistique à une autre, il y a la

von Kantonen mit weitgehend angeglichenen Schulsyste- barrière de la langue, qui est autrement élevée. Et puis,

men. Diese Schüler werden den «Rank» ohne weiteres fin- quand c'est à l'intérieur d'une même région linguistique,

den. Die Vereinheitlichung benachteiligt aber mit Sicherheit M. Stucki vous l'a dit, il y a les professeurs, les camarades,

begabungsmässig und psychisch schwächere Schüler, les programmes, les livres, la manière d'enseigner, la

auch Schüler an oberen Klassen bei stärker differenziertem manière de parler, tout cela qui change. Il faut que l'enfant

. Unterricht am früheren und neuen Wohnort sowie Schüler s'adapte à tout cela, c'est là qu'il y a les vraies difficultés. Le

aus einem anderen Sprachgebiet. Gelingt nämlich der décalage de la rentrée importe peu. Et, qu'êtes-vous en train

Anschluss nicht, kommt es zur Rückversetzung und zum de faire maintenant? Vous voulez bousculer des traditions

Verlust eines vollen Schuljahres, nicht mehr nur eines Vier- politiques respectables pour un avantage très médiocre.

Début de l'année scolaire. Initiative populaire 466 19 septembre 1984

Troisièmement: il y a dans cette affaire une question de enfance, appris un sage précepte de morale: Ne faites pas

principe. Je viens de dire que le contre-projet était médiocre. aux autres ce que vous ne voudriez pas qu'ils vous fassent.

Pourquoi le Conseil fédéral et la majorité de la commission J'aimerais que vous pensiez à ce précepte. Si vous y pensez,

l'ont-ils néanmoins présenté? Ils lui trouvent une certaine vous vous conformerez à la proposition de M. Stucki, vous

utilité. Laquelle? Ils veulent favoriser la liberté d'établisse- n'accepterez pas le contre-projet et vous recommanderez

ment, la libre circulation des personnes, des familles à de voter non à l'initiative.

travers notre pays, la «Freizügigkeit». C'est le but visé par le

contre-projet. Dans votre message, je lis la phrase suivante: Gerber: Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur Proble-

«Les changements de domicile d'un canton à l'autre ne matik des Schuljahresbeginns im Kanton Bern: 1972 haben

devraient pas être rendus plus compliqués encore par des die Stimmbürger des Kantons Bern die Verlegung des

obstacles inutiles.» Des obstacles inutilesl Le texte allemand Schuljahresbeginns auf den Spätsommer mit rund 97 000

dit bien: «unnötige Hindernisse». Voilà où nous en sommes, Nein gegen 53 000 Ja verworfen. So eindeutig die Verwer-

la disparité des lois cantonales, ce sont maintenant des fung der Vorlage im deutschsprachigen Kantonsteil war, so

obstacles inutiles, des «unnötige Hindernisse». C'est ainsi eindeutig war die Annahme im französischsprachigen Teil.

que vous les traitez. Quelles condescendance à l'égard du In der damals brisanten politischen Situation konnte der

fédéralisme, j'allais dire quel mépris! klare Entscheid der französischsprachigen Region nicht ein-

La libre circulation, c'est évidemment un bien précieux. fach übergangen werden, zumal man sich unter dem Stich-

Nous avons beaucoup combattu au XIXe siècle pour l'obte- wort «Ecole romande» sammelte und im Grossen Rat mit

nir. Mais vous devez aussi convenir qu'elle contient, en Nachdruck eine Sonderregelung für den Berner Jura und

germe, la négation du fédéralisme; on circule beaucoup Biel forderte. Noch im gleichen Jahr verabschiedete der

mieux dans un espace juridique tout à fait unifié. La liberté Grosse Rat ein Dekret, das dem französischsprachigen Kan-

d'établissement, comme d'ailleurs aussi l'idée d'égalité, sont tonsteil die Einführung des Spätsommerschulbeginns

des principes unitaires, unificateurs. Ils vous poussent ermöglichte. Seit diesem Zeitpunkt kennt der Kanton Bern

aujourd'hui à unifier la rentrée scolaire. Ils vous pousseront für seinen deutschsprachigen Teil den Frühjahrs- und für

un jour, avec le même raisonnement, à unifier les pro- den französischsprachigen Teil den Spätsommerschulbe-

grammes et les livres. Et, comme on ne peut pas non plus ginn. Eine zweite Gesetzesvorlage zur Einführung des Spät-

négliger les questions d'argent, ils vous conduiront à unifier sommerschulbeginns wurde in der Volksabstimmung vom

les allocations pour enfants. Et puis, vous verrez, vous 6. Juni 1982 mit 163 000 Nein gegen 85 000 Ja erneut klar

finirez, avec cet état d'esprit, par unifier l'impôt. On dit, verworfen, wobei sich auch diesmal die französischspra-

aujourd'hui, l'harmonisation fiscale formelle! Un jour, au chige Bevölkerung für die Beibehaltung des Spätsommer-

nom de la liberté d'établissement, de la libre circulation, au schulbeginns und die deutschsprachige Bevölkerung für die

nom du principe d'égalité, vous viendrez à l'harmonisation Beibehaltung des Frühjahrschulbeginns ausgesprochen

fiscale matérielle. hat.

Vous me direz que la population veut cela, qu'elle ne sent Es ist offensichtlich, dass die Spaltung des Kantons in der

plus le fédéralisme. C'est possible que la population veuille Frage des Schuljahresbeginns für die Region Biel - vor

cela, qu'elle ne sente plus le fédéralisme. Mais c'est à elle de allem für Biel selber - und die angrenzenden französisch-

le dire. C'est elle qui le dira, quand elle se prononcera sur sprachigen Gemeinden Schwierigkeiten bringt. Die haupt-

cette initiative. Il n'appartient pas au Conseil des Etats, sächlichsten Probleme sind nicht in erster Linie bei der

intimement lié par son origine, par sa composition, par ses obligatorischen Schulzeit zu finden, sondern beim Über-

traditions, à notre structure federative, de se faire le fourrier gang von der Volksschule in die Berufs- und andere weiter-

de l'unification scolaire. führende Schulen. In der Region und Stadt Biel beginnen

Quatrièmement: on nous a rebattu les oreilles avec cette Schüler im gleichen Schulhaus zu verschiedenen Jahreszei-

histoire de concordat. C'est vrai que le concordat de 1970 ten das Schuljahr, müssen französischsprachige Schüler

n'a pas eu le succès que ses auteurs en attendaient. Il a été vorzeitig aus der obligatorischen Schulzeit entlassen wer-

voulu national, il a fini par n'être que régional. Mais c'est den, damit sie die Berufslehre und Schule im Frühjahr

avoir une très curieuse idée du concordat, instrument con- beginnen können. Für den Übertritt in eine höhere Mittel-

tractuel par excellence, que de dire à la minorité des can- schule ergeben sich die gleichen Probleme. Weiter besu-

tons qui ne veulent pas s'y soumettre: si vous n'y adhérez chen über tausend Berufsschüler aus Kantonen mit Spät-

pas, nous vous l'imposerons par une règle fédérale. Avec sommerbeginn bernische Berufsschulen. Sie alle haben An-

cette révision de la constitution, vous transformez les lois schlussschwierigkeiten.

