Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-919 KI-generiert

Switzerland v. EEC: Textile Trade Discrimination

Geschäftsnummer VPB 82-919
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss government was asked to negotiate with the European Economic Community (EEC) to address discriminatory regulations on passive outward processing trade that excluded Swiss raw materials, impacting the Swiss textile industry. The government expressed concern, acknowledging that the EEC's new regulations, particularly concerning textiles processed in low-wage countries, disadvantaged Swiss companies despite existing free trade agreements. The government indicated it was pursuing diplomatic channels and exploratory talks with the EEC to resolve the issue, emphasizing Switzerland's rights as a treaty partner rather than mere supplicant.

Legislator-Regeste

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82.919; Switzerland v. EEC: Textile Trade Discrimination: The government expressed concern, acknowledging that the EEC's new regulations, particularly concerning textiles processed in low-wage countries, disadvantaged Swiss companies despite existing free trade agreements. The government indicated it was pursuing diplomatic channels and exploratory talks with the EEC to resolve the issue, emphasizing Switzerland's rights as a treaty partner rather than mere supplicant.

Schlagwörter

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Handelsabkommen wirtschaftliche Diskriminierung wirtschaftliche Rechte Europäische Länder Europäische Verträge gemeinsame Zolltarifpolitik
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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82.919

This is the business number for the interpellation, which is the subject of the discussion and therefore implicitly used in the resolution of the matter.

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Volltext

Interpellation Hefti 392 19 septembre 1983

Nr. 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems vorausgesetzt, dass bestimmte Fristen eingehalten werden.

zur Wahrung der Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit, Das Übereinkommen Nr.158 passt also sozusagen nicht in

wobei auch besonders auf die unterschiedlichen Verhält- unsere «schweizerische Rechtslandschaft». Es wird Ihnen

nisse und Entwicklungsstufen von Staat zu Staat eingegan- vom Bundesrat nicht zur Genehmigung unterbreitet, und im

gen wird. Teil III analysiert das Übereinkommen Nr. 158 und Zeitpunkt der Sitzung Ihrer Aussenwirtschaftskommission

die Empfehlung Nr. 166 über die Beendigung des Arbeitsver- war es auch erst von einem einzigen Staat, nämlich von

hältnisses durch den Arbeitgeber, mit anderen Worten den Schweden, ratifiziert.

Kündigungsschutz bzw. die rechtlichen Garantien gegen Die einstimmige Aussenwirtschaftskommission empfiehlt

ungerechtfertigte Kündigungen. Ihnen, vom Bericht über die 68.Tagung der Internationalen

Gutgeheissen wurde auch ein Protokoll zum Übereinkom- Arbeitskonferenz Kenntnis zu nehmen.

men über die Plantagenarbeit. Sie finden den Text auf den

Seiten 57 bis 59 des Berichtes. Das Übereinkommen über Präsident: Sie haben stillschweigend vom Bericht Kenntnis

die Plantagenarbeit spielt für unser Land keine Rolle, wenn genommen.

wir von den thurgauischen Obstplantagen absehen, mit

denen unser Freund Matossi zu tun hat.

Das Übereinkommen Nr. 157 bezweckt die Verbesserung

des sozialen Schutzes von Millionen von Personen, die

ausserhalb ihres Heimatstaates arbeiten müssen. Durch das

Übereinkommen geschützt sind insbesondere die Arbeit-

nehmer und Selbständigerwerbenden, einschliesslich Fami-

lienangehörige und Hinterlassene, die auf dem Hoheitsge-

biet eines das Übereinkommen ratifizierenden Staates #ST# 82.919

beschäftigt sind. Die vom Übereinkommen erfassten Lei- Interpellation Hefti

stungen betreffen alle im modernen Begriff der sozialen EWG. Passiver Veredlungsverkehr

Sicherheit eingeschlossenen möglichen Fälle. Das Überein-

kommen beruht auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit; die CEE. Trafic de perfectionnement passif

Erhaltung erworbener Rechte, die Wahrung von Anwart-

schaften und die Erbringung von Leistungen ausserhalb des

Hoheitsgebietes müssen durch Abkommen zwischen den

betreffenden Staaten geordnet werden. Indessen haben

gewisse Bestimmungen des Übereinkommens unmittelbar Wortlaut der Interpellation vom 9. Dezember 1982

Geltung, namentlich jene, dass die Erbringung langfristiger Beim passiven Veredlungsverkehrwerden noch nicht fertig

Leistungen an das Ausland aufrecht zu erhalten ist, falls das verarbeitete Textilien (Vorerzeugnisse) ins Ausland aus- und

