Swiss Federal Assembly Debates Tax Harmonization Bill, Votes to Proceed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Assembly debated a bill concerning direct federal taxation and tax harmonization. Key discussions revolved around the taxation of married couples, with a proposed shift towards individual taxation versus the traditional family taxation model, and the timing of tax assessments. Debates also touched upon tax relief for families, the taxation of capital gains and dividends, and the administrative burden of tax collection. Ultimately, the assembly voted to proceed with the bill, rejecting a motion to send it back to the Federal Council for further revision on the matter of individual taxation for married couples.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 Absatz, Art. 9 einen, Art. 4 Absatz, Art. 42quinquies BV, Art. 54 gibt, Art. 1 Bst; Swiss Federal Assembly Debates Tax Harmonization Bill, Votes to Proceed: Key discussions revolved around the taxation of married couples, with a proposed shift towards individual taxation versus the traditional family taxation model, and the timing of tax assessments. Debates also touched upon tax relief for families, the taxation of capital gains and dividends, and the administrative burden of tax collection. Ultimately, the assembly voted to proceed with the bill, rejecting a motion to send it back to the Federal Council for further revision on the matter of individual taxation for married couples.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court used this provision to approve the motion of the commission regarding Art. 3 paras. 1 and 2, adhering to the decision of the Council of States.
The court used this provision to adopt the commission's majority proposal, adhering to the decision of the Council of States, and rejecting the minority proposal of Nauer, Borei, Bundi, Fehr, Uchtenhagen, and Vannay.
The court deferred the decision on Art. 1 lit. b to a later point in the debate concerning the taxation of legal entities, specifically when discussing the capital tax and the proportional tariff.
The court used this provision to approve the commission's proposal, adhering to the decision of the Council of States.
The court used this provision to approve the commission's proposal, adhering to the decision of the Council of States.
The court used this provision to approve the commission's proposal, adhering to the decision of the Council of States for the introduction and lit. a, and also adhering to the decision of the Council of States for lit. b, rejecting the minority proposal of Salvioni.
The court used this provision to approve the commission's proposal, adhering to the decision of the Council of States.
The court used this provision to approve the commission's proposal, adhering to the decision of the Council of States.
The court used this provision to approve the commission's proposal for the introduction and lit. a-c, adhering to the decision of the Council of States, and also approving the draft of the Federal Council for lit. e, while approving the commission's proposal for lit. d.
The court used this provision to approve the commission's proposal, adhering to the decision of the Council of States.
The court used this provision to approve the commission's proposal, adhering to the decision of the Council of States.
The court used this provision to approve the commission's proposal, adhering to the decision of the Council of States.
The court used this provision to approve the commission's proposal, which involved relocating the content of former Art. 53 para. 5.
Volltext
14. Dezember 1987 N 1707 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
einzuwirken, damit diese auch im Winter einen Strassenun- #ST# 83.043
terhalt gewährleisten, welcher den Anforderungen eines
sicheren privaten und öffentlichen Strassenverkehrs zu
genügen vermag? Steuerharmonisierung.
Bundesgesetze
Bundesrat Schlumpt: Sie wissen, dass die Nationalstrassen Harmonisation fiscale. Lois
der Oberaufsicht des Bundes unterstehen. Wir leisten seit
der Revision des Treibstoffzollgesetzes auch die hauptsäch- Botschaft und Gesetzesentwürfe vom 25. Mai 1983 (BBI III, 1)
lichen Beiträge. Für diese Strassen muss ein ausreichender Message et projets de loi du 25 mal 1983 (FF III, 1)
verkehrssicherer Winterdienst gewährleistet bleiben. Beschluss des Ständerates vom 9. Oktober 1987
Die Kantons- und Gemeindestrassen unterliegen der Hoheit Décision du Conseil des Etats du 9 octobre 1987
der Kantone, eventuell der Gemeinden, je nach kantonalem
Recht. Dort, wo allgemeiner Durchgangsverkehr herrscht
und wo es sich um Strassen handelt, die nach eidgenössi-
schem Recht in das Netz der Hauptstrassen gehören, ist
ebenfalls ein genügender Winterdienst gemäss Bundesvor- B. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
schriften zu gewährleisten. Der Bund leistet hierfür aller- Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct
dings keine Unterhaltsbeiträge.
Auf den übrigen Kantons- und Gemeindestrassen herrscht Antrag der Kommission
die Freiheit der Kantone und Gemeinden. Es fällt in den Eintreten
Bereich ihres pflichtgemässen Ermessens, wie sie den Win-
terdienst ausgestalten wollen. Dabei spielen natürlich Antrag Haller
Gesichtspunkte des Umweltschutzes eine wichtige Rolle. In Rückweisung an den Bundesrat
diesem Bereich können der Bundesrat und die eidgenössi- mit dem Auftrag, eine zivilstandsunabhängige Regelung der
schen Aemter nicht eingreifen. direkten Bundessteuer im Sinne der getrennten Ehegatten-
besteuerung vorzulegen, welche durch eine entsprechende
Scherrer: Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Ausgestaltung von Tarif und Abzügen die folgenden Bedin-
Frage. Ich habe folgende Zusatzfrage: gungen erfüllt:
Ist der Bundesrat bereit, den Artikel 3 Absatz 2 der Verord- 1. Gesamthaft keine Umverteilung der Steuerbelastung von
nung über die Spikes-Reifen zu revidieren und diese Sicher- höheren zu niedrigen Einkommen.
heitsreifen uneingeschränkt auf allen Strassen, inklusive 2. Im Vergleich zum Bundesbeschluss 1987 über die direkte
Autobahnen, zuzulassen? Bundessteuer keine Mehrbelastung von Familien mit kinder-
abzugberechtigten Kindern.
Bundesrat Schlumpt: Es wäre vermessen, wenn ich diese 3. Im Vergleich zum Bundesbeschluss 1987 über die direkte
Frage namens des Bundesrates - er konnte dazu gar nicht Bundessteuer keine Mehrbelastung vom Reineinkommen
Stellung nehmen, weil sie nicht gestellt war- beantworten bis 30000 Franken.
würde. Das muss vom Bundesrat geprüft werden.
Proposition de la commission
Entrer en matière
Frage 32:
Bäumlin Ursula. Nandro-Bergbahnen AG Savognin (GR) Proposition Haller
Société de chemin de fer Nandro-Bergbahnen SA, Savo- Renvoi du projet au Conseil fédéral
gnin (GR) en l'invitant à présenter une réglementation de l'impôt fédé-
Ist es richtig, dass die Nandro-Bergbahnen AG Savognin bis ral direct qui fasse abstraction de la situation de famille et
heute keine Anstalten getroffen hat, die durch eine neue qui prévoie une imposition séparée des époux, le tarif et les
Konzession ersetzte Bahn abzubrechen (aus Gründen des déductions étant aménagés de manière à satisfaire aux
Landschaftsschutzes), sondern dass sie vielmehr mit allen conditions ci-après:
Mitteln versucht, die als Skilift betriebene Bahn zu erhalten ? 1. La nouvelle répartition de la charge fiscale globale ne doit
Wie gedenkt der Bundesrat seinem Entscheid bezüglich pas se faire au détriment des revenus inférieurs.
Abbruch der Bahn Nachachtung zu verschaffen und die 2. Les familles ayant des enfants qui donnent droit à des
Bestrebungen zu einer Umgehung von Massnahmen im déductions ne doivent pas être davantage grevées que ce
Interesse des Landschaftsschutzes zu vereiteln? n'est actuellement le cas en vertu de l'arrêté fédéral de 1987
sur l'impôt fédéral direct.
Bundesrat Schlumpt: Der Nandro-Bergbahnen AG in Savo- 3. Les revenus nets jusqu'à concurrence de 30 000 francs ne
gnin wurde am 21. Februar 1984 eine Konzession für eine doivent pas être davantage grevés que ce n'est actuellement
Dreiersesselbahn erteilt. Damals wurde verfügt, dass die le cas en vertu de l'arrêté fédéral de 1987 sur l'impôt fédéral
Umlaufbahn mit Zweiersesseln aus Gründen der landschaft- direct.
lichen Integrität bis Ende 1987 entfernt werden müsse. Diese
Auflage des Departements wurde anschliessend durch die Präsident: Zur Beratung dieses Gesetzes wird Herr Vizeprä-
Gesuchstellerin, die Nandro AG, beim Bundesrat mit sident Iten den Vorsitz übernehmen, weil ich als Kommis-
Beschwerde angefochten, aber erfolglos. Der Bundesrat hat sionssprecher zu amten habe.
den departementalen Entscheid bestätigt. Die Konzession
für diese alte Sesselbahn, die entfernt werden muss, ist im Vizepräsident Iten: Diejenigen, die sich bei diesem Geschäft
vergangenen Sommer (1987) abgelaufen; sie wurde auch als Redner einschreiben möchten, bitte ich, folgende Mittei-
nicht mehr erneuert. lungen entgegenzunehmen:
Nun hat die Nandro AG am 15. November 1987 ein Gesuch Bei Wortmeldungen - sofern Sie zum Eintreten reden wollen
um Erstreckung der Abbruchfrist und am 30. November - bitte ich Sie anzugeben, ob Sie als Fraktions- oder als
1987 ein Skilift-Gesuch für den Weiterbetrieb dieser alten Einzelsprecher reden wollen. Diejenigen, die sich für die
Anlage eingereicht. Sowohl das Gesuch um Fristerstrek- Detailberatung melden, mögen bitte angeben, zu welchem
kung - also für den Abbruch - als auch das Skilift-Gesuch Artikel bzw. - bei den einzelnen Artikeln - zu welchem
sind hängig. Das eine wurde vor einem Monat bei uns Absatz oder zu welchem Buchstaben sie sprechen.
eingereicht, das andere vor zwei Wochen. Eintreten auf die Vorlage ist offenbar nicht bestritten. Es
Ein Entscheid steht aus. Es muss das ordentliche Verfahren liegt aber ein Rückweisungsantrag vor. Wir werden ihn im
durchgeführt werden. Vorher ist eine Stellungnahme nicht Rahmen der Eintretensdebatte begründen lassen und gleich
möglich. anschliessend darüber diskutieren.
Harmonisation fiscale. Lois 1708 N 14 décembre 1987
Diejenigen Damen und Herren, die sich zum Thema der rat, aber auch vom bundesrätlichen Vorschlag ab. Die Kom-
Beteiligungsgewinnsteuer aussprechen möchten, mache mission hat auch nicht alle Anträge einstimmig verabschie-
ich darauf aufmerksam, dass die Diskussion darüber bereits det. In verschiedenen Bereichen waren Meinungsverschie-
bei Artikel 1 Buchstabe a stattfindet. - Sie sind mit diesem denheiten vorhanden, was zu etlichen Minderheitsanträgen
Vorgehen einverstanden. geführt hat. Weil auf diese unterschiedlichen Auffassungen
in der Detailberatung eingegangen werden muss, verzichte
Reichling, Berichterstatter: Zuerst kurz zur Vorgeschichte. ich jetzt bewusst auf die Darstellung der umstrittenen Be-
Unabhängig vom Bund befassten sich in den sechziger reiche.
Jahren die kantonalen Finanzdirektoren mit der Frage der Dass ein Steuergesetz niemandem Freude macht und der
Vereinheitlichung des Steuerwesens von Kantonen und Wunsch naheliegend ist, die Finanzquellen für den Staat an
Gemeinden. Eine Expertenkommission wurde mit der Aus- einem Ort zu suchen, wo man selbst nicht betroffen wird, ist
arbeitung eines Mustergesetzes beauftragt. Fast gleichzeitig verständlich. Ich möchte deshalb abschliessend noch auf
erarbeitete auch eine Kommission des Eidgenössischen etwas Lapidares hinweisen: dass ein Steuergesetz nämlich
Finanzdepartements einen Entwurf zu einem Bundesgesetz den Zweck verfolgt, dem Staat Geld zu verschaffen. Deshalb
über die direkten Bundessteuern. Die beiden Kommissionen muss man auf alles verzichten, was dem Stimmbürger
wurden zusammengelegt. Ihre Entwürfe bilden die Grund- Freude machen würde und muss sich auf das beschränken,
lage für den jetzt vorgelegten Vorschlag. Am 12. Juni 1977 was ihm nicht zuviel Verdruss bereitet. Die Kommission hofft
genehmigten zudem Volk und Stände den neuen Artikel - nachdem die eher zähflüssigen Kommissionsverhandlun-
42quinquies der Bundesverfassung, welcher dem Bund den gen, welche unweigerlich mit der erstmaligen Beratung
Auftrag gibt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die eines Steuergesetzes in diesem Parlament verbunden sind,
direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden zu hinter uns liegen -, dass das Parlament nun in flüssigem
harmonisieren. Die Botschaft zu diesem Vorhaben stammt Tempo ein modernes und zweckmässiges Steuergesetz ver-
vom 25. Mai 1983. abschiedet, damit in einer nächsten Phase die Verbesserung
Die ständerätliche Kommission konnte ihre Anträge zu den der Warenumsatzsteuer in Angriff genommen werden kann.
beiden Gesetzen, dem Bundesgesetz über die Steuerharmo- Es ist vorauszusehen, dass sich der Rat in dieser Legislatur-
nisierung und dem Bundesgesetz über die direkten Bundes- periode verschiedentlich wird mit Steuervorlagen befassen
steuern, am 13. Februar 1986 an den Ständerat überweisen. müssen.
Der Ständerat behandelte die Vorlagen in der Frühjahrsses- Inzwischen ist ein Rückweisungsantrag eingereicht worden;
sion 1986. Er verabschiedete in der Folge nur das Bundes- soviel ich weiss, ist er Ihnen noch nicht ausgeteilt, er wird
gesetz über die direkten Bundessteuern und überwies diese aber anschliessend begründet. Auf die Argumente dieses
Vorlage an den Nationalrat. Rückweisungsantrages werde ich erst am Schluss der Ein-
Das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung wurde tretensdebatte zu sprechen kommen.
zwar in Beratung gezogen, hingegen erst nach nochmaliger Ich möchte noch eine formelle Bemerkung anbringen. Sie
Ueberprüfung der Uebergangsbestimmungen durch die haben sicher festgestellt, dass dieses Gesetz fast mehr Titel
Kommission am 8. Oktober 1986 vom Ständerat verabschie- und Untertitel enthält als Gesetzesartikel. Man sagt uns,
det. Diese Aufteilung der beiden in einer Botschaft vereinig- dass diese komplizierten Nomenklaturen den generellen
ten Steuervorlagen durch den Ständerat führte dazu, dass Richtlinien der Bundeskanzlei über die Systematik der Bun-
die nationalrätliche Kommission zuerst die Beratung des desgesetze entsprechen. Die Kommission hat diese Aussage
Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer in Angriff nicht mehr überprüft.
nahm. Die Behandlung erfolgte an 19 Sitzungstagen. Einen Damit beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.
zusätzlichen Sitzungstag verwendete die Kommission auf
die Beratung der in der letzten Septembersession verab- M. Salvioni, rapporteur: «Comment voulez-vous gouverner
schiedeten familienfreundlichen Uebergangsregelung. un pays qui fabrique trois cents sortes de fromages?» aurait
Da es sich sowieso um zwei selbständige Gesetzesvorlagen dit le général de Gaulle en parlant de la France. Georges-
handelt, steht dieser getrennten Beratung nichts im Wege. André Chevallaz, dans la préface d'un texte sur l'imposition
Die Kommission wird in der erneuerten Zusammensetzung des sociétés anonymes en Suisse, ajoutait: «Qu'aurait-il dit
im neuen Jahrsofort die Beratung des Bundesgesetzes über si son pays connaissait vingt-sept constitutions, vingt-sept
die Steuerharmonisierung in Angriff nehmen. Die getrennte législations fiscales, une variété de quelque trois mille
Beratung darf indessen nicht darüber hinwegtäuschen, dass modalités d'application communales?» Cette diversité de
auch das Gesetz über die direkte Bundessteuer dem Harmo- législation fiscale n'est nullement négative et représente, au
nisierungsauftrag unterliegt, dass also eine Interdependenz contraire, les principes du fédéralisme, d'autonomie des
besteht. Nachdem kein Nichteintretensantrag vorliegt, kann cantons, des communes et, en définitive, est une expression
ich mich im übrigen kurz fassen. de liberté qui enrichit notre pays. L'harmonisation formelle
Verschiedene Gründe sprechen dafür, dass auch der Bund décidée par le peuple et les cantons le 12 juin 1977 signifie
zu einer definitiven Regelung auf Gesetzesstufe für die qu'il faut trouver un accord sur les principes qui doivent
direkte Bundessteuer kommt. Erstens möchte ich darauf régir l'assujetissement à l'impôt, l'objet de l'impôt, le calcul
hinweisen, dass seit dem EG-Vertrag eine wichtige Finanzie- de l'impôt dans le temps ainsi que les règles de procédure et
rungsquelle des Bundes, nämlich die Zölle, in entscheiden- de droit pénal en matière fiscale mais non sur le contenu,
dem Masse geschwächt worden ist, so dass seit jenem sur les barèmes, qui est de droit matériel et dépend de la
Entscheid die Bundesfinanzen langfristig betrachtet nicht souveraineté des cantons.
mehr als gesund bezeichnet werden können. Zeitlich befri- Conformément à l'article 42 quinquies, alinéa premier de la
stete Lösungen und Anpassungen an der Warenumsatz- constitution, les principes d'harmonisation doivent égale-
steuer müssen kurzfristig für einen geregelten Bundesfi- ment s'appliquer au domaine de l'impôt fédéral direct; cela
nanzhaushalt sorgen. Die heute gültige Finanzordnung läuft signifie qu'en décidant de l'impôt fédéral direct nous déci-
1994 aus. dons aussi, en partie, de l'harmonisation fiscale. Cela vaut
Als zweites ist zu bedenken, dass die nicht mehr annehm- en particulier pour le calcul de l'impôt dans le temps, car les
bare und vom Bundesgericht bei den Kantonen korrigierte cantons sont chargés de percevoir les impôts pour le
Mehrbelastung der Ehepaare gegenüber den Konkubinaten compte de la Confédération, selon l'article 41ter, alinéa 4,
auch in der eidgenössischen Steuergesetzgebung dauerhaft lettre b de la constitution et l'on ne saurait imaginer un
beseitigt werden muss. canton qui organise son administration pour percevoir les
Drittens beinhaltet schliesslich auch der Auftrag zur Steuer- impôts de la Confédération chaque année et les siens tous
harmonisierung indirekt einen Auftrag zur Regelung der les deux ans.
Bundessteuern auf Gesetzesstufe. L'impôt fédéral direct actuellement en vigueur repose tou-
Wie Sie der Fahne entnehmen können, weichen die Anträge jours sur le droit des pleins pouvoirs datant du temps de la
der Kommission in verschiedenen Positionen vom Stände- deuxième guerre mondiale. Selon l'article 41ter de la consti-
14. Dezember 1987 N 1709 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
tution, accepté par le peuple et les cantons le 6 juin 1971, la une augmentation de la fiscalité indirecte par le biais de la
Confédération doit édicter une loi sur l'impôt fédéral direct TVA et d'une diminution relative et absolue de la fiscalité
pour intégrer le droit de nécessité découlant des pleins directe. Si nous ne nous adaptons pas, il pourrait en résulter
pouvoirs dans le droit légal ordinaire. des distorsions dans la vie économique, dans les secteurs
Ce faisant, la Confédération s'emploie, selon l'article industriel et commercial.
42quinquies, alinéa premier de la constitution, avec la colla- Ces considérations ont pour but de situer cette réforme
boration des cantons, à harmoniser les impôts directs de la dans le temps pour éviter de la considérer comme définitive
Confédération, des cantons et des communes. C'est la rai- et immuable. L'on a écrit récemment que «réformer l'impôt,
son pour laquelle le Conseil fédéral nous a soumis, dans un c'est dur, cela chamboule la vie des gens». Il faut s'attendre
seul message du 25 mai 1983, la loi sur l'harmonisation des toujours à des rythmes lents pour réaliser des changements
impôts directs des cantons et des communes et la loi sur qui, s'ils sont neutres du point de vue des recettes globales,
l'impôt fédéral direct. entraînent des allégements de la charge fiscale pour cer-
La commission du Conseil national a décidé de séparer la tains et un alourdissement pour d'autres.
discussion de l'impôt fédéral direct de celle sur l'harmonisa- Les divergences principales entre la commission du Conseil
tion fiscale car la discussion sur le premier thème s'était national et le Conseil des Etats sont les suivantes: Imposi-
terminée par un vote final au Conseil des Etats, tandis que tion des époux: article 13. Le Conseil des Etats s'est pro-
l'examen de la loi sur l'harmonisation avait subi du retard. noncé en faveur de la responsabilité solidaire des époux en
La base légale pour l'impôt fédéral direct se trouve donc à tant que règle générale. Toutefois, lorsque le revenu de
l'article 41ter, alinéa premier, lettre c et à l'alinéa 5. L'alinéa l'activité lucrative d'un époux s'élève à moins d'un tiers du
premier a la teneur suivante: «La Confédération peut perce- revenu de l'activité lucrative de l'autre, le premier époux
voir, outre les impôts qui sont de sa compétence en vertu de n'engage sa responsabilité qu'à concurrence de la part
l'article 41 bis: .... c) Un impôt fédéral direct» tandis que d'impôt frappant son propre revenu. Selon décision de la
l'alinéa 5 dit: «L'impôt fédéral direct, selon le 1er alinéa, commission du Conseil national, les conjoints répondent
lettrée, sera établi selon les règles suivantes...... Ce qui aussi de manière solidaire du montant global de l'impôt.
nous intéresse, c'est que l'impôt peut s'élever au plus à Cependant, chaque époux n'est responsable que de sa part
9,8 pour cent du rendement net des personnes morales, et à à l'impôt total, lorsque l'un d'eux est insolvable. C'est une
11,5 pour cent du revenu des personnes physiques. L'arti- règle qui donnera lieu certainement à une longue discus-
cle 42quinquies, alinéa premier, en revanche, dispose que sion.
