Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 83-045 KI-generiert

Juvenile Offender Facility Deadline Extension Granted Amidst Cantonal Delays

Geschäftsnummer VPB 83-045
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a request to extend a deadline for establishing specialized facilities for the care of juvenile offenders, a deadline that was not met by cantons. While acknowledging the cantons' failure to act, the court recognized the difficulty in inter-cantonal coordination and the lack of viable alternatives for these juveniles, as their placement in adult prisons was deemed inappropriate. The court reasoned that granting the extension, despite the cantons' shortcomings, was the most pragmatic solution to prevent a worse outcome for the juveniles and to allow for the implementation of an immediate program to repurpose existing facilities.

Legislator-Regeste

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Art. 91ter StGB, Art. 93ter StGB; Juvenile Offender Facility Deadline Extension Granted Amidst Cantonal Delays: While acknowledging the cantons' failure to act, the court recognized the difficulty in inter-cantonal coordination and the lack of viable alternatives for these juveniles, as their placement in adult prisons was deemed inappropriate. The court reasoned that granting the extension, despite the cantons' shortcomings, was the most pragmatic solution to prevent a worse outcome for the juveniles and to allow for the implementation of an immediate program to repurpose existing facilities.

Schlagwörter

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Verlängerung der Untersuchungshaft Verfahrensverzögerungen Jugendstrafzumessung Fristversäumnis Bauzeitverlängerung verspätetes Asylgesuch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93ter StGB

The court extended the deadline for implementing reforms related to juvenile justice measures.

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Volltext

Code pénal. Prorogation 1322 N 29 septembre 1983

#ST# 83.040 Postulat der Kommission für auswärtige Angelegenheiten

Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

UNO. Umweltfonds Der Bundesrat wird eingeladen, die Schweizer Vertreter im

ONU. Programme pour l'environnement Verwaltungsrat des Umweltprogrammes der Vereinten

Nationen (PNUE) anzuweisen, die Initiativen auf internatio-

Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1983 (BBI II, 1405) naler Ebene im weltweiten Kampf gegen die Luftverschmut-

Message et projet d'arrêté du 25 mai 1983 (FF II, 1437) zung zu unterstützen, insbesondere die im Regionalbereich

unternommenen Anstrengungen gegen die grenzüber-

schreitende weiträumige Luftverschmutzung (saurer

Regen).

Antrag der Kommission Postulat de la commission des affaires étrangères

Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates du Conseil national

Proposition de la commission Pollution atmosphérique transfrontière

Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fécéral Le Conseil fédéral est chargé d'inviter ses représentants au

Conseil d'administration du Programme des Nations Unies

Herr Renschier unterbreitet namens der Kommission für pour l'environnement (PNUE) à soutenir les initiatives desti-

auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen nées à renforcer la coopération internationale dans la lutte,

Bericht: au plan mondial, contre la pollution atmosphérique. Ils sou-

tiendront tout particulièrement les efforts entrepris en vue

Der Bundesrat ersucht um die Ermächtigung, dem F:onds de lutter efficacement, au plan régional, contre la pollution

des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (PNUE) ab atmosphérique transfrontière à longue distance (pluies

1984 während vier Jahren einen freiwilligen Beitrag bis zu

acides).

1,2 Millionen Franken zu gewähren. In der vorangehenden

Beitragsperiode (1980 bis 1983) betrug der jährliche schwei- Präsident: Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten

zerische Beitrag 1,05 Millionen Franken. Das Umweltpro- unterbreitet Ihnen sodann ein Postulat. Wird es aus der Mitte

gramm der UNO wurde 1972 nach der Umweltkonferenz der des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall.

Vereinten Nationen von Stockholm gegründet. Es koordi-

niert die Umwelttätigkeiten im System der Vereinten Natio- Überwiesen - Transmis

nen und darüber hinaus weltweit.

Die wichtigsten PNUE-Tätigkeiten sind:

- Die Umweltwache

- Der Schutz der Ozeane und Regionalmeere

- Erziehung und Information 83.045

- Umwelt und Entwicklung

#ST#

- Umweltrecht StGB (Jugendmassnahmenvollzug).

- Kampf gegen das Vordringen von Wüsten. Fristverlängerung

Ein Grossteil dieser Aktivitäten wird durch den PNUE-Fonds Code pénal (exécution des mesures pénales

finanziert. Die Schweiz hat ein besonders grosses Interesse applicables aux mineurs). Prorogation

an den Aktivitäten des PNUE auf dem Gebiete des Umwelt-

rechts, wie zum Beispiel der Ausarbeitung einer Rahmen-

Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Juni 1983 (BBI III, 405)

konvention zum Schütze der Ozonschicht, der Behebung

Message et projet d'arrêté du 29 juin 1983 (FF IM, 417)

und Verminderung von Umweltrisiken und Umweltschäden

durch giftige und gefährliche Abfälle sowie der Regelung Beschluss des Ständerates vom 27.September 1983

des internationalen Handels mit gefährlichen chemischen Décision du Conseil des Etats du 27septembre 1983

Substanzen.

Die Kommission legt besonders Wert darauf, dass die

Schweizer Vertreter im Verwaltungsrat des Umweltprogram-

mes der Vereinten Nationen angewiesen werden, die initia-

tive auf internationaler Ebene im weltweiten Kampf gegen Antrag der Kommission

die Luftverschmutzung zu unterstützen, insbesondere die Eintreten

im Regionalbereich unternommenen Anstrengungen gegen

Antrag Aider

die grenzüberschreitende weiträumige Luftverschmutzung

(saurer Regen). Die Kommission hat ein entsprechendes Nichteintreten

Postulat angenommen. Proposition de la commission

Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage

einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Weiterfüh- Entrer en matière

rung der Beteiligung der Schweiz am Fonds des Umweltpro- Proposition Aider

grammes der Vereinten Nationen zuzustimmen.