Recht auf diese Leistungen allein aufgrund der Gesetzge- nachher von dort wieder eingeführt, um daselbst gewisse

bung des betreffenden Staates erworben worden ist. Arbeitsvorgänge vornehmen zu lassen, wie zum Beispiel das

Es wäre für die Schweiz unmöglich, gewisse Leistungen Ausrüsten oder das Konfektionieren. In der EWG wird

über die Grenzen hinaus zu erbringen. Auf dem Gebiet von namentlich gegenüber Ländern Nordafrikas und des Ostens

Krankheit und Unfall hätten allgemeine grenzüberschrei- aus Kostengründen der passive Veredlungsverkehr je länger

tende Leistungen unter den gegenwärtigen Verhältnissen je mehr beansprucht. Gemäss einer kürzlich in Kraft getrete-

für die Krankenkassen untragbare finanzielle Auswirkungen. nen Verordnung der EWG sind fortan für den passiven

Erst recht wäre die Erbringung von Entschädigungen über Veredlungsverkehr praktisch nur noch solche Vorerzeug-

die Landesgrenzen hinweg für unsere Arbeitslosenversiche- nisse zugelassen, welche in der EWG selber hergestellt

rung unmöglich, denn unsere Leistungen sind eng mit dem wurden. Zwar haben die Produkte der Schweizer Textilindu-

Bemühen, eine Arbeit zu finden, verbunden. Es muss also strie dank des Freihandelsabkommens freien Zugang zum

darum gehen, zu kontrollieren, ob der Versicherte oder die EWG-Markt, doch bleiben nun infolge der genannten Ver-

Versicherte noch arbeitslos ist oder wieder eine Beschäfti- ordnung aus der Schweiz stammende Vorerzeugnisse vom

gung gefunden hat, wie es mit der Vermittlungsfähigkeit passiven Veredlungsverkehr ausgeschlossen. Dies muss

steht, ob und unter welchen Umständen eine Beschäftigung dazu führen, dass zahlreiche Abnehmer im EWG-Raum

gesucht wird und gefunden werden kann usw. Und das ist davon absehen werden, weiterhin schweizerische Vorer-

auf Distanz nicht zu schaffen. Nur schwer kontrollierbar zeugnisse zu kaufen.

wären auch im Ausland erfüllte Versicherungsperioden, auf Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Frage zu

die sich die Betreffenden berufen könnten. Die Schweiz ist beantworten :

daher nicht in der Lage, die Verpflichtungen zu überneh- Ist der Bundesrat bereit, Verhandlungen mit der EWG aufzu-

men, welche die Ratifikation dieses Übereinkommens mit nehmen, damit sich die erwähnte Benachteiligung baldmög-

sich bringen würde. Im Zeitpunkt der Sitzung Ihrer Aussen- lichst beseitigen lässt?

wirtschaftskommission, d.h. Mitte August 1983, war es übri-

gens noch von keinem Staat ratifiziert. Texte de l'interpellation du 9 décembre 1982

Das Übereinkommen Nr.158: Dieses Übereinkommen be- Dans le trafic susmentionné des textiles non terminés (pro-

zweckt den Schutz der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten duits semi-ouvrés) sont exportés puis réimportés, après

Kündigungen; es schreibt vor, ausweichen Gründen gekün- avoir subi à l'étranger certaines opérations telles que l'ap-

digt werden darf. Die Gründe müssen in den Fähigkeiten prêt ou après y avoir été confectionnés. Dans les pays de la

oder eben Unfähigkeiten des Arbeitnehmers oder in seinem CEE, on recourt toujours davantage, pour des raisons de

Verhalten liegen oder mit den Betriebserfordernissen belegt coût, au trafic de perfectionnement passif, notamment avec

werden können. Jedenfalls darf nicht wegen gewerkschaftli- les pays d'Afrique du Nord et ceux de l'Est. Selon un

cher Tätigkeit gekündigt werden. Im weiteren bezieht sich règlement de la CEE récemment entré en vigueur, seuls sont

die Übereinkunft auf die Ansprüche des Gekündigten im pratiquement encore admis au trafic de perfectionnement

Hinblick auf die Sicherung seines Einkommens, Ansprüche passif les produits semi-ouvrés qui sont fabriqués dans un

nicht nur im Verhältnis zur Sozialversicherung, sondern pays de la CEE. Sans doute, les produits de l'industrie textile

auch gegenüber dem Arbeitgeber. Die ganze Materie bildet suisse ont-ils, grâce à l'Accord de libre-échange, libre accès

bei uns in der Schweiz Gegenstand eines Volksbegehrens, au marché de la CEE; toutefois, le Règlement susmentionné

das von christlich-sozialer Seite angekündigt worden ist. a pour conséquence que les produits semi-ouvrés prove-

Vorläufig ist aber die Rechtsordnung unseres Landes - nant de la Suisse sont désormais exclus du trafic de perfec-

Gesetzgebung und Rechtssprechung - auf diesem Gebiet tionnement passif. Cela conduira inévitablement de nom-

noch von der Freiheit des Arbeitgebers geprägt, grundsätz- breux clients dans les pays de la CEE à ne plus vouloir

lich aus jedem ihm gutscheinenden Grund zu kündigen, acheter des produits semi-ouvrés suisses.