constitutionnelles en des décisions de force obligatoire Die soeben aufgeführten Schwierigkeiten dürfen nicht baga-

générale des conventions des cantons. Si je pouvais, je le tellisiert werden. Sie sind aber auch nicht unüberwindbar.

dirais en allemand: «Sie funktionieren die Verfassungs- Das ist aus der Sicht des Kantons Bern die eine Seite der

änderung in eine Art Allgemeinverbindlicherklärung der Medaille. Die Kehrseite zeigt nun aber, dass die kantonale

interkantonalen Konkordate um.» Techniquement, c'est Eigenständigkeit im Bildungswesen für viele ein unverzicht-

possible, je le sais. Juridiquement, c'est permis. Mais, politi- barer Bestandteil unseres Selbstverständnisses und unserer

quement, je trouve que c'est malsain. Je n'ai aucun plaisir à Eigentümlichkeit darstellt. Die negativen Volksentscheide

voir cette sorte d'expédition punitive que les cantons petits von 1972 und 1982 lassen erkennen, dass der Frühjahres-

et moyens entreprennent contre Zurich et Berne, simple- schulbeginn bei vielen Bürgern tiefer verwurzelt ist, als dies

ment parce qu'ils ont osé dire non à la rentrée d'automne. von den Koordinationsbefürwortern angenommen wird. Die

Cinquième et dernière raison: j'ai dit que le canton de Sorge um die Gefährdung des Eigenen, des Gewachsenen

Neuchâtel a la rentrée d'automne. Il a adhéré au concordat; und des Bewährten wird deutlich spürbar. Hier möchte ich

il a fait le passage il y a douze ans et il s'en est bien das, was Kollege Stucki angeführt hat, sehr unterstreichen.

accommodé; nous n'en sommes pas mécontents. Et puis je An Stelle eines Reifungsprozesses mit wachsender Zustim-

sais bien qu'en Suisse, il y a beaucoup de cantons qui ont la mung zur Koordination ist in meinem Kanton eher ein

rentrée d'automne. C'est à eux que j'aimerais m'adresser gleichbleibender, entschlossener Widerstand geblieben.

maintenant, plus exactement aux représentants de ces can- Persönlich bin ich der Meinung, dass sich der Föderalismus

tons, et je voudrais leur dire: mes chers collègues, tâchez de im Volksschulwesen bewährt hat und der kulturellen Eigen-

faire un effort d'imagination, supposez que ce soit l'inverse art der Schweiz und den Bedürfnissen der Schule am besten

qui se produise aujourd'hui et qu'on vous propose d'unifier gerecht wird. Die Eigenständigkeit der Kantone und die

la rentrée au printemps. Que diriez-vous? J'aimerais bien grossen Kompetenzen der Gemeinden erlauben flexible

savoir ce qu'on en penserait en Suisse française, dans mon Lösungen und eine ständige Erneuerung der Schule von der

canton en particulier. On dirait que c'est un coup de force, Basis her. Die Grenzen der absoluten Selbständigkeit sind

un outrage, une humiliation que la Suisse alémanique inflige dort gesetzt, wo der einzelne Kanton durch die anfallenden

à la Suisse française. Eh bien, j'ai, comme vous, dans mon Aufgaben überfordert ist und wo die Unterschiede im Schul-

19. September 1984 467 Schuljahresbeginn. Volksinitiative

System zu wesentlichen Nachteilen für die betroffenen untragbar gewordenen Situation. Der Bund trägt - auch

Schüler führen. wenn er uns diese Vorlage unterbreiten muss - einer Volks-

Heute sind wir nun aufgerufen, zur Volksinitiative für die initiative und nicht weniger als drei Standesinitiativen Rech-

Koordination des Schuljahresbeginns in allen Kantonen. nung, die dieser untragbaren Situation abhelfen wollen.

Stellung zu nehmen. Von den möglichen Lösungen fällt für Wieso untragbar? Alle, die in ihrem Leben bereits mit dem

mich eine Rückkehr zum Frühjahresschulbeginn für alle Schulwesen irgend etwas zu tun hatten - und das sind sehr

Kantone aus den verschiedensten Gründen ausser Betracht. viele unter uns -, wissen, dass die Störungen und Schwie-

Eine Koordination nach Sprachgebieten, wie sie im Natio- rigkeiten, die aus dem unterschiedlichen Schulbeginn für

nalrat angeregt wurde, widerspricht dem Initiativtext. Ver- die Kinder, Eltern, die Lehrerschaft, aber dann auch für die

bleiben der Schuljahresbeginn im Spätsommer und der Schulbehörden resultieren, immer grösser geworden sind.

Status quo. Mir fällt der Entscheid zwischen diesen beiden Die Mobilität, die sogenannte Freizügigkeit, von der die

Varianten nicht leicht. Rede war, hat in diesem Land sehr stark zugenommen. Es

Wenn ich heute für die Kommissionsminderheit stimme, so braucht keine Statistik, um nachzuweisen, dass Jahr um

deshalb, weil ich glaube, dass die in unserem Kanton nach Jahr Zehntausende von Familien von diesen Schwierigkei-

wie vor starke Gruppe von Anhängern des Frühjahrsschul- ten betroffen sind. Das kann im Ernst nicht bestritten wer-

beginns in diesem Rat ebenfalls ihr Gehör finden muss. den. Dass diese Folgen grösserer Mobilität von den bevölke-

rungsreichen Kantonen wie Zürich und Bern besser verkraf-

Affolter: Es ist wohl am Platz, dass nach drei Gegnern dieser tet werden können als von den mittelstarken oder kleineren

Vorlage auch wieder ein Befürworter zum Zug kommt. Kantonen, ist auch wieder klar. Man darf diese Schwierigkei-

Einige Dinge, die in der bisherigen Debatte gesagt worden ten nicht verharmlosen, sie sind evident; und auch noch so

sind, bedürfen meines Erachtens schon einer Richtigstel- einleuchtende föderalistische Überlegungen, wie sie uns

lung. wieder Herr Aubert nahezubringen versuchte, müssen

Ich bekam den Eindruck, dass die Stellungnahmen, die irgendwo ihre Grenzen finden, nämlich an der Rücksicht-

bisher vorgebracht worden sind, recht stark von der bisheri- nahme der grossen auf die Schwierigkeiten der mittleren

gen Haltung der entsprechenden Kantone geprägt sind. und kleineren Kantone. Der Einbruch in die kantonale

