Juvenile Offender Facility Deadline Extension Granted Amidst Cantonal Delays
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a request to extend a deadline for establishing specialized facilities for the care of juvenile offenders, a deadline that was not met by cantons. While acknowledging the cantons' failure to act, the court recognized the difficulty in inter-cantonal coordination and the lack of viable alternatives for these juveniles, as their placement in adult prisons was deemed inappropriate. The court reasoned that granting the extension, despite the cantons' shortcomings, was the most pragmatic solution to prevent a worse outcome for the juveniles and to allow for the implementation of an immediate program to repurpose existing facilities.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 91ter StGB, Art. 93ter StGB; Juvenile Offender Facility Deadline Extension Granted Amidst Cantonal Delays: While acknowledging the cantons' failure to act, the court recognized the difficulty in inter-cantonal coordination and the lack of viable alternatives for these juveniles, as their placement in adult prisons was deemed inappropriate. The court reasoned that granting the extension, despite the cantons' shortcomings, was the most pragmatic solution to prevent a worse outcome for the juveniles and to allow for the implementation of an immediate program to repurpose existing facilities.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court extended the deadline for implementing reforms related to juvenile justice measures.
Volltext
Code pénal. Prorogation 1322 N 29 septembre 1983
#ST# 83.040 Postulat der Kommission für auswärtige Angelegenheiten
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung
UNO. Umweltfonds Der Bundesrat wird eingeladen, die Schweizer Vertreter im
ONU. Programme pour l'environnement Verwaltungsrat des Umweltprogrammes der Vereinten
Nationen (PNUE) anzuweisen, die Initiativen auf internatio-
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1983 (BBI II, 1405) naler Ebene im weltweiten Kampf gegen die Luftverschmut-
Message et projet d'arrêté du 25 mai 1983 (FF II, 1437) zung zu unterstützen, insbesondere die im Regionalbereich
unternommenen Anstrengungen gegen die grenzüber-
schreitende weiträumige Luftverschmutzung (saurer
Regen).
Antrag der Kommission Postulat de la commission des affaires étrangères
Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates du Conseil national
Proposition de la commission Pollution atmosphérique transfrontière
Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fécéral Le Conseil fédéral est chargé d'inviter ses représentants au
Conseil d'administration du Programme des Nations Unies
Herr Renschier unterbreitet namens der Kommission für pour l'environnement (PNUE) à soutenir les initiatives desti-
auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen nées à renforcer la coopération internationale dans la lutte,
Bericht: au plan mondial, contre la pollution atmosphérique. Ils sou-
tiendront tout particulièrement les efforts entrepris en vue
Der Bundesrat ersucht um die Ermächtigung, dem F:onds de lutter efficacement, au plan régional, contre la pollution
des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (PNUE) ab atmosphérique transfrontière à longue distance (pluies
1984 während vier Jahren einen freiwilligen Beitrag bis zu
acides).
1,2 Millionen Franken zu gewähren. In der vorangehenden
Beitragsperiode (1980 bis 1983) betrug der jährliche schwei- Präsident: Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten
zerische Beitrag 1,05 Millionen Franken. Das Umweltpro- unterbreitet Ihnen sodann ein Postulat. Wird es aus der Mitte
gramm der UNO wurde 1972 nach der Umweltkonferenz der des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall.
Vereinten Nationen von Stockholm gegründet. Es koordi-
niert die Umwelttätigkeiten im System der Vereinten Natio- Überwiesen - Transmis
nen und darüber hinaus weltweit.
Die wichtigsten PNUE-Tätigkeiten sind:
- Die Umweltwache
- Der Schutz der Ozeane und Regionalmeere
- Erziehung und Information 83.045
- Umwelt und Entwicklung
#ST#
- Umweltrecht StGB (Jugendmassnahmenvollzug).
- Kampf gegen das Vordringen von Wüsten. Fristverlängerung
Ein Grossteil dieser Aktivitäten wird durch den PNUE-Fonds Code pénal (exécution des mesures pénales
finanziert. Die Schweiz hat ein besonders grosses Interesse applicables aux mineurs). Prorogation
an den Aktivitäten des PNUE auf dem Gebiete des Umwelt-
rechts, wie zum Beispiel der Ausarbeitung einer Rahmen-
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Juni 1983 (BBI III, 405)
konvention zum Schütze der Ozonschicht, der Behebung
Message et projet d'arrêté du 29 juin 1983 (FF IM, 417)
und Verminderung von Umweltrisiken und Umweltschäden
durch giftige und gefährliche Abfälle sowie der Regelung Beschluss des Ständerates vom 27.September 1983
des internationalen Handels mit gefährlichen chemischen Décision du Conseil des Etats du 27septembre 1983
Substanzen.
Die Kommission legt besonders Wert darauf, dass die
Schweizer Vertreter im Verwaltungsrat des Umweltprogram-
mes der Vereinten Nationen angewiesen werden, die initia-
tive auf internationaler Ebene im weltweiten Kampf gegen Antrag der Kommission
die Luftverschmutzung zu unterstützen, insbesondere die Eintreten
im Regionalbereich unternommenen Anstrengungen gegen
Antrag Aider
die grenzüberschreitende weiträumige Luftverschmutzung
(saurer Regen). Die Kommission hat ein entsprechendes Nichteintreten
Postulat angenommen. Proposition de la commission
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage
einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Weiterfüh- Entrer en matière
rung der Beteiligung der Schweiz am Fonds des Umweltpro- Proposition Aider
grammes der Vereinten Nationen zuzustimmen.
