Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-936 KI-generiert

Agricultural Subsidies, Feedstuff Management, and Rodenticide Regulation

Geschäftsnummer VPB 82-936
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The interpellation raised concerns about the administrative complexity of agricultural subsidies and the feasibility of feedstuff management, proposing a paper suggesting simplifications. The Federal Council responded that while simplification is desirable and a working group is addressing it, the proposed method for feedstuff management is too imprecise to effectively steer agricultural production. The Council also addressed concerns about a rodenticide, stating that its environmental impact is not comparable to harmful PCBs and that regulatory groundwork is being prepared.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 8 nicht; Agricultural Subsidies, Feedstuff Management, and Rodenticide Regulation: Interpellation Bühler-Tschappina Das vom VKMB vorgeschlagene Papier bringt in bezug auf Landwirtschaftliches Beitragswesen. die Durchführbarkeit der Futtermittelbewirtschaftung keine Administrative Vereinfachung neuen Elemente. Die Erfassung des Kraftfutterbedarfes ist Subventions agricoles. vor allem bei den Mastschweinen zu ungenau. Das Einstall- Simplifications administratives gewicht der Ferkel bzw. Jager sowie der von Betrieb zu Betrieb stark schwankende Futterbedarf je Kilo Zuwachs bleiben unberücksichtigt. Bei der Futtermittelproduktion auf dem eigenen Betrieb wird nur gerade die Futtergetreideproduktion erfasst.

Schlagwörter

KI-generiert
Subvention Umweltmanagement Futtermittel – Erzeugnisse und Hygiene Veterinärrecht Pachtzinskontrolle Verunreinigung durch die Landwirtschaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 8 nicht
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

24. Juni 1983 1034 Interpellation Bühler-Tschappina heitswesen und dem Bundesamt für Veterinärwesen die 2. Selon ce document, même si une réglementation des

nötige Rechtsgrundlage. Sollte Bromadiolon wider Erwardenrées fourragères devait un jour se révéler nécessaire, le

ten in bedenklichen Mengen als Rückstand in Lebensmittravail administratif - qui paraissait présenter des difficultés

teln festgestellt werden, könnten die Ämter vorläufige Weiinsurmontables - pourrait être réduit de façon telle que ce

sungen für die Verwendung des Mäusegiftes erteilen. motif deviendrait caduc. Le Conseil fédéral est-il également

Das aufgrund der Verordnung über den Verkehr mit landde cet avis? wirtschaftlichen Hilfsstoffen für Pflanzenschutzmittel gene-

rell geforderte Prüfungsverfahren wurde bis jetzt für die Mitunterzeichner - Cosignataires: Geissbühler, Hofmann,

Rodentizide aufgrund einer besonderen Ausnahmebestim- Nussbaumer, Räz, Rutishauser (5) mung in Artikel 8 nicht angewendet. Die Prüfungen beste- Schriftliche Begründung - Développement par écrit hen zur Hauptsache aus Untersuchungen über die Wirk- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht samkeit für den vorgesehenen Zweck und über allfällige eine schriftliche Antwort. Nebenwirkungen, insbesondere auf die Umwelt. Sowohl Wirksamkeitsprüfungen als auch Untersuchungen üoer die Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Nebenwirkungen bieten bei einem Rodentizid gegen unter- Rapport écrit du Conseil fédéral irdisch lebende Säugetiere wesentlich mehr Schwierigkeiten als zum Beispiel bei Insektiziden. Das Bundesamt für Eine Vereinfachung und Zusammenlegung von Gesuchsfor-

Landwirtschaft hat dennoch beschlossen, die Vorarbeiten mularen für landwirtschaftliche Beiträge ist selbstverständ-

für eine Aufhebung der erwähnten Ausnahmerege^ung in lich wünschenswert. In diesem Sinne ist der Vorschlag der Angriff zu nehmen. Die Abklärungen über Art und Umfang Vereinigung zum Schütze der kleinen und mittleren Bauern der Prüfungen, die vor der eventuellen Zulassung eines (VKMB) grundsätzlich zu begrüssen. Die Schweizerische Rodentizides durchzuführen wären, werden ebenfalls von Informatikkonferenz (SIK) hat zur Abklärung der Vereinfader genannten Arbeitsgruppe durchgeführt. chung des landwirtschaftlichen Beitragswesens im Jahre Die vorgebrachten Bedenken betreffend die chemische 1979 eine Arbeitsgruppe Landwirtschaft eingesetzt, in der Natur und die Abbauprodukte des eingesetzten Rodentizidie kantonalen Landwirtschaftsämter, die Beratung und der des sind zum Glück unbegründet.