Eine Tatsache, für die ich selbstverständlich Verständnis Schulhoheit ist nun für einmal tatsächlich minimal. Er

habe. berührt in keiner Art und Weise die wirkliche Substanz

Ich selber gehöre einem Kanton an, der den Schuljahresbe- kantonaler Schulhoheit oder gar die innere Eigenständigkeit

ginn im Frühling kennt, der aber zu jenen Kantonen gehörte, der Kantone in diesem Bereich. Es lohnt sich, in dieser

die nicht nur halbherzig, sondern mit Überzeugung dem Sache nicht sämtliche Kanonen des Föderalismus auszufah-

Konkordat von 1970 über die Schulkoordination beitrat. Als ren, um auf diesen höchst bescheidenen Teilbereich der

dann das grosse Abblättern bzw. das Abblättern der grossen Schulkoordination zu schiessen. Da sollte man denn doch

Kantone begann, blieb man auch in meinem Kanton vorläu- die Kanonen für andere Dinge reservieren. Deshalb akzep-

fig beim Frühjahrsbeginn. Daraus aber zu schliessen, dass tiere ich auch die Einwände, die von Herrn Aubert unter dem

der Kanton Solothurn zum Beispiel diese Regelung dem föderalistischen «prétexte» vorgebracht werden, nicht. Man

Herbstschuljahresbeginn vorziehen würde, ist falsch; das darf den föderalistischen Gedanken nicht strapazieren.

Gegenteil ist richtig. Ich frage Sie: Was hätte der Bundesrat angesichts dieser

Nun zu den Gründen, die insbesondere von den Gegnern Volksinitiative tun sollen, die breit abgestützt ist und nur

der Vereinheitlichung bzw. der Verwirklichung von Artikel 2 gerade dieses eine anstrebt, nämlich Festlegung der Jahres-

Litera d des Konkordates über die Schulkoordination gel- zeit, in der das Schuljahr beginnen soll? Und was hätte der

tend gemacht werden. Ich erinnere nämlich bei dieser Gele- Bundesrat tun sollen angesichts der drei Standesinitiativen

genheit daran, dass im Konkordat über die Schulkoordina- aus der Innerschweiz, auch entstanden aus echter Besorg-

tion von 1970 die Verpflichtung für alle unterzeichnenden nis, Erfahrungen und konkreten Anständen? Oder was hätte

Kantone niedergelegt ist, auf den Herbstschulbeginn über- der Bundesrat tun sollen angesichts des eindeutigen Ergeb-

zugehen. Das ist nicht irgendeine Empfehlung, sondern dort nisses des Vernehmlassungsverfahrens: Es sind über 20

haben sich die 16 unterzeichnenden Kantone verpflichtet, Kantone, die die Bundeslösung befürworten, aber auch die

ihre Schulgesetzgebung in diesem Sinn anzugleichen. grossen Landesparteien und viele Organisationen. Der Bun-

Es werden hauptsächlich zwei Gründe geltend gemacht, die desrat legt im Gegenentwurf eine Lösung vor, die von weit-

sich jetzt auch aus der Diskussion ergeben haben: Einmal aus den meisten Kantonen und Verbänden unterstützt wird.

werden föderalistische Bedenken erhoben, nämlich, dass in Er geht mit der Bundeslösung nicht einen Schritt weiter, als

einem von jeher durch eine ausgeprägte Souveränität der das, was unbedingt notwendig ist, und das, was sich noch

Kantone ausgezeichneten Gebiet, nämlich im Primarschul- mit der Schulhoheit der Kantone vereinbaren lässt.

bereich, nunmehr eine Bundeslösung angestrebt werde. Ich habe, Herr Stucki, Verständnis für die Argumente päd-

Darauf hat insbesondere Herr Kollega Aubert hingewiesen. agogischer und psychischer Art, die Sie vorgebracht haben.

Als zweiter wesentlicher Punkt - das haben wir aus den Wir wissen aber beide, dass gegen diese Argumente wieder

Voten meiner beiden Vorredner gehört - ist der Widerstand eine Unzahl Gegenargumente vorgebracht worden sind und

der beiden grössten Kantone Bern und Zürich zu werten, der dass man auch in dieser Sparte gar nicht einig ist.

in Volksabstimmungen manifest geworden ist. Herrn Stucki Ich möchte Sie abschliessend als Vertreter eines Kantons,

muss ich nicht daran erinnern, dass die Regierung des der noch den Frühjahrsschulbeginn kennt, bitten, zu dieser

Kantons Zürich schon eine andere Einstellung in dieser vernünftigen und überfälligen Vorlage ja zu sagen. Ich wage

Frage gehabt hat. Ich kann ihm aber auch nicht vorwerfen, sogar, Herr Gerber und Herr Stucki, die Prognose, dass uns

dass er heute in der Richtung spricht, wie der Volksent- das Volk hier folgen wird, vielleicht sogar in Ihren Kantonen,

scheid lautete. die zwar bis jetzt zu diesem Bereich nein gesagt haben, aber

Herr Aubert hat in der Kommission von einem «plateau in freundeidgenössischer Rücksichtnahme auf die Wünsche

alémanique» gesprochen, gegen das nicht mit einer Art der Mitkantone vielleicht doch einlenken werden.

Strafaktion vorgegangen werden sollte. Für mich besteht

das «plateau alémanique» nicht aus den Kantonen Bern und Piller: In einer Broschüre «Schulkoordination/Schuljahres-

Zürich allein. Es gibt noch eine Reihe anderer Kantone, die beginn» ist mittels einer geographischen Karte dargestellt,

dazu gerechnet werden sollten; von «Strafexpedition» kann wo überall in Europa die Schulen im Spätsommer und wo im

schon gar keine Rede sein. Frühling beginnen. Diese Darstellung ist sehr eindrucksvoll.

