Cost Overruns in Pharmaceutical Facility Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns an amendment to troop regulations, specifically addressing increased costs for a subterranean pharmaceutical production and storage facility. While initially projected at CHF 29.16 million, the costs escalated to over CHF 14 million due to unforeseen geological issues, the unsuitability of initial materials, and the need for enhanced electromagnetic protection. The court affirmed the amended costs, noting that the delays and necessary upgrades, particularly the switch from a less expensive material to a more costly plastic due to bacteriological concerns, were unavoidable and based on evolving knowledge and unforeseen circumstances, similar to other construction challenges.
Legislator-Regeste
KI-generiertCost Overruns in Pharmaceutical Facility Upheld: While initially projected at CHF 29.16 million, the costs escalated to over CHF 14 million due to unforeseen geological issues, the unsuitability of initial materials, and the need for enhanced electromagnetic protection. The court affirmed the amended costs, noting that the delays and necessary upgrades, particularly the switch from a less expensive material to a more costly plastic due to bacteriological concerns, were unavoidable and based on evolving knowledge and unforeseen circumstances, similar to other construction challenges.
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KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for determining the number of staff and units to be formed, which is the subject of the amendment to the troop order.
Volltext
28. September 1983 N 1285 Truppenordnung. Änderung
Bsl. c - Let. c Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 98 Stimmen Kühne: Die Rednerinnen und Redner dieses Vormittages Dagegen 21 Stimmen haben sich fast ausschliesslich mit einem einzigen Punkt befasst, nämlich milden 108 Millionen, diefürRothenthurm An den Bundesrat - Au Conseil fédéral vorgesehen sind. Die Botschaft enthält jedoch zahlreiche andere Objekte in der Grössenordnung von 350 Millionen Franken. Ich kann Sie beruhigen: Die Redezeit für die 350 Millionen Franken will ich nicht in Relation setzen zu den
108 Millionen Franken. Aber es ist trotzdem unsere Aufgabe, auch die übrigen Objekte zu durchleuchten, und die Begründung in einem Fall scheint mir schon etwas mager. #ST# 83.013 Ich spreche zum Objekt 322 «Unterirdische pharmazeuti- Truppenordnung. Änderung sche Notproduktionsund Lageranlage, teuerungsbedingte Mehrkosten». Hier stellen sich einige Fragen. Zum ersten ist Organisation des troupes. Modification der Titel nicht richtig. Es geht nicht nur um Teuerung. In der
Botschaft wird der Zusatzkredit mit 11,9 Millionen Franken Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Februar 1983 (BBI l, 1478)
ausgewiesen. Dazu kommen 2,1 Millionen Franken, welche Message et projet d'arrêté du 16 février 1983 (FF 1,1455) ursprünglich für Unvorhergesehenes reserviert waren. Und an Unvorhergesehenem hat es offensichtlich nicht gemangelt. Wenn wir das Unvorhergesehene, diese 2,1 Millionen Franken, zum Nachtragskredit dazuzählen, kommen wir auf
14 Millionen Franken zusätzliche Kosten bei einem Ver- Antrag der Kommission pflichtungskredit von 29,16 Millionen Franken. Das ist schon Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates etwas viel. Offensichtlich hat man mit den geologischen Verhältnissen unangenehme Überraschungen erlebt. In der Proposition de la commission Botschaft können Sie lesen: «Der Umund Ausbau der Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Anlage erforderte insbesondere bei den Tiefbauarbeiten einen erheblichen Mehraufwand. Das ursprünglich für die Herr Wellauer unterbreitet namens der Militärkommission Auskleidung des Stollenprofils vorgesehene Material erwies den folgenden schriftlichen Bericht: sich als ungeeignet und musste durch ein wesentlich teure- Gemäss Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember res Produkt ersetzt werden.» 1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung)