«la Confédération s'emploie, avec la collaboration des can- Actions gratuites: la commission, en accord avec le projet
tons, à harmoniser les impôts directs de la Confédération, du Conseil fédéral, a décidé le maintien de l'imposition des
des cantons et des communes.» actions gratuites et de l'augmentation gratuite de la valeur
La refonte de l'impôt fédéral soulève quelques remarques nominale, alors que le Conseil des Etats a rejeté cette
préliminaires. La compétence de la Confédération est limi- imposition.
tée à la fin de l'année 1994. Il faut qu'avant cette date, le Imposition de la valeur locative: suivant en cela le Conseil
Conseil fédéral nous présente un message sur une loi qui fédéral et le Conseil des Etats, la commission a également
remplace l'impôt sur le chiffre d'affaires et soumette au maintenu le principe de l'imposition de la valeur locative.
peuple et aux cantons un nouvel article 41terde la Constitu- Cette dernière a cependant biffé la réduction introduite par
tion fédérale. le Conseil des Etats de 30 pour cent de la valeur locative
La révision de la législation sur l'ICHA permettra de remettre calculée conformément au marché. Elle a, en revanche,
en discussion le problème d'une augmentation des impôts décidé une réduction de la valeur locative en cas de sous-
indirects et d'une diminution des impôts directs. La fiscalité occupation du logement.
directe - par comparaison avec la fiscalité indirecte - n'a Imposition des pensions alimentaires: le Conseil fédéral a
cessé d'augmenter en chiffres absolus, à la suite de l'éro- proposé, d'une manière générale, que les pensions alimen-
sion des droits de douane et des impôts spécifiques, d'une taires soient imposées auprès des bénéficiaires et qu'elles
part, et de l'augmentation des cotisations sociales, d'autre puissent être déduites par les personnes qui les versent. Le
part. Conseil des Etats a retenu cette proposition uniquement
L'opposition de certains milieux politiques à la fiscalité pour les pensions dues au conjoint divorcé ou séparé mais
indirecte, considérée comme antisociale, devrait avoir dimi- pas pour les contributions d'entretien versées pour les
nué à la suite d'une meilleure connaissance des phéno- enfants. La commission du Conseil national s'est ralliée à la
mènes économiques, de leurs relations avec les problèmes solution du Conseil fédéral et impose ainsi les pensions
de l'environnement et de l'évolution constatée dans la der- alimentaires des personnes qui en bénéficient, d'après leur
nière décennie. En effet, il est aujourd'hui généralement capacité économique.
admis, à gauche comme à droite, même souvent plus facile- Calcul de l'impôt dans le temps: le Conseil des Etats a
ment à gauche, que la croissance doit être qualitative et non décidé de s'en tenir au système actuel praenumerando
quantitative, que le phénomène de la consommation exagé- bisannuel. La commission du Conseil national a repris la
rée doit être enrayé et, qu'en conclusion, il ne faut pas solution figurant dans le projet du Conseil fédéral, à savoir le
stimuler la production et la vente de biens toujours meilleur système postnumerando annuel, c'est aussi un thème qui
marché et qui durent toujours moins longtemps mais, en donnera lieu à une vive discussion.
revanche, de biens dont le prix est plus élevé mais la durée Barème des personnes physiques: la commission a décidé
d'utilisation plus longue. d'adopter également pour l'impôt fédéral direct les barèmes
Par ailleurs, la nécessité d'investissements toujours plus retenus par les Chambres fédérales durant la session d'au-
élevés dans l'industrie pour assurer une production compé- tomne pour l'arrêté sur l'impôt fédéral direct dans le cadre
titive et respectueuse de l'environnement suppose d'éviter du programme immédiat, le «Sofort Programm».
un alourdissement de la fiscalité directe et même de la Déductions: la commission a finalement adopté une propo-
diminuer dans certaines conditions. Il s'agit de respecter le sition appartenant à tout un train de mesures de simplifica-
principe contenu dans la maxime de Suétone: «bonipastori tion, par le biais de forfaits proposés par le Département
fondere pecus non deglubere», en français: «le bon berger fédéral des finances. C'est ainsi que les frais de déplace-
doit tondre les brebis et non pas les écorcher». La conclu- ment entre le domicile et le lieu de travail, de même que les
sion de ce raisonnement est évidente: alléger les impôts surplus de dépenses résultant de repas pris hors domicile
directs et augmenter l'imposition indirecte par la voie de la ne sont plus déductibles. Quant aux autres frais profession-
TVA. Il aurait été intéressant de pouvoir discuter les deux nels au sens strict, leur déduction pour les salariés est
formes de fiscalité dans le même temps. La méfiance du limitée forf aitai rement à 4 pour cent du revenu de l'activité
Parlement vis-à-vis des intentions du ministre des finances lucrative, au minimum 1800 francs et au maximum
aurait été peut-être moins grande. L'on ne peut pas oublier 3000 francs.
que la Communauté économique européenne se dirige vers
Harmonisation fiscale. Lois 1710 N 14 décembre, 1987
Dividende normal: le Conseil des Etats a rejeté la solution Antrag vorhanden. Es liegt seitens der Kommission eine
adoptée antérieurement par sa commission, à savoir la Kompromissvariante - der Minderheitsantrag Uchtenhagen
déduction d'un dividende dit «normal». En revanche, la - vor, mit partiell getrennter Besteuerung, den wir von der
commission du Conseil national s'est montrée favorable à SP selbstverständlich unterstützen werden, wenn der Rück-
une telle déduction, la déduction du bénéfice distribué est weisungsantrag abgelehnt würde.
limitée à 2 pour cent du capital propre imposable, au maxi- Die gemeinsame Besteuerung von Ehegatten - wie auch
mum cependant 50 pour cent du bénéfice net. immer sie ausgestaltet sein mag - ist ein System der Unlo-
Droit de procédure: la commission a encore affiné quelque gik. Da rechnet man zunächst die Steuerfaktoren von verhei-
peu la situation des époux dans la procédure telle que rateten Personen zusammen und stellt dann begreiflicher-
proposée par le Conseil fédéral et le Conseil des Etats. Selon weise fest, dass Zwei Verdiener-Ehepaare gegenüber Zwei-
sa décision, les époux doivent signer tous deux la déclara- verdiener-Konkubinatspaaren benachteiligt sind. Also ver-
tion d'impôt; au cas où celle-ci n'est signée que par l'un des sucht man, diesen Missstand zu beheben. Und was tut man ?
conjoints, un délai est accordé à l'époux qui n'a pas signé. Man entlastet alle Ehepaare.
Si le délai vient à expiration sans avoir été utilisé, la représ- Damit begeht man wieder eine Unlogik, weil nämlich Zwei-
entation contractuelle entre époux est supposée établie. verdiener-Ehepaare immer noch schlechter daran sind als
Barème des personnes morales, sociétés de capitaux et die anderen. Nun muss man noch einen Zweitverdiener-
sociétés coopératives: le Conseil fédéral avait proposé une Abzug einbauen, aber gerecht wird das Ganze damit noch
imposition proportionnelle à un taux uniforme de 8 pour immer nicht.
cent. Le Conseil des Etats avait décidé un tarif à trois paliers Eine gerechte Steuerregelung lässt sich nur mit einem zivil-
selon le droit actuel mais avec une atténuation d'environ standsunabhängigen Steuersystem erreichen. Gerecht ist
10 pour cent. La commission du Conseil national a adopté le ein Steuersystem dann, wenn jeder und jede entsprechend
tarif à deux paliers décomposé comme suit: 4 pour cent sur seiner oder ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Steu-
la partie du bénéfice net qui n'excède pas 4 pour cent du ern bezahlen muss.
capital propre et 10 pour cent sur le bénéfice net restant. Was heisst «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit» im Zusam-
L'impôt sur le capital est maintenu, il s'élève à 0,8 pour mille menhang mit dem Zivilstand genau? Dazu einige Beispiele:
et est ainsi un peu plus faible que selon le droit actuel. Wenn junge Leute ins Erwerbsleben hinaustreten und eine
Quelle est la diminution des recettes correspondant aux eigene Wohnung beziehen, sind sie, abgesehen vom unter-
décisions de la commission du Conseil national? Le pro- schiedlich hohen Einkommen, steuerlich gleich leistungsfä-
gramme d'urgence adopté pour la nouvelle législature hig. Ziehen zwei solche junge Leute zusammen, so ändert
entraînera une diminution de recettes de 365 millions. Les sich an ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit eigentlich
autres décisions impliquent, d'une part, des augmentations wenig. Es gibt steuerlich gesehen zwar eine kleine Verbes-
de recettes, soit 80 millions provenant de la suppression de serung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, weil bei
la déduction au titre des frais de déplacement et 45 millions einem Zweipersonenhaushalt gewisse Ausgaben nur einmal
découlant de l'introduction d'un barème à deux paliers getätigt werden müssen. Dieses Phänomen, der Haushalt-
s'appliquant aux sociétés de capitaux et aux coopératives. vorteil, tritt aber bei allen Zweipersonenhaushalten auf,
D'autre part, les décisions relatives à l'élévation de la déduc- auch wenn zwei Schwestern oder zwei Freundinnen oder
tion au titre des assurances et intérêts d'épargne en faveur Mutter und Tochter zusammenleben. Wollten wir das alles
des contribuables ne cotisant pas au deuxième pilier ou au erfassen, brauchten wir eine eigentliche Haushaltpolizei;
pilier 3a ainsi que l'introduction d'une déduction d'un divi- das wollen wir sicher alle nicht.
dende normal coûteraient respectivement 20 et 290 millions. Nächster Schritt des Beispiels: Wenn nun zwei Konkubinats-
11 en résulte finalement une perte de recettes de 185 millions partner heiraten, so passiert steuerlich gesehen nichts. Die
qui, ajoutés aux 365 millions du programme d'urgence, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bleibt genau die gleiche.
porte le manque à gagner total correspondant aux décisions Es besteht kein Grund, die Sache vorher oder nachher
de votre commission à 550 millions. steuerlich unterschiedlich zu regeln. Die grosse Verände-
La commission vous prie de bien vouloir accepter l'entrée rung in der steuerlichen Leistungsfähigkeit tritt dann ein,
en matière. Je parlerai de la proposition de renvoi lorsque wenn Kinder auf die Welt kommen. Diese Veränderung ist
j'aurai entendu les arguments que l'on va faire valoir, et je aber akurat genau dieselbe bei einem Ehepaar und bei
vous demande de suivre les décisions que la commission a einem Konkubinatspaar. Wenn ein Kind da ist, können
bien voulu adopter au terme de ses travaux. Eltern nicht einfach ungehindert einem Erwerb nachgehen.
Mit anderen Worten: ein Kind ist eine Einschränkung der
Frau Haller: Mein Rückweisungsantrag ist Ihnen noch nicht Erwerbsfähigkeit. Diese Einschränkung ergibt sich für einen
verteilt worden. Er wurde vor längerem eingereicht und Elternteil oder auch partiell für beide Elternteile.
sollte jeden Moment eintreffen. Ich werde ihn deshalb vorle- Was bedeuten diese Beispiele nun im Grundsätzlichen?
sen, damit Sie wissen, worüber ich rede. Eine gerechte Betrachtung der steuerlichen wirtschaftlichen
Der Rückweisungsantrag ist folgendermassen formuliert: Leistungsfähigkeit muss auf zwei Dinge abstellen: einerseits
Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine zivil- auf die Erwerbsfähigkeit, und andererseits auf die Erwerbs-
standsunabhängige Regelung der direkten Bundessteuer im behinderung. Eine echte Erwerbsbehinderung - damit sage
Sinne der getrennten Ehegattenbesteuerung vorzulegen, ich gar nichts gegen Kinder, im Gegenteil -, die man steuer-
welche durch eine entsprechende Ausgestaltung von Tarif lich berücksichtigen darf, sind Kinder oder betreuungsbe-
und Abzügen die folgenden Bedingungen erfüllt: dürftige ältere Leute in der Familie; man kann sich noch
1. Gesamthaft keine Umverteilung der Steuerbelastung von weitere Situationen vorstellen. Eine Erwerbsbehinderung,
höheren zu niedrigeren Einkommen; die steuerliche Entlastung des Steuerpflichtigen rechtfertigt,
2. Im Vergleich zum Bundesbeschluss 1987 über die direkte kann lediglich durch die Präsenz einer Person im selben
Bundessteuer keine Mehrbelastung von Familien mit kinder- Haushalt begründet werden, die man betreuen muss, weil
abzugberechtigten Kindern; sie sich selber nicht betreuen kann. Das heisst, man muss
3. Im Vergleich zum Bundesbeschluss 1987 über die direkte sie kleiden, für sie kochen oder - bei älteren Kindern - auch
Bundessteuer keine Mehrbelastung vom Reineinkommen nur noch für den Unterhalt sorgen.
bis 30 000 Franken. Keine Erwerbsbehinderung sind Sie und ich. Wir sind zwar
Wir beantragen Ihnen, die Vorlage an den Bundesrat politisch und beruflich relativ stark beschäftigt. Aber wenn
zurückzuweisen, damit eine zivilstandsunabhängige Rege- wir uns mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen-
lung im Sinne der getrennten Ehegattenbesteuerung vorge- tun, sind wir für diese ganz klar keine Erwerbsbehinderung.
legt werden kann. Dieses System sei in der Kommission Wenn wir keine Kinder oder keine anderen betreuungsbe-
zwar diskutiert worden, so habe ich mir sagen lassen, kon- dürftige Personen in der Familie haben, so gibt es steuerlich
krete Berechnungen von Seiten der Verwaltung hätten aber schlicht keinen Grund zur Entlastung.
nicht vorgelegen; somit sei jetzt auch kein entsprechender
14. Dezember 1987 N 1711 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
Ich wiederhole: Kinder oder betreuungsbedürftige Personen sen dann nur schauen, bei welchen Anträgen wer wie argu-
im Familienverband sind steuerliche Entlastungsgründe. mentiert.
Gesunde erwachsene Personen sind keine steuerlichen Dennoch haben wir steuerpolitisch einen historischen
Entlastungsgründe, Leute wie Sie und ich dürfen keine Moment. Der Bund kassiert über sechs Milliarden Franken
steuerlichen Entlastungen auslösen, auch wenn wir - das direkte Bundessteuern, noch etwas mehr Warenumsatzsteu-
gebe ich zu - politisch und beruflich ziemlich belastet sind. ern. Diese beiden Steuern beruhen letztlich in ihrer Ausge-
Bei den Frauen ist das übrigens seit langem einigermassen staltung heute noch auf Notrecht. Es ist das erste Mal, dass
selbstverständlich. Es wird davon ausgegangen, dass sie die eidgenössischen Räte ein Steuergesetz behandeln. Ich
auch noch mindestens einen Teil des eigenen Haushalts glaube doch, dass das zu einigen Bemerkungen Anlass
besorgen. Fraglicher ist es historisch gesehen bei den Män- geben muss.
nern. Da muss ich die Frage an die anwesenden Herren Wir haben nicht nur über Steuersätze zu diskutieren. Das ist
stellen: Ist es Ihnen im heutigen Steuersystem eigentlich normalerweise die Diskussion, die wir führen, weil wir bis
wohl, in welchem Sie - vom System her gesehen - zusam- jetzt immer nur Verfassungszusätze, also Uebergangsbe-
men mit Kindern, Kranken oder betreuungsbedürftigen älte- stimmungen, oder Verfassungsartikel beschlossen haben.
ren Leuten letztlich als betreuungsbedürftige Personen gel- Wir haben uns heute und morgen und vielleicht auch etwas
ten? Sie gelten nämlich als Personen, deren Anwesenheit in später immer noch mit Verfahrensregeln und zahlreichen
der Familie zu steuerlichen Minderbelastungen führen soll. Details herumzuschlagen. Das ist etwas, das viel Einsatz von
Das geltende Steuersystem, wie auch die heute leider noch uns verlangt; denn wir wollen ja nicht nur für zwei oder drei
anerkannte Steuertheorie, wirft Sie alle zusammen mit Kin- Jahre eine Ordnung schaffen.
dern und betreuungsbedürftigen oder älteren Personen in Wenn wir nun die ganze Vorlage zu den direkten Bundes-
denselben Topf, nämlich in den Topf derjenigen, die wegen steuern ansehen, stellen wir fest: Der Bundesrat hat einige
besonderer Betreuungsbedürftigkeit eine steuerliche bescheidene Reformversuche gemacht. Der Ständerat ist
Begünstigung rechtfertigen. Das ist kein Witz! Das ist eine wieder etwas zurückgegangen. Die nationalrätliche Kom-
klare Analyse des geltenden Steuersystems. mission ist irgendwo in der Mitte. Aber von einer eigentli-
Ich möchte Sie bitten, dem Rückweisungsantrag zuzustim- chen Reform kann keine Rede sein. Das Ergebnis kann uns
men. Es wird die zivilstandsunabhängige Ausgestaltung der nicht befriedigen, auch wenn ich zugebe-Sie haben es von
Steuern verlangt. Gesamthaft soll keine Umverteilung der den Kommissionsreferenten gehört-, dass die Kommission
Steuerbelastung von höheren zu niedrigeren Einkommen sich sehr viel Mühe gegeben und zahlreiche Dinge abgeklärt
erfolgen, denn zivilstandsunabhängige Steuerausgestaltung und im Detail verbessert hat. Aber die wesentlichen Streit-
soll kein Instrument sein, mit welchem die Steuern umver- punkte - und das sind Streitpunkte seit mindestens 20
teilt werden. Jahren - sind geblieben.
Im Vergleich zum Sofortprogramm keine Mehrbelastung für Einen haben Sie von Frau Haller vorhin dargelegt bekom-
Einheiten mit Kindern - das liegt in der Zielrichtung des men: Die Besteuerung der Familie. Darüber wird in unseren
Antrags. Im Vergleich zum Bundesbeschluss, zum Sofort- Räten seit 20 Jahren diskutiert.
programm, keine Mehrbelastung der Reineinkommen bis Zweiter Streitpunkt - das ersehen Sie auch aus den Anträ-
30000 Franken - das betrifft nämlich genau die meistens gen - ist die Veranlagungsperiode. Das ist auch langsam
alleinstehenden Frauen, die sich wegen der Einkommenssi- eine Seeschlange. Sie beschäftigt uns schon viele Jahre,
tuation gar keine Kinder leisten können. und wir sind immer noch nicht weiter. Der dritte umstrittene
Ich habe noch eine letzte Bitte: Es wird in der Vorlage immer Punkt ist die Besteuerung der juristischen Personen.
wieder von Doppelverdienern gesprochen. Ich habe mich Steuerreformen in der Schweiz sind ausserordentlich müh-
gewundert, diesen Ausdruck Doppelverdiener überhaupt sam. Ich habe damit jetzt 20 Jahre Erfahrung im Nationalrat.
vorzufinden. Im Bundesgerichtsentscheid vom 13. April 1970, bei einer Bundesfinanzordnung, habe ich mir erlaubt,
1984 in Sachen X gegen den Kanton Zürich - es ist ein einen Alternativvorschlag für eine moderne, zeitgemässe
Entscheid, der sehr viel ausgelöst hat - wird immer von Besteuerung in der Schweiz vorzulegen. Ich bin natürlich
Zweiverdienerpaaren und Alleinverdienerpaaren gespro- nicht gut angekommen, bin von allen Seiten zerzaust wor-
chen. Das ist eine richtige und saubere Umschreibung des den. Dann haben wir es mit einer Volksinitiative versucht.
Tatbestandes. Im einen Fall ist einer oder eine Alleinverdie- Die ist ebenfalls untergegangen, wenn auch relativ knapp.
ner, im anderen Fall handelt es sich um ein Zweiverdiener- Das waren grundsätzliche Reformvorschläge. Dann haben
paar. wir im Laufe all dieser Jahre versucht, wenigstens einige
Der Ausdruck Doppelverdiener ist an sich schon eigenartig. dieser Detailfragen etwas anders zu regeln. Nicht einmal
Wenn bei einem Ehepaar oder bei einem Konkubinatspaar diese bescheidenen Anliegen haben Gehör gefunden, weil
beide erwerbstätig sind, dann ist nämlich überhaupt nichts man eben nichts ändern will.
doppelt, dann ist alles ganz normal. Das neue Eherecht sieht 1970 und 1971 habe ich hier die getrennte Besteuerung
ja ausdrücklich vor, dass beide erwerbstätig sein können. vorgeschlagen. Es ist interessant, Frau Haller, dass damals
Ich lege Ihnen allen ans Herz, in der Debatte, die vor uns vor allem der Sprecher der SP-Fraktion im Namen seiner
liegt, den Ausdruck Doppelverdiener nicht zu gebrauchen. Fraktion dagegen angetreten ist. Aber glücklicherweise gibt
Er ist nicht sehr nett Paaren gegenüber, bei denen effektiv es ein tempora mutantur usw., vielleicht erleben wir das nun
beide erwerbstätig sind. Ich lege Ihnen ans Herz, in Anleh- doch. Es ist also nichts Neues, was wir hier diskutieren.
nung an die bundesgerichtliche Rede- und Schreibweise Und nun zu den juristischen Personen. Im März 1970 habe
von Zweiverdienerpaaren - sowohl bei Ehe und Konkubinat ich Ihnen, übrigens interessanterweise zusammen mit Otto
- und von Alleinverdienerpaaren zu sprechen. Fischer, die proportionale Besteuerung vorgeschlagen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie sich dieser Wortregelung 1974 habe ich wenigstens einen Zwischenschritt getan; ich
anschliessen, und bitte Sie, den Rückweisungsantrag zu habe den Zweistufentarif vorgeschlagen, der von den
unterstützen. Finanzdirektoren stammte.
Aber auch das, was die Kommissionsmehrheit vorschlug,
Biel: Der Titel unserer heutigen Diskussion heisst Steuerhar- hat keine Gegenliebe gefunden. Selbstverständlich habe ich
monisierung. Er ist aber überhaupt nicht zutreffend. Wir auch verschiedentliche Vorschläge sowohl zur formellen
behandeln nichts anderes als das Bundesgesetz über die wie zur materiellen Steuerharmonisierung eingereicht. 1971
direkten Steuern. hatte man nicht einmal Gehör für die formelle.
Der Ständerat hat ja in seinen Beratungen die sogenannte In all diesen Jahren des Kampfes gab es einzige Aenderung
Steuerharmonisierung abgekoppelt, worüber vermutlich in der Finanzpolitik. Es ist mir am 12. März 1970 gelungen -
zahlreiche Leute recht glücklich sind. Es gibt nämlich auch es war am frühen Morgen, als der Saal noch nicht richtig
in diesem Saal Leute, die nicht einmal die formelle Steuer- besetzt war -, für einen Antrag eine Mehrheit zu finden
harmonisierung wollen. Sie werden es dann - wenn wir das (54 zu 47 Stimmen). Wir haben nämlich das Ding umbe-
Harmonisierungsgesetz behandeln-genau sehen; Sie müs- nannt. Damals hiess es noch «Wehrsteuer»; wir haben es in
Harmonisation fiscale. Lois 1712 N 14 décembre 1987
«direkte Bundessteuer» umbenannt. Das ist kein wahnsinni- deutig in Widerspruch zu dem tritt, was wir sowohl auf
ger Reformschritt! Er ist etwas mager im Vergleich zu dem, Verfassungsstufe wie im Eherecht bezüglich Gleichberechti-
was wir erreichen sollten. gung formuliert haben und was rechtsgültig ist. Wir können
Wenn wirden in den Kommissionsberatungen entstandenen hier nicht weiterhin so tun, als hätten wir im Steuerrecht
Vorschlag nach den Grundsätzen einer rationalen Finanz- freie Hand.
wissenschaft einer Prüfung unterziehen, können wir keine Dazu kommt, dass der Bundesrat auch höchst widersprüch-
besonders gute Note erteilen. Was hier vorliegt, ist unge- lich ist. Wenn es darum geht, gewisse soziale Postulate
recht; allerdings ist Gerechtigkeit in Steuersachen - wie in abzulehnen, sagt man, bei der Besteuerung komme es auf
anderen politischen Dingen-immer eine Sache der jeweili- die Einkommenserzielung und nicht auf die Einkommens-
gen politischen Sicht. Aber all das, was hinter dem Titel verwendung an. Weil es einem passt, konstruiert man dann
«Steuergerechtigkeit» steckt, ist nicht genügend gelöst. Sie diese merkwürdige Gemeinschaft, diese Verbraucher- oder
hätten sonst nicht den Rückweisungsantrag von Kollegin Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten, die mit dem eigentli-
Haller hier; es ist aber auch nicht ökonomisch rational. Wir chen Zweck der Besteuerung und der Art und Weise, wie wir
werden bei den juristischen Personen oder bei der Veranla- im Rahmen der Besteuerung das Leistungsfähigkeitsprinzip
gungsperiode noch darauf zurückkommen. berücksichtigen, nichts zu tun hat. Frau Haller hat Ihnen das
Wenn wir das alles werten, müssen wir sagen: Für einen so deutlich gesagt.
wichtigen Schritt, wo erstmals die direkte Bundessteuer in Am Schluss kommt man immer noch mit dem Steuerausfall.
einem Gesetz geregelt werden soll, ist das, was hier heraus- Darauf antworte ich für einmal abgewandelt mit einem russi-
schaut, doch etwas mager. schen Sprichwort: «Der Fiskus hat drei Hände, aber nur ein
Kommen wir nun zum speziellen Fall der Familienbesteue- Ohr», und dieses Ohr ist erst noch verstopft, wenn ich an die
rung, der Gegenstand des Rückweisungsantrages ist. Ich jahrelangen Bemühungen denke.
habe Ihnen zu Artikel 9 einen Antrag gestellt. Verfahrens- Es wäre an der Zeit, dass wir diesen kleinen Reformschritt
mässig ist es aber richtig, dass wir das Problem jetzt im vornehmen. Es ist unbedingt nötig.