Was nun die föderalistischen Einwände betrifft, muss ich In ganz Europa sind es nur noch gerade einige Deutsch-

gestehen, dass ich auch grundsätzlich gegen Bundeslösun- schweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein, die

gen bin, wenn immer man das vermeiden kann. Nun zieht am Frühjahrsschulbeginn festhalten wollen. Ich stelle dies

aber nicht der Bund eine von ihm gewollte Kompetenz an bewusst an den Anfang meiner Ausführungen, denn für

sich, sondern hier zieht der Bund einmal das Fazit aus einer mich war es immer wieder erstaunlich und beeindruckend,

61-S

Début de l'année scolaire. Initiative populaire 468 19 septembre 1984

wie viele gescheite Leute allen Ernstes behaupten können, Landesgrenze hinaus auf die Verhältnisse in Europa

der Frühjahrsschulbeginn trage der Psyche des Kindes viel schauen und sicher ja sagen zu einer vernünftigen Lösung.

besser Rechnung als der Herbstschulbeginn. Die wohl weit Ich bin mit Herrn Aubert einverstanden, dass ein Schulkind

über 100 Millionen Kinder in Europa, die den Spätsommer- beim Kantonswechsel sehr vielen Schwierigkeiten begeg-

schulbeginn kennen, sind eindrücklicher Beweis dafür, dass net. Aber eliminieren wir jetzt doch einmal eine dieser

ein Kind nicht mit einer Pflanze zu vergleichen ist, die im Schwierigkeiten, die leicht zu beseitigen ist. Die Argumente

Frühling erwacht und zu blühen beginnt und im Herbst von Herrn Aubert stufe ich eher als akademisch ein, und es

abstirbt. Solche Vergleiche wurden und werden allen Ern- gibt sehr viele realpolitische Argumente, die hier im Überge-

stes angestellt. Ich glaube, uns hier ist es wohl allen klar, wicht vorhanden sind und denen wir eigentlich den Vorrang

dass es nur noch darum gehen kann, ob der Schulbeginn in geben sollten. Föderalismus ja, aber bitte immer dann, wenn

der Schweiz über die Verfassung zwingend vereinheitlicht er wirklich am Platze ist!

werden soll oder nicht.

Der Spätsommerschulbeginn wird dabei als Lösung nicht

Cavelty: Bei der hier zu behandelnden Frage kommt man

mehr durch den Frühjahrsschulbeginn ersetzt werden. Das

tatsächlich nicht um das Problem des Föderalismus herum.

an sich nicht weltbewegende Thema hat in unserem Lande

Soll man ein Stück Souveränität der Kantone einer Ver-

schon viele Diskussionen genährt und auch viel Drucker-

einheitlichungstendenz des Bundes einfach opfern? Wenn

schwärze verbraucht. Das Konkordat über die Schulkoordi-

man die Frage so stellt, so kommt man zu einem überzeug-

nation von 1970, mit dem Ziel, einen einheitlichen Spätsom-

ten Nein. Aber es geht hier ja nicht darum, dass der Bund

merschulbeginn einzuführen, führte nicht zum erhofften

sich eine Kompetenz zuziehen möchte. Herr Affolter hat

Erfolg. Es brauchte eine Initiative, um den Volkswillen in

bereits darauf hingewiesen. Es geht um eine Bewegung von

dieser Frage vor die verantwortlichen Behörden in Bund

unten nach oben. Die Tendenz, den Schulbeginn in den

und Kantonen zu tragen.

Kantonen zu vereinheitlichen, geschieht nicht aus einer

Heute werden eigentlich nur noch föderalistische Argu-

Laune oder aus einer politischen Tendenz heraus, sondern

mente gegen eine in der Bundesverfassung verankerte

sie entspricht einem wirklich tiefen Bedürfnis vieler Bürger.

Schulbeginnregelung eingebracht. Diese Argumente gilt es

Der Herr Kommissionspräsident hat das sehr eindrücklich

natürlich in dieser Kleinen Kammer ernst zu nehmen. Die

ausgeführt.

Frage stellt sich lediglich, ob sie berechtigt sind. Wir leben

Selbst Herr Aubert anerkennt in seinem Exposé des Institu-

heute in einer Zeit, in der immer wieder - gerade vom

tions politiques de la Suisse, dass der Föderalismus im

Arbeitnehmer - Mobilität verlangt wird. Die Wirtschaft, die

Schulwesen mit der Niederlassungsfreiheit der Bürger kolli-

sich nie besonders um föderalistische Belange kümmerte,

dieren kann. Ich erlaube mir, ihn wörtlich zu zitieren. Das ist

erachtet die Mobilität als selbstverständlich. Wir sprechen

das Schicksal, wenn man gescheite Bücher schreibt! So

heute auch viel von Dezentralisierung der Bundesverwal-

schreibt er auf Seite 224 wörtlich: «Le fédéralisme peut

tung, was zwangsläufig den Wohnsitzwechsel vieler Fami-

gêner la liberté d'établissement. En revanche, cette diversité

lien mit sich bringen würde. Die Sesshaftigkeit hat - verur-

des droits se concilie imparfaitement avec un autre principe

sacht durch den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahr-

de la Constitution fédérale, qui est la liberté d'établissement,

zehnte - für viele nicht mehr den gleichen Stellenwert wie

garantie à tous Les Suisses sur tout le territoire national

früher; und für sehr viele ist das Umziehen über Kantons-

(Art. 45). La perspective de voir son enfant redoubler une

und Landesgrenzen hinweg nicht immer ein Wollen, son-

année scolaire, à cause de la différence des programmes,

dern sehr oft ein Müssen. Das Wissen um die kantonale

peut détourner une personne de porter son domicile dans

Schulhoheit ist beispielsweise dem Walliser ein schlechter

un autre canton.» Soweit das Zitat.

Trost und sicher keine Hilfe, wenn er mit seiner Familie und

Es gilt also, zwischen verschiedenen Rechtsgütern, die alle

seinen schulpflichtigen Kindern nach Zürich ziehen muss

in der Verfassung garantiert sind, zu wählen. Und da

und die Kinder dabei ein ganzes Schuljahr verlieren. Ich

entscheide ich mich aus folgenden zwei Gründen für die

glaube, dass ein guter Föderalismus sich gerade dadurch

Bundeskompetenz:

auszeichnet, dass die einzelnen Kantone Zuständigkeiten

aufgeben können zugunsten der Gemeinschaft, wenn dies 1. Der Föderalismus ist nicht Selbstzweck bei uns, sondern

zum Wohle des Volkes notwendig wird. Der einheitliche Mittel zum Zweck. Zweck ist gemäss Artikel 2 der Bundes-

Schulbeginn ist zweifellos notwendig geworden und erlaubt verfassung die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt der

keinen Aufschub mehr. Ich glaube, kein einziger Kanton Eidgenossen. Und zu dieser gemeinsamen Wohlfahrt gehört

verliert dabei etwas, was nicht verloren werden darf und bei der gegebenen Mobilität der Bevölkerung die Anglei-

kann. chung des Schuljahresbeginns.