Ne pas entrer en matière
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Herr Oester unterbreitet namens der Petitions- und Gewähr-
leistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Detailberatung - Discussion par articles 1. Ende dieses Jahres läuft die Frist für die Verwirklichung
der Anstaltsreformen nach Artikel 93ter des Strafgesetzbu-
Titel und Ingress, Art. 1, 2 ches ab (Einrichtungen für besonders schwierige Jugendli-
Titre et préambule, art. 1 et 2 che: Therapieheime, Anstalten für Nacherziehung).
Der Bundesrat ersucht mit Botschaft vom 29. Juni 1983 auf
Angenommen - Adopté dem Dringlichkeitsweg die eidgenössischen Räte, diese
Frist um zwei Jahre zu verlängern, da die Kantone die
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble bestehende Frist nicht hätten einhalten können.
Für Annahme des Beschlussentwurfes 93 Stimmen 2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission nahm am
(Einstimmigkeit) 24.August 1983 von der Botschaft und den mündlichen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats Ausführungen des Vertreters des Justiz- und Polizeideparte-
29. September 1983 N 1323 StGB. Fristverlängerung
mentes Kenntnis. Dabei wurde sie insbesondere darauf auf- Januar 1974 rechtsverbindlich, die entsprechenden Heime
merksam gemacht, dass die beantragte Fristverlängerung zu schaffen.
keine schwerwiegenden Folgen für den Massnahmenvoll- Wie ist aber die heutige Situation? Der Bundesrat erklärt in
zug an Minderjährigen hat, da Jugendliche nur in Ausnah- der Botschaft diplomatisch, den Bemühungen der Kantone,
mefällen in Strafanstalten für Erwachsene eingewiesen wer- innert der gesetzten Frist von sage und schreibe zehn Jah-
den. Die Fristverlängerung biete aber den Kantonen - die ren die entsprechenden Massnahmen, die Heime, einzurich-
den festen Willen bekunden, bis Ende 1985 eine genügende ten, sei kein durchschlagender Erfolg beschieden gewesen.
Anzahl solcher Heime zu schaffen - die echte Chance, ihren Die Einrichtungen seien betrieblich aufwendig, lies: koste-
gesetzlichen Verpflichtungen doch noch nachzukommen. nintensiv.
Ihnen sei zugute zu halten, Heime für besonders schwierige Seit 1965 wissen d ie Kantone, dassderBund entsprechende
Jugendliche im interkantonalen Verband geplant zu haben, Bestimmungen vorbereitet. Seit März 1971 wissen die Kan-
was erfahrungsgemäss ausserordentlich mühsam und zeit- tone, dass der Bund die entsprechenden Bestimmungen
raubend sei. erlassen hat, und seit 1974 wissen die Kantone, dass sie
Der Bundesrat möchte nicht vom Grundsatz abgehen, dass diesen bundesgesetzlichen Verpflichtungen nachzukom-
der Strafvollzug an Minderjährigen auch künftig nicht mit men haben. Für alles haben die Kantone Geld, für Schul-
den Erwachsenen vorzunehmen sei. Er weist darauf hin, hausbauten, für Strassenbauten, für Schwimm- und Hallen-
dass bei einem Verzicht auf die Fristverlängerung keine bäder, für Paläste jeder Art. Aber ausgerechnet für diese
Gewähr bestünde, die Kantone würden die gesetzlich vorge- kleine Gruppe Jugendlicher, die es besonders schwer
schriebenen Heime für den Vollzug von Massnahmen an haben, ist offenbar kein Geld vorhanden gewesen. Das stört
besonders schwierigen Jugendlichen bis Ende 1985 mich ausserordentlich. Man muss hier von ganz grober
schaffen. Nachlässigkeit der Kantone beim Vollzug zwingender bun-
3. Die Kommission stellt fest, dass der Bedarf nach Einrich- desrechtlicher Vorschriften sprechen.
tungen für besonders schwierige Jugendliche nachgewie- Hätten diese schwer geschädigten Jugendlichen eine
sen ist. Sie hält daher an der Verpflichtung der Kantone, Lobby, wie sie die Landwirtschaft oder das Gewerbe hier
solche Heime zu schaffen, ausdrücklich fest. Die Fristverlän- haben, dann wären, ich bin überzeugt, entsprechende Mass-
gerung soll den Kantonen ermöglichen, bis Ende 1985 die nahmen längst getroffen worden. Aber eben, diese Jugendli-
bundesrechtlich vorgesehenen neuen Einrichtungen zu chen haben keine entsprechende Lobby, deshalb hat man
schaffen. Die Kommission fragte sich, ob diese kurze Frist das Thema vor sich hingeschoben. Das ist im vorliegenden
. realistisch ist: Bietet sie die Gewähr, dass die vorgeschriebe- Fall besonders gravierend. Ausgerechnet die Schwererzieh-
nen Einrichtungen tatsächlich innert der verlängerten Frist baren, die besonderer Pflege und Erziehungshilfe bedürfen,
realisiert werden? Oder ist in zwei Jahren mit einem neuen wurden und werden teilweise weiterhin schlicht und einfach
Gesuch um Fristverlängerung zu rechnen? in Strafanstalten gesteckt, wo Ersttäter oder sogar Rückfäl-
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren lige untergebracht sind. Das ist die schlimmste Massnahme,
hat die Koordinationskommission für den Jugendmassnah- die man überhaupt treffen könnte; das Extremste, was man
menvollzug beauftragt, bis Herbst 1983 ein Sofortprogramm entgegen dem Gesetzeswortlaut machen kann. Für mich ist
vorzulegen (vergleiche auch Botschaft des Bundesrates, das ein gesellschaftlicher Skandal.