Ne pas entrer en matière

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Herr Oester unterbreitet namens der Petitions- und Gewähr-

leistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:

Detailberatung - Discussion par articles 1. Ende dieses Jahres läuft die Frist für die Verwirklichung

der Anstaltsreformen nach Artikel 93ter des Strafgesetzbu-

Titel und Ingress, Art. 1, 2 ches ab (Einrichtungen für besonders schwierige Jugendli-

Titre et préambule, art. 1 et 2 che: Therapieheime, Anstalten für Nacherziehung).

Der Bundesrat ersucht mit Botschaft vom 29. Juni 1983 auf

Angenommen - Adopté dem Dringlichkeitsweg die eidgenössischen Räte, diese

Frist um zwei Jahre zu verlängern, da die Kantone die

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble bestehende Frist nicht hätten einhalten können.

Für Annahme des Beschlussentwurfes 93 Stimmen 2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission nahm am

(Einstimmigkeit) 24.August 1983 von der Botschaft und den mündlichen

An den Ständerat - Au Conseil des Etats Ausführungen des Vertreters des Justiz- und Polizeideparte-

29. September 1983 N 1323 StGB. Fristverlängerung

mentes Kenntnis. Dabei wurde sie insbesondere darauf auf- Januar 1974 rechtsverbindlich, die entsprechenden Heime

merksam gemacht, dass die beantragte Fristverlängerung zu schaffen.

keine schwerwiegenden Folgen für den Massnahmenvoll- Wie ist aber die heutige Situation? Der Bundesrat erklärt in

zug an Minderjährigen hat, da Jugendliche nur in Ausnah- der Botschaft diplomatisch, den Bemühungen der Kantone,

mefällen in Strafanstalten für Erwachsene eingewiesen wer- innert der gesetzten Frist von sage und schreibe zehn Jah-

den. Die Fristverlängerung biete aber den Kantonen - die ren die entsprechenden Massnahmen, die Heime, einzurich-

den festen Willen bekunden, bis Ende 1985 eine genügende ten, sei kein durchschlagender Erfolg beschieden gewesen.

Anzahl solcher Heime zu schaffen - die echte Chance, ihren Die Einrichtungen seien betrieblich aufwendig, lies: koste-

gesetzlichen Verpflichtungen doch noch nachzukommen. nintensiv.

Ihnen sei zugute zu halten, Heime für besonders schwierige Seit 1965 wissen d ie Kantone, dassderBund entsprechende

Jugendliche im interkantonalen Verband geplant zu haben, Bestimmungen vorbereitet. Seit März 1971 wissen die Kan-

was erfahrungsgemäss ausserordentlich mühsam und zeit- tone, dass der Bund die entsprechenden Bestimmungen

raubend sei. erlassen hat, und seit 1974 wissen die Kantone, dass sie

Der Bundesrat möchte nicht vom Grundsatz abgehen, dass diesen bundesgesetzlichen Verpflichtungen nachzukom-

der Strafvollzug an Minderjährigen auch künftig nicht mit men haben. Für alles haben die Kantone Geld, für Schul-

den Erwachsenen vorzunehmen sei. Er weist darauf hin, hausbauten, für Strassenbauten, für Schwimm- und Hallen-

dass bei einem Verzicht auf die Fristverlängerung keine bäder, für Paläste jeder Art. Aber ausgerechnet für diese

Gewähr bestünde, die Kantone würden die gesetzlich vorge- kleine Gruppe Jugendlicher, die es besonders schwer

schriebenen Heime für den Vollzug von Massnahmen an haben, ist offenbar kein Geld vorhanden gewesen. Das stört

besonders schwierigen Jugendlichen bis Ende 1985 mich ausserordentlich. Man muss hier von ganz grober

schaffen. Nachlässigkeit der Kantone beim Vollzug zwingender bun-

3. Die Kommission stellt fest, dass der Bedarf nach Einrich- desrechtlicher Vorschriften sprechen.

tungen für besonders schwierige Jugendliche nachgewie- Hätten diese schwer geschädigten Jugendlichen eine

sen ist. Sie hält daher an der Verpflichtung der Kantone, Lobby, wie sie die Landwirtschaft oder das Gewerbe hier

solche Heime zu schaffen, ausdrücklich fest. Die Fristverlän- haben, dann wären, ich bin überzeugt, entsprechende Mass-

gerung soll den Kantonen ermöglichen, bis Ende 1985 die nahmen längst getroffen worden. Aber eben, diese Jugendli-

bundesrechtlich vorgesehenen neuen Einrichtungen zu chen haben keine entsprechende Lobby, deshalb hat man

schaffen. Die Kommission fragte sich, ob diese kurze Frist das Thema vor sich hingeschoben. Das ist im vorliegenden

. realistisch ist: Bietet sie die Gewähr, dass die vorgeschriebe- Fall besonders gravierend. Ausgerechnet die Schwererzieh-

nen Einrichtungen tatsächlich innert der verlängerten Frist baren, die besonderer Pflege und Erziehungshilfe bedürfen,

realisiert werden? Oder ist in zwei Jahren mit einem neuen wurden und werden teilweise weiterhin schlicht und einfach

Gesuch um Fristverlängerung zu rechnen? in Strafanstalten gesteckt, wo Ersttäter oder sogar Rückfäl-

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren lige untergebracht sind. Das ist die schlimmste Massnahme,

hat die Koordinationskommission für den Jugendmassnah- die man überhaupt treffen könnte; das Extremste, was man

menvollzug beauftragt, bis Herbst 1983 ein Sofortprogramm entgegen dem Gesetzeswortlaut machen kann. Für mich ist

vorzulegen (vergleiche auch Botschaft des Bundesrates, das ein gesellschaftlicher Skandal.

