SBB Conductor Age Limit for Women
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a proposal to raise the maximum age for women training as SBB (Swiss Federal Railways) conductors from 30 to 40. The Swiss Federal Council rejected the proposal, arguing that an 18-month apprenticeship is demanding and that allowing women to join at 40 would require them to buy into the pension fund, creating an additional financial burden. The Council also noted that while a pilot program for women conductors was underway, there were no plans to change the age limit.
Legislator-Regeste
KI-generiertSBB Conductor Age Limit for Women: - Zuteilung eines Teils des so freigewordenen Milchkontinvon Kondukteusen gentes an Betriebe, die unbedingt auf eine beschränkte CFF. Age maximum pour la formation Ausdehnung der Milchproduktion angewiesen sind, um die Existenz zu erhalten (Härtefälle, Kleinbetriebe, Betriebe des contrôleuses ohne Produktionsalternativen im Bergund Hügelbetrieb).
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KI-generiertVolltext
Postulat Uchtenhagen 520 N 18 mars 1983
Seit 1971 haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina,
Es ist eine starke Geldentwertung eingetreten. Der Index Fischer-Weinfelden, Geissbühler, Hari, Müller-Scharnachtal,
der Konsumentenpreise ist in dieser Zeit um 75 Prozent Nef, Nussbaumer, Oehen, Rutishauser, Schnyder-Bern, gestiegen. Dementsprechend sind auch die ausgefällten Schwarz (11) Bussen erheblich angehoben worden. Trotz dieser Entwicklung ist der gesetzlich fixierte Umwandlungssatz, nämlich Schriftliche Begründung - Développement par écrit
30 Franken Busse = 1 Tag Haft, unverändert geblieben. Die gegenwärtige Milchkontingentierung gibt vor allem in Dadurch wurde das Verhältnis zwischen den beiden Strafen zwei Bereichen Anlass zur Kritik: verzerrt. Es ergeben sich im Falle einer Umwandlung einer 1. Das zu hohe Gesamtkontingent, das mit der Über- Busse Haftstrafen, die unverhältnismässig lang sind und schussverwertung die Milchrechnung und die Bundeskasse daher mehr und mehr mit der Gerechtigkeit in Widerspruch stark belastet. geraten. 2. Die wenig flexible Kontingentszuteilung, die es verun- Es drängt sich daher eine Anpassung des Umwandlungsmöglicht, in begründeten Härtefällen das Einzelkontingent satzes an die neuen Verhältnisse auf. Der Bussenbetrag, anzupassen. der einem Tag Haft gleichgesetzt wird, ist entsprechend dem heutigen Geldwert und der Bussenpraxis heraufzuset- Mit angemessenen Umstellungsbeiträgen an Landwirte, die zen. Dabei ist zu prüfen, ob die Festsetzung und Anpasdie Milchproduktion aufgeben möchten, liesse sich die sung des Umwandlungssatzes nicht in die Kompetenz des Gesamtmilchmenge reduzieren und damit die Milchrech- Bundesrates gelegt werden könnte. Dadurch könnten wienung entlasten. derkehrende, umständliche Gesetzesrevisionen vermieden Die Höhe der Entschädigung hätte sich nach den für die werden. Milchverwertung notwendigen Aufwendungen zu richten.
Sie müsste aber auch attraktiv sein, damit ausreichend Schriftliche Erklärung des Bundesrates Milchkontingente aufgegeben werden. Es ist anzunehmen, Déclaration écrite du Conseil fédéral dass vor allem in grösseren Betrieben im Ackerbaugebiet die Bereitschaft zur Aufgabe der Milchproduktion besteht.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ein Teil der durch die Umstellungsbeiträge freigewordenen Überwiesen - Transmis Milchkontingente ist für die Milderung von Härtefällen neu zu verteilen. Der gegenwärtige Zustand ist unbefriedigend.
Namentlich im Hügelund Berggebiet sollten an Kleinund Mittelbetriebe zusätzliche Kontingentmengen zugeteilt werden können, um deren Existenz sicherzustellen.
Mit der Stillegung eines Teils des durch Umstellungsbeiträge freigewordenen Milchkontingentes lassen sich die Aufwendungen des Bundes zur Deckung der Verwertungs- #ST# 82.929 verluste reduzieren. Insgesamt sollten mit der Ausrichtung Postulat Nebiker von Umstellungsbeiträgen keine Mehraufwendungen für den Bund entstehen. Milchkontingentierung. Anwendung Contingentement du lait. Application Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1982 Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob folgende Massnahmen zu einer flexibleren Anwendung der Milchkontingentierung beitragen könnten:
- Ausrichtung von Umstellungsbeiträgen an Produzenten, #ST# 82.582 die die Milchproduktion aufgeben möchten und ihren Betrieb auf Produktionszweige umstellen, in denen weniger Postulat Uchtenhagen Gefahr für Überproduktion besteht. SBB. Höchstalter für Ausbildung
- Zuteilung eines Teils des so freigewordenen Milchkontinvon Kondukteusen gentes an Betriebe, die unbedingt auf eine beschränkte CFF. Age maximum pour la formation Ausdehnung der Milchproduktion angewiesen sind, um die Existenz zu erhalten (Härtefälle, Kleinbetriebe, Betriebe des contrôleuses ohne Produktionsalternativen im Bergund Hügelbetrieb).
