Switzerland v. EEC: Textile Trade Discrimination
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss government was asked to negotiate with the European Economic Community (EEC) to address discriminatory regulations on passive outward processing trade that excluded Swiss raw materials, impacting the Swiss textile industry. The government expressed concern, acknowledging that the EEC's new regulations, particularly concerning textiles processed in low-wage countries, disadvantaged Swiss companies despite existing free trade agreements. The government indicated it was pursuing diplomatic channels and exploratory talks with the EEC to resolve the issue, emphasizing Switzerland's rights as a treaty partner rather than mere supplicant.
Legislator-Regeste
KI-generiert82.919; Switzerland v. EEC: Textile Trade Discrimination: The government expressed concern, acknowledging that the EEC's new regulations, particularly concerning textiles processed in low-wage countries, disadvantaged Swiss companies despite existing free trade agreements. The government indicated it was pursuing diplomatic channels and exploratory talks with the EEC to resolve the issue, emphasizing Switzerland's rights as a treaty partner rather than mere supplicant.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis is the business number for the interpellation, which is the subject of the discussion and therefore implicitly used in the resolution of the matter.
Volltext
Interpellation Hefti 392 19 septembre 1983
Nr. 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems vorausgesetzt, dass bestimmte Fristen eingehalten werden.
zur Wahrung der Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit, Das Übereinkommen Nr.158 passt also sozusagen nicht in
wobei auch besonders auf die unterschiedlichen Verhält- unsere «schweizerische Rechtslandschaft». Es wird Ihnen
nisse und Entwicklungsstufen von Staat zu Staat eingegan- vom Bundesrat nicht zur Genehmigung unterbreitet, und im
gen wird. Teil III analysiert das Übereinkommen Nr. 158 und Zeitpunkt der Sitzung Ihrer Aussenwirtschaftskommission
die Empfehlung Nr. 166 über die Beendigung des Arbeitsver- war es auch erst von einem einzigen Staat, nämlich von
hältnisses durch den Arbeitgeber, mit anderen Worten den Schweden, ratifiziert.
Kündigungsschutz bzw. die rechtlichen Garantien gegen Die einstimmige Aussenwirtschaftskommission empfiehlt
ungerechtfertigte Kündigungen. Ihnen, vom Bericht über die 68.Tagung der Internationalen
Gutgeheissen wurde auch ein Protokoll zum Übereinkom- Arbeitskonferenz Kenntnis zu nehmen.
men über die Plantagenarbeit. Sie finden den Text auf den
Seiten 57 bis 59 des Berichtes. Das Übereinkommen über Präsident: Sie haben stillschweigend vom Bericht Kenntnis
die Plantagenarbeit spielt für unser Land keine Rolle, wenn genommen.
wir von den thurgauischen Obstplantagen absehen, mit
denen unser Freund Matossi zu tun hat.
Das Übereinkommen Nr. 157 bezweckt die Verbesserung
des sozialen Schutzes von Millionen von Personen, die
ausserhalb ihres Heimatstaates arbeiten müssen. Durch das
Übereinkommen geschützt sind insbesondere die Arbeit-
nehmer und Selbständigerwerbenden, einschliesslich Fami-
lienangehörige und Hinterlassene, die auf dem Hoheitsge-
biet eines das Übereinkommen ratifizierenden Staates #ST# 82.919
beschäftigt sind. Die vom Übereinkommen erfassten Lei- Interpellation Hefti
stungen betreffen alle im modernen Begriff der sozialen EWG. Passiver Veredlungsverkehr
Sicherheit eingeschlossenen möglichen Fälle. Das Überein-
kommen beruht auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit; die CEE. Trafic de perfectionnement passif
Erhaltung erworbener Rechte, die Wahrung von Anwart-
schaften und die Erbringung von Leistungen ausserhalb des
Hoheitsgebietes müssen durch Abkommen zwischen den
betreffenden Staaten geordnet werden. Indessen haben
gewisse Bestimmungen des Übereinkommens unmittelbar Wortlaut der Interpellation vom 9. Dezember 1982
Geltung, namentlich jene, dass die Erbringung langfristiger Beim passiven Veredlungsverkehrwerden noch nicht fertig
Leistungen an das Ausland aufrecht zu erhalten ist, falls das verarbeitete Textilien (Vorerzeugnisse) ins Ausland aus- und
Recht auf diese Leistungen allein aufgrund der Gesetzge- nachher von dort wieder eingeführt, um daselbst gewisse
bung des betreffenden Staates erworben worden ist. Arbeitsvorgänge vornehmen zu lassen, wie zum Beispiel das