Seite 4). Dieses Sofortprogramm soll Lösungen vorsehen, Der Bundesrat beantragt uns nun, auf Wunsch der nachläs-
die nicht den Bau von neuen Einrichtungen erfordern: Es sig handelnden Kantone die Frist zur Errichtung solcher
sollen vielmehr in bestehenden Heimen oder Anstalten spe- Heime um weitere zwei Jahre zu erstrecken. Wir sollen also
zielle Abteilungen geschaffen oder bestehende Einrichtun- gewissermassen noch unseren nationalrätlichen Segen zu
gen, die nicht mehr anderweitig gebraucht werden, für den diesem Skandal erteilen. Und um das Mass voll zu machen,
Massnahmenvollzug an besonders schwierigen Jugendli- wird auch noch erklärt, wir sollten ohne Abwarten der Refe-
chen genutzt werden. Für derartige'Vorhaben, die keine rendumsfrist einen Beschluss nach Dringlichkeitsrecht im
erheblichen baulichen Konsequenzen haben, erscheint Sinne von Artikel 89bis der Bundesverfassung fassen. Ich
nach Meinung von Sachverständigen eine zweijährige Frist finde das völlig unzumutbar. Eine Dringlichkeit im Sinne von
als realistisch. Artikel 89bis Bundesverfassung besteht nicht. Dringlich ist,
Die Kommission stimmt unter den gegebenen Umständen dass die Heime endlich geschaffen werden, und nicht, dass
der Fristverlängerung zu. Sie betrachtet jedoch diese zwei wir die Frist noch weiter hinauszögern, so dass die Kantone
Jahre als letztes Zugeständnis. Ihrer Meinung nach haben noch länger ihre Nachlässigkeiten praktizieren können.
die Kantone bis Ende 1985 die vom Strafgesetzbuch vorge- Im übrigen erklärt der Bundesrat selbst in der Botschaft, es
schriebenen Anstaltsreformen zu verwirklichen. sei nicht einzusehen, «...weshalb diese Jugendlichen nicht
auch in einer Arbeitserziehungsanstalt für junge Erwach-
4. Die Petitions- und Gewährleistungskommission bean-
sene nach Artikel 100bis Strafgesetzbuch oder jedenfalls für
tragt einstimmig - bei 4 Enthaltungen -, dem Bundesbe-
kurze Zeit auch in einer Haftanstalt untergebracht werden
schluss über eine Änderung der Übergangsbestimmungen
können». Wenn demgegenüber nun erklärt wird, der Vollzug
zum schweizerischen Strafgesetzbuch zuzustimmen.
der zwingenden gesetzlichen Vorschrift würde in Frage
gestellt, wenn wir die Fristverlängerung von zwei Jahren
Aider: Zur Ausgangslage dieses Geschäfts: Artikel 91 ter des nicht gewähren würden, dann ist das eine weitere Zumu-
Strafgesetzbuches legt fest, dass Jugendliche, die soge- tung. Das heisst nämlich im Klartext: Wenn wir die Fristver-
nannt ausserordentlich schwer erziehbar sind, in ein Thera- längerung nicht gewähren, dann tun die Kantone überhaupt
pie- oder Erziehungsheim eingewiesen werden müssen. Die nichts. Das ist ein Ton, den ich schlecht ertrage.
Botschaft zu dieser Bestimmung stammt aus dem Jahr 1965; Der Bundesrat führt in der Botschaft im übrigen selbst aus,
darin wird präzisiert, um was für Jugendliche es sich in den dass bei Ablauf dieser nächsten zwei Jahre im Rahmen des
Fällen des Artikels 91 ter Strafgesetzbuch handelt. Ich zitiere: Massnahmenvollzuges, in Ermangelung der Heime nach
«Gedacht wird an schwer psychisch gestörte Fehlentwik- Artikel 91ter des Strafgesetzbuches, die betreffenden
kelte, Neurotiker, infantile Grenzfälle von Geisteskrankheit, Jugendlichen nun eben in Erziehungsheime eingewiesen
Hirngeschädigte, gewisse Psychopathen und gewisse werden müssten. Das ist ja heute schon möglich. Warum tun
Schwerdelinquenten, die neben intensiver heilpädagogi- wir das nicht heute schon? Dann wäre wenigstens diesem
scher Betreuung auch der psychiatrischen Untersuchung untragbaren Zustand nun von Bundesrechts wegen ein
und Behandlung bedürfen.» Es geht um diese ausserordent- Ende gesetzt. Wenn das in zwei Jahren möglich ist, ist es
lich bedauernswerten Jugendlichen, die Gegenstand der heute auch möglich.
vorliegenden Botschaft des Bundesrates bilden. Schlussfolgerung: Es kann nicht in Frage kommen, bei
Ich weise darauf hin, dass das Bundesgesetz am I.März richtiger Gewichtung der Dringlichgkeitsklausel von Arti-
1971 genehmigt worden und am I.Januar 1974 in Kraft kel 89bis der Bundesverfasssung, nun auf dem Dringlich-
getreten ist. Artikel 91ter StGB verpflichtet die Kantone seit keitsweg Hand zu bieten zu Verzögerungen, welche aus-
Code pénal. Prorogation 1324 N 29 septembre 1983
schliesslich die Kantone zu verantworten haben und die Behörden. Hingegen sind Erziehungsheime und Straferzie-
sachlich untragbar sind. Deshalb beantrage ich Inner Nicht- hungsanstalten etwas Unangenehmes; damit will niemand
eintreten. Was wird die Folge sein, wenn wir diesen etwas zu tun haben. Die Bevölkerung verschliesst die Augen
Beschluss nicht akzeptieren? Die Konsequenz wird vermut- davor, und dementsprechend sind die Behörden zurückhal-
lich sein, dass die Kantone gezwungen sind, alle diese tend und knauserig. Deshalb wurden diese Heime nicht
bedauernswerten Jugendlichen schon jetzt in Heime einzu- geschaffen.
weisen. Sie sollen sie endlich definitiv nicht mehr in Strafan- Obwohl ich der Kritik von Herrn Aider hundertprozentig
stalten unterbringen können! zustimme, bin ich mit seinem Antrag nicht einverstanden,
Das ist der Grund, warum ich Ihnen hier zur Vorlage Nicht- aus zwei Gründen:
eintreten empfehle. 1. Den ersten Grund hat Herr Steinegger schon erläutert.
