Federal Council Seeks Bond Authorization for 1983-1987 Legislative Period
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council sought authorization from the Federal Assembly to issue federal bonds for the legislative period of 1983-1987 to refinance maturing debt and cover financial needs. The Federal Assembly's Finance Commission, after reviewing the increased federal debt from 1979-1982 and projecting higher borrowing needs due to maturing debt and expected deficits, unanimously recommended approving the authorization. The commission also noted the refinement of borrowing instruments to enhance flexibility and minimize market impact.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung; Federal Council Seeks Bond Authorization for 1983-1987 Legislative Period: The Federal Assembly's Finance Commission, after reviewing the increased federal debt from 1979-1982 and projecting higher borrowing needs due to maturing debt and expected deficits, unanimously recommended approving the authorization. The commission also noted the refinement of borrowing instruments to enhance flexibility and minimize market impact.
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KI-generiertThis provision establishes the competence of the Federal Assembly to decide on the issuance of federal loans.
Volltext
29. September 1983 N 1321 Bundesanleihen. Aufnahme rend die direkten Steuern als Folge der kalten Progression, einer Legislaturperiode - zur Aufnahme von Anleihen
die wir ja jetzt ausgleichen überproportional steigen - die ermächtigt. Durch diese befristete Kompetenzübertragung
anderen Einnahmen nicht überproportional steigen, sonwird der Bundesrat in die Lage versetzt, die Geldbeschaf-
dern zum Teil sogar unterproportional, also degressiv sind. fung sorgfältig auf die Tresoreriebedürfnisse und die sich
Herr Aubert möchte eben nicht nur Korrekturen vornehmen rasch ändernden Verhältnisse am Geldund Kapitalmarkt auf jenen Steuern, die überproportional ansteigen, sondern abzustimmen. er möchte auch jene Steuern korrigieren, die unter der Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den
Preisentwicklung bleiben. Er denkt insbesondere auch an eidgenössischen Räten, ihn für die Legislaturperiode 1983
die Einführung des Wertzolles statt des Gewichtszolles. bis 1987 zur Aufnahme von Anleihen zu ermächtigen, soweit In der Kommissionsdiskussion wurde zunächst auf die Diffesie der Konversion der zur Rückzahlung fälligen oder renz zwischen der französischen und der deutschen Version gekündigten Anleihen sowie zur Deckung der finanziellen hingewiesen, indem in der französischen Version steht: Bedürfnisse des Bundes dienen.
«impôt sur les chiffres d'affaires et droit d'entrer etc.», Die Finanzkommission hat davon Kenntnis genommen, dass
während in der deutschen Fassung das «etc.» fehlt. Wir sich in den Jahren 1979 bis 1982 die verzinsliche Bundes-
halten die Originalfassung, also in der französischen Spraschuld um rund 2,2 Milliarden auf 22 Milliarden Franken
che, für massgebend. Trotzdem wurde die Motion Aubert erhöhte. Davon entfallen rund 1,6 Milliarden Franken auf von der Mehrheit der Kommission als zu rigid und zu eng Mittelaufnahmen am Geldund Kapitalmarkt; rund 600 Milformuliert empfunden. Es wurde unter anderem darauf hinlionen Franken flössen aus internen Quellen - hauptsäch-
gewiesen, dass wir ja Verkehrssteuern bereits soweit entwiklich von den PTT und der Arbeitslosenversicherung - zu.
kelt haben, dass sie nächstens dem Volk vorgelegt werden, In der Legislaturperiode 1983 bis 1987 wird der Bund am etwa die Schwerverkehrssteuer oder die Autobahnvignette, Geldund Kapitalmarkt voraussichtlich in einem stärkeren dass eine Vorlage für die Energiebesteuerung vorliegt und Ausmass in Erscheinung treten müssen, als dies in der dass man auch versucht, die Warenumsatzsteuer in Rich- Vierjahresperiode 1979 bis 1982 der Fall war. Zum einen tung der Mehrwertsteuer umzugestalten durch Ausschalsind fällige Geldund Kapitalmarktschulden im Gesamtbetung der taxe occulte. Man fand auch, dass die Formulietrag von rund 5 Milliarden Franken zu konvertieren. Zum
rung «unverzüglich» zeitlich zu rigid sei. In einer ersten anderen sind die aufgrund des Finanzplanes zu erwarten-
Abstimmung sprachen sich acht Mitglieder für die Überweiden Rechnungsdefizite durch Neugeldaufnahmen zu deksung der Motion, elf dagegen aus. Mit 13 zu 4 Stimmen ken. Der Umfang des Neugeldbedarfes hängt aber nicht sprach sich die Kommission für die Überweisung der Motion allein von der Entwicklung des Bundeshaushaltes ab. Die Aubert als Postulat aus. zentrale Bundestresorerie hat auch den Kapitalbedarf der Im Namen der Mehrheit beantragen wir Ihnen, die Motion Betriebe und Anstalten zu decken. Die Geldzuflüsse aus Aubert als Postulat zu überweisen. internen Quellen dürften in den kommenden Jahren bescheiden sein, so dass der Bund praktisch den gesamten Präsident: Herr Bundesrat Ritschard verzichtet auf das Mittelbedarf am Geldund Kapitalmarkt wird decken Wort. - Die Kommission beantragt Ihnen, die Motion des müssen.
Ständerates in der Form eines Postulates zu überweisen. Im Bestreben, die Flexibilität der Verschuldungspolitik des
Ein anderer Antrag wird nicht gestellt. Wird das Postulat aus Bundes zu erhöhen und damit gleichzeitig störende Auswir-
der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall; es ist kungen der Marktoperationen soweit als möglich zu vermei-
überwiesen. den, wurde das Geldbeschaffungsinstrumentarium des Bundes verfeinert und ergänzt. Als besonders vorteilhaft hat sich die Einführung der Geldmarkt-Buchforderungen Mitte 1979, Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat der Übergang zum sogenannten Tenderverfahren bei der Emission von Bundesanleihen und die vor allem auf die institutionellen Anleger ausgerichtete Ausgabe von Bundestiteln in Form von Privatplazierungen erwiesen.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die #ST# 83.042 Aufnahme von Bundesanleihen zuzustimmen. Bundesanleihen. Aufnahme Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Emission d'emprunts. Autorisation Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1983 (BBI II, 641) Detailberatung - Discussion par articles Message et projet d'arrêté du 25 mai 1983 (FF II, 665) Beschluss des Ständerates vom 26.September 1983 Titel und Ingress, Art. 1-3 Décision du Conseil des Etats du 26 septembre 1983 Titre et préambule, art. 1 à 3 Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 93 Stimmen Antrag der Kommission (Einstimmigkeit) Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Herr Hofmann unterbreitet im Namen der Finanzkommission folgenden schriftlichen Bericht: Die Beschlussfassung über die Aufnahme von Anleihen fällt gemäss Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung in den Kompetenzbereich der Bundesversammlung. Bereits zu Beginn des 20.Jahrhunderts hat sich die direkte Ausübung dieser Kompetenz durch die eidgenössischen Räte als schwierig erwiesen. Seit dem Ersten Weltkrieg wurde deshalb der Bundesrat periodisch - in der Regel für die Dauer Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesanleihen. Aufnahme
Emission d'emprunts. Autorisation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 09 Séance Seduta
Geschäftsnummer 83.042 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1983 - 08:00 Date Data
Seite 1321-1321 Page Pagina
Ref. No 20 011 785
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