Es wäre für die Schweiz unmöglich, gewisse Leistungen Ausrüsten oder das Konfektionieren. In der EWG wird
über die Grenzen hinaus zu erbringen. Auf dem Gebiet von namentlich gegenüber Ländern Nordafrikas und des Ostens
Krankheit und Unfall hätten allgemeine grenzüberschrei- aus Kostengründen der passive Veredlungsverkehr je länger
tende Leistungen unter den gegenwärtigen Verhältnissen je mehr beansprucht. Gemäss einer kürzlich in Kraft getrete-
für die Krankenkassen untragbare finanzielle Auswirkungen. nen Verordnung der EWG sind fortan für den passiven
Erst recht wäre die Erbringung von Entschädigungen über Veredlungsverkehr praktisch nur noch solche Vorerzeug-
die Landesgrenzen hinweg für unsere Arbeitslosenversiche- nisse zugelassen, welche in der EWG selber hergestellt
rung unmöglich, denn unsere Leistungen sind eng mit dem wurden. Zwar haben die Produkte der Schweizer Textilindu-
Bemühen, eine Arbeit zu finden, verbunden. Es muss also strie dank des Freihandelsabkommens freien Zugang zum
darum gehen, zu kontrollieren, ob der Versicherte oder die EWG-Markt, doch bleiben nun infolge der genannten Ver-
Versicherte noch arbeitslos ist oder wieder eine Beschäfti- ordnung aus der Schweiz stammende Vorerzeugnisse vom
gung gefunden hat, wie es mit der Vermittlungsfähigkeit passiven Veredlungsverkehr ausgeschlossen. Dies muss
steht, ob und unter welchen Umständen eine Beschäftigung dazu führen, dass zahlreiche Abnehmer im EWG-Raum
gesucht wird und gefunden werden kann usw. Und das ist davon absehen werden, weiterhin schweizerische Vorer-
auf Distanz nicht zu schaffen. Nur schwer kontrollierbar zeugnisse zu kaufen.
wären auch im Ausland erfüllte Versicherungsperioden, auf Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Frage zu
die sich die Betreffenden berufen könnten. Die Schweiz ist beantworten :
daher nicht in der Lage, die Verpflichtungen zu überneh- Ist der Bundesrat bereit, Verhandlungen mit der EWG aufzu-
men, welche die Ratifikation dieses Übereinkommens mit nehmen, damit sich die erwähnte Benachteiligung baldmög-
sich bringen würde. Im Zeitpunkt der Sitzung Ihrer Aussen- lichst beseitigen lässt?
wirtschaftskommission, d.h. Mitte August 1983, war es übri-
gens noch von keinem Staat ratifiziert. Texte de l'interpellation du 9 décembre 1982
Das Übereinkommen Nr.158: Dieses Übereinkommen be- Dans le trafic susmentionné des textiles non terminés (pro-
zweckt den Schutz der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten duits semi-ouvrés) sont exportés puis réimportés, après
Kündigungen; es schreibt vor, ausweichen Gründen gekün- avoir subi à l'étranger certaines opérations telles que l'ap-
digt werden darf. Die Gründe müssen in den Fähigkeiten prêt ou après y avoir été confectionnés. Dans les pays de la
oder eben Unfähigkeiten des Arbeitnehmers oder in seinem CEE, on recourt toujours davantage, pour des raisons de
Verhalten liegen oder mit den Betriebserfordernissen belegt coût, au trafic de perfectionnement passif, notamment avec
werden können. Jedenfalls darf nicht wegen gewerkschaftli- les pays d'Afrique du Nord et ceux de l'Est. Selon un
cher Tätigkeit gekündigt werden. Im weiteren bezieht sich règlement de la CEE récemment entré en vigueur, seuls sont
die Übereinkunft auf die Ansprüche des Gekündigten im pratiquement encore admis au trafic de perfectionnement
Hinblick auf die Sicherung seines Einkommens, Ansprüche passif les produits semi-ouvrés qui sont fabriqués dans un
nicht nur im Verhältnis zur Sozialversicherung, sondern pays de la CEE. Sans doute, les produits de l'industrie textile
auch gegenüber dem Arbeitgeber. Die ganze Materie bildet suisse ont-ils, grâce à l'Accord de libre-échange, libre accès
bei uns in der Schweiz Gegenstand eines Volksbegehrens, au marché de la CEE; toutefois, le Règlement susmentionné
das von christlich-sozialer Seite angekündigt worden ist. a pour conséquence que les produits semi-ouvrés prove-
Vorläufig ist aber die Rechtsordnung unseres Landes - nant de la Suisse sont désormais exclus du trafic de perfec-
Gesetzgebung und Rechtssprechung - auf diesem Gebiet tionnement passif. Cela conduira inévitablement de nom-
noch von der Freiheit des Arbeitgebers geprägt, grundsätz- breux clients dans les pays de la CEE à ne plus vouloir
lich aus jedem ihm gutscheinenden Grund zu kündigen, acheter des produits semi-ouvrés suisses.