Seite 4). Dieses Sofortprogramm soll Lösungen vorsehen, Der Bundesrat beantragt uns nun, auf Wunsch der nachläs-

die nicht den Bau von neuen Einrichtungen erfordern: Es sig handelnden Kantone die Frist zur Errichtung solcher

sollen vielmehr in bestehenden Heimen oder Anstalten spe- Heime um weitere zwei Jahre zu erstrecken. Wir sollen also

zielle Abteilungen geschaffen oder bestehende Einrichtun- gewissermassen noch unseren nationalrätlichen Segen zu

gen, die nicht mehr anderweitig gebraucht werden, für den diesem Skandal erteilen. Und um das Mass voll zu machen,

Massnahmenvollzug an besonders schwierigen Jugendli- wird auch noch erklärt, wir sollten ohne Abwarten der Refe-

chen genutzt werden. Für derartige'Vorhaben, die keine rendumsfrist einen Beschluss nach Dringlichkeitsrecht im

erheblichen baulichen Konsequenzen haben, erscheint Sinne von Artikel 89bis der Bundesverfassung fassen. Ich

nach Meinung von Sachverständigen eine zweijährige Frist finde das völlig unzumutbar. Eine Dringlichkeit im Sinne von

als realistisch. Artikel 89bis Bundesverfassung besteht nicht. Dringlich ist,

Die Kommission stimmt unter den gegebenen Umständen dass die Heime endlich geschaffen werden, und nicht, dass

der Fristverlängerung zu. Sie betrachtet jedoch diese zwei wir die Frist noch weiter hinauszögern, so dass die Kantone

Jahre als letztes Zugeständnis. Ihrer Meinung nach haben noch länger ihre Nachlässigkeiten praktizieren können.

die Kantone bis Ende 1985 die vom Strafgesetzbuch vorge- Im übrigen erklärt der Bundesrat selbst in der Botschaft, es

schriebenen Anstaltsreformen zu verwirklichen. sei nicht einzusehen, «...weshalb diese Jugendlichen nicht

auch in einer Arbeitserziehungsanstalt für junge Erwach-

4. Die Petitions- und Gewährleistungskommission bean-

sene nach Artikel 100bis Strafgesetzbuch oder jedenfalls für

tragt einstimmig - bei 4 Enthaltungen -, dem Bundesbe-

kurze Zeit auch in einer Haftanstalt untergebracht werden

schluss über eine Änderung der Übergangsbestimmungen

können». Wenn demgegenüber nun erklärt wird, der Vollzug

zum schweizerischen Strafgesetzbuch zuzustimmen.

der zwingenden gesetzlichen Vorschrift würde in Frage

gestellt, wenn wir die Fristverlängerung von zwei Jahren

Aider: Zur Ausgangslage dieses Geschäfts: Artikel 91 ter des nicht gewähren würden, dann ist das eine weitere Zumu-

Strafgesetzbuches legt fest, dass Jugendliche, die soge- tung. Das heisst nämlich im Klartext: Wenn wir die Fristver-

nannt ausserordentlich schwer erziehbar sind, in ein Thera- längerung nicht gewähren, dann tun die Kantone überhaupt

pie- oder Erziehungsheim eingewiesen werden müssen. Die nichts. Das ist ein Ton, den ich schlecht ertrage.

Botschaft zu dieser Bestimmung stammt aus dem Jahr 1965; Der Bundesrat führt in der Botschaft im übrigen selbst aus,

darin wird präzisiert, um was für Jugendliche es sich in den dass bei Ablauf dieser nächsten zwei Jahre im Rahmen des

Fällen des Artikels 91 ter Strafgesetzbuch handelt. Ich zitiere: Massnahmenvollzuges, in Ermangelung der Heime nach

«Gedacht wird an schwer psychisch gestörte Fehlentwik- Artikel 91ter des Strafgesetzbuches, die betreffenden

kelte, Neurotiker, infantile Grenzfälle von Geisteskrankheit, Jugendlichen nun eben in Erziehungsheime eingewiesen

Hirngeschädigte, gewisse Psychopathen und gewisse werden müssten. Das ist ja heute schon möglich. Warum tun

Schwerdelinquenten, die neben intensiver heilpädagogi- wir das nicht heute schon? Dann wäre wenigstens diesem

scher Betreuung auch der psychiatrischen Untersuchung untragbaren Zustand nun von Bundesrechts wegen ein

und Behandlung bedürfen.» Es geht um diese ausserordent- Ende gesetzt. Wenn das in zwei Jahren möglich ist, ist es

lich bedauernswerten Jugendlichen, die Gegenstand der heute auch möglich.

vorliegenden Botschaft des Bundesrates bilden. Schlussfolgerung: Es kann nicht in Frage kommen, bei

Ich weise darauf hin, dass das Bundesgesetz am I.März richtiger Gewichtung der Dringlichgkeitsklausel von Arti-

1971 genehmigt worden und am I.Januar 1974 in Kraft kel 89bis der Bundesverfasssung, nun auf dem Dringlich-

getreten ist. Artikel 91ter StGB verpflichtet die Kantone seit keitsweg Hand zu bieten zu Verzögerungen, welche aus-

