Inflationary Impact on Statutory Fine Conversion Rate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether the statutory conversion rate of 30 Swiss Francs to one day of imprisonment was still just, given significant inflation since 1971 and a 75% increase in the consumer price index. The court reasoned that this unchanged rate had created a distortion, leading to disproportionately long prison sentences when fines were converted, which contradicted principles of justice and necessitated an adjustment of the conversion rate to reflect current economic realities and fine practices, possibly by granting the Federal Council the authority to set and adjust this rate to avoid frequent legislative revisions.
Legislator-Regeste
KI-generiertInflationary Impact on Statutory Fine Conversion Rate: - Zuteilung eines Teils des so freigewordenen Milchkontinvon Kondukteusen gentes an Betriebe, die unbedingt auf eine beschränkte CFF. Age maximum pour la formation Ausdehnung der Milchproduktion angewiesen sind, um die Existenz zu erhalten (Härtefälle, Kleinbetriebe, Betriebe des contrôleuses ohne Produktionsalternativen im Bergund Hügelbetrieb).
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KI-generiertVolltext
Postulat Uchtenhagen 520 N 18 mars 1983
Seit 1971 haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina,
Es ist eine starke Geldentwertung eingetreten. Der Index Fischer-Weinfelden, Geissbühler, Hari, Müller-Scharnachtal,
der Konsumentenpreise ist in dieser Zeit um 75 Prozent Nef, Nussbaumer, Oehen, Rutishauser, Schnyder-Bern, gestiegen. Dementsprechend sind auch die ausgefällten Schwarz (11) Bussen erheblich angehoben worden. Trotz dieser Entwicklung ist der gesetzlich fixierte Umwandlungssatz, nämlich Schriftliche Begründung - Développement par écrit
30 Franken Busse = 1 Tag Haft, unverändert geblieben. Die gegenwärtige Milchkontingentierung gibt vor allem in Dadurch wurde das Verhältnis zwischen den beiden Strafen zwei Bereichen Anlass zur Kritik: verzerrt. Es ergeben sich im Falle einer Umwandlung einer 1. Das zu hohe Gesamtkontingent, das mit der Über- Busse Haftstrafen, die unverhältnismässig lang sind und schussverwertung die Milchrechnung und die Bundeskasse daher mehr und mehr mit der Gerechtigkeit in Widerspruch stark belastet. geraten. 2. Die wenig flexible Kontingentszuteilung, die es verun- Es drängt sich daher eine Anpassung des Umwandlungsmöglicht, in begründeten Härtefällen das Einzelkontingent satzes an die neuen Verhältnisse auf. Der Bussenbetrag, anzupassen. der einem Tag Haft gleichgesetzt wird, ist entsprechend dem heutigen Geldwert und der Bussenpraxis heraufzuset- Mit angemessenen Umstellungsbeiträgen an Landwirte, die zen. Dabei ist zu prüfen, ob die Festsetzung und Anpasdie Milchproduktion aufgeben möchten, liesse sich die sung des Umwandlungssatzes nicht in die Kompetenz des Gesamtmilchmenge reduzieren und damit die Milchrech- Bundesrates gelegt werden könnte. Dadurch könnten wienung entlasten. derkehrende, umständliche Gesetzesrevisionen vermieden Die Höhe der Entschädigung hätte sich nach den für die werden. Milchverwertung notwendigen Aufwendungen zu richten.
Sie müsste aber auch attraktiv sein, damit ausreichend Schriftliche Erklärung des Bundesrates Milchkontingente aufgegeben werden. Es ist anzunehmen, Déclaration écrite du Conseil fédéral dass vor allem in grösseren Betrieben im Ackerbaugebiet die Bereitschaft zur Aufgabe der Milchproduktion besteht.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ein Teil der durch die Umstellungsbeiträge freigewordenen Überwiesen - Transmis Milchkontingente ist für die Milderung von Härtefällen neu zu verteilen. Der gegenwärtige Zustand ist unbefriedigend.
Namentlich im Hügelund Berggebiet sollten an Kleinund Mittelbetriebe zusätzliche Kontingentmengen zugeteilt werden können, um deren Existenz sicherzustellen.
Mit der Stillegung eines Teils des durch Umstellungsbeiträge freigewordenen Milchkontingentes lassen sich die Aufwendungen des Bundes zur Deckung der Verwertungs- #ST# 82.929 verluste reduzieren. Insgesamt sollten mit der Ausrichtung Postulat Nebiker von Umstellungsbeiträgen keine Mehraufwendungen für den Bund entstehen. Milchkontingentierung. Anwendung Contingentement du lait. Application Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1982 Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob folgende Massnahmen zu einer flexibleren Anwendung der Milchkontingentierung beitragen könnten:
- Ausrichtung von Umstellungsbeiträgen an Produzenten, #ST# 82.582 die die Milchproduktion aufgeben möchten und ihren Betrieb auf Produktionszweige umstellen, in denen weniger Postulat Uchtenhagen Gefahr für Überproduktion besteht. SBB. Höchstalter für Ausbildung
- Zuteilung eines Teils des so freigewordenen Milchkontinvon Kondukteusen gentes an Betriebe, die unbedingt auf eine beschränkte CFF. Age maximum pour la formation Ausdehnung der Milchproduktion angewiesen sind, um die Existenz zu erhalten (Härtefälle, Kleinbetriebe, Betriebe des contrôleuses ohne Produktionsalternativen im Bergund Hügelbetrieb).
- Stillegung des restlichen Teils des freigewordenen Milchkontingentes.
Texte du postulat du 15 décembre 1982 Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1982
Le Conseil fédéral est invité à examiner si les mesures ci- In Inseraten werben die SBB für Lehren als Kondukteur/
après pourraient contribuer à une application plus souple Kondukteuse. Das Höchstalter für eine derartige Ausbil-
du contingentement de la production laitière: dung beträgt 30 Jahre. Um jenen Frauen, die dies wünschen, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen,
- Versement de contributions dites de reconversion aux bitten wir den Bundesrat, zu prüfen, ob das Höchstalter für agriculteurs qui voudraient abandonner la production de lait Frauen nicht auf 40 Jahre heraufgesetzt werden könnte.
et qui réorienteraient leur exploitation vers des secteurs dans lesquels le danger de surproduction est moins grand. Texte du postulat du 7 octobre 1982
- Attribution d'une partie du contingent ainsi libéré à des Les CFF offent, par voie d'annonces, des places d'appren-
exploitations qui doivent absolument, pour survivre, accroîtissage de contrôleur et contrôleuse. L'âge maximum pour
tre dans certaines limites leur production de lait (cas pénientreprendre une telle formation est fixé à 30 ans. Afin de
bles, petites exploitations, exploitations de la montagne et faciliter la réinsertion professionnelle des femmes qui dési-
de la zone des collines pour lesquelles d'autres moyens rent reprendre une activité, nous demandons au Conseil d'existence sont exclus). fédéral d'examiner s'il est possible de relever l'âge maxi-
- Le solde du contingent ainsi libéré serait bloqué. mum à 40 ans pour les femmes. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Nebiker Milchkontingentierung. Anwendung
Postulat Nebiker Contingentement du lait. Application
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983 Année Anno
Band II Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 82.929 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1983 - 08:00 Date Data
Seite 520-520 Page Pagina
Ref. No 20 011 329
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