Zusammenhang mit dem Rückweisungsantrag behandeln, Ich weiss, es gibt bei der Besteuerung noch zahlreiche
dem ich zustimme; man müsste jedoch nicht die ganze Probleme zu lösen, und eine Steuerreform ist eine weite
Sache zurückweisen, sondern nur den Abschnitt über die Reise. Aber wir sollten Lao Tse beherzigen, der gesagt hat:
Besteuerung der natürlichen Personen. Alles andere ist «Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt.»
durchaus behandlungsreif, samt dem Verfahrensrecht; dort Wollen wir den immer noch nicht tun?
haben wir noch genügend zu tun. Vielleicht müsste man, Ich persönlich bin für den Rückweisungsantrag von Frau
Frau Haller, Ihren Antrag noch etwas in diesem Sinne präzi- Haller, weil er uns ermöglicht, diesen bescheidenen Schritt
sieren. zu tun. Wir müssen nun endlich einmal entscheiden und die
In der Kommission hatte Kollegin Uchtenhagen den Antrag Dinge nicht immer auf die lange Bank schieben.
gestellt, Ehepaare getrennt zu besteuern. Ich habe diesen
Antrag unterstützt, und sie hatte ihn ursprünglich auch als Feigenwinter: Steuergesetze zu machen ist eines der
Minderheitsantrag vorgesehen. Weil ich an der letzten Sit- schwierigsten Unterfangen, die sich einem Gemeinwesen
zung nicht teilnehmen konnte, war ich etwas überrascht, als stellen, ganz gleich, ob dieses Gemeinwesen nun
ich nun auf der gedruckten Fahne sah, dass aus dem grund- Gemeinde, Kanton oder Bund heisst. Das Vorhaben ist
sätzlichen Minderheitsantrag eine sehr magere Bestimmung offenbar so schwierig, dass der Bund es bis heute nicht
geworden ist, nämlich nur ein Zwitter. Ich habe zwar,in der geschafft hat, ein Gesetz über eine direkte Bundessteuer
Herbstsession einem gleichlautenden Antrag zugestimmt, aufzustellen.
weil es damals nur um eine Uebergangslösung und um In der Tat stammt ja die heutige direkte Bundessteuer aus
einen ersten Schritt ging. Für ein Steuergesetz, das doch dem Vol l machten recht des Zweiten Weltkrieges. Bis zu die-
einige Jahre dauern sollte, ist mir das zu mager. Wir brau- sem Zeitpunkt hatte der Bund keine Kompetenz, eine direkte
chen eine richtig konzipierte Lösung, sei es so oder so. Bundessteuer zu erheben, sondern war auf die indirekten
Diesen Zwitter können wir nicht drin lassen, um so mehr, als Steuern, vor allem Zölle und Regalabgaben, angewiesen.
diese Beträge sowieso problematisch sind. Soweit zu die- Die ausserordentlich hohen Ausgaben für die Erhaltung
sem Minderheitsantrag. unserer Unabhängigkeit im Zweiten Weltkrieg einerseits und
Mir scheint es wichtig, dass der Nationalrat und nicht die derzufolge der Kriegslage entstehende Ausfall an Zollein-
Kommission entscheidet. Deshalb habe ich letzte Woche nahmen andererseits machte einen Rückgriff auf das direkte
diesen Antrag eingereicht; damals hatte ich noch keine Steuersubstrat der Einkommen und Vermögen von natürli-
Kenntnis davon, dass ein Rückweisungsantrag kommt. Es chen und juristischen Personen notwendig.
geht um einen Grundsatzentscheid, welcher von uns im Die schweren Kriegszeiten haben wir mit Glück und Fügung
Ratsplenum zu treffen ist. Wir wollen nicht nur über das überstanden. Geblieben ist uns aus dieser Zeit die Wehr-
entscheiden, was uns die Kommission vorlegt. steuer, welche seit 1983 ehrlicherweise direkte Bundes-
Es geht um eine gewisse Systemänderung; das hat Konse- steuer heisst, wie Ihnen Herr Biel vorhin dargelegt hat. Zwar
quenzen für den Steuertarif. Deshalb muss eine Rückwei- reicht die rechtliche Grundlage zur Erhebung dieser Steuer
sung ins Auge gefasst werden. Die Frage stellt sich, ob man nur bis Ende 1994. Wenn wir heute ein Gesetz gestützt auf
das an die Kommission oder an den Bundesrat weiterleiten die jetzige Verfassungsgrundlage des Artikels 41ter BV
will. Beides ist richtig. Es liegen genügend Varianten vor, beraten und beschliessen, so bleibt dieses Gesetz Makula-
dass man dies ohne weiteres vornehmen kann. tur, falls es nicht gelingt, den Steuerbürger davon zu über-
Sie haben einige zusätzliche Bedingungen eingefügt; auch zeugen, dass die Erhebung von direkten Bundessteuern
darüber kann man diskutieren. erstens notwendig ist und zweitens auf eine Weise erfolgt,
Es ist eine Frage des Willens und nicht des Könnens, wenn die man als sinnvoll und gerecht bezeichnen kann.
man nun endlich einmal dieses alte Streitobjekt aus dem Es ist zudem zu bedenken, dass dieses Gesetz nicht nur dem
Wege räumt. In der Zwischenzeit ist einiges neu hinzuge- fakultativen Referendum untersteht, sondern dass es bei der
kommen: Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung und das definitiven Verankerung der Bundeskompetenz zur Erhe-
neue Eherecht. Der Güterstand der Errungenschaftsbeteili- bung dieser Steuer in der Verfassung auch als Argument
gung beruht auf der Gleichberechtigung der Ehegatten in wird dienen müssen. Diese Funktion des Gesetzes wäre
Verwaltung, Nutzung und Verfügung über das Vermögen. zweifellos viel klarer zum Ausdruck gekommen, wenn der
Das können wir nicht plötzlich durch die Steuersubstitution Nationalrat vor der Beschlussfassung über die direkten Bun-
aus der Welt schaffen; eine Steuersubstitution, wie sie - dessteuern das Bundesgesetz über die Harmonisierung der
nach heutigem System - auch der Bundesrat will. direkten Steuern der Kantone und Gemeinden behandelt
Es sind Kunstgriffe, wenn eingeführt wird, dass die Ehefrau hätte und wenn das Bundesgesetz dann-wie das im Verfas-
auch den Steuerausweis unterschreiben muss. Das ist keine sungsauftrag vogesehen ist - auf die Bestrebungen der
Lösung. Sie wissen ganz genau, dass das Steuerrecht ein- Kantone zur Steuerharmonisierung Rücksicht nähme. Nach-
14. Dezember 1987 N 1713 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
dem auf Antrag der Kommission in der Herbstsession 1987 finanziellen Auswirkung und in selbstgeschaffener Zeitnot
ein Sofortprogramm für die direkte Bundessteuer beschlos- von 80 Millionen Franken Mehreinnahmen beschlossen.
sen wurde, ist das jetzige Vorgehen der isolierten Behand- Eine derartige Lösung wäre unsozial und ungerecht, da sie
lung der beiden Vorlagen weder zeitlich noch sachlich zwin- vor allem Leute aus den Randgebieten trifft, die beispiels-
gend. weise auf das private Verkehrsmittel, das Auto, angewiesen
Der Ständerat hat entgegen den Vorstellungen in den Köp- sind.
fen vieler Kommissionsmitglieder die beiden Vorlagen kei- Auch bei der Besteuerung der Rentenleistungen für Kinder
neswegs entkoppelt, sondern hat sie zusammen behandelt. stimmen wir der Ständeratslösung zu, die die steuerliche
Lediglich die Frage des Uebergangsrechtes wurde zur noch- Erfassung dieser Einkünfte beim Unterhaltspflichtigen vor-
maligen Untersuchung an die ständerätliche Kommission sieht.
zurückgewiesen, ist aber in der Zwischenzeit längst Im Bereich der juristischen Personen folgen wir der grund-
entschieden worden. Im Gegensatz zu diesem Vorgehen hat sätzlichen Auffassung des Ständerates, dass eine steuerli-
die nationalrätliche Kommission zuerst das Spezialgesetz che Entlastung hier ebenfalls angezeigt ist. Wir unterstützen
beraten und wird sich erst nach dieser Beratung zu den das Vorgehen der Kommission, die einen Normaldividen-
allgemeinen Richtlinien der Besteuerungsgrundsätze im denabzug von 2 Prozent des steuerbaren Kapitals vor-
Harmonisierungsgesetz aussprechen. schlägt und auf einen Zweistufentarif geht. Die finanziellen
Die CVP-Fraktion bedauert diesen Gang der Dinge; denn er Ausfälle sind zwar beträchtlich, lassen sich aber mit Blick
ist unlogisch. Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, auf den Steueranteil der juristischen Personen von rund
dass auf diese Weise Entscheide getroffen werden, die allzu 30 Prozent an den Bundessteuern sowie dem Interesse an
einseitig auf die Belange des Bundesgesetzgebers Rück- wirtschaftlich günstigen Rahmenbedingungen für unsere
sicht nehmen und dabei ausser acht lassen, dass für beide Unternehmungen verantworten.
Vorlagen die Pflicht zur formellen Steuerharmonisierung Einhellig lehnen wir auch die Einführung einer Beteiligungs-
gilt. gewinnsteuer ab.
Richtigerweise müssten wir aus dieser Situation heraus und Die zeitliche Bemessung der Steuerperiode wird bei den
nicht aus der Situation, wie sie Frau Haller dargelegt hat - Steuerwissenschaftern und im Finanzdepartement unge-
ich komme nachher darauf zurück -, einen Rückweisungs- mein hochgespielt. Steuern bezahlen und Steuererklärun-
antrag stellen. Wir möchten aber die dornenvolle Behand- gen ausfüllen ist aber nicht nur ein Anliegen der Finanzwis-
lung dieser Steuervorlage nicht noch verlängern und ver- senschaft und des Fiskus, sondern wohl in erster Linie eine
zichten auf diesen Schritt. Daraus ergibt sich allerdings ein Sache, die vor allem den Bürger angeht. Die einheitliche
Vorbehalt. Wir lehnen die präjudizielle Verbindlichkeit der Festlegung der Steuerperiode ist ein ausdrückliches Ziel der
Beschlüsse im direkten Bundessteuerrecht für das Steuer- Harmonisierung gemäss Artikel 42quinquies BV. Wir sind
harmonisierungsgesetz ab. Nach den später zu treffenden mit grosser Mehrheit der Auffassung, dass der Uebergang
Beschlüssen über das Harmonisierungsgesetz ist vielmehr zur Postnumerando-Besteuerung für juristische Personen
das Gesetz über die direkte Bundessteuer daraufhin zu durchaus sachgerecht ist - ein grosser Teil der Kantone
überprüfen, ob es diesen Grundsätzen entspricht. Ohne besitzt sie im übrigen bereits -, dass aber bei den natürli-
dieses Vorgehen wäre die formelle Harmonisierung bei chen Personen die Harmonisierungslösung in der Beibehal-
jenem Gemeinwesen nicht gewährleistet, das für deren tung der zweijährigen Bemessungsperiode besteht.
Durchsetzung schlussendlich sorgen muss. Die Umstellung auf eine einjährige Bemessungsperiode
Mit diesem Vorbehalt ist die CVP-Fraktion für Eintreten auf brächte zwar sicher gewisse Vorteile wie den Verzicht auf
die Vorlage. Sie unterstützt im wesentlichen die Mehrheits- Zwischendeklarationen, ist aber mit einem entscheidenden
anträge der Kommission. Dies gilt insbesondere für die Nachteil verbunden: dass der Steuerpflichtige in der Regel
Tarifgestaltung und die Sozialabzüge, welche nun definitiv mehr Steuern bezahlen muss. Was ihm demnach aufgrund
entsprechend den Beschlüssen des Sofortprogramms der des Sofortprogrammes mit der rechten Hand gegeben
Herbstsession 1987 im Gesetz verankert werden sollen. Der würde - ich meine das wörtlich -, wird ihm durch diesen
vorgeschlagene Tarif darf als sozial gerecht und dem Prinzip Systemwechsel mit der linken Hand wieder genommen.
der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit Auch im Steuerstrafrecht folgen wir dem Ständerat und der
entsprechend bezeichnet werden. Mehrheit der Kommission. Neben dem zu Recht erfassten
Die Entlastung der Familie durch einen Doppeltarif ist ein Tatbestand des Steuerbetruges hat ein gemeinrechtlicher
altes und immer wieder neues Anliegen der CVP. Wir haben Tatbestand der Urkundenfälschung weder nach Feststehen
hier radikal andere gesellschaftspolitische Vorstellungen als der bundesgerichtlichen Rechtsprechung noch nach den
Frau Haller. Für uns hört die Familie nicht auf zu existieren, Steuergesetzgebungen der Kantone Platz.
wenn die Kinder nach Vorstellung von Frau Haller hochge- Wenn die beantragten Korrekturen für die Berufskosten
züchtet sind. Wir behandeln sie auch nicht etwa als einkom- beschlossen würden, ergäben sich inklusive Sofortpro-
mensverhindernde Faktoren, sondern als die grösste gramm Ausfälle in der Grössenordnung von rund 600 Millio-
Bereicherung, die man sich vorstellen kann. nen Franken. Angesichts der Erfahrungszahlen von etwa
Zusammen mit den neuen Sozialabzügen tritt eine fühlbare 10 Prozent jährlichen Mehreinnahmnen bei der direkten
Entlastung der Familie ein, ohne dass eine Mehrbelastung Bundessteuer zwischen 1970 und 1988 erachten wir diese
Alleinstehender vorgenommen werden muss - wir erachten Ausfälle sowie die Verteilung zwischen natürlichen und juri-
das als sehr wichtig, und ich bitte auch Frau Haller, davon stischen Personen als tragbar.
Kenntnis zu nehmen. Nicht jeder hat das Glück, in einer Es ist zu bedenken, dass die natürlichen Personen regel-
Familiengemeinschaft zu leben. Die Steuergerechtigkeit gilt mässig auch von der Vorschrift zum Ausgleich der kalten
auch für Alleinstehende und Verwitwete. Wir sind deshalb Progression profitieren, die für die nächste Periode eben-
besonders darüber erfreut, dass es die finanziellen Verhält- falls Ausfälle von rund einer halben Milliarde bringen. Trotz-
nisse des Bundes zulassen, nur Entlastungen und keine dem geraten die Bundesfinanzen wegen dieser Ausfälle
Belastungen vorzunehmen. direkter Steuern nicht ins Ungleichgewicht.
Aus diesem Grunde unterstützen wir auch den Antrag auf Wir stimmen deshalb der Vorlage insgesamt und mit den
Unterstellung der Halbfamilie, d. h. Haushalte mit Unterstüt- angeführten Vorbehalten zu und bitten Sie, den Rückwei*
zungspflichtigen Personen, unter den Familientarif. Mit sungsantrag von Frau Haller abzulehnen.
Rücksicht auf die finanziellen Ausfälle lehnen wir dagegen
weitergehende Sozialabzüge ab. Nicht zu überzeugen ver- Nebiker: Im Grunde genommen sollte man eigentlich die
mag uns die im alleinigen Interesse der Vereinfachung vor- direkte Bundessteuer abschaffen. Finanzpolitisch wäre es
gesehene Pauschalierung der Berufskosten. Wir ziehen die richtig. Der Bund würde auf die direkten Steuern überhaupt
Lösung des Ständerates vor und behalten uns die Einrei- verzichten und diese Steuerform ausschliesslich den Kanto-
chung eines entsprechenden Antrages vor. nen und Gemeinden überlassen. Der Bund müsste dann
Die Kommission hat hier offensichtlich in Unkenntnis der ausschliesslich mit indirekten Steuern auskommen. Leider
Harmonisation fiscale. Lois 1714 N 14 décembre 1987
ist das aber nicht realisierbar, weil wir mit der heutigen massive Verzerrungen, indem kumulative Effekte durch den
Warenumsatzsteuer nur eine begrenzt taugliche und kaum Normaldividendenabzug und den degressiven Steuertarif
mehr ausbaufähige Konsumsteuer besitzen. Man müsste entstehen. Anstelle eines Normaldividendenabzuges sollte
also eine Mehrwertsteuer haben; dann würde es allenfalls man - nach Meinung der SVP-Fraktion - auf die Besteue-
gehen. Dazu kommt, dass man in der Schweiz kaum grosse rung des Kapitals verzichten und eine proportionale
Sprünge und grosse Revisionen im Bereich der Steuerge- Besteuerung des Gewinnes vorsehen, wie dies der Antrag
setze machen kann. des Bundesrates vorsieht.
Wir müssen froh sein, wenn mit kleinen Schritten einige Für den Bund ergäbe sich eine Vereinfachung des Veranla-
Verbesserungengemachtwerden können. DieSVP-Fraktion gungsverfahrens. Man verfährt konsequent, wenn man
hat deshalb keine revolutionären Ideen, sondern ist bereit, sowohl bei den natürlichen als auch bei den juristischen
auf diese Vorlage einzutreten. Wir lehnen den Rückwei- Personen weder Vermögen noch Kapital, sondern nur Ein-
sungsantrag von Frau HalJer ab. Bei der direkten Bundes- kommen bzw. Gewinne besteuert. Die für den Bund entste-
steuer geht es ja darum, endlich den auf dem Vollmachten- henden Steuerausfälle aus dem Verzicht auf die Kapital-
recht beruhenden Bundesratsbeschlussvon 1940 abzulösen steuer betragen, nach den Unterlagen, die dieser Kommis-
und ein normales Bundesgesetz zu gestalten. Es ist aber sion zur Verfügung standen, rund 220 Millionen Franken,
ebenso wichtig, dass einige dringliche kleinere Revisionen also etwas weniger als der Ausfall aus dem Normaldividen-
vorgenommen werden und dass im Hinblick auf die Steuer- denabzug; dort beläuft er sich etwa auf 290 Millionen
harmonisierung ein zeitgemässes Bundesgesetz geschaffen Franken.
wird. Die Wirkung bei den Gesellschaften wäre zum Teil ähnlich
Die SVP-Fraktion ist insbesondere mit folgenden Aende- wie ein Normaldividendenabzug, und die Bildung von
rungspunkten einverstanden: Eigenkapital würde begünstigt. Ich habe entsprechende
1. Die steuerliche Entlastung der Familien: Dabei halten wir Anträge eingereicht; in der Detailberatung wird man dann
an der Familienbesteuerung fest. Die Familie stellt eine auf die Einzelheiten eintreten können.
gesellschaftspolitisch wichtige Einheit dar. Sie ist sowohl Die SVP-Fraktion unterstützt im wesentlichen die Anträge
Erwerbs- als auch Verbrauchergemeinschaft, und zwar aus- der Kommissionsmehrheit; wir beantragen Ihnen also Ein-
drücklich auch nach dem neuen Eherecht. Es ist deshalb treten.
vertretbar, dass sie einheitlich und gemeinsam besteuert
wird. Das ist auch eine formelle Vereinfachung. Es wäre
recht schwierig, die Einkommen und Vermögen in jedem Fehr: Aus formeller Sicht befürwortet die sozialdemokrati-
einzelnen Fall immer wieder aufzuteilen, besonders dann, sche Fraktion einhellig Eintreten auf die Vorlage. Wir halten
wenn die Ehefrau in einem gemeinsamen Geschäft mitar- es für unbefriedigend, dass die direkte Bundessteuer im
beitet. einzelnen nicht in einem Bundesgesetz geordnet ist und
Die Ehe muss aber gegenüber dem Konkubinatspaar steuer- begrüssen deshalb die Ueberführung in die ordentliche
lich nicht mehr benachteiligt werden, insbesondere wenn Gesetzgebung. Es ist uns auch bewusst, dass dieses Gesetz
zwei Erwerbseinkommen anfallen. Wir stimmen deshalb eine der Voraussetzungen und gleichzeitig eine der tragen-
dem Doppeltarif und den entsprechenden Abzügen für die den Säulen einer neuen Finanzordnung darstellt.
zweiten Einkommen zu, wie wir das schon in den Sofort- Frau'Haller hat Ihnen die Gründe dargelegt, warum die
massnahmen beschlossen haben, und lehnen auch die teil- Mehrheit der SP-Fraktion - die personell stark erneuert
weise getrennte Besteuerung gemäss Minderheitsanträgen dasteht - für Rückweisung an den Bundesrat votiert. Es
von Frau Uchtenhagen ab. bleibt nachzutragen, dass eine Minderheit der Fraktion das
2. Bei der zeitlichen Bemessung wagt es die Mehrheit der Gesetz aufgrund der Kommissionsvorlage beraten möchte.
SVP-Fraktion nicht, auf die einjährige Postnumerando- Sie teilt zwar grundsätzlich die Auffassung, dass die Indivi-
Besteuerung überzugehen. Es wird zwar anerkannt, dass dualbesteuerung richtig ist, hält es aber nicht für angezeigt,
die einjährige Veranlagung sachlich richtiger ist. Sie ist aufgrund des Standes der gesellschaftlichen Entwicklung,
verständlicher für den Steuerzahler und vermeidet Zwi- die Trennung jetzt integral zu vollziehen; sie möchte schritt-
schentaxationen. Die Mehrheit der SVP-Fraktion fürchtet weise vorgehen und sich vorläufig mit der Lösung der Kom-
aber, die einjährige Veranlagung würde die Vorlage so bela- missionsminderheit begnügen.
sten, dass sie über ein Referendum und eine Volksabstim- Einige Bemerkungen zum Verfahren, über das auch wir
mung zu Fall gebracht werden könnte. nicht glücklich sind. Die vom Ständerat beschlossene
Die einjährige Veranlagung sollte - nach Meinung unserer Entkoppelung führt dazu, dass über weite Strecken nicht die
Fraktion - über das Harmonisierungsgesetz realisiert wer- Harmonisierungsgrundsätze auf die Gesetzgebung über die
den. Dort ist die entsprechende Verfassungsgrundlage vor- direkte Bundessteuer übertragen werden, sondern dass
handen. umgekehrt wesentliche Harmonisierungsfragen durch
Persönlich meine ich, und eine Fraktionsminderheit meint Beschlüsse über das Bundesgesetz «Direkte Bundessteuer»
das auch, dass jetzt die Gelegenheit günstig wäre, auf die präjudiziert werden. Man kann dies formell von sich weisen
einjährige Veranlagung umzuschalten. Innerhalb dieses - wie dies Herr Feigenwinter getan hat -; faktisch ist diese
Gesetzes bestehen ja verschiedene Reformvorschläge, die Präjudizierung nicht zu vermeiden. Wir bedauern diese
eine Begünstigung des Steuerzahlers berücksichtigen. Man Entwicklung, weil für die SP die Steuerharmonisierung
kann also zweifellos den etwas harten Knochen einer einjäh- einen hohen Stellenwert hat.
rigen Veranlagung mit den Steuerbegünstigungen erkaufen Sie wissen auch, dass die formelle Harmonisierung, wie sie
oder einhandeln. Nun, der Mehrheit der SVP-Fraktion ist das die Bundesverfassung vorsieht, unseren Vorstellungen nur
nicht genehm. Wir meinen, man sollte das im Rahmen des teilweise entspricht. Nach unserer Auffassung wäre auch
Steuerharmonisierungsgesetzes machen. eine Harmonisierung der Steuerbelastung - der Tarife, der
3. Bei den juristischen Personen sind wir mit der Kommis- Steuerfreibeträge und Steuersätze - notwendig und
sionsmehrheit der Meinung, dass die Doppelbelastung erwünscht, weil die Standortvoraussetzungen im einheitli-
Aktionär/Gesellschaft gebildet werden sollte. Der Abzug chen Wirtschaftsraum Schweiz damit auch einheitlicher
einer Normaldividende überzeugt jedoch die Fraktion nicht würden. Alle Randregionen und Gebiete mit wirtschaftlichen
vollends. Der Normaldividendenabzug kommt in erster Linie Problemen, alle finanzschwachen und mittelstarken Kan-
den grossen Kapital- und Publikumsgesellschaften zugute, tone müssten an einer materiellen Harmonisierung, verbun-
die mit einem grossen Verhältniskapital ausgestattet sind. den mit einem verstärkten Finanzausgleich, interessiert
Die Familiengesellschaften oder junge Gesellschaften, die sein, um zu einer Angleichung der Spiesse im binnenwirt-
man eigentlich begünstigen möchte, profitieren nur massig schaftlichen Wettbewerb beizutragen.
mit einem Normaldividendenabzug. Ich weiss, dies ist im Moment ein Traum. Um so mehr stört
In Verbindung mit dem Zweistufentarif der Nationalratskom- es uns, dass selbst die formelle Harmonisierung etwas auf
mission entstehen zudem bei den grossen Gesellschaften die lange Bank geschoben wurde.