Hier stellt sich die Frage nach der Sorgfaltspflicht bei der wird die Zahl der zu bildenden Stäbe und Einheiten in den
Projektierung. Was wurde vorgekehrt zur Abklärung der nicht veröffentlichten Anhängen A und B zum erwähnten Gesteinsverhältnisse? Und ist Gewähr geboten, dass der Beschluss festgelegt. nun massiv aufgestockte Kredit ausreicht? Die vom Bundesrat beantragte Änderung dieser Anhänge ist zur Hauptsache Folge der Beschaffungen von Fliegerabwehrlenkwaffen Rapier und der dritten Serie von Panzerab- Wellauer, Berichterstatter: Ich möchte Herrn Kühne kurz die wehrlenkwaffen Dragon. Mildem Rüstungsprogramm 1980 Gründe angeben, die zu dieser Verteuerung geführt haben. wurde die Beschaffung des Fliegerabwehrlenkwaffensy-
Er hat richtig ausgeführt: es sind nicht alles teuerungsbeslems Rapier beschlossen. Mil diesem Malerial sollen nun 3
dingte Mehrkosten, sondern auch baubedingte. Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenableilungen (je 1 pro Einmal hatten wir ein Jahr Verzögerung beim Baubeginn Mechanisierte Division) ausgerüslet werden. Zur Bildung wegen mangelnder Zahlungskredite. Dann war ursprünglich der neuen Abteilungen werden Beslände und Malerial aus vorgesehen, die Kavernenverkleidung bei dieser unterirdiden Leichlen Fliegerabwehrableilungen der Fliegerabwehrschen Pillenfabrik oder Apotheke mit Eisengerüst und regimenler herangezogen. Gleichzeilig werden die Flug-
Kunststofftuch auszuführen. Das musste aber aus bakterioplalzfliegerabwehrballerien reorganisiert und in Flugplalz-
logischen Gründen aufgegeben werden, und es mussten fliegerabwehrableilungen zusammengefassl. teurere Kunststoffelemente als Tunneloder Kavernenver- Mil dem Rüslungsprogramm 1981 wurde der Kredil für eine kleidung vorgesehen werden. Ferner hat man eine Erweitedrille Serie Panzerabwehrlenkwaffen Dragon bewilligt Die rung des EMP, des elektromagnetischen Schutzes, vorgeneuen Panzerabwehrwaffen werden enlsprechend den nommen, weil man in der Zwischenzeit zu neuen Erkennt- Bedürfnissen der einzelnen Kampfbrigaden eingegliedert. nissen gekommen ist. Die geologischen Verhältnisse konn- Dafür isl die Bildung von 48 neuen Panzerabwehrlenkwaften nicht vorausgesehen werden. Wir haben hier ungefähr fenkompanien von unterschiedlicher Zusammenselzung je das gleiche Problem gehabt wie beim Furkatunnel. Es hannach Brigade nolwendig. Das Personal wird den Besländen delt sich bei dieser Armeeapotheke also um ein kleines der Landwehrund Landslurminfanlerie enlnommen. Für
Furkaloch! Die Erfahrung mit dem vorgesehenen Kunststoff die Umschulung sind zusätzliche Instruktionsdienste zu lei-
waren eben zu kurz, und langjährige Erfahrungen auf diesten. sem Sektor fehlen. Deshalb hatte man ursprünglich eine Die Mililärkommission beanlragl einslimmig, auf die Vorbilligere Verkleidung vorgesehen, als sie jetzt eingebaut lage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen. wird. Das sind die Gründe für diese Teuerung. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Angenommen - Adopté Detailberatung - Discussion par articles Art. 2 und 3 Titel, Ingress und Ziff. I-Ili Antrag der Kommission Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 et 3 Titre, préambule et eh. l-lll Proposition de la commission Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Adhérer à la décision du Conseil des Etals Angenommen - Adopté Angenommen - Adopté 162-N Organisation des troupes. Modification 1286 N 28 septembre 1983
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 96 Stimmen Dagegen 1 Stimme An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr La séance est levée à 13 h 10 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Truppenordnung. Änderung
Organisation des troupes. Modification
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Jahr 1983 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 07 Séance Seduta
Geschäftsnummer 83.013 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1983 - 08:00 Date Data
Seite 1285-1286 Page Pagina
Ref. No 20 011 776
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