Die ökologischen Eigen- Bund vertreten sind. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Vorschaften der im Wirkstoffmolekül enthaltenen Biphenylschläge für eine einfachere und koordinierte Abwicklung gruppe können in keiner Weise mit denjenigen der stark agrarpolitischer Massnahmen mit Hilfe der elektronischen akkumulierenden und sehr schwer abbaubaren Pclychlo- Datenverarbeitung auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat rierten Biphenyle (PCB) verglichen werden. die Ergebnisse der bisherigen Tätigkeit in einem Zwischenbericht erfasst und den betroffenen Verwaltungsstellen und Präsident:

Die Interpellantin ist von der Antwort des Bunweiteren Interessenten im August 1982 zur Stellungnahme desrates nicht befriedigt. zugestellt. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe geht jedoch bedeutend weiter als das Papier des VKMB. Das landwirtschaftliche Beitragswesen ist, betrachtet man nur die verschiedenen terminlich gebundenen Erhebungen (Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet 21. April, Sömmerungsbeiträge im Juli, Flächenbeiträge im September, Zoll- #ST# 82.936 rückerstattung auf Treibstoff bis 15. Februar des folgenden Jahres usw.) sehr komplex.

Interpellation Bühler-Tschappina Das vom VKMB vorgeschlagene Papier bringt in bezug auf Landwirtschaftliches Beitragswesen. die Durchführbarkeit der Futtermittelbewirtschaftung keine Administrative Vereinfachung neuen Elemente. Die Erfassung des Kraftfutterbedarfes ist Subventions agricoles. vor allem bei den Mastschweinen zu ungenau. Das Einstall- Simplifications administratives gewicht der Ferkel bzw. Jager sowie der von Betrieb zu Betrieb stark schwankende Futterbedarf je Kilo Zuwachs bleiben unberücksichtigt. Bei der Futtermittelproduktion auf dem eigenen Betrieb wird nur gerade die Futtergetreideproduktion erfasst.

Die ändern auf dem Betrieb produzierten oder aus der Verarbeitung zurückgenommenen Futtermittel Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1982 wie Rapsschrot, Melasse, Kartoffeln usw. werden nicht

Die Vereinigung zum Schütze der kleinen und mittleren erfasst. Eine Erfassung aller Produkte, die in der Tierfütte-

Bauern hat ein Papier herausgegeben, nach welchem eine rung eingesetzt werden, ist nur mit sehr grossen Schwierigadministrative Vereinfachung beim landwirtschaftlichen Beikeiten möglich.

tragswesen möglich wäre. Der Bundesrat wird ersucht, in Der im Papier aufgezeigte Weg ist - wie oben ausgeführt -

diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: bei der Erfassung der Eigenproduktion und dem Futtermit-

1. Ist der Bundesrat bereit, diesen Vorschlag gründlich zu telbedarf zu ungenau, um einen Erfolg bei der Lenkung der

prüfen und abzuklären, ob der im genannten Papier aufgetierischen Produktion zu erzielen. zeigte Weg oder eine ähnliche Regelung zweckmässig ist?

2. In diesem Papier ist aufgezeigt, dass selbst bei Notwen- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

digkeit einer allfälligen Futtermittelbewirtschaftung der bisrates teilweise befriedigt. her als undurchführbar erscheinende administrative Aufwand so reduziert werden könnte, dass diese Begründung nicht mehr ins Gewicht fallen würde. Teilt der Bunderat diese Auffassung?

Texte de l'interpellation du 16 décembre 1982 L'Association de défense des petits et moyens paysans a publié un document selon lequel des simplifications administratives seraient possibles en matière de subventions agricoles. Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes concernant le problème soulevé:

1. Est-il prêt à examiner cette proposition à fond afin de déterminer si la voie indiquée dans le document précité, ou toute aut^e réglementation similaire, serait appropriée? Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Bühler-Tschappina Landwirtschaftliches Beitragswesen. Administrative Vereinfachung

Interpellation Bühler-Tschappina Subventions agricoles. Simplifications administratives

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.936 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 24.06.1983 - 08:00 Date Data

Seite 1034-1034 Page Pagina

Ref. No 20 011 576

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.