14. Dezember 1987 N 1715 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
Nun zur materiellen Beurteilung der Kommissionsvorlage: Mit diesen Bemerkungen tritt die SP-Fraktion auf die Vor-
Die bisherigen Entscheide - wie sie in der Kommission lage ein.
gefallen sind - sind für uns nur teilweise befriedigend; Sie
ersehen das aus den Minderheitsanträgen auf der Fahne M. Coutau: Ce n'est pas sans hésitation que le groupe
und den übrigen Anträgen. libéral s'est décidé à entrer aujourd'hui en matière sur le
Ganz generell sind aus unserer Sicht die Entlastungen für projet de loi sur l'impôt fédéral direct.
die juristischen Personen - dies betrifft vor allem den Nor- Une première objection de caractère formel est apparue.
maldividendenabzug - im Vergleich zur Entlastung bei den Pour une matière aussi importante mais également aussi
natürlichen Personen unangemessen. Auch zur Besteue- complexe, on peut considérer que son inscription à l'ordre
rung der natürlichen wie der juristischen Personen im ein- du jour de cette session a quelque chose de précipité. En
zelnen haben wir einige abweichende Auffassungen. Ich effet, d'une part, les documents définitifs comparant les
möchte dies kurz konkretisieren. résultats des débats du Conseil des Etats, de la commission
Von den umstrittenen Punkten sind für uns eigentlich nur du Conseil national et le projet du Conseil fédéral, n'ont été
zwei materiell befriedigend geregelt. Dies betrifft einerseits mis à disposition des membres du Conseil qu'après le début
die zeitliche Bemessung; dort befürworten wir ganz klar die de notre session. D'autre part, près d'un tiers de nos collè-
einjährige Gegenwartsbemessung, wie sie vom Bundesrat gues viennent d'être élus pour la première fois au Parle-
und der Kommission vorgeschlagen und auch von der Wis- ment, ce qui rend pour eux d'autant plus difficile une partici-
senschaft unterstützt wird. pation active à ce débat, pourtant d'importance majeure. Le
Befriedigt sind wir des weiteren von den Vereinfachungen groupe libéral regrette cette programmation précipitée. S'il
im Abzugswesen, die Bundesrat Stich angeregt hat. Die in a renoncé à présenter une motion d'ordre correspondante,
Artikel 26 vorgeschlagene Pauschalierung der abziehbaren c'est que finalement il admet l'intérêt prépondérant d'une
Berufskosten halten wir für zeitgemäss und im Einklang mit mise en vigueur aussi proche que possible de cette loi dans
einer kohärenten Gesamtpolitik. Wir würden sogar noch l'intérêt même des contribuables.
etwas weiter gehen und für die Versicherungsabzüge eine La deuxième source de nos hésitations relève davantage
ähnliche Lösung vorschlagen. des principes. Pour nous, en effet, débattre d'une loi sur
In einigen anderen Punkten sind wir nur teilweise befriedigt; l'impôt fédéral direct, c'est entériner une situation insatisfai-
ich komme nicht zurück auf die Ehegattenbesteuerung. sante née des pouvoirs extraordinaires conférés au Conseil
Frau Haller hat bereits ausgeführt, dass wir, falls der Rück- fédéral durant la dernière guerre. Certes, nous reconnais-
weisungsantrag nicht durchdringt, den Minderheitsantrag sons les verdicts populaires de 1959 et de 1977, relatifs à la
der Kommission - von Frau Uchtenhagen gestellt - befür- création définitive d'un impôt fédéral direct et à une harmo-
worten. nisation fiscale formelle. Mais nous déplorons encore que
Bei den Kinderabzügen halten wir daran fest, dass eine n'ait pas pu être restauré le principe de l'attribution de la
soziale Regelung nur zu treffen ist, wenn der Abzug vom fiscalité directe exclusivement à la couverture des besoins
Steuerbetrag und nicht vom Einkommen zugelassen wird. des cantons et des communes sous réserve des nécessités
Bei der Festsetzung des Eigenmietwerts geben wir der kla- de la péréquation financière intercantonale.
reren und gerechteren Fassung des Bundesrates gegenüber Il est vrai que, actuellement, d'autres solutions ne sont guère
den Versionen von Ständerat und Kommission den Vorzug. disponibles pour permettre à la Confédération de faire face
Zur Besteuerung der juristischen Personen: Mit dem à toutes ces obligations constitutionnelles et légales. Dès
Uebergang zum Zweistufentarif schlägt die Kommission lors, nous devons admettre qu'il est préférable de respecter
eine Verbesserung vor. Wir möchten aber weitergehen und nos institutions parlementaires et de débattre d'une loi fédé-
den ganzen Schritt machen. Wie auch der Bundesrat wollen rale ordinaire sur l'impôt direct plutôt que d'en rester à la
wir zur Proportionalsteuer übergehen; sie wird von Wissen- situation qui a prévalu jusqu'ici et qui excluait le Parlement,
schaft und Experten einhellig befürwortet, da sie wettbe- et par conséquent le peuple, de l'élaboration des règles
werbsneutral ist und eine Benachteiligung arbeitsintensiver fiscales fédérales, contrairement aux dispositions des can-
gegenüber kapitalintensiven Unternehmungen vermeidet. tons ou à celles de l'imposition fédérale indirecte.
Auch beim Steuerstrafrecht folgen wir dem Bundesrat, denn Notre décision d'entrer en matière a été rendue aussi plus
wenn in einem Punkt Einigkeit in diesem Saal bestehen facile par la dissociation des deux lois jumelles présentées
sollte, dann sicher darin, dass ein Maximum zur Vermeidung conjointement par le Conseil fédéral. Je ne vous cacherai
der Steuerhinterziehung getan werden muss. Wer Steuern pas que le projet, touchant à l'harmonisation fiscale for-
hinterzieht, verdient kein Entgegenkommen. Am besten melle, nous semble en l'état actuel, dépasser indubitable-
wirkt die Version des Bundesrates dem entgegen. ment le mandat constitutionnel d'harmonisation exclusive-
Völlig unhaltbar für uns sind zwei Punkte: Zum einen das ment formelle. Nous y voyons plus d'une disposition de
Fehlen der Beteiligungsgewinnsteuer: Gegen die Kommis- caractère matériel qui contredisent les engagements pris
sionsmeinung sind wir für die Einführung einer Beteili- par le gouvernement lors du vote de 1977, à propos du
gungsgewinnsteuer, um eine Besteuerungslücke zu veren- respect de la souveraineté fiscale des cantons. Nous aurons
gen. Zum anderen der Normaldividendenabzug: Diese von donc l'occasion de traiter de l'harmonisation de façon dis-
unserer Kommission vorgeschlagene Neuerung ist in keiner tincte. Nous nous en réjouissons même si diverses disposi-
Hinsicht haltbar. Damit werden 290 Millionen an juristische tions sur lesquelles nous allons débattre ces prochains jours
Personen verschenkt, ohne dass dafür eine sachliche Not- préjugeront plus ou moins des solutions d'harmonisation à
wendigkeit besteht. trouver par la suite.
Kollege Nebiker hat vorhin dargelegt, dass entgegen der von Ces réserves étant faites, nous annonçons d'emblée que
Befürworterseite häufig aufgestellten Behauptung keines- nous serons de ceux qui appuieront les propositions desti-
wegs vor allem kleine oder Familienbetriebe vom Normaldi- nées à alléger la charge de l'impôt fédéral direct car nous
videndenabzug profitieren, sondern im Gegenteil die gros- répétons qu'à nos yeux elle occupe une part excessive dans
sen Publikumsgesellschaften. Dafür können wir uns nicht l'ensemble de la charge fiscale de notre pays. C'est ainsi que
einsetzen, denn wenn man noch die finanzpolitische Würdi- nous avons souscrit à l'allégement consécutif à nos déci-
gung einbezieht, so steht fest, dass wir uns mit den Gesamt- sions de la session de l'automne dernier au sujet de l'imposi-
ausfällen bereits in einem kritischen Bereich bewegen. tion des couples et des familles. Nous les considérions
Wenn Kompensationen notwendig sein sollten, würden sie comme acceptables, bien que nous eussions préféré nous
zweifellos via indirekte Steuern erfolgen. Es würden also rattacher au système du quotient familial qui a été introduit
von natürlichen Personen zur Kompensation indirekte Steu- récemment, par exemple, dans le canton de Vaud. Nous
ern erhoben, um Geschenke - unbegründete Geschenke - nous rallions néanmoins au système que nous avons adopté
an juristische Personen zu finanzieren. Das kommt für uns 1'automne dernier car nous le considérons comme
nicht in Frage. conforme à la fois à notre conception de la famille comme
une entité, y compris vis-à-vis du fisc, et aux exigences de
Harmonisation fiscale. Lois 1716 N 14 décembre 1987
l'égalité des droits entre les hommes et les femmes. Dès lors, Enfin, bien entendu, je ne saurais terminer cette déclaration
nous estimons qu'elles pourraient être reprises telles d'entrée en matière sans aborder la question très controver-
quelles dans la loi définitive, même si les circonstances ne sée de la périodicité de la déclaration et de la taxation de
leur donnent actuellement qu'une portée transitoire. l'impôt fédéral direct. Dans sa majorité, le groupe libéral
Notre soutien s'étend au barème d'impôts des personnes appuiera la proposition du Conseil fédéral et de la commis-
physiques que le Parlement a arrêté conjointement en sep- sion de passer de la période actuelle de deux ans à la
tembre dernier. De même, nous sommes satisfaits que l'im- période annuelle. Pour la plupart, les libéraux résident dans
pôt sur les gains de participation ait été écarté du projet tant des cantons qui appliquent depuis plus ou moins longtemps
par le Conseil des Etats que par la commission du Conseil le système de la taxation annuelle. Ils peuvent donc témoi-
national. Cet impôt tombe de plus en plus en désuétude et gner qu'elle est praticable, contrairement à ce que craignent
ce n'est pas le récent krach boursier qui pourrait lui redon- les directeurs des finances des autres cantons, et ce sans
ner de l'attrait, bien au contraire. complications administratives démesurées en regard des
Nous sommes également satisfaits que les règles introduites améliorations qu'elle procure par ailleurs.
depuis peu, dans l'arrêté du Conseil fédéral actuel à la Ses avantages sont essentiellement liés au fait que l'impôt
faveur du dépôt d'une initiative populaire - faut-il le rappe- est à acquitter dans un délai beaucoup plus bref par rapport
ler? - en vue d'éliminer les effets de la progression à froid, à la réalisation du revenu imposable correspondant. Aujour-
aient été reprises intégralement dans la loi. d'hui, la vie va vite. Les changements des situations indivi-
Dans l'ensemble, nous souscrivons aussi au traitement fis- duelles sont nombreux, fréquents, rapides, qu'il s'agisse de
cal réservé aux primes et aux prestations de la prévoyance l'état civil, de la profession, du lieu de travail ou de rési-
professionnelle. Il correspond au principe défini dans la loi dence; toutes ces modifications propres au contribuable ne
sur le deuxième pilier et aux ordonnances d'application sont guère compatibles avec une périodicité fiscale de deux
édictées depuis son entrée en vigueur. Les dispositions, ans. Il en résulte de très nombreuses demandes de taxation
présentées par la commission à cet égard, nous semblent intermédiaires, qui encombrent considérablement certaines
adéquates. administrations fiscales. De plus, la conservation pendant
Il en va de même de la solution trouvée en matière d'impôt deux ans de tous les documents justificatifs nécessaires à
sur la valeur locative. Votre commission a examiné et inven- rétablissement de la déclaration ne facilite pas l'archivage
torié tous les systèmes. Ils présentent chacun avantages et des pièces par le contribuable.
inconvénients. Celui auquel la commission s'est finalement J'ajouterai que les fluctuations extérieures au contribuable,
arrêtée, s'il n'offre peut-être pas la solution idéale, permet celles de la bourse ou de la conjoncture, à la hausse comme
du moins de tenir compte de la diversité des situations à la baisse, peuvent, dans le système biennal actuel, appor-
cantonales sur le marché immobilier et de favoriser, par ter de douloureux mécomptes. Les effets du 19 octobre
conséquent, une approche fédéraliste plutôt qu'uniforme de dernier risquent d'augmenter le nombre des partisans de la
la question. déclaration annuelle. Celle-ci est plus proche de la réalité
En revanche, nous manifestons beaucoup de scepticisme à économique, elle traduit plus immédiatement les modifica-
l'égard des propositions, certes, méritoires dans leurs inten- tions plus fréquentes de la situation des contribuables. C'est
tions de remplacement de certaines déductions par des pourquoi nous la préférons.
forfaits. Il est désirable, pour la simplification du travail tant Des solutions transitoires, des délais d'adaptation, des sou-
des contribuables que des administrations fiscales, d'éviter plesses, sont imaginables pour favoriser son entrée en
de tomber dans des calculs d'apothicaires. Par contre, si ces vigueur, mais je suis convaincu que progressivement le
simplifications apparentes aboutissent à un surcroît de système proposé par le Conseil fédéral s'imposera de lui-
charges fiscales, ce qui serait le cas, à raison de 80 millions même. Ne peut-on espérer anticiper à peine ce mouvement
de francs avec la formule proposée, et à des disparités de naturel à l'occasion de l'élaboration de cette loi sur l'impôt
traitements injustifiables, nous ne pourrons que nous y fédéral direct? C'est notre impression et nous espérons que
opposer. nous pourrons la faire partager par une majorité de ce
Quant aux personnes morales, nous considérons comme conseil.
absolument indispensable de les mettre au bénéfice d'un C'est dans cet esprit que nous vous invitons à entrer en
allégement au titre de l'atténuation de la double imposition matière et à rejeter la proposition de renvoi.
des bénéfices d'une société et de ces mêmes bénéfices
lorsqu'ils sont distribués sous forme de dividendes aux Frau Spoerry: Wenn Sie die Fahne zum direkten Bundos-
actionnaires. steuergesetz durchsehen, stellen Sie viele Differenzen zum
Les sociétés de droit suisse souffrent de façon injustifiée de Ständerat fest. Sollten Sie jedoch aus der Menge dieser
cette double imposition économique. Le groupe libéral Differenzen den Schluss ziehen, dass die Vorlage der Kom-
appuiera donc résolument l'introduction de la déductibilité missionsmehrheit des Nationalrates sich wesentlich von
d'un dividende normal à partir du bénéfice social. derjenigen des Ständerates unterscheidet, wäre diese
Quant à la question très controversée du barème de l'impôt Schlussfolgerung unzutreffend. In den meisten wesentli-
sur les bénéfices des sociétés, le groupe libéral ne cache chen Fragen hat sich die Kommissionsmehrheit Ihres Rates
pas sa préférence pour la solution adoptée par le Conseil dem Ständerat angeschlossen, zumindest in der Tendenz.
des Etats. Il refuse l'idée du Conseil fédéral d'un impôt Die Differenzen betreffen häufig nur eine unterschiedliche
simplement proportionnel qui ne tienne pas compte du Ausgestaltung des gleichen Grundsatzes. Der Ständerat als
rendement effectif. En effet, la neutralité d'un impôt propor- Erstrat hat die Bundesratsvorlage in wichtigen Punkten
tionnel n'est qu'apparente, les entreprises suisses sont geändert, aus der Sicht der FDP-Fraktion zu ihrem Vorteil
caractérisées par une proportion de capital propre générale- geändert. Bei diesen Aenderungen der Vorlage gegenüber
ment substantielle. Dans certains cas, c'est la loi même qui der Botschaft ist die Kommissionsmehrheit Ihres Rates dem
la leur impose. Cela a permis, dans de très nombreux cas, Ständerat im wesentlichen gefolgt. Ich lege dies an ein paar
d'améliorer la solidité financière et l'indépendance de ces Beispielen dar:
sociétés. En différenciant le barème en fonction de l'inten- Beim Tarif der natürlichen Personen: Der Bundesrat wollte
sité du rendement, on favorise la tendance à l'auto-finance- den Tarif der natürlichen Personen verschärfen. Er hat
ment, sans nuire pour autant, dans des proportions insup- durch eine Anhebung des Maximalsatzes in der Tarifkurve
portables, à de nouvelles entreprises qui, au départ, doivent und eine gleichzeitige Herabsetzung der Grenze, nach wel-
plus largement se financer sur le capital extérieur. Si le cher dieser Maximalsatz wirksam wird, eine eindeutige Ver-
système à trois paliers du Conseil des Etats nous semble schärfung der Progression vorgenommen. Der Ständerat
préférable, nous pourrions, dans un premier temps en tout hat nach einer Verflachung der Progression gesucht und für
cas, nous rallier au système à deux paliers imaginé par la die Verheirateten auch gefunden, allerdings unter Mehrbela-
commission. stung der Alleinstehenden. Zum Schluss haben sich die
beiden Räte bei der jetzt vorliegenden Fassung des Sofort-
14. Dezember 1987 N 1717 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
Programms getroffen, und dieses Sofortprogramm hat-wie Damit komme ich zum Minderheitsantrag Haller. Eine dieser
Sie wissen - in der Herbstsession mit einem qualifizierten Fragen ist die getrennte Besteuerung der Ehegatten. Dabei
Mehr beide Räte passiert. Es stellt eine gerechte Lösung dar, handelt es sich in keiner Weise um eine neue Forderung.
die niemanden mehr belastet - vor allem auch die Alleinste- Herr Biel hat laut unseren Protokollen diese Forderung
henden nicht - und den Familien die angemessenen Entla- bereits 1969 in diesem Rat gestellt. In der jüngeren Vergan-
stungen bringt. genheit wurde die Problematik in praktisch allen Kantonen
Eine weitere Neuerung, die der Bundesrat einführen wollte, diskutiert. In Zürich hat sogar eine Volksabstimmung - mit
war die Beteiligungsgewinnsteuer. Auch hier ist der Stände- negativem Ausgang - darüber stattgefunden. Warum das?
rat dem Bundesrat nicht gefolgt; auch die Kommissions- Die kantonalen Steuergesetze mussten alle in den letzten
mehrheit des Nationalrates lehnt die Einführung der Beteili- Jahren aus folgenden Gründen revidiert werden: einerseits
gungsgewinnsteuer ab - als willkürliche Erfassung wegen der Anpassung der Steuergesetze an das neue BVG;
bestimmter Kapitalgewinne, die sich nicht rechtfertigen andererseits auch als Folge des berühmten Bundesgerichts-
lässt. Die drei Kantone, die die Beteiligungsgewinnsteuer entscheides Hegetschwiler aus dem Jahre 1984, der rügt,
kannten, haben sie im übrigen in der Zwischenzeit abge- dass ein berufstätiges Ehepaar mehr Steuern zu bezahlen
schafft oder sind im Begriff, dies zu tun. hat als ein beruftätiges Konkubinatspaar, dies wegen der
Dritter Punkt, Besteuerung der juristischen Personen: Der Verletzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Bundesrat schlägt den Uebergang zum Proportionaltarif Alle diese Revisionen erfolgten in Kenntnis des neuen BV 4
vor, also weg vom heute geltenden Dreistufentarif. Er will Artikel 2 und der Stossrichtung des neuen Eherechtes, aber
ihn grundsätzlich ertragsneutral ausgestalten, aber selbst- auch in Kenntnis des Bundesgerichtsentscheides. Kein ein-
verständlich würde dieser Schritt bei den betroffenen Unter- ziger Kanton ist in Kenntnis all dieser Tatsachen zur
nehmungen zu ganz grossen Umschichtungen in der Bela- getrennten Veranlagung übergegangen, und auch unsere
stung führen. Kommission hat die Problematik ausführlich diskutiert. Wir
Zusammen mit dem Ständerat lehnt auch die Kommissions- haben 50 Seiten Protokoll zu diesem Thema; in der Abstim-
mehrheit des Nationalrates den Uebergang zum Proportio- mung wurde im Verhältnis zweieinhalb zu eins abgelehnt,
naltarif ab. Wir suchen aber Wege, um bei der Aktiengesell- von der Familienbesteuerung abzukommen.
schaft einerseits und beim Aktionär andererseits die wirt- Der Grund dafür liegt nun wirklich nicht darin, wie man uns
schaftliche Doppelbelastung des gleichen Steuersubstrates das gerne unterstellt, dass man einfach keine Reformen will,
zu mildern. Dies war auch das Bestreben des Ständerates. dass man am Althergebrachten stur festhält und zudem
Er wurde - aus Rücksichtnahme auf den Bundeshaushalt - auch den Verwaltungsaufwand scheut, sondern der Grund
zur Wahl zwischen einer Milderung des geltenden Dreistu- liegt einfach darin, dass es kein Steuersystem ohne Nach-
fentarifs und dem Abzug einer Normaldividende gezwun- teile gibt. Das geltende Steuersystem hat Nachteile; die
gen. Er hat sich zugunsten der Streckung des Dreistufenta- getrennte Veranlagung hätte andere. Es ist im Grunde
rifs entschieden. Ihre Kommission hat die Akzente anders genommen eine Optimierungsfrage, unter welchem System
gesetzt. Wir sprechen uns mehrheitlich für den Abzug der man die immer wieder auftauchenden Schwierigkeiten und
Normaldividende aus, weil mit diesem Schritt eine echte Ungereimtheiten am besten in den Griff bekommen kann.
Strukturbereinigung vorgenommen werden kann. Die Mehrheit der Kantone und die Mehrheit unserer Kom-
Gleich wie der Ständerat hat die Mehrheit der Nationalrats- mission konnte nicht davon überzeugt werden, dass die
kommission auch beim Steuerstrafrecht entschieden. Wir getrennte Veranlagung soviel gerechter und gesellschafts-
lehnen es ab, die arglistige Steuerhinterziehung gleich zu politisch so notwendig sei, dass sich die offensichtlich damit
behandeln wie einen Steuerbetrug, bei dem eine Urkunden- verbundenen neuen Nachteile und der weitaus grössere
fälschung vorliegt. administrative Aufwand rechtfertigen Messen. Warum? Die
Bei der Frage der zeitlichen Bemessung hat die Kommission getrennte Besteuerung der Ehegatten stellt zwar das berufs-
Ihres Rates allerdings eine brisante Differenz zum Ständerat tätige Ehepaar dem berufstätigen Konkubinatspaar mit dem
geschaffen. Die FDP-Fraktion schliesst sich in ihrer Mehr- gleichen Einkommen gleich. Unter dem geltenden Recht ist
heit der Fassung des Ständerates an, also Beibehaltung der das noch bei weitem nicht überall der Fall. Ganz besonders
Vergangenheitsbesteuerung mit einer zweijährigen Bemes- nicht im Bundessteuerrecht, auch wenn wir mit dieser Revi-
sungsperiode. Bei diesem Punkt muss man auf einen wichti- sion hier einen ersten Schritt in die richtige Richtung
gen Aspekt hinweisen. Es wurde schon erwähnt, dass der machen. Aber die getrennte Veranlagung hat natürlich ganz
Ständerat beide Vorlagen, die Steuerharmonisierungsvor- eindeutig den Nachteil, dass in Zukunft Ehepaare, die
lage und das direkte Bundessteuergesetz, zusammen gemeinsam über das gleiche Einkommen verfügen und
behandelt hat. Die Abkoppelung erfolgte erst im Rat selbst. damit die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben,
Diese Abkoppelung wird heute verbal von allen bedauert, unterschiedliche Steuerbeträge zu entrichten haben, je
aber eigentlich haben wir alle zu ihr beigetragen. nachdem aus welchen Quellen diese Einkommen fliessen, in
Die national rätliche Kommission bringt nun das direkte Bun- welchem Verhältnis diese Einkommen anfallen. Sie hat des
dessteuergesetz vor das Plenum, ohne vorher das Steuer- weiteren den Nachteil, dass die Einverdienerfamilie - also
harmonisierungsgesetz beraten zu haben. Wir von der FDP- die Familie, in der nur ein Partner für den Unterhalt sorgt
Fraktion begrüssen eine rasche Verabschiedung des direk- und der andere die Familie betreut - ganz eindeutig
ten Bundessteuergesetzes, weil zu viele Strukturmängel in schlechter gestellt wird. Sie hat den dritten Nachteil, dass
diesem Gesetz nun endlich einer Bereinigung harren. Trotz- das berufstätige Ehepaar (im Vergleich zum Alleinstehen-
dem müssen wir sagen, dass dieses getrennte Vorgehen bei den) zu gut wegkommt. Der Alleinstehende hat also zum
gewissen Fragen die Entscheidung erschwert. Es sind dies Schluss zu einem grossen Grad die Zeche wieder zu be-
alles Fragen, die das System als solches treffen. zahlen.