19. September 1983 S 393 Interpellation Heftl

C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié de répondre à la Das ist der Stand der Dinge, und der Interpellant verspürt

question suivante: daraus, dass der Bundesrat vermutlich im Sinne seiner

Est-il prêt à entamer des négociations avec la CEE afin qu'il eigenen Betrachtungen mit der EG verhandelt.

soit possible de mettre fin à bref délai à cette discrimina-

tion? Hefti: Ich bin teilweise befriedigt, möchte diese Antwort aber

gerne präzisieren. Ich bitte daher, mir kurz das Wort zu

Hefti: Das Problem ist aus dem Interpellationstext ersicht- erteilen.

lich. Ich erwarte gerne die Antwort des Bundesrates.

Präsident: Herr Hefti beantragt damit eine Diskussion. Wird

Bundesrat Purgier: Der Bundesrat ist mit dem Interpellanten dagegen opponiert? - Das ist nicht der Fall. Die Diskussion

besorgt über eine Entwicklung, die sich im Gefolge auto- ist beschlossen. Herr Hefti hat das Wort.

nomer Rechtsakte der Europäischen Wirtschaftsgemein-

schaft betreffend den passiven Textilveredelungsverkehr Hefti: Ich bin nicht befriedigt- und ich glaube, da gehe ich

abzeichnet und die auch Auswirkungen auf unsere Volks- mit dem Bundesrat einig -, dass dieses Problem überhaupt

wirtschaft zeitigen könnte und bereits zeitigt. entstanden ist und schon so lange ansteht, denn die heutige

Es sind mir Firmen bekannt, die wegen dieser Massnahmen Situation widerspricht klar dem Sinne unseres Abkommens

Einbussen erleiden, was mich auch dazu geführt hat, mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Befriedigt

gestern und vorgestern die diesbezügliche Situation dem bin ich dagegen, dass nun seit einiger Zeit das BAWI die

Wirtschaftsminister der benachbarten Bundesrepublik Wichtigkeit der Angelegenheit erkannt hat, welche für die

Deutschland, die ja in der EG eine gewichtige Stimme hat, Textilindustrie und ihre Arbeitsplätze von grösster Bedeu-

darzustellen. Ich werde das Gleiche gegenüber der EG noch tung ist. Jeder Tag, da der heutige Zustand andauert, führt

in dieser Woche in Brüssel tun. zu empfindlichem Schaden. Es ist daher auch die Dringlich-

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Ausschluss schwei- keit einer befriedigenden Lösung zu betonen. Sehr glücklich

zerischer Vormaterialien von der genannten industriellen und dankbar bin ich, dass der Herr Departementsvorsteher

Zusammenarbeit der EWG mit Billiglohnländern auch für persönlich in Brüssel an oberster Stelle dieses Problem zur

jene schweizerischen Erzeugnisse einen wesentlichen Ver- Sprache bringen wird. Es steht übrigens in einem gesamt-

lust an Absatzmöglichkeiten in sich birgt, deren ungehinder- wirtschaftlichen schweizerischen Rahmen. Je länger je

ter Zugang zu den EWG-Märkten im Freihandelsabkommen mehr beginnt die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

garantiert ist. Wir sind also nicht nur Bittsteller, sondern wir ganz allgemein die Freihandelsländer wie Drittstaaten zu

berufen uns auf eine klare Rechtsordnung, die wir im Sinne behandeln. Das kann zu einer eigentlichen Aushöhlung der

der soeben geschilderten Überlegungen deuten. betreffenden Vertragswerke führen, der Einhalt zu gebieten

Hinzu kommt, dass dadurch eine traditionelle, über hundert- ist.

jährige grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Abschliessend möchte ich auch klarstellen - nicht zuhan-

den Textilbetrieben der Veredelungsbranche gefährdet den des Bundesrates, aber zuhanden des Rates -, dass es

wird. Die entsprechenden Regionen, deren Textilfirmen hier keineswegs um irgendwelche protektionistischen Mass-

wesentlicher Bestandteil der Volkswirtschaft sind, fühlen nahmen zugunsten der schweizerischen Textilindustrie geht

sich denn auch durch diese neuen Praktiken betroffen. Der - diese weiss kaum, was das ist -, sondern um gleiche