Code pénal. Prorogation 1324 N 29 septembre 1983

schliesslich die Kantone zu verantworten haben und die Behörden. Hingegen sind Erziehungsheime und Straferzie-

sachlich untragbar sind. Deshalb beantrage ich Inner Nicht- hungsanstalten etwas Unangenehmes; damit will niemand

eintreten. Was wird die Folge sein, wenn wir diesen etwas zu tun haben. Die Bevölkerung verschliesst die Augen

Beschluss nicht akzeptieren? Die Konsequenz wird vermut- davor, und dementsprechend sind die Behörden zurückhal-

lich sein, dass die Kantone gezwungen sind, alle diese tend und knauserig. Deshalb wurden diese Heime nicht

bedauernswerten Jugendlichen schon jetzt in Heime einzu- geschaffen.

weisen. Sie sollen sie endlich definitiv nicht mehr in Strafan- Obwohl ich der Kritik von Herrn Aider hundertprozentig

stalten unterbringen können! zustimme, bin ich mit seinem Antrag nicht einverstanden,

Das ist der Grund, warum ich Ihnen hier zur Vorlage Nicht- aus zwei Gründen:

eintreten empfehle. 1. Den ersten Grund hat Herr Steinegger schon erläutert.

Wenn Sie diese Frist nicht verlängern, wird es am 1. Januar

Stelnegger: Ich pflichte Herrn Aider in seiner Kritik gegen- 1984 so sein, dass Jugendliche, welche zu Massnahmen

über den Kantonen bei. Es darf nicht vorkommen, dass der gemäss Artikel 93ter StGB verurteilt sind, eben nicht mehr in

Bundesgesetzgeber auf diese Weise unterlaufen wird. Insbe- Strafanstalten eingewiesen werden können. Die Jugendan-

sondere wenn man sich daran erinnert, dass die Kantone im wälte werden aber sehr oft auch kein Heim für diese Jugend-

Bereiche des Jugendstrafrechtes seinerzeit eine eigentliche lichen finden. Ich kenne Beispiele von Jugendanwälten,

Initiativfunktion ausgeübt haben. Wir haben aber heute mit welche vergeblich einen Tag lang für einen schwierigen

kühlem Kopf eine Zwischenlösung für diese unrühmliche Jugendlichen in der ganzen Schweiz herumtelefoniert

Situation zu suchen. Wir haben zwei Lösungsmöglichkei- haben, um einen Heimplatz zu finden. Wie Herr Steinegger

ten: den Antrag Aider und den Antrag des Bundesrates. gesagt hat, stören diese Jugendlichen die Situation in den

Der Antrag Aider wü rde zu r Folge haben, dass d ie schwierig- normalen Erziehungsheimen; diese lehnen Gesuche des-

sten Jugendlichen in den Erziehungsheimen belassen wer- halb sehr oft ab. Sie sind frei, das zu tun. Das ist eine

den müssten und dort den Betrieb und die übrigen Insassen unhaltbare Situation.

gefährden könnten. Wenn nämlich in den wenigen heute

2. Ich frage: Herr Aider, wer sind denn die Kantone? Ich

bestehenden Therapieheimen und Anstalten für Nacherzie-

möchte sagen, alle sind auch die Kantone; wir alle sind in

hung kein Platz mehr zur Verfügung steht, um Jugendliche Kantonalparteien tätig, welche Parlamentarier in die kanto-

unterzubringen, die für das Erziehungsheim oder die

nalen Parlamente delegieren und in der Regel die Kandida-

Arbeitserziehungsanstalt untragbar geworden sind, dann ten für die kantonalen Regierungen aufstellen. Also haben

weiss man buchstäblich nicht mehr, was man mit diesen wir es in unseren Kantonalparteien in der Hand, dafür zu

Jugendlichen tun soll. Wenn nämlich Ziffer II in den Schluss-

sorgen, dass dieses Problem in Ordnung kommt. Ich möchte

bestimmungen vom 18. März 1971 nicht verlänger: wird, Sie deshalb auffordern, dafür einzutreten, dass in den kanto-

erlischt auch die Kompetenz des Bundesrates, die nötigen nalen Parlamenten zu dieser Frage Interpellationen und

Anordnungen für die Zwischenzeit zu treffen. Die Kandida-

Postulate eingereicht werden. Wir alle, möchte ich sagen,

ten für die Nacherziehungsanstalt, die in der Botschaft 1965 haben das Problem «mitverschlafen».

noch als «schwierigste Zöglinge» bezeichnet wurden, kön- Für diese Tätigkeit in den Kantonen möchte ich Ihnen einige

nen dann nicht mehr in einer Erstmaligen-Anstalt, in einer Hinweise auf den Weg geben: Die Justizdirektorenkonferenz

Haftanstalt, in einer frei geführten Anstalt oder in einer hat nicht ganz geschlafen, Herr Aider. Sie hat nämlich eine

Arbeitserziehungsanstalt untergebracht werden. Sie müs- Koordinationskommission, welche schon besteht, beauf-

sen notgedrungen im Erziehungsheim bleiben, mit allen

tragt, eine «Ist-Analyse» durchzuführen und Notmassnah-

Nachteilen für die übrigen Insassen und den Heimbetrieb. men vorzuschlagen, welche innerhalb von zwei Jahren

Wir strafen damit nicht die Kantone, sondern die Heimleitun-

durchführbar sind. Die Tätigkeit dieser Kommission hat nun

gen und die übrigen Insassen.