Wenn wir beim direkten Bundessteuergesetz wichtige Demgegenüber hält die Familienbesteuerung den Grund-
Systemfragen neu lösen, ohne zu wissen, ob der Stimmbür- satz aufrecht, dass ein Ehepaar mit den gleichen gemeinsa-
ger diese neuen Regelung bei einer allfälligen Referendums- men Mitteln grundsätzlich dergleichen Besteuerung unter-
abstimmung über das Steuerharmonisierungsgesetz akzep- liegt - unabhängig davon, aus welchen Quellen die Mittel
tiert hätte, so betreiben wir via direktes Bundessteuergesetz kommen. Den individuellen Unterschieden bei der Einkom-
eine faktische Steuerharmonisierung und zwingen die Kan- menserzielung und bei der Einkommensverwendung wird
tone zu einer Harmonisierung, die sie vielleicht so gar nicht mit gezielten Sozialabzügen - dem Miterwerbsabzug und
wollen. Das ist sicher nicht gut für das Verhältnis zwischen dem Kinderabzug - Rechnung getragen. Die Angleichung
Bund und Kantonen, und es weckt natürlich auch verfas- an das Konkubinatspaar sucht man über Tariferleichterun-
sungsrechtliche Bedenken. Diese Problematik werden wir gen bei den Verheirateten im Vergleich zu den Alleinstehen-
bei einigen Aspekten im direkten Bundessteuergesetz nicht den. Wollten wir die getrennte Veranlagung einführen, wäre
aus den Augen verlieren dürfen. es absolut unabdingbar, sie mit einem Splittingverfahren für
das Alleinverdienerehepaar zu koppeln.
Harmonisation fiscale. Lois 1718 N 14 décembre 1987
In diesem Sinne ist Frau Haller konsequent, wenn sie Rück- nen, es wäre besser, die 6,5 Milliarden Franken Einnahmen
weisung verlangt, weil das neue System eine vollkommene der direkten Bundessteuer müssten durch Lenkungsabga-
Neugestaltung der Tarife und der Abzüge bedingt. Wir ben bei umweltschädigendem Verhalten im Energie- und
müssten in mühseliger Arbeit versuchen, ob wir in dem Verkehrsbereich, in der Landwirtschaft und im Konsumbo-
neuen System wieder zu vertretbaren Lösungen kämen. reich eingeholt werden.
Vielleicht ist es ein System der Zukunft. Aber, Frau Haller: es Die grüne Fraktion verzichtet auf einen Nichteintrotensan-
ist heute nicht möglich, dies im direkten Bundessteuerge- trag; denn wir sind schliesslich «Realos», Entschuldigung:
setz zu verwirklichen. Wenn schon, müsste man die Proble- Realisten. Wir sind aber für den Rückweisungsantrag von
matik im Steuerharmonisierungsgesetz diskutieren und Frau Haller im Sinne einer partiellen Rückweisung, wie Herr
zusammen mit den Kantonen eine Lösung finden. Aber wie Biel es dargelegt hat.
gesagt, aus all den vorerwähnten Gründen kommt die Unsere grundsätzliche Haltung zum vorliegenden Bundes-
Lösung der Probleme bei der getrennten Besteuerung fast gesetz lege ich in sieben Punkten dar.
der Quadratur des Zirkels gleich. 1. Die grüne Fraktion ist mit dem Bundesrat und der natio-
Nachdem nun alle Kantone an der Familienbesteuerung nalrätlichen Kommission der Meinung, es sei in Zukunft die
festgehalten haben, widerspricht nach meiner Ueberzeu- Postnumerando-Methode, die Gegenwartsbesteuorung,
gung ein Uebergang zur getrennten Veranlagung im direk- anzuwenden. Was man in einem Jahr verdient hat, soll man
ten Bundessteuergesetz dem Verfassungsauftrag der Har- besteuern, und das Jahr für Jahr. Das ist gerecht und zudem
monisierung, weil wir damit die Kantone faktisch zu einer einfacher sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für den
doppelten Veranlagung zwingen würden. Staat.
Des weiteren möchte ich noch daran erinnern - ich habe es 2. Wir sind für Individualbesteuerung gemäss Antrag Biel.
bereits gesagt -, dass das Sofortprogramm mit qualifizierten Wir sind der Ueberzeugung, dass nur so die steuerliche
Mehrheiten in beiden Räten verabschiedet worden ist. Es Gleichstellung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren
war ein referendumsfähiger Beschluss. Man hätte sich erreicht werden kann. Durch die Individualbesteuerung wird
dagegen wehren können. Aus meiner Sicht war nirgends auch eine steuerliche Mehrbelastung der Familie im Verhält-
virulente Gegnerschaft oder Opposition spürbar. Man kann nis zu den Alleinstehenden vermieden.
also davon ausgehen, dass - so wie in allen Kantonen - 3. Die grüne Fraktion ist mit dem Bundesrat einig, dass die
auch im Bundessteuerrecht die gemeinsame Veranlagung Gewinne der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
weiterhin akzeptiert wird. nach einem einheitlichen Satz von acht Prozent versteuert
Ich komme zum letzten Punkt, zu den Ausfällen. Wenn man werden sollen. Das bisherige Dreistufensystem bewirkt eine
ein Steuergesetz revidiert, wenn man Strukturmängel steuerliche Benachteiligung der arbeitsintensiven und der
behebt, dann gibt das Ausfälle. Es sind gesamthaft etwa jungen, in der Regel nicht kapitalintensiven Unternehmen.
rund 600 Mio. Franken, etwas mehr oder weniger, je nach 4. Bei der Beteiligungsgewinnsteuer sind wir gespalten.
den Entscheiden, die wir fällen werden. Meiner Meinung nach ist diese Steuer in der vorliegenden
Das sind knapp zehn Prozent des Bundessteueraufkom- Form eine ungerechte Steuer. Gewinne beim Verkauf von
mens aus den direkten Bundessteuern, die im Budget 1988 Anteilen der grossen Publikumsgesellschaften bleiben in
mit 6,5 Mrd. Franken veranschlagt wurden. Die FDP-Frak- der Regel unbesteuert, weil der Anteil weniger als 20 Pro-
tion akzeptiert diese Ausfälle. Wir halten dafür, dass sie zent des Grund- oder Stammkapitals beträgt. Gerecht wäre
vertretbar sind. Dies aus zwei Gründen: allerdings eine Besteuerung aller Aktienverkäufe. Dann wür-
1. Die direkten Steuern sind nicht das Steuersubstrat des den aber auch die Verluste abzugsberechtigt.
Bundes. Es ist eine Zusatzsteuer. Herr Nebiker hat zu Recht Ich bin der Meinung: Wenn der Staat mehr Einnahmen aus
gesagt: Schön wäre es, man könnte sie wieder abschaffen. dem Aktienhandel will, dann kann er ja die Stempelsteuer
Sie wurde als befristetes Provisorium eingeführt, und als anheben.
Folge dieser Entstehungsgeschichte bestehen nun in der 5. Wir Grüne wollen die steuerliche Förderung von umwelt-
Struktur dieser Steuer Mängel. Jetzt, wo wir dieses Proviso- gerechten Massnahmen. Wir verstehen hier die Zurückhal-
rium in ordentliches Gesetzesrecht überführen, ist der Zeit- tung des Bundesrates nicht. Wir werden deshalb die
punkt gekommen, diese zu korrigieren. Wir können uns das Anträge der nationalrätlichen Kommission unterstützen. Wir
leisten, weil in der Zwischenzeit eine ungute Verlagerung sind für eine Pauschale bei den Abzügen von Borufskosten.
von den indirekten zu den direkten Steuern erfolgt ist, die Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, soll nicht noch steuerlich
nicht in diesem Ausmass weitergeführt werden darf. belohnt werden.
2. Die Einnahmenausfälle lassen sich auch vertreten, weil Bei Investitionen für Liegenschaften, die dem Energiesparen
die direkte Bundessteuer in den letzten Jahren gewaltige und dem Umweltschutz dienen sollen, meinen wir und stel-
Zuwachsraten hatte: Von Rechnung 1986 auf Budget 1987 len hier einen Antrag: Alle diese Investitionen sollen vollum-
919 Mio. Franken, von Budget 1987 auf Budget 1988 fänglich und nicht nur nach den Bestimmungen des Eidge-
1,3 Mrd. Franken. Der Herr Finanzminister wird mir zu Recht nössischen Finanzdepartementes abgezogen werden
entgegenhalten: Es ist etwas willkürlich, wenn man ein dürfen.
einzelnes Jahr herausgreift. Aber man kann auch die Zeit- 6. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir bei den Sozial-
spanne seit 1970 nehmen. Da gab es jedes Jahr eine durch- abzügen möglichst weit gehen wollen. Wir werden hier die
schnittliche Zunahme von zehn Prozent. Die durchschnittli- Minderheitsanträge der Kommission zugunsten der sozial
che Ausgabenzunahme lag bei 6,9 Prozent. Aus diesem Schwächeren unterstützen.
Grunde sind wir der Ansicht, dass in diesem Steuersubstrat 7. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wir lehnen deshalb
die Ausfälle zu verantworten sind. jede Milderung des Steuerstrafrechts ab.
Die FDP-Fraktion schliesst sich im wesentlichen den Mehr-
heitsanträgen an, empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Vorlage Präsident: Es folgen nun die Einzelsprecher.
und Ablehnung des Rückweisungsantrages Haller.
Mme Aubry: J'émets des réserves sur la loi fédérale concer-
Meier-Glattfelden: Bis 1940 galt als ungeschriebenes nant l'impôt fédéral direct. Elle me semble dépassée sur
Gesetz: Nur die Kantone erheben direkte Steuern. Der Bund certains points, ou du moins non adaptée au nouveau droit
aber bestreitet seine Ausgaben aus den Erträgen von indi- matrimonial et à l'article 4 de la Constitution fédérale, qui
rekten Steuern. Die grüne Fraktion ist der Meinung, es wäre nous garantit l'égalité des droits entre hommes et femmes.
gut, dieses Prinzip würde heute wieder eingeführt. Damals, Cette égalité est en passe d'être réalisée dans de très nom-
1940, war das Erheben einer direkten Bundessteuer, der breux domaines, hélas pas encore partout, mais surtout pas
sogenannten Wehrsteuer, eine Notwendigkeit. Der Bund dans celui de la fiscalité.
brauchte Geld, viel Geld, wegen der äusseren Bedrohung. Même si nous avons accepté un nouveau droit matrimonial,
Heute aber, 1987, haben wir eine innere Bedrohung, eine qui entrera en vigueur le 1er janvier prochain, le domaine de
existentielle Bedrohung an der Umweltfront. Wir Grüne mei- la fiscalité reste tabou pour la femme mariée. Ce nouveau
14. Dezember 1987 N 1719 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
droit permet cependant à l'épouse de gérer ses biens sépa- Située dans son contexte constitutionnel, la nouvelle loi,
rément si elle le désire, mais elle n'a toujours pas la possibi- telle qu'elle ressort des travaux de cette commission, nous
lité de remplir sa feuille d'impôt elle-même, si elle a son paraît bonne et je m'abstiens maintenant de dire toutes ses
propre revenu, et d'être responsable de ses propres impôts. louanges, me réservant peut-être de le faire lors de la discus-
C'est pourquoi j'appuie sans réserve la proposition de sion de détail.
M. Biel, qu'il a d'ailleurs présentée il y a déjà 17 ans. Il Sur un point essentiel, je tiens à vous faire part de ma
recevra sans doute une réponse comme à l'accoutumée, désapprobation. Actuellement, l'impôt fédéral direct est fixé
soit que la perte pour les impôts est trop élevée et que nous pour deux ans et perçu chaque année, comme le stipule
ne pouvons pas accepter ce «Splitting». expressément l'article 7 de l'arrêté du Conseil fédéral intro-
La proposition de la minorité de la commission ne me paraît duisant l'impôt fédéral direct du 9 décembre 1940. Or, le
pas suffisante. Je constate qu'avec toujours cette même projet du Conseil fédéral, à son article 51, introduit, pour les
réponse l'épouse apporte quand même une importante personnes physiques, la taxation annuelle avec imposition
contribution à la masse des impôts, et cela à tous les immédiate du revenu, système connu dans un seul canton
niveaux. Cette situation est donc injuste, elle pénalise les suisse. Cette méthode entraîne l'obligation pour les citoyens
couples ayant deux revenus, puisqu'il y a progression par de remplir chaque année une déclaration d'impôt, alors que
addition de ces deux revenus. La multiplication de ces les habitants de tous les cantons suisses, sauf quatre d'entre
additions sur les plans communal, cantonal et fédéral crée eux, n'établissent une déclaration que tous les deux ans.
une situation qui me semble peu normale pour la femme Quel beau progrès pour le citoyen, quelle belle vengeance
mariée par rapport aux concubins. Elle pénalise aussi la technocratique au nom du progrès!
femme qui a décidé, pour des raisons qui lui sont propres, Enfin, il sied de relever que la loi entraîne des diminutions de
de travailler au dehors et qui, malgré son travail et la respon- recettes de 600 millions par an pour la Confédération,
sabilité qui en découle, n'est pas traitée comme une per- somme considérable au premier abord. Mais les recettes de
sonne à part entière. l'impôt fédéral direct figurent au budget 1988 de la Confédé-
Je me refuse à accepter l'article 9, alinéa premier, qui ne ration pour 6,5 milliards, et elles ont augmenté de 10 pour
tient pas compte du nouveau droit matrimonial, mais j'ap- cent en moyenne par an dès 1970. Par conséquent, la
puie la proposition de M. Biel et rejette celle de Mme Haller, diminution des recettes que nous vous proposons équivaut
en espérant tout de même un retour à la commission. à la progression annuelle de ces dernières années.
Monsieur le Conseiller fédéral, je tiens à vous dire que la Sous la réserve importante de la taxation biennale, je vous
Confédération manque dans ce cas une occasion de donner invite donc à accepter l'entrée en matière.
l'exemple de l'application de l'article 4 de la Constitution
fédérale qui, par la suite, pourrait être appliqué sur le plan Bundi: Die Kommission präsentiert nach langen Beratungen
fiscal cantonal et communal, même s'il doit nous en coûter eine Vorlage, die gegenüber dem bisherigen Gesetz eine
quelques centaines de millions qui, je vous fais confiance, Reihe von Aenderungen mit sich bringt. Es ist aber die
seront sans doute retrouvés ailleurs. Frage, ob das neue Gesetz befriedigen kann. Genügt es den
Contrairement à mon groupe, je m'abstiendrai d'accepter Kriterien der Einfachheit und Transparenz, der wirtschaftli-
l'entrée en matière. chen Leistungsfähigkeit und der Verwaltungsökonomie?
Leider nicht in allen Teilen!
M. Pidoux: II n'est jamais agréable de payer des impôts. Il est Die Kommission hat sich des längeren mit den Möglichkei-
plus contestable encore de verser des impôts directs à la ten von Vereinfachungen bei den Abzügen befasst. Mehrere
Confédération. La compétence de la Confédération de lever Vorschläge in dieser Richtung wurden ihr von der Verwal-
un impôt fédéral direct expire en effet dans sept ans. On n'a tung unterbreitet. Leider konnte sich die Kommission nur zu
pas assez répété dans cette salle, que l'article 41ter, lettre c, einem einzigen solchen Vorschlag bekennen: einer Pau-
de la constitution limite en effet à fin 1994 la possibilité pour schale beim Abzug von Berufskosten. Selbst diese Vereinfa-
la Confédération de prélever l'impôt fédéral direct introduit chung scheint nun im Rat bekämpft zu werden. Damit dürfte
en 1940, sous le régime des pleins pouvoirs du Conseil insgesamt die Vorlage nicht lesbarer, einfacher und transpa-
fédéral, au titre de l'impôt de défense nationale. On sait que renter werden, sondern es ist im Gegenteil zu befürchten,
la levée des impôts directs est ressortie de tous temps aux dass beim Ausfüllen der Steuererklärung weitere Zusatzfor-
cantons, tandis que les impôts indirects reviennent à la mulare notwendig und dass somit noch mehr Bürger als
Confédération. heute Verständnisprobleme haben werden. Das heisst, dass
Nul doute, Monsieur le Conseiller fédéral, que notre exécutif sie zu Treuhändern oder anderen Helfern Zuflucht nehmen
nous proposera bientôt une réforme pour conserver éternel- müssen, um ihre Steuererklärung ausfüllen zu können.
lement le droit d'imposer directement les personnes physi- Ich meine, man kann bei der einjährigen Besteuerung nicht
ques et morales et se débarrasser de quelques règles consti- einfach die Begründung heranziehen, dass sie einen Haufen
tutionnelles. mehr Bürokratie mit sich bringen würde, wenn man auf der
Le message du Conseil fédéral de 1983 traite, dans le même anderen Seite bei ganz konkreten Vorschlägen zur Vereinfa-
paquet, les nouvelles lois sur l'impôt fédéral direct et l'har- chung nicht gewillt ist, diesen zuzustimmen.
monisation des impôts directs des cantons et des com- Ein weiteres Ziel, das in der Botschaft als wichtig bezeichnet
munes. Cette loi-ci est basée sur le nouvel article 42quin- worden war, wurde kaum erreicht, nämlich die Sicherstel-
quies de la Constitution fédérale, qui ne fonde cependant lung der für den Finanzbedarf notwendigen Einnahmen
pas la loi dont nous parlons maintenant. Celle loi-là n'a donc ohne Abschwächung durch ausserfiskalische Zielsetzun-
qu'une base constitutionnelle provisoire! gen. So figurieren in der Vorlage Abzugsmöglichkeiten für
Le Conseil des Etats a traité ensemble les deux lois. Il a Kosten der Denkmalpflege neben solchen von Umwelt-
commencé par celle sur l'harmonisation des impôts directs schutz- und Energiesparmassnahmen; zufolge von unter-
des cantons et des communes. Les liens entre les deux dessen eingereichten Anträgen soll in dieser Richtung noch
nouvelles lois sont en effet évidents. weitergegangen werden. In einem besonderen Artikel sollen
Au sein de la commission, nous avons procédé au désac- Rückstellungen auch für Aufwendungen für wirtschaftlich
couplage des deux lois et nous n'avons traité que celle sur erforderliche Betriebsumstellungen und Umstrukturierun-
l'impôt fédéral direct. L'harmonisation n'est en effet plus à la gen zulässig sein. Schliesslich hat der Ständerat in seiner
mode car, dans notre pays, le peuple est heureusement Fassung über die Steuerharmonisierung - damit hat er die
souverain. Tendenz markiert - zur Förderung der Wirtschaft auch
M. Stich nous a donné l'impression de ne plus croire à Steuererleichterungen für neue Unternehmen während
l'actuel projet de loi sur l'harmonisation, à moins bien sûr 9 Jahren eingeführt. Dies alles, obwohl männiglich grund-
que ce ne soit une tactique et, puisque notre ministre des sätzlich zugeben muss, dass dadurch die Transparenz verlo-
finances est un homme tenace, qu'il revienne à sa loi tech- rengeht; dass solche Abzüge eigentlich Subventionen nach
nocratique par un autre biais. dem Giesskannenprinzip darstellen und wenig zielgerichtet
Harmonisation fiscale. Lois 1720 N 14 décembre 1987
sind; dass die Steuerverwaltungen damit administrativ fast 1,42 Millionen Familien gezählt. Davon haben 579000 Kin-
unzumutbar belastet werden; dass schliesslich die Grund- der unter 16 Jahren. 539 000 Ehepaare haben keine Kinder.
sätze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Steuerge- Nur jedes fünfte Paar hat mehr als zwei Kinder; nur 5 Pro-
rechtigkeit gefährdet werden - von der Verfälschung der zent der Paare haben mehr als drei Kinder. Auch hier wieder
Wettbewerbssituation gar nicht zu sprechen. Nicht zuletzt die total veränderte Situation: rationalisierte Kleinhaushalte,
führen solche Steuererleichterungen zu einem beträchtli- wenige oder keine Kinder mehr; auf der anderen Seite eine
chen Verlust an Steuersubstrat; die entsprechenden Aus- längere Lebenserwartung und eine bessere Berufsausbil-
fälle lassen sich im Moment wohl kaum abschätzen. dung.
In der Kommission wurde häufig vom Grundsatz der wirt- Ich weiss, dass es nicht leicht ist, alle Forderungen, die
schaftlichen Leistungsfähigkeit gesprochen. Einen Versuch, heute auf dem Tisch liegen, zu erfüllen. Zweiverdienerpaare
in dieser Hinsicht mehr Gerechtigkeit herzustellen, stellt der sollten nicht wesentlich schlechter fahren als Konkubinats-
neu gewählte Tarif für die natürlichen Personen dar. Er paare. Andererseits dürfen Einverdienerpaare, bei denen
scheint uns aber noch korrekturbedürftig zu sein, weshalb nur der eine Ehepartner verdient und der andere den Haus-
wir im Sinne einer familiengerechten Besteuerung noch halt führt und sich der Kinderbetreuung widmet, natürlich
weitergehende Entlastungen für die Kinder vorschlagen. nicht benachteiligt werden. Schliesslich sollten auch Allein-
Andererseits kann der Beschluss der Kommissionsmehrheit, stehende mit Betreuungspflichten nicht benachteiligt wer-
bei den juristischen Personen im Rahmen eines Normaldivi- den, denn sie haben es ja besonders schwer. Nicht zuletzt
dendenabzuges beträchtliche Steuererleichterungen vorzu- sollte aber die ganze Ehepaarbesteuerungsproblematik
nehmen, wohl kaum mit dem Hinweis auf die wirtschaftliche nicht auf dem Buckel der Alleinstehenden, der Ledigen, die
Leistungsfähigkeit begründet werden. dem Erwerb nachgehen, gelöst werden. Denn hier drängt
So enthält die Vorlage insgesamt leider eine Reihe von sich wieder der Vergleich mit den verheirateten nichtberufs-
Unzulänglichkeiten. Ich plädiere trotzdem für Eintreten, in tätigen Frauen auf.
der Hoffnung aber, dass in der Detailberatung einige Wenn Sie das Problem tatsächlich einmal anschauen, wer-
wesentliche Punkte verbessert werden können. Meine den Sie feststellen, dass Sie es praktisch nur lösen können,
endgültige Zustimmung hängt darum vom Ausgang dieser wenn Sie von der Individualbesteuerung ausgehen und
Detailberatung ab. dann Korrekturen machen. Sie können es nicht lösen, indem
Sie generell eine Verheirateten-Giesskannensubvention
Frau Uchtenhagen: Ich bin Gret Haller dankbar, dass sie das machen auch bei Leuten, die gar keine Familie haben,
Problem «getrennte Besteuerung» wieder aufs Tapet bringt. sondern einfach einen Eheschein statt keinen wie viele.