Wenn Sie diese Frist nicht verlängern, wird es am 1. Januar
Stelnegger: Ich pflichte Herrn Aider in seiner Kritik gegen- 1984 so sein, dass Jugendliche, welche zu Massnahmen
über den Kantonen bei. Es darf nicht vorkommen, dass der gemäss Artikel 93ter StGB verurteilt sind, eben nicht mehr in
Bundesgesetzgeber auf diese Weise unterlaufen wird. Insbe- Strafanstalten eingewiesen werden können. Die Jugendan-
sondere wenn man sich daran erinnert, dass die Kantone im wälte werden aber sehr oft auch kein Heim für diese Jugend-
Bereiche des Jugendstrafrechtes seinerzeit eine eigentliche lichen finden. Ich kenne Beispiele von Jugendanwälten,
Initiativfunktion ausgeübt haben. Wir haben aber heute mit welche vergeblich einen Tag lang für einen schwierigen
kühlem Kopf eine Zwischenlösung für diese unrühmliche Jugendlichen in der ganzen Schweiz herumtelefoniert
Situation zu suchen. Wir haben zwei Lösungsmöglichkei- haben, um einen Heimplatz zu finden. Wie Herr Steinegger
ten: den Antrag Aider und den Antrag des Bundesrates. gesagt hat, stören diese Jugendlichen die Situation in den
Der Antrag Aider wü rde zu r Folge haben, dass d ie schwierig- normalen Erziehungsheimen; diese lehnen Gesuche des-
sten Jugendlichen in den Erziehungsheimen belassen wer- halb sehr oft ab. Sie sind frei, das zu tun. Das ist eine
den müssten und dort den Betrieb und die übrigen Insassen unhaltbare Situation.
gefährden könnten. Wenn nämlich in den wenigen heute
2. Ich frage: Herr Aider, wer sind denn die Kantone? Ich
bestehenden Therapieheimen und Anstalten für Nacherzie-
möchte sagen, alle sind auch die Kantone; wir alle sind in
hung kein Platz mehr zur Verfügung steht, um Jugendliche Kantonalparteien tätig, welche Parlamentarier in die kanto-
unterzubringen, die für das Erziehungsheim oder die
nalen Parlamente delegieren und in der Regel die Kandida-
Arbeitserziehungsanstalt untragbar geworden sind, dann ten für die kantonalen Regierungen aufstellen. Also haben
weiss man buchstäblich nicht mehr, was man mit diesen wir es in unseren Kantonalparteien in der Hand, dafür zu
Jugendlichen tun soll. Wenn nämlich Ziffer II in den Schluss-
sorgen, dass dieses Problem in Ordnung kommt. Ich möchte
bestimmungen vom 18. März 1971 nicht verlänger: wird, Sie deshalb auffordern, dafür einzutreten, dass in den kanto-
erlischt auch die Kompetenz des Bundesrates, die nötigen nalen Parlamenten zu dieser Frage Interpellationen und
Anordnungen für die Zwischenzeit zu treffen. Die Kandida-
Postulate eingereicht werden. Wir alle, möchte ich sagen,
ten für die Nacherziehungsanstalt, die in der Botschaft 1965 haben das Problem «mitverschlafen».
noch als «schwierigste Zöglinge» bezeichnet wurden, kön- Für diese Tätigkeit in den Kantonen möchte ich Ihnen einige
nen dann nicht mehr in einer Erstmaligen-Anstalt, in einer Hinweise auf den Weg geben: Die Justizdirektorenkonferenz
Haftanstalt, in einer frei geführten Anstalt oder in einer hat nicht ganz geschlafen, Herr Aider. Sie hat nämlich eine
Arbeitserziehungsanstalt untergebracht werden. Sie müs- Koordinationskommission, welche schon besteht, beauf-
sen notgedrungen im Erziehungsheim bleiben, mit allen
tragt, eine «Ist-Analyse» durchzuführen und Notmassnah-
Nachteilen für die übrigen Insassen und den Heimbetrieb. men vorzuschlagen, welche innerhalb von zwei Jahren
Wir strafen damit nicht die Kantone, sondern die Heimleitun-
durchführbar sind. Die Tätigkeit dieser Kommission hat nun
gen und die übrigen Insassen.