Es wird sicher auch noch hinsichtlich Harmonisierung der Doch dies allein würde noch nicht genügen. Dazu kommt

Schulzeit und der Lehrpläne mehr geschehen müssen. Dies noch ein zweites.

steht heute nicht zur Diskussion, verdient aber trotzdem 2. Es hat sich im Verlaufe des letzten Jahrzehntes erwiesen,

eine Erwähnung. Ich habe übrigens bis heute keine einzige dass die Kantone nicht in der Lage sind, von sich aus zum

Familie getroffen, die mit schulpflichtigen Kindern den Ziel zu kommen. Das Konkordat als klassisches Mittel zur

Wohnkanton wechselte, ohne wegen dem unterschiedli- Erhaltung des Föderalismus hat eindeutig versagt. Das Sub-

chen Schulbeginn Schwierigkeiten gehabt zu haben. sidiaritätsprinzip verlangt nun das Eingreifen der nächsthö-

Sagen wir heute ja zum einheitlichen Spätsommerschulbe- heren Gemeinschaft, also des Bundesstaates. Dabei hat es

ginn, wie uns dies der Bundesrat und unsere Kommissions- beim kleinstmöglichen Eingriff zu bleiben. Mit dem Text des

mehrheit vorschlagen, dies unserer Schuljugend zuliebel Gegenvorschlages tun wir dies, indem wir sorgsam vermei-

Wenn ich schon einmal als Sozialdemokrat der Zielrichtung den, über die Primarschulzeit hinaus zu legiferieren.

einer freisinnigen Volksinitiative zustimmen kann, so Da man sich notwendigerweise für einen bestimmten Schul-

möchte ich dies nicht tun, ohne den Initianten zu danken, jahresbeginn entscheiden musste, hat man auf die Ver-

dass sie dieses an sich ja nicht weltbewegende Thema und nehmlassungen abgestellt, und das scheint mir richtig so.

Problem endlich einer raschen und hoffentlich glücklichen Es sind auch viele deutschschweizerische Kantone, die für

Lösung zuführen wollen. den Herbst plädiert haben. Mit der Wahl des Herbstes haben

Zu den Herren Stucki und Gerber: Ich glaube, die Kantone wir natürlich die Opposition der Zürcher und Berner einge-

Bern und Zürich haben in ihren Abstimmungen wohl die handelt. Diese Opposition ist, soweit sie sich gegen den

Präferenz für den Frühjahrsschulbeginn ausgedrückt. Aber Herbst richtet, begreiflich und legitim. Nicht ganz verständ-

ich bin überzeugt, dass auch die Bürger der Kantone Zürich lich ist sie jedoch insofern, als sie sich gegen die ganze

und Bern für einen einheitlichen Schulbeginn sind. Und ich Vorlage, gegen die Vereinheitlichungsbestrebungen richtet.

glaube, wenn es zur eidgenössischen Volksabstimmung Eigentlich sollten auch die Zürcher und Berner nicht gegen

kommt, dann werden auch die Berner und die Zürcher über eine Vereinheitlichung sein. Nur müssten sie als Beginn

ihre Grenzen hinaus in die anderen Kantone und über die eben den Frühling und nicht den Herbst vorschlagen. Der

19. September 1984 469 Schuljahresbeginn. Volksinitiative

Hinweis von Herrn Stucki, Herrn Aubert und Herrn Gerber, ten hat, nämlich eine Entflechtung sein soll, eine tatsächli-

dass es noch andere Koordinationsschwierigkeiten gebe, che programmatische Zuteilung von Aufgaben an Bund und

hilft nicht weiter, ebensowenig wie Herrn Stuckis Aussage, Kantone, dann können wir doch nicht am gleichen Vormit-

die Koordination begünstige kräftige und begabte Schüler tag die Retourkutsche fahren und dort, wo die Kantone

und benachteilige schwächere. Was bleibt als Alternative, bislang immer souverän waren, ihnen diese Souveränität -

wenn man nicht koordiniert? Dann werden alle benachtei- wenn auch nur in einem Teilbereich - wegnehmen. Das

ligt. Es geschieht eine Vereinheitlichung im Negativen. Das passt nicht in die Landschaft. Wir können nicht immer über

kann man doch gewiss nicht wollen! den Föderalismus reden-und zwar im positiven Sinne-um

Ebenfalls nicht ganz begreiflich ist mir die Opposition eini- dann, wenn seine Respektierung einmal schmerzt, den

ger welscher Kollegen. Selbst wenn sie schon den gemein- Bund für eine zentralistische Lösung anzurufen. Das wären

samen Herbstschulbeginn haben, sollten sie sich im höhe- Lippenbekenntnisse!

ren Interesse auch für eine vernünftige Regelung in der Ich muss Ihnen sagen: Ich habe hier noch einen verstärkten

deutschen, rätoromanischen und italienischsprachigen Eindruck des Unguten, weil es doch hier darum geht, eine

Schweiz Interesse bekunden. Ein föderalistischer Staat Strafaktion gegen zwei Kantone durchzuführen. Es geht hier

braucht auch eine wohlwollende Solidarität der einzelnen darum, zwei Kantone zu knechten. Es geht hier darum, zwei

Glieder, ganz abgesehen davon, dass man danach trachten Kantone, die nicht gefügig sind, gefügig zu machen. Das ist

sollte, zur Sprachschwierigkeit, die schon besteht, nicht eine Übung, die nicht gut ausgehen kann. Es gibt Bereiche,

noch die Barrieren eines unterschiedlichen Schulbeginns bei denen meines Erachtens nicht einfach die Mehrheit

zwischen Deutsch und Welsch zu festigen. zählt; dort, wo es um föderalistische Belange geht, kann

Ich stimme aus allen diesen Gründen mit Überzeugung für auch ein Vetosystem gelten. Wir kommen auf dem Konkor-

die Lösung der Kommissionsmehrheit. datsweg nicht zum Ziel, Herr Affolter, das ist richtig. Aber es

gibt Bereiche, wo wir zu Recht nicht zum Ziele kommen,

Schmid: Ich komme aus einem Kanton, der in der Vernehm- wenn auch nur einer der Kantone sagt: da mache ich nicht

lassung der Bundeslösung zugestimmt hat. Ich bin Mitglied mit! Das sind die Überlegungen, die mich dazu führen, trotz

der Erziehungsdirektorenkonferenz, die ebenfalls für die allen schulpolitisch an sich zur Bejahung führenden Ele-

Bundeslösung eingetreten ist, und ich gehöre einer Partei menten zu sagen: Nein! Der Föderalismus ist nicht nur ein

an, die sich auch dafür ausgesprochen hat. Trotzdem bin ich Sonntagsgedanke, sondern ihm ist auch am Werktag nach-

für den Antrag unseres Kollegen Stucki. zuleben, selbst wenn er dann eine Erschwernis bringt.