Ich habe das ohne grossen Erfolg beim Sofortprogramm Darum geht es!
und auch in den Kommissionen versucht; wir haben aber ein Man muss Korrekturen machen. Man könnte sehr hohe
verjüngtes Parlament, wo das Nachdenken über etwas Kinderabzüge machen, wenn wir uns auf die Individualbe-
Grundsätzliches vielleicht eher angebracht ist. steuerung geeinigt hätten. Diese kostet nämlich weniger als
Man löst Probleme nie, indem man sie ignoriert. Genau das die Sofortlösung, die wir durchgeführt haben. Man könnte
tun wir aber. Wir ignorieren einfach Tatbestände, die uns also die Familien wesentlich entlasten, indem man die Kin-
nicht passen; wir ignorieren rechtliche Veränderungen, derabzüge vergrössern würde. Man kann sogar-da bin ich
nämlich dass wir einen Verfassungsauftrag für die Gleich- ohne weiteres einverstanden - für Ehepartner, die sich der
stellung von Mann und Frau haben, nach welchem auch Kindererziehung und der Familie widmen, hohe Abzüge
eine Frau ein Anrecht darauf hat, als eigenständige Persön- geben. Ich habe auch drei Kinder erzogen; ich weiss, was
lichkeit behandelt zu werden - natürlich auch als Steuerper- das heisst. Meine Hauptaufgabe war die Kindererziehung.
sönlichkeit. Aber ich weiss auch, dass ich das nicht mehr tue, seitdem
Es gibt einen Bundesgerichtsentscheid, der ständig zitiert die Kinder erwachsen sind. Deshalb sehe ich nicht ein,
wird und der verlangt, dass Konkubinatspaare nicht besser wieso ich ständig belohnt werden soll für das Verheiratet-
fahren dürfen als verheiratete Paare. Meistens wird unter- sein. Wir müssen dieses Problem früher oder später ange-
schlagen, dass es sich um erwerbstätige (Konkubinats- oder hen; so geht es nicht weiter.
Ehe-) Paare handelt. Um diesen Vergleich ging es-das wird Wir können nicht weiterhin so tun, als ob sich die Welt nicht
unterschlagen. verändert hätte.
Man ignoriert die Entwicklung auf internationaler Ebene.
Fast alle uns umgebenden Staaten kennen diese Steuer Reichling, Berichterstatter: Bei einem Gesetz von über
oder sind im Begriff, sie jetzt einzuführen. Wir haben die EG- 200 Artikeln kommt es darauf an, ob wir pro Artikel eine
Richtlinien; alle EG-Staaten werden darin aufgefordert, die Minute mehr oder weniger sprechen. Das können Sie rasch
Berufstätigkeit der Frau steuerlich nicht zu diskriminieren ausrechnen. Ich werde mich deshalb bei allen meinen Voten
und eine Individualbesteuerung durchzuführen - immer mit so kurz als nur möglich halten und nur auf das Wesentliche,
Korrekturen; es geht zunächst einmal um das Prinzip. Sonst das von Bedeutung ist, eingehen und versuchen, alles, was
wird immer gesagt, wir dürften keine Gräben aufreissen. in der Detailberatung sowieso noch einmal besprochen
Aber jedesmal, wenn wir ein Gesetz schaffen, tun wir so, als wird, wegzulassen.
wären wir ganz, ganz allein auf dieser Weltl Es wurde von verschiedenen Rednern das Problem der
Man ignoriert - das ist vielleicht noch typischer- die gesell- Reihenfolge in der Behandlung der Vorlagen angesprochen.
schaftlichen Veränderungen: die Zunahme eheähnlicher Wir haben eine Botschaft des Bundesrates, die das Stouer-
und nicht ehelicher Lebensgemeinschaften; die grössere harmonisierungsgesetz und das Gesetz über die direkte
Bereitschaft verheirateter Frauen zur Eingliederung oder Bundessteuer beinhaltet. Sie wissen, wie es dann in der
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, das zu einer ständerätlichen Beratung entkoppelt worden ist. Es stellt
ständigen Zunahme der Zweiverdienerehen führt. Im Augen- sich die Frage, welche Konsequenzen das für uns hat.
blick nimmt die Zahl der Zweiverdienerehen um ein Prozent Wahrscheinlich hätten wir mit dem Harmonisierungsgesetz
im Jahr zu. Wir haben statistisch zwar nur 29 Prozent; aber mit kühnen Erwartungen rascher und leichter eine Einigung
bei uns sind die Teilzeitverdienenden zum Teil nicht darin erzielen können. Aber der Teufel liegt bekanntlich im Detail.
enthalten. Eine Erhebung in der Romandie hat gezeigt, dass Wenn ich an die Beratungen in der Kommission zurück-
bereits bei 39 Prozent der Ehepaare beide berufstätig sind; denke, an die Diskussionen über solche Detailfragen, bin ich
bei den kinderlosen Ehepaaren sind es 50 Prozent. Wir der Auffassung, es sei einfacher, wenn wir uns zuerst den
werden innert kürzester Zeit die 50-Prozent-Schranke genau materiellen Fragen der Harmonisierung widmen, als wenn
wie alle anderen Ländern - mit der üblichen Verzögerung - wir zuerst Grundsätze beschliessen und dann innerhalb
erreichen. Sie werden dann sehen, dass es so nicht mehr dieser Grundsätze die Detailfragen klären müssen. Wir sind
weitergeht. wohl trotz dieser Umkehrung auf dem rechten Weg.
Vielleicht ist es auch einmal wichtig klarzumachen, wie das Das Hauptinteresse des Bundes - das sage ich aus meiner
statistisch aussieht: Bei der letzten Volkszählung hat man Sicht; das haben wir in der Kommission nicht beraten -
14. Dezember 1987 N 1721 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
besteht darin, erstens ein Bundesgesetz über die direkten diese Familienbesteuerung weltweit gelöst wird. Die
Bundessteuern zu kreieren, zweitens die Frage der Konsum- getrennte Besteuerung, wie sie von Frau Haller verlangt wird
steuern, der Warenumsatzsteuer, zu behandeln, und drittens - unterstützt von Frau Uchtenhagen und offenbar der Mehr-
vor dem Jahre 1994 wieder eine Verfassungsbestimmung zu heit der sozialdemokratischen Fraktion -, wird einzig in
erhalten, die überhaupt das Erheben von Bundessteuern Oesterreich und Schweden praktiziert. Einzig in diesen bei-
gestattet. In diesem Konzept bekommt auch die Steuerhar- den Staaten, die zudem den grossen Teil ihrer Staatseinnah-
monisierung ihre Bedeutung. men nicht über direkte Steuern decken, sondern über indi-
Wir waren insofern noch in einer speziellen Lage, als wir auf rekte Steuern, gibt es sie.
Ende der Legislatur in einer Kommission, die während lan- Das Problem der getrennten Besteuerung ist wahrscheinlich
ger Zeit zusammengearbeitet hat, eine Vorlage zu Ende viel leichter zu lösen, wenn die natürlichen Personen nur
beraten konnten und sie jetzt in den Rat bringen können. Ab einen kleinen Teil über direkte Steuern zu zahlen haben,
der nächsten Sitzung müssen wir mit einer stark erneuerten dafür den grössten Teil über Konsumsteuern, wo die Tren-
Kommission weiterberaten. Ob das gut herausgekommen nung automatisch gegeben ist.
wäre, mitten in einer Vorlage den Grossteil der Kommission Ich behaupte, einer solchen gewaltigen Ausdehnung auf die
auszuwechseln, möchte ich bezweifeln. Ich glaube also, es Konsumsteuern würden sich genau die gleichen Kreise
sei auch verfahrensmässig absolut richtig, wenn wir so widersetzen, die hier die getrennte Besteuerung verlangen.
vorgehen. Mindestens in der Vergangenheit war es so. Wir würden vor
Herr Feigenwinter hat seitens seiner Fraktion einen Vorbe- vollständig neue Erwartungen gestellt, wenn sich die Mei-
halt bezüglich Harmonisierung angebracht. Ich habe bei nungen geändert hätten. In der Schweiz kennt kein Kanton
meinem Eintretensvotum gesagt, dass hier Interdependen- die getrennte Besteuerung. Wenige Kantone kennen ein
zen bestehen. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer vollständiges oderteilweises Splittingverfahren. Die Steuern
untersteht auch der Steuerharmonisierung. Wenn sich in sollen in Zusammenarbeit mit den Kantonen harmonisiert
der Beratung noch kleine Nuancen ergeben, wird der Bund werden. Wenn Sie den Auftrag geben, ein Besteuerungssy-
- genau gleich wie der Grossteil der Kantone - innerhalb der stem einzuführen, das in den letzten Jahren in allen Kanto-
gesetzten Frist auch sein Steuergesetz an die Harmonisie- nen, wo es zur Diskussion stand, abgelehnt worden ist-alle
rung anpassen müssen. Wenn wir zum Beispiel die Frage Kantone haben zwecks Erleichterung der Familienbesteue-
der ein- oder zweijährigen Veranlagung jetzt im einen oder rung einen anderen Weg beschritten -, arbeiten Sie damit
anderen Sinne lösen, ist es nicht ausgeschlossen, dass wir eindeutig gegen den Verfassungsauftrag. Der Verfassungs-
im Rahmen des Har'monisierungsgesetzes eine abwei- auftrag kann auf diesem Weg unmöglich gelöst werden.
chende Lösung treffen könnten, genau wissend, dass dann Wie sind die finanziellen Voraussetzungen? Wir haben die
auch der Bund seine Gesetzgebung innerhalb der vorgese- Rahmenbedingungen, die Frau Haller aufgestellt hat. Sie
henen Zeit - es sind acht Jahre vorgesehen - nochmals sind im Detail nicht berechnet worden. Man stellte aber
revidieren muss. Das wäre aber auf alle Fälle nach 1994 und Rechnungen an, woraus Sie etwa sehen, wie hoch bei einem
müsste in einem neuen Anlauf gemacht werden. Ich bin der solchen System aufgrund der heutigen Steuerveranlagun-
Auffassung, das sei in keiner Art wünschenswert; ich würde gen die Ausfälle sein könnten. Bei der getrennten Besteue-
das sicher nicht befürworten, aber formell für möglich rung müssen die Ehepaare, bei denen nur ein Ehegatte
halten. verdient, mehr Steuern bezahlen, weil der heute der Familie
Das Hauptgewicht liegt beim Rückweisungsantrag von Frau gewährte Abzug wegfällt. Es gibt also eine deutliche Mehr-
Haller. Zuerst die Frage, wohin soll zurückgewiesen werden. belastung der Alleinverdiener-Ehepaare zugunsten der Dop-
Sie beantragt an den Bundesrat. Falls dieser Antrag gutge- pelverdiener-Ehepaare. Entschuldigen Sie, wenn ich diesen
heissen würde, wären damit unsere Beratungen abge- Ausdruck gebrauche - in der bundesrätlichen Botschaft
schlossen. wird er durchs Band weg angewendet -; auf ihrer Basis
Herr Biel hat die Frage aufgeworfen, ob allenfalls eine Rück- diskutieren wir in dieser Session.
weisung dieser Frage an die Kommission bzw. ob nur eine Für die Kommission wurden verschiedene Varianten für das
teilweise Rückweisung an den Bundesrat möglich wäre. Anliegen von Frau Uchtenhagen durchgerechnet. Der nor-
Wenn Sie beschliessen, eine getrennte Besteuerung sei dem male Uebergang zur getrennten Besteuerung ergibt einen
Rat vorzulegen, wäre die Kommission von diesem Problem Ausfall von 340 Millionen. Wenn man die Mehrbelastung der
eindeutig überfordert. Das müsste der Bundesrat über- Alleinverdiener-Ehepaare einigermassen ausgleichen will
nehmen. und dort durch einen sogenannten Alleinverdienerabzug ein
• Könnten wir aber nur die Besteuerung der natürlichen Per- Ausgleich erfolgt, hätten wir Steuerausfälle in derGrössen-
sonen an den Bundesrat zurückweisen und die der juristi- ordnung zwischen 900 Millionen und 1 Milliarde zu erwar-
schen Personen hier gleichwohl weiterberaten? Wenn ich ten. Diese Ausfälle müssen irgendwo wieder hereingebracht
den Antrag von Frau Haller mit den drei - für sie verbindli- werden, wenn die ganze Operation einigermassen ertrags-
chen -Auflagen lese, komme ich zum Schluss- allerdings neutral durchgeführt werden soll. Aus diesem Grunde
zu einem provisorischen; ich bitte Herrn Bundesrat Stich, glaube ich, dass wir die getrennte Besteuerung sehr schwer
sich dazu noch zu äussern -, dass diese drei Kriterien ohne lösen können.
sehr grosse Steuerausfälle im Bereich der natürlichen Per- Aus Schweden wissen wir, dass die dortige Lösung von
sonen nicht verwirklicht werden können. Nach Vorgabe vielen als familien- und kinderfeindlich betrachtet wird, weil
Haller dürfen die meisten Kategorien nicht stärker belastet sie gerade Anlass gibt, dass beide Ehepartner einem Erwerb
werden, es werden aber durch die getrennte Besteuerung nachgehen müssen. Eine Familie mit zwei Kindern muss
offensichtlich deutliche Entlastungen erwartet. dort rund doppelt so viele Steuern bezahlen, wenn nur eines
Wenn wir das ganze Umfeld betrachten, ist diese Rückwei- arbeitet, als wenn zwei zusammen gleich viel verdienen. Das
sung ohne ganz grosse Steuerausfälle einfach nicht mög- wäre auch bei uns die Auswirkung. Ein Ehepaar, bei dem
lich. Wollen wir solche bei der direkten Steuer gesamthaft 60 000 Franken von einem Ehegatten verdient werden,
nicht in Kauf nehmen, müsste der Ausgleich bei den juristi- müsste 30 bis 40 Prozent mehr Steuern bezahlen als ein
schen Personen gesucht werden. Das würde heissen, dass Ehepaar, bei dem diese 60 000 Franken von beiden Ehegat-
wir heute nicht zu Ende beraten könnten, sondern dass die ten zusammen verdient werden. Das ist der Unterschied, der
ganze Vorlage unter dem Gesichtspunkt der Entlastung der sich ergeben würde.
natürlichen Personen und der wesentlichen Mehrbelastung Was Sie verlangt haben, Frau Uchtenhagen - gleiche Rechte
der juristischen Personen durch den Bundesrat neu zu Mann und Frau -, müssen wir so gut wie möglich realisieren.
beurteilen wäre. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie einen sol- Wir dürfen daneben aber nicht schreiende Ungerechtigkei-
chen Weg beschreiten wollen. ten zwischen Mann und Mann und zwischen Frau und Frau
Die Familienbesteuerung ist tatsächlich ein Problem, das schaffen, weil die Gleichberechtigung aller Bürger minde-
sich nicht nur allen Kantonen, sondern allen Staaten stellt. stens ebensoviel Gewicht haben muss wie die Gleichberech-
Sie haben auf Seite 249 der Botschaft eine Tabelle, wie tigung zwischen Mann und Frau. Wir müssen hier also allen
Harmonisation fiscale. Lois 1722 N 14 décembre 1987
Steuerzahlern in gleicher Weise gerecht zu werden versu- 100 000 francs pour l'un et de 0 pour l'autre, parce qu'il tient
chen. le ménage, l'imposition séparée leur coûte cher.
Aus diesen Gründen muss ich Ihnen beantragen, den Rück- Le problème a eu un rebondissement dans l'opinion publi-
weisungsantrag von Frau Haller aus materiellen Gründen que à la suite d'un arrêt du Tribunal fédéral du mois d'avril
abzulehnen, weil die getrennte Besteuerung im Rahmen der 1984, ayant pour objet la disparité de traitement entre les
Steuerharmonisierung keinen Platz haben kann, und damit concubins avec deux revenus et les couples mariés avec un
wir noch mit der Detailberatung der Vorlage beginnen double revenu. Il faut avant tout souligner qu'il y a des
können. personnes qui font ménage commun sans être nécessaire-
ment des concubins: frère et soeur, mère et enfant majeur,
M. Salvioni, rapporteur: M. Biel a dit avec raison que l'équité deux amis qui vivent ensemble. Il ne faut donc pas parler de
fiscale n'existe pas ou, du moins, qu'elle est très subjective. concubins, mais de couples non mariés.
Le débat qui a débuté cet après-midi en donne la preuve. Etant donné l'impossibilité de cerner toutes ces situations, il
Pour quelles raisons discute-t-on de la loi sur l'impôt fédéral n'est pas envisageable de prévoir dans un article de loi un
direct? J'avais expliqué préalablement que la loi sur l'har- traitement particulier pour les couples non mariés. En
monisation fiscale avait été découplée par la commission, revanche, l'existence du couple marié résulte clairement de
car le Conseil des Etats s'y était attardé et on ne voulait pas l'état civil. Par ailleurs, un traitement différent des couples
perdre de temps. M. Stich avait dit pertinemment que la loi mariés par rapport aux autres couples est justifié par le fait
sur l'impôt fédéral direct concerne l'argent (es geht um que le mariage est une institution - dans le message on dit
Geld), tandis que la loi sur l'harmonisation concerne les «une communauté juridico-morale et économique» - tandis
principes. Toutefois, on voit bien que la discussion de la loi que la cohabitation ne l'est pas.
sur l'impôt fédéral direct se rapporte aussi bien à l'argent Il est intéressant de relever qu'en Suisse il y a une moyenne
qu'aux principes. Cela signifie que le débat sur la loi sur de 65 pour cent de contribuables mariés, 30 pour cent de
l'harmonisation, pour autant que l'on parvienne au bout de personnes seules et 5 pour cent de couples non mariés. Le
la discussion sur la loi sur l'impôt fédéral direct, sera d'au- rapport qui doit être particulièrement considéré est celui
tant plus aisée. entre 65 et 30, plutôt que celui entre 65 et 5.
Evidemment, il est malencontreux que le débat ait lieu avec En outre, la moyenne suisse est à peu près 70 pour cent du
un Parlement largement renouvelé. Il aurait été préférable revenu pour l'un des partenaires et 30 pour cent pour l'au-
d'avoir un laps de temps supplémentaire pour permettre aux tre. Le calcul sur une répartition de 50/50 du revenu du
nouveaux membres de mieux examiner le projet, ce qui couple marié est un cas d'école qui se vérifie très rarement.
nous aurait fait probablement gagner du temps. Cependant, Dans cette situation, l'inégalité peut être plus importante.
étant donné que nous avons entamé la discussion, il vaut Lorsque le rapport se modifie, l'inégalité diminue.
mieux la terminer. Le message (chiffre 142.211) explique très bien ce phéno-
Je rappelle encore ce que j'ai dit en guise de préambule. La mène: «La charge fiscale la plus lourde est supportée par les
base constitutionnelle donne à la Confédération le droit de couples dans lesquels un seul des conjoints exerce une
légiférer jusqu'en 1994 en matière d'impôt fédéral direct. activité lucrative, tandis que l'autre tient le ménage et s'oc-
Avant cette échéance, il faudra soit voter un nouvel article cupe des enfants».
constitutionnel soit proroger celui existant, ce qui signifie Par ailleurs, l'imposition séparée inciterait les couples, dans
que cette loi aurait une durée indéterminée. une large mesure, à scinder leurs éléments de revenu et de
Je réponds surtout à la proposition de renvoi. La commis- fortune par d'habiles artifices (contrat de travail fictif,
sion ne peut pas l'accepter. Cette proposition demande le contrat de société, transfert de fortune). Combien d'adminis-
renvoi du projet au Conseil fédéral avec des objectifs précis. trateurs engageraient leurs femmes pour les relations publi-
Elle se rapporte principalement au problème de l'imposition ques de la société, ce qu'elles font probablement déjà, sans
des couples mariés (remplacement de l'imposition de la pour autant demander une diminution de l'imposition fis-
famille par une imposition individuelle). La commission est cale? Cette possibilité ouverte avant tout aux indépendants
parvenue à la conclusion que l'imposition de la famille, avec ne le serait guère aux salariés.
un barème différencié, est préférable aux autres solutions En renonçant à additionner les éléments imposables des
qui, dans un premier abord, peuvent soulever un certain conjoints et, partant, à tenir compte de la différence de leur
intérêt mais qui, à la suite d'un examen attentif, se révèlent capacité économique par rapport aux contribuables vivant
plus injustes. seuls, on favoriserait surtout les classes à revenu et fortune
Les experts qui nous ont fourni une aide importante dans supérieurs. Au vu de la situation financière des collectivités
nos travaux ont unanimement souligné ce que l'on appelle publiques, il faudrait compenser les pertes de recettes fis-
l'effet de synergie qui se vérifie, lorsque deux personnes cales qui en résulteraient par une adaptation correspon-
vivent ensemble. S'il est vrai qu'un couple marié, dont le dante des barèmes d'impôt.
revenu est de 100 000 francs, est moins à l'aise qu'une En matière d'impôt fédéral direct, l'inscription dans la cons-
personne seule qui en gagne autant- il convient donc que le titution du taux maximum applicable aux personnes physi-
couple paie moins d'impôts - il est aussi vrai qu'un couple ques rend encore plus difficile toute adaptation de barème.
marié qui dispose de 100 000 francs est plus à l'aise que Autrement dit, il faudrait compenser cette perte de recettes
deux personnes seules gagnant chacune 50 000 francs. fiscales en sollicitant davantage les classes de revenus infé-
Dans cette dernière situation, il est donc juste que le couple rieurs et moyens, actuellement déjà fortement mises à
paie davantage d'impôts. contribution, ce que Mme Haller veut précisément éviter
L'allégement du couple marié par rapport à la personne avec sa demande de renvoi.
seule est atteint avec le double barème et les déductions La commission a examiné les moyens de correction pour
pour charges de famille. L'alourdissement du couple marié réduire cette inégalité. On a refusé le «Splitting» intégral
qui a 100 000 francs de revenu vis-à-vis de deux personnes (séparation des revenus pour la détermination du taux de
seules gagnant chacune 50 000 francs est obtenu, dans l'impôt) car ce système favorise toujours le couple marié par
notre système d'impôt progressif, par l'imposition globale rapport à la personne qui vit seule et qui ne bénéficie pas de
du couple comme unité économique. La méthode de l'impo- l'effet de synergie. Le «Splitting» serait à la rigueur accepta-
sition séparée des époux est, comme l'a relevé le conseiller ble en présence de deux revenus égaux, mais plus le rapport
aux Etats Jean-François Aubert, une arme à deux tran- se modifie et plus le «Splitting» intégral devient injuste et
chants: «Selon les circonstances, elle peut avantager indû- plus particulièrement lorsque un seul des conjoints travaille
ment les couples mariés ou, au contraire, leur être franche- à l'extérieur. Le couple marié paierait seulement une frac-
ment préjudiciable». Si les deux partenaires gagnent cha- tion des impôts payés par le couple non marié. Le «Splitting»
cun 50 000 francs, il est évident qu'avec l'imposition séparée partiel a les mêmes défauts que l'autre système. C'est finale-
ils sont indûment avantagés, car on ne tient pas compte de ment le système de double barème qui a été voté par les
l'effet de synergie, tandis que si le rapport est de deux Chambres, comme solution provisoire et qui vous est
14. Dezember 1987 N 1723 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
maintenant proposé comme solution définitive dans la loi. Zum anderen sollte ein Steuergesetz auch einer gewissen
On peut critiquer ce système car dans certaines situations il Gerechtigkeit entsprechen. Eine grosse Mehrheit der Steu-
peut créer des inégalités ou d'apparentes injustices mais erpflichtigen sollte ein solches Steuergesetz als einigermas-
cela existe aussi dans les autres systèmes. Alors, mieux vaut sen gerecht empfinden.
rester dans un système déjà appliqué dans la plupart des Es gibt noch einen weiteren Grundsatz: Ein Steuergesetz
cantons et qui nous garantit une application qui tente d'évi- sollte nicht diskriminieren und keine Konkurrenznachteile
ter les inégalités les plus frappantes (c'est-à-dire pas d'aug- bringen, sollte also wettbewerbsneutral sein. Vor allem ist
mentations pour les célibataires et une diminution pour les ein Steuergesetz nicht da, um Subventionen nach dem
couples mariés avec déduction sociale). Giesskannenprinzip zu beschliessen, wie man das etwa tut,
La diminution des recettes calculée est de 365 millions. La wenn man gewisse Steuererleichterungen für irgendwelche
diminution des recettes dans le cas d'une séparation est Zwecke gewährt.
difficilement calculable car il faudrait effectuer des adapta- Hauptpunkt ist also die Beschaffung von Mitteln; und es
tions pour éviter la violation du principe de l'égalité de liegt an Ihnen, dafür zu sorgen, dass diese Mittel auch
traitement des personnes. sinnvoll verteilt werden.