doch einiges in Bewegung gebracht. Der Kanton Solothurn

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg ist ebenfalls nicht beispielsweise hat sich bereit erklärt, Liegenschaften zur

sympathisch, aber offensichtlich mit weniger Nachteilen ver- Verfügung zu stellen, hat aber verlangt, dass die Koordina-

bunden. Der bisherige Zustand würde erstreckt, die Mög- tionskommission das zu schaffende Heim betreibe. Das geht

lichkeiten zur Unterbringung dieser Zöglinge etwas erwei- natürlich nicht, da es sich um eine rein beratende Kommis-

tert. Dieser Zustand ist übrigens bezüglich der Nacherzie- sion handelt. Der Kanton selber muss das tun. Im Aargau will

hungsanstalt immer noch besser als in den Revisionsvor- man in der Erziehungsanstalt Aarburg sechs Plätze für den

schlägen 1964 vorgesehen, wo für schwierigste Zöglinge Vollzug von Massnahmen gemäss Artikel 93ter StGB erstel-

nur eine Versetzung in eine Strafanstalt vorgesehen war. len; aber das ist offenbar innerhalb von zwei Jahren nicht

So ärgerlich und skandalös die heutige Entscheidsituation möglich. Ich bitte die Parlamentarier des Kantons Aargau,

ist, ich erachte den Vorschlag des Bundesrates als den dem nachzugehen. Das sollte doch in zwei Jahren realisier-

geeigneteren Weg. Allerdings ist mit einer derartigen Verlän- bar sein. Und im Kanton St. Gallen besteht ein Erziehungs-

gerung die Hoffnung verbunden, dass die Kantone in der heim Jungrhy, das bisher von einem Orden geführt wurde,

Zwischenzeit ihren Verpflichtungen nachkommen. Wenig- nun aber geschlossen werden soll. Regierungsrat Schlegel

stens in diesem Bereiche des Jugendstrafrechtes sollte die ist bereit, es durch den Kanton übernehmen zu lassen und

Vollzugskrise nicht stattfinden. ein Heim für Massnahmenvollzug daraus zu machen (es

Ich beantrage Ihnen namens der FdP-Fraktion Eintreten und geht um ein Heim für Mädchen). Aber der Kanton St.Gallen

Zustimmung zum Bundesrat.

kann das nicht allein tun; er hat die übrigen Kantone um

finanzielle Hilfe angefragt. Daher mein Appell an die St. Gal-

Lüchinger: Ich bin Präsident des Stiftungsrates eines priva- ler: Verfolgen Sie das; aber auch mein Appell an die Vertre-

ten gemeinnützigen Jugenderziehungsheimes, das auch

ter der übrigen Kantone: Sorgen Sie dafür, dass die Kantone

Massnahmen des Jugendstrafrechtes vollzieht. Daher bin St. Gallen und Solothurn für diese Heime auch die finanzielle

ich in Kontakt mit den Problemen, die hier zur Diskussion

Hilfe anderer Kantone erhalten.

stehen. Ich teile vollumfänglich die Kritik, die Herr Aider

vortrug. Was hier in den Kantonen passiert, ist eine

Schande; dass diese Vollzugsheime seit 1971 nicht Leuenberger: Die sozialdemokratische Fraktion hat sich mit

geschafffen wurden, ist ein Skandal. dem Problem ebenfalls befasst; sie schliesst sich einstimmig

Ich bin gleichzeitig Präsident des Stiftungsrates einer Stif- dem Antrag Aider an. Sie ist allerdings der Meinung, dass in

tung für dreissig Behinderte, welche eine Werkstätte und ein Ergänzung zum Nichteintretensantrag Artikel 93ter StGB

Wohnheim unterhält. Ich erlebe es immer wieder, wie unter- gestrichen werden sollte.

schiedlich diese beiden Aufgaben von der Bevölkerung und Nachdem sich uns auch die anderen Vertreter der Kommis-

damit auch von den Behörden behandelt werden: die Behin- sion im Prinzip inhaltlich anschliessen, kann ich mich sehr

derten einerseits geniessen das Wohlwollen der Bevölke- kurz fassen: Wir sind der Ansicht, dass Heime für Schwerer-

rung und damit das Wohlwollen und die «offene Hand» der ziehbare nötig sind. Nicht nur unser Parlament will das und

29. September 1983 N 1325 StGB. Fristverlängerung

hat es ausdrücklich gewünscht, sondern auch der Bundes- schiedenen Gemeinden - unter anderem auch in unserer

rat hält es ausdrücklich fest. Es ist trotz teilweise gegenteili- Stadt - ein solches Justizheim im letzten Jahrzehnt gebaut

ger Behauptung erwiesen, dass Heime auf Schwererzieh- wurde. Wir haben aber Schwierigkeiten, dieses Heim weiter-

bare sozialisierend wirken, dass sie zumindest weniger zuführen.

schädlich sind als Gefängnisse. Ich verweise auf eine Unter- Ich möchte das ganz klar und deutlich sagen: Man kann

suchung von Marie Boehlen, die eine Rückfallquote von nicht nur nach solchen Einrichtungen schreien, sondern

etwa 20 Prozent festgestellt hat. Vergleichen Sie das mit muss auch für die Finanzierung sorgen. Ich weiss aus eini-

Jugendlichen, die in ein Gefängnis eingewiesen werden: gen Beispielen in anderen Orten, dass solche Heime geplant

Hier liegt die Rückfallquote weit über 50 Prozent. waren, dass aber mit der berühmten Aufgabenteilung, nach

Das allein zeigt schon, wie gross die Notwendigkeit ist, der der Bund keine Beiträge mehr bezahlen will, diese

solche Heime zu bauen. Es ist - wie Herr Lüchinger zu Recht Planung zurückgestellt wurde. Die Aufgabenteilung mit der

sagte - eine Schande, was diesbezüglich in den Kantonen Aufhebung der Beiträge an die Justizheime durch den Bund

geht. Die Frage ist jetzt ja bloss - und da sind wir uns hat also dazu geführt, dass Planung und Verwirklichung

offenbar nicht ganz einig -: Wie bringen wir die Kantone zurückgestellt wurden. Der erste Entwurf war nach meiner

dazu, diese Heime tatsächlich zu bauen? Meinung ein undemokratischer Entwurf, denn dieser