- Stillegung des restlichen Teils des freigewordenen Milchkontingentes.
Texte du postulat du 15 décembre 1982 Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1982
Le Conseil fédéral est invité à examiner si les mesures ci- In Inseraten werben die SBB für Lehren als Kondukteur/
après pourraient contribuer à une application plus souple Kondukteuse. Das Höchstalter für eine derartige Ausbil-
du contingentement de la production laitière: dung beträgt 30 Jahre. Um jenen Frauen, die dies wünschen, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen,
- Versement de contributions dites de reconversion aux bitten wir den Bundesrat, zu prüfen, ob das Höchstalter für agriculteurs qui voudraient abandonner la production de lait Frauen nicht auf 40 Jahre heraufgesetzt werden könnte.
et qui réorienteraient leur exploitation vers des secteurs dans lesquels le danger de surproduction est moins grand. Texte du postulat du 7 octobre 1982
- Attribution d'une partie du contingent ainsi libéré à des Les CFF offent, par voie d'annonces, des places d'appren-
exploitations qui doivent absolument, pour survivre, accroîtissage de contrôleur et contrôleuse. L'âge maximum pour
tre dans certaines limites leur production de lait (cas pénientreprendre une telle formation est fixé à 30 ans. Afin de
bles, petites exploitations, exploitations de la montagne et faciliter la réinsertion professionnelle des femmes qui dési-
de la zone des collines pour lesquelles d'autres moyens rent reprendre une activité, nous demandons au Conseil d'existence sont exclus). fédéral d'examiner s'il est possible de relever l'âge maxi-
- Le solde du contingent ainsi libéré serait bloqué. mum à 40 ans pour les femmes.
18. März 1983 521 Postulat Schule
Mitunterzeichner-Cosignataires:Chr\s\\nat, Deneys, Jaggi, mann, Keller, Kunz, Lang, Loetscher, Longet, Loretan, Lang, Mauch, Vannay (6) Meier Kaspar, Meizoz, Morel, Müller-Luzern, Müller-Aargau, Neukomm, Oehler, Räz, Scherer, Schnider-Luzern, Spiess, Schriftliche Begründung - Développement par écrit Steinegger, Stucky, Uchtenhagen, Vetsch, Ziegler-Solo- Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht thurn (36) eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit Rapport écrit du Conseil fédéral Die in der Schweiz bestehenden über 70 Jugendverbände In einem vorerst auf die Rekrutierungsjahre 1983/84 mit mehr als 500 000 Mitgliedern leisten eine gesellschaftsbegrenzten Versuch machen die SBB den Kondukteurberuf politisch bedeutungsvolle aktive Jugendarbeit.
erstmals auch für Frauen zugänglich. Ob der Versuch spä- Seit Jahren ist das Parlament bestrebt, den Jugendorgani-
ter fortgesetzt wird, hängt von den Erfahrungen ab. sationen in der Schweiz jene Anerkennung und Unterstüt- Rekrutierung, Ausbildung, Einsatz und Dienstverhältnis sind zung zukommen zu lassen, die sie zur Aufrechterhaltung grundsätzlich für Männer und Frauen gleich. Für das und zum Ausbau ihrer für Staat und Gesellschaft wertvollen Höchstalter von Frauen bei der Ausbildung eine Abweiausserschulischen Jugendarbeit dringend benötigen. Ein
chung zu schaffen, wäre nicht angebracht. Einer über dreiswichtiger Schritt bedeutete die 1978 erfolgte Einsetzung
sigjährigen Frau ist auch nicht ohne weiteres eine 18 der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen durch Monate dauernde Lehre zuzumuten. Einer Heraufsetzung den Bundesrat. Durch sie fand ein von Alfons Müller-Luzern des Höchstalters steht ferner entgegen, dass sich über am 7. Juni 1978 eingereichtes Postulat im Auftrag des EDI dreissigjährige Personen in die Pensionskasse einkaufen eine eingehende Prüfung, deren Ergebnisse in einem
müssen, was sowohl für die Betroffenen als auch für das umfassenden Bericht mit dem Titel «Unterstützung der akti-
Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuven Jugendarbeit» enthalten sind. Darin legt die Kommis-
tet. sion dar, was aktive Jugendarbeit heute ist und bedeutet,
Die Lehrlinge der Kondukteurlaufbahn befinden sich in der wer ihre institutionellen und personellen Träger sind und wo
Regel im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Bei den älteren die rechtlichen und finanziellen Probleme liegen. Der
Kandidaten handelt es sich vorwiegend um bereits bei den Bericht unterstreicht den Stellenwert der privaten Initiative
SBB angestellte Bedienstete, die noch umgeschult werden. und grenzt den Aufgabenund Tätigkeitsbereich der Wenn schon das Höchstalter für die Ausbildung nicht auf Gemeinden und Kantone klar ab. Er zeigt aber auch auf,
40 Jahre heraufgesetzt werden kann, ist in einer späteren dass die schweizerischen Jugendorganisationen als wich- Phase nicht auszuschliessen, dass den fertig ausgebildetigste Träger der ausserschulischen Jugendarbeit auf eine ten, jedoch aus privaten Gründen später ausgetretenen rechtliche Anerkennung durch den Bund angewiesen sind. Kondukteusen der Wiedereintritt ermöglicht werden kann. Die bestehende Unterstützung der Jugendverbände durch In Frage kommt sowohl volle als auch Teilzeitarbeit. den Bund ist auf geeignete Weise abzusichern.