Man kann das Problem des Schuljahresbeginns unter zwei Aus allen diesen Gründen bin ich der Auffassung, es sei

Aspekten betrachten. Der eine Aspekt ist der schulpoliti- richtig, dem Antrag von Kollege Stucki zuzustimmen.

sche, der andere Aspekt ist der staatspolitische, der föderali-

stische. Jagmetti: Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich nicht

Schulpolitisch bin ich durchaus der Auffassung - wie ver- einmal und nicht einfach halbherzig ausgesprochen, son-

mutlich alle in diesem Saal -, dass die mangelnde Koordina- dern dreimal ihren Willen bekundet. Mit einem sehr knappen

tion im Schuljahresbeginn zu Problemen führt, namentlich Mehrvon 133Stimmen bei über300 000abgegebenen Stim-

in zwei Bereichen: Erstens ergeben sich Schwierigkeiten, men haben sie sich 1971 für den Beitritt zum Konkordat

wenn aus Kantonen, die den Frühjahresbeginn kennen, ausgesprochen. Im Jahre darauf ist dann mit deutlichem

übergewechselt werden muss in weiterführende Schulen, Mehr, nämlich mit 192304 gegen 108086 Stimmen am

die den Herbstbeginn kennen. Aber auch der Umzug zwi- Frühjahresschulbeginn festgehalten worden. In einer erneu-

schen Kantonen mit verschiedenen Schuljahresbeginnen ten Abstimmung, im Jahre 1982, ist dieses Ergebnis bestä-

wirft bei der wachsenden Mobilität der schweizerischen tigt worden mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis. Da gibt

Familie Probleme auf. Diese wachsende Mobilität der es nichts zu interpretieren, und daran gibt es nichts zu

Schweizer Familie scheint nun eine Koordination des Schul- rütteln: Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich ganz

jahresbeginns zwingend zu gebieten. Ich möchte Sie aber eindeutig für die Beibehaltung des Frühjahresschulbeginns

darauf aufmerksam machen, dass hier nur eines von vielen ausgesprochen. Und nun sollen die ablehnenden Kantone,

Koordinationsproblemen angeschnitten ist. Der Wechsel in hauptsächlich Zürich und Bern, vom Bund zu dem gezwun-

andere Kantone schafft schulisch noch andere, meines gen werden, was die Stimmberechtigten nicht wünschen.

Erachtens ebenso wesentliche Probleme. Die Lehrpläne Ich sehe darin - Herr Schmid - keine Strafaktion; so empfin-

stimmen nicht überein, selbst wenn man miteinander im den wir es nicht, aber Sie werden verstehen, dass ich als

Frühling oder miteinander im Herbst beginnt, auch sind Standesvertreter zu diesem bundesrechtlichen Zwang keine

Lehrmittel nicht überall die gleichen. Da liegen für die Schü- Hand bieten kann.

ler Hindernisse, echte Hindernisse, von denen man hier Dabei verkenne ich die Schwierigkeiten nicht, denen Fami-

überhaupt nicht spricht. Es ist aber eine Illusion zu glauben, lien begegnen, die von einem Kanton mit einem Schulsy-

dass man in diesen Fragen jemals zu einer einheitlichen stem in einen Kanton mit einem anderen Schulsystem

Lösung kommen wird. Wir brauchen sie auch nicht. umziehen. Dass die dabei auftretenden Probleme aber nicht

Wir befinden uns heute in der eigenartigen Situation, dass nur - ja nicht in erster Linie - beim Schuljahresbeginn

hinsichtlich des Schuljahresbeginns die eine Hälfte der Kan- liegen, ist von Herrn Stucki dargelegt und in der Diskussion

tone so, und die andere Hälfte der Kantone anders entschie- nicht widerlegt worden. Der Aufbau der Schulen mit unter-

den hat. Ob man nun für den Frühling oder für den Herbst schiedlicher Dauer der Grundstufe, die ungleichen Pro-

ist, ist bei dieser Ausgangslage beinahe eine Sache des gramme, der unterschiedliche Beginn des Fremdsprachen-

Beliebens. Jene, die sich nun mit einer Bundeslösung kon- unterrichts, die nun offenbar wenigstens teilweise überwun-

frontiert sehen, welche derjenigen Lösung, die sie getroffen denen Divergenzen im Mathematikunterricht bilden minde-

haben, gerade nicht entspricht, sind natürlich düpiert. Es stens ebenso grosse Schwellen, wie der Zeitpunkt des

dürfte sich hier namentlich um die Kantone Bern und Zürich Schuljahresanfangs.

handeln. Dieses schulpolitische Problem ist die eine Seite. Daraus leite ich aber nicht die Folge ab, dass die Vereinheit-

Meinetwegen würde ich dazu noch sagen: Machen wir eine lichung weitergehen sollte, als Initianten, Bundesrat und

saubere Lösung, der Bund soll bestimmen. Kommissionsmehrheit das beantragen. Das Schulwesen

Aber dem steht nun doch entgegen, dass wir föderalistische gehört zu den Bereichen, in denen die Kantone echte

Überlegungen nicht aus der Welt diskutieren können. Die Gestaltungsmöglichkeiten haben. Die Gebiete, in denen sol-

Schulhoheit ist eine der traditionellen Hoheiten der Kan- che wirklichen Möglichkeiten bestehen, sind dadurch

tone, beinahe noch die einzige. Die Primarschule bildet immer mehr beschränkt worden, dass der Bund den Rah-

eigentlich noch das Kernstück der kantonalen Hoheit. men gesetzt und die Kantone auf die Einzelausgestaltung

Heute morgen haben wir die Aufgabenteilung zu Ende bera- beschränkt oder sogar nur noch mit dem Vollzug beauftragt

ten. Wenn die Aufgabenteilung nicht bloss eine Ausgaben- hat. Nur noch wenige Bereiche verbleiben, in denen der

teilung, sondern das, was Kollege Binder immer hochgehal- Bund keine umfassenden Gesetze und auch keine Grund-

Début de l'année scolaire. Initiative populaire 470 19 septembre 1984

Satzbestimmungen aufgestellt hat. Hier zeichnet sich nun des Überganges von der obligatorischen Schulstufe in die

die Tendenz ab, auch diese Gebiete sozusagen «vom Bund Berufslehre ist gross.

in den Griff zu bekommen». Wir erleben das mit der Steuer- Ich bin überzeugt, dass die Koordinierung des Schulbeginns

harmonisierung, die ihre guten Gründe hat, deren Grenzen in der Schweiz kommen muss. Ich bin auch Realist und es

wir aber auch erkennen müssen. Wir erleben es jetzt mit scheint mir, dass nur auf einen Termin nach den grossen

dem Schulsystem, und wenn Herr Affolter hier die Kanonen Sommerferien vereinheitlicht werden kann. Auch die Kon-

des Föderalismus nicht auffahren lassen will, dann bitte ich kordatslösung hätte dahin geführt.

ihn, sie doch nicht im Zeughaus zu belassen, bis dann die Ich würde eine Vereinheitlichung, wie sie auch im National-

Zivilprozessordnung das einzige ist, was die Kantone noch rat angetönt wurde, auf die beiden Sprachgebiete - hier

wirklich frei gestalten können. welsches Sprachgebiet mit Herbstbeginn, dort deutsches

Ich bin für Abwägen, Herr Cavelty. Aber hier gelange ich - Sprachgebiet mit Frühlingsbeginn - als falsch betrachten.

gestützt auf die Abwägung - zur Bejahung des Föderalis- Gerade die Durchlässigkeit der Grenze am Ende der obliga-

mus und seiner Vorzüge. Das ist - Herr Piller- kein akade- torischen Schulpflicht ist sehr wichtig. Ich glaube, es ist

misches Exerzitium in der Studierstube, sondern das ist schweizerisch ausserordentlich wichtig, dass man dort

etwas, was die Stimmberechtigten mit aller Deutlichkeit zum keine neuen Schranken aufführt.