La solution proposée par la commission est celle qui est la Es ist heute gesagt worden, das jetzige Steuergesetz
plus raisonnable et qui tient le mieux compte de la situation stamme aus dem Jahre 1940. Das ist nicht ganz richtig: Es
politico-sociale des familles en Suisse, de la femme qui ist 1941 verabschiedet worden. Aber Sie können sich trö-
travaille, car des déductions et des allégements sont prévus. sten. 1941 ist es auch nur eine Verlängerung gewesen; denn
Au nom de la commission, je vous propose de ne pas direkte Bundessteuern kennen wir in der Eidgenossenschaft
accepter la demande de renvoi qui mettrait le Conseil fédé- seit 1916. Es hat nur ein einziges Jahr gegeben - ich weiss
ral en difficultés et de voter l'entrée en matière. nicht mehr genau, ob es 1932 oder 1933 war -, wo man in
der Eidgenossenschaft keine direkten Steuern erheben
Präsident: Frau Haller hat zu einer kurzen persönlichen konnte, weil man sich offenbar über die Verlängerung nicht
Erklärung das Wort. einig geworden war. Von diesem einen Jahr abgesehen
wurde seither stets - unter wechselndem Namen - eine
Frau Haller: Ich möchte zu zwei Punkten ganz kurz etwas direkte Bundessteuer erhoben.
sagen. Aber mit dem vorliegenden Gesetz, Frau Spoerry, schaffen
1. Es ist nicht die Meinung meines Antrages, dass allfällige wir noch kein Definitivum. Vielleicht ist auch das eine Sisy-
Ausfälle bei den natürlichen Personen, aufgrund einer zivil- phus-Arbeit; letztlich entscheidet nämlich das Volk vor 1994,
standsunabhängigen Regelung, durch eine Mehrbelastung ob es irgendeiner direkten Bundessteuer oder einer Verlän-
der juristischen Personen ausgeglichen werden sollte. Ich gerung zustimmt. Und wenn es dann nein sagt, ist dieses
bin deshalb bereit - ich habe den Antrag auch in diesem ganze Gesetz überflüssig gewesen. Das ist alles denkbar.
Sinne verstanden -, dass die Artikel betreffend die natürli- Man muss immer ein bisschen in die Zukunft blicken, damit
chen Personen im Sinne, wie es Herr Biel vorgeschlagen man sich nicht allzu viele Illusionen macht.
hat, an den Bundesrat zurückgingen und im übrigen die Vielleicht ist es aber ohnehin auch eine Sisyphus-Arbeit des
Vorlage weiterberaten würde. Wenn das möglich ist, bitte Finanzministers, wenn er versucht, einmal aus den roten
ich einfach, darüber abzustimmen. Zahlen herauszukommen. Frau Aubry hat gesagt, auf einige
2. Herr Feigenwinter hat mir in der Fraktionserklärung der hundert Millionen könnte man schon verzichten. Auch Frau
CVP unterschoben, ich betrachte Kinder nicht als die gröss- Spoerry hat auf etwa 10 Prozent - das sind einige hundert
te Bereicherung der Familie. (Zwischenruf Feigenwinter: So Millionen - verzichten wollen. Deshalb frage ich mich:
habe ich das nicht gesagt!) Kinder sind eine sehr grosse Warum haben wir das getan? Nur damit Sie jetzt sagen
Bereicherung der Familie; aber das soll sich steuerlich auch können: Wir können gut darauf verzichten?!
auswirken, indem man Familien mit Kindern entlastet. Ich Ich weise Sie darauf hin, dass Sie mit diesem Gesetz und mit
bin nur dagegen, dass man Familien mit Kindern Geld der Entscheidung über die einjährige Veranlagung darüber
wegnimmt und dieses Geld den kinderlosen Ehepaaren befinden, ob es in der Zukunft gelingen kann, den Haushalt
schenkt. ausgeglichen zu halten. Wenn Sie sagen: Wirbleiben bei der
Ich bin da übrigens in sehr guter Gesellschaft mit den CVP- zweijährigen Veranlagung, dann muss ich feststellen: Wir
Frauen. Ich entnehme einer Pressemitteilung der CVP- haben wirklich Sisyphus-Arbeit geleistet beim Ausgleich des
Frauen vom November 1986 - das ist noch nicht so lange Bundeshaushaltes. Dann ist es ein Versuch gewesen, einmal
her -: «Für die CVP-Frauen ist es darum ein Anliegen, für zu zeigen, dass man es auch anders tun könnte; weiter war
einen zivilstandsunabhängigen Steuertarif zu plädieren. es wirklich nichts.
Nicht so sehr der Zivilstand soll den Ausschlag über die Ich will jetzt nicht im Detail auf die verschiedenen Fragen
steuerliche Belastung geben, sondern die Tatsache, ob das eingehen. Wir werden Gelegenheit haben, in der Detailbera-
Steuersubjekt Unterstützungspflicht nachzukommen hat tung auf die Probleme der einjährigen Veranlagung, der
oder nicht», und das wird noch näher spezifiziert. Gewinnsteuern der Unternehmen usw. zurückzukommen.
Ich hoffe deshalb trotzdem, dass sich die CVP zu einer Ich will mich jetzt nur noch mit dem Rückweisungsantrag
Unterstützung des Rückweisungsantrages durchringen von Frau Haller beschäftigen.
kann. Die Rückweisung an den Bundesrat wäre wohl das Unge-
schickteste, was Sie tun könnten; denn der Bundesrat hat
Bundesrat Stich: Es ist in der Tat so, dass Sie zum ersten Ihnen eine Botschaft unterbreitet. Er hat unter anderem
Mal in der Geschichte der Eidgenossenschaft ein Steuerge- auch zu den verschiedenen Steuerarten und Besteuerungs-
setz über die direkte Bundessteuer behandeln. Ich weiss, arten Stellung genommen.
das ist etwas, was Ihnen allen sehr nahe geht. Aber es gäbe noch einen Nachteil: Wenn der Bundesrat eine
Es erinnert mich gelegentlich an die Schule, wo auch jeder- Vorlage vorlegt, dann achtet er in der Regel auch auf die
mann Erfahrungen hat, weil schliesslich alle mal zur Schule Verfassungsmässigkeit. Wenn er Ihren Auftrag ausführen
gegangen sind. Und diese Erfahrungen dienen dann in der müsste, dann wäre diese Verfassungsmässigkeit trotz allem
Regel als Massstab zur Beurteilung der Schule. Auch bei in Frage gestellt. Die Basis für die Steuern ist Artikel 41ter.
den Steuern ist es so, dass gelegentlich die Erfahrungen, die Dort heisst es im Absatz 5: «Die Steuer beträgt höchstens
man selbst damit gemacht hat, sehr massgebend sind. 11,5 Prozent vom Einkommen der natürlichen Personen. Die
Darf ich Sie aber bei dieser Gelegenheit daran erinnern: Ein Steuerpflicht beginnt frühestens bei einem reinen Einkom-
Steuergesetz hat den Zweck, der öffentlichen Hand die men von 9700 Franken für Ledige und 12 200 Franken für
Mittel zuzuführen, die sie tatsächlich nötig hat. Sie haben in Verheiratete.»
der Budgetdebatte gezeigt, dass Sie gelegentlich beim Ver- Dieser Verfassungsartikel stellt offensichtlich darauf ab,
teilen dieser Mittel sehr freigebig sind. Ganz anders ist es, dass es in der Schweiz nicht nur den Artikel 4, sondern auch
wenn es darum geht, diese Mittel einzutreiben! den Artikel 54 gibt, der das Recht der Ehe unter den Schutz
Harmonisation fiscale. Lois 1724 N 14 décembre 1987
des Bundes stellt. Wenn man die Mindestgrenze für Verhei- tatsächlich erfüllen will. Wir haben jedoch keine Zeit gehabt,
ratete festlegt, kann man daraus schliessen, dass der Verfas- Rechnungen anzustellen und diese Frage definitiv zu klären.
sungsgeber ursprünglich davon ausgegangen ist, dass die Sie muss also offen bleiben; wir sehen aber diese Möglich-
Familie als eine Einheit betrachtet wird. Auch der Bundesrat keit nicht.
vertritt diese Auffassung; er wird Ihnen also kaum eine Weil wir die Frage ohnehin als nicht verfassungskonform
andere Lösung vorlegen können. betrachten, bitte ich Sie, den Antrag auf Rückweisung abzu-
Gemäss Ihrem Antrag möchten Sie gesamthaft keine Umver- lehnen, ganz abgesehen davon, dass die getrennte Besteue-
teilung der Steuerbelastung von höheren zu niedrigeren rung, wie das Frau Uchtenhagen angeführt hat, bereits in
Einkommen, und Sie möchten im Punkt 2 im Vergleich zum der letzten Session und in den Kommissionen zur Diskus-
Bundesbeschluss 1987 über die direkte Bundessteuer keine sion gestanden hat. Die Mehrheit von Ihnen ist nicht für die
Mehrbelastung von Familien mit abzugsberechtigten Kin- getrennte Besteuerung gewesen.
dern, Sie möchten dazu noch - im Vergleich zum Bundesbe- Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag von Frau Haller abzu-
schluss 1987 über die direkte Bundessteuer- keine Mehrbe- lehnen.
lastung von Reineinkommen bis zu 30 000 Franken. Ich
habe Zweifel, Frau Haller, ob diese drei Punkte überhaupt Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
unter einen Hut zu bringen sind, einmal abgesehen von den Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Steuerausfällen, die massiv wären. Ich kann Ihnen heute
nicht sagen, wieviel diese Ausfälle ausmachen würden. Aber Abstimmung - Vote
ich bezweifle, dass es möglich ist, keine Umverteilung der
Steuerbelastung zwischen niedrigen und höheren Einkom- Für den Rückweisungsantrag Haller 46 Stimmen
men vorzunehmen, um im Vergleich zum Bundesbeschluss Dagegen 107 Stimmen
über die direkte Bundessteuer dann keine Mehrbelastung
von Familien mit abzugsberechtigten Kindern zu erreichen. Detailberatung - Discussion par articles
Ich weiss nicht, ob das möglich ist. Sicher ist aber, dass
enorme Ausfälle entstehen dürften. Titel und Ingress
Sie haben vorhin in der persönlichen Erklärung gesagt, die Antrag der Kommission
Ausfälle sollten nicht die juristischen Personen betreffen. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Sie haben vergessen zu sagen, wen sie denn sonst betreffen
sollen. Sollen wir die Ausfälle mit der Progression hereinho- Titre et préambule
len? Das ist nicht gut möglich, denn hier ist der oberste Proposition de la commission
Steuersatz - ich habe ihn bereits genannt - 11,5 Prozent. Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Darüber hinaus geht es in der Regel nicht - als Gesamtbela-
stung ganz sicher nicht -; vielleicht im Grenzbereich. Es Angenommen - Adopté
werden also auf jeden Fall massive Ausfälle entstehen. Dann
ist da die Frage: Sollen wir sie über die Umsatzsteuer herein- Art. 1 Bst. a
holen? Das ist die andere Variante, die hier zur Diskussion Antrag der Kommission
steht. Mehrheit
Ich glaube aber, dass Ihr Anliegen noch andere Probleme Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
bringt. Man kann kein System wählen, das ohne Probleme Minderheit
ist; das ist sicher. Frau Uchtenhagen hat Ihnen die Prozent- (Nauer, Borei, Bundi, Fehr, Uchtenhagen, Vannay)
verteilung bei den Steuerpflichtigen in der Schweiz darge- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
legt. Nehmen wir einmal grob 2,6 Millionen Steuerpflichtige
an, davon etwa 800 000 Ledige und - nach früherer Ord- Art. 1 let. a
nung - etwa 1,8 Millionen Steuerpflichtige mit dem Abzug Proposition de la commission
für Verheiratete - heute sind es etwas weniger -, dann Majorité
bedeutet das, dass wir etwa 1,2 Millionen steuerpflichtige Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Ehepaare ohne Zweitverdienereinkommen und etwa Minorité
600 000 mit einem Zweitverdienereinkommen gehabt haben. (Nauer, Borei, Bundi, Fehr, Uchtenhagen, Vannay)
Wenn Sie die individuelle Besteuerung der Ledigen anwen- Adhérer au projet du Conseil fédéral
den, haben Sie zwar eine gewisse Entlastung der verheirate-
ten Frau erreicht, ohne Zweifel. Aber unter Umständen Fehr, Sprecher der Minderheit: Dieser Antrag ist seinerzeit
haben Sie dann auch für verschiedene Paare mit gleich von Kollege Nauer eingereicht worden; er ist aus dem Rat
hohen Paar-Einkommen - je nachdem, wie dieses Einkom- ausgeschieden, weshalb ich ihn jetzt vertrete. Der Antrag
men auf Mann und Frau verteilt ist - eine sehr ungleiche basiert auf folgenden Ueberlegungen.
Belastung. Ob das gerechter ist? Einer umfassenden Einkommenssteuer sollten neben den
Bei Alleinverdienern finden Sie es nicht nötig, dass es zu wiederkehrenden auch die einmaligen Einkünfte unterlie-
irgendeinem Abzug für die Frau, die nicht verdient, kommt. gen, welche der Steuerpflichtige erzielt. Dies gilt namentlich
Wenn Sie dieses Instrument einsetzen wollten, um zu errei- auch für Gewinne, welche bei der Veräusserung von Vermö-
chen, dass alle verheirateten Frauen zugleich auch berufstä- gensteilen erzielt werden. Bezüglich des Geschäftsvermö-
tig sind, hat Ihr Antrag wirklich einen Sinn. Aber sonst gens ist diese Forderung weitgehend verwirklicht. Aehnlich
glaube ich nicht, dass man hier zu mehr Gerechtigkeit käme. steht es mit den Grundstückgewinnen, die in der Regel in
Hinzu kommt, dass es für Selbständigerwerbende mit den Kantonen steuerlich erfasst werden. Anders verhält es
gemeinsamem Betrieb relativ einfach ist, das Einkommen sich mit der Besteuerung der Kapitalgewinne auf bewegli-
zwischen den Ehepartnern aufzuteilen, um so die Steuern chem Privatvermögen. Diese werden in den Kantonen prak-
zu reduzieren; eine Möglichkeit, die den Arbeitnehmern tisch nicht besteuert, und auch der Bund hat bisher darauf
nicht offensteht. Wir schaffen also hier ganz eindeutig Unge- verzichtet.
rechtigkeiten zwischen denjenigen, die einen Lohnausweis Es ist grundsätzlich stossend, dass mit Vermögenstrans-
bekommen, und denjenigen, die einen eigenen Betrieb aktionen erzieltes Einkommen der Besteuerung entgeht,
haben. während Lohn- und Renteneinkommen minutiös erfasst
Insgesamt kann man festhalten, dass die getrennte Besteue- werden.
rung vor allem den hohen und höheren Einkommen zugute Nun ist zuzugeben, dass die integrale Kapitalgewinnbe-
kommen würde. Ich frage Sie, ob das der Zweck der Uebung steuerung mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand ver-
sein soll. Ich glaube nicht, dass Sie das wünschen. Ich bunden ist. Könnte man sich generell auf die Steuerehrlich-
glaube aber auch nicht, dass es möglich ist, die getrennte keit verlassen, wäre dies zwar kein Problem. Da dem aber
Besteuerung durchzuführen, wenn man Ihre Bedingungen nicht so ist, gilt die integrale Kapitalgewinnbesteuerung
14. Dezember 1987 N 1725 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
unter anderem wegen des grossen Erhebungsaufwandes - pour avoir voulu investir dans sa société les bénéfices qu'il
also aus verwaltungsökonomischen Gründen oder Ueberle- avait réalisés.
gungen der Praktikabilität- als fiskalisch wenig interessant. En conclusion, cet impôt n'est pas dans l'intérêt de l'écono-
Die Lösung, welche der Bundesrat 1983 vorgeschlagen hat, mie suisse. Il pénalise les investissements dans les entre-
führt zur Beteiligungsgewinnsteuer, das heisst die Kapital- prises de toutes dimensions et n'améliore pas la position de
gewinnbesteuerung wird auf jene Kapitalgewinne la Suisse par rapport à l'étranger. On touche, comme je l'ai
beschränkt, die auf wesentlichen zum Privatvermögen dit, toutes les sociétés. L'influence ne peut être que négative
gehörenden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und pour les investissements en Suisse et aussi pour notre place
Genossenschaften erzielt werden. Ich verweise auf Sei- financière. N'oublions pas que la concurrence augmente
te 38ff der Botschaft; die dort gemachten ausführlichen toujours. Ce n'est pas en introduisant de nouveaux impôts
Darlegungen möchte ich nicht wiederholen. que l'on augmente la compétitivité de notre pays sur le plan
Damit ist eine mit vertretbarem Aufwand durchführbare international.
Regelung gefunden worden. Es geht dabei weniger um den Mon groupe vous invite donc à appuyer la proposition de la
mit der Beteiligungsgewinnsteuer mutmasslich zu erzielen- majorité de la commission et à rejeter cet impôt.
den Ertrag an sich - es handelt sich um schätzungsweise
50 Millionen im Jahr - als um eine Frage der Steuergerech- Nebiker: Ich habe einen Antrag zur Aufhebung der Kapital-
tigkeit. Wenn schon aus administrativen Gründen nicht steuer bei den juristischen Personen eingereicht. Dieser
sämtliches Einkommen erfasst werden kann, so soll doch Antrag wurde leider noch nicht verteilt. Sie haben ihn also
die Besteuerungslücke so eng wie möglich gehalten nicht auf dem Tisch des Hauses.
werden. Aber das macht an sich nichts. Ich beantrage Ihnen, meinen
Es ist mir bekannt, dass gerade aus dem Kreise potentiell Antrag erst unter dem Dritten Teil, bei der Besteuerung der
Betroffener auch mit Gerechtigkeitsargumenten gegen die juristischen Personen, zu behandeln. Dieser Antrag hat
Beteiligungsgewinnsteuer gefochten wird. Dafür habe ich nämlich einen direkten Zusammenhang mit dem Steuertarif
insofern Verständnis, als nur die integrale Besteuerung aller (progressive oder proportionale Besteuerung) und ist teil-
Kapitalgewinne völlige Gerechtigkeit herzustellen ver- weise eine Alternative zum Normaldividendenabzug. Es ist
möchte. Andererseits ist aber nicht einzusehen, weshalb also sinnvoll, wenn wir dort darüber sprechen. Sonst fehlt
jene Gewinne, die mit vertretbarem Aufwand erfasst werden der Zusammenhang, der zum Normaldividendenabzug her-
können, nicht genau gleich wie Löhne, Renten oder auch gestellt werden muss.
Lotteriegewinne steuerlich erfasst werden sollen. Ich beantrage Ihnen also, die Behandlung dieser Frage
Die Steuergerechtigkeit wird nicht erhöht, indem man ein auszusetzen und sie erst später materiell zu behandeln.
Steuerschlupfloch einfach bestehen lässt. Aus diesen
Ueberlegungen möchte die SP-Fraktion die Beteiligungsge- Reichling, Berichterstatter: Der Ständerat hat die vom Bun-
winnsteuer einführen. desrat vorgeschlagene Beteiligungsgewinnsteuer gestri-
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzu- chen. Ein Minderheitsantrag will sie nun bei uns wiederauf-
stimmen. nehmen.
In der nationalrätlichen Kommission hat der Bundesrat die
Beteiligungsgewinnsteuer nicht mehr verteidigt. Ich weise
M. Cavadini: Je voudrais vous rappeler à ce sujet l'expé- darauf hin, dass ein teilweiser Ersatz in der Steuervorlage
rience du canton du Tessin avec l'impôt sur les gains de Eingang gefunden hat, nämlich die Besteuerung der Gratis-
participations importantes. Cet impôt a été introduit en 1976 aktien.
par le Grand Conseil. Il est entré en vigueur en 1977. Il a été Es ist vorerst festzuhalten, dass es sich nicht um eine
suspendu dans son application déjà à fin 1978 mais avec Kapitalgewinnsteuer handelt. Alle diejenigen, die aus dem
effet rétroactif au moment de son entrée en vigueur. Cet Wertschriftenhandel in den letzten Jahren - nicht in
impôt a été supprimé définitivement de notre loi fiscale allerletzter Zeit - grosse Gewinne erzielt haben, würden
l'année passée par une décision unanime du Grand Conseil. nach wie vor nicht besteuert. Der Wertschriftenhandel mit
Pourquoi ce changement? L'introduction de cet impôt a fait Gewinn unterliegt der Beteiligungsgewinnsteuer nicht. Es
perdre au canton des contribuables assez importants. werden nur namhafte Beteiligungen an Unternehmungen,
Ensuite, la présence de cette forme d'imposition n'était pas die mit Gewinn veräussert werden, besteuert. Die Grenze
le meilleur moyen pour stimuler les investissements dans liegt bei 20 Prozent Beteiligung. Wer also eine zehnprozen-
l'économie du canton, en particulier les investissements de tige Beteiligung an einer Gesellschaft mit grösstem Gewinn
la part de Suisses ou d'étrangers. Cet impôt a donc été veräussert, soll nicht besteuert werden, sondern nur, wer die
supprimé et il l'a été aussi dans deux autres cantons qui en 20-Prozent-Grenze überschreitet.
connaissaient l'existence, soit le canton du Valais et le Sie sehen das Verhältnis: 20 Prozent an einer kleinen Fami-
canton de Saint-Gall. J'ajoute que cet impôt touche aussi les lien-Aktiengesellschaft kann ein relativ geringer Betrag sein.
entreprises ayant la forme d'une société anonyme de petite Fünf Prozent an einer grossen Publikumsgesellschaft ver-
et moyenne dimension. On croit que cet impôt n'intéresse mag dagegen vergleichsweise ein Vielfaches an Gewinn
que les grandes sociétés mais cela est faux. Ces entreprises abzuwerfen, ohne jegliche Besteuerung. Wir würden also
sont pénalisées soit en fonction de l'inflation, soit aussi en eindeutig nur eine Besteuerung bei Beteiligung an kleinen
fonction des bénéfices réinvestis dans la société. Kapitalgesellschaften einführen, während überall dort, wo
Je vous donne deux exemples. Si une personne investit, um die wirklich grossen Beteiligungen gehandelt, gefeilscht
disons, 200 000 francs dans une société anonyme pour und spekuliert wird, die Beteiligungsgewinnsteuer nicht
créer une entreprise et la valeur de cette société augmente greifen würde. In vielen Fällen dieser kleinen Familiengesell-
en fonction du renchérissement, au moment où la personne schaften handelt es sich wahrscheinlich um einen Teil der
décide de vendre les actions de la société, elle devrait payer Altersvorsorge der an der Gesellschaft Beteiligten, die dann
cet impôt sur l'augmentation de valeur même si cette aug- im Alter abgestossen und in Geld umgemünzt wird.
mentation de valeur a été créée seulement en fonction du Ich weise darauf hin, dass mit dem Entscheid, den Sie jetzt
renchérissement. in Artikel 1 fällen, auch über das gleiche Begehren in Arti-
Dans un deuxième cas, un entrepreneur, qui veut renforcer kel 16 und in den Artikeln 40 bis 50, 54, 141, 142, 168 und
son entreprise et qui renonce à prélever les dividendes pour 212 entschieden wird, so dass bei jenen Artikeln nicht mehr
investir le bénéfice qu'il a réalisé dans son entreprise, il über diesen Minderheitsantrag zu diskutieren ist. Es geht
augmente ainsi la valeur de son entreprise, sa production. jetzt um den Grundsatzentscheid.