Bundesrat wünscht für unsere Garn- und Meterwaren-Aus- Chancen.

fuhren nach der EWG die Herstellung eines Zustandes, der

der traditionellen Zusammenarbeit zwischen schweizeri- Bundesrat Furgler: Nur wenige Sätze: Dass das Problem

schen und EWG-Textilbetrieben entspricht. Ob im Hinblick entstanden ist, freut weder Herrn Hefti noch den Sprechen-

auf dieses Ziel die Aufnahme eigentlicher formeller Ver- den. Aber das hat vermutlich weder mit Ihrer Macht noch mit

handlungen mit Brüssel nötig sein wird, steht noch offen. unserer Macht etwas zu tun; wir sind dazu aufgerufen,

Wie gesagt, ich hoffe, am Ende dieser Woche darüber ein entstandene Probleme zu lösen. Dass wir das tun, in den

noch besseres Bild zeichnen zu können, wenn ich die Besprächen in Aachen, in den bevorstehenden Gesprächen

entsprechenden Gespräche geführt haben werde; dieses "in Brüssel, habe ich Ihnen geschildert. Unser Delegierter,

Problem ist allerdings nicht allein Thema dieser Gespräche, Botschafter Jag metti, ist mit seinem Team seit geraumer Zeit

das versteht sich von selbst. am Werk in Brüssel, und mir scheint, dass wir auf gutem

Ich wiederhole: Ob wir formell verhandeln müssen oder Wege sind.

nicht, steht noch nicht fest, hat doch der Bundesrat im Zu Ihrer zweiten Äusserung, es bestehe eine gewisse

Hinblick auf eine rasche Lösung sofortige Schritte auf diplo- Gefahr, dass wir im Zusammenhang mit der «Abschottung»

matischer Ebene veranlasst, deren Ergebnis noch aussteht. der EG-Märkte gegenüber Drittstaaten Nachteile in Kauf

Ich werde Sie selbstverständlich über alles, was hier nehmen müssen, darf ich mir folgende Bemerkung erlau-

geschieht, informieren. ben: Der Bundesrat ist auch hier der Meinung des Interpel-

So hat die schweizerische Delegation im gemischten Aus- lanten, dass wir dank unserer Freihandelsordnung, die wir

schuss Schweiz-EWG vom 8. Dezember 1982 einen rechts- nun zehn Jahre lang haben und die seit 1977 die volle

wahrenden Akt bezüglich jener Auswirkungen der PTV Wirkung für unsere Industrieprodukte entfaltet, einen Recht-

(«Passive Textilveredelungsverkehr-Verordnung») vorge- anspruch haben und nicht einfach Bittsteller sind, d. h.

nommen, die im Widerspruch zum Freihandelsabkommen einen Rechtanspruch haben, nicht einfach als Drittstaat

stehen würden. Auch hat unsere Mission in Brüssel der EG- behandelt zu werden, sondern als Vertragspartner. Ich kann

Kommission bereits zu Beginn dieses Jahres eine Verbal- Ihnen versichern, dass beispielsweise der deutsche Ge-

note übergeben, mit welcher sie im Hinblick auf die Über- sprächspartner von gestern und vorgestern mit mir in die-

windung der Probleme, die sich aus der gemeinschaftlichen sem Punkt voll und ganz übereinstimmt, und ich bin über-

Regelung für den passiven Textilveredelungsverkehr für zeugt, dass das auch die Vertrags- und Gesprächspartner

schweizerische Einfuhren in die EG ergeben, um Aufnahme am Wochenende tun werden.

exploratorischer Gespräche ersucht. Eine erste offizielle Wir sorgen demzufolge dafür, dass unser EFTA-Vertrag und

Antwort der EG-Kommission auf unsere Demarchen hatte dass unsere bilateralen Beziehungen mit allen EG-Staaten

unseren Erwartungen nicht entsprochen, weshalb eben die unter diesem Gesichtspunkt stets neu gewertet werden und

vorerwähnten Expertengespräche vereinbart wurden; sie unserer Industrie die ihr zukommenden Ansprüche auch

finden demnächst statt. eingeräumt werden.

Somit setzen wir, in enger Zusammenarbeit mit den betrof-

fenen und den betreffenden Wirtschaftskreisen der Schweiz,

unsere Bemühungen fort, mit der EG zu einer möglichst

raschen, klaren und transparenten Lösung des Problems zu

gelangen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hefti EWG. Passiver Veredlungsverkehr

Interpellation Hefti CEE. Trafic de perfectionnement passif

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.919

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1983 - 18:15

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Seite 392-393

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