Ausdruck gebracht haben. Auch wenn der Beginn der Schulzeit nicht die wichtigste

Wir müssen erkennen, dass der Föderalismus Unterschiede Sache ist, werden doch viele andere Koordinierungen, die

notwendigerweise einschliesst. Wenn wir in der Schweiz erwünscht wären (Schultypen, Eintrittsalter, Übertrittsalter)

keine Unterschiede wollen, dann können wir auch den erleichtert. Beim Abwägen der Umstände komme ich dazu,

Föderalismus nicht aufrechterhalten. Das Bekenntnis zum diesen Schritt zu tun und der Lösung des Bundesrates

Föderalismus schliesst das Akzeptieren von Unterschieden zuzustimmen. Die kantonale Eigenständigkeit wird meines

ein, und das gilt insbesondere auch für die Schulhoheit. Nun Erachtens darunter nicht leiden, auch der Föderalismus

bin ich keineswegs gegen Erleichterungen für Familien, die nicht; im Kanton Bern wird er sogar gewinnen. Wir brau-

von einem Kanton in einen anderen ziehen. Ich bin im chen nicht über die Kantonsgrenzen zu schauen, um die

Gegenteil der Meinung, dass wir solche Erleichterungen Schwierigkeiten zu sehen. Die Ausbildung in der Schweiz

suchen müssen. Aber die Lösung muss die Schulhoheit der wird ebenfalls gewinnen.

Kantone nicht schrittweise aufheben. Daher widersetze ich Ich bitte Sie, zuzustimmen.

mich diesem Vorschlag und würde auch einer die Schulpro-

gramme angleichenden Rahmengesetzgebung erst recht M. Brahier: Avec la minorité de la commission, je suis

Widerstand leisten. favorable à ce qu'aucune disposition constitutionnelle ne

In einem so wichtigen Gebiet wie das Schulwesen muss die soit approuvée aujourd'hui. Pourtant, je suis originaire d'un

kantonale Hoheit aufrecht erhalten bleiben. Wenn wir nun canton où l'école commence en automne, le 15 août. Or,

beides miteinander verbinden wollen, die Erleichterungen indéniablement l'expérience est heureuse du point de vue

für die umziehenden Familien und die kantonale Schulho- pédagogique, car elle nous permet de reprendre l'école

heit, bleibt nur der Weg des Konkordates. Ich habe mich in après les vacances d'été sans connaître cette longue cou-

meinem Kanton für das Konkordat eingesetzt und damit pure qui survenait lorsque l'école débutait au printemps.

meiner Überzeugung Ausdruck gegeben, dass der Kanton En accord avec le gouvernement de mon canton, je m'op-

Zürich sich aktiv an der interkantonalen Zusammenarbeit pose à l'inscription d'un article constitutionnel, car je consi-

beteiligen solle. Dieser Weg hat einstweilen nicht zum Ziel dère que les cantons doivent conserver une des rares com-

geführt. Die Schwierigkeiten aber nun durch bundesrechtli- pétences qu'ils ont encore et, par là-même, maintenir leur

chen Zwang zu überbrücken, ginge am klar geäusserten souveraineté en matière scolaire. Je crois que ce serait une

Willen der Zürcher und auch der Berner Stimmberechtigten erreur de provoquer une brèche dans l'édifice du fédéra-

vorbei und würde die Schulhoheit der Kantone einschrän- lisme qui demeure - et vous me l'accorderez - la clé de

ken. Dazu kann ich nicht Hand bieten. Allen Schwierigkeiten voûte du modèle suisse.

zum Trotz empfehle ich, am Konkordatsweg festzuhalten, Certes, en Suisse romande, nous avons réglé nos pro-

der den Kantonen die Entscheidung in diesem wichtigen blèmes, et tout à l'heure M. Cavelty a remarqué que: «ce

Bereich ermöglicht und den Stimmberechtigten jedes Kan- n'est pas parce que vous avez réglé vos problèmes que vous

tons die Mitentscheidung sichert. ne devez pas être solidaires.» Solidaires, nous le sommes

dans la mesure où nous pouvons l'être! Mais il est bien

évident que la solidarité en question risque de déboucher-

Hänsenberger: Eine besondere, ich glaube auch schweize- permettez-moi l'expression - sur un «coup de force» pour

risch wichtige Eigenschaft des Kantons, den ich hier zu régler précisément les problèmes des cantons de Suisse

vertreten die Ehre habe, bringt uns Berner Ständeräte zu alémanique. Or, ici je ne prendrai pas parti. Si en Suisse

verschiedenen Stellungnahmen in dieser Frage. Diese romande nous avons pu régler la question du début de la

besondere Qualität ist die Zweisprachigkeit des Kantons rentrée scolaire, il m'apparaît que les partenaires de Suisse

Bern, eine Zweisprachigkeit, auf die wir stolz sind und die alémanique doivent pouvoir en faire autantl

wir beibehalten wollen. Wir sind in unserer grossen Mehr- En l'occurrence je pense que l'intérêt de l'enfant prime

heit davon überzeugt, dass es für den Sprachfrieden in der avant tout. Dès lors, les partenaires des cantons suisses

Schweiz von grosser Bedeutung ist, dass die Sprachgren- alémaniques pourraient fort bien, me semble-t-il, en tenir

zen und die Kantonsgrenzen nicht übereinstimmen. Der plus largement compte afin d'éviter de creuser ce fossé

Zwang, bereits auf kantonaler Ebene auf zwei Sprachen und entre certains cantons. Je reconnais que ce n'est pas très

damit auch auf zwei Kulturen Rücksicht zu nehmen, ist für aisé, mais il ne faut pas nous demander de résoudre ce

unser Land bestimmt gut. Aber in diesem Geschäft bringt problème! Je crois que ce serait une erreur d'inscrire une

diese Zweisprachigkeit Konsequenzen. Der Kanton Bern hat disposition constitutionnelle pour en arriver là. Vous me

seinem französischsprechenden Teil, mit der zweisprachi- direz peut-être que j'abuse et que je défends un fédéralisme

gen Stadt Biel - Herr Gerber hat das ausgeführt-, gestattet, qui manque de réalisme. Eh bien! si ce fédéralisme-là man-

sich der Ecole romande anzuschliessen. Wir haben nun im que de réalisme, c'est à désespérer du fédéralismel Or, j'en

selben Kanton zwei verschiedene Systeme des Schulbe- suis un partisan convaincu et, partout où je pourrai, je le

ginns. An der Nahtstelle, in Biel, ergeben sich daraus grosse soutiendrai de cette manière-là.