Peut-être qu'il parvient aussi à créer de nouvelles places de Die nationalrätliche Kommission lehnt die Beteiligungsge-
travail. Si à un moment donné, il décidait de vendre l'entre- winnsteuer ab, weil sie nur in zwei Kantonen bekannt ist und
prise, devenue plus solide, ce qui est dans l'intérêt général, im Hinblick auf die Harmonisierung gewaltige Probleme
alors il serait puni par l'impôt sur les gains de participation aufwerfen würde. Nur wenige Kantone kennen eine Kapital-
Harmonisation fiscale. Lois 1726 N 14 décembre 1987
gewinnsteuer. Einzelne Kantone haben sie nach der Einfüh- Je vous rappelle que la décision que l'on va prendre se
rung wieder abgeschafft, weil sie nichts abgeworfen hat, rapportera aussi à tous les articles qui concernent cette
weil man dort Verluste mit Gewinnen verrechnen konnte. imposition des gains de participation, c'est-à-dire les arti-
Gewinne auf Beteiligung umfassen in der Regel eine Wert- cles 16, alinéa 3, les articles 40 à 50, l'article 54, les articles
vermehrung während einer sehr langen Zeitspanne und 141,142,168, alinéa 3, lettre c, et 212. La commission vous
beinhalten damit automatisch die Teuerung, die Geldent- demande donc de bien vouloir confirmer sa décision.
wertung, die nach 10, 15 oder mehr Jahren auf solchen
Beteiligungen sichtbar wird: Die Teuerung wird in dieser Abstimmung - Vote
Steuer als Gewinn besteuert. Ich habe schon gesagt: Die 20-
Prozent-Grenze ist willkürlich und wirkt sich im Verhältnis Für den Antrag der Minderheit 40 Stimmen
von kleinen und grossen Gesellschaften ungerecht aus. Für den Antrag der Mehrheit 97 Stimmen
Die kantonalen Erfahrungen zeigen auch, dass bei der
Gewinnerfassung die Löcher in der Regel nicht gestopft Art. 1 Bst. b
werden können. Ob es also gelingt, wenn eine Beteiligung in Antrag der Kommission
mehreren kleinen Schritten veräussert wird, den Gewinn Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
tatsächlich noch zu besteuern, ist sehr fragwürdig. Es ist
aber ebenso sicher, dass der kleinste Verlust jedesmal gel- Antrag Nebiker
tend gemacht würde. b. eine Gewinnsteuer von den juristischen Personen;
Daher rühren offenbar auch die schlechten Erfahrungen der
Kantone, und damit erklärt sich der kleine Ertrag von etwa Art. 1 let.b
50 Millionen, den diese Steuer abwerfen würde. Proposition de la commission
Das sind die Gründe, die die Kommission veranlasst haben, Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Ihnen mit 14 zu 4 Stimmen zu beantragen, auf die Beteili-
gungsgewinnsteuer zu verzichten. Proposition Nebiker
b. Un impôt sur le bénéfice des personnes morales;
M. Salvioni, rapporteur: La commission vous propose, par
14 voix contre 4, d'accepter le changement déjà décidé par Präsident: Zu Buchstabe b hat Herr Nebiker einen Antrag in
le Conseil des Etats, c'est-à-dire de biffer à l'article premier, Aussicht gestellt. Er will ihn weiter hinten begründen.
lettre a: «les gains de participations de personnes physi-
ques». Reichling, Berichterstatter: Bei den juristischen Personen
Les raisons qui ont amené votre commission à annuler cette liegen uns aufgrund der vorliegenden Anträge vier Konzepte
nouveauté dans la loi sont diverses. C'est avant tout un cas vor, worüber wir beraten müssen. Das eine ist dasjenige des
particulier de l'imposition des gains en capital. Or, en géné- Bundesrates, nämlich proportionaler Steuertarif plus Kapi-
ral, les gains en capital ne sont pas imposés. Donc, selon talsteuer. Der Ständerat hat einen Dreistufentarif mit Kapital-
cette règle générale, il ne faudrait pas accepter que l'on besteuerung gewählt. Die nationalrätliche Kommission
impose les gains mobiliers, en particulier lorsqu'il s'agit schlägt Ihnen einen Zweistufentarif mit Normaldividenden-
d'une participation importante. Le capital est déjà imposé abzug und Kapitalbesteuerung vor, und Herr Nebiker bean-
par l'impôt sur le revenu du capital. Les variations de la tragt Ihnen nun einen proportionalen Tarif für die Gewinnbe-
valeur des biens mobiliers sont dues surtout au hasard ou steuerung als einzige Steuer für die juristischen Personen.
encore à la dépréciation de la monnaie. Ich schlage Ihnen vor, diesen Entscheid zu fällen, wenn wir
Il faudrait également déduire les pertes. Il faut remarquer, über diese Konzepte bei den juristischen Personen beraten
toutefois, que si l'on déduisait les pertes, cette année serait und alle vier Konzepte dann vorgestellt werden können.
par exemple néfaste pour le Conseil fédéral. Les gains dus à In diesem Sinne müssen wir jetzt die Beratung von Artikel 1
la dépréciation de la monnaie ne peuvent pas être imposés. Buchstabe b aussetzen, damit wir nicht wieder darauf
Ce serait injuste car les petites et moyennes entreprises, les zurückkommen müssen. Nachdem die Entscheide gefallen
artisans qui ont choisi la forme de la société anonyme et qui sind, heisst es dann dort «Gewinn- und Kapitalsteuer» oder
ont une participation supérieure à 20 pour cent se verraient nur «Gewinnsteuer»; eventuell beschliessen Sie auch noch
imposés sur un travail qui l'a déjà été pendant les trente ou etwas anderes.
quarante années durant lesquelles ils ont travaillé. Les varia- M. Salvioni, rapporteur: Je vais simplement vous répéter ce
tions de fortune mobilière sont par ailleurs déjà imposées si que vient de dire en allemand M. Reichling. En effet, la
le gain est obtenu dans le cadre d'une activité profession- proposition de M. Nebiker n'a pas été distribuée et je ne
nelle. Les variations de fortune mobilière pour les personnes voudrais pas lui attribuer des intentions qui ne sont pas les
qui font le commerce professionnel de titres sont imposées, siennes. Je crois que M. Nebiker souhaite éliminer l'impôt
avec déduction des pertes.
sur le capital des personnes morales à condition que l'on
La «clause des 20 pour cent» est en soi arbitraire et frappe- élimine la déduction de 2 pour cent pour dividende normal
rait surtout les petites et moyennes entreprises. Des partici- que la commission a décidée.
pations inférieures à 20 pour cent dans de grosses sociétés Nous n'avons pour le moment que trois propositions, celle
anonymes peuvent être représentées par des investisse- du Conseil fédéral, soit l'impôt proportionnel, celle du
ments de millions de francs et ceux-là ne seraient pas Conseil des Etats, le système des trois paliers, et la solution
imposés, ce qui constitue une injustice frappante. Au adoptée par la commission du Conseil national, le système
demeurant, les gains réalisés dans le courant de l'année ne des deux paliers avec l'attribution du dividende normal.
seraient pas contrôlables et échapperaient à l'imposition. M. Reichling vous propose de ne pas discuter de la lettre b
Différents cantons ont déjà aboli cette imposition. Le canton pour le moment et d'attendre la discussion concernant
du Tessin, après l'avoir introduite, l'a également abolie pour l'article 74 - où la commission vous propose le système des
une série de raisons, comme vient de vous le rappeler deux paliers - pour parler du système d'imposition des
M. Cavadini. Le canton de Berne vient également de l'abolir. personnes morales.
L'on s'est demandé.quel pouvait être le rendement de cette
nouvelle forme d'imposition avec tous ces défauts? On nous Bundesrat Stich: Mir ist es gleich, wenn Sie das später
dit que le rendement pourrait correspondre à 1 pour cent de behandeln wollen. Allerdings betrachte ich es nicht als
l'impôt sur le revenu et à 1 pour mille du revenu total, zweckmässig, wenn man in Paketen abstimmen will, denn
comme calculé dans le canton de Berne. Il est donc tout à man soll sich zum Tarif der juristischen Personen äussern,
fait inutile d'introduire cette nouveauté qui constitue une was für eine Variante man wählen will. Man soll sich dazu
infraction à la règle générale selon laquelle les gains en äussern, ob man einen Abzug einer Minimalsteuer will. Man
capital ne sont pas imposés, et je vous propose par consé- soll sich dazu äussern, ob man die Besteuerung des Kapitals
quent de suivre la décision du Conseil des Etats. will.
14. Dezember 1987 N 1727 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
Der Bundesrat hält natürlich an der Besteuerung des Kapi- Sa proposition a un intérêt pratique, en ce sens qu'elle est
tals fest, denn sonst würden wir ausgerechnet von Holding- moins tracassière à l'égard de touristes étrangers qui font
Gesellschaften, die nur Beteiligungen haben, aber den des séjours dans notre pays.
Schutz der Schweiz in allen möglichen Angelegenheiten Actuellement, la notion de domicile applicable en matière
sehr gerne akzeptieren; von denen würde die Schweiz dann d'impôt fédéral direct est celle de la loi sur l'établissement et
keinen Rappen mehr einnehmen. le séjour des étrangers. Le Conseil fédéral propose un
Dagegen werden wir uns wehren. changement, il voudrait adopter la notion de domicile vala-
ble en matière fiscale dans les rapports intercantonaux.
Präsident: Die Kommissionsreferenten haben Ihnen den M. Salvioni propose de s'en tenir d'abord à la définition
Ordnungsantrag gestellt, über Buchstabe b erst abzustim- actuelle mais préconise des règles d'assujettissement moins
men, wenn materiell die Frage der Kapitalsteuer zur Diskus- strictes. En effet, le Conseil fédéral voudrait qu'on considère
sion steht. - Der Antragsteller, Herr Nebiker, ist mit diesem qu'un étranger séjourne, fiscalement parlant, en Suisse dès
Vorgehen einverstanden. qu'il y vit pendant 90 jours au moins. M. Salvioni est plus
large et demande que le séjour soit de trois mois sans
Art. 1 Bst. c interruption ou de six mois au total s'il y a des interruptions.
Antrag der Kommission La solution de M. Salvioni favorise des séjours prolongés, ce
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates qui est le fait actuellement d'un certain nombre de touristes,
généralement d'un certain âge. Même si ces personnes sont
Art. 1 let. c moins vite assujetties au droit fiscal, elles apporteront mal-
Proposition de la commission gré tout leur contribution à la prospérité de notre pays en y
Adhérer à la décision du Conseil des Etats dépensant leur argent, si elles ne se voient pas «chassées»
hors de nos frontières pendant leur séjour, afin d'éviter
Angenommen - Adopté l'assujettissement fiscal.
La proposition de M. Salvioni ne suscite aucun problème
Art. 2 d'ordre juridique, elle ne fait que favoriser un tourisme bien
Antrag der Kommission compris.
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Reichling, Berichterstatter: Die Kommission hat den Antrag
Adhérer à la décision du Conseil des Etats unseres Kollegen Salvioni in seiner Abwesenheit beraten
und abgelehnt. Welches waren die Gründe?
Angenommen - Adopté Es geht in diesem Steuergesetz nicht nur um den Wohnsitz
von Ausländern in der Schweiz, denn jeder dieser Ausländer
Art. 3 Abs. 1 und 2 ist ja auch in einem Kanton steuerpflichtig. Also spielt der
Antrag der Kommission Wohnsitz auch für die Kantone eine grosse Rolle. Zwischen
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates den Kantonen besteht eine Praxis, die durch bundesgericht-
liche Entscheide gefestigt worden ist. Was Ihnen hier der
Art. 3 al. 1 et 2 Bundesrat für die Umschreibung des Wohnsitzes in der
Proposition de la commission Schweiz vorschlägt, entspricht der heutigen Praxis zwi-
Adhérer à la décision du Conseil des Etats schen den Kantonen und der bundesgerichtlichen Rechts-
sprechung. Hier ist also weitgehend schon harmonisiert. Es
Angenommen - Adopté wäre unsinnig, wenn wir davon wieder abweichen würden.
Ich beantrage Ihnen deshalb, den Antrag Salvioni, der an
Art. 3 Abs. 3 und für sich auch gangbar wäre, aber jetzt nicht mehr ins
Antrag der Kommission System passt, abzulehnen.
Einleitung und Bst. a
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates M. Salvioni, rapporteur: Je vous communique les raisons
Bst. b qui nous ont été données par l'administration car, comme le
Mehrheit président vient de vous le dire, cette proposition n'a pas été
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates traitée au sein de la commission étant donné mon absence à
Minderheit la dernière séance.
(Salvioni) L'administration, dans un document de travail, relève que
b. während drei Monaten ohne Unterbruch verweilt oder, bei «selon le droit actuel de l'impôt fédéral direct, le domicile
Unterbrechungen, ihr Aufenthalt sechs Monate im Kalender- est déterminé par les articles 23 à 26 du code civil, soit selon
jahr übersteigt. les critères déterminants pour le droit civil» (cf. art. 4 de la
loi actuelle sur l'impôt fédéral direct). En revanche, dans le
Art. 3 al. 3 projet du Conseil fédéral, la notion fiscale du domicile est
Proposition de la commission définie de manière indépendante, bien qu'elle soit pleine-
Introduction et let. a ment conforme au code civil. Le texte de la loi dispose
Adhérer à la décision du Conseil des Etats qu'une personne a son domicile en Suisse lorsqu'elle y
Let. b réside avec l'intention de s'y établir durablement, ou lors-
Majorité qu'elle y a un domicile légal spécial en vertu du droit fédéral.
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Pour expliciter cette idée, le projet précise que l'intention de
Minorité s'établir durablement est prouvée quand une personne
(Salvioni) réside en Suisse plus de trois mois pendant une année,
b. Quand elle y réside sans interruption pendant trois mois indépendamment du fait que la résidence soit, par exemple,
ou, avec des interruptions, son séjour dépasse les six mois répartie en plusieurs périodes comme suit: un mois au
par année civile. printemps, un mois en été, un mois en automne et un mois
en hiver. Si cette personne réside un mois pendant l'hiver,
Präsident: Hier liegt ein Minderheitsantrag Salvioni vor. Er parce qu'elle a loué ou acheté un logement, elle devra payer
wird von Herrn Couchepin begründet. les impôts. Telle est l'idée de l'administration.
De plus, selon l'administration, ce principe est déjà ancré
M. Couchepin, porte-parole de la minorité: A l'article 3, dans les rapports intercantonaux. Etant donné que là, la
M. Salvioni propose d'élargir les conditions d'assujettisse- situation est déjà clarifiée par le Tribunal fédéral, il est inutile
ment au droit fiscal des personnes séjournant en Suisse d'y apporter des modifications. Je dois toutefois relever que
quelques mois par an et n'exerçant pas d'activité lucrative. les rapports intercantonaux et les rapports internationaux
Harmonisation fiscale. Lois 1728 N 14 décembre 1987
sont différents. En effet, pour les personnes étrangères, il Art. 5 al. 1
existe une convention de double imposition qui a le pas sur Proposition de la commission
cet article. C'est d'après la convention de double imposition Introduction et let. aàc
qu'il convient d'établir s'il y a domicile ou non. Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Enfin, l'administration nous informe que la loi sur l'harmoni- Let. d
sation prévoit aussi une durée de trois mois. Nous devrons d. Lorsqu'elles perçoivent des revenus provenant d'institu-
discuter cette loi. Il y aura probablement une proposition tions suisses de prévoyance professionnelle ou fournis
Salvioni ou Couchepin qui demandera la modification de cet selon des formes reconnues de prévoyance individuelle liée
article aussi dans la loi sur l'harmonisation. Ce sont là les par des établissements d'assurances ou fondations bancai-
arguments de l'administration. res suisses.
Je m'interroge sur le fait de savoir si, en tant que rapporteur, Let. e
je peux vous donner les raisons pour lesquelles j'ai présenté Adhérer au projet du Conseil fédéral
cette proposition. Il y a peu de mois, on a parlé ici de cas de
personnes âgées qui viennent en Suisse, y font du mécénat, Einleitung und Bst. a bis c
et y ont une habitation. Cette disposition les obligerait à Introduction et let. aàc
n'utiliser leur demeure que durant trois mois. Si elles rési- Angenommen - Adopté
daient en Suisse pendant plus de trois mois, elles seraient
assujetties à la souveraineté fiscale suisse. Je pense que cet Bst. d - Let. d
aspect pourrait décider ces personnes à ne pas venir en
Suisse et à se rendre à l'étranger pour éviter que le fisc ne Reichling, Berichterstatter: Im Artikel 5 werden diejenigen
les oblige à payer des impôts. Ces personnes ont une Personen beschrieben, die über die Quellensteuer erfasst
mobilité énorme et je pense qu'il n'est pas raisonnable de werden, im Artikel 4 hingegen diejenigen, die ordentlich
notre part d'imposer cette limitation de trois mois lorsqu'il eingeschätzt werden.
n'y a pas d'abus connus. Nous ne connaissons en effet Wir haben uns hier mit den Auswirkungen zu befassen,
aucun cas de personnes qui ont abusé de cette faculté de welche daraus erwachsen, dass man die Beiträge an die
rester en Suisse durant six mois au total, sans une présence Vorsorge vom steuerbaren Einkommen abziehen kann, wäh-
continuelle et sans une interruption de trois mois. rendem die Leistungen der Vorsorge zu versteuern sind. Es
Telles sont les raisons qui m'ont incité à présenter une hat sich zwar nicht gerade eingebürgert, aber es kommt vor,
proposition. Je ne vois aucun inconvénient à ce que le dass sich Steuerpflichtige kurz vor oder nach der Pensionie-
Parlement l'accepte. rung ins Ausland absetzen und versuchen, dort die Leistun-
gen der beruflichen Vorsorge unversteuert zu kassieren.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustim- Man hat dafür eine Bezeichnung, welche nur eine
men. Der Bundesrat hat in diesem Vorschlag die Regelung
bestimmte Berufskategorie umfasst. Ich will sie nicht nen-
übernommen, wie sie sich heute im interkantonalen Verhält- nen; denn ich bin davon überzeugt, dass das auch bei
nis eingebürgert hat. Und wenn Sie noch an eine Harmoni-
anderen Berufen Platz greifen könnte, wenn namhafte Vor-
sierung glauben, dann sollten Sie hier dem Bundesrat teile erzielt werden können.
zustimmen, um nicht neue Schwierigkeiten zu schaffen. Durch die präzisere Fassung von Artikel 5 möchte man die
Bst. a - Let. a Umgehung von Steuern durch Absetzen ins Ausland so gut
Angenommen - Adopté wie nur möglich unterbinden. Es wird nicht vollständig
möglich sein, weil wir darüber mit anderen Ländern Staats-
Abstimmung - Vote verträge abgeschlossen haben, insbesondere mit Ländern,
die sehr viele Fremdarbeiter in der Schweiz haben. Das sind
Bst. b - Let. b aber vielleicht nicht die anziehendsten Länder, um den
Für den Antrag der Mehrheit 67 Stimmen Lebensabend zu verbringen.
Für den Antrag der Minderheit 45 Stimmen Im übrigen hat man die Terminologie an das Gesetz über die
berufliche Vorsorge angepasst. Dabei handelt es sich nur
Art. 3 Abs. 4 und 5 um eine redaktionelle Aenderung. Wir beantragen Ihnen im
Antrag der Kommission Interesse der Erschwerung oder Verhinderung von solchen
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Steuerumgehungen, der vorgeschlagenen Fassung zuzu-
stimmen.
Art. 3 al. 4 et 5
Proposition de la commission M. Salvioni, rapporteur: A l'article 5, lettre d, la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats vous propose, en accord avec l'administration une modifica-
tion. La raison de cette modification est simple. Il y avait une
Angenommen - Adopté lacune dans la loi et l'on ne s'en est aperçu qu'après que
quelques personnes particulièrement astucieuses s'en
Art. 4 furent rendu compte et l'eurent exploitée.
Antrag der Kommission En général, selon la réglementation actuellement en
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates vigueur, l'on peut imposer les prestations des assurances
Proposition de la commission publiques, même si le bénéficiaire se rend à l'étranger, car
Adhérer à la décision du Conseil des Etats les conventions de double imposition permettent cette
extension de la souveraineté fiscale. Mais on ne peut pas
Angenommen - Adopté imposer de prestations qui proviennent de sociétés d'assu-
rances privées, car ces prestations ne sont pas imposables
Art. 5 Abs. 1 selon les conventions de double imposition.
Antrag der Kommission Il est arrivé que des personnes ayant payé des cotisations
Einleitung und Bst. a bis c pour certaines assurances quittent la Suisse juste avant ou
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates après avoir reçu les prestations de l'assurance et qu'elles
Bst. d puissent de ce fait se soustraire au paiement d'impôts sur
d. Einkünfte aus schweizerischen Einrichtungen der berufli- des prestations pour lesquelles elles avaient obtenu une
chen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebunde- déduction fiscale.
nen Selbstvorsorge von schweizerischen Versicherungsein- C'est la raison pour laquelle l'administration vous propose
richtungen oder Bankstiftungen erhalten; de même que la commission de modifier la lettre d de
Bst. e l'article 5 et d'accepter ce texte qui est plus précis et pré-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates vient cette possibilité.
14. Dezember 1987 N 1729 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
Angenommen - Adopté Es geht darum, dass das Bundesgesetz über wirtschaftliche
Landesversorgung vorsieht, dass in Krisenfällen, in Fällen
Bst. e - Let. e der Besetzung des Landes oder einzelner Teile eine Firma
ihr Domizil vorübergehend ins Ausland verlegen kann. Eine
Reichling, Berichterstatter: Der Ständerat hat die Angestell- solche vorübergehende Verlegung aus Sicherheitgründen
ten, die an Bord eines Schiffes oder Flugzeuges arbeiten, soll nichteine Beendigung des Steuerverhältnisses begrün-
von der Besteuerung ausgenommen. Er ist von der den. Das ist der Inhalt dieses Absatzes.
Annahme ausgegangen, dass Matrosen offenbar überhaupt
nirgends sonst besteuert würden. Unsere Abklärungen M. Salvioni, rapporteur: La modification qui vous est propo-
haben ergeben, dass das nicht zutrifft; auch in den Nachbar- sée consiste dans un nouvel alinéa à l'article 8. L'introduc-
staaten werden die Matrosen besteuert, wie das auch dem tion de ce nouvel alinéa est motivée par l'existence d'une loi
Vorschlag des Bundesrates entspricht. Wir beantragen fédérale sur l'approvisionnement économique du pays, pour
Ihnen deshalb, dem Bundesrat zuzustimmen. des cas de crise. Selon cette disposition, le transfert à
l'étranger, opéré en cas d'événement extraordinaire et lié,
M. Salvioni, rapporteur: A la lettre e, le Conseil des Etats a en particulier, à un état de guerre, ainsi que l'application
excepté de l'imposition les marins à bord des navires de d'autres décisions fondées sur cette loi fédérale protégeant
haute mer. par des mesures conservatoires les personnes morales, ne
Le Conseil fédéral nous a demandé de maintenir cette doit pas justifier une modification du système d'imposition.
imposition et nous a expliqué que la situation est semblable
pour toutes les autres nations et qu'il ne se justifie pas de Angenommen - Adopté
faire une exception pour les marins des navires suisses de
haute mer. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen
C'est la raison pour laquelle la commission vous propose de Le débat sur cet objet est interrompu
maintenir la version du Conseil fédéral.
Angenommen - Adopté Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr
La séance est levée à 19 h 15
Art. 5 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 5 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 6 und 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 6 et 7
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 8
Antrag der Kommission
Abs. 1 und 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Nicht als Beendigung der Steuerpflicht gelten die vorüber-
gehende Sitzverlegung ins Ausland und die anderen Mass-
nahmen aufgrund der Bundesgesetzgebung über die wirt-
schaftliche Landesversorgung, (bisher Art. 53 Abs. 5)
Art. 8
Proposition de la commission
Al. 1 et 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Le transfert temporaire de siège à l'étranger ainsi que l'ap-
plication de toute autre mesure en vertu de la législation
fédérale sur l'approvisionnement économique du pays ne
sont pas assimilés à la fin de l'assujettissement, (jusqu'ici
art. 53, al. 5)
Reichling, Berichterstatter: Hier schlägt Ihnen die Kommis-
sion einen dritten Absatz vor. Es ist keine neue Materie,
sondern es handelt sich um eine Dislokation aus dem Arti-
kel 53. Den Absatz, den Sie in der bundesrätlichen Fassung
im Artikel 53 finden, haben wir hier plaziert. Wir werden
später sehen, dass Artikel 53 vollständig gestrichen werden
kann.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Steuerharmonisierung. Bundesgesetze
Harmonisation fiscale. Lois
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.043
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1987 - 14:30
Date
Data
Seite 1707-1729
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Pagina
Ref. No 20 015 968
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