doch einiges in Bewegung gebracht. Der Kanton Solothurn
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg ist ebenfalls nicht beispielsweise hat sich bereit erklärt, Liegenschaften zur
sympathisch, aber offensichtlich mit weniger Nachteilen ver- Verfügung zu stellen, hat aber verlangt, dass die Koordina-
bunden. Der bisherige Zustand würde erstreckt, die Mög- tionskommission das zu schaffende Heim betreibe. Das geht
lichkeiten zur Unterbringung dieser Zöglinge etwas erwei- natürlich nicht, da es sich um eine rein beratende Kommis-
tert. Dieser Zustand ist übrigens bezüglich der Nacherzie- sion handelt. Der Kanton selber muss das tun. Im Aargau will
hungsanstalt immer noch besser als in den Revisionsvor- man in der Erziehungsanstalt Aarburg sechs Plätze für den
schlägen 1964 vorgesehen, wo für schwierigste Zöglinge Vollzug von Massnahmen gemäss Artikel 93ter StGB erstel-
nur eine Versetzung in eine Strafanstalt vorgesehen war. len; aber das ist offenbar innerhalb von zwei Jahren nicht
So ärgerlich und skandalös die heutige Entscheidsituation möglich. Ich bitte die Parlamentarier des Kantons Aargau,
ist, ich erachte den Vorschlag des Bundesrates als den dem nachzugehen. Das sollte doch in zwei Jahren realisier-
geeigneteren Weg. Allerdings ist mit einer derartigen Verlän- bar sein. Und im Kanton St. Gallen besteht ein Erziehungs-
gerung die Hoffnung verbunden, dass die Kantone in der heim Jungrhy, das bisher von einem Orden geführt wurde,
Zwischenzeit ihren Verpflichtungen nachkommen. Wenig- nun aber geschlossen werden soll. Regierungsrat Schlegel
stens in diesem Bereiche des Jugendstrafrechtes sollte die ist bereit, es durch den Kanton übernehmen zu lassen und
Vollzugskrise nicht stattfinden. ein Heim für Massnahmenvollzug daraus zu machen (es
Ich beantrage Ihnen namens der FdP-Fraktion Eintreten und geht um ein Heim für Mädchen). Aber der Kanton St.Gallen
Zustimmung zum Bundesrat.
kann das nicht allein tun; er hat die übrigen Kantone um
finanzielle Hilfe angefragt. Daher mein Appell an die St. Gal-
Lüchinger: Ich bin Präsident des Stiftungsrates eines priva- ler: Verfolgen Sie das; aber auch mein Appell an die Vertre-
ten gemeinnützigen Jugenderziehungsheimes, das auch
ter der übrigen Kantone: Sorgen Sie dafür, dass die Kantone
Massnahmen des Jugendstrafrechtes vollzieht. Daher bin St. Gallen und Solothurn für diese Heime auch die finanzielle
ich in Kontakt mit den Problemen, die hier zur Diskussion
Hilfe anderer Kantone erhalten.
stehen. Ich teile vollumfänglich die Kritik, die Herr Aider
vortrug. Was hier in den Kantonen passiert, ist eine
Schande; dass diese Vollzugsheime seit 1971 nicht Leuenberger: Die sozialdemokratische Fraktion hat sich mit
geschafffen wurden, ist ein Skandal. dem Problem ebenfalls befasst; sie schliesst sich einstimmig
Ich bin gleichzeitig Präsident des Stiftungsrates einer Stif- dem Antrag Aider an. Sie ist allerdings der Meinung, dass in
tung für dreissig Behinderte, welche eine Werkstätte und ein Ergänzung zum Nichteintretensantrag Artikel 93ter StGB
Wohnheim unterhält. Ich erlebe es immer wieder, wie unter- gestrichen werden sollte.
schiedlich diese beiden Aufgaben von der Bevölkerung und Nachdem sich uns auch die anderen Vertreter der Kommis-
damit auch von den Behörden behandelt werden: die Behin- sion im Prinzip inhaltlich anschliessen, kann ich mich sehr
derten einerseits geniessen das Wohlwollen der Bevölke- kurz fassen: Wir sind der Ansicht, dass Heime für Schwerer-
rung und damit das Wohlwollen und die «offene Hand» der ziehbare nötig sind. Nicht nur unser Parlament will das und
29. September 1983 N 1325 StGB. Fristverlängerung
hat es ausdrücklich gewünscht, sondern auch der Bundes- schiedenen Gemeinden - unter anderem auch in unserer
rat hält es ausdrücklich fest. Es ist trotz teilweise gegenteili- Stadt - ein solches Justizheim im letzten Jahrzehnt gebaut
ger Behauptung erwiesen, dass Heime auf Schwererzieh- wurde. Wir haben aber Schwierigkeiten, dieses Heim weiter-
bare sozialisierend wirken, dass sie zumindest weniger zuführen.
schädlich sind als Gefängnisse. Ich verweise auf eine Unter- Ich möchte das ganz klar und deutlich sagen: Man kann
suchung von Marie Boehlen, die eine Rückfallquote von nicht nur nach solchen Einrichtungen schreien, sondern
etwa 20 Prozent festgestellt hat. Vergleichen Sie das mit muss auch für die Finanzierung sorgen. Ich weiss aus eini-
Jugendlichen, die in ein Gefängnis eingewiesen werden: gen Beispielen in anderen Orten, dass solche Heime geplant
Hier liegt die Rückfallquote weit über 50 Prozent. waren, dass aber mit der berühmten Aufgabenteilung, nach
Das allein zeigt schon, wie gross die Notwendigkeit ist, der der Bund keine Beiträge mehr bezahlen will, diese
solche Heime zu bauen. Es ist - wie Herr Lüchinger zu Recht Planung zurückgestellt wurde. Die Aufgabenteilung mit der
sagte - eine Schande, was diesbezüglich in den Kantonen Aufhebung der Beiträge an die Justizheime durch den Bund
geht. Die Frage ist jetzt ja bloss - und da sind wir uns hat also dazu geführt, dass Planung und Verwirklichung
offenbar nicht ganz einig -: Wie bringen wir die Kantone zurückgestellt wurden. Der erste Entwurf war nach meiner
dazu, diese Heime tatsächlich zu bauen? Meinung ein undemokratischer Entwurf, denn dieser
Wenn die Kantone ganze zehn Jahre lang im grossen gan- Entwurf hätte der Kommission über die Kantone und die
zen - von einigen löblichen Ausnahmen abgesehen - nichts Heimträger hinweg die Koordination und die Finanzierung
getan haben, dann verstehen wir nicht, wieso das nun plötz- dieser Heime aus den Händen genommen. Das heisst:
lich in zwei Jahren möglich sein soll. Wir sind der Meinung, Finanzieren hätte man noch dürfen, aber befohlen hätte
die Argumentation aus dem Justiz- und Polizeidepartement jemand anderes. Solange es so zugeht in unserem Land,
sei ein wenig «blauäugig». Wenn die Kantone zehn Jahre dass einerseits die Finanzen gestrichen werden und ande-
nichts machen, hat man nicht den kleinsten Anhaltspunkt rerseits zu stark dreingesprochen wird, werden diese Justiz-
dafür, dass in zwei Jahren alles in Ordnung sein wird. Es heime nicht gebaut. Hier müssten wir ebenfalls bessere
stört uns auch, dass man uns in letzter Minute mit einem Voraussetzungen schaffen.