Schwierigkeiten. Für die Bevölkerung von Biel ist diese En Suisse romande, il est vrai, non seulement l'époque de la

Frage - die Herren Stucki und Aubert haben sie als neben- rentrée scolaire a été fixée une fois pour toutes, mais la

sächlich bezeichnet - vital, ausgesprochen wichtig. Es wird coordination scolaire a été également remaniée. Oh! je ne

in Biel immer schwieriger, das Zusammenleben von Deutsch prétends pas que tout marche à la perfection, mais on

und Welsch im gleichen Schulhaus weiterzuführen, gemein- constate qu'un effort a été réalisé. Si je suis favorable à la

same Anlässe zu veranstalten. Besonders die Schwierigkeit priorité qui consiste à défendre l'intérêt de l'enfant, je pense

19. September 1984 471 Schuljahresbeginn. Volksinitiative

que là aussi, la bonne volonté des partenaires est indispen- Ich möchte deshalb mit allen Befürwortern, mit der Mehrheit

sable, comme je l'ai souligné tout à l'heure, afin de trouver la der Kommission bitten, sich für diese Bundeslösung einzu-

meilleure solution pour nos compatriotes suisses alémani- setzen und dafür zu stimmen, damit endlich ein alter

ques, en ce qui concerne la rentrée scolaire de leurs enfants. Wunsch in Erfüllung gehen kann.

Cette dernière incontestablement mérite mieux que des

conflits de cantons. Quant à nous, notre fidélité au fédéra- Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen

lisme l'emporte sur ce que nous pourrions vous apporter par Le débat sur cet objet est interrompu

l'intermédiaire d'une certaine solidarité que vous revendi-

quez.

En outre, nous sommes de plus en plus convaincus que les

Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr

cantons doivent garder leurs compétences. C'est la raison

pour laquelle nous disons non à une inscription de l'article La séance est levée à 12 h 00

dans la constitution, et par voie de conséquence, non à

l'initiative et non au contre-projet.

Weber: Erlauben Sie mir, dass ich als zweiter Solothurner

auch das Wort ergreife, nachdem Bern das getan hat. Bei

uns ist es zwar anders; Herr Affolter und ich sind uns in

dieser Frage einig, was sonst nicht immer der Fall ist. Er hat

von einer untragbaren Situation gesprochen. Er hat auf die

Standesinitiativen und die Volksinitiative hingewiesen und

ausgeführt, dass eben die Konkordatsbestrebungen ge-

scheitert seien. Eines kam noch zu wenig zum Ausdruck:

dass nicht nur eine grosse Mehrheit den Herbstbeginn

wollte, sondern dass praktisch alle Kantone auf dem Wege

dazu waren. Man war sich in den Konkordatsgesprächen

einig! Die Idee ist also von allen Kantonen getragen worden.

Man muss sich deshalb heute auch fragen, wie glaubwürdig

solche Gespräche noch sind! Wie schwer führt man andere

Kantone in eine Situation hinein, aus der sie nachher nicht

herauskommen. Das Kind war also bereits unterwegs; es

ergaben sich Geburtsschwierigkeiten und da muss nun

nach meiner Auffassung der Bund Geburtshilfe leisten,

damit die Idee, die ja von allen Kantonen getragen worden

ist, auch zum Durchbruch kommt.

Es wird viel von Schulhoheit und von Föderalismus gespro-

chen. Das ist alles gut und recht und ich unterstütze das.

Aber man muss manchmal auch von Bockbeinigkeit spre-

chen. Man muss auch von Situationen sprechen, die für die

anderen Kantone nicht immer angenehm sind. Man muss

einfach feststellen, dass Zürich und Bern - das ist kein

Vorwurf, aber eine Tatsache - zu stark, zu gross sind. Sie

sind wirtschaftlich zu gross. Sie verhindern damit, dass auch

andere Kantone ihre Ideen zum Durchbruch bringen, ihren

Willen zur Tat führen können.

Solothurn hatte beispielsweise alles für die Umstellung vor-

bereitet. Wir waren bis auf das letzte Detail bereit, auf den

Herbst umzustellen. Aber man musste auf Bern warten, weil

Solothurn auf Gedeih und Verderb mit Bern verbunden ist.

(Das kommt aus jener Zeit, als Bern nach gemeinsam"

geschlagenen Schlachten das fruchtbare Land um Solo-

thurn herum für sich in Anspruch nahm und den Solothur-

nern die zerschlissenen Fahnen überliess.) Wir haben

gemeinsam geführte Schulen, zum Beispiel im Laufental,

wir haben auch Schulabkommen, die erlauben, dass

gewisse Gemeinden ihre Kinder in bernischen Schulen

unterrichten lassen können oder auch umgekehrt. Wenn

diese Verquickung nicht bestehen würde, hätte Solothurn

längst den Übergang vollzogen. Wir wurden also von Bern

zurückgepfiffen. Solothurn wird also vor allem durch Bern

daran gehindert, den politischen Willen durchzusetzen!

Nachdem Herr Schmid als Landammann von Appenzell-

Innerrhoden sich schützend vor die protestantischen Kan-

tone Zürich und Bern gestellt hat, möchte ich mich als

protestantischer (Auch-)Berner vor die katholische Inner-

schweiz stellen, nämlich, wenn den Innerschweizer Kanto-

nen der Vorwurf gemacht wird, vorgeprellt zu sein; sie'

hätten halt warten müssen, und wenn man nun so tut, als ob

man gar nicht bereit gewesen wäre, auf den Herbst umzu-

stellen. Diese Kantone haben nur ausgeführt, was alle ande-

ren Kantone bereits zugestanden hatten.

Ich glaube, man tut nicht nur den Kantonen Gewalt an, die

jetzt beim Frühjahrsschulbeginn geblieben sind, sondern

man tut auch den anderen Kantonen Gewalt an, wenn wir

jetzt keinen Entscheid treffen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Schuljahresbeginn. Volksinitiative

Début de l'année scolaire. Initiative populaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.061

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1984 - 08:00

Date

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Seite 462-471

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Ref. No 20 012 874

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