19. September 1983 S 393 Interpellation Heftl
C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié de répondre à la Das ist der Stand der Dinge, und der Interpellant verspürt
question suivante: daraus, dass der Bundesrat vermutlich im Sinne seiner
Est-il prêt à entamer des négociations avec la CEE afin qu'il eigenen Betrachtungen mit der EG verhandelt.
soit possible de mettre fin à bref délai à cette discrimina-
tion? Hefti: Ich bin teilweise befriedigt, möchte diese Antwort aber
gerne präzisieren. Ich bitte daher, mir kurz das Wort zu
Hefti: Das Problem ist aus dem Interpellationstext ersicht- erteilen.
lich. Ich erwarte gerne die Antwort des Bundesrates.
Präsident: Herr Hefti beantragt damit eine Diskussion. Wird
Bundesrat Purgier: Der Bundesrat ist mit dem Interpellanten dagegen opponiert? - Das ist nicht der Fall. Die Diskussion
besorgt über eine Entwicklung, die sich im Gefolge auto- ist beschlossen. Herr Hefti hat das Wort.
nomer Rechtsakte der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft betreffend den passiven Textilveredelungsverkehr Hefti: Ich bin nicht befriedigt- und ich glaube, da gehe ich
abzeichnet und die auch Auswirkungen auf unsere Volks- mit dem Bundesrat einig -, dass dieses Problem überhaupt
wirtschaft zeitigen könnte und bereits zeitigt. entstanden ist und schon so lange ansteht, denn die heutige
Es sind mir Firmen bekannt, die wegen dieser Massnahmen Situation widerspricht klar dem Sinne unseres Abkommens
Einbussen erleiden, was mich auch dazu geführt hat, mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Befriedigt
gestern und vorgestern die diesbezügliche Situation dem bin ich dagegen, dass nun seit einiger Zeit das BAWI die
Wirtschaftsminister der benachbarten Bundesrepublik Wichtigkeit der Angelegenheit erkannt hat, welche für die
Deutschland, die ja in der EG eine gewichtige Stimme hat, Textilindustrie und ihre Arbeitsplätze von grösster Bedeu-
darzustellen. Ich werde das Gleiche gegenüber der EG noch tung ist. Jeder Tag, da der heutige Zustand andauert, führt
in dieser Woche in Brüssel tun. zu empfindlichem Schaden. Es ist daher auch die Dringlich-
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Ausschluss schwei- keit einer befriedigenden Lösung zu betonen. Sehr glücklich
zerischer Vormaterialien von der genannten industriellen und dankbar bin ich, dass der Herr Departementsvorsteher
Zusammenarbeit der EWG mit Billiglohnländern auch für persönlich in Brüssel an oberster Stelle dieses Problem zur
jene schweizerischen Erzeugnisse einen wesentlichen Ver- Sprache bringen wird. Es steht übrigens in einem gesamt-
lust an Absatzmöglichkeiten in sich birgt, deren ungehinder- wirtschaftlichen schweizerischen Rahmen. Je länger je
ter Zugang zu den EWG-Märkten im Freihandelsabkommen mehr beginnt die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
garantiert ist. Wir sind also nicht nur Bittsteller, sondern wir ganz allgemein die Freihandelsländer wie Drittstaaten zu
berufen uns auf eine klare Rechtsordnung, die wir im Sinne behandeln. Das kann zu einer eigentlichen Aushöhlung der
der soeben geschilderten Überlegungen deuten. betreffenden Vertragswerke führen, der Einhalt zu gebieten
Hinzu kommt, dass dadurch eine traditionelle, über hundert- ist.
jährige grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Abschliessend möchte ich auch klarstellen - nicht zuhan-
den Textilbetrieben der Veredelungsbranche gefährdet den des Bundesrates, aber zuhanden des Rates -, dass es
wird. Die entsprechenden Regionen, deren Textilfirmen hier keineswegs um irgendwelche protektionistischen Mass-
wesentlicher Bestandteil der Volkswirtschaft sind, fühlen nahmen zugunsten der schweizerischen Textilindustrie geht
sich denn auch durch diese neuen Praktiken betroffen. Der - diese weiss kaum, was das ist -, sondern um gleiche
Bundesrat wünscht für unsere Garn- und Meterwaren-Aus- Chancen.