Diese Begehren werden im erwähnten Bericht der Eidge- Schriftliche Erklärung des Bundesrates nössischen Jugendkommission fundiert begründet. Im Juni Déclaration écrite du Conseil fédéral 1982 hat der Bundesrat vom Bericht Kenntnis genommen, Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. ohne sich aber zum Inhalt zu äussern. Es geht im Grunde darum, die ausserschulische Jugendarbeit der verschiede- Abgelehnt - Rejeté nen Organisationen und Verbände ihrer grossen Bedeutung für die persönliche Entwicklung und soziale Reifung der jungen Menschen entsprechend anzuerkennen und damit gleichzeitig klare Grundlagen für eine angemessene und bedürfnisgerechte Unterstützung zu schaffen. Diese Hilfe #ST# 83.327 sollte auf die Tätigkeit in nationalem oder sprachregionalem Postulat Schule Rahmen ausgerichtet und neben den privaten und öffentlichen Leistungen von kantonaler und kommunaler Seite Ausserschulische Jugendarbeit subsidiär bleiben. Seit 1982 richtet das EDI aufgrund eines Jeunesse. Activités extrascolaires blossen Budgetbeschlusses bereits Beiträge aus und verfügt somit über wertvolle Erfahrungen. Diese zeigen einerseits, dass durch die Bundesunterstützung wichtige Impulse für eine breitere Anerkennung und Unterstützung ausgehen können, dass aber andererseits viele Organisationen ohne diese Hilfe gar nicht in der Lage wären, die Wortlaut des Postulates vom 2. Februar 1983 meist überregional organisierte Ausbildung von Jugendleitern - mit ihrem Einsatz steht und fällt oft die konkrete Der Bundesrat wird eingeladen, die Anerkennung und För- Arbeit - durchzuführen. derung der gesamtschweizerischen ausserschulischen Nicht zuletzt sei auf die Lage der Schweiz im europäischen Jugendarbeit als Vorhaben in die Regierungsrichtlinien der Vergleich hingewiesen. Die Parlamentarische Versammlung Legislaturperiode 1983-1987 aufzunehmen, im Sinne der des Europarates hat im September 1980, gestützt auf einen Empfehlungen des Berichtes «Unterstützung der aktiven Bericht ihrer Kommission für Kultur und Erziehung, Empfeh- Jugendarbeit» der Eidgenössischen Kommission für lungen für eine breitere Unterstützung der Jugendarbeit, Jugendfragen.
insbesondere auf dem Gebiet des internationalen Jugend- Texte du postulat du 2 février 1983 austausches, zuhanden der Regierungen der Mitgliedländer
Le Conseil fédéral est invité à insérer en tant que projet, verabschiedet. In vielen, auch kleineren Ländern ist diese
dans les Grandes lignes de la politique gouvernementale öffentliche Anerkennung der ausserschulischen Jugendar-
pendant la législature 1983-1987, la reconnaissance et l'enbeit realisiert. Nach Jahren des Wartens, der Vorbereitun-
couragement des activités extrascolaires sur le plan natiogen und Abklärungen sollte nun die Verwirklichung längst
nal, dans le sens des recommandations que contient le rapbekannter Wünsche und Bedürfnisse, über deren Berechti-
port de la Commission fédérale pour la jeunesse intitulé gung keine grundlegenden Zweifel bestehen, konkret an die
«Aide à la formation extrascolaire active». Hand genommen werden. Der Bundesrat sollte mit der Aufnahme eines entsprechenden Richtliniengeschäftes doku- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Biderbost, mentieren, dass es ihm ernst ist mit dem vielzitierten Willen
Blunschy, Borei, Brélaz, Columberg, Deneys, Dürr, Eppenzum Dialog und mit seinem Verständnis für die förderungs-
berger-Nesslau, Gloor, Huggenberger, Jaggi, Jung, Kaufwürdigen Anliegen der Jugendlichen. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Uchtenhagen SBB. Höchstalter für Ausbildung von Kondukteusen
Postulat Uchtenhagen CFF. Age maximum pour la formation des contrôleuses
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Jahr 1983 Année Anno
Band II Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 82.582 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1983 - 08:00 Date Data
Seite 520-521 Page Pagina
Ref. No 20 011 330
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