Wenn die Kantone ganze zehn Jahre lang im grossen gan- Entwurf hätte der Kommission über die Kantone und die

zen - von einigen löblichen Ausnahmen abgesehen - nichts Heimträger hinweg die Koordination und die Finanzierung

getan haben, dann verstehen wir nicht, wieso das nun plötz- dieser Heime aus den Händen genommen. Das heisst:

lich in zwei Jahren möglich sein soll. Wir sind der Meinung, Finanzieren hätte man noch dürfen, aber befohlen hätte

die Argumentation aus dem Justiz- und Polizeidepartement jemand anderes. Solange es so zugeht in unserem Land,

sei ein wenig «blauäugig». Wenn die Kantone zehn Jahre dass einerseits die Finanzen gestrichen werden und ande-

nichts machen, hat man nicht den kleinsten Anhaltspunkt rerseits zu stark dreingesprochen wird, werden diese Justiz-

dafür, dass in zwei Jahren alles in Ordnung sein wird. Es heime nicht gebaut. Hier müssten wir ebenfalls bessere

stört uns auch, dass man uns in letzter Minute mit einem Voraussetzungen schaffen.

dringlichen Bundesbeschluss auf die «Pelle» rückt, statt

dass man vorher Druck auf die Kantone ausgeübt und die Oester, Berichterstatter: Nachdem nun eine Diskussion

Vorlage früher gebracht hat, so dass wir uns darauf hätten über das Thema stattgefunden hat, bin ich es Ihnen schul-

einstellen können. dig, den Kommissionsantrag auf Zustimmung doch noch

Wenn wir dem Antrag des Bundesrates und der Kommis- etwas näher zu begründen, als dies in unserem knapp

sionsmehrheit nachgeben, schaffen wir unserer Meinung gefassten schriftlichen Bericht geschehen ist.

nach eine Zementierung des jetzigen Zustandes, dass sich Der Bundesrat unterbreitet uns diese Vorlage ohne Vergnü-

nämlich die Kantone daran gewöhnen, dass Schwererzieh- gen, ja nicht einmal aus eigenem Antrieb, sondern auf

bare, wenn man nichts anderes findet, in Gefängnisse einge- ausdrückliches Begehren der kantonalen Justiz- und Poli-

liefert werden. Aber es scheint, dass die Kantone nur unter zeidirektoren; deren Gesuch datiert vom 20.April dieses

Druck gesetzt werden können, wenn diese Übergangsbe- Jahres. Es ist auch für die PGK kein Vergnügen, dem Rat die

stimmung entfällt. Erst wenn die kantonalen Gerichte die Verlängerung einer 1971 beschlossenen gesetzlichen Frist

Möglichkeit nicht mehr haben, Jugendliche in Strafanstalten zu beantragen, und das in letzter Minute und auf dem

einzuweisen, sind die Kantone gezwungen, solche Heime zu Dringlichkeitsweg.

bauen. Bundesrat und Departement haben die unangenehme Situa-

Aus diesen Überlegungen heraus unterstützt unsere Frak- tion, in der wir uns heute befinden, nicht zu verantworten.

tion den Antrag von Herrn Aider. Beide haben in den letzten Jahren keine Gelegenheit ver-

säumt, um den Kantonen diese Frist in Erinnerung zu rufen.

Frau Blunschy: Die Bestimmungen unseres Strafgesetzbu- Mehr noch: Seitens des Bundes ist den Kantonen ein Spe-

ches gehen von der richtigen Voraussetzung aus, dass zialist zur Verfügung gestellt worden, um ihnen eine fristge-

jugendliche Straftäter nicht in gleiche Anstalten gehören rechte interkantonale Planung der fehlenden Heimtypen zu

wie Erwachsene, und besonders schwierige Jugendliche erleichtern. Um so unerfreulicher, ja beschämender ist es,

gehören in Therapieheime, damit sie möglichst noch zum dass die Kantone ihrer gesetzlichen Pflicht nicht fristgerecht

Guten beeinflusst werden können. nachgekommen sind.

Es ist tatsächlich schwierig zu verstehen, warum die Kan- Aus der Sicht der Verwaltung sprechen folgende vier

tone die lange Frist, die ihnen eingeräumt wurde, um solche Gründe für die beantragte Fristverlängerung:

Heime zu schaffen, nicht oder nur zum Teil benützt haben. 1. Auch wenn die Kantone in dieser Sache nicht gerade mit

Es wurde ein Heimkonkordat geplant, aber diese Pläne sind Übereifer ans Werk gegangen sind, ist ihnen zugute zu

anscheinend gescheitert. Nun hat aber kürzlich die von den halten, dass Heime für besonders schwierige Jugendliche

Justizdirektoren eingesetzte Kommission Schlegel eine im interkantonalen Verbund geplant werden müssen. Das ist

interkantonale Verwaltungsvereinbarung vorbereitet, die erfahrungsgemäss ausserordentlich mühsam und zeitrau-

sogenannte Heimvereinbarung. Damit könnte ein wichtiges bend.

Hindernis aus dem Weg geräumt werden, nämlich das finan- 2. Mit der beantragten Fristverlängerung soll der Grundsatz

zielle. Kantone, welche Heime führen, würden dank dieser bestätigt werden, dass Minderjährige auch künftig nicht in

Vereinbarung von denjenigen Kantonen Beiträge an ihre den Erwachsenenvollzug in den Strafanstalten integriert

Betriebsdefizite erhalten, welche Plätze in diesen Heimen werden sollen.

für ihre Jugendlichen beanspruchen. Es ist also zu hoffen,

dass, wenn wir diese Fristverlängerung von zwei Jahren nun 3. Derzeit werden Jugendliche nur in ganz seltenen Aus-

einräumen, die Kantone tätig werden und entweder Heime nahmefällen in Strafanstalten für Erwachsene eingewiesen,

errichten oder mindestens durch solche finanziellen Ver- so dass die beantragte Fristverlängerung keine schwerwie-

einbarungen dafür sorgen, dass die Kantone, welche Heime genden Folgen für den Massnahmenvollzug an Minderjähri-

führen, diese Heime auch weiterführen können trotz den gen hat. Dagegen eröffnet sie den Kantonen eine letzte

grossen Kosten. Chance, ihren gesetzlichen Verpflichtungen doch noch

Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Antrag der Kommis- nachzukommen.

sion zuzustimmen, d.h. die Verlängerung zu gewähren. Mit 4. Nachdem die Kantone den festen Willen bekundet haben,

einem Nein helfen wir weder den Kantonen noch den Ju- bis Ende 1985 die vom StGB verlangten Heime (Therapie-

gendlichen. heime und Anstalten für Nacherziehung) zu schaffen, dürfte

sie ein ablehnender Entscheid unsererseits nicht gerade

Eggli: Ich möchte mich persönlich etwas wehren gegen den ermuntern, ihr Vorhaben zielstrebig zu realisieren.

Vorwurf, dass in verschiedenen Kantonen überhaupt noch In der Kommission ist unbestritten geblieben, dass Spezial-

nichts gegangen sei. Ich möchte feststellen, dass in ver- heime für besonders schwierige Jugendliche einem drin-

167-N

Code pénal. Prorogation 1326 N 29 septembre 1983

genden Bedürfnis entsprechen; das ist hier auch zu Recht Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren

betont worden. Die Kommission ist deshalb entschieden der hat eine sogenannte Koordinationskonferenz für dieses Pro-

Meinung, dass an der Verpflichtung der Kantone, solche blem eingesetzt, und diese hat vor kurzem ihren Bericht

Heime zu schaffen, unbedingt festgehalten werden muss. erstattet. Der Bericht enthält einmal ein Inventar der bereits

Was die beantragte Frist von zwei Jahren betrifft, waren wir bestehenden Einrichtungen. Mit Herrn Nationalrat Eggli

uns in der PGK einig, dass ihr nur zugestimmt werden kann, muss ich betonen, dass mehrere Heime bereits existieren,

wenn eine gewisse Gewähr geboten ist, dass in dieser Zeit aber vorläufig eben noch zu wenige.

dann wirklich auch etwas geschieht. Befürchtungen, dass Der Bericht zeigt dann im weiteren die kurzfristig realisier-

sich diese zwei Jahre als zu kurz erweisen könnten, wurden baren Möglichkeiten, die heute konkret vorhanden sind. (Ich

noch mit dem Hinweis unterstrichen, dass sich der Bund im komme noch darauf zurück.) Er stellt fest, was dann

Rahmen der Neuverteilung der Aufgaben aus der Subventio- schliesslich noch fehlt; es ist relativ wenig.

nierung dieser Heime zurückziehen will, wie Herr Eggli

Die Kommission stellt dann die folgenden Anträge: Sie ver-

soeben zu Recht ausgeführt hat. Dass dadurch die Realisie-

langt in beiden Sprachgebieten - Deutschschweiz und

rung der vom StGB geforderten Sondereinrichtungen nicht Romandie-eine interkantonale Koordinationskonferenz auf

gerade gefördert wird, ist klar. Andererseits konnte die Ver-

Regierungsebene; die betreffenden Regierungsräte sollen

waltung auf die Tatsache hinweisen, dass die Konferenz der

sich direkt mit dem Problem befassen. Sie fordert weiter die

kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren letzten Herbst -

Kantone Aargau, St. Gallen und Solothurn au«, die konkre-

endlich -, wird man sagen müssen - die Koordinationskom-

ten Möglichkeiten nun zu realisieren. Ich möchte vor allem

mission für den Jugendmassnahmenvollzug beauftragt hat,

die Parlamentarier aus diesen Kantonen bitten, sich aktiv

bis diesen Herbst ein Sofortprogramm vorzulegen. Heute

einzusetzen. Die Konferenz plädiert schliesslich für die

denke allerdings niemand mehr daran, diese Heime neu zu

Zuteilung der noch offenen Aufgaben - es sind bloss noch

errichten. Man sehe die Lösung eher darin, in bestehenden

wenige - an einzelne Kantone.

Einrichtungen spezielle Abteilungen zu schaffen oder beste-

hende Heime, für die kein Bedarf mehr bestehe, für den Sie können also mit mir feststellen, dass konkrete Möglich-

Massnahmerwollzug an besonders schwierigen Jugendli- keiten vorhanden sind, die sich realisieren lassen. Damit ist

chen zu nutzen. Für derartige Vorhaben, die keine erhebli- auch die Frist von lediglich zwei Jahren begründet. Es geht

chen baulichen Konsequenzen haben, erscheine die Frist nicht darum, jetzt Neubauten zu erstellen, die natürlich

von zwei Jahren als realistisch. Die Kantone müssten sich bedeutend mehr Zeit beanspruchen würden; die Aufgabe

nun eben zusammenraufen, um diese Einrichtungen als besteht vielmehr darin, bestehende Einrichtungen für den

Gemeinschaftsunternehmen zu realisieren. Entweder Zweck der Massnahmen «umzufunktionieren».

schaffe man es in den kommenden zwei Jahren oder man Gegenwärtig zeichnen sich konkrete Möglichkeiten für die

schaffe es überhaupt nicht. Errichtung von Anstalten zur Nacherziehung ab: für weibli-

Frau Blunschy hat auf den vorletzte Woche erschienenen che Jugendliche im Kanton St. Gallen, für männliche

Vereinbarungsvorschlag der Kommission Schlegel hinge- Jugendliche in den Kantonen Aargau und Waadt. Eine Nach-

wiesen. Er stellt in dieser Sache einen wesentlichen Schritt erziehungsanstalt für weibliche Jugendliche kann in der

vorwärts dar, insbesondere zur Lösung des leidigen, eben Westschweiz allenfalls einem bestehenden Therapieheim im

auch von Herr Eggli angetönten Finanzproblems. Kanton Neuenburg angegliedert werden. Damit ist lediglich

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Petitions- und für das Therapieheim für männliche Jugendliche in der

Gewährleistungskommission mit 11 Stimmen bei 4 Enthal- deutschsprachigen Schweiz noch keine konkrete Lösung in

tungen, die offenbar jetzt in die Opposition übergegangen Sicht. Alle anderen Probleme können kurzfristig gelöst wer-

sind, dem dringlichen Bundesbeschluss zuzustimmen. den, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.

Der Ständerat hat der Fristverlängerung vorgestern diskus- Was sind die Folgen, wenn Sie diesen Antrag ablehnen?

sionslos zugestimmt. Dann könnten zwar keine Jugendlichen mehr in Strafanstal-

ten eingewiesen werden. Ich muss Ihnen sagen - ich glaube

Bundesrat Friedrich: Ich bin mit der Kritik, die hier am Frau Blunschy hat das bereits erwähnt -, dass das heute nur

Verhalten der Kantone geübt worden ist, im Prinzip einver- noch sehr ausnahmsweise und in Notfällen geschieht, und

standen. Ich kann noch beifügen, dass die Kantone vom dass der Bundesrat ohnehin beabsichtigt, auf dem Verord-

Bund immer und immer wieder gemahnt worden sind. Das nungsweg sicherzustellen, dass solche Jugendliche jeden-

ist auch durch meinen Amtsvorgänger geschehen. falls nicht mehr in Strafanstalten für Rückfällige eingewie-

Aber es gibt unseres Erachtens keine vernünftige Alternative sen werden. Aber wenn Sie nein sagen, dann fehlen natür-

zum Antrag des Bundesrates. Ich muss Sie daher mit Herrn lich die notwendigen Einrichtungen trotzdem, und dann

Steinegger bitten, kühlen Kopf zu bewahren. Mit Herrn können unter Umständen gewisse Massnahmen überhaupt

Lüchinger muss ich Sie auch bitten, sich in Ihren Kantonen nicht mehr vollzogen werden. Dann haben Sie überhaupt

für diese Sache einzusetzen. Dort hapert es nämlich. Ein nichts, und Sie behindern auch die Verwirklichung dessen,

solcher Einsatz scheint mir bedeutend fruchtbarer zu sein, was nun vorbereitet wird. Nein zu sagen ist Politik aus

als hier nun massive Kritik zu üben; diese bewegt nämlich Verärgerung und führt zu einem Scherbenhaufen. Man

nichts, sondern führt letzten Endes einfach zu einem Scher- würde den guten Willen der Kantone, der heute nun weitge-

benhaufen. hend vorhanden ist, zunichte machen.

Wenn die notwendigen Einrichtungen heute noch nicht alle

Dringlichkeit ist deshalb gegeben, weil die Frist Ende Jahr

in Betrieb sind, so nicht nur mangels Begeisterung der

abläuft. Wenn Sie die Dringlichkeit nicht akzeptieren, dann

Kantone. Sie müssen sich schon bewusst sein, dass es hier

um ausserordentlich aufwendige Einrichtungen geht. Die heisst das einfach, dass eine Lücke besteht und die entspre-

chenden Bestimmungen nicht mehr gelten.

kantonalen Regierungen haben echte Schwierigkeiten. Sie

haben negative Parlamentsmehrheiten, sie haben negative Ich bitte Sie im Interesse der Sache, dem Antrag des Bun-

Volksabstimmungen. Es setzen sich eben nur wenige gern desrates zuzustimmen.

für solche Dinge ein. Im übrigen ist die Lösung karitons-

übergreifender Aufgaben ein typisches Problem unseres Abstimmung - Vote

Föderalismus, und wir haben auch auf anderen Gebieten Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 84 Stimmen

vergleichbare Schwierigkeiten. Für den Antrag Aider (Nichteintreten) 30 Stimmen

Wenn wir Ihnen diesen Antrag auf Fristverlängerung unter-

breiten, dann geschieht das nicht mit leeren Händen, son- Detailberatung - Discussion par articles

dern deshalb, weil nun konkrete Vorbereitungen getroffen

werden. Herr Nationalrat Lüchinger hat bereits darauf hinge- Titel und Ingress, Ziff. l und II

wiesen. Ich möchte Ihnen noch einige weitere Informationen Antrag der Kommission

geben: Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

29. September 1983 N 1327 StGB. Fristverlängerung

Titre et préambule, eh. l et II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 91 Stimmen

Dagegen 9 Stimmen

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Schluss der Sitzung um 11.15 Uhr

La séance est levée à 11 h 15

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

StGB (Jugendmassnahmenvollzug). Fristverlängerung

Code pénal (exécution des mesures pénales applicables aux mineurs). Prorogation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 83.045

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.09.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1322-1327

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Ref. No 20 011 787

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