dringlichen Bundesbeschluss auf die «Pelle» rückt, statt
dass man vorher Druck auf die Kantone ausgeübt und die Oester, Berichterstatter: Nachdem nun eine Diskussion
Vorlage früher gebracht hat, so dass wir uns darauf hätten über das Thema stattgefunden hat, bin ich es Ihnen schul-
einstellen können. dig, den Kommissionsantrag auf Zustimmung doch noch
Wenn wir dem Antrag des Bundesrates und der Kommis- etwas näher zu begründen, als dies in unserem knapp
sionsmehrheit nachgeben, schaffen wir unserer Meinung gefassten schriftlichen Bericht geschehen ist.
nach eine Zementierung des jetzigen Zustandes, dass sich Der Bundesrat unterbreitet uns diese Vorlage ohne Vergnü-
nämlich die Kantone daran gewöhnen, dass Schwererzieh- gen, ja nicht einmal aus eigenem Antrieb, sondern auf
bare, wenn man nichts anderes findet, in Gefängnisse einge- ausdrückliches Begehren der kantonalen Justiz- und Poli-
liefert werden. Aber es scheint, dass die Kantone nur unter zeidirektoren; deren Gesuch datiert vom 20.April dieses
Druck gesetzt werden können, wenn diese Übergangsbe- Jahres. Es ist auch für die PGK kein Vergnügen, dem Rat die
stimmung entfällt. Erst wenn die kantonalen Gerichte die Verlängerung einer 1971 beschlossenen gesetzlichen Frist
Möglichkeit nicht mehr haben, Jugendliche in Strafanstalten zu beantragen, und das in letzter Minute und auf dem
einzuweisen, sind die Kantone gezwungen, solche Heime zu Dringlichkeitsweg.
bauen. Bundesrat und Departement haben die unangenehme Situa-
Aus diesen Überlegungen heraus unterstützt unsere Frak- tion, in der wir uns heute befinden, nicht zu verantworten.
tion den Antrag von Herrn Aider. Beide haben in den letzten Jahren keine Gelegenheit ver-
säumt, um den Kantonen diese Frist in Erinnerung zu rufen.
Frau Blunschy: Die Bestimmungen unseres Strafgesetzbu- Mehr noch: Seitens des Bundes ist den Kantonen ein Spe-
ches gehen von der richtigen Voraussetzung aus, dass zialist zur Verfügung gestellt worden, um ihnen eine fristge-
jugendliche Straftäter nicht in gleiche Anstalten gehören rechte interkantonale Planung der fehlenden Heimtypen zu
wie Erwachsene, und besonders schwierige Jugendliche erleichtern. Um so unerfreulicher, ja beschämender ist es,
gehören in Therapieheime, damit sie möglichst noch zum dass die Kantone ihrer gesetzlichen Pflicht nicht fristgerecht
Guten beeinflusst werden können. nachgekommen sind.
Es ist tatsächlich schwierig zu verstehen, warum die Kan- Aus der Sicht der Verwaltung sprechen folgende vier
tone die lange Frist, die ihnen eingeräumt wurde, um solche Gründe für die beantragte Fristverlängerung:
Heime zu schaffen, nicht oder nur zum Teil benützt haben. 1. Auch wenn die Kantone in dieser Sache nicht gerade mit
Es wurde ein Heimkonkordat geplant, aber diese Pläne sind Übereifer ans Werk gegangen sind, ist ihnen zugute zu
anscheinend gescheitert. Nun hat aber kürzlich die von den halten, dass Heime für besonders schwierige Jugendliche
Justizdirektoren eingesetzte Kommission Schlegel eine im interkantonalen Verbund geplant werden müssen. Das ist
interkantonale Verwaltungsvereinbarung vorbereitet, die erfahrungsgemäss ausserordentlich mühsam und zeitrau-
sogenannte Heimvereinbarung. Damit könnte ein wichtiges bend.