fuhren nach der EWG die Herstellung eines Zustandes, der
der traditionellen Zusammenarbeit zwischen schweizeri- Bundesrat Furgler: Nur wenige Sätze: Dass das Problem
schen und EWG-Textilbetrieben entspricht. Ob im Hinblick entstanden ist, freut weder Herrn Hefti noch den Sprechen-
auf dieses Ziel die Aufnahme eigentlicher formeller Ver- den. Aber das hat vermutlich weder mit Ihrer Macht noch mit
handlungen mit Brüssel nötig sein wird, steht noch offen. unserer Macht etwas zu tun; wir sind dazu aufgerufen,
Wie gesagt, ich hoffe, am Ende dieser Woche darüber ein entstandene Probleme zu lösen. Dass wir das tun, in den
noch besseres Bild zeichnen zu können, wenn ich die Besprächen in Aachen, in den bevorstehenden Gesprächen
entsprechenden Gespräche geführt haben werde; dieses "in Brüssel, habe ich Ihnen geschildert. Unser Delegierter,
Problem ist allerdings nicht allein Thema dieser Gespräche, Botschafter Jag metti, ist mit seinem Team seit geraumer Zeit
das versteht sich von selbst. am Werk in Brüssel, und mir scheint, dass wir auf gutem
Ich wiederhole: Ob wir formell verhandeln müssen oder Wege sind.
nicht, steht noch nicht fest, hat doch der Bundesrat im Zu Ihrer zweiten Äusserung, es bestehe eine gewisse
Hinblick auf eine rasche Lösung sofortige Schritte auf diplo- Gefahr, dass wir im Zusammenhang mit der «Abschottung»
matischer Ebene veranlasst, deren Ergebnis noch aussteht. der EG-Märkte gegenüber Drittstaaten Nachteile in Kauf
Ich werde Sie selbstverständlich über alles, was hier nehmen müssen, darf ich mir folgende Bemerkung erlau-
geschieht, informieren. ben: Der Bundesrat ist auch hier der Meinung des Interpel-
So hat die schweizerische Delegation im gemischten Aus- lanten, dass wir dank unserer Freihandelsordnung, die wir
schuss Schweiz-EWG vom 8. Dezember 1982 einen rechts- nun zehn Jahre lang haben und die seit 1977 die volle
wahrenden Akt bezüglich jener Auswirkungen der PTV Wirkung für unsere Industrieprodukte entfaltet, einen Recht-
(«Passive Textilveredelungsverkehr-Verordnung») vorge- anspruch haben und nicht einfach Bittsteller sind, d. h.
nommen, die im Widerspruch zum Freihandelsabkommen einen Rechtanspruch haben, nicht einfach als Drittstaat
stehen würden. Auch hat unsere Mission in Brüssel der EG- behandelt zu werden, sondern als Vertragspartner. Ich kann
Kommission bereits zu Beginn dieses Jahres eine Verbal- Ihnen versichern, dass beispielsweise der deutsche Ge-
note übergeben, mit welcher sie im Hinblick auf die Über- sprächspartner von gestern und vorgestern mit mir in die-
windung der Probleme, die sich aus der gemeinschaftlichen sem Punkt voll und ganz übereinstimmt, und ich bin über-
Regelung für den passiven Textilveredelungsverkehr für zeugt, dass das auch die Vertrags- und Gesprächspartner
schweizerische Einfuhren in die EG ergeben, um Aufnahme am Wochenende tun werden.
exploratorischer Gespräche ersucht. Eine erste offizielle Wir sorgen demzufolge dafür, dass unser EFTA-Vertrag und
Antwort der EG-Kommission auf unsere Demarchen hatte dass unsere bilateralen Beziehungen mit allen EG-Staaten
unseren Erwartungen nicht entsprochen, weshalb eben die unter diesem Gesichtspunkt stets neu gewertet werden und
vorerwähnten Expertengespräche vereinbart wurden; sie unserer Industrie die ihr zukommenden Ansprüche auch
finden demnächst statt. eingeräumt werden.
Somit setzen wir, in enger Zusammenarbeit mit den betrof-
fenen und den betreffenden Wirtschaftskreisen der Schweiz,
unsere Bemühungen fort, mit der EG zu einer möglichst
raschen, klaren und transparenten Lösung des Problems zu
gelangen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hefti EWG. Passiver Veredlungsverkehr
Interpellation Hefti CEE. Trafic de perfectionnement passif
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.919
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1983 - 18:15
Date
Data
Seite 392-393
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Pagina
Ref. No 20 011 948
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