Hindernis aus dem Weg geräumt werden, nämlich das finan- 2. Mit der beantragten Fristverlängerung soll der Grundsatz
zielle. Kantone, welche Heime führen, würden dank dieser bestätigt werden, dass Minderjährige auch künftig nicht in
Vereinbarung von denjenigen Kantonen Beiträge an ihre den Erwachsenenvollzug in den Strafanstalten integriert
Betriebsdefizite erhalten, welche Plätze in diesen Heimen werden sollen.
für ihre Jugendlichen beanspruchen. Es ist also zu hoffen,
dass, wenn wir diese Fristverlängerung von zwei Jahren nun 3. Derzeit werden Jugendliche nur in ganz seltenen Aus-
einräumen, die Kantone tätig werden und entweder Heime nahmefällen in Strafanstalten für Erwachsene eingewiesen,
errichten oder mindestens durch solche finanziellen Ver- so dass die beantragte Fristverlängerung keine schwerwie-
einbarungen dafür sorgen, dass die Kantone, welche Heime genden Folgen für den Massnahmenvollzug an Minderjähri-
führen, diese Heime auch weiterführen können trotz den gen hat. Dagegen eröffnet sie den Kantonen eine letzte
grossen Kosten. Chance, ihren gesetzlichen Verpflichtungen doch noch
Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Antrag der Kommis- nachzukommen.
sion zuzustimmen, d.h. die Verlängerung zu gewähren. Mit 4. Nachdem die Kantone den festen Willen bekundet haben,
einem Nein helfen wir weder den Kantonen noch den Ju- bis Ende 1985 die vom StGB verlangten Heime (Therapie-
gendlichen. heime und Anstalten für Nacherziehung) zu schaffen, dürfte
sie ein ablehnender Entscheid unsererseits nicht gerade
Eggli: Ich möchte mich persönlich etwas wehren gegen den ermuntern, ihr Vorhaben zielstrebig zu realisieren.
Vorwurf, dass in verschiedenen Kantonen überhaupt noch In der Kommission ist unbestritten geblieben, dass Spezial-
nichts gegangen sei. Ich möchte feststellen, dass in ver- heime für besonders schwierige Jugendliche einem drin-
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Code pénal. Prorogation 1326 N 29 septembre 1983
genden Bedürfnis entsprechen; das ist hier auch zu Recht Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
betont worden. Die Kommission ist deshalb entschieden der hat eine sogenannte Koordinationskonferenz für dieses Pro-
Meinung, dass an der Verpflichtung der Kantone, solche blem eingesetzt, und diese hat vor kurzem ihren Bericht
Heime zu schaffen, unbedingt festgehalten werden muss. erstattet. Der Bericht enthält einmal ein Inventar der bereits
Was die beantragte Frist von zwei Jahren betrifft, waren wir bestehenden Einrichtungen. Mit Herrn Nationalrat Eggli
uns in der PGK einig, dass ihr nur zugestimmt werden kann, muss ich betonen, dass mehrere Heime bereits existieren,
wenn eine gewisse Gewähr geboten ist, dass in dieser Zeit aber vorläufig eben noch zu wenige.
dann wirklich auch etwas geschieht. Befürchtungen, dass Der Bericht zeigt dann im weiteren die kurzfristig realisier-
sich diese zwei Jahre als zu kurz erweisen könnten, wurden baren Möglichkeiten, die heute konkret vorhanden sind. (Ich
noch mit dem Hinweis unterstrichen, dass sich der Bund im komme noch darauf zurück.) Er stellt fest, was dann
Rahmen der Neuverteilung der Aufgaben aus der Subventio- schliesslich noch fehlt; es ist relativ wenig.
nierung dieser Heime zurückziehen will, wie Herr Eggli
Die Kommission stellt dann die folgenden Anträge: Sie ver-
soeben zu Recht ausgeführt hat. Dass dadurch die Realisie-
langt in beiden Sprachgebieten - Deutschschweiz und
rung der vom StGB geforderten Sondereinrichtungen nicht Romandie-eine interkantonale Koordinationskonferenz auf
gerade gefördert wird, ist klar. Andererseits konnte die Ver-
Regierungsebene; die betreffenden Regierungsräte sollen
waltung auf die Tatsache hinweisen, dass die Konferenz der
sich direkt mit dem Problem befassen. Sie fordert weiter die
kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren letzten Herbst -
Kantone Aargau, St. Gallen und Solothurn au«, die konkre-
endlich -, wird man sagen müssen - die Koordinationskom-
ten Möglichkeiten nun zu realisieren. Ich möchte vor allem
mission für den Jugendmassnahmenvollzug beauftragt hat,
die Parlamentarier aus diesen Kantonen bitten, sich aktiv
bis diesen Herbst ein Sofortprogramm vorzulegen. Heute
einzusetzen. Die Konferenz plädiert schliesslich für die
denke allerdings niemand mehr daran, diese Heime neu zu
Zuteilung der noch offenen Aufgaben - es sind bloss noch
errichten. Man sehe die Lösung eher darin, in bestehenden
wenige - an einzelne Kantone.
Einrichtungen spezielle Abteilungen zu schaffen oder beste-
hende Heime, für die kein Bedarf mehr bestehe, für den Sie können also mit mir feststellen, dass konkrete Möglich-
Massnahmerwollzug an besonders schwierigen Jugendli- keiten vorhanden sind, die sich realisieren lassen. Damit ist
chen zu nutzen. Für derartige Vorhaben, die keine erhebli- auch die Frist von lediglich zwei Jahren begründet. Es geht
chen baulichen Konsequenzen haben, erscheine die Frist nicht darum, jetzt Neubauten zu erstellen, die natürlich
von zwei Jahren als realistisch. Die Kantone müssten sich bedeutend mehr Zeit beanspruchen würden; die Aufgabe
nun eben zusammenraufen, um diese Einrichtungen als besteht vielmehr darin, bestehende Einrichtungen für den
Gemeinschaftsunternehmen zu realisieren. Entweder Zweck der Massnahmen «umzufunktionieren».
schaffe man es in den kommenden zwei Jahren oder man Gegenwärtig zeichnen sich konkrete Möglichkeiten für die
schaffe es überhaupt nicht. Errichtung von Anstalten zur Nacherziehung ab: für weibli-
Frau Blunschy hat auf den vorletzte Woche erschienenen che Jugendliche im Kanton St. Gallen, für männliche
Vereinbarungsvorschlag der Kommission Schlegel hinge- Jugendliche in den Kantonen Aargau und Waadt. Eine Nach-
wiesen. Er stellt in dieser Sache einen wesentlichen Schritt erziehungsanstalt für weibliche Jugendliche kann in der
vorwärts dar, insbesondere zur Lösung des leidigen, eben Westschweiz allenfalls einem bestehenden Therapieheim im
auch von Herr Eggli angetönten Finanzproblems. Kanton Neuenburg angegliedert werden. Damit ist lediglich
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Petitions- und für das Therapieheim für männliche Jugendliche in der
Gewährleistungskommission mit 11 Stimmen bei 4 Enthal- deutschsprachigen Schweiz noch keine konkrete Lösung in
tungen, die offenbar jetzt in die Opposition übergegangen Sicht. Alle anderen Probleme können kurzfristig gelöst wer-
sind, dem dringlichen Bundesbeschluss zuzustimmen. den, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.
Der Ständerat hat der Fristverlängerung vorgestern diskus- Was sind die Folgen, wenn Sie diesen Antrag ablehnen?
sionslos zugestimmt. Dann könnten zwar keine Jugendlichen mehr in Strafanstal-
ten eingewiesen werden. Ich muss Ihnen sagen - ich glaube
Bundesrat Friedrich: Ich bin mit der Kritik, die hier am Frau Blunschy hat das bereits erwähnt -, dass das heute nur
Verhalten der Kantone geübt worden ist, im Prinzip einver- noch sehr ausnahmsweise und in Notfällen geschieht, und
standen. Ich kann noch beifügen, dass die Kantone vom dass der Bundesrat ohnehin beabsichtigt, auf dem Verord-
Bund immer und immer wieder gemahnt worden sind. Das nungsweg sicherzustellen, dass solche Jugendliche jeden-
ist auch durch meinen Amtsvorgänger geschehen. falls nicht mehr in Strafanstalten für Rückfällige eingewie-
Aber es gibt unseres Erachtens keine vernünftige Alternative sen werden. Aber wenn Sie nein sagen, dann fehlen natür-
zum Antrag des Bundesrates. Ich muss Sie daher mit Herrn lich die notwendigen Einrichtungen trotzdem, und dann
Steinegger bitten, kühlen Kopf zu bewahren. Mit Herrn können unter Umständen gewisse Massnahmen überhaupt
Lüchinger muss ich Sie auch bitten, sich in Ihren Kantonen nicht mehr vollzogen werden. Dann haben Sie überhaupt
für diese Sache einzusetzen. Dort hapert es nämlich. Ein nichts, und Sie behindern auch die Verwirklichung dessen,
solcher Einsatz scheint mir bedeutend fruchtbarer zu sein, was nun vorbereitet wird. Nein zu sagen ist Politik aus
als hier nun massive Kritik zu üben; diese bewegt nämlich Verärgerung und führt zu einem Scherbenhaufen. Man
nichts, sondern führt letzten Endes einfach zu einem Scher- würde den guten Willen der Kantone, der heute nun weitge-
benhaufen. hend vorhanden ist, zunichte machen.
Wenn die notwendigen Einrichtungen heute noch nicht alle
Dringlichkeit ist deshalb gegeben, weil die Frist Ende Jahr
in Betrieb sind, so nicht nur mangels Begeisterung der
abläuft. Wenn Sie die Dringlichkeit nicht akzeptieren, dann
Kantone. Sie müssen sich schon bewusst sein, dass es hier
um ausserordentlich aufwendige Einrichtungen geht. Die heisst das einfach, dass eine Lücke besteht und die entspre-
chenden Bestimmungen nicht mehr gelten.
kantonalen Regierungen haben echte Schwierigkeiten. Sie
haben negative Parlamentsmehrheiten, sie haben negative Ich bitte Sie im Interesse der Sache, dem Antrag des Bun-
Volksabstimmungen. Es setzen sich eben nur wenige gern desrates zuzustimmen.
für solche Dinge ein. Im übrigen ist die Lösung karitons-
übergreifender Aufgaben ein typisches Problem unseres Abstimmung - Vote
Föderalismus, und wir haben auch auf anderen Gebieten Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 84 Stimmen
vergleichbare Schwierigkeiten. Für den Antrag Aider (Nichteintreten) 30 Stimmen
Wenn wir Ihnen diesen Antrag auf Fristverlängerung unter-
breiten, dann geschieht das nicht mit leeren Händen, son- Detailberatung - Discussion par articles
dern deshalb, weil nun konkrete Vorbereitungen getroffen
werden. Herr Nationalrat Lüchinger hat bereits darauf hinge- Titel und Ingress, Ziff. l und II
wiesen. Ich möchte Ihnen noch einige weitere Informationen Antrag der Kommission
geben: Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
29. September 1983 N 1327 StGB. Fristverlängerung
Titre et préambule, eh. l et II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 91 Stimmen
Dagegen 9 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schluss der Sitzung um 11.15 Uhr
La séance est levée à 11 h 15
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
StGB (Jugendmassnahmenvollzug). Fristverlängerung
Code pénal (exécution des mesures pénales applicables aux mineurs). Prorogation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.045
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 1322-1327
Page
Pagina
Ref